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Künzelsau: Ziehl-Abegg im SWR-Fernsehen

Der SWR (Drittes Programm) stellt in der Sendereihe „made in Südwest“ Firmen vor. Am Mittwoch, den 13. Mai 2020, wird laut einer Pressemitteilung ab 18.15 Uhr ein Beitrag über den Künzelsauer Ventilatorenhersteller Ziehl-Abegg ausgestrahlt – unter dem Aspekt Corona. Die Sendung ist eine halbe Stunde lang. Wegen aktueller Ereignisse wurde die Ausstrahlung mehrfach verschoben. Sollte es wegen Corona erneut aktuelle Sondersendungen geben, kann die Ausstrahlung verschoben werden.

Der Film besteht aus Material, das bereits 2018 im Fernsehen zu sehen war, und aus aktuellen Beiträgen zum Thema Corona, die vor Kurzem bei Ziehl-Abegg gedreht worden sind. Das Konzept der Sendereihe sieht vor, dass Firmen anhand von Menschen und deren Arbeitsumfeld sowie Freizeitaktivitäten vorgestellt werden. Es ist also keine Sendung über die Entwicklung von Ventilatoren und Motoren oder deren Produktion beziehungsweise Verkauf.

Quelle: Pressemitteilung von Ziehl-Abegg




Flagge zeigen

Inspiriert durch den Aufruf der Aktion Mensch, am Aktionstag für Menschen mit Behinderung teilzunehmen, haben die Offenen Hilfen Öhringen, die zur Evangelischen Stiftung Lichtenstern gehören, laut einer Pressemitteilung die Online-Aktion #InklusionÖhringen ins Leben gerufen. „Öhringen ist ziemlich aktiv in Sachen Inklusion. Wir wollen aber noch mehr Aufmerksamkeit für Menschen mit Behinderung“, erklärt Jonas Volp, der gemeinsam mit Iris Körner die Aktion geplant hat, in der Mitteilung. „Nach wie vor ist es so, dass Menschen mit Behinderung Nachteile erfahren und eben nicht gleichgestellt sind.“

„Wir zeigen Flagge für Menschen mit Behinderung“

Mit der Aktion, die wegen der Corona Pandemie rein digital über die Sozialen Medien abläuft, wollen die Offenen Hilfen positive Beispiele für Inklusion sichtbar machen, aber auch zeigen, wo es noch nicht so gut klappt und Luft nach oben ist. „Unterm Strich geht es darum, dass wir Flagge für Menschen mit Behinderung zeigen und dass sich viele Öhringer und Hohenloher – egal ob Organisationen oder Privatpersonen – anschließen“, bekräftigt Jonas Volp. „ Am besten postet man in Facebook etwas zum Thema. Da reicht schon ein Foto oder einfach ein kurzer Satz, was Inklusion für einen bedeutet. Dann unbedingt noch den Hashtag #InklusionÖhringen setzen. Das war es. Und ganz toll wäre ein Link zu unserer Facebook-Seite https://www.facebook.com/OffeneHilfenOehringen/“.

„Der Weg ist das Ziel“

Wer Facebook nicht nutzt, kann seine Inklusionsbotschaft auch per E-Mail loswerden und an Jonas Volp senden. Wer sich intensiver zum Thema austauschen und auf dem Laufenden bleiben möchte, kann der Facebook Gruppe InklusionÖhringen beitreten. Die Offenen Hilfen Öhringen haben in den vergangenen Jahren eine Reihe von Inklusionsprojekten in Öhringen auf den Weg gebracht. „Bisher haben wir immer viel Rückenwind durch die Stadt und die Menschen in Öhringen bekommen. Egal, ob es der Alle(s)inklusive-Lauf war oder unser aktuelles Projekt Der Weg ist das Ziel.“ Jetzt wünscht sich Jonas Volp, „dass es auch bei dieser Aktion so ist und wir viele Unterstützer gewinnen“.

Protesttag rund um den 05. Mai

Seit 24 Jahren veranstalten Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe rund um den 05. Mai überall in Deutschland Podiumsdiskussionen, Informationsgespräche, Demonstrationen und andere Aktionen. Dabei geht es darum, die Kluft zwischen dem im Grundgesetz verankerten Anspruch der Gleichberechtigung für alle Menschen und der Lebenswirklichkeit Stück für Stück zu überwinden. Entstanden ist der Protesttag 1992 auf Initiative des Vereins Selbstbestimmt Leben, einer Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung. Mittlerweile bündelt die Aktion Mensch das Engagement rund um den 05. Mai unter www.aktion-mensch.de/was-du-tun-kannst/aktionstag-5-mai.html und entwickelt ausgehend von der sozialpolitischen Lage jedes Jahr ein übergreifendes Motto, unter das die Organisationen und Verbände ihre Veranstaltungen und Aktion stellen können.

Quelle: Pressemitteilung der Evangelischen Stiftung Lichtenstern

Jonas Volp von den Offenen Hilfen Öhringen zeigt Flagge für Menschen mit Behinderung. Foto: Evangelische Stiftung Lichtenstern




Unwetter richtet Schäden an

Zu einem umgestürzten Baum zwischen Mäusdorf und Nitzenhausen wurde heute die Kleineinsatzgruppe der Feuerwehr Künzelsau, Abteilung Stadt gerufen. Der Baum wurde zersägt und am Fahrbahnrand gelagert.

Feuerwehr Künzelsau zersägt am 12.052020 umgesägten Baum. Foto: Feuerwehr Künzelsau




Wochenende der brennenden Autos

Gleich drei Autos gingen am Wochenende im Landkreis Heilbronn in Flammen auf. Am Samstagmorgen, den 09. Mai 2020, fuhr ein 48-Jähriger in seinem Mercedes durch Weinsberg, als sein Wagen gegen 07.30 Uhr plötzlich Feuer fing. Es gelang dem Mann, sein Auto in der Schwabstraße anzuhalten, wo die Feuerwehr den Mercedes schließlich löschte. Der Schaden beläuft sich auf rund 15.000 Euro, der Fahrer blieb unverletzt.

Nur eine Stunde brannte auf der A81 bei Möckmühl ein Sportwagen aus. Ein 49-Jähriger, der auf der Autobahn unterwegs war, bemerkte dass der Motorraum seines Oldtimers qualmte und hielt daraufhin auf dem Standstreifen an. Innerhalb kürzester Zeit stand der ganze Porsche in Vollbrand und musste von der Feuerwehr gelöscht werden. Der Fahrer wurde von Rettungskräften in eine Klinik gebracht. Die Schadenshöhe und Brandursache sind Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Am Nachmittag erwischte es dann eine 53-Jährige die in ihrem Audi auf der A6 unterwegs war. Kurz vor der Ausfahrt nach Bad Rappenau bemerkte die Frau, dass der Motor ihres Wagens versagte und verließ daraufhin die Autobahn. Noch in der Ausfahrt begann der PKW zu rauchen und ging kurz darauf in Flammen auf. Die Feuerwehr kam mit 15 Einsatzkräften an die Unfallstelle und löschte den Brand.

Glücklicherweise blieb die Audi-Fahrerin unverletzt, an ihrem Auto entstand allerdings ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




38-Jährige wie eine Flipperkugel auf A6 unterwegs

Wie eine Flipperkugel schoss der Wagen einer 38-Jährigen Sonntagnacht über die Autobahn 6 bei Heilbronn. Die Frau war um kurz vor Mitternacht in Fahrtrichtung Nürnberg unterwegs, als sie zwischen den Anschlussstellen Heilbronn/Untereisesheim und Heilbronn/Neckarsulm die Kontrolle über ihren Hyundai verlor. Das Auto kam nach links von der Fahbahn ab und prallte gegen die betonierte Mittelleitwand. Hier wurde der Wagen zurück auf die Fahrbahn abgewiesen, geriet ins Schleudern und krachte knapp 100 Meter nach dem ersten Einschlag erneut in die Betonwand, die dadurch in zwei Hälften brach. Die 38-Jährige hielt jedoch nicht an, sondern setzte ihren Weg in Richtung Nürnberg fort. Eine Streife der Verkehrspolizei Weinsberg konnte die Frau einige Kilometer weiter mit ihrem Hyundai auf dem Standstreifen stehend antreffen. Hier wurde auch schnell die vermeintliche Unfallursache und der Grund für ihre Flucht klar. Ein Atemalkoholtest ergab bei der Frau knapp über 0,8 Promille. Sie musste ihr Auto stehen lassen und mit den Beamten zur Blutentnahme ins Krankenhaus kommen. Den Schaden am Hyundai schätzt die Polizei auf etwa 5.000 Euro. Mit welchen Kosten die Reparatur der Betonleitwand verbunden sein wird, muss noch eruiert werden.

Ein Schaden, der in die Zehntausende geht, ist das Ergebnis eines Unfalls am Freitagvormittag, den 08. Mai 2020, auf der Autobahn 6 bei Heilbronn. Der 28 Jahre alte Fahrer eines Sattelzuges, der zwischen den Anschlussstellen Heilbronn/ Untereisesheim und Heilbronn/ Neckarsulm in Richtung Nürnberg unterwegs war, übersah wohl, dass der vorausfahrende LKW verkehrsbedingt abbremste. Der Laster des 28-Jährigen krachte ungebremst in den anhaltenden Auflieger, wodurch beide Fahrzeuge stark beschädigt wurden. Der entstandene Schaden fällt mit geschätzten 65.000 Euro zwar vergleichsweise hoch aus, jedoch wurde bei dem Unfall glücklicherweise niemand verletzt.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn

 

 

 




Forchtenberg: Motorradfahrer verletzt

Mit mittelschweren Verletzungen musste ein 53-Jähriger nach einem Verkehrsunfall am Freitagmittag in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Mann fuhr mit seinem Motorrad von Schwazenweiler in Richtung Rauhbusch. Kurz nach dem Ortsausgang von Schwarzenweiler, im Ausgang einer Linkskurve, kam der Biker offenbar aufgrund eines Fahrfehlers nach rechts von der Fahrbahn ab. Dort geriet das Motorrad in den Straßengraben und Fahrer samt Maschine prallten gegen ein Steingemäuer. An der Harley entstand Sachschaden von zirka 5.000 Euro.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn

 




Schöntal-Bieringen: Photovoltaikanlage explodiert

Vermutlich infolge eines technischen Defekts explodierte am Sonntagmittag, den 10. Mai 2020, gegen 12.40 Uhr, ein Solarelement auf dem Dach eines Anwesens in der Poststraße in Bieringen. Die Feuerwehren Krautheim und Schöntal waren jeweils mit 20 Einsatzkräften vor Ort und konnten den entstandenen Brand löschen. Die Photovoltaikanlage wurde hierdurch komplett zerstört, zudem entstanden am Gebäude Schäden durch Löschwasser. Geschätzt wird der Schaden auf 150.000 Euro.

Verletzt wurden niemand.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn

Foto: GSCHWÄTZ/Archiv

 




Mit dem Fahrrad gegen Metallmasten

Wegen des Genusses alkoholischer Getränke im Vorfeld der Fahrt prallte ein Radfahrer am Freitagnachmittag, den 08. Mai 2020, gegen 15.15 Uhr, gegen einen Metallmasten in Krautheim. Der Radler war auf der Gefällstrecke der König-Albrecht-Straße in Richtung der Landstraße 515 unterwegs, als er beim Durchfahren einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn abkam und vor einer ehemaligen Gaststätte gegen den Masten prallte. Hierbei zog sich der Mann eine Kopfverletzung zu und wurde ambulant in einem Krankenhaus behandelt. Dort musste der Fahrer auch eine Blutprobe abgeben.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Bis zu 5.000 Euro Strafe bei Coronavergehen – Ab heute dürfen sich wieder Personen aus 2 Haushalten treffen

Auf der Internetseite des Landratsamtes des Hohenlohekreises http://www.corona-im-hok.de  kann man den aktuellen Coronabußgeldkatalog einsehen. Die Strafen bei Zuwiderhandlung haben es in sich.

https://www.corona-im-hok.de/images/pdf/bussgeldkatalog-owi-cov.pdf

So muss jemand, der sich in einem öffentlichen Raum mit mehr als der zugelassenden Personanzahl aufhält, bis zu 1.000 Euro Strafe zahlen. Bei einer Nichteinhaltung des Reiseverbotes muss man ebenfalls mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld rechnen. Bei einer Nichteinhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes können ebenfalls bis zu 1.000 Euro fällig werden, also beispielsweise wenn Frisöre nicht die staatlichen Coronavorgaben einhalten und und ohne Mundschutz arbeiten. Wer eine Eintrichtung, also beispielsweise ein Seniorenheim, trotz Betretungsverbotes betritt, der muss sogar mit bis zu 1.500 Euro Strafe rechnen.

Das Problem: Durch die ständigen Änderungen verliert man schnell den Überblick, was derzeit erlaubt ist und was nicht, insbesondere hinsichtlich des Kontaktverbots und des Reiseverbots ist bei vielen Menschen derzeit die Unsicherheit groß.

Ab Montag, den 11. Mai 2020, ändert sich wieder einiges. Wir haben hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

//  Sonnen-, Kosmetik- und Tattoo-Studios, Spielhallen und Fahrschulen dürfen wieder öffnen

// Sportanlagen unter freiem Himmel dürfen zu Trainings- und Übungszwecken vom 11. Mai an unter Auflagen wieder betrieben werden, aber nicht jede Sportart ist erlaubt, denn:

  • Während des Trainings müssen die Sportler durchgängig einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.
  • Training, bei dem direkter Körperkontakt erforderlich oder möglich ist, ist verboten.
  • In einer Gruppe dürfen maximal fünf Personen gleichzeitig trainieren. Bei größeren Flächen wie etwa Fußballfeldern, Golfplätzen oder in der Leichtathletik ist jeweils eine Gruppe pro 1.000 Quadratmeter erlaubt.
  • Kegeln ist weiterhin nicht erlaubt, Fitnessstudios bleiben weiterhin geschlossen

// Ab 18. Mai 2020 sind wieder Besuche in Kliniken und Altenheimen erlaubt

Treffen und Versammlungen im privaten und öffentlichen Raum

Im öffentlichen Raum kommt es für die Verordnungen der Landesregierung in der Corona-Krise nicht darauf an, ob Personen miteinander verwandt sind, sondern ob sie zusammenwohnen. So ist es etwa nicht erlaubt, dass drei Freunde miteinander spazieren gehen, wenn sie aus drei verschiedenen Haushalten kommen.

Vom 11. Mai 2020 an dürfen Personen aus zwei verschiedenen Haushalten allerdings wieder zusammenkommen, ohne dass sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen. Dabei spielt die Personenanzahl der Haushalte keine Rolle.

Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Im privaten Raum sind vom 11. Mai an Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel mit Partnern, Geschwister mit Nachkommen und Partnern sowie Angehörige eines weiteren Haushalts von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Nach Angaben der Landesregierung dürften demnach in einem Haushalt folgende Personen zusammenkommen:

  • Bewohner des Haushalts
  • erweiterte Familie
    • Großeltern
    • Eltern
    • Kinder
    • Enkel mit Partner
    • Geschwister mit Nachkommen und Partnern
  • Angehörige eines weiteren Haushalts
  • zusätzlich dazu vier weitere Personen

Großeltern sollten Enkel nach wie vor nicht sehen

Obwohl es nicht untersagt ist, rät die Landesregierung wegen Covid-19 davon ab, dass Enkel ihre Großeltern sehen.

Landesregierung empfielt Schutzmasken im Auto

Im Auto dürfen Personen aus zwei verschiedenen Haushalten fahren. Fahrgemeinschaften sind erlaubt, wenn sie einen beruflichen Zweck haben. Die Fahrt darf aber nicht unterbrochen werden, etwa für einen Einkauf. Die Landesregierung rät dazu, im Auto eine Schutzmaske zu tragen

 

 

 

 

Aktueller Corona-Bußgeldkatalog des Regierungspräsidiums Stuttgart. Foto: Screenshot von der Internetseite www.corona-im-hok.de

Aktueller Corona-Bußgeldkatalog des Regierungspräsidiums Stuttgart. Foto: Screenshot von der Internetseite www.corona-im-hok.de

 




Mindestlohn steigt auf 12,55 Euro

Maurer erhalten mehr Mindestlohn: Für die rund 1.460 Bauarbeiter im Hohenlohekreis gilt eine neue Lohnuntergrenze, teilt die IG BAU Stuttgart in einer Pressemitteilung mit. Keiner, der in der Branche arbeitet, darf weniger als 12,55 Euro verdienen – 35 Cent mehr als bisher. Das macht ein Plus von rund 60 Euro am Monatsende. Wer als Geselle oder angelernte Kraft fachliches Knowhow mitbringt, der hat sogar Anspruch auf 15,40 Euro (plus 20 Cent). Die Gewerkschaft rät den Beschäftigten deshalb, den letzten Lohnzettel zu prüfen. „Das Plus muss bereits mit der April-Abrechnung auf dem Konto sein. Und alle 92 Baufirmen im Hohenlohekreis müssen dieses Lohn-Minimum zahlen“, sagt Bezirksvorsitzender Mike Paul in der Mitteilung.

Messlatte für gelernte Betonbauer, Zimmerer und Fliesenleger sei jedoch der Tariflohn, so der Gewerkschafter. Der liegt bei aktuell 20,63 Euro pro Stunde. „Handwerker sind extrem gefragt – sogar in Zeiten von Corona. Bauarbeiter müssen wissen, was ihre Arbeit wert ist. Jeder hat eine anständige Bezahlung verdient. Gerade in Kleinbetrieben wird das vom Chef schon mal gern vergessen“, so Paul. Anspruch auf den Tariflohn haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied im Arbeitgeberverband ist.

Nach Angaben von Bauindustrie und -handwerk verzeichnete die Branche im vergangenen Jahr einen Rekordumsatz von bundesweit knapp 140 Milliarden Euro. Mit einem Plus von vier Prozent gilt die Branche als eine zentrale Säule der Konjunktur – während die gesamte Wirtschaft nur um 0,6 Prozent zulegte. „Hier sollte sich kein Bauarbeiter unter Wert verkaufen“, betont Paul.

Quelle: Pressemitteilung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt