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Windkraft-Ausbau: Landesregierung beantwortet AfD-Anfrage mit süphisanter Bemerkung

Unlängst haben diverse Ministerien der Landesregierung Baden-Württemberg eine Anfrage der AfD beantwortet. Unter anderem ging es um Windkrafträder in Hohenlohe und eine geplante Freilandleitung zwischen Rot am See und Kupferzell. Bei der Beantwortung der 29 Fragen der AfD konnte sich die Landesregierung zu Beginn einen süphisanten Einstieg nicht verkneifen.

Ausschlaggebend hierfür war der Titel der Anfrage der AfD. Dieser lautete: „Ableitung des in der Region nicht benötigten und deshalb am lokalen und regionalen Bedarf weitgehend vorbei produzierten regenerativen Stroms.“ Dieser Titel sei, so die Ministerien (Ministerium für Umwelt, Ministerium für Wirtschaft, Ministerium für Finanzen und Ministerium für den Ländlichen Raum) der Landesregierung Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Stellungnahme „wertend“, suggeriere er doch damit, dass zu viel produzierter Strom unsinnig sei. Daher sehe sich die Landesregierung zu der „folgenden Vorbemerkung veranlasst“:

Um diese Bemerkung geht es

„Seit der Jungsteinzeit, der Sesshaftwerdung des Menschen und dem Beginn der
bäuerlichen Landwirtschaft haben die Menschen örtliche Überschüsse zu produzieren
versucht, um mit den produzierten Überschüssen Handel zu treiben. Damit
wurde es der Menschheit möglich, nicht selbst produzierbare Güter zu erwerben.
Daraus hat sich unsere heutige Wirtschaftsweise entwickelt. Gerade Baden-Württemberg
ist ein Paradebeispiel dafür, dass die systematische Produktion von Gütern
über den lokalen und regionalen Bedarf hinaus zu erfolgreichem Wirtschaften
und zu Wohlstand führt. Gerade Baden-Württemberg ist das Land mit besonders
vielen Weltmarktführern. Viele sind international bekannt, viele andere sind
„hidden champions“. Weltmarktführer wird man nicht durch eine eingeengte lokale
Denkweise, wenn man also nur einen lokalen Bedarf deckt und damit nur zu
einer lokalen Selbstversorgung beiträgt. Die Landesregierung von Baden-Württemberg
ist stolz auf unsere Wirtschaftsstruktur mit vielen erfolgreichen, innova –
tiven Unternehmen und ihren findigen und fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
die aufgrund ihrer beständigen Produktion „über den lokalen Bedarf hinaus“
zum Erfolg dieses Landes beitragen.“

Letztendlich geht es um die Frage, die sich auch viele Bürger hinsichtlich Erneuerbarer Energien immer wieder stellen: Was geschieht mit dem zu viel produziertem Strom, etwa aus Windkrafträdern? Kann er sinnvoll gespeichert werden? Der AfD-Landtagsabgeordnete für den Hohenlohekreis, Anton Baron, sieht Windkrafträder zudem als „mörderisch“ im Bezug auf diverse Vögel an. Ausserdem würden sie auf „unseren Hügeln“ wie „Fremdkörper“ wirken. Zudem seien sie im, so Baron, „windärmsten Bundesland [Baden-Württemberg] höchst ineffektiv“.

Die Landesregierung sieht das indes anders: „Die gesetzten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien haben nach wie vor Gültigkeit“ und auch ein „weiterer Zubau von EEG-Anlagen un Raum Hohenlohe sei künftig zu erwarten“. Laut der Landesregierung befinden sich in den Landkreisen Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis derzeit 110 Windkraftanlagen in Betrieb, neun Anlagen waren genehmigt und 22 Anlagen waren beantragt, aber noch nicht genehmigt (Stand: 31. Oktober 2018). Zudem sei ein weiterer Zubau von EEG-Anlagen im Raum Hohenlohe zu erwarten. Die Ministerien betonen: Derzeit könne der in EEG-Anlagen erzeugte Strom über Leitungsanlagen der Mittelspannung, welche in den vergangenen Jahren ebenfalls ausgebaut wurden, abtransportiert werden.

Windräder noch näher an Häusern

Auch die Abstände zu Wohnsiedlungen soll laut der Anfrage der AfD verringert werden. So fragt die AfD, ob die Landesregierung Bürgerproteste nachvollziehen könne, falls es bei der von Netze BW vorgeschlagenen Abstandsregelung bei Siedlungen verbliebe, wonach als geplante „Abstandsmaximierung“ Abstände von 400m zu geschlossenen Siedlungen und 200m zu Einzelwohnhäusern geplant werden sollen. Die Ministerien beantworten diese Frage wie folgt: „Infrastrukturprojekte gleich welcher Art rufen Betroffenheit bei den berührten Kommunen und der Öffentlichkeit hervor. Es ist Aufgabe der verfahrensbeteiligten Behörden, die teils gegensätzlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen und die Umsetzung der Genehmigungserfordernisse zu gewährleisten.“

Häusle-Bauer enthalten keine Entschädigung

Die AfD fragt in ihrer Anfrage ebenfalls, ob Häusle-Bauer eine Entschädigung für ihr Eigenheim zusteht, sollte es zu seinem Wertverlust durch in der Nähe errichetete Windkraftanlagen kommen. Dies weisen die Ministerien zurück :“Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz schützt grundsätzlich nicht gegen eine Minderung der Wirtschaftlichtkeit.“

Kosten schwanken um 12 Millionen Euro

Des Weiteren geht es im Zuge der Windkfraftanlagen auch um eine geplante Freilandleitung zwischen Kupferzell und Rot am See. Während die AfD hier auch aus optischen Gründen eine Erdverkabelung befürwortet (Baron: „Der weitere negative Aspekt einer Freilandleitung wird durch eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes geradezu multipliziert, weshalb sie abzulehnen ist“), verweist die Landesregierung darauf, dass sich die Kosten für die Freilandkorridore zwischen knapp 10 Millionen und 12,7 Millionen Euro, die Kosten für die Erdverkabelung sich jedoch zwischen rund 24 Millionen und 36 Millionen bewegen würden. Ein großer finanzieller Unterschied. Die Freilandkorridore wären um einige Millionen Euro günstiger. Zudem betonen die Ministerien, dass die Öffentlichkeit hier seit 2013 im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung „informiert und angehört“ worden sei.

Quellen: Drucksache 16/5139 des Landtages von Baden-Württemberg; Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Anton Baron (AfD)

Fotos: Windräder. Quelle: Nabu; Anton Baron. Quelle: GSCHWÄTZ/Archiv

 

 




Herumfliegende Trampoline: 16 Einsätze durch Sturmtief in Hohenlohe

Seit dem Wochenende tobt Sturmtief Eberhard über Deutschland und auch über den Hohenlohekreis fegt er seit dem Wochenende hinweg. Das Polizeipräsidium Heilbronn hatte bis dato 16 Einsätze im Hohenloher Land aufgrund der Windböen  zu verzeichnen. Diese Sturmeinsätze konzentrierten sich auf den gestrigen Sonntag zwischen 13 und 21 Uhr.

Überwiegend lagen Bäume auf der Fahrbahn, einen Anhänger hat es auf der B19 zwischen Künzelsau und Schwäbisch Hall umgeweht. Einen eher ungewöhnlichen Einsatz erlebte die Feuerwehr Schöntal. Sie löschte einen brennenden Baum auf dem jüdischen Friedhof in Schöntal-Berlichingen. Vermutlich wurde dieser Baum durch eine, so die Polizei, in der Nähe befindliche Feuerstelle entfacht. Die Polizei konnte keine Angaben dazu machen, wer bei diesem Sturm ein Feuer im Freien entfacht hat.

Quelle: Polizeipräsidium Heilbronn

Anrufer meldeten der GSCHWÄTZ-Redaktion zusätzlich aus den Angeln gehobene Trampoline.

Foto: GSCHWÄTZ/Archiv

 




37-jähriger Mann vermisst

Seit dem Sonntag, den 10. Februar 2019, wird ein 37-jähriger griechischer Staatsangehöriger vermisst. Dieser war zuvor seit Mitte Dezember 2018 bei Angehörigen in Niedernhall im Hohenlohekreis zu Besuch.

Der Vermisste ist 180 Zentimeter groß und hat eine schlanke Figur. Er hat eine Stirnglatze und an den Seiten kurzes Stoppelhaar. Zudem trägt er einen Vollbart. Zuletzt war der Mann mit einer schwarzen Winterjacke, einer schwarzen Trainingshose und hellen Turnschuhen bekleidet. Darüber hinaus ist er starker Raucher und der deutschen Sprache nicht mächtig. Ein Lichtbild des Vermissten ist unter fahndung.polizei-bw.de auf der Internetseite der Polizei Baden-Württemberg eingestellt und für Print-Veröffentlichungen diesem Beitrag beigefügt.

Das Kriminalkommissariat Künzelsau bittet Personen, die im Kontakt zum Vermissten sind oder diesen gesehen haben, sich unter der Telefonnummer 07940 9400 zu melden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Kreutzer: „Bis heute in Hohenlohe stark in der Minderheit“

Am 12. November 1918 erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Die erste Wahl, bei der Frauen ihr Recht ausüben konnten, war die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung und fand im Januar 1919 statt. 37 Frauen von insgesamt 300 Frauen, die für einen Sitz im Parlament kandidierten, erhielten ein Mandat.
Wie sah es damals bei uns in der Region aus?

Dr. Thomas Kreutzer, Kreisarchivar des Hohenlohekreises, erzählt auf GSCHWÄTZ-Nachfrage wie sich das Frauenwahlrecht hier bei uns im jetzigen Hohenlohekreis etabliert hat: „In dem stark ländlich geprägten Gebiet des heutigen Hohenlohekreises hat es verhältnismäßig lange gedauert, bis das 1919 eingeführte Frauenwahlrecht sich dahingehend auswirkte, dass Frauen in die politischen Gremien gewählt wurden.
Aufgrund des schlechten Forschungsstandes lässt sich momentan leider nichts dazu sagen, wann die ersten Frauen in die hiesigen Gemeinderäte gewählt wurden; die Vermutung liegt aber nahe, dass dies eine ganze Weile gedauert hat. Auf der Ebene der Landkreise Öhringen und Künzelsau sowie des 1973 daraus hervorgegangenen Hohenlohekreises ist festzustellen, dass erst 1965 die erste Frau in den Kreistag gewählt wurde. Es war Marianne Mayer-Wehrstein (1915-1999), die als CDU-Vertreterin von 1965 bis 1972 dem Kreistag in Öhringen und von 1973 bis 1979 dem Kreistag im Hohenlohekreis angehörte. Erst 1979 wurde im Hohenlohekreis die zweite Frau zur Kreisrätin gewählt. Seit den 1980er Jahren gehören regelmäßig mehrere Frauen dem Kreistag an, mit steigender Tendenz, aber bis heute stark in der Minderheit.“

Gleichstellungsgesetz:
Am 01. Juli 1958 trat das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Folgende Punkte wurden damit – zumindest auf dem Papier – geändert:
Das Letztentscheidungsrecht des Ehemanns in allen Eheangelegenheiten wird ersatzlos gestrichen.
Aber die Versorgungspflicht des Ehemannes für die Familie bleibt bestehen.
Die Zugewinngemeinschaft löst die Nutzverwaltung als gesetzlichen Güterstand ab. Frauen dürfen ihr in die Ehe eingebrachtes Vermögen selbst verwalten. Bis dahin durften die Männer über das Vermögen der Frauen verfügen.
Die Frau hat das Recht, nach ihrer Heirat ihren Geburtsnamen als Namenszusatz zu führen.

Quellen: Kreisarchiv des Hohenlohekreises; Wikipedia




Antiker Tresor im Badesee gefunden

Ein antiker Tresor, der möglicherweise aus dem Jahre 1880 stammen könnte, wurde am vergangenen Samstag, den 02. März 2019, im Badesee beim Steinbruch Laibach in Dörzbach aufgefunden. Die Gemeinde hatte das Wasser des Sees für Reinigungsarbeiten abgelassen und den Tresor gefunden. Die Polizei geht aufgrund der Beschädigungen am Tresor davon aus, dass er bei einer Straftat erbeutet wurde. Die Schlossklappe am Möbelstück ist aus Eisen und trägt einen Löwenkopf. Wer kann Hinweise zur Herkunft machen. Hinweise nimmt der Polizeiposten in Krautheim, Telefon 06294 234, entgegen.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Betrüger werden immer dreister

Am Mittwochabend, den 06. März 2019, um zirka 19 Uhr klingelte bei einigen Garnberger Bewohnern das Telefon. Die Künzelsauer Telefonnummer 07940/9852 rief an. Die Person gab sich als Polizist des Künzelsauer Polizeireviers aus und wollte sich erkundigen, ob alles in Ordnung seie, da gerade drei Bulgaren in der Nähe verhaftet worden sein sollen. Frank Belz vom Polizeipräsidium Heilbronn erklärt auf GSCHWÄTZ-Nachfrage: „Die Betrüger sind sogar technisch gesehen in der Lage mit der Nummer 110 anzurufen. Sie rufen meist aus einem Callcenter, das sich in der Türkei befindet, an und haben Leute direkt vor Ort, die dann die Beute einsammeln. Und sie werden immer dreister, denn sie melden sich tatsächlich mit einem Namen eines Künzelsauer Polizisten.“

 




Überfall auf Fischhändler – Wer kennt diesen Mann?

Nachdem ein Unbekannter am Samstagnachmittag, den 16. Februar 2019, einen Fischhändler auf einem Tankstellengelände in Wertheim-Bestenheid bedroht hat, fahnden die Staatsanwaltschaft Mosbach und das Polizeipräsidium Heilbronn mit einem Phantombild nach dem Mann. Der Vorfall ereignete sich gegen 15.30 Uhr an der Bestenheider Landstraße. Als der 52-jährige Fischverkäufer gerade sein Gespann einparkte und die Fahrertür öffnete, um den Anhänger abzukuppeln, stand der Unbekannte neben ihm und bedrohte ihn mit einer Pistole. Unter Vorhalten der Waffe forderte er ihn auf, die Tageseinnahmen herauszugeben. Der 52-Jährige übergab dem Unbekannten eine Plastiktüte mit Bargeld. Damit flüchtete dieser zu Fuß in die Stettiner Straße. Der Täter wird wie folgt beschrieben: 25 bis 30 Jahre alt, schlank, 170 bis 180 Zentimeter groß, dunkle Haare, dunkler Teint, bekleidet mit einem blauen Sweatshirt mit Kapuze, dunklem Basecap, Jeans und hellen Sneakers. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei bitten alle Personen, die sich am Samstagnachmittag, den 16. Februar 2019, im Bereich der Tankstelle und des Geländes der Waschanlage in Wertheim Bestenheid aufgehalten haben, sich als Zeugen zur Verfügung zu stellen. Wer kennt die mit Phantombild gesuchte Person? Wer kann Hinweise auf die abgebildete Person geben? Wer kann Hinweise auf die Tat und/oder Täter geben? Wer hat den Täter in die Stettiner Straße flüchten sehen? Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Tauberbischofsheim unter der Telefonnummer 09341/81-0 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Wer kennt diesen Mann? Foto: Phantombild Polizeipräsidium Heilbronn

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn



Schnupperstunden bei der Jugendmusikschule Künzelsau

Kinder, die sich für ein Musikinstrument interessieren, sind gemeinsam mit ihrer Familie herzlich eingeladen zu den Tagen des offenen Unterrichts an der Jugendmusikschule Künzelsau von Montag, den 11. März 2019, bis Freitag, den 15. März 2019. Dabei können die Kinder den Unterricht eines Schülers oder eine Schnupperstunde besuchen. „Das ist eine sehr gute Möglichkeit für die Kinder verschiedene Musikinstrumente auszuprobieren und kennenzulernen. Wir Lehrer stehen beratend zur Seite und stellen auch Instrumente vor. Damit wollen wir eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage nach dem richtigen Instrument für das Kind geben“, lädt Musikschulleiter Jürgen Koch Familien ein, das Angebot des offenen Unterrichts zu nutzen. Die Teilnahme an den beiden Angeboten ist kostenfrei. Folgende Fächer und Instrumente werden angeboten: Gesang, Gitarre, E-Gitarre, Trompete, Horn, Klavier, Schlagzeug, Violine, Viola, Violoncello, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Posaune, Euphonium, Tuba.

Um eine kurze Voranmeldung wird gebeten. Diese nimmt Stefan Bender, Fachbereichsleiter Blasinstrumente und Stadtkapellmeister entgegen unter E-Mail stefan.bender@kuenzelsau.de, mobil 0151 58495667, gerne auch per WhatsApp, oder Telefon 07937 7839082.

 

Neue Kurse beginnen ab April 2019

Die Schnuppertage liegen ideal vor dem Beginn des neuen Semesters. Im April 2019 beginnen die neuen Kurse und es gibt noch freie Plätze. Die Musikschule gibt gerne Informationen dazu und nimmt Anmeldungen an. Das gemeinsame Musizieren fördert die Motivation und das soziale Miteinander der Kinder und Jugendlichen. In den verschiedenen Instrumentalfächern gibt es Ensembles, in denen sowohl Anfänger als auch Fortgeschrittene mitspielen können. Es gibt noch freie Plätze in den Fächern Violine, Violoncello, Querflöte, Euphonium, Posaune, Klarinette, Saxophon, Blockflöte, Klavier, Gitarre und Trompete, Horn, und Gesang. Alle neuen Schüler erhalten falls erforderlich kostengünstige Leihinstrumente vom Förderverein für die Jugendmusikschule e.V. Musikalische Früherziehung und weitere Angebote für Kinder Ebenso beginnen ab April 2019 auch die neuen Kurse für die kleineren Kinder ab drei Jahren mit der Musikalischen Früherziehung, der Musikalischen Grundausbildung, der Orientierungsstufe und der Kindersingstunde. Die „Musikalische Früherziehung“ ist für Kinder ab drei Jahre gedacht und dauert eineinhalb Jahre. Darauf aufbauend gibt’s für die Musikalische Grundausbildung für Kinder ab fünf Jahren. Im Vordergrund stehen gemeinsame Spielfreude, Fantasie, Singen und Tanzen sowie elementares Instrumentalspiel. Das gemeinsame Erleben der Musik prägt den Unterricht. Außerdem werden Lerninhalte vermittelt, die das Verständnis für die Notenschrift wesentlich erleichtern. Die Kurse werden in Künzelsau im Hermann-Lenz-Haus und verschiedenen Kindergärten in Künzelsau angeboten. Für Kinder ab sechs Jahren bietet die Jugendmusikschule noch weitere Angebote:  In der „Kindersingstunde“ entwickeln die Kinder durch gemeinsames Singen im Ensemble Spontanität, Freude und Bewusstsein für das körpereigene Instrument. Gemeinsame Aufführungen von Singspielen oder Kindermusicals in Zusammenarbeit mit anderen Instrumentalgruppen sind meist das Ziel der Proben. Die „Orientierungsstufe“ ist für Kinder ab sechs Jahre gedacht und dauert ein halbes Jahr. Der Unterricht umfasst das vertiefende Kennenlernen von Instrumenten aus allen Bereichen, rhythmische Übungen und den Einstieg in die Notenschrift. Auf diese Weise können sich jüngere Kinder besser vorstellen, ob und welches Instrument sie gerne erlernen wollen. Die Kurse finden im Hermann-Lenz-Haus in Künzelsau statt. Anmeldeformulare und Informationen zu den Instrumenten, Kursen oder zu anderen Angeboten gibt es auf der Homepage der Stadt Künzelsau und bei der Jugendmusikschule Künzelsau, Jürgen Koch und Katerina Kaminski, Telefon 07940 931800 oder 07940 931801.

 

Quelle: Stadtverwaltung Künzelsau




Fastenzeit bei GSCHWÄTZ

40 Tage fasten. GSCHWÄTZ-Chefredakteurin Dr. Sandra Hartmann versucht dieses Jahr 40 Tage zu fasten. Von Mittwoch, den 06. März 2019, bis Donnerstag, den 18. April 2019, will sie auf Schokolade und Kaffee verzichten. Wird sie es schaffen auf die geliebte Nervennahrung und den Wachmacher zu verzichten? Mit einem wöchentlichen Update lässt Hartmann Sie an ihrem Selbstversuch teilhaben.




Bei Verkehrskontrolle 100 Gramm Marihuana aufgefunden

Bei einer Verkehrskontrolle haben vergangenen Donnerstag, den 28. Februar 2019, Beamte vom Polizeirevier Schwäbisch Hall den richtigen Riecher bewiesen. Die Streifenbesatzung hielt kurz nach 21.30 Uhr einen 21 Jahre alten Autofahrer an. Aus dem Fahrzeuginnenraum roch es verdächtig nach Marihuana, weshalb sie den Pkw durchsuchten. Hierbei fanden die Beamten über 100 Gramm Marihuana. Der Fahrer selbst stand auch unter dem berauschenden Einfluss von Drogen, weshalb bei ihm eine Blutentnahme veranlasst wurde. Auf den jungen Mann kommt nun ein Strafverfahren wegen Unerlaubtem Besitz von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge zu. Ferner wurde die Führerscheinstelle über den Sachverhalt informiert, von wo aus die Entziehung der Fahrerlaubnis geprüft wird.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn