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Auto beschädigt und abgehauen

Der Renault Megane einer 25-Jährigen wurde am Mittwoch, den 15. Juli 2020, vormittags auf dem Parkplatz eines Discounters in Forchtenberg beschädigt. Die junge Frau hatte ihren Wagen gegen 9.30 Uhr auf dem Gelände in der Teslastraße abgestellt. Als sie gegen 10.15 Uhr wieder zu ihrem Auto kam, wies dieses hinten links Beschädigungen auf. Vermutlich war der Fahrer eines anderen Fahrzeugs, es könnte sich um einen silbernen Van oder Transporter gehandelt haben, an dem weißen Megane hängengeblieben. Er kümmerte sich jedoch nicht um den Schaden und verließ die Unfallstelle. Der entstandene Schaden wird mit etwa 2.000 Euro beziffert.

Das Polizeirevier Künzelsau hofft nun auf Zeugen, die den Vorfall beobachten konnten oder Hinweise auf den Verursacher geben können. Diese werden gebeten, sich unter Telefon 07940/94 00 zu melden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn, 16.07.2020




Niemand hat vor…

Der ehemalige Bundesinnenminister de Maiziére begründete einmal seine Auskunftsunwilligkeit mit dem Satz „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“. Diesen Eindruck gewinnt man auch, wenn man die ausweichenden und immer im unkonkreten bleibenden Antworten der Pressestelle des Innenministeriums auf unsere Fragen liest:

Fragt man konkret nach den betroffenen Standorten für neun Anträge, bei denen Regierungspräsidien Unterstützung durch die Bundeswehr unter anderem hinsichtlich der Einhaltung von Quarantänebedingungen angefordert haben (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/07/16/jetzt-wirds-bund/) wird in der Antwort genau ein Standort namentlich genannt.

Fragt man konkret nach den „Isolierstationen“ wird mit Aussagen zu „Erstaufnahmeeinrichtungen“ geantwortet.

Und wenn man konkret nach Plänen für Künzelsau fragt, bekommt man nicht etwa ein klares „Nein“ oder „Ja“, sondern die Antwort: „In Künzelsau betreibt das Land keine Isolierstation.“

Das schließt die Interpretation, dass das Land trotzdem eine Anforderung formuliert haben könnte, nicht aus, denn die kommunalen Behörden sind gar nicht antragsberechtigt.

Interpretationsspielraum in alle Richtungen

Statt klarer Antworten und offener Kommunikation gegenüber der Bevölkerung erhält man nur Sätze, die Interpretationsspielraum in alle Richtungen offenlassen. Warum diese Schwammigkeit? Hatten die Antragsteller wirklich nur im Sinn, die Bundeswehr hausmeisterliche Tätigkeiten ausüben zu lassen? Aber warum benötigt es hochqualifizerte Bundeswehreinheiten, um Löcher in Zäunen und sonstigen Vandalismus aufzuspüren oder für die Essensausgabe und „allfällige Hausmeistertätigkeiten“?

Warum legt das Innenministerium auf einmal so großen Wert darauf, dass die Bundeswehr gar nicht für hoheitliche Aufgaben eingesetzt werden sollte, während die Bundeswehr die Anfragen sehr wohl so verstanden hat?

Wäre es für den Bürger wirklich so beunruhigend, wenn er wüsste, dass und wie die Landesregierung auf einen möglicherweise eintretenden Pandemie-Katastrophenfall vorbereitet ist?

Hat man Angst, dass die Bürger bei offener Kommunikation von möglicherweise gut durchdachten Plänen für den absoluten Notfall in Panik verfallen könnten?

Wenn ja, muss man feststellen, dass die vom Innenministerium gegebenen ausweichenden Antworten die Bevölkerung noch mehr verunsichern können, als klare Worte das könnten.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Jetzt wird’s Bund

In Zeiten von Corona greifen Menschen zu ungewöhnlichen Mitteln. So auch Beamte des Landes Baden-Württemberg, die für die „Bestreifung“ von Landeserstaufnahmeeinrichtungen und Isolierstationen Soldaten der Bundeswehr angefordert haben.

Sie waren nicht die einzigen, denn auf eine parlamentarische Anfrage des MdB Hunko (Die LINKE) an die Bundesregierung teilt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) am 06. Mai 2020 mit, dass es zwischen dem 16. März 2020 und dem 06. April 2020 16 Anfragen zur Unterstützung von Landes- und Kommunaleinrichtungen durch Bundeswehrsoldaten gegeben hat, davon allein neun Anträge aus Baden-Württemberg.

Regelung im Grundgesetz

Es ist ein Unterschied, ob die Bundeswehr reine Amtshilfe leistet, zum Beispiel durch Abstellung von medizinischem Personal oder durch Erbringung von logistischen Dienstleistungen, oder ob Bundeswehrsoldaten hoheitliche Befugnisse übernehmen, beispielsweise Festnahmen durchführen. Im Art 35 (2) des Grundgesetzes ist dies geregelt. Das Pikante: Hunko hatte explizit nach Amtshilfeersuchen gefragt, bei denen die Bundeswehr auch hoheitliche Aufgaben übernehmen sollte. Seine Frage lautete:

„Für welche Aufgaben hat das Verteidigungsministerium zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Amtshilfeersuchen erhalten, in denen die Bundeswehr (etwa beim Objektschutz) unter anderem hoheitliche Befugnisse übernehmen sollte beziehungsweise soll, und wie wurden diese Anträge beschieden (bitte auch mitteilen, wie viele zurückgezogen wurden)?“ Laut BMVg haben Baden-Württembergische Behörden zu drei Zeitpunkten derartige Hilfeersuchen an die Bundeswehr gestellt:

Soldaten angefordert in Bataillonsstärke

Am 31. März 2020 stellt das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart drei Anträge über die Bereitstellung von insgesamt 60 Soldaten „Wachpersonal zur Bestreifung“ einer Außenstelle einer Flüchtlingsaufnahmeeinrichtung, einer Isolierstation für infizierte Flüchtlinge und einer Erstaufnahmeeinrichtung. Am 01. April 2020 stellt das RP Karlsruhe zwei Anträge über die Bereitstellung von insgesamt 424 „Soldaten Wachpersonal für Sicherheitsaufgaben, Überwachung von Quarantänemaßnahmen und Kontrolle der Einhaltung der Ausgangssperre.“ Am 06. April 2020 werden vom Innenministerium des Landes zwei Anträge „auf personelle Unterstützung der Bundeswehr“ zur Bestreifung zweier Isolierstationen und zwei Anträge „zur Bestreifung einer Isolierstation zur Bestreifung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen“ gestellt. Insgesamt wurden in diesen vier Anträgen 419 Soldaten angefordert. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Anträge vom 31. März möglicherweise in denen vom 02. April enthalten sind, werden fast 850 Soldaten angefordert – das ist Bataillonsstärke.

Alle diese Anträge wurden noch vor dem 06. Mai 2020 zurückgezogen.

„Da fehlt jegliches Gespür.“

Hunko ist entsetzt: „Der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann wollte allen Ernstes 400 uniformierte und bewaffnete Soldat/innen in Amtshilfe für die Polizei vor eine Flüchtlingseinrichtung stellen. Da fehlt jegliches Gespür für die Traumatisierung, die viele Geflüchtete durch Militär erlebt haben.“ Auch Bürger bekämen sicherlich ein mulmiges Gefühl, wenn bewaffnetes Militär durch die Straßen patrouillieren würde.

Laut Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes sind bereits heute Bundeswehrsoldaten an 5 Einrichtungen des Landes tätig: „Die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten unterstützen im alltäglichen Betrieb, zum Beispiel bei der Ausgabe von Essen und Getränken, von Material (Handtücher, Reinigungsmittel), bei allfälligen Hausmeistertätigkeiten und helfen in der Krankenstation.“ – Aufgaben, die wahrscheinlich niemand anderes als ein hochausgebildeter Soldat erledigen kann.

Einsatz in Form von Amtshilfe

Die angedachten Aufgaben der zusätzlich angeforderten Soldaten und Soldatinnen beschreibt Renato Gigliotti, Pressereferent des Ministeriums, wie folgt: „Ursprünglich war weiter beabsichtigt, den privaten Sicherheitsdienst bei seinen Aufgaben zu unterstützen; die Aufgaben des privaten Sicherheitsdienstes umfassen keine hoheitlichen Tätigkeiten. Bei der Verwendung des Begriffs „Bestreifung“ war daran gedacht, die in den Einrichtungen tätigen privaten Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel auf Kontrollgängen zu begleiten, um Gebäude und Zäune auf Schäden oder Auffälligkeiten hin zu überprüfen oder Vandalismus festzustellen. Somit war ein Einsatz in Form von Amtshilfe gemäß Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz beabsichtigt.“ – ganz im Gegensatz zur Aussage des BMVg, das bei diesen Anträgen davon ausgegangen ist, dass die Bundeswehr „unter anderem hoheitliche Befugnisse“ übernehmen sollte.

Weder „Ja“ noch „Nein“

Auf die konkreten Fragen, welche Isolierstationen „bestreift“ werden sollen, geht das Ministerium nicht ein, zu Künzelsau meint man nur: „In Künzelsau betreibt das Land keine Isolierstation.“ Das ist weder ein „Ja“ noch ein „Nein“, denn „anforderungsberechtigt“ ist nur das Land, eine eventuelle Anfrage von Kreis oder Stadt hätte ohnehin nur vom Innenministerium an das BMVg weitergeleitet werden können. Kommunale Anfragen aus anderen Bundesländern sind vom BMVg allein deshalb abgelehnt worden.

„Beamte, die eine stärkere Einbindung der Bundeswehr befürworten“

Auf die Frage, warum ausgerechnet aus Baden-Württemberg so viele Anträge gestellt wurden, kann Hunko nur vermuten: „Offensichtlich ist man sich in BaWü der Tragweite der Entscheidung nicht bewusst und meint, es sei doch nichts, dabei wenn die Bundeswehr Waffen trägt.“ Er vermutet weiter, dass im Innenministerium Beamte tätig sind, „die eine stärkere Einbindung der Bundeswehr in die Innere Sicherheit befürworten, möglicherweise aktive Reservisten. Die Coronakrise eignete sich dafür als Versuchsballon.“ Einen Hinweis darauf sieht er in einem Gastbeitrag von Karl-Heinz Gimmler, Rechtsanwalt und Oberstleutnant der Reserve, in der Zeitschrift „Behörden Spiegel“. Diese Zeitung hat nach eigenen Angaben eine Auflage von 114.000 und wird bundesweit von Behördenmitarbeitern in allen Bereichen gelesen. In der Ausgabe vom April 2020 schreibt Gimmler: „Insoweit kann die Bundeswehr als „Zusatzpolizei“ eingesetzt werden – mit allen landesrechtlichen Befugnissen, also auch Schusswaffeneinsatz“, schränkt aber ein, dass dieser nur auf „Infanterie- und Handwaffen“ beschränkt sein dürfte, weil der Polizei ja auch keine anderen Waffen zur Verfügung stünden. Er ist der Meinung: „Die veröffentlichte Meinung des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) dürfte schlicht zu restriktiv (…) sein.“ Gimmler, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Transport- und Speditionsrecht, sieht das also völlig anders als die Juristen des BMVg.

Differenzen zwischen GRÜNEN und CDU

Auch der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl (GRÜNE) aus Weinheim ist der Meinung, dass es bei den genannten Anträgen um hoheitliche Aufgaben geht und widerspricht damit dem CDU-geführten Innenministerium. Er hat daher Innenminister Thomas Strobl zur Aufklärung des Sachverhalts aufgefordert. Offenbar hat er noch keine Antwort auf diese Fragen.

Alles nur ein Missverständnis?

Schwierige verfassungsrechtliche Fragestellungen, Versuchsballon interessierter Kreise oder einfach nur ein Missverständnis? Gigliotto scheint jedenfalls von letzterem überzeugt: „Die Anträge wurden zurückgezogen, da sie entgegen der Absicht des Antragstellers Formulierungen enthielten, die zu Fehlinterpretationen hätten führen können.“

Text: Matthias Lauterer

 

„Zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung“

Grundgesetz Artikel 35 (1) und (2)

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_35.html




Krankenhaus Öhringen soll im „vorgegebenen Kostenrahmen“ bleiben und ein „zukunftsweisender Gesundheitscampus“ sein

Im Rahmen der Kreistagssitzung am Montag, den 13. Juli 2020, in Öhringen haben BBT-Geschäftsführer Matthias Warmuth, BBT-Regionalleiter Marc Reggentin und die kaufmännische Direktorin des Hohenloher Krankenhauses, Melanie Junge, den Stand zum geplanten Neubauprojekt des Hohenloher Krankenhauses vorgestellt, heißt es in einer Pressemitteilung der BBT-Gruppe. Sie zogen außerdem eine erste Bilanz der Patientenversorgung während der Corona-Pandemie in den vergangenen Wochen und Monaten.

„Wir haben das geplante Neubauprojekt vorangetrieben“

„Trotz der großen Herausforderungen für das Hohenloher Krankenhaus durch die Corona-Pandemie haben wir in den vergangenen Monaten das geplante Neubauprojekt in Öhringen vorangetrieben und arbeiten intensiv daran, den Neubau im vorgegeben Kostenrahmen auf den Weg zu bringen“, fasste Matthias Warmuth den aktuellen Sachstand laut der Mitteilung zusammen. Mit der Umstellung auf das sogenannte „Partnering-Verfahren“ habe man Anfang des Jahres eine wegweisende Entscheidung für den weiteren Planungs- und Realisierungsprozess getroffen. „Das bedeutet, dass wir schon zu einem frühen Zeitpunkt den Partner mit einbeziehen, der auch für die Umsetzung des Bauvorhabens zuständig ist. Dadurch schaffen wir Planungssicherheit und zugleich Kostentransparenz und können Mehrkosten vermeiden“, ist Warmuth überzeugt. Aus dem europaweiten Ausschreibeverfahren seien mehrere Anbieter hervorgegangen. „Die Verhandlungen über ein Angebot mit einem garantierten Maximal-Preis befinden sich in der entscheidenden Phase und stehen kurz vor dem Abschluss“, so der BBT-Geschäftsführer.

„Wir wollen die Grundlage für die hochwertige Versorgung für die Menschen im Hohenlohekreis schaffen.“

„Der Neubau eines modernen 205-Betten-Krankenhauses soll ab 2021 neben dem bisherigen Klinikgebäude an der Hindenburgstraße entstehen und das jetzige Krankenhausgebäude ersetzen“, so die BBT-Gruppe in einer Pressemitteilung. Vorgesehen sind unter anderem eine moderne Entbindungsstation mit drei Kreißsälen und Vorbereitungsräumen. In einem zentralen interdisziplinären Eingriffszentrum seien vier modern ausgerüstete OP-Säle zur Verfügung stehen. Außerdem ist eine „High-Care-Einheit“ mit zehn Intensivplätzen und weiteren vier Plätzen für die Schlaganfallversorgung auf der „Stroke Unit“ geplant. In unmittelbarer Nähe dazu wird ein Herzkatherlabor für die Diagnostik und Therapie von Herzerkrankungen angebunden sein. „Gemeinsam mit vielen Mitarbeitenden aus dem Haus haben wir ein Raum- und Funktionsprogramm erstellt, das auch mit dem Landessozialministerium abgestimmt ist“, erläutert Marc Reggentin, seit Frühjahr BBT-Regionalleiter in Tauberfranken-Hohenlohe. „Der Neubau wird zum einen die Erfordernisse einer modernen funktionellen medizinischen Versorgung erfüllen. Die Aufteilung des Gebäudes, die Architektur und die Laufwege werden sich zum anderen ganz an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientieren. Wir wollen damit die bauliche Grundlage für die hochwertige medizinisch-pflegerische Versorgung für die Menschen im Hohenlohekreis schaffen“, betont Reggentin.

Auf dem Weg „zu einem zukunftsweisenden Gesundheitscampus“

Das Krankenhaus soll dabei ein „erster Schritt auf dem Weg zu einem zukunftsweisenden Gesundheitscampus“ auf dem Areal zwischen Hindenburgstraße und Sudetenstraße sein. „Das Gelände dort bietet uns viele Entwicklungsperspektiven, die wir derzeit schon mitdenken. Mittelfristig könnten dort zum Beispiel Gebäude für unser Bildungszentrum „Gesundheit und Pflege“ sowie für ein Wohnheim und für ein medizinisches Versorgungszentrum entstehen; Platz wäre auch für den Neubau des Seniorenzentrums“, gibt Reggentin einen Ausblick in die weitere Zukunft. Ein neues Parkhaus gleich am Eingang zum Gesundheitscampus könnte darüber hinaus zu einer Verkehrsberuhigung für die Anwohner beitragen.

„Wir waren immer in der Lage, alle Corona-Patienten aufzunehmen und gut zu versorgen“

Bis heute wurden rund 270 Corona-Patienten ambulant und stationär im Hohenloher Krankenhaus behandelt. „Der Hohenlohekreis als einer der frühen Corona-Hotspots in Deutschland hat uns mit der rasch steigenden Zahl an COVID-19-Patienten vor enorme Herausforderungen gestellt“, betont Melanie Junge. „Dank unserer frühen umsichtigen Vorbereitungen waren wir jedoch immer in der Lage alle Corona-Patienten aufzunehmen und gut zu versorgen.“ Zum Höchststand der Pandemie in der Region wurden im Hohenloher Krankenhaus 144 Betten für COVID-19-Patienten vorgehalten. Um mehr schwerkranke Patienten auf der Intensivstation versorgen zu können, wurde die Beatmungskapazität auf zwölf Plätze aufgestockt. Alle planbaren elektiven Eingriffe wurden zwischen Mitte März und Anfang Mai abgesagt. „Wir haben außerdem im Erdgeschoss eine zweite Notaufnahme speziell für Corona-Patienten eingerichtet, um infektiöse von nicht-infektiösen Notfallpatienten zu trennen“, berichtet Junge. „Zusätzliche Untersuchungsgeräte wurden angeschafft, getrennte Wartebereiche geschaffen, Räume für die Corona-Ambulanz der niedergelassenen Ärzte freigeräumt.“ Dennoch stand das Öhringer Krankenhaus auch während der Coronapandemie in der Kritik, unter anderem weil die Maskenpflicht für Mitarbeiter relativ spät eingeführt wurde und sich diverse Mitarbeiter angesteckt haben. Einige Covid-Patienten wurden zur Weiterbehandlung weitergeleitet an größere Kliniken, unter anderem nach Löwenstein.

Bundesweite Anerkennung für die Leistung des Hohenloher Krankenhauses

„Dank der sehr guten Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt und dem Landkreis, der kollegialen Kooperation mit den Nachbarkrankenhäusern und vor allem dank der hohen Einsatzbereitschaft und Flexibilität unserer Mitarbeitenden haben wir die Herausforderungen der Corona-Pandemie bislang sehr gut bewältigt“, zieht Melanie Junge ein positives Zwischenfazit. Auch bundesweit habe diese Leistung des Hohenloher Krankenhauses inzwischen Anerkennung erfahren. „Das F.A.Z-Institut hat unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz aktuell für ihr „herausragendes Engagement“ als „Helden in der Krise“ ausgezeichnet – eine wunderbare Bestätigung für unsere Arbeit in den zurückliegenden Monaten.“

 




Vollsperrungen Ailringen / ebm-Papst & Hohebach / Weldingsfelden

Die Landesstraße L 1025 muss ab dem 20. Juli 2020, 11.00 Uhr, bis 24. Juli 2020, 12.00 Uhr, zwischen Ortsende Ailringen und Abzweigung K 2388 bei ebm-papst wegen Sanierungsarbeiten gesperrt werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Je nach Verlauf der Bauarbeiten ist es möglich, dass die Sperrung früher aufgehoben werden kann.

Die überörtliche Umleitung erfolgt ab Ailringen über die L 1020 – Hollenbach – K 2388 und umgekehrt.

Die Kreisstraße K 2311 wird ab dem 20. Juli 2020, 8.00 Uhr, bis 24. Juli 2020, 12.00 Uhr, zwischen Hohebach und Weldingsfelden wegen Sanierungsarbeiten gesperrt. Je nach Verlauf der Bauarbeiten ist es möglich, dass die Sperrung früher aufgehoben werden kann.

Der überörtliche Verkehr wird ab Hohebach über die B 19 nach Stachenhausen – Hermuthausen und umgekehrt umgeleitet.

 

 




Ab durch die Hecke: 22-Jähriger verliert Kontrolle über Auto

Vermutlich war die Beeinflussung durch Alkohol und die überhöhte Geschwindigkeit die Ursache für einen Verkehrsunfall in Schöntal. Ein 22-Jähriger war mit seinem BMW am Samstagmorgen, den 11. Juli 2020, zwischen Westernhausen und Schleierhof unterwegs.
Fahrt endete am Kastanienbaum
Hierbei verlor der junge Mann die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach links von der Fahrbahn ab. Zunächst durchfuhr er eine Buschhecke und durchquerte dann den dortigen Grillplatz. Die Fahrt endete schließlich an einem Kastanienbaum. Durch den Zusammenstoß mit dem Baum wurde der BMW vollkommen zerstört, unter anderem das linke Vorderrad bis zum Fahrersitz eingedrückt. Bei dem Verkehrsunfall wurde der 22-Jährige leicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von circa 6.000 Euro. Während der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol stand, woraufhin dem Mann durch einen Arzt Blut abgenommen wurde. Der Führerschein wurde dem 22-Jährigen durch die Beamten abgenommen.




Einbruch in Autohaus – hoher Geldbetrag entwendet

Am vergangenen Wochenende stiegen Einbrecher in ein Autohaus in Kupferzell ein. Zwischen Freitag, den 10. Juli 2020, 19.45 Uhr, und Sonntag, den 12. Juli 2020, 10 Uhr,  verschafften sich Unbekannte gewaltsam Zutritt zu der Firma in der Straße „Am Wasserturm“.
Die Einbrecher hebelten zuerst ein Fenster auf, betraten daraufhin das Gebäude und entwendeten einen hohen Betrag Bargeld aus einem Büro. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet die Bevölkerung um ihre Mithilfe. Hinweise zu dem Einbruch werden vom Polizeirevier Künzelsau, Telefon 07940 9400, entgegengenommen.
Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn



Im Herbst 2020 soll das Geheimnis gelüftet werden

An der Kreistagssitzung am 13. Juli 3030, in Öhringen, gab es auch einen Tagesordnungspunkt rund ums Öhringer Krankenhaus. Abstimmungen gab es keine hierzu, es war ein Tagesordnungspunkt „zu Kenntnisnahme.“. Dem Kreistag soll damit, so das Landratsamt in seiner Tischvorlage, „ein aktueller Überblick über die Entwicklungen am Standort Öhringen gegeben werden, insbesondere auch im Hinblick auf die medizinische Ausrichtung und den Neubau“.

Blick zurück und nach vorn

Das Landratsamt erinnert in seiner Tischvorlage ncohmal an die Entscheidung im Juni 2017, als der Kreistag für die Annahme der Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds in Höhe von 51,5 Mio. € und somit einem Krankenhausneubau in Öhringen und einer Schließung des Künzelsauer Krankenhauses zugestimmt hat. „Mit Einstieg der BBT-Gruppe im Mai 2018 in das operative Geschäft wurden die bereits angestoßenen Neubaupläne weiter vorangetrieben“, heißt es weiter.

Neubau mit einem Generalübernehmer

„Die Hohenloher Krankenhaus gGmbH hat Ende Januar 2020 einen europaweiten Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben, um mit einem Generalübernehmer den Partner für die weitere Planung und Umsetzung des Neubauprojekts zu finden. Das gewählte PartnerringVerfahren wurde bei einigen Klinikbauten im Land angewandt. In diesem Verfahren wird bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Generalübernehmer mit einbezogen, der auch für die spätere Umsetzung des Bauvorhabens zuständig ist. Vorteile dieses Verfahrens sind insbesondere bessere Steuerung der Zeit- und Kostenplanung. Basis der Ausschreibung bildete das erarbeitete und mit dem Ministerium abgestimmte Raum- und Funktionsprogramm sowie die funktionale Leistungsbeschreibung.
Die Entscheidung zu diesem Vorgehen erfolgte in einer Gesellschafterversammlung durch die Gesellschafter. Die eingegangenen Teilnahmeanträge wurden anhand der zuvor festgelegten Kriterien ausgewertet. In einer Verhandlungsphase wurden der Projektentwicklungsvertrag sowie der Generalübernehmervertrag für die Realisierung des Neubaus eines Krankenhauses zu einem garantierten Maximalpreis (GMP) mit dem Bestbieter vereinbart.“ Das Landratsamt sagt: „Die Planungen für den Neubau
des Krankenhauses liegen momentan im Zeitplan, die Kosten (hier heiß es nur nebulös: „Kostengruppe 300-600 also inklusive Medizintechnik“) im Kostenplan.“ Hier stellt sich die Frage, welcher Zeitplan gemeint ist, denn ursprünglich sollte das Krankenhaus mit Neubau ein Jahr früher in betrieb gehen, als nun vorgesehen. Auch die Kostenplan war ursprünglich etwas anders, als sie nun im Raum stehen.

„Nach Beschlussfassung in der zuständigen Gesellschafterversammlung wird das Neubauprojekt weiter konkretisiert und unter Berücksichtigung eines Maximalpreises sowie der weiteren Vorgaben vorangetrieben.“

Im Herbst 2020 soll dann auch die Vorstellung der Pläne und Entwürfe in der Öffentlichkeit erfolgen. Geplanter Baubeginn ist im Herbst 2021, die Fertigstellung des Neubaus und die anschließende
Inbetriebnahme ist 2023/2024 vorgesehen.

Grundlage der Ausschreibung war ein Krankenhaus mit 205 Betten sowie vorgegebenem RaumFunktionsprogramm. Dieses Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung erfüllt die
Voraussetzungen zur dauerhaften Sicherstellung der Krankenhausversorgung der Bevölkerung im  Hohenlohekreis.




Keine Tonne mehr für Gelbe Säcke

Bei der Kreistagssitzung am Montag, den 13. Juli 2020, 14 Uhr, in Öhringen, gibt es einen Tagesordnungspunkt, über den die Kreisräte zu entscheiden haben, der die Städte und Gemeinde im Hohenlohekreis künftig anders ausschauen lassen könnte. Denn: Die Tonnen für die gelben Säcke, die es bisher gab, sollen nun wieder gestrichen werden. Grund: zu teuer.

In dem Tischvorlage des Landratsamtes des Hohenlohekreises heißt es: „Der Beschluss vom 4. November 2019, zur Abfuhr der Gelben Säcke eine Bereitstellungstonne anzubieten, wird aufgehoben. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wird beauftragt, die
Vertragsverhandlungen mit dem Dienstleister zu beenden.“

Begründet wird die Streichung der Tonnen  mit den hohen Kosten von – laut dem Landratsamt – mehr als 500.000 Euro für die Jahre 2021 und 2022.

Die gelben Säcke sollen künftig wieder ohne Tonne an den Straßen vor den Häusern deponiert werden, wenn die Abfallwirtschaft sie einsammelt. Verantwortlich für die Sammlung der Verpackungsabfälle sind in Deutschland laut dem Landratsamt des Hohenlohekreises die privatwirtschaftlich organisierten Dualen Systeme. Diese hätten sich, so das Landratsamt, entschlossen, ab 2021 die Verpackungssammlung im Hohenlohekreis wieder mit dem „Gelben Sack“ durchzuführen. Der zusätzliche Service einer Bereitstellungstonne werde daher von den Dualen Systemen nicht unterstützt, weshalb die Kosten vom Hohenlohekreis in voller Höhe zu tragen wären.

Ordnungsgemäß befüllte grüne Tonne – lose Plastikverpackungen nicht zulässig

Eine Finanzierung über die Abfallgebühren sei laut dem Landratsamt rechtlich nicht zulässig. Aufgrund der Vorgaben der Dualen Systeme darf die Bereitstellungstonne nur mit ordnungsgemäßbefüllten „Gelben Säcken“ genutzt werden. Tonnen, in denen beispielsweise lose Verpackungengesammelt werden, werden nicht geleert. Bei Fehlbefüllungen bzw. der illegalen Restmüllentsorgung über die Bereitstellungstonne, könnten dem Hohenlohekreis weitere, nicht kalkulierbare, Kosten entstehen.

Kosten von rund 250.000 Euro jährlich

Durch die Zurücknahme der freiwilligen Leistung einer Bereitstellungstonne würde der Kreishaushalt in den nächsten beiden Jahren mit mindestens 500.000 Euro entlastet. Außerdem wären auch keine zusätzlichen Kosten wegen falsch befüllter Bereitstellungstonnen zu befürchten.Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte durch die Coronakrise erscheint es geboten, „das sich hier bietende Einsparpotenzial auszuschöpfen“. erklärt das Landratsamt in der Tischvorlage.

Die AfD hat daraufhin einen Änderungsantrag gestellt. Wünschenswert sei es, dass die Bürger des Hohenlohekreises bei der Abfallwirtschaft eine zusätzliche Grüne Tonne für die Sammlung von Gelben Säcke beantragen können. Am Tag der Abfuhr müssten dann die Gelben Säcke von den Bürgern des Hohenlohekreises aus den Tonnen herausgezogen und an dieStraße gestellt werden.

Änderungsantrag der AfD

Die Verwaltung steht diesem Wunsch der AfD nicht ablehnend gegenüber, sondern nimmt zu dem Änderungsantrag der AfD wie folgt Stellung:

„Ab dem 1. Januar 2021 werden die im Hohenlohekreis vorhandenen Grünen Tonnen zu reinen Altpapiertonnen. Für die Sammlung von Leichtverpackungen führen die Dualen Systeme den Gelben Sack ein. Dabei bleibt es den Bürgern freigestellt, schon
vorhandene Grüne Tonnen zur Lagerung von befüllten Gelben Säcke zu nutzen. Allerdings müssen am Tag der Abfuhr die Gelben Säcke aus den Grünen Tonnen herausgezogen und an der Straße bereitgestellt werden. Eine Leerung von mit Gelben Säcken befüllten Grünen Tonnen ist dann ausgeschlossen.

1 Tonne pro Haushalt

Grundsätzlich bekommt jeder Haushalt im Hohenlohekreis eine Grüne Tonne durch die Abfallwirtschaft gestellt. Der Versorgungsgrad beträgt derzeit nahezu 100 Prozent, so dass lediglich bei Zuzügen oder Haushaltsneugründungen Grüne Tonnen durch die Abfallwirtschaft herausgegeben werden müssen. Darüber hinaus kann sich ab 2021 jeder Haushalt zusätzliche Grünen Tonnen durch die Abfallwirtschaft stellen lassen, um die Entsorgung des im Haushalt anfallenden Altpapiers bequem zu ermöglichen. Gerade mit Blick auf den zunehmenden Onlinehandel wird die unkomplizierte Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonage immer wichtiger für die Bürger. Der Erstbezug einer Grünen Tonnen pro Haushalt ist in den Abfallgebühren enthalten. Für die optionale Bereitstellung weiterer Grüner Tonnen pro Haushalt fällt einmalig ein Benutzungsentgelt an.“ Wie hoch dieses Entgelt sein wird, ist noch nicht bekannt.

 




„Wir bleiben in Kontakt“ – Bürger warten seit fast zwei Jahren auf angekündigten Gasanschluß

Vor mehr als eineinhalb Jahren, noch im Jahr 2018, lag ein Brief des Gasnetzbetreibers Netze-BW in den Briefkästen der Bewohner der Künzelsauer Sudetenhalde: Es wurde angekündigt, dass nach mehreren vergeblichen Anläufen jetzt aufgrund einer durch die Stadtverwaltung geplanten baldigen Straßen- und Infrastruktursanierung endlich auch für die Sudetenhalde ein Gasanschluß angeboten werden könne. Auch sollten in diesem Zusammenhang die Freileitungen für den Strom unterirdisch verlegt werden. Man solle sich bei Interesse an die EnBW beziehungsweise die Netze-BW wenden.

Die Freude war groß

Die Freude war groß: Thomas Rudolph, der ein Haus umbauen möchte, hat sich umgehend nach einer modernen und umweltfreundlichen Gasheizung umgesehen, ein Hausverkäufer hat in die Verkaufsanzeige aufgenommen, dass das Haus bald Gasanschluß haben wird. Ein dritter hat mit einem Mitarbeiter der Netze-BW geplante Umbaumaßnahmen unter Berücksichtigung der Gasleitung besprochen. Und einer hat sich auch geärgert, dass er gerade seine Flüssiggas-Heizung erneuert hatte.

Ansprechpartner der Netze-BW wirken resigniert

Die Freude ist inzwischen nicht mehr so groß, denn das Jahr 2019 ist verstrichen und nichts ist geschehen. Die Auskünfte der Netze-BW wurden spärlicher und im persönlichen Gespräch wirkten die Ansprechpartner der Netze-BW resigniert.

Am 22. Juli 2019 hat der GSCHWÄTZ-Reporter das Thema Sudetenhalde bei einem Pressetermin über aktuelle Bauprojekte mit Bürgermeister Stefan Neumann und Bernd Scheiderer, dem Technischen Leiter der KÜN-Werke, angesprochen. Damals schien das Projekt noch sehr aktuell und wurde als eines der dringenden auf der Liste bezeichnet. Der Mailverkehr des Anwohners Thomas Rudolph hat mit  NetzeBW und der Stadt Künzelsau zeigt aber, wie die Stadtverwaltung und Netze BW gegenseitig mit dem Finger auf sich zeigen, wenn es drum geht, wer den nächsten Schritt bei diesem Unterfangen zu machen habe:

Auf seine Anfrage an die Stadt Künzelsau, bis wann er mit dem Gasanschluß rechnen könne, bekam er am 25. März 2020 die Antwort: „Für Auskünfte zur Umsetzung der Erneuerung der Gasleitung müssten Sie sich direkt an die EnBW wenden. Bisher wurde noch keine Ausführungsplanung mit der Stadtverwaltung abgestimmt. Dementsprechend sind bisher auch keine weiteren Planungen zu den Themen „Kanal, Wasserversorgung, Straßenbeleuchtung, Breitband“ seitens der Stadtverwaltung vorgesehen.“

Wohlgemerkt: Es gibt bisher gar keine Gasleitung, von einer „Erneuerung“ kann also nicht die Rede sein.

Seine Rückfrage bei der NetzeBW ergab ein völlig anderes Ergebnis, laut Auskunft der Netze-BW vom 26. März 2020 hat sich Netze-BW seit 2018 mehrfach bemüht, verbindliche Unterlagen und Auskünfte von der Stadtverwaltung Künzelsau zu erhalten. das Protokoll der Netze BW hierzu schaut folgendermaßen aus:

„-          Am 19.09.2018 wurde die Maßnahme „Sudetenhalde“ bei der Stadt angefragt und Planauskünfte angefordert (XXX)

–          Am 13.11.2018 erneute Anfrage bei (XXX)

–          Am 11.12.2018 erneute Anfrage bei (XXX)

–          2019 wurde die Planauskünfte dann geliefert, so dass wir die Maßnahme projektieren konnten.

–          Anscheinend wurde die Anfrage dann 2019 im Gemeinderat geprüft und eine Sanierung auf spätere Zeit verlegt (diese Aussage haben wir nur mündlich)

–          Aktuell wurde die Stadt Künzelsau am 3. Februar 2020 (XXX) erneut über verschiedene geplante Baumaßnahmen angefragt, ob hier eine Straßensanierung geplant ist.

–          Bis heute ist die letzte Anfrage noch unbeantwortet.“

(XXX – Namen der Mitarbeiter der Stadt anonymisiert, aber der Redaktion bekannt)

Zwei befragte Gemeinderäte konnten lediglich bestätigen, dass die Sanierung der Sudetenhalde in der letzten Zeit nicht auf Tagesordnung gewesen ist. Mehr sei derzeit nicht bekannt.

„Wir bleiben in Kontakt“

Am 30. März 2020 erwidert Bernd Scheiderer: „Es wurde uns bisher noch keine Planung vorgelegt. Wir werden weiterhin mit der EnBW in Kontakt bleiben und die Planungen miteinander abstimmen. Ob und wann die Maßnahme umgesetzt wird, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht mitteilen, da dies eine Entscheidung des Gemeinderates ist.“

Die Krux: Die Beschlußvorlage für den Gemeinderat muß aber von der Verwaltung ausgearbeitet werden, derselben Verwaltung, bei der die Netze-BW mehrfach ohne Antwort angefragt hat.

Am 27. April 2020 teilt Bernd Scheiderer mit: „Die Stadtverwaltung arbeitet momentan mit einem Ingenieurbüro an der Prüfung der Bestandsleitungen Abwasser/Wasser in der Sudetenhalde. Erst nach Auswertung der Ergebnisse können weitere Planungen auch in Zusammenarbeit mit der EnBW vorgenommen und mit dem Bürgermeister und den Gemeinderäten abgestimmt werden. Ich kann Ihre Erwartungen/Hoffnungen verstehen. Bitte aber in Anbetracht der Vielzahl an laufenden Projekten auch um Geduld. Eine Entscheidung über einen möglichen Ausbau kann nur in Abstimmung mit dem Gemeinderat und unter Bereitstellung der entsprechenden finanziellen Mittel im Haushalt der Stadt Künzelsau erfolgen.“

Das bestätigt auch die Stadtverwaltung Künzelsau auf GSCHWÄTZ-Anfrage: „Mit den Planungen für die Sanierung der Sudetenhalde wurde das Ingenieurbüro Metzger beauftragt. Dabei werden die Wasser- und Abwasserleitungen untersucht, um festzustellen, ob und was tatsächlich in diesem Bereich gemacht werden muss. Voraussetzung für die geplante Verlegung einer Gasleitung durch die EnBW ist, dass Wasser- und Abwasserleitungen in Takt sind.“

Über den schlechten Zustand der Wasserleitungen bestehen bei den Anwohnern keine Zweifel.

Inzwischen wurden oberirdische Vermessungsarbeiten durchgeführt, so dass der Zeitplan der Stadt („Die Vorplanung mit Kostenschätzung werden in der zweiten Jahreshälfte erstellt und im Gemeinderat vorgestellt“) vielleicht eingehalten werden kann.

Über einen eventuellen Baubeginn kann noch keine Aussage getroffen werden. Thomas Rudolph meint dazu: „Für die Grundstückseigentümer oder Käufer gibt das keinerlei Planungssicherheit“.

Text: Matthias Lauterer