Trockenheit: Landratsamt verbietet Wasserentnahme
Die weiter anhaltende Trockenheit der vergangenen Wochen und die überdurchschnittlich hohen Temperaturen haben dazu geführt, dass die Wasserpegel der Flüsse und Bäche im Hohenlohekreis nochmals gesunken sind. Das Landratsamt Hohenlohekreis hatte in seiner Pressemitteilung vom 7. August 2018 bereits um Zurückhaltung bei Wasserentnahmen gebeten. Um die Wassermengen nun nicht zusätzlich weiter zu verringern, untersagt das Landratsamt mit einer Allgemeinverfügung die Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauches mit Wirkung vom 16. August 2018. Aus oberirdischen Gewässern und dem Grundwasser darf ohne Erlaubnis kein Wasser zur Bewässerung und Beregnung entnommen werden. Auch bei den erlaubten Wasserentnahmen werden die Entnahmen zum Zwecke der Beregnung und Bewässerung reduziert.
Weiterhin zulässig sind Wasserentnahmen in geringen Mengen mittels Schöpfen von Hand mit Eimern und Gießkannen.
Weitere Informationen zum Thema Niedrigwasser und zu Wasserentnahmen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.hohenlohekreis.de unter „Aktuelles“ und bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamts Hohenlohekreis unter Tel.: 07940 18-254 erhältlich.
Schutz der Gewässerlebewesen
Oberflächengewässer sind besonders empfindliche Ökosysteme. Gerade im Sommer sind sie durch hohe Temperaturen und lang andauernder Trockenheit großen Belastungen ausgesetzt. Zum Schutz der Gewässerlebewesen muss eine Mindestwassermenge im Gewässer verbleiben. Durch vermehrte und teilweise unkontrollierte Wasserentnahmen wird der empfindliche ökologische Zustand der Gewässer mit ihren Tieren und Pflanzen zusätzlich gefährdet und kann völlig zerstört werden.
Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes
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