Ein Mann, der in einem Unternehmen im Kochertal arbeitet, ist positiv auf Corona getestet worden. Seine Kollegen erhielten daraufhin teilweise erst Wochen später vom Gesundheitsamt einen mit der Post zugestellten Brief, dass sie zu den so genannten Kontaktpersonen 1 gehören und damit ebenfalls in Quarantäne müssen. Als der Brief zugestellt wurde, war die 14-tägige Quarantänezeit aber bereits seit zwei Wochen zu Ende. Ein Einzelfall? Ein weiterer Mann, der als Kontaktperson 1 angeschrieben wurde, erhielt das Schreiben vom Gesundheitsamt ebenfalls zu spät. Die beiden Covid-positiv-Getesteten arbeiten in verschiedenen Firmen im Kochertal.
Eine Frau aus dem Kochertal berichtet GSCHWÄTZ darüber hinaus, dass sie auf Covid getestet worden sei, da sie Symptome hatte und sich auch nicht gut fühlte. Sie blieb daher nach ihrem Coronatest vorsorglich zu Hause. Das positive Ergebnis soll sie ebenfalls erst fast am Ende ihrer 14-tägigen Quarantänezeit erhalten haben. Eine weitere Frau aus dem Jagsttal nahm Anfang März 2020 noch an einem Ausflug mit weiteren Bekannten teil. Einer der Bekannten sei zu dieser Zeit bereits mit Covid infiziert gewesen. Wochen später erhielt die Frau einen Brief des Gesundheitsamtes. Sie wird darauf hingewiesen, dass Sie mit einem Covid-positiv-Gestesten direkten Kontakt hatte und nun in Quarantäne müsse. Doch die angegebenen Quarantänezeit war längst vorbei. Das Prekäre: Die Frau arbeitet in einem Seniorenheim.
Das Landratsamt verweist auf GSCHWÄTZ-Nachfrage darauf, dass der Hohenlohekreis seit Beginn von allen bestätigten Fällen die Kontaktpersonen ermittele. „Denn auch Kontaktpersonen können die Viren weiter in der Bevölkerung verbreiten, weswegen hier eine 14-tägige häusliche Absonderung angeordnet wird“, betont das Landratsamt.
Oft liegt dem Gesundheitsamt nur der Name vor
„Anfang letzter Woche ist die Zahl der Erkrankten und dadurch die Anzahl der Kontaktpersonen gestiegen“, so Teamleiter der Fallermittlung Christian Ott. Die Ermittlung der Kontaktpersonen und als Folge davon dann die Zustellung der Verfügungsmitteilung wird dadurch erschwert, dass von vielen Kontaktpersonen nur der Name vorliegt. Postadresse oder die Telefonnummer müssen erst noch herausgefunden werden. Das Gesundheitsamt ist auf die Mithilfe der Erkrankten angewiesen, die Kooperation läuft sehr gut.
„Zu Beginn konnten wir die Kontaktpersonen auch noch telefonisch benachrichtigen. Das ist auf Grund der Menge aber gerade nicht mehr möglich“, so Anja Blume, Teamleiterin der Fallermittlung. Deswegen erhalten die Kontaktpersonen mittlerweile auf dem Postweg die Information, dass sie mit einem Erkrankten Kontakt hatten und ab wann die häusliche Isolierung für die Betroffenen endet.
Viele brauchen einen Nachweis für den Arbeitgeber
„Wir wissen, dass bei manchen Personen das Enddatum der häuslichen Absonderung bereits vergangen ist. Wir bekommen aber zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung, die einen Nachweis für den Arbeitgeber anfordern.“ Daher werden den Kontaktpersonen auch nachträglich die Verfügungsmitteilungen als Nachweis für die 14-tägige Quarantänezeit ausgestellt. „Bei wem das Datum schon vorüber ist und wer auch den Nachweis nicht braucht – der kann das Dokument einfach ignorieren.“
Personen, die sich ebenfalls als Kontaktpersonen einstufen würden, aber keine Mitteilung bekommen haben, können mit der mit Covid-19 erkrankten Person oder mit dem Gesundheitsamt unter Tel. 07940 18-888 Kontakt aufnehmen, damit auch diesen Fällen
nachgegangen wird.
Viele Vereine, viele Ehrenamtliche, viele Verbreitungswege, manch einer bekomm auch mehrere Quarantänemitteilungen auf einmal
„Wir haben ein gut funktionierendes Vereinsleben und Ehrenamtsleben im Hohenlohekreis“, erklärt Ott den Hintergrund, warum Personen mehrere Mitteilungen erhalten. „Da kommt es immer wieder vor, dass man zu mehreren Erkrankten zu unterschiedlichen Zeitpunkten Kontakt hatte.“ Maßgeblich für die 14-tägige Quarantänezeit ist der letzte Kontakt. Bei mehreren Mitteilungen ist das spätere Datum das Ende der häuslichen Absonderung.
Verwaltungsleiterin Silke Bartholomä hält fest, dass die Bemühungen zur Kontaktpersonenermittlung und Eindämmung von Infektionsketten Wirkung zeigen. „Wir haben inzwischen Fälle, bei denen bestätigt erkrankte Personen keine Kontaktpersonen mehr angeben, weil sie sich bereits selbst als Kontaktpersonen in häuslicher Absonderung befanden.“
Wann ist man eigentlich Kontaktperson?
Wir zititeren an dieser Stelle das Landratsamt: „Kontaktpersonen sind Personen, die mit einem bestätigten Fall von Covid-19 Umgang hatten. Bestand ein enger Kontakt („Face to Face“) von mindestens 15 Minuten z.B. im Rahmen von Gesprächen oder Besprechungen, liegt ein erhöhtes Infektionsrisiko vor. Auch Personen, die mit dem Erkrankten im selben Haushalt leben, haben ein hohes Infektionsrisiko. Hatte jemand diesen engen direkten Kontakt mit einem Erkrankten, wird er als Kontaktperson der Kategorie 1 „K1“ bezeichnet. Derjenige, der mit einer K1-Person in Kontakt war, wird als K2-Person bezeichnet und so weiter. Bei K2 und K3-Personen ist das Infektionsrisiko nicht mehr so hoch. K1-Personen sind nach einer vom Hohenlohekreis erlassenen Allgemeinverfügung verpflichtet, sich 14 Tage lang, gerechnet ab dem letzten Kontakt mit dem Erkrankten, in häusliche Quarantäne zu begeben. Das Gesundheitsamt teilt in einem Schreiben auch das Ende der Quarantänezeit mit.
Wie erfahre ich, ob ich Kontaktperson bin?
Jeder positiv getestete Patient muss dem Gesundheitsamt eine Liste mit seinen direkten Kontaktpersonen abgeben. Das Gesundheitsamt informiert diese Personen schriftlich darüber, dass sie mit einem Erkrankten Kontakt hatten und sich ab sofort in Quarantäne begeben müssen.
Ich bin Kontaktperson, weiß aber nicht von wem
Dei Bürger erhalten vom Gesundheitsamt eine Mitteilung, dass sie Kontaktperson sind, erfahren aber aus Datenschutzgründen nicht, mit welchem Covid-Erkrankten sie Kontakt hatten. Es wird von den Betroffenen zur Nachvollziehbarkeit neben dem Kontaktdatum auch kurz skizziert, so das Landratsamt, um was für einen Kontakt es sich gehandelt hat (etwa Wohngemeinschaft, Fußballtraining, Arbeitskollege).
Warum muss ich als Kontaktperson überhaupt in häusliche Isolierung? Ich bin doch nicht krank.
In den meisten Fällen weiß man nicht, ob man selbst oder jemand in seinem Umfeld infiziert ist, da jeder unterschiedlich auf das Virus reagiert. Auch die Erkrankung tritt innerhalb verschiedener Zeiträume auf. Die Symptome verlaufen bei jedem anders, das reicht von wenigen bis gar keinen Beschwerden bis hin zu schwerster Symptomatik.
Was muss ich als Kontaktperson besonderes beachten?
Im Haushalt sollte nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern beachtet werden. Eine „zeitliche Trennung“ kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann etwa dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhält. Ebenfalls ist häufiges Händewaschen und die Einhaltung einer Husten- und Niesetikette Pflicht. Alle Kontaktpersonen müssen ebenfalls ein Tagebuch führen, welches sie mit der Mitteilung vom Gesundheitsamt erhalten. Dadurch kann schnell reagiert werden, wenn klassische Covid-19-Syptome auftreten.
Ich bin Kontaktperson und habe eine Mitteilung bekommen, bei welcher das Enddatum aber bereits in der Vergangenheit liegt?
Sofern die Mitteilung nicht mehr als Nachweis, z.B. für den Arbeitgeber, benötigt wird, kann die Mitteilung ignoriert werden.
Ich bin Kontaktperson, habe aber keine Mitteilung bekommen?
Personen, die der Ansicht sind, sie waren mit einem Erkrankten in Kontakt, nehmen bitte Kontakt zum Erkrankten oder dem Gesundheitsamt unter Tel. 07940 18-888 auf.