Unlängst haben diverse Ministerien der Landesregierung Baden-Württemberg eine Anfrage der AfD beantwortet. Unter anderem ging es um Windkrafträder in Hohenlohe und eine geplante Freilandleitung zwischen Rot am See und Kupferzell. Bei der Beantwortung der 29 Fragen der AfD konnte sich die Landesregierung zu Beginn einen süphisanten Einstieg nicht verkneifen.
Ausschlaggebend hierfür war der Titel der Anfrage der AfD. Dieser lautete: „Ableitung des in der Region nicht benötigten und deshalb am lokalen und regionalen Bedarf weitgehend vorbei produzierten regenerativen Stroms.“ Dieser Titel sei, so die Ministerien (Ministerium für Umwelt, Ministerium für Wirtschaft, Ministerium für Finanzen und Ministerium für den Ländlichen Raum) der Landesregierung Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Stellungnahme „wertend“, suggeriere er doch damit, dass zu viel produzierter Strom unsinnig sei. Daher sehe sich die Landesregierung zu der „folgenden Vorbemerkung veranlasst“:
Um diese Bemerkung geht es
„Seit der Jungsteinzeit, der Sesshaftwerdung des Menschen und dem Beginn der
bäuerlichen Landwirtschaft haben die Menschen örtliche Überschüsse zu produzieren
versucht, um mit den produzierten Überschüssen Handel zu treiben. Damit
wurde es der Menschheit möglich, nicht selbst produzierbare Güter zu erwerben.
Daraus hat sich unsere heutige Wirtschaftsweise entwickelt. Gerade Baden-Württemberg
ist ein Paradebeispiel dafür, dass die systematische Produktion von Gütern
über den lokalen und regionalen Bedarf hinaus zu erfolgreichem Wirtschaften
und zu Wohlstand führt. Gerade Baden-Württemberg ist das Land mit besonders
vielen Weltmarktführern. Viele sind international bekannt, viele andere sind
„hidden champions“. Weltmarktführer wird man nicht durch eine eingeengte lokale
Denkweise, wenn man also nur einen lokalen Bedarf deckt und damit nur zu
einer lokalen Selbstversorgung beiträgt. Die Landesregierung von Baden-Württemberg
ist stolz auf unsere Wirtschaftsstruktur mit vielen erfolgreichen, innova –
tiven Unternehmen und ihren findigen und fleißigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
die aufgrund ihrer beständigen Produktion „über den lokalen Bedarf hinaus“
zum Erfolg dieses Landes beitragen.“
Letztendlich geht es um die Frage, die sich auch viele Bürger hinsichtlich Erneuerbarer Energien immer wieder stellen: Was geschieht mit dem zu viel produziertem Strom, etwa aus Windkrafträdern? Kann er sinnvoll gespeichert werden? Der AfD-Landtagsabgeordnete für den Hohenlohekreis, Anton Baron, sieht Windkrafträder zudem als „mörderisch“ im Bezug auf diverse Vögel an. Ausserdem würden sie auf „unseren Hügeln“ wie „Fremdkörper“ wirken. Zudem seien sie im, so Baron, „windärmsten Bundesland [Baden-Württemberg] höchst ineffektiv“.
Die Landesregierung sieht das indes anders: „Die gesetzten Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien haben nach wie vor Gültigkeit“ und auch ein „weiterer Zubau von EEG-Anlagen un Raum Hohenlohe sei künftig zu erwarten“. Laut der Landesregierung befinden sich in den Landkreisen Schwäbisch Hall und im Hohenlohekreis derzeit 110 Windkraftanlagen in Betrieb, neun Anlagen waren genehmigt und 22 Anlagen waren beantragt, aber noch nicht genehmigt (Stand: 31. Oktober 2018). Zudem sei ein weiterer Zubau von EEG-Anlagen im Raum Hohenlohe zu erwarten. Die Ministerien betonen: Derzeit könne der in EEG-Anlagen erzeugte Strom über Leitungsanlagen der Mittelspannung, welche in den vergangenen Jahren ebenfalls ausgebaut wurden, abtransportiert werden.
Windräder noch näher an Häusern
Auch die Abstände zu Wohnsiedlungen soll laut der Anfrage der AfD verringert werden. So fragt die AfD, ob die Landesregierung Bürgerproteste nachvollziehen könne, falls es bei der von Netze BW vorgeschlagenen Abstandsregelung bei Siedlungen verbliebe, wonach als geplante „Abstandsmaximierung“ Abstände von 400m zu geschlossenen Siedlungen und 200m zu Einzelwohnhäusern geplant werden sollen. Die Ministerien beantworten diese Frage wie folgt: „Infrastrukturprojekte gleich welcher Art rufen Betroffenheit bei den berührten Kommunen und der Öffentlichkeit hervor. Es ist Aufgabe der verfahrensbeteiligten Behörden, die teils gegensätzlichen Interessen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen und die Umsetzung der Genehmigungserfordernisse zu gewährleisten.“
Häusle-Bauer enthalten keine Entschädigung
Die AfD fragt in ihrer Anfrage ebenfalls, ob Häusle-Bauer eine Entschädigung für ihr Eigenheim zusteht, sollte es zu seinem Wertverlust durch in der Nähe errichetete Windkraftanlagen kommen. Dies weisen die Ministerien zurück :“Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz schützt grundsätzlich nicht gegen eine Minderung der Wirtschaftlichtkeit.“
Kosten schwanken um 12 Millionen Euro
Des Weiteren geht es im Zuge der Windkfraftanlagen auch um eine geplante Freilandleitung zwischen Kupferzell und Rot am See. Während die AfD hier auch aus optischen Gründen eine Erdverkabelung befürwortet (Baron: „Der weitere negative Aspekt einer Freilandleitung wird durch eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes geradezu multipliziert, weshalb sie abzulehnen ist“), verweist die Landesregierung darauf, dass sich die Kosten für die Freilandkorridore zwischen knapp 10 Millionen und 12,7 Millionen Euro, die Kosten für die Erdverkabelung sich jedoch zwischen rund 24 Millionen und 36 Millionen bewegen würden. Ein großer finanzieller Unterschied. Die Freilandkorridore wären um einige Millionen Euro günstiger. Zudem betonen die Ministerien, dass die Öffentlichkeit hier seit 2013 im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung „informiert und angehört“ worden sei.
Quellen: Drucksache 16/5139 des Landtages von Baden-Württemberg; Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Anton Baron (AfD)
Fotos: Windräder. Quelle: Nabu; Anton Baron. Quelle: GSCHWÄTZ/Archiv