Fußball spielen, einkaufen: „Quarantäne vorsätzlich gebrochen“ Landratsamt kündigt verschärfte Kontrollen an
Weitere Maßnahmen für den Hohenlohekreis
Zum Schutz der Bevölkerung haben Bund und Land, aber auch das Landratsamt Hohenlohekreis, bereits verschiedene Maßnahmen beschlossen. Durch die Schließung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sowie von vielen Geschäften ist das öffentliche Leben in vielen Bereichen eingeschränkt. In den vergangenen Tagen hat sich gezeigt, dass leider viele Mitbürger diese geltenden Regeln nicht befolgen. So sind dem Landratsamt Hohenlohekreis Fälle bekannt, in denen die Quarantäne vorsätzlich gebrochen wurde, zum Beispiel durch Fußball spielen oder einkaufen, obwohl Quarantäne angeordnet war. Auch sind Fälle bekannt, in denen Absperrungen nicht nur ignoriert, sondern sogar mutwillig zerstört werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.
Hierzu Landrat Dr. Matthias Neth: „Es ist unverantwortlich, wenn die Quarantäne gebrochen wird. Wer die Regeln nicht einhält, gefährdet wissentlich Menschenleben“.
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sieht sich das Landratsamt Hohenlohekreis dazu gezwungen, weitere Maßnahmen zu ergreifen:
Quarantäne auch länger als 14 Tage – Auch Kontaktpersonen betroffen
1. Konkretisierung der Regelungen für die häusliche Quarantäne von Infizierten. Infizierte Personen dürfen die häusliche Quarantäne nach 14 Tagen nur verlassen, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Diese Konkretisierung ist notwendig, weil einzelne Personen auch nach 14 Tagen noch nicht gesund sind und so Dritte anstecken können.
2. Verpflichtende häusliche Quarantäne auch für Kontaktperson als Allgemeinverfügung
Alle Personen, die direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten, müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Dies ergibt sich jetzt direkt aus der Allgemeinverfügung. Betroffene Personen werden vom Gesundheitsamt kontaktiert.
3. Verschärfte Kontrolle der Einhaltung der Corona-Verordnung der Landesregierung
Die Städte und Gemeinden überwachen als Ortspolizeibehörde die Einhaltung aller Inhalte der Rechtverordnung der Landesregierung, dies gilt insbesondere für Spielplätze und öffentliche Räume aller Art. Die Ortspolizeibehörden, vor allem auch in Pfedelbach und Kupferzell, werden hier die Kontrollen intensivieren.
Die rechtliche Grundlage für diese Verfügungen ist das Infektionsschutzgesetz, Verstöße können strafbar sein.
