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Hohenlohe: Mitarbeiter/Personal in 8 Altenheimen infiziert – Krankenhaus Öhringen eventuell bald an Kapazitätsgrenze

Nein. Das ist kein Aprilscherz gewesen. Eine auf den 01. April 2020 datierte Pressemitteilung des Landratsamtes sagt: Es gib nun Quarantänemaßnahmen in fünf weiteren Pflegeheimen. Damit wären insgesamt acht Heime derzeit von dem Coronavirus im Hohenlohekreis betroffen. Nach positiven Tests dürfen Bewohner die Heime bis auf Weiteres nicht mehr verlassen. Auch Mitarbeiter sind positiv getestet worden.

Da die Heimbewohner zur Risikogruppe zählen und pro Heim mehrere Dutzend Betroffene zusammenkommen, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, dass die Kapazitäten im Krankenhaus Öhringen an seine Grenze kommt – insbesondere auf der Intensivstation. Schon jetzt werden Corona-Patienten nach Heilbronn oder nach Ludwigsburg weiterverlegt.

Alle Bewohner sowie die MMitarbeiter gelten damit bis auf Weiteres als sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie 1. Für die Bewohner bedeutet das, dass sie das Gelände nicht mehr verlassen sowie keinen Besuch empfangen dürfen. Die Mitarbeiter der Heime gehören zur Gruppe der systemrelevanten Berufe und dürfen weiterarbeiten, solange sie keine Krankheitssymptome haben. Währenddessen muss stets eine persönliche Schutzausrüstung getragen werden. In der restlichen Zeit müssen sich die Mitarbeiter zuhause isolieren.
Mitarbeiter und Bewohner werden täglich auf die typischen COVID-19-Symptome beobachtet und gegebenenfalls getestet. Eine pauschale Testung aller Mitarbeiter und Bewohner findet somit nicht statt.

Das Landratsamt nennt die Namen der betroffenen Seniorenheime nicht: „Die Nennung der Häuser obliegt den jeweiligen Betreibern“, heißt es in der Pressemitteilung. Eine Veröffentlichung der Namen würde es allerdings erleichtern, weitere mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln.




HK-Chefarzt kritisiert Isolierstation in Künzelsau scharf: „Ich kann nur davor warnen, Gesunde und Kranke zusammenzulegen“ – „Absolut fahrlässig“

Dr. Andreas Kühn, der noch bis 01. April 2020 als Chefarzt am Hohenloher Krankenhaus (HK) gearbeitet hat, kritisiert gegenüber der Redaktion GSCHWÄTZ die Nutzung der Isolierstation scharf. Laut dem Landratsamt soll die Isolierstation sowohl für Gesunde als auch für Kranke gleichermaßen gedacht sein (sir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/03/26/landratsamt-sagt-corona-isolierstation-im-kuenzelsauer-krankenhausgebaeude-fuer-gesunde-kranke-menschen-gleichermassen-gedacht/

Kühn warnt davor, als Gesunder in die Isolierstation zu gehen

„Ich kann nur davor warnen, Gesunde und Kranke zusammenzulegen.“ Wie erfolge hier eine optimal nötige Trennung?, fragt sich der Chefarzt – zumal kein medizinisches Fachpersonal vor Ort sei, ausser Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuz als Ansprechpartner.

 „Absolut fahrlässig“

Diese Vorgehensweise sei „absolut fahrlässig – insbesondere gegenüber gesunden Menschen, die Risikogruppen angehören.

Ärzte seien nicht gefragt worden

Die Ärzte im Hohenlohekreises seien – seinem Wissenstand nach – nicht gefragt worden, ob diese Art einer Isolierstation sinnvoll sei.

Er könne sich auch nicht vorstellen, „welcher Arzt so etwas empfohlen haben könnte“.




Alle Abfälle von Corona-Infizierten sollen in die Restmülltonne

Abfallentsorgung bei privaten Haushalten mit Corona-infizierten Patienten oder Patienten unter Quarantäne

Hohenlohekreis: Das Corona-Virus macht auch vor der Abfallentsorgung nicht halt. Deshalb hat das Umweltministerium Baden-Württemberg in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut Hygienemaßnahmen veröffentlicht. Entsprechend dieser Hygienemaßnahmen gibt die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis folgende Informationen zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten mit Corona-infizierten Patienten:

Alle Abfälle, die in diesen Haushalten entsorgt werden müssen, gehören in die Restmülltonne (schwarze Tonne), z.B.: Wertstoffe wie Altpapier und Verpackungen und häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle); Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden; Taschentücher, Aufwischtücher; Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln); Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen.

Damit sich Mitarbeiter nicht anstecken

Damit ist die Pflicht zur Mülltrennung bei diesen Haushalten weitgehend aufgehoben. „Diese Maßnahmen sind wichtig. Zum eigenen Schutz, aber auch zum Schutz der Müllwerker, um die Ansteckungsgefahr bei kontaminierten Abfällen soweit es geht zu reduzieren“, so die Betriebsleiterin der Abfallwirtschaft Silvia Fritsch.

Bei der Entsorgung von kontaminierten Abfällen über die Restmülltonne sind folgende Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen:

• Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden

• Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen, um die Tropffreiheit zu gewährleisten. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden

• Alle Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit diesem beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind

• Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).

Weitere Informationen stehen auf der Homepage der Abfallwirtschaft http://www.abfallwirtschaft-hohenlohekreis.deund sind in der Abfall App eingepflegt. Sie ist immer aktuell und steht in den gängigen App-Stores unter dem Namen „Abfallinfo HOK“ kostenlos zum Download zur Verfügung. Gerne berät das Team der Service-Hotline telefonisch unter 07940 18-555.

Quelle: Pressemitteilung der Abfallwirtschaft des Hohenlohekreises




Hohenlohe: Coronafälle im Altenheim – Bewohner dürfen Gelände nicht mehr verlassen

Nach positiven Tests dürfen Bewohner das Heim bis auf Weiteres nicht mehr verlassen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat für ein Pflegeheim in Zweiflingen-Orendelsall die häusliche Absonderung der Bewohner und Mitarbeiter angeordnet. Hintergrund sind positive Testergebnisse auf das Coronavirus unter Mitarbeitern und Bewohnern des Pflegeheims. Das meldet das Landratsamt des Hohenlohekreises am Samstag, den 29. März 2020.

Gelände nicht mehr verlassen

Alle Bewohner sowie die Mitarbeiter gelten damit bis auf Weiteres als sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie 1.
Für die Bewohner bedeutet das, dass sie das Gelände nicht mehr verlassen sowie keinen Besuch empfangen dürfen. Die Mitarbeiter des Heims gehören zur Gruppe der systemrelevanten Berufe und dürfen weiterarbeiten, solange sie keine Krankheitssymptome haben. Währenddessen muss stets eine persönliche Schutzausrüstung getragen werden. In der restlichen Zeit müssen sich die Mitarbeiter zuhause isolieren.

Mitarbeiter und Bewohner werden täglich auf die typischen COVID-19-Symptome beobachtet und gegebenenfalls getestet, so das Landratsamt. Pauschale Testungen aller Mitarbeiter werden damit nicht vorgenommen.  „Ziel ist es, Bewohner und Mitarbeiter des Pflegeheims bestmöglich zu schützen und gleichzeitig den Betrieb weiterhin aufrecht zu erhalten“, so die Leiterin des Gesundheitsamts, Dr. Antje Haack-Erdmann.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises vom 28.02.2020




Wegen Engpass 10.000 Schutzmasken für den Hohenlohekreis geliefert

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat am Freitag, den 17. März 2020, mehrere Pakete Schutzmasken an die Diakoniestation Öhringen überreicht. Die Aktion war Teil mehrerer Übergaben von insgesamt 10.000 gespendeten Schutzmasken an verschiedene Institutionen im Kreis. Landrat Dr. Matthias Neth ist dankbar über die hohe Spendenbereitschaft: „Dass der Aufruf der Kreisverwaltung große Erfolge zeigt, beweist wieder einmal: Hohenlohe hält zusammen.“ Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Auch für Zahnärzte, Physiotherapeuten sowie weitere Organisationen wie DRK und Feuerwehr werden einige dieser Masken zur Verfügung gestellt.

Insbesondere Schutzmasken waren in den vergangenen Tagen in vielen Einrichtungen Mangelware geworden, weshalb die Spende von 10.000 Schutzmasken bei den Betroffenen für große Erleichterung sorgte. Sabine Waldmann, Dekanin und Vorstand der Diakoniestation Öhringen e. V., freut sich: „Durch Ihre Mithilfe können wir unsere Mitarbeiter ausreichend schützen und so die bestmögliche Versorgung aller Patienten gewährleisten“. Nachdem ein Teil der Masken am Donnerstag an das Hohenloher Krankenhaus und die niedergelassenen Ärzte geliefert wurde, erhielten am Freitag die Altenheime und ambulanten Pflegedienste im Hohenlohekreis weitere Schutzmasken. Auch für Zahnärzte, Physiotherapeuten sowie weitere Organisationen wie DRK und Feuerwehr werden einige dieser Masken zur Verfügung gestellt.

Das Landratsamt Hohenlohekreis freut sich weiterhin über Spenden.

Wer Masken, Schutzkleidung oder Handschuhe spenden kann, wird gebeten, sich mit dem Gesundheitsamt unter corona-spenden@hohenlohekreis.de in Verbindung zu setzen, damit die Anlieferung organisiert werden kann. Offene Pakete können leider nicht angenommen werden.

Anfang dieser Woche haben sich Landrat Dr. Matthias Neth, der Vorsitzende der Innovationsregion Hohenlohe Thomas Philippiak und der Ärztliche Direktor der Hohenloher Krankenhaus gGmbH, Dr. Werner Reinosch, in einem gemeinsamen Brief an die Betriebe, Firmen, Unternehmen und Privatpersonen im Hohenlohekreis gewandt und um Unterstützung auf der Suche nach Schutzausrüstung gebeten. Der gemeinsame Spendenaufruf für die Gesundheitseinrichtungen im Kreis war nötig geworden, weil sich durch steigende Fallzahlen ein Engpass an Schutzausrüstung abgezeichnet hat.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises




Soforthilfe Ba-Wü: Seit Mittwochabend über 100.000 Anträge – Verweis auf Umsatzeinbußen wegen Corona reichen nicht aus

Seit dem Start des Soforthilfeprogramms des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise sind bis Samstag, den 28. März 2020, 15 Uhr, laut einer Pressemitteilung des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums über 100.000 Anträge eingegangen. Damit hat sich die Anzahl der Anträge gegenüber dem Vortag (46.400) nahezu verdoppelt. Seit Mittwochabend, den 25. März 2020, können Soloselbstständige, gewerbliche Unternehmen und Sozialunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ebenso wie Angehörige der Freien Berufe oder Künstler, die unmittelbar durch die Corona-Krise existentiell bedroht sind, finanzielle Soforthilfen bis zu 30.000 Euro beantragen. Für die Soforthilfen stehen laut dem Wirtschaftsministerium vier Milliarden Euro bereit.

Der Antrag muss laut der Wirtschaftsministerin plausibel ausgefüllt sein

Derzeit mehren sich jedoch vermehrt Stimmen von Betroffenen, die den Soforthilfeantrag kritisieren. Unter anderem wird moniert, dass – laut dem Soforthilfenantrag – „ein schlichter Verweis auf die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden gravierenden Nachfrage- und Produktionsausfälle, unterbrochene Lieferketten, Stornierungswellen, Honorarausfälle,
massive Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüche kein ausreichender Grund für eine Förderung“ seien.

Betroffene sollen vielmehr ihren Liquiditätsengpass definieren, unter anderem geht es dabei um die laufenden Kosten und Belastungen einer Firma. „Je sorgfältiger und plausibler ein Antrag ausgefüllt ist, desto schneller kann er bearbeitet werden“, hob Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hervor. In Zweifelsfällen sollte man die Beratungsangebote der Kammern nutzen. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag habe große Chancen, innerhalb weniger Tage bewilligt zu werden, so die Ministerin.

„Existenziell bedrohte Betrieben sollen offene Rechnungen weiterbezahlen können“

Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb weniger Tage insolvent gehen würden. Sie zielen aber nicht darauf ab, Betrieben ihre coronabedingten Umsatzeinbußen auszugleichen, sondern dass existentiell bedrohte Betriebe offene Rechnungen weiterbezahlen oder Mieten weiter überweisen können. Nicht alle Branchen und Betriebe sind gleichermaßen in Not. Es liegt im Interesse aller, dass die Soforthilfen passgenau eingesetzt werden und dort ankommen, wo sie auch wirklich nötig sind.

Dennoch soll es Nachjustierungen geben. So soll das private Vermögen von Gewerbekunden besser geschützt sein. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums von Samstag, den 28. März 2020, hervor.

Vorprüfung übernehmen die Handwerkskammern

Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

• 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
• 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
• 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt.

Das Antragsformular ist auf die unbedingt erforderlichen Angaben beschränkt. Gewisse formale Kriterien müssen aber eingehalten und vor Bewilligung geprüft werden, wie z. B. die Unterschrift oder der glaubhafte Nachweis, dass tatsächlich ein Liquiditätsengpass entstanden ist oder unmittelbar am Entstehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Anträge auch abgelehnt werden.

Die Antragsformulare sind auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar: https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/

Das Wirtschaftsministerium weißt darauf hin, dass im Internet derzeit Seiten kursieren, die Hilfe beim Ausfüllen der Anträge für die Soforthilfe Corona anbieten würden. Diese Seiten stünden jedoch in keinem Zusammenhang mit unserem Programm. Bei Fragen zum Verfahren helfen die Hinweise auf unserer Website oder die ebenfalls dort aufgeführten kostenlosen Service-Hotlines der Kammern. https://wm.baden-wuerttemberg.de/soforthilfe-corona/

 




Arzt und/oder Personal infiziert: 11 bis 15 Arztpraxen in Hohenlohe mussten bereits schließen

Nachdem diverse Mitarbeiter des Hohenloher Krankenhauses an dem Coronavirus erkrankt sind (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/03/27/oehringen-auch-krankenhauspersonal-infiziert-landratsamt-sucht-medizinisches-fachpersonal-kontaktpersonen-duerfen-weiterhin-arbeiten/), gibt es mittlerweile auch zahlreiche Arztpraxen im Hohenlohekreis, die geschlossen sind oder geschlossen waren, weil Ärzte und/oder Mitarbeiter den Coronavirus haben beziehungsweise hatten. So sollen in den vergangenen 14 Tagen zwischen elf und 15 Praxen davon betroffen gewesen sein.

Ärzte und/oder Mitarbeiter, die das Virus haben, dürfen nicht mehr weiterarbeiten, sondern müssen in Quarantäne. Bei Gemeinschaftspraxen werden in der Regel bei einem Coronafall in dieser Praxis alle darin arbeitenden Ärzte und Mitarbeiter ebenfalls getestet. Bei einem Negativbescheid, dürfen die anderen Ärzte wie gehabt die Praxis weiterführen. Nach 14 Tagen beziehungsweise wenn die Symptome abgeklungen sind, darf der Arzt und/oder das medizinische Personal wieder weiterarbeiten.




Welche Läden aus Künzelsau jetzt übers Internet ihre Waren verkaufen

Für niemand ist die aktuelle Situation leicht. Besonders die Unternehmen, Einzelhändler und Gastronomen vor Ort trifft die Corona-Krise.
Viele Unternehmen, Einzelhändler und Gastronomen mussten auf unbestimmte Zeit schließen. Trotzdem bieten viele von ihnen einen besonderen Service für ihre Kunden an. Mit Online-Bestellungen, Warenlieferungen, terminierten Abholmöglichkeiten, telefonischer Beratung und vielem mehr sind die Unternehmen, Einzelhändler und Gastronomen trotzdem für die Kunden da. Vor allem Restaurants und Gaststätten bieten ihre abwechslungsreichen Speisen als Lieferservice und zur Abholung an. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Künzelsau hervor.

Die Stadt Künzelsau hat die vielfältigen Angebote der Künzelsauer Unternehmen, Einzelhändler und Gastronomen unter http://www.kuenzelsau.de/kaufdaheim zusammengestellt.

Gerne nimmt Christoph Bobrich deron Stadt Künzelsau weitere Anbieter aus Künzelsau auf. E-Mail christoph.bobrich@kuenzelsau.de, Telefon 07940 129-105

 




Künzelsau: Krankenwagen beschädigt – Zeugen gesucht

Ihr Beruf ist es anderen zu helfen, nun sind sie selbst auf die Hilfe von Zeugen aus der Bevölkerung angewiesen. Die Besatzung eines Krankenwagens entdeckte am Mitwochnachmittag, den 25. März 2020, in Künzelsau, dass ihr Fahrzeug beschädigt worden war. Der Rettungswagen stand in der Zeit zwischen 15 und 16 Uhr auf dem Parkplatz vor einem Ärztehaus in der Stettenstraße. Vermutlich blieb ein unbekannter Autofahrer mit seinem Gefährt am Krankenwagen hängen.

Anstatt seiner Personalien hinterließ der Verursacher jedoch nur einige Dellen und blaue Lackspuren am Unfallort. Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden auf etwa 1.000 Euro und hofft nun auf Zeugen, die den Unfall beobachten konnten. Diese werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07940 9400 beim Polizeirevier Künzelsau zu melden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Öhringen: Auch Krankenhauspersonal infiziert – Landratsamt sucht medizinisches Fachpersonal – Kontaktpersonen dürfen weiterhin arbeiten

Auch Mitarbeiter des Hohenloher Krankenhauses in Öhringen sind mit dem Coronavirus infiziert. Das bestätigte das Landratsamt des Hohenlohekreises aufgrund einer GSCHWÄTZ-Anfrage am Mittwoch, den 25. März 2020. Die betroffenen positiv getesteten Mitarbeiter arbeiten nicht weiter, sondern befänden sich in Quarantäne, erklärt Sascha Sprenger, Pressesprecher des Landratsamtes, und versichert: „Der Ausfall wird kompensiert“.

Landratsamt: „Pandemie wird noch länger andauern“

Am gestrigen Donnerstag, den 26. März 2020 startete das Landratsamt nun einen Aufruf, dass sie medizinisches Personal benötigen, da „die Pandemie noch länger andauern wird“.

Der Hohenlohekreis bittet die Bevölkerung in Zeiten der Corona-Krise erneut um Hilfe. Da die Pandemie noch länger andauern wird, sei es wahrscheinlich, dass die Fachkräfte, die jetzt bereits im Einsatz sind, Unterstützung brauchen werden. Deshalb ruft die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung medizinisches Personal dazu auf, sich zu melden, um bei Bedarf helfen zu können.

Vorerst gehe es darum, dass die Daten der Hilfeanbietenden gespeichert werden. Der Aufruf richtet sich an jeden, der über medizinische oder pflegerische Fachkenntnisse verfügt, aber derzeit nicht im Gesundheitssektor arbeitet. Besonders Ärzte, Pflegekräfte, pharmazeutisch-technische Assistentinnen (PTA) oder medizinisch-technische Assistentinnen (MTA) im Ruhestand, in Elternzeit, im Studium oder in Ausbildung sind gesucht. Auch wer zum Beispiel eine Rettungssanitäterausbildung hat oder anderweitig etwas beitragen will, sei herzlich willkommen, so das Landratsamt. „Wir freuen uns über alle Freiwilligenmeldungen von Personen mit medizinischer/pflegerischer Ausbildung. Gesucht wird breitgefächert, beispielsweise vom ehemaligem Zivildienstleistenden mit Rettungshelferausbildung bis zum Herzchirurgen im Ruhestand“, so Landrat Dr. Matthias Neth.

Wie funktioniert es?

Kontakt: Gesundheitsamt des Hohenlohekreises. E-Mail: cv-medhilfe@hohenlohekreis.de oder telefonisch unter 07940 18-385 (erreichbar montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr).

Robert-Koch-Institut rät laut dem Landratsamt zu dieser Vorgehensweise

Um den hohen Bedarf an Fachkräften für die Versorgung von Covid-19-Patienten zu gewährleisten, ist man auf die Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen. Die Empfehlung, das Personal im medizinischen Bereich aufzustocken, stammt vom Robert-Koch-Institut (RKI). Bei jeder freiwilligen Meldung, so betont es das Landratsamt, wird darauf geachtet, dass ältere Fachkräfte nicht einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesdetzt werden. Bei jedem Fall wird vorher geprüft, ob und wie die- oder derjenige eingesetzt werden kann.

Sonderregelungen für Kontaktpersonen aus bestimmten Berufsgruppen

In einer weiteren Pressemitteilung von Donnerstag, den 26. März 2020, erlässt der Hohenlohekreis nun Sonderregelungen für Kontaktpersonen in „systemrelevanten“ Berufen.

Die aktuellen Allgemeinverordnungen der Landkreisverwaltung regeln, dass infizierte Personen sowie deren direkte Kontaktpersonen in häusliche Absonderung, sprich Quarantäne, müssen. Das heißt jedoch nicht, dass jede Kontaktperson auch infiziert ist, sondern es handelt sich um eine wichtige Vorsichtsmaßnahme, betont das Landratsamt in der Pressemitteilung.

Um die dringend benötigte Versorgungsinfrastruktur aufrechterhalten zu können, lockerte das Landratsamt diese Bestimmungen für bestimmte Berufe.

Konkret bedeutet das, dass Kontaktpersonen von diesen Berufsgruppen zur Arbeit erscheinen dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie folgende Verhaltensregeln dringend beachten und einhalten:

– Kontinuierliches Arbeiten mit Mund-Nasen-Schutz.
– Tägliche Selbstbeobachtung und Dokumentation bis zu 14 Tage nach dem Kontakt mit der infizierten Person.
– Beim Auftreten von Symptomen wird die betroffene Person sofort getestet und muss bis zum Testergebnis in häusliche Absonderung. Eine Arbeitstätigkeit ist dann nicht mehr erlaubt.
– Wenn der Test positiv ausfällt, gelten die gleichen Regelungen wie bei allen Infizierten.

Diese Regelungen können jedoch nur funktionieren, wenn während der Arbeit der direkte Kontakt jeglicher Art auf ein Minimum reduziert wird, insbesondere bei Besprechungen.

„Um die Versorgung wichtiger Dienstleistungen aufrechterhalten zu können, ist es unumgänglich, Quarantäneanordnungen, die für die Allgemeinbevölkerung gelten, für Personengruppen bestimmter Berufe anzupassen, um Personalengpässe in kritischen Bereichen zu vermeiden“, erläutert die Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Antje Haack-Erdmann.

Dies gilt für folgende Bereiche:

– die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
– die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,
– Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern, soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,
– Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
– Rundfunk und Presse,
– Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den öffentlichen Nahverkehr und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden und Taxifahrerinnen und Taxifahrer,
– die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
– das Bestattungswesen

Quelle: Pressemitteilungen des Landratsamtes des Hohenlohekreises vom 26.03.2020