Die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen dürfen bereits wieder seit über eine in die Schule, um dort Präsenzunterricht zu haben. Ab dem 18. Mai kann es dann mit den Viertklässlern weitergehen. Ab dem 15. Juni 2020, also nach den Pfingstferien, sollen die anderen Schüler ebenfalls wieder Unterricht im Klassenzimmer erfahren, allerdings nur jede zweite Woche. Das erklärt das Regierungspräsidium Stuttgart am 06. Mai 2020 auf seiner Internetseite https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fahrplan-fuer-weitere-oeffnung-des-schul-und-kitabetriebs/
Im wöchentlichen Wechsel sollen ab Mitte Juni 2020 die Klassen 1/3 und 2/4 sich abwechseln mit Präsenzunterricht in der Schule. Im wöchentlichen Wechsel befinden sich dann auch die Klassen der weiterführenden Schulen 5/6, 7/8 und am Gymnasium 9/10 (siehe Schaubild unten).
Kultusministerin Eisenmann: „Keine Normalbedingungen wie vor der Krise“
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann hat den „Fahrplan“ für die weitere Öffnung des Schul- und Kitabetriebs in Baden-Württemberg vorgestellt und erklärt:„Die Eltern fordern zu Recht, dass wir den Schulbetrieb weiter öffnen und auch den Kitas eine greifbare Perspektive für einen Betrieb über die erweiterte Notbetreuung hinaus geben. Mir ist deshalb wichtig, so frühzeitig wie möglich über unsere Planungen zu informieren“, betont die Ministerin und fügt an: „Wir wollen die Schulen und Kitas zügig, aber schrittweise und besonnen öffnen. Das Corona-Virus ist immer noch da, weshalb wir bei allen Schritten viele Faktoren berücksichtigen und durch hohe Infektionsschutzstandards ein Aufflammen der Pandemie verhindern müssen. Vorschnell irgendwelche Erwartungen zu wecken, die nachher nicht erfüllt werden können, hilft niemandem. Auch nach der nun anstehenden schrittweisen Rückkehr an die Schulen und Kitas werden es keine Normalbedingungen wie vor der Corona-Krise sein.“
Ab heute Spielplätze wieder geöffnet
Solange die aktuellen Abstandsregeln gelten, könne deshalb in allen Einrichtungen immer jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Kindern und Jugendlichen unterrichtet oder betreut werden. Erst wenn die Abstandsregeln grundsätzlich aufgehoben werden, sei eine Rückkehr zu einem regulären und vollumfänglichen Schul- und Kitabetrieb möglich. Als weiteren Schritt hin zu mehr Normalität begrüßt Ministerin Eisenmann, dass von heute an auch landesweit wieder die Spielplätze geöffnet haben: „Das ist für viele Kinder und Familien sehr wichtig. In den vergangenen Wochen kamen leider viele kindliche Bedürfnissen zu kurz. Das gemeinsame Spielen und der Austausch mit anderen Kindern ist aber wichtig für ihre Entwicklung und damit auch für ihre Gesundheit.“
Kitas starten ab 18. Mai – in reduziertem Umfang
Bezüglich der Kindertagesstätten erklärt Kultusministerin Eisenmann: „Unser Plan sieht vor, dass wir ebenfalls ab dem 18. Mai die Betreuung an den Kitas in Richtung eines reduzierten Regelbetriebs in Absprache mit den Trägern schrittweise auf bis zu 50 Prozent der Kinder ausweiten. So können die Abstandsgebote mit halben Gruppengrößen gewahrt, Eltern aber weiter entlastet und den Kindern ein Stück Normalität zurückgegeben werden“, sagt Ministerin Eisenmann und ergänzt: „Von den Trägern der Kitas haben wir die Rückmeldung, dass an den Einrichtungen nicht so viel Personal zur Verfügung steht wie an den Schulen. Die Risikogruppe unter den Erzieherinnen und Erziehern scheint größer zu sein. Deshalb wollen wir den Trägern Spielräume vor Ort lassen, dass sie im Rahmen ihrer räumlichen und personellen Kapazitäten individuelle Lösungen finden können – zum Beispiel durch ein rollierendes System, das ermöglicht, dass Kinder in festen Gruppen abwechselnd an einzelnen Wochentagen in die Kita kommen können.“
Nicht alle Lehrkräfte können in der Schule unterrichten
„Für den Schulbetrieb ist es unerlässlich, dass die Hygienevorgaben zum Infektionsschutz eingehalten werden. Deshalb muss der Start des Schulbetriebs gründlich vorbereitet und sorgsam mit allen Beteiligten abgestimmt werden“, sagt Eisenmann und fügt hinzu: „Wir gehen davon aus, dass nicht alle Lehrkräfte uneingeschränkt für Angebote an der Schule zur Verfügung stehen können, beispielsweise weil sie sich in häuslicher Quarantäne befinden, zu einer Risikogruppe gehören oder selbst erkrankt sind. Auch müssen wir im Sinne des Infektionsschutzes kleinere Lerngruppen und geteilte Klassen auf eine größere Zahl von Räumen verteilen. Dies wird zusätzliche Lehrkräfte binden. Schon daraus folgt, dass ein Unterrichtsangebot im Schulgebäude auf längere Sicht nur eingeschränkt möglich sein wird.“
Das Ministerium geht davon aus, dass ein Viertel der Lehrkräfte zu Risikogruppen zählt und nicht für den Präsenzbetrieb eingeplant werden kann. Dazu gehören nach derzeitiger Einschätzung alle Personen, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, Schwangere sowie Personen mit relevanten Vorerkrankungen. Schwangere sowie Personen mit relevanten Vorerkrankungen sind von der Präsenzpflicht befreit, dürfen also nicht an die Schule. Über 60-Jährige Lehrkräfte sind ebenfalls von der Präsenzpflicht befreit, können sich jedoch freiwillig für den Dienst an der Schule entscheiden. Lehrkräfte, die mit einer schwangeren Person oder mit Personen mit relevanten Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, entscheiden ebenfalls freiwillig darüber, ob sie Präsenzdienst leisten können.
Fernlernangebote für Lehrkräfte, die keinen Präsenzunterricht halten dürfen
Die einer Risikogruppe zugehörigen Lehrkräfte sind nicht vom Dienst freigestellt, sondern werden für Fernlernangebote oder für sonstige schulische Aufgaben (nicht an der Schule) eingesetzt, die ohne direkten Kontakt zu den Schülern erledigt werden können. Bei Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer der genannten Risikogruppen angehören. Für Schüler, die aufgrund relevanter Vorerkrankungen einer Risikogruppe angehören und daher nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden individuelle Möglichkeiten für die Teilnahme an Prüfungen eröffnet.
Kein Sitzenbleiben in diesem Schuljahr
Grundsätzlich werden die Versetzungsentscheidungen auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. „Da die Leistungsbewertung allerdings in den letzten Wochen ausgesetzt wurde und auch in der kommenden Zeit nur sehr stark eingeschränkt möglich sein wird, werden alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich ins nächste Schuljahr versetzt. Keine Schülerin und kein Schüler darf einen Nachteil aus der aktuellen Situation haben, das hat absolut Vorrang“, betont Eisenmann. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Entscheidung und Möglichkeiten zur Umsetzung wird das Ministerium noch einmal gesondert informieren.
Weitere Informationen: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+04+20+Informationen+zur+Wiederaufnahme+des+Schulbetriebs+ab+dem+4_+Mai+2020

Schulfahrplan, veröffentlicht am 06.05.2020 vom Regierungspräsidium Stuttgart.