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Marienkäfer & M&Ms liegen am Wegesrand – Bezaubernde Mitmach-Aktion in Eberstal

Wer derzeit auf dem Radweg von Dörrenzimmern nach Eberstal unterweg ist, stolpert vielleicht über den ein oder anderen Stein. Ein Stein sieht aus wie ein riesiges gelbes M&M, in das manch ein Kind am liebsten reinbeissen würde. Ein anderer Stein ist wie ein Marienkäfer bemalt. Die Steine liegen aneinandergereiht am Wegesrand am Ortseingang von Eberstal auf der rechten Seite des Radweges, wenn man aus Richtung Dörrenzimmern kommt, auf Höhe einer kleinen Fußgängerbrücke, die über den Sinbelbach führt.

Was verbirgt sich hinter der Aktion?

Die bunt bemalten Steine liegen dort nicht aus purem Zufall. Am Anfag der Steinekette liegt ein in Klarsichtfolie gehülltes Schreiben, das auf den Sinn dieser Aktion hinweist. Das Schreiben beginnt mit einem Zitat von Erich Kästner:

Bunt bemalte Steine reihen sich am Wegesrand wie Perlen an einer Schnur. Fotos: GSCHWÄTZ

Auf Höhe dieser Fußgängerbrücke am Sindelbach liegen die Steine.




Quarantänemaßnahmen in zwei weiteren Pflegeheimen aufgehoben

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat die angeordneten Quarantänemaßnahmen für zwei weitere Pflegeheime im Landkreis wieder aufgehoben, da keine Bewohner und auch keine Mitarbeiter mehr positiv getestet wurden oder Symptome entwickelt haben, die auf eine Erkrankung mit SARS-COV-2 hinweisen. Damit dürfen sich die Bewohner innerhalb des Heimes wieder frei bewegen.

Auch die Mitarbeiter des Heims müssen sich zuhause nicht mehr isolieren. Die für alle Heime grundsätzlich geltenden Besuchsbeschränkungen sowie verschärften Hygienemaßnahmen bleiben bestehen.

Insgesamt stehen im Hohenlohekreis nun noch sechs Pflegeheime unter Quarantäne, weil das Coronavirus entweder bei einem Bewohner oder einem Mitarbeiter nachgewiesen wurde.

Die Nennung der Häuser obliegt den jeweiligen Betreibern.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises

Symbolfoto Pflege




Gesundheitsamt in der Kritik: Altenheim-Mitarbeiterin erfuhr erst Wochen später, dass sie in Quarantäne hätte müssen – kein Einzelfall – „Anfang letzter Woche ist die Zahl der Erkrankten und dadurch die Anzahl der Kontaktpersonen gestiegen“

Ein Mann, der in einem Unternehmen im Kochertal arbeitet, ist positiv auf Corona getestet worden. Seine Kollegen erhielten daraufhin teilweise erst Wochen später vom Gesundheitsamt einen mit der Post zugestellten Brief, dass sie zu den so genannten Kontaktpersonen 1 gehören und damit ebenfalls in Quarantäne müssen. Als der Brief zugestellt wurde, war die 14-tägige Quarantänezeit aber bereits seit zwei Wochen zu Ende. Ein Einzelfall? Ein weiterer Mann, der als Kontaktperson 1 angeschrieben wurde, erhielt das Schreiben vom Gesundheitsamt ebenfalls zu spät. Die beiden Covid-positiv-Getesteten arbeiten in verschiedenen Firmen im Kochertal.

Eine Frau aus dem Kochertal berichtet GSCHWÄTZ darüber hinaus, dass sie auf Covid getestet worden sei, da sie Symptome hatte und sich auch nicht gut fühlte. Sie blieb daher nach ihrem Coronatest vorsorglich zu Hause. Das positive Ergebnis soll sie ebenfalls erst fast am Ende ihrer 14-tägigen Quarantänezeit erhalten haben. Eine weitere Frau aus dem Jagsttal nahm Anfang März 2020 noch an einem Ausflug mit weiteren Bekannten teil. Einer der Bekannten sei zu dieser Zeit bereits mit Covid infiziert gewesen. Wochen später erhielt die Frau einen Brief des Gesundheitsamtes. Sie wird darauf hingewiesen, dass Sie mit einem Covid-positiv-Gestesten direkten Kontakt hatte und nun in Quarantäne müsse. Doch die angegebenen Quarantänezeit war längst vorbei. Das Prekäre: Die Frau arbeitet in einem Seniorenheim.

Das Landratsamt verweist auf GSCHWÄTZ-Nachfrage darauf, dass der Hohenlohekreis seit Beginn von allen bestätigten Fällen die Kontaktpersonen ermittele. „Denn auch Kontaktpersonen können die Viren weiter in der Bevölkerung verbreiten, weswegen hier eine 14-tägige häusliche Absonderung angeordnet wird“, betont das Landratsamt.

Oft liegt dem Gesundheitsamt nur der Name vor

„Anfang letzter Woche ist die Zahl der Erkrankten und dadurch die Anzahl der Kontaktpersonen gestiegen“, so Teamleiter der Fallermittlung Christian Ott. Die Ermittlung der Kontaktpersonen und als Folge davon dann die Zustellung der Verfügungsmitteilung wird dadurch erschwert, dass von vielen Kontaktpersonen nur der Name vorliegt. Postadresse oder die Telefonnummer müssen erst noch herausgefunden werden. Das Gesundheitsamt ist auf die Mithilfe der Erkrankten angewiesen, die Kooperation läuft sehr gut.
„Zu Beginn konnten wir die Kontaktpersonen auch noch telefonisch benachrichtigen. Das ist auf Grund der Menge aber gerade nicht mehr möglich“, so Anja Blume, Teamleiterin der Fallermittlung. Deswegen erhalten die Kontaktpersonen mittlerweile auf dem Postweg die Information, dass sie mit einem Erkrankten Kontakt hatten und ab wann die häusliche Isolierung für die Betroffenen endet.

Viele brauchen einen Nachweis für den Arbeitgeber

„Wir wissen, dass bei manchen Personen das Enddatum der häuslichen Absonderung bereits vergangen ist. Wir bekommen aber zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung, die einen Nachweis für den Arbeitgeber anfordern.“ Daher werden den Kontaktpersonen auch nachträglich die Verfügungsmitteilungen als Nachweis für die 14-tägige Quarantänezeit ausgestellt. „Bei wem das Datum schon vorüber ist und wer auch den Nachweis nicht braucht – der kann das Dokument einfach ignorieren.“
Personen, die sich ebenfalls als Kontaktpersonen einstufen würden, aber keine Mitteilung bekommen haben, können mit der mit Covid-19 erkrankten Person oder mit dem Gesundheitsamt unter Tel. 07940 18-888 Kontakt aufnehmen, damit auch diesen Fällen
nachgegangen wird.

Viele Vereine, viele Ehrenamtliche, viele Verbreitungswege, manch einer bekomm auch mehrere Quarantänemitteilungen auf einmal

„Wir haben ein gut funktionierendes Vereinsleben und Ehrenamtsleben im Hohenlohekreis“, erklärt Ott den Hintergrund, warum Personen mehrere Mitteilungen erhalten. „Da kommt es immer wieder vor, dass man zu mehreren Erkrankten zu unterschiedlichen Zeitpunkten Kontakt hatte.“ Maßgeblich für die 14-tägige Quarantänezeit ist der letzte Kontakt. Bei mehreren Mitteilungen ist das spätere Datum das Ende der häuslichen Absonderung.

Verwaltungsleiterin Silke Bartholomä hält fest, dass die Bemühungen zur Kontaktpersonenermittlung und Eindämmung von Infektionsketten Wirkung zeigen. „Wir haben inzwischen Fälle, bei denen bestätigt erkrankte Personen keine Kontaktpersonen mehr angeben, weil sie sich bereits selbst als Kontaktpersonen in häuslicher Absonderung befanden.“

Wann ist man eigentlich Kontaktperson?

Wir zititeren an dieser Stelle das Landratsamt: „Kontaktpersonen sind Personen, die mit einem bestätigten Fall von Covid-19 Umgang hatten. Bestand ein enger Kontakt („Face to Face“) von mindestens 15 Minuten z.B. im Rahmen von Gesprächen oder Besprechungen, liegt ein erhöhtes Infektionsrisiko vor. Auch Personen, die mit dem Erkrankten im selben Haushalt leben, haben ein hohes Infektionsrisiko. Hatte jemand diesen engen direkten Kontakt mit einem Erkrankten, wird er als Kontaktperson der Kategorie 1 „K1“ bezeichnet. Derjenige, der mit einer K1-Person in Kontakt war, wird als K2-Person bezeichnet und so weiter. Bei K2 und K3-Personen ist das Infektionsrisiko nicht mehr so hoch. K1-Personen sind nach einer vom Hohenlohekreis erlassenen Allgemeinverfügung verpflichtet, sich 14 Tage lang, gerechnet ab dem letzten Kontakt mit dem Erkrankten, in häusliche Quarantäne zu begeben. Das Gesundheitsamt teilt in einem Schreiben auch das Ende der Quarantänezeit mit.

 Wie erfahre ich, ob ich Kontaktperson bin?

Jeder positiv getestete Patient muss dem Gesundheitsamt eine Liste mit seinen direkten Kontaktpersonen abgeben. Das Gesundheitsamt informiert diese Personen schriftlich darüber, dass sie mit einem Erkrankten Kontakt hatten und sich ab sofort in Quarantäne begeben müssen.

Ich bin Kontaktperson, weiß aber nicht von wem

Dei Bürger erhalten vom Gesundheitsamt eine Mitteilung, dass sie Kontaktperson sind, erfahren aber aus Datenschutzgründen nicht, mit welchem Covid-Erkrankten sie Kontakt hatten. Es wird von den Betroffenen zur Nachvollziehbarkeit neben dem Kontaktdatum auch kurz skizziert, so das Landratsamt, um was für einen Kontakt es sich gehandelt hat (etwa Wohngemeinschaft, Fußballtraining, Arbeitskollege).

Warum muss ich als Kontaktperson überhaupt in häusliche Isolierung? Ich bin doch nicht krank.

In den meisten Fällen weiß man nicht, ob man selbst oder jemand in seinem Umfeld infiziert ist, da jeder unterschiedlich auf das Virus reagiert. Auch die Erkrankung tritt innerhalb verschiedener Zeiträume auf. Die Symptome verlaufen bei jedem anders, das reicht von wenigen bis gar keinen Beschwerden bis hin zu schwerster Symptomatik.

Was muss ich als Kontaktperson besonderes beachten?

Im Haushalt sollte nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern beachtet werden. Eine „zeitliche Trennung“ kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann etwa dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhält. Ebenfalls ist häufiges Händewaschen und die Einhaltung einer Husten- und Niesetikette Pflicht. Alle Kontaktpersonen müssen ebenfalls ein Tagebuch führen, welches sie mit der Mitteilung vom Gesundheitsamt erhalten. Dadurch kann schnell reagiert werden, wenn klassische Covid-19-Syptome auftreten.

Ich bin Kontaktperson und habe eine Mitteilung bekommen, bei welcher das Enddatum aber bereits in der Vergangenheit liegt?

Sofern die Mitteilung nicht mehr als Nachweis, z.B. für den Arbeitgeber, benötigt wird, kann die Mitteilung ignoriert werden.

Ich bin Kontaktperson, habe aber keine Mitteilung bekommen?

Personen, die der Ansicht sind, sie waren mit einem Erkrankten in Kontakt, nehmen bitte Kontakt zum Erkrankten oder dem Gesundheitsamt unter Tel. 07940 18-888 auf.

 




Zwischen dicht gedrängt und aussen vor der Tür wartend – so unterschiedlich gehen Hohenloher Praxen mit Corona um

Unser GSCHWÄTZ-Team konnte in den vergangenen Wochen einen Blick in die Wartezimmer so manch einer Arztpraxis und ins Krankenhaus werfen und stellte dabei fest: Es gibt erhebliche unterschiedliche, welche Maßnahmen ergriffen werden, um Patienten vor einer Ansteckung zu schützen. Wir haben zwei Beispiele von Arztpraxen herausgegriffen, die unterschiedlicher nicht sein könnten.

Bei der einen Praxis eines Kinderarztes in Künzelsau werden Termine nicht mehr dicht an dicht gelegt, sondern es werden die Patienten nur noch in einem zeitliche gebührenden Abstand einbestellt. Dadurch warten nicht mehr viele Patienten zur gleichen Zeit. Als wir vor Ort waren, warteten drei Erwachsene mit dem jeweiligen Kind vor der Praxistür, in einem gebührenden Kontaktabstand voneinander. Im Wartezimmer in der Praxis selbst warteten zu diesem Zeitpunkt parallel zwei Erwachsene mit dem jeweiligen Kind in dem Wartezimmer, ebenfalls in gebührendem Kontaktabstand. Die Ärzte und die Mitarbeiter trugen Mund-Nase-Schutzmasken. Die Zeitschriften und die Kinderbücher wurden aus dem Wartezimmer entfernt.

Bei einer anderen Praxis, einer Hausarztpraxis im Hohenlohekreis, die wir an dieser Stelle nicht mit Namen nennen möchten, saßen die Patienten im Wartezimmer dicht gedrängt nebeneinander und mussten teilweise zwei Stunden warten, bis sie an die Reihe kamen.Trotz Atemwegsinfekt gab es keine Coronatestung.

Muss man mit einem Notfall direkt ins Krankenhaus, zeigt sich hier ein vorbildliches Vorgehen im Caritas-Krankenhaus in Bad Mergentheim. Am Notfalleingang sitzt eine Mitarbeiterin hinter einer Glasscheibe, die direkt fragt, ob man Covid-Symptome wie Fieber hat. Dann darf man hier nicht rein. Daneben ein großes Schild, dass dies kein Eingang für Covid-Patienten ist. Des Weiteren darf man nur allein in die Notfallambulanz, bei einem Kind darf eine Begleiterson mit. Man hat die Möglichkeit, nicht im Warteraum zu sitzen, bis man an die Reihe kommt, sondern draussen vor dem Eingang, wo die Rettungsfahrzeuge parken. Dann wird man abgeholt, wenn man dran ist und wird direkt in den jeweiligen Raum, etwa in den OP-Saal, geführt, und behandelt.




So ein Salat – Heilbronner Zoll stoppt 16.000kg Feldsalat-Saat, weil Verpackung nicht korrekt war

Am Montag, den 20. April 2020,  dieser Woche hatten die Zöllner des Zollamts Heilbronn, so geht es aus einer Pressemitteilung des Hauptzollamtes hervor, „den richtigen Riecher“. Sie stoppten die Einfuhr von zwei 40-Fuß-Überseecontainer mit über 16.000 kg Feldsalat-Saatgut aus Neuseeland mit einem Warenwert von knapp über 100.000 EUR. Die Reise der beiden Container, die am anderen Ende der Welt ihren Anfang nahm, endete abrupt vor dem eigentlichen Ziel, weil die Verpackung des Saatguts und dessen Etikettierung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.

Darf nicht nach Deutschland eingeführt werden

„Eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Kennzeichnung dient letztlich dem Schutz der Verbraucher in der Europäischen Union. Der Sendung hier fehlt ein Lieferantenetikett an der Außenseite der Verpackungseinheiten und eine Firmenplombe des Lieferanten.“, erklärt der stellvertretende Leiter des Zollamts Heilbronn, Sven Figula.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Marktüberwachungsbehörde, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, erfüllt das Saatgut nicht die vorgeschriebene Kennzeichnung und darf daher nicht nach Deutschland eingeführt werden. Der Einführer aus dem Bezirk des Hauptzollamts Heilbronn muss das Saatgut auf eigene Kosten neu verpacken und neu etikettieren oder wieder ausführen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, werden die 16 Tonnen sichergestellt und auf Kosten des Einführers vernichtet.

Feldsalat-Saatgut muss neu etikettiert werden

Produkte aus Drittländern müssen sicher sein, erklärt der Zoll in seiner Pressemitteilung. „Dies bedeutet, dass sie die Gesundheit des Menschen nicht gefährden dürfen. Hierzu hat sowohl die Europäische Union als auch der nationale Gesetzgeber in den verschiedensten Bereichen rechtliche Anforderungen geschaffen, die die jeweilige Ware zu erfüllen hat. Ein Ziel der Europäischen Union (EU) ist die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes, in dem der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen gesichert wird. Unabhängig vom Ursprung eines Produktes sollen die Menschen in allen Mitgliedstaaten Anspruch auf das gleiche Schutzniveau haben. Die deutsche Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit im internationalen Warenverkehr mit. Dadurch soll erreicht werden, dass nur sichere und konforme Produkte auf den Markt innerhalb der Union gelangen.“

Weiter Informationen unter http://www.zoll.de >

Hier endete vorerst die Reise des Feldsalat-Saatgutes. Quelle: Hauptzollamt Heilbronn




Kein Kaffee, kein rasieren, Haare waschen soll mögliche Viren abtöten- Corona-Änderungen am Beispiel eines Frisörsalons in Niedernhall

Anfang Mai 2020 dürfen Frisöre wieder ihre Geschäfte öffnen, aber sie haben dabei einiges zu beachten. Der Frisörsalon Hair Flair in Niedernhall hat auf facebook schon einmal vorab veröffentlicht, was erlaubt ist und was nicht.

So dürfen Kunden fortan nur mit Mund-Nasen-Schutz den Nalson betreten. Einen Kaffee gibt es auch nicht mehr. Zeitschriften, in denen man bislang blättern konnte, sind fortan auch tabu. Kunden dürfen nur alleine zu Terminen kommen. Gesichtsbehandlungen, auch Bartrasuren dürfen Friseure erst einmal nicht mehr machen.

Die Haare von jedem Kunden müssen vor der Behandlung gewaschen werden. Das soll laut dem Zentralverband des Deutschen Frisörhandwerks mögliche Viren* abtöten https://www.merkur.de/verbraucher/friseur-coronavirus-deutschland-wirtschaft-massnahmen-lockerungen-auflagen-termin-regeln-zr-13698532.html

Frisöre müssen einiges beachten, wenn sie Anfang Mai 2020 wieder öffnen. Der Frisörsalon Hair Flair in Niedernhall weist seine Kunden auf seiner Facebookseite auf die neuen Gegebenheiten hin. Foto: Screenshot Facebook Hair Flair




Dorn Bestattungen spendet 5.000 OP-Masken – jetzt bewerben

Unter dem Motto: „Corona – Pandemie. Wir halten zusammen“ spendet das Bestattungsunternehmen Dorn aus Künzelsau und Öhringen 5.000 OP-Masken (EN14683:2005 Typ 2 mit Nasenbügel) an gemeinnützige Organisationen oder Menschen im Hohenlohekreis, die im Moment unentgeltlich anderen helfen und selbst nicht an Schutzmasken kommen.

Wer solche Masken benötigt oder jemanden kennt, der eine solche Spende gut gebrauchen könnte, kann sich über facebook https://www.facebook.com/154359014597402/posts/3518146558218614/?d=n

pder per E-Mail an info@dorn-bestattungen.de bewerben.

Das Bestattungsteam war anfangs zunächst selbst betroffen von der Schwierigkeit, Schutzkleidung zu bekommen: „Wir haben selbst erfahren müssen, wie schwierig es am Anfang der Coronawelle war, an Schutzausrüstung zu kommen. Durch den erhöhten Bedarf wurden teilweise Fantasiepreise aufgerufen, der Markt war leergefegt. Gleichzeitig erleben wir eine große Welle der Hilfsbereitschaft der Menschen untereinander. Viele tun, was immer ihnen möglich ist, um anderen zu helfen. Das möchten wir unterstützen und unseren Beitrag dazu leisten.“

Durch die Arbeit im Bestatter-Notfall-Team konnte das Team von Dorn Bestattungen wertvolle Kontakte knüpfen, Schutzausrüstung sei nun abrufbar. „Dafür sind wir sehr dankbar. Es liegt uns am Herzen, uns und unsere Mitarbeiter zu schützen, aber wir möchten auch die anderen nicht vergessen.“




Sportunterricht vorwiegend theoretisch – Abstandsregeln im Unterricht – Ältere Schüler sollen zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen – Wie soll das funktionieren?

Vergangene Woche hat es die Politik entschieden, dass im Rahmen der Lockerungsmassnahmen auch die Schulen wieder geöffnet werden. Ein Stück Normalität soll wiederhergestellt werden, andererseits sollen natürlich vor allem die Abschlussprüfungen gesichert werden. Die Bundesländer haben daraufhin, auch weil in einigen Ländern die Sommerferien schon fast vor der Tür stehen, völlig unterschiedliche Vorgehensweisen beschlossen.

Das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg hat den 04. Mai für den „eingeschränkten Schulbeginn“ vorgesehen. Kultusminsterin Dr.Susanne Eisenmann schickt voraus:  „Damit gehen wir erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität. Dabei müssen wir uns aber auf das Wesentliche konzentrieren. Klar ist, dass der Infektionsschutz immer Vorrang haben muss und der Unterricht auch nach dem 04. Mai bis Schuljahresende nur stark eingeschränkt erfolgen wird“ und informierte die Schulen und die Öffentlichkeit am 20.April über folgende Richtlinien:   

// Präsenzunterricht erstmal nicht für alle //

Der Unterricht in den Schulen beginnt am 04. Mai für die Schüler der allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder dem nächsten Schuljahr Abschlussprüfungen anstehen sowie der Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen. Entsprechendes gilt für Schüler in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Für die Grundschulen gilt das nicht, für die Klasse 4 der Grundschulen ist noch kein verbindlicher Starttermin festgelegt.

Das Kultusministerium erachtet es zusätzlich für „wünschenswert“, wenn die Schulen für Schüler, „die im Fernunterricht in den vergangenen Wochen digital nicht erreicht werden konnten“ Präsenzangebote eingerichtet werden. Hier wird es ggf. schulspezifische Informationen für die Eltern geben.

// „Prüfungsvorbereitung hat absolut Vorrang“ //

„Prüfungsvorbereitung hat absolut Vorrang“, stellt das Kultusministerium klar und legt fest: „Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben.“ Auch für die Klassen, die nächstes Jahr ihre Prüfungen ablegen, „geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen, das ist ausdrücklich nicht das Ziel der Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen. Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulässt und es zugleich pädagogisch sinnvoll ist, können hier weitere Leistungsfeststellungen erfolgen.“ Das steht ganz im Gegensatz zu den Mitteilungen einiger Schulen, die bereits vor der Festlegung des Kultusministeriums optimistisch Termine veröffentlicht haben, ab wann Tests und Klausuren wieder stattfinden werden.

// Keine Ausflüge, keine Abschlussfahrten // 

„Außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb sind bis zum Schuljahresende ausgeschlossen.“ Das heißt, Klassenausflüge oder Abschlussfahrten finden nicht statt, ebenso wie Unterricht unter Beteiligung schulfremder Personen.

Laut dem Regierungspräsidium Stuttgart findet der Sportunterricht vorwiegend theoretisch statt, die fachpraktische Prüfung im Fach Sport ist weiterhin im Zeitraum zwischen dem 01. und dem 10. Juli 2020 geplant. Sollten bis dahin immer noch Corona-Massnahmen gelten werden kurzfristig „alternative Prüfungselemente mit validen Bewertungskriterien“ bereitgestellt, insbesondere für die Prüfungen in Mannschaftssportarten.

Für alle Klassen, die nicht ab dem 04. Mai Präsenzunterricht haben, sagt das Kultusministerium: „Unterrichtsinhalte müssen weiterhin für die Mehrzahl der Schüler, die den Unterricht vor Ort nicht besuchen können, als Fernlernangebote digital oder analog zur Verfügung gestellt werden.“ und geht selbstverständlich davon aus, dass digitale Angebote flächendeckend genutzt werden können und dass die Lehrer diesen digitalen Unterricht auch anbieten wollen.

// Abstandsregeln einhalten //

Die Schulen werden in die Verantwortung genommen, dass die Corona-Maßnahmen eingehalten werden. Die Sitzordnung in den Klassenräumen muss so gestaltet werden, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, die Hygieneinfrastruktur muss gewährleistet werden. Wie das praktisch umzusetze ist, wenn etwa an den Grundschulen nicht selten 27 Kinder in einem Klassenzimmer sitzen, bleibt abzuwarten.

Im Schreiben vom 20.April wird noch explizit davon gesprochen, dass keine Maskenpflicht herrscht – nach der Entscheidung der Landesregierung vom 21. April 2020, das Tragen von Masken im ÖPNV und in Geschäften verbindlich vorzuschreiben, wird man das möglicherweise nochmals überdenken.

Organisation obliegt der Schule

Die Organisation und Umsetzung obliegt der Schule, das Kultusministerium schreibt: „Hierfür sind gegebenenfalls eine Änderung der Möblierung der Klassenzimmer, das heißt, eine Reduzierung der Zahl der Tische und Stühle, sowie die Aufteilung in kleinere Lerngruppen erforderlich. Auch hier bleibt abzuwarten, wie kleinere Lerngruppen gebildet werden sollen, da laut dem SWR rund 25 Prozent der Lehrer, also jeder vierte, unter die so genannte „Risikogruppe“ fällt und damit seinen Dienst vermutlich vorerst nicht antreten wird im Präsenzunterricht. Sprich: Wie aber soll bei weniger Lehrern mehr Kleingruppen gebildet werden?

Unterschiedlicher Unterrichtsbeginn

Gegebenenfalls können laut dem Kultusministerium Unterricht und Prüfungen auch in anderen schulischen Räumen (in der Aula oder etwa dem Musiksaal) stattfinden. Auch der Zutritt zur Schule (Ankommenssituation), die Pausensituation, das Aufsuchen der Toiletten und andere Bewegungsanlässe müssen geregelt werden.“ Das Kultusministerium schlägt vor, den Unterrichtsbeginn für die verschiedenen Klassen flexibel zu gestalten, um eine Entzerrung zu gewährleisten.

Die Trennung der Klassen in kleinere Gruppen wird die Schulen vor erhebliche organisatorische Probleme stellen, weil auch die Verfügbarkeit der Fachlehrer aufgrund eventueller gesundheitlicher Risiken nicht gewährleistet ist. Es muß hier zwangsläufig zu individuellen Lösungen für jede Schule kommen.

Von einer validen Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Gesundheitsmaßnahmen, etwa durch Mitarbeiter der Gesundheitsämter, ist nicht die Rede. Hier wäre eine Unterstützung der Schulen sicherlich angebracht.

Wie kommen die Schüler überhaupt in die Schule?

Die Verkehrsunternehmen fahren derzeit – wenn überhaupt – nach dem sogenannten Ferienfahrplan, der keine Schülerbeförderung vorsieht. Das Kultusministerium ist „mit den für die Schülerbeförderung Verantwortlichen im Gespräch, damit im Sinne des Abstandsgebots ausreichend Busse und Bahnen bereitstehen.“ Gerade in ländlichen Gebieten wie dem Hohenlohekreis wird es für den Schülertransport aufgrund der geringen Schülerzahl und der gewünschten Entzerrung des Unterrichtsbeginns sicherlich keine einfachen Lösungen geben.

Älteren Schülern wird empfohlen, individuell zur Schule zu kommen, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Eine Fahrgemeinschaft, in der Schüler aus mehreren Familien gemeinsam zur Schule gebracht werden, dürfte nicht den Corona-Regelungen entsprechen.

Umgang mit Risikogruppen

Dem Kultusministerium ist bewußt, dass nicht alle Lehrer und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können: Schwangere, Angehörige von Risikogruppen, direkt von Corona Betroffene oder aber Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Angehörigen von Risikogruppen leben, werden prinzipiell von der Präsenzpflicht befreit. Das dürfte eine große Gruppe der Lehrkräfte und Schüler betreffen, denn die Risikogruppe ist vorsichtshalber sehr weitreichend definiert. Lehrkräfte, die von der Präsenzpflicht befreit sind, sollen anderweitig eingesetzt werden, etwa in der „Aufrechterhaltung der Fernlehrangebote oder für sonstige schulische Aufgaben“ ohne direkten Kontakt Schülern.

// Ethische Zwangslage der Erziehungsberechtigten //

Die Entscheidung, ob Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder mit einem Angehörigen einer Risikogruppe zusammenleben, den Schulunterricht besucht, überlässt das Kultusministerium komplett den Erziehungsberechtigten. Sie werden mit der Entscheidung alleingelassen, ob sie die Prüfungsvorbereitung des Kindes, die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer, zum Beispiel der Großeltern, für wichtiger halten – eine sehr schwere und sehr persönliche ethische Entscheidung, für die das Kultusministerium den Erziehungsberechtigten keinerlei Handreichung gibt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass man den Schülern, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, „individuelle Möglichkeiten für die Teilnahme an Prüfungen eröffnen“ wird.

Text: Matthias Lauterer

Mehr Informationen:




Künzelsau: Forscherteam entwickelt Corona-Warner – „Aufwändige Tests wären dann nicht mehr nötig“

Forscherteam arbeitet an der Entwicklung eines Corona-Warners. Professor Dr. Ralph Wystup aus Morsbach hat im Rahmen einer Privatinitiative zusammen mit anderen Ingenieuren und Medizinern eine Schutzhaube für medizinisches Personal neu entwickelt (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/04/14/taucherhelm-aus-stoff-hohenlohe-ingenieursteam-entwickelt-mit-hiesigen-firmen-schutzausruestung-fuer-medizinisches-personal-und-pflege-gewoehnliche-masken-nicht-ausreichend/). „Diese erste Schutzhaube ist eine einfache und effektive Lösung, wir haben jedoch einige Ansätze, sie weiter zu verbessern“, erklärt der Professor für
Elektrotechnik in Eisenach.

Auf diesem Weg kam dem Team die Idee, „wie praktisch es wäre, unterwegs gewarnt zu werden vor Coronaviren“ und entwickelten einen Sensor, der nach Fertigstellung in der Lage sein soll, Partikel wie Viren und deren Konzentration in Echtzeit in der Luft zu messen – also auch Covid-19. „Die Idee ist wie bei einem Bewegungsmelder frühzeitig zu reagieren.“ „Die Infektionsgefahr hängt von der Konzentration der Viren ab“, erklärte schon   Professor Buchhorn im Rahmen der Präsentation der Schautzhaube.

Wo liegt was in der Luft?

Basierend auf dem physikalischen Verhalten des Partikels soll der Sensor solche, wie auch das Coronavirus und ähnliche Viren es sind, erkennen können und mittels eines Signals oder Indikators warnen, „dass es jetzt riskant werden könnte, weil etwas in der Luft liegt“. Die Idee dahinter ähnele der eines Bewegungsmelders, frühzeitig Veränderungen zu erkennen. Der Sensor sei vor allem für Kommunen interessant, denn er könne überall angebracht und großflächig verteilt werden – beispielsweise in Schulen. „Aufwändige Tests wären dann nur noch zur Bestätigung nötig, die Vorwarnung kann dann automatisch erfolgen“, sagt Wystup.

In sechs Monaten soll der Sensor einsatzbereit sein

„Wir rechnen damit, dass es noch rund ein halbes Jahr dauern wird bis ein erster Prototyp einsatzbereit ist. Voraussetzung ist jedoch eine finanzielle Basis des Projekts durch Investoren, um die technische Realisierung durchführen zu können.“ Das Konzept für den Sensor steht laut Wystup bereits, das habe ein mit ihm befreundeter, promovierter Physiker erarbeitet. Nun mache sich das Team an die Ausarbeitung der Patent- und Forschungsanträge. „Wir rechnen damit, dass es noch rund ein halbes Jahr dauern wird, bis der Sensor einsatzbereit ist“, sagt der Forscher. Es sei also eher eine Idee für die nahe Zukunft. Doch das Team sehe gute Chancen, „dass daraus was wird“.

Text: Sonja Bossert

Ralph Wystup. Foto: privat




„Ihr macht euren Job super“ – Micky überreicht Oscar mit Flügeln im Pflegeheim Krautheim

Im Altenpflegeheim Haus der Generationen in Krautheim war Mitte April 2020 ein ganz besonderes Ereignis auf der Tagesordnung eingetragen. Fast ging es zu wie bei einer Oscarverleihung. Der Anlass: Lea Schmidt ist eine von vielen tatkräftigen Facharbeiterinnen im dortigen Pflegeheim. Für ihre stetige Hilfsbereitschaft, Verlässlichkeit und Fleiß wurde ihr symbolisch ein „Goldener Änschel“ von Michael Scholz und Heimleiterin Heike Stadtmüller überreicht. Es war eine gelungene Überraschung für Lea Schmidt, die sich sehr über diese Aufmerksamkeit gefreut hat. Mit dieser Auszeichnung soll vor allem die „geradlinige, zuverlässige Arbeit“ von Lea Schmidt gewürdigt werden, die sie für die zu betreuenden Personen verrichtet. Sie steht dabei für alle im Haus Beschäftigten, an alle soll die Botschaft gehen: „Ihr macht euren Job super“.

Humorvoller Touch

Die Auszeichnung für Lea Schmidt ist der zweite Goldene Engel, der überreicht wurde. Der erste ging an eine ehrenamtliche Mitarbeiterin in der Tagespflege. Und warum Goldener Änschel und nicht Goldener Engel? Um der ganzen Sache humorvollen Hauch zu verleihen, wurde der Auszeichnung ein hessicher Tatsch mitgegeben. In Hessen heißen die Engel Änschel.

Schon als junger Mensch sozial engagiert

Die Grundidee zu dieser Überraschung kommt von Michael Scholz, bekannt in Krautheim auch als Micky. Schon als junger Mensch habe der heute 63-Jährige gespürt, dass er sich gerne sozial engagiert und ehrenamtlich tätig ist. Nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit hat er sich für ein Praktikum als Betreuungskraft schulen lassen und wusste dann sofort, dass dies seine Berufung ist. Seit acht Jahren ist er nun im Altenheim in Krautheim in der Betreuung eingesetzt. Er sagt heute mit fester Überzeug, dass er mit 65 Jahren nicht in den Ruhestand gehen möchte, sondern noch so lange wie es seine Gesundheit erlaubt, in diesem Bereich tätig sein möchte, um anderen Menschen eine Freude zu machen und zu helfen.

Jugendraum in Krauthim

Getreu dem Motto „Gib der Jugend Raum und sie kann sich entfalten“ engagiert sich Michael Scholz seit fünf Jahren für die Jugendarbeit in Krautheim.  Dazu stellt er eine Räumlichkeit in einem von ihm gekauften Haus zur Verfügung. Gerne hätte er in diesem Bereich Untersützung, damit für die Jugendlichen  mehr Freizeitbeschäftiung angeboten werden kann, bisher leider noch ohne Erfolg. Darüber hinaus verkauft er ehrenamtlich Pizza, der Erlös dafür geht ans Pflegeheim Krautheim. Für Heimbewohner hat er ein Frühbeet gebaut und zudem macht er Ausflüge mit Heimbewohnern mit Rollator. So fuhr er mit ihnen beispielsweise nach Bad Mergentheim. Außerdem wurde vor sechs Jahren der Verein „Frische Quelle  e.V.“ in einer früheren Mälzerei gegründet. Denn ein weiteres Motto von Michael Scholz ist: „Wenn man die Nachrichten der Welt sieht, kann man nichts bewegen. Im eigenen Ort oder in der Nachbarschaft ist es aber möglich, mit vielen Kleinigkeiten Gutes zu tun“.

Text: Elke Brand

Lea Schmidt (Mitte) wurde der Goldene Änschel von Michael Scholz und Heimleiterin Heike Stadtmüller überreicht. Foto: privat

 

Der Goldene Änschel würdigt das besondere Engagement von Pflegekräften. Foto: privat

Michael Scholz in Aktion. Foto: privat

Mit den Senioren baute Michael Scholz eine Krippe. privat

Auch für die Jugend engagiert sich Michael Scholz. Mit Kindern backt er Pizza. Foto: privat