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Klima-Zentrum lockt über 340 Hohenloher vor die Bildschirme

Das Interesse an Photovoltaikanlagen ist riesig. Dass dies auch im Hohenlohekreis zutrifft, zeigte sich beim Webinar „PV lohnt sich – eigener Sonnenstrom direkt vom Dach“, welches das Klima-Zentrum Hohenlohekreis gemeinsam mit dem Landratsamt Heilbronn anbot. Mehr als 340 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich bei der Veranstaltung über die vielfältigen Möglichkeiten.

Hohenloher:innen wollen weiter Spitzenreiter bleiben

Eigene Energie direkt vom Dach interessiert die Hohenloherinnen und Hohenloher. Das Klima-Zentrum des Hohenlohekreises informiert über Webinare oder persönlich auf Veranstaltungen rund um das Thema Photovoltaik. Foto: AWH

Mit dem großen Interesse untermauerten die Hohenloherinnen und Hohenloher ihren Anspruch, den Ausbau von Photovoltaik auch weiterhin als Spitzenreiter voranzubringen. Denn die Region Heilbronn-Franken liegt in Sachen neu errichtete Solarparks im Landesvergleich aktuell auf Platz eins. Und obwohl erst 14% der Dachflächen im Hohenlohekreis mit PV-Anlagen bestückt sind, liegt die Region auch bei Dach- und Freiflächenanlagen zusammen auf dem ersten Platz. „Ein tolles Ergebnis, und trotzdem ist da noch ganz viel Luft nach oben“, ist sich Joachim Schröder, Leiter des Klima-Zentrums Hohenlohekreis, sicher. Derzeit sind im Landkreis pro Person im Durchschnitt erst 30,5 Watt an installierter Dachanlagenleistung zu verzeichnen – das entspricht etwa dem Verbrauch einer Glühbirne.

Das große Interesse an Photovoltaikanlagen macht sich auch auf Landesebene bemerkbar: Im laufenden Jahr werden in Baden-Württemberg voraussichtlich mehr Solarstromanlagen errichtet, als noch 2021. Damals wuchs der Bestand um rund 620 Megawatt. Bereits im ersten Halbjahr 2022 lag der Photovoltaikausbau im Ländle bei rund 382 Megawatt installierter Leistung.

Aktiv zum Klimaschutz beitragen

„Insbesondere die drastisch gestiegenen Strompreise fördern ein Umdenken hin zu erneuerbaren Energien und tragen auch aktiv zum Klimaschutz bei“, stellt Joachim Schröder fest. Entsprechend umfangreich waren die Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Webinars. Insbesondere stießen Planung und neue Möglichkeiten der Eigenstromnutzung mittels Speichertechnologien auf großes Interesse.

Weiteres Informationsangebot geplant

Das Klima-Zentrum als ein Akteur im PV-Netzwerk Heilbronn-Franken plant in den kommenden Monaten weitere Informationsangebote für Bürgerinnen und Bürger. Bei individuellen Anfragen rund um PV-Anlagen unterstützen die Experten des Klima-Zentrums auch gerne telefonisch im Rahmen der Energie-und Klimaschutzsprechstunden montags von 15 bis 17 Uhr.

Pressemitteilung Abfallwirtschaft Hohenlohekreis




„Besonderes öffentliches Interesse“

Fast zwei Jahre nach der Durchsuchung des Kocherstettener Pflegeheims Alte Harmonie (wir berichteten) wurde im Zusammenhang mit dieser Durchsuchung am 7. Dezember 2022 gegen zwei Personen verhandelt, die damals „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ geleistet haben sollen. Bei der Durchsuchung des Heimes wurden wohl Videokameras gefunden, mit denen – so wurde damals vorgeworfen – Angestellte bespitzelt worden sein sollen. Dieses Verfahren wurde inzwischen eingestellt, laut Aussage der Behörden, weil keine Beweise für eine tatsächlich durchgeführte Überwachung, also beispielsweise Datenträger mit Video- oder Tonaufnahmen, aufgefunden worden seien (GSCHWÄTZ berichtete).

Um diese Datenträger geht es

Und Datenträger stehen auch im Mittelpunkt des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten vor, bei einer Wohnungsdurchsuchung, bei der nach Datenträgern mit Beweismitteln gesucht werden sollte, mittels körperlicher Gewalt Widerstand geleistet zu haben. Dabei seien ein Beamter und eine Beamtin verletzt worden. Da die Staatsanwaltschaft den Angeklagten ein „gemeinschaftliches“ Handeln vorwirft, könnte die Tat mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bewehrt sein.

Angeklagt sind D., ein Automobil-Testfahrer und zur Tatzeit Lebensgefährte der Angeklagten H., einer Journalistin. Vor Gericht geben beide an, inzwischen verheiratet zu sein. Weitere Angaben zur Person und zur Sache wollen sie nicht machen, die Verteidigung werde jeweils eine Erklärung zur Sache abgeben. Die Staatsanwaltschaft stellt ein besonderes öffentliches Interesse fest.

Ein drahtiger Sportler

D. ist ein Mann mit Ausstrahlung. Fast graue Haare, ein akkurat gepflegter Bart, er wirkt drahtig und sportlich. Er schaut sich mit klaren Augen selbstbewußt im Saal um. Ein wenig scheint er zu humpeln. Auch H. legt Wert auf ihr Äußeres, ist perfekt geschminkt und trägt hochwertige Kleidung. Sie macht aber keinen so selbstbewußten Eindruck, wirkt eher bedrückt.

Ein mündlicher Durchsuchungsbeschluss wegen Eilbedürftigkeit

Am frühen Morgen des 21. Januar 2021 hatte die Staatsanwaltschaft, offenbar weil kurz zuvor eine Anzeige wegen der möglichen Bespitzelung eingegangen war, einen Durchsuchungsbeschluß für das Altenheim erwirkt. Die Nachtschicht der Polizei war vor Ort bereits aktiv, als die später beteiligte Streife eintraf. Der Beschluß wurde der Einsatzleitung vor Ort telefonisch vom zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt K. mitgeteilt. Ein Dokument, das die genaue Spezifikation der zu durchsuchenden Räume nennt, gab es wohl zu diesem Zeitpunkt nicht. Auch später soll es, so trägt die Verteidigung vor, weder ein Dokument noch eine notwendige Dokumentation mit Begründung der Maßnahme gegeben haben.
Bei Eilbedürftigkeit ist ein telefonischer Beschluß möglich, aber der muss – so erläutert die Verteidigerin – dokumentiert sein. Eine Eilbedürftigkeit könnte man durchaus annehmen: Datenträger können notfalls schnell zerstört werden.

Warnung über die Türsprechanlage oder nicht?

Aus den Zeugenaussagen geht hervor, dass F., Geschäftsführerin der Betreibergesellschaft des Heimes, offenbar gegenüber der Polizei ausgesagt hatte, dass ihre Tochter H., hinzuzuziehen sei. Diese kam gegen 7:00 an und fuhr später mit den Beamten zu einer Wohnung in Künzelsau, wo sie ihren Laptop und ihr Handy freiwillig übergeben wollte. Die Aussagen unterscheiden sich: Hat H. ihren Lebensgefährten D. über die Türsprechanlage gewarnt, die Polizisten nicht in die Wohnung zu lassen oder hat sie das nicht getan? Vor dieser Wohnung soll es dann zu Rangeleien zwischen der Streifenbesatzung, H. und auch D., der sich in der Wohnung aufhielt, gekommen sein. Der Polizist E. soll von D. am Oberkörper gestoßen worden sein, die Polizistin O. soll von D. so gestoßen worden sein, dass sie zu Boden gestürzt ist und sich dabei am Knie verletzt hat.

War die Durchsuchung rechtmäßig

Die Verteidigerin von D., Susanne Bauknecht, zweifelt bereits die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsbeschlusses an, denn die Wohnung gehörte keinem der beiden Angeklagten, auch deren Namen standen nicht an der Tür, sagt sie. Andererseits hat H. die Beamten freiwillig zu der Eingangstür der Wohnung geführt und ihr Laptop wurde auch aus dem Wohnungsinneren übergeben. Auch ist Bauknecht der Meinung, dass der Beschluss gar nicht gegen H. ergangen sei, der Beschluss richte sich nur gegen F, deren Mutter. Eine wichtige Frage.

Verteidigung wird offensiv

Bauknecht geht in die Offensive und tief in die Details, läßt die Szene vor der Wohnungstür sogar im Gericht nachstellen. Sie will die Aussage des damaligen Polizeibeamten E. erschüttern. Und es scheint ihr auch zu gelingen. E.s Angaben werden während der Vernehmung unsicherer. Bauknecht fördert diese Unsicherheit, indem sie nach kleinsten Details fragt oder noch in den Satz des Zeugen die nächste Frage stellt, gerne auch gleich zu einem ganz anderen Thema. Dieses Mittel wendet sie auch später bei der verletzten Polizistin O. an, auch diese wird im Verlauf der Vernehmung unsicherer, muss öfter „das weiß ich nicht mehr“ sagen. Einem Zeitraum von geschätzten zehn bis 20 Sekunden, in denen die beiden Beamten unter Anspannung waren, widmet Bauknecht insgesamt fast eine Stunde Befragung.

Situation liegt lange zurück

Die Situation liegt nahezu zwei Jahre zurück, sie dauerte wenige Sekunden und war adrenalingeladen. Es ist daher zu erwarten, dass sich ein Zeuge nicht mehr an jedes Detail erinnern kann, beispielsweise ob der Laptop jetzt längs, quer oder doch etwa hochkant aus der leicht geöffneten Tür gereicht wurde.

Die Verteidigerin von H. muss nicht viel tun, um klar herauszuarbeiten, dass ihre Mandantin keine Handlungen gegen die Beamten vorgenommen hat. Keiner der Beamten berichtet schliesslich davon, dass H. geschlagen oder gestoßen hätte. Allenfalls hätte sie sich in den Weg gestellt oder im Weg gestanden. Dass sie das in einer aktiven Weise, als Widerstandshandlung, getan hätte, haben die Zeugenaussagen nicht ergeben.

Verteidigung beruft sich auf Physik

Der Polizeibeamte E. sagt aus, er habe bei der Übergabe des Laptops sofort den Fuß in die Tür gestellt, um die Tür offenzuhalten. Im Wesentlichen geht es Bauknecht dann darum, ob die Polizisten gegen die Tür gedrückt haben und ob D. eine Möglichkeit hatte, die Tür so weit zu öffnen, dass er herauskommen und die Beamten stoßen konnte. Beide Beamten sagen übereinstimmend aus, dass der Druck von innen „plötzlich“ nachließ und D. dann herauskam. Bauknecht bestreitet dies, das sei nicht möglich, „das ist Physik“.

Nicht so klar, wie die Verteidigerin meint

Für die Verteidigung ist mit dem Verweis auf die Physik alles klar, die Physik kann nicht beeinflußt werden. D. könne also gar nicht wie vom Polizeibamten E. beschrieben, gestoßen haben.
Den Zuhörer überzeugt sie damit nicht, denn leider vergißt sie die Hebelgesetze. Die lassen es durchaus naheliegend erscheinen, dass ein 78 kg schwerer, drahtiger und sportlicher Mann, der am Ende des Türblatts drückt, die Tür auch gegen einen schwereren Mann, der eher in der Mitte des Türblatts drückt und immer aufpassen muß, den Fuß in der Tür zu behalten, bequem zudrücken kann. Auch die übereinstimmende Schilderung der beiden Beamten, dass „plötzlich“ der Druck von innen weggefallen sei und D. so weit herauskam, dass er den Beamten E. und die Beamtin O. stoßen konnte, erscheint dem unbeteiligten Beobachter trotz der Bemühungen der Verteidigerin durchaus plausibel: Es gibt Sportarten, Boxen oder auch Tischtennis, wo die Beinarbeit für ein schnelles Zurückweichen und sofortigen Konterangriff trainiert wird.
Auch die Aussage der Polizistin O., dass sie auf die Knie gefallen ist, erscheint dem Zuhörer deutlich plausibler als die Verteidigerin dem Gericht glauben machen möchte. Jeder Sportler weiss, wie man sich bei einem Sturz so bewegen kann, dass man sich nicht schwer verletzt und schnell wieder einsatzfähig ist. In Kampfsportarten wie Judo wird das Fallen speziell geübt -und Polizeibeamte trainieren derartige Sportarten.

D. bleibt selbstbewußt

D. begleitet die Vernehmungen der beiden beteiligten Beamten hocherhobenen Hauptes, sein linker Mundwinkel zuckt wie bei einem Grinsen immer wieder nach oben und verharrt dort regelmäßig eine Weile. Ist es ein Grinsen oder eine ihm eigene unwillkürliche Bewegung? Jedenfalls macht er einen sehr selbstsicheren Eindruck. Auch H. bleibt fast immer ruhig, manchmal merkt sie auf, ändert schlagartig den Gesichtsausdruck. Man meint, dass sie jetzt gerne etwas einwerfen würde. Aber sie bleibt still und hält sich daran, keine Angaben zu machen.

Unklare Faktenlage

Aufgrund der unklaren Faktenlage bezüglich des Durchsuchungsbeschlusses will Richterin Rührich die Einsatzleiterin S. noch hören. Zu viele Punkte sind nicht klar: Welche Räumlichkeiten sollten durchsucht werden? Gegen welche Personen richtete sich der Beschluß? Wäre der Beschluss gegen eine Einzelperson gerichtet gewesen, wäre die Sachlage anders als wenn er gegen die Geschäftsleitung der GmbH gerichtet gewesen wäre: Laut Handelsregister (abgerufen am 6. Dezember 2022) ist H. nämlich ebenfalls als einzelvertretungsberechtigt für die Betreibergesellschaft eingetragen, gleichrangig mit ihrer Mutter.
Eine kurzfristige Ladung von S. ist nicht möglich, sie ist zu diesem Zeitpunkt nicht im Dienst. Es muss also ein weiterer Verhandlungstag angesetzt werden.

Verteidigerin Bauknecht äußert ihren Unmut über die Verhandlungsführung des Gerichts, sogar das Wort „unverschämt“ fällt, worauf sie von Richterin Rührich mit klaren Worten in die Schranken verwiesen wird.

Staatsanwalt kommt zu Wort

Die Staatsanwaltschaft widerspricht der Verteidigung und meint, dass eine eventuelle Unrechtmäßigkeit des Beschlusses an den angeklagten Taten nichts ändere, die Strafbarkeit der angeklagten Widerstandshandlungen mit Körperverletzung wäre davon nicht betroffen. Allenfalls könne sich aus einer eventuellen Unrechtmäßigkeit der Durchsuchung ein Verwertungsverbot herleiten lassen. Eventuell gefundene Beweismittel könnten also nicht verwendet werden. Aber davon, dass Beweismittel aufgefunden wurden, ist in der Verhandlung nicht die Rede.

Auch betont der Staatsanwalt, dass er die Anregung, das Verfahren gegen H. wegen erwiesener Unschuld abzutrennen, nicht akzeptieren kann: „Die Taten muss sie sich zurechnen lassen.“ Er geht also weiterhin von einer „gemeinschaftlich“ begangenen Tat aus, obwohl sich aus den Zeugenaussagen keine aktive Handlung von H., etwa Schlag oder Stoß, ergeben hat.

„Es ist nicht gängige Praxis, dass auf Lautsprecher gestellt wird.“

Zwei weitere Zeugen, Polizeibeamte aus Öhringen, die am Tag der Durchsuchung als Unterstützung herbeigerufen wurden, befragt Richterin Rührich ebenfalls nach dem Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses. Der Beamte R. ist während seiner Befragung nicht aus der Ruhe zu bringen und antwortet auf die Detailfragen, was Staatsanwalt und Einsatzleiterin denn besprochen hätten, trocken „es ist nicht gängige Praxis, dass auf Lautsprecher gestellt wird.“  Als Bauknecht einmal seine Aussage anzweifelt, entgegnet er: „Sie haben mich nach meiner Wahrnehmung gefragt, ich habe meine Wahrnehmung geschildert.“ Sein Kollege S. schildert, dass bei der später durchgeführten Durchsuchung „die Stimmung geladen“ war. Aggressiv sei D. nicht gewesen, wohl aber ständig in Bewegung:  „Er wollte nur immer wissen, was die Kollegen tun. Das ist sein Recht.“ Behindert habe er die Beamten nicht. R. bestätigt: „D. war verbal aufgebracht. Aber man konnte gut mit ihm sprechen. Es konnte alles verbal geregelt werden.“

Viele Fragen bleiben offen

Neben den Details zum Durchsuchungsbeschluss bleiben weitere Fragen offen: Wurde etwa auch die Meldeadresse von H. durchsucht? Wenn nein, besteht die Möglichkeit, dass dort Datenträger gelagert waren? Diese Fragen betreffen aber nicht diesen Prozess, sondern würden das inzwischen eingestellte Verfahren wegen der Überwachung der Mitarbeiter:innen betreffen.

Viele Vorstrafen

Warum Bauknecht so engagiert ist, wird spätestens bei der Verlesung der Zentralregisterauszüge erklärlich. Elf Einträge liest Richterin Rührich vor. Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und Betrug sind darunter. Mehrere Haftstrafen auf Bewährung sind verzeichnet. Würde es zu einer Verurteilung kommen, läge eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung für Bauknechts Mandanten im Bereich des Möglichen.

Bei der Verlesung der Vorstrafen schaut D. nicht mehr so selbstbewußt drein, er schaut plötzlich nach unten, auch der Mundwinkel geht nicht mehr nach oben.

Auf dem Flur wartet ein unerwartetes Ende des Verhandlungstags

Richterin Rührich beendet den Verhandlungstag, ein zweiter Verhandlungstag, diesmal soll die damaliger Einsatzleiterin der Polizei als Zeugin aussagen, ist für den  22. Dezember 2022 angesetzt.

Auf dem Flur warten bereits vier Polizeibeamte auf D. Sie nehmen ihn in Empfang und führen ihn einer polizeilichen Maßnahme zu.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




In Künzelsau fährt der Weihnachtsmann Harley Davidson

„Zum x-ten Mal veranstalten wir nach 2 jähriger Pause wieder den Christmas Ride for Kids am Samstag 10.12.2022 an der Winterlounge in Künzelsau, ab 11 Uhr.“ teilen die Harley Davidson Freunde Künzelsau mit. Es muss der jetzt fünfte Christmas Ride sein.

Christmas Ride for Kids, 2018. Foto: Harley Davidson Freunde KÜN

„Endlich ist es wieder soweit Biker und Bikerinnen verkleiden sich als Nikolaus oder Engel, schmücken ihre Harley Davidson oder andere Motorradmarken weihnachtlich und freuen sich auf die gemeinsame Ausfahrt innerhalb Künzelsau für den Christmas Ride for Kids.

Was aus einer Bierlaune entstanden ist, ist heute fest im Veranstaltungskalender von Künzelsau: Die Harley Davidson Freunde Hohenlohe organisieren den tollen Event für Groß und Klein. Hierzu wird die Location Winterlounge der Werbegemeinschaft Künzelsau genutzt. Eine ganz besondere Location, da hier Holzhütten, Holzbänke, Holztische, Weihnachtsbäume für eine wunderschöne winterliche Stimmung sorgen.

Die Harley Davidson Freunde Hohenlohe verkaufen in der Lounge Essen und Getränke und es wird einen Tombola Stand mit 150 Preisen geben.

Christmas Ride for Kids, 2018. Foto: Harley Davidson Freunde KÜN

Der Erlös der Veranstaltung geht an die Kinderklinik-Clowns nach Schwäbisch Hall.

Zur musikalischen Untermalung spielen die Herren von Hohenloher Lieblinge. Der Eintritt ist frei!“

Auf youtube haben die Harley-Freunde einige Eindrücke von früheren Rides eingestellt:
https://youtu.be/jm5GPA11M_M
https://youtu.be/QZSRR3u7JTI

Pressemitteilung Harley Freunde Künzelsau

 




ebm-papst Marathon: Kinder laufen 420 Kilometer für ukrainische Kinder

Beim ebm-papst Marathon fest etabliert ist seit Jahren ein Kinder-Spendenlauf. Hier laufen die jüngsten Besucher unter dem Motto „Kinder laufen für Kinder“ für einen guten Zweck.

Jede gelaufene Runde bringt Geld

Für jede Runde auf dem 80 Meter langen Hindernisparcours spendet der Weltmarktführer von Ventilatoren und Motoren ebm-papst 50 Cent. Mit dem Geld werden seit vielen Jahren gemeinnützige Einrichtungen und Institutionen der Region mit Angeboten für Kinder unterstützt.

Beim 25. ebm-papst Marathon, der Mitte September 2022 in Niedernhall stattfand, erliefen die Kinder insgesamt 5.213 Runden, was einer Strecke von knapp 420 Kilometern entspricht.
Die Gesamtsumme von 2.606,50 Euro geht in diesem Jahr an verschiedene Projekte zur Integration ukrainischer Flüchtlingskinder in Niederstetten.

„Mit einer so großen Summe habe ich nicht gerechnet.“

Horst Bierend, Mitarbeiter bei ebm-papst und Unterstützer für die ukrainischen Kriegsflüchtlinge in Niederstetten, freut sich sehr über die Spende: „Ich bin dankbar – mit einer so großen Summe habe ich nicht gerechnet. Wir werden damit unter anderem ein traditionell deutsches Weihnachtsfest und ein Theaterstück mit ukrainischen und deutschen Kindern finanzieren können. Ein weiterer Teil wird in die Bildung der Kinder fließen.“

„Für ebm-papst hat die Laufveranstaltung für die gesamte Familie gemeinsam mit dem Kinderspendenlauf seit Jahren eine große Bedeutung“, sagt Dr. Sonja Fleischer, Gruppengeschäftsführung Personal. „Ich freue mich, dass wir dieses Jahr die Spende an unseren Mitarbeiter Horst Bierend übergeben können und das Geld direkt dort ankommt, wo es dringend gebraucht wird.“

ebm-papst ist fester Teil der Region und setzt sich seit Jahren für soziale Projekte ein. Die Flüchtlingshilfe in Niederstetten wurde von Horst Bierend, Mitarbeiter bei ebm-papst, und seiner ukrainischen Ehefrau Tamara ins Leben gerufen. Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 hilft Familie Bierend mit Unterstützung der Stadt Niederstetten und weiteren freiwilligen Helfer:innen den geflüchteten ukrainischen Familien mit Sachspenden, freiem Wohnraum, dem Zugang zu Bildung und der Arbeitssuche. Inzwischen sind rund 80 ukrainische Flüchtlinge in Niederstetten untergebracht. Einige von Ihnen arbeiten nun auch bei ebm-papst in Mulfingen.

Auch 2023 soll es weitergehen

Die Planungen für den 26. ebm-papst Marathon, der am 9. und 10. September 2023 in Niedernhall stattfinden wird, sind bereits gestartet. Anmeldungen sind online unter www.ebmpapst-marathon.de ab April 2023 möglich. Auch hier wird es wieder einen Kindersponsorenlauf geben.

Pressemitteilung ebm-papst




„Heilung ist ein Prozess des Loslassens und des Abstreifens all dessen, was in Wahrheit gar nicht zu dir gehört“

„Heilung ist ein Prozess des Loslassens und des Abstreifens all dessen, was in Wahrheit gar nicht zu dir gehört“

Dieses Zitat stammt aus dem im Rowohlt Verlag erschienen kleinen Büchlein „Zurück zu mir“ von Laura Malina Sailer. Und so klein auch dieses Buch ist, ist es dennoch so unendlich reich an Inhalt.

Die Protagonistin findet darin den Weg zurück zu sich selbst – durch ihr junges und ihr altes Ich. So einfach. So effektiv. Und doch nicht immer einfach im Umsetzen. Man kann aus dem Buch viel lernen, etwa, wie man sich selbst, alte Verletzungen und Traumata heilt und wieder selbstbestimmt handelt.

Das Zitat bezieht sich auf eben dieses Loslassen von alten Wunden, Verletzungen, von Dingen, die einem widerfahren sind, die einem angetan wurden oder die man selbst getan hat. Sich und anderen verzeihen,  im Hier und Jetzt und auch fortan das Leben leben, das man eigentlich führen möchte, darum geht es heute hinter bei unserem achten Adventstürchen des GSCHWÄTZ Adventskalenders.

 




Der Meister der Erziehung kommt wieder nach Ingelfingen

„Ich hätte bei jedem Satz nicken können“ – „Genau so schaut es bei uns zu Hause aus“ – Bei seinem letzten Auftritt in Ingelfingen (GSCHWÄTZ berichtete (Artikel 1 hier klicken)) (GSCHWÄTZ Artikel 2 über Jan-Uwe Rogge in Ingelfingen) fühlten sich viele Eltern „ertappt“ bei ihren Erziehungsfehlern, die halt so unterlaufen im normalen Familienalltagswahnsinn. Aber Dr. Jan-Uwe Rogge wäre nicht Erziehungsmeister, wenn er nicht auch gleich Tipps und Tricks im Gepäck hat für ein besseres Familienleben.

Dr. Jan-Uwe Rogge mit seinem Vortrag über Pubertät.
Foto: GSCHWÄTZ/Archiv

„Wie Sie reden, damit Ihr Kind zuhört und wie Sie zuhören, damit Ihr Kind redet“, darum unter anderem geht es bei seinem Vortragsabend des Familientherapeuten am 18. Januar 2023, 1930 Uhr, in der Stadthalle in Ingelfingen. Einlass ist um 18.30 Uhr. Karten gibt es im Vorverkauf bei Presse Turber in Ingelfingen, bei der Buchhandlung Lindenmaier & Harsch in Künzelsau und im Sekretariat der Georg-Fahrbach-Schule in Ingelfingen. An der Abendkasse: 15 Euro. Im Vorverkauf 12 Euro. Der Veranstalter ist der Förderverein der Georg-Fahrbach-Schule.

GSCHWÄTZ Videos über Jan-Uwe Rogge: (43) Dr. Jan-Uwe Rogge über Pubertät, pubertierende Jugendliche | GSCHWÄTZ – Das Magazin – YouTube

 




Probealarm für ganz Deutschland um 11 Uhr

Am Donnerstag, den 08. Dezember 2022, könnte es laut werden. Denn ein Probealarm steht den rund 83 Millionen Einwohner:innen ein Deutschland bevor, wie es ihn vermutlich seit Kriegszeiten nicht mehr gab. Nun sollen aber nicht nur Sirenen erklingen, sondern auch alle Mobiltelefone, die sich nicht im Flugmodus befinden. Auch ausgeschaltete Handys lösen angeblich einen aus. Aber hierzu gibt es unterschiedliche Meldungen. Im Flugmodus funktioniert das Ganze jedenfalls nicht. Ergänzend erscheinen Warnmeldungen im Fernsehen und den sozialen Medien. Im Radio wird auf den Probealarm ebenfalls in den Nachrichten um 11 Uhr aufmerksam gemacht.

Wofür das Ganze? Die Bundesregierung möchte in Katastrophenfällen wie etwa bei Flugzeugunglücken, Chemieunfällen, extremen Wetterereignissen oder Terroraschlängen die Bevölkerung besser warnen können. Ob schon konkret Daten vorliegen, dass eventuell der Ukrainekrieg zu uns nach Deutschland schwappt und auch deswegen nun der Ernstfall geprobt wird, ist nicht bekannt.

Heute soll alles besser laufen als 2020. Nachdem der bundesweite Warntag 2020 wohl eher, so der Tagesspiegel, „in die Kategorie Pleiten, Pech und Pannen fiel, soll in diesem Jahr zumindest einiges besser werden. Denn vor zwei Jahren blieben beim großen Probealarm landesweit viele Sirenen stumm“.

Warn-Apps für das Handy wie „Nina“ oder „Katwarn“ sollten die Bevölkerung im Katastrophenfall eigentlich rechtzeitig auf eine drohende Gefahr hinweisen. Beim Probealarm 2020 schlugen die Apps allerdings erst mit einer halben Stunde Verspätung Alarm – eine Zeit, in der viel passieren kann. Zudem haben viele Bürger:innen diese App nicht installiert.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird die Warnung am 8. Dezember mithilfe ihres neuen Cell-Broadcast-Systems via Push-Nachricht verschicken.

Zudem soll das Handy vibrieren und einen Alarmton in maximaler Lautstärke von sich geben, wie eine Pressesprecherin des BBK dem Tagesspiegel auf Anfrage mitteilte.

Auf manchen Geräten soll die Textnachricht zusätzlich mithilfe einer Computerstimme vorgelesen werden, wie beispielsweise die Telekom auf ihrer Webseite schreibt.

 




„Menschlichkeit steht im Mittelpunkt“

Ebm-papst Mulfingen unterstützt seine Mitarbeitenden aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten mit weiteren Sonderzahlungen im Wert von 2.000 Euro. Auszubildene erhalten insgesamt 1.000 Euro. Das geht aus einer Pressemitteilung des Mulfinger Ventilatorenherstellers hervor, die wir an dieser Stelle veröffentlichen.

Weitere Sonderzahlungen

Der Angriffskrieg der russischen Regierung auf die Ukraine, die andauernde Covid-19-Pandemie sowie Materialengpässe erfordern nach wie vor große Anstrengungen und Flexibilität in allen Bereichen der Belegschaft von ebm-papst. Hinzu kommen die steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere für Energie und Lebensmittel.

ebm-papst Mulfingen wird nach einer bereits im Oktober 2022 erfolgten Sonderzahlung von 500 Euro, seinen Mitarbeitenden vier weitere Inflationsprämien auszahlen. Damit möchte das Unternehmen sie schnell und pragmatisch in der aktuellen Zeit mit gestiegenen Lebenshaltungskosten unterstützen.

„Menschlichkeit steht im Mittelpunkt“

Dr. Sonja Fleischer, Gruppengeschäftsführung Personal bei ebm-papst sagt: „Die ebm-papst Familie ist und bleibt ein Unternehmen, bei dem die Menschlichkeit im Mittelpunkt steht. Mit den erneuten Sonderzahlungen lassen wir unsere Kolleg:innen in der aktuellen Zeit nicht allein, auch wenn die Situation auf den weltweiten Beschaffungsmärkten mit Bauteilknappheit, Preissteigerungen und Lieferstörungen für unser Geschäft weiterhin schwierig bleibt. Wir bedanken uns nochmals recht herzlich für den unermüdlichen Einsatz und den starken Zusammenhalt.“

In den Entgeltabrechnungen Dezember 2022 sowie Januar, Februar und März 2023 werden Vollzeitbeschäftigte jeweils 500 Euro steuer-/sozialabgabenbefreit erhalten (Teilzeitmitarbeitende anteilig). Die Auszubildende des Technologieführers erhalten in dem Zeitraum vier Mal jeweils 250 Euro.

Ebm-Papst erzielte zuletzt einen Umsatz von über 2 Milliarden Euro

Die Ebm-papst-Gruppe, ein laut eigenen Aussagen, Familienunternehmen mit Hauptsitz in Mulfingen, Baden-Württemberg, ist weltweit führender Hersteller von Ventilatoren und Antrieben. Seit der Gründung 1963 setzt der Technologieführer mit seinen Kernkompetenzen Motortechnik, Elektronik, Digitalisierung und Aerodynamik internationale Marktstandards. Mit über 20.000 Produkten bietet ebm-papst passgenaue, energieeffiziente und intelligente Lösungen für praktisch jede Anforderung in der Luft- und Antriebstechnik.

Im Geschäftsjahr 2021/22 erzielte der Hidden Champion einen Umsatz von 2,288 Milliarden Euro und beschäftigt knapp 15.000 Mitarbeitende an 26 Produktionsstätten (u. a. in Deutschland, China und den USA) sowie 52 Vertriebsstandorten weltweit. Den Benchmark bei Ventilatoren- und Antriebslösungen setzt ebm-papst in nahezu allen Branchen wie z. B. in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik, Heiztechnik, Automotive, Informationstechnologie, Maschinenbau und Haushaltsgeräte, Intralogistik sowie Medizintechnik.

 




Die Geschichte vom Heiligen Nikolaus

Es gibt einige Mythen und Geschichten zur „Entstehung“ des Heiligen Nikolaus, den viele Menschen und insbesondere Kinder rund um den Globus feiern, bringt er ihnen doch am 06. Dezember 2022 oftmals Mandarinen, Nüsse und Süßigkeiten und legt sie über Nacht heimlich in ihre Stiefel. Hier erzählen wir euch eine dieser Geschichten vom Heiligen Nikolaus, die veröffentlicht wurde auf der Internetseite des Erzbistums Köln:

Ihr kennt doch den Heiligen Nikolaus? Vor vielen hundert Jahren lebte er in dem Land, das wir heute Türkei nennen.

In seinen jungen Jahren war Nikolaus natürlich noch kein Bischof. Und noch lebte er auch nicht in Myra, sondern in einer anderen Stadt. Nikolaus war damals ein reicher Mann. Von seinen Eltern hatte er viel Geld, ein großes Haus und manch anderen Besitz geerbt.

In den Sommermonaten, wenn es schön warm war, spielte sich das Leben der Menschen auf den Straßen ab. Gern spazierte Nikolaus dann umher und hörte auf das manchmal muntere, manchmal traurige, manchmal komische Stimmengewirr in den Gassen.

Doch plötzlich hört er hinter einer Mauer eine traurige Stimme. Und auch weinende Stimmen sind nicht zu überhören: „Morgen werdet ihr zu euren neuen Dienstherren gehen,“ sagt eine tiefe Männerstimme. „Wie gerne würde ich euch bei mir behalten. Aber ich bin arm. Ich schaffe es nicht, genug Geld zum Leben für uns alle zu verdienen.“

Die traurige Stimme des Vaters und das Weinen der Mädchen stimmen Nikolaus nachdenklich. Kann er nicht helfen? Rasch läuft er zurück in sein Haus. Dort füllt er einen Sack mit Goldstücken. Er eilt zurück zur Gartenmauer. Er geht bis zu der Stelle, an der die Mauer ein Fenster zum Wohnhaus hat. Schnell schaut Nikolaus sich um: niemand hat ihn gesehen. Da nimmt er den Sack mit den Goldstücken und wirft ihn hinein! Bevor noch jemand aus dem Fenster schauen kann, dreht er sich um und läuft davon.

Im Haus hat der arme Vater das ungewöhnliche Geräusch am Fenster gehört. Und wie groß ist seine Überraschung, als er den aufgeplatzten Sack und die vielen Geldstücke entdeckt! Woher das Geld wohl kommt? Wer hat es durch die Fensteröffnung geworfen? Rasch schaut der Vater auf die Straße hinaus. Aber dort ist es menschenleer! Nur etwas weiter oben in der Straße, dort, wo die Häuser der Reicheren stehen, meint er eine Bewegung an der Haustüre wahrzunehmen. Dort wohnt doch der reiche junge Mann, dieser Nikolaus?! Er wendet seinen Blick wieder dem Geld zu: Ob es wirklich für ihn und seine Töchter bestimmt ist? Dann wäre er allen Kummer und alle Sorgen los! Die Frage, wer der gute Geber ist, lässt ihm keine Ruhe. Er beschließt, im Haus von Nikolaus nachzufragen. All seinen Mut nimmt er zusammen und klopft an. Der Diener führt ihn zu Nikolaus in den Garten. „Junger Herr“, spricht der Vater, und sinkt vor Nikolaus auf die Knie, „sag, bist du es, der einen Geldsack durchs Fenster in mein Haus geworfen hat? Ist es wirklich gedacht, mir und meinen Töchtern zu helfen?“

„Steh nur auf“, antwortet Nikolaus und hilft dem Mann auf die Füße. „Ich hörte zufällig von deiner Not. Es ist doch nicht schwer, von dem Vielen, was ich besitze, abzugeben. Du brauchst mir nicht zu danken. Ich freue mich mit euch, wenn es dir und deinen Töchtern gutgeht.“

Jahre sind vergangen. Nikolaus ist älter geworden. Nun unternimmt er Reisen, um andere Städte kennenzulernen. Eines Morgens will er in der Stadt Myra die Kirche besuchen. Zu Tagesbeginn möchte er dort beten. Die Lehren Jesu sind ihm wichtig! Er weiß, dass Gott ihn liebt. Er möchte wie Jesus den Menschen helfen. Er ist gerne Christ.

Als er den dunklen Kirchenraum betritt, stellt sich ihm plötzlich ein alter Mann entgegen: „Das ist er, das ist unser neuer Bischof!“, ruft er in die Kirche hinein. Nikolaus ist verwirrt: „Ich bin kein Bischof!“, sagt er und will sich abwenden. Doch der Mann hält ihn fest: „Unser alter Bischof ist vor kurzer Zeit gestorben. Nun brauchen wir einen neuen Bischof, der sich um uns sorgt und uns führt. In der vergangenen Nacht haben wir gebetet, dass Gott uns zeigen möge, wer unser Bischof sein soll.“ Die Augen des alten Mannes glänzen. „Wir meinten, dass Gott sicher einen guten und frommen Menschen zu uns schicken wird. Und du bist nun schon so früh am Morgen in die Kirche gekommen! Wer seinen Tag im Gebet unter den Schutz Gottes stellt, der ist sicher ein guter Bischof für uns!“

Nikolaus ist verwirrt: Sollte es wirklich Gottes Wille sein? Er will darüber nachdenken. Er möchte überlegen, ob er als Bischof den Menschen und Gott dienen kann. Plötzlich merkt er, dass in der Kirche noch viele andere Menschen sind. Alle hoffen, dass er ihr Bischof werden wird! Die hoffnungsvollen Augen der Menschen und ihre Bitten bleiben bei Nikolaus nicht ungehört. Einige Zeit später wird Nikolaus zum Bischof von Myra geweiht. Nikolaus spürt, dass er Gott und den Menschen als Bischof gut helfen kann.

 




Das halbvolle Glas

„Ist dein Glas halb leer oder halb voll?“, fragte der Maulwurf. „Ich glaube, ich bin froh, dass ich ein Glas habe“, sagte der Junge.

(aus dem Buch: Der Junge, der Maulwurf, das Pferd und der Fuchs von Charlie Mackensy).

Nicht selten lamentieren wir darüber, dass wir als Deutsche generell eher das Glas als halb leer anstatt als halb voll sehen. Die überraschende Antwort des Jungen lässt einen dann doch noch einmal in eine ganze andere Richtung Grübeln. Froh sein zu dürfen überhaupt ein Glas zu haben, überhaupt ein Dach über dem Kopf, eine Heizung zu haben, das sind in anderen Ländern Luxusgüter für Millionen Menschen, die schon ihr Leben lang in afrikanischen Slums leben oder die aus einem Kriegsland geflohen sind – und alles zurücklassen mussten, was sie Heimat nennen.

Uns geht es gut. Manchmal vielleicht auch zu gut. Welche Probleme sind wirklich Probleme? Was bleibt, wenn wir auf unser Leben zurückblicken? Nur eine Sache. Aber dazu kommen wir an einem anderen Adventstürchen.

Lassen wir uns heute einfach nur froh sein, ein Glas zu haben.