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Anton Baron (AfD) kritisiert: Künzelsauer Schlossgymnasium hat sich mit fff-Demos ganz offiziell politisch positioniert

Der Hohenloher AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron wollte vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg unter anderem wissen, wie oft Fridays-for-future-Klimademos im Hohenlohekreis während der Schulzeit stattgefunden haben und ob Lehrer/Schulen hier Schüler politisch gelenkt haben könnten.

Baron: „Totalitäre Tendenzen an Hohenloher Schulen“

Das Ministerium verweist in seiner Antwort auf acht Demonstrationen in der Zeit von 15. März bis 29. November 2019, sechs davon waren in Künzelsau zwei in Öhringen. Die Klimademos wurden veranstaltet von „Fridays for future“ (fff) und „Parents4future“ und begannen frühestens um 12 Uhr. Detailiertere Namen der Veranstalter gehen aus der Antwort des Ministeriums nicht hervor. Bezüglich einer Veranstaltung am 19. Juli 2019 am Schlossgymnasium Künzelsau heißt es von Seiten des Ministeriums, dass diese Veranstaltung laut „Auskunft der zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde die zusammenfassende Abschlussveranstaltung eines schulischen Projekttages zum Thema „Klima“mit diversen Podiums-Redebeiträgen, insbesondere von Wissenschaftlern sowie zwei
Lehrkräften des Schlossgymnasiums, die am Projekt mitgewirkt haben, war. Für Baron ist das ein No-Go, da er in der Veranstaltung eine verkappte (politische) Demo sieht: „Der größte Skandal ist jedoch die Tatsache, dass ein ‚Klima‘-Projekttag des Künzelsauer Schlossgymnasiums mit einer Demonstration beendet wurde. Auch wenn eine Teilnahme an der Kundgebung für die Schüler nicht offiziell verpflichtend war, hat sich damit eine Schule ganz offiziell politisch positioniert. Schüler und Lehrer, die die ‚Klimaschutzpolitik‘ der Bundes- und Landesregierung als überzogen ansehen, wurden dadurch in eine Ecke gestellt. Dass solche totalitären Tendenzen an Hohenloher Schulen Einzug erhalten, verurteile ich als Demokrat ausdrücklich“, empört sich der Landtagsabgeordnete Anton Baron und fordert, „die poltische Beinflussung an Künzelsauer Schule zu beenden“.

Schulaufsichtsbehörde hat das Vorkomnis mit der Schulleitung besprochen

Das Ministerium sieht darin grundsätzlich keinen Verstoß der Schule, allerdings bemängelt sie, dass Das Infoblatt zu der Kundgebung mit dem Kopfbogen der Schule war nicht mit der Schulleitung abgestimmt gewesen sei. Zudem sei die „Veranstaltung von Seiten der Schule weder als „Fridays for Future“-Demonstration gedacht noch sollte sie Werbung für Greta Thunbergs Kampagne sein“. Die obere Schulaufsichtsbehörde hat das Vorkommnis mit der Schulleitung mittlerweile besprochen, so das Ministerium.

Auf Barons frage, ob Lehrer als Organisatoren dieser Demonstrationen tätig gewesen seien, verweist das Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann darauf, dass bei „der Anmeldung einer Versammlung die Anmelderin bzw. der Anmelder nicht verpflichtet ist,
Angaben zum Beruf zu machen. Diese Frage kann daher nicht abschließend beantwortet werden. In Bezug auf die in der Beantwortung von Frage 1 tabellarisch aufgeführten Versammlungen ist nach Mitteilung des Innenministeriums lediglich bekannt,
dass in mindestens zwei Fällen die Organisatorin bzw. der Organisator von Beruf Lehrerin beziehunsgweise Lehrer ist.“

Inwieweit liegt hier eine politische Einflussnahme von Lehrern vor?

Baron fragt weiterhin, ob „ein Anwerben von Schülern durch ihre Lehrer für politische Demonstrationen gegen den Beutelsbacher Konsens oder im Falle verbeamteter Lehrer sogar gegen das Mäßigungsgebot, zumal sich die Schüler, darunter auch viele Minderjährige, unter Druck gesetzt fühlen könnten? Der sogenannte Beutelsbacher Konsens beinhalte unter anderem das Verbot, so das Ministerium in seiner Antwort, „Schülerinnen und Schüler im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und letztlich zu indoktrinieren. Lehrkräfte, die im Unterricht Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an bestimmten politischen Demonstrationen „anwerben“, also bei diesen denEntschluss für die Teilnahme an der Demonstration erst hervorrufen und undifferenziert
deren Teilnahme verlangen, verstoßen gegen den Beutelsbacher Konsens.Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt (vgl. § 33 Beamtenstatusgesetz). Zudem dürfen Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben, die geeignetsind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören (vgl. § 38 Schulgesetz für Baden-Württemberg [SchG]).“

Kultusministerin Eisenmann: „Umwelt und Klimawandel sind zentrale gesellschaftliche Themen“

Eisenmann betont aber auch, dass „insbesondere die Themen Umwelt und Klimawandel zentrale Themen der heutigen Gesellschaft sind, die im Unterricht behandelt werden müssen“. Der Hinweis, dass Klassenarbeiten nicht unbedingt auf den Freitag gelegt werden müssen, diente in der Zeit der Freitagsdemonstrationen als Beispiel für eine Möglichkeit, wie eine Konfliktverschärfung zwischen Schule und demonstrierenden Schülerinnen und Schülern vermieden werden konnte.“ Für Eisenmann ein akzeptables Zugeständnis an die Demonstranten. Für Baron  Die CDU-Kultusministerin Eisenmann hält solche Aussagen nun für akzeptabel und macht damit noch einmal klar, dass ihre Partei für Konservative unwählbar geworden ist.

Anton Baron. Foto: Landtagsbüro Anton Baron

Dr. Susanne Eisenmann, Kultusministerin in Baden-Württemberg

Dr. Susanne Eisenmann, Kultusministerin in Baden-Württemberg (2017). Screenshot: Kultusministerium Baden-Württemberg

Schlossygmnasium in Künzelsau. Foto: GSCHWÄTZ




Neue Dezernenten und Amtsleiter

Innerhalb des Landratsamtes Hohenlohekreis hat es einen Wechsel bei verschiedenen Zuständigkeiten gegeben. Die bisherige Dezernentin für Verkehr, Catharina Allerborn, befindet sich derzeit in Elternzeit und wird danach ihren Dienst in der Region Stuttgart wiederaufnehmen. Die Aufgabe des Dezernenten für Verkehr übernimmt ab 15. Juli 2020 Patrick-Götz Hauser, der zuvor schon als Dezernent für Umwelt und Ordnung im Landratsamt tätig war. „Es war wichtig, die Stelle als Dezernent für Verkehr schnell und hochqualifiziert durch einen Volljuristen zu besetzen, da gerade auch aktuell viele rechtliche Fragestellungen in diesem kommunal- und gesellschaftspolitisch wichtigen Bereich bearbeitet werden müssen. Daher freue ich mich, dass Regierungsdirektor Patrick Hauser diese Aufgabe nun übernimmt“, erklärt Landrat Dr. Matthias Neth in einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises.

Volljurist leitet Derzenent für Verkehr

Neuer Dezernent für Umwelt und Ordnung ist Mike Weise. Der 41-Jährige war bisher Leiter des Amtes für Ordnung und Zuwanderung im Landratsamt Hohenlohekreis und leitete zuletzt den Verwaltungsbereich der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) zur Bewältigung der Corona-Krise. Weise wurde in der Kreistagssitzung am 13. Juli von den Kreisräten ins Amt gewählt.

Neuer Dezernent für Umwelt und Ordnung

In der Sitzung wurde zudem Hedi Dörr nach insgesamt mehr als 40 Jahren im Landratsamt Hohenlohekreis in den Ruhestand verabschiedet. Sie durchlief eine erfolgreiche Beamtenlaufbahn, wurde unter anderem im Landratsamt Hohenlohekreis ausgebildet und begann dort 1980 ihre berufliche Laufbahn. Sie arbeitete unter anderem im Kreissozial- und Jugendamt, im Ordnungsamt, übernahm 2006 die Geschäftsführung der ARGE im Hohenlohekreis sowie 2015 die Leitung des Sozial- und Versorgungsamtes.

Gleichzeitig wurde ihre Nachfolgerin Anita Stark vorgestellt, die zuletzt die Position der stellvertretenden Amtsleiterin innehatte und zuvor 15 Jahre im Jobcenter Hohenlohekreis tätig war, davon seit 2009 als Teamleiterin. Sie übernimmt die Amtsleitung offiziell ab 1. September 2020.

Das LAndratsamt des Hohenlohekreisees beschäftigt an die 1.000 Mitarbeiter. Zum Vergleich: Im deutschen Bundestag sitzen 709 Mitglieder (19. Bundestag).

Hauser. Foto: Landratsamt des Hohenlohekreises

Weise. Foto: Landratsamt des Hohenlohekreises




Coronafall an Georg-Wagner-Realschule

Ein bestätigter Corona-Fall an der Georg-Wagner-Schule in Künzelsau Am Donnerstagabend, 16. Juli 2020, wurde die Corona-Infektion eines Kindes der sechsten Klasse an der Georg-Wagner-Schule in Künzelsau bestätigt.

Die Schulleitung hat sofort reagiert und mit der Stadtverwaltung Künzelsau, dem Gesundheitsamt des Hohenlohekreises sowie den zuständigen Behörden Kontakt aufgenommen und das weitere Vorgehen koordiniert.

Vorsichtshalber wurden die insgesamt zwölf Kinder der Lerngruppe sowie zwei Lehrkräfte informiert. Das Gesundheitsamt ermittelt die Kontaktpersonen und wird gegebenenfalls auf diese zukommen.

An der Schule werden dennoch natürlich auch weiterhin alle vorgeschriebenen Maßnahmen zur Eindämmung und die Hygiene-Auflagen sorgsam umgesetzt. Der Schulbetrieb für alle anderen Lerngruppen wird wie geplant weitergeführt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau hervor.




80-Jähriger verursacht Unfall unter Alkoholeinfluss

Am Donnerstagabend, den 16. Juli 2020, verursachte ein 80-Jähriger mit seinem Pkw einen Verkehrsunfall auf der Landstraße zwischen Öhringen und Sindringen. Gegen 20 Uhr bog der Mann mit seinem VW Golf an der Abzweigung nach Sindringen nach rechts ab. Hierbei geriet das Fahrzeug zu weit nach links und kollidierte mit einem entgegenkommenden Ford Fiesta einer 24-Jährigen. Durch den Unfall wurde niemand verletzt, jedoch entstand Sachschaden in Höhe von zirka 11.000 Euro. Während der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der 80-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol stand. Das Ergebnis eines Alkoholtests ergab knapp ein Promille. Die Polizeibeamten begleitete den Mann daraufhin zur Blutentnahme ins Krankenhaus.

Zudem musste er den Führerschein abgeben.

Ingelfingen: Ein 64-Jähriger war in der Nacht auf Freitag, den 1 7. Juli 2020, mit seinem Auto in Ingelfingen unterwegs, obwohl der 64-Jährige unter dem Einfluss von Alkohol stand. Gegen ein Uhr kontrollierten Polizeibeamte den Mann mit seinem VW Golf in der Salzstraße.Währende der Kontrolle kam der Verdacht auf, dass der Fahrer betrunken ist. Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht. Das Testergebnis lautete knapp 1,5 Promille. Der 64-jährige musste daraufhin zur Blutentnahme ins Krankenhaus.

Ebenfalls musste der Mann seinen Führerschein bei den Polizeibeamten belassen.

 




Mann attackiert Frau – Zeugen gesucht

Bereits am 26. Juni kam es in Öhringen zu einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Mann und einer Frau. Gegen 14 Uhr wurde die 36-Jährige hinter ihrem Haus in der Münzstraße von einem 31-Jährigen abgefangen. Hierbei beleidigte der Mann die Frau und griff sie körperlich an. Ein Zeuge, vermutlich ein Nachbar, mischte sich in die Situation ein, woraufhin der Täter von der Frau ablies und flüchtete. Die Polizei sucht nun nach Zeugen der Tat und bittet diese, sich bei der Polizei zu melden. Insbesondere wird der Zeuge, welcher der Frau zur Hilfe kam, gebeten, sich beim Polizeirevier Öhringen, Telefon 07941 9300, zu melden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Christian von Stetten: „Wir können das aus eigener Kraft stemmen“ – Einzugsbereich bis nach Ingelfingen und ins Jagsttal möglich

Am 10. Juli 2020 wurde von Christian von Stetten und den Bürgermeistern der am Gewerbepark beteiligten Gemeinden, Markus Knobel (Waldenburg), Stefan Neumann (Künzelsau) und Christoph Spieles (Kupferzell), eine Flixbushaltestelle mit dem Namen „Gewerbepark Hohenlohe / Kochertalbahn“ eröffnet. Die Bushaltestelle trägt diesen Namen nicht ohne Grund – sozusagen als Hinweis darauf, was hier künftig noch herkommen beziehungsweise fahren kann.

Christian von Stetten: „Wir haben einen Anschluss an eine Bahn“

Berlin und Saarbrücken kann man jetzt vom Gewerbepark mit dem Flixbus ohne Umsteigen erreichen, genauso wie man mit den Bussen des NVH Waldenburg, Kupferzell und Künzelsau ohne Umsteigen erreichen kann. Von einer Kochertalbahn ist aber nichts zu sehen. Das sei „ein Wink mit dem Zaunpfahl nach Stuttgart“, sagt Christian von Stetten. „Wir haben einen Anschluß an eine Bahn, die es noch nicht gibt“. Etwa 15 stillgelegte Bahnstrecken will das Land Baden-Württemberg reaktivieren lassen, aus einer Liste von 41 Kandidaten, auf die es auch die Linie Waldenburg-Künzelsau geschafft hat.

3. Machbarkeitsstudie bringt das positive Ergebnis, das die Bahn sich lohnen würde

Zwei Machbarkeitsstudien gab es in der Vergangenheit, die beide zu einem negativen Ergebnis kamen. Eine dritte Studie, die jetzt ein positiveres Ergebnis zeigt, wurde unlängst der Bürgerinitiative Wir bauen die neue Kochertalbahn e.V. erstellt: Die gute Entwicklung des Gewerbeparks, in dem immer mehr Menschen Arbeit finden, die geplante Anbindung des Würth-Geländes, des neu zu errichtenden Landratsamtes in Künzelsau sowie der neuen Wohngebiete in Kupferzell und Gaisbach lassen die Chancen auf eine neue Kochertalbahn steigen. Die Stadt Künzelsau hat ein Grundstück im Industriegebiet am Kocher erworben, auf dem sich die Planer ein Park&Ride-Parkhaus mit integriertem Haltepunkt vorstellen: Der Einzugsbereich der geplanten Bahn könnte sich dadurch nochmals erweitern, Richtung Ingelfingen und Jagsttal. Eine öffentliche Präsentation dieser Studie durch die Bürgerinitiative konnte wegen Corona bisher nicht stattfinden.

Geplante Anbindung an das Würth-Gelände

„Wir können das aus eigener Kraft stemmen“, ist sich von Stetten sicher: Die Trasse der alten Kochertalbahn wurde größtenteils freigehalten, was die Baukosten relativ niedrig halten würde. Die aktuelle Schätzung der Baukosten beläuft sich auf etwa 100 Millionen Euro. Laut von Stetten würde der Bund davon voraussichtlich 75 Prozent tragen, das Land würde sich voraussichtlich mit 15 Prozent beteiligen, sodass für den Kreis und die drei Gemeinden ein Aufwand in der Größenordnung von 10 Millionen Euro verbleiben würde. Heruntergebrochen auf 5 Jahre ergäbe sich für jede der Gemeinden und den Kreis eine durchaus überschaubare Summe in der Größenordnung von 500.000 Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Für den Krankenhausneubau in Öhringen wird der Eigenanteil des Kreises um 50 Millionen Euro betragen, auch für den Neubau des Landratsamtes wurden bereits Kosten jenseits der 50 Millionen Euro genannt. Die Kosten für die Bahn könne man auch mit Ersparnissen gegenrechnen, zum Beispiel könne man beim Neubau des Landratsamtes weniger Parkflächen ansetzen.

Einzugsbereich bis nach Ingelfingen und ins Jagsttal möglich

Die Erfahrung bei der Stadtbahnerweiterung zum Öhringer Limespark und nach Cappel habe gezeigt, dass der dortige Wohnraum sehr begehrt ist, viele Familien hätten auch ein Auto abschaffen können. „Das ist bares Geld für die Menschen“, stellt von Stetten fest.

Bahn mache wohnen hier noch attraktiver

Die Planer gehen derzeit davon aus, dass elektrische Strassenbahnen, wie man sie zum Beispiel von der Stadtbahn nach Öhringen kennt, eingesetzt werden. Auf diese Weise könnte eine umsteigefreie  Verbindung entweder nach Öhringen und Heilbronn oder nach Schwäbisch-Hall realisiert werden und es könnten bestehende regionale Verkehrsflüsse teilweise von der Strasse auf die Schiene verlagert werden. Außerdem lassen sich Strassenbahnen leichter in innerörtlichen Verkehr integrieren als eine klassische Eisenbahn.

Eventuell noch Ende 2020 Entscheidung

Von Stetten ist überzeugt, dass die Chancen auf eine Realisierung des Projekts gut sind, immer wieder sagt er Sätze wie „wenn wir dabei sind, und davon gehe ich aus.“ Er sieht jetzt den Landkreis und die Gemeinden am Zug, das Projekt in Stuttgart entsprechend zu präsentieren. Die nächsten Gespräche sollen bereits im Sommer stattfinden, die Benennung der 15 Linien, die laut dem Land realisiert werden sollen, könnte eventuell noch Ende 2020 erfolgen.

Die reine Bauzeit könnte etwa zwei Jahre betragen, davor liegen aber noch Planungs- und Genehmigungsverfahren, die in der Verantwortung des Landesverkehrsministeriums lägen. Einsprüche von Naturschützern und Anwohnern seien wie immer bei derartigen Projekten zu berücksichtigen. Auch mache die neue Trassenführung Grunderwerb nötig. Aber von Stetten ist optimistisch, daß das keine unüberwindbaren Hindernisse sind: „Ich gehe davon aus, dass das Projekt als ein positives Projekt empfunden wird.“

Wenn der Kreis, die 3 Gemeinden sowie der Gewerbepark an einem Strang ziehen, dann könnte das für die Entscheidung des Landes und auch für die zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren letztendlich ausschlaggebend sein.

Text: Matthias Lauterer

Christian von Stetten (links) sieht gute Chancen, dass nach dem Flixbus auch die Kochertalbahn für den Kreis Künzelsau kommt. Foto: GSCHWÄTZ

 




Mähen, zimmern, renovieren

Im Winter 2019 haben sich in Eberstal fünf Rentnerehepaare zusammengeschlossen. Sie wollten etwas zur Dorfgemeinschaft beitragen. Auch das Gesellige sollte nicht zu kurz kommen. Das Motto der Gruppe ist „gemeinnützig – gesellig – sozial“.

Seitdem hat sich einiges getan. Mit viel Erfahrung und Potenzial betätigen sich die Rentner mittlerweile gemeinnützig. So wurde der dörfliche Grillplatz aufwändig gerichtet. Die Fassade der Gemeindescheune renoviert und teilweise verkleidet. Das Material dazu wurde von der Gemeinde gestellt. Flurbänke wurden neu gezimmert und teilweise renoviert. Auch Mäharbeiten rund um die Kirche und vieles weitere wird erledigt. Nach getaner Arbeit gibt’s zur Belohnung ein zünftiges Vesper.

Jeden Monat treffen sich die Eberstaler Rentner zu unterschiedlichen geselligen Anlässen wie zum Beispiel zu Vorträgen, Grillabenden oder zu Kaffeenachmittagen im Gemeindesaal im Pfarrhaus. Aufgrund der Corona-Pandemie sind diese geselligen Treffen momentan noch ausgesetzt. Die Gruppe freut sich aber schon darauf, dass es endlich wieder weitergeht.

Zukünftig wollen sich die Rentner im Alter gegenseitig untersützen. Angedacht ist auch eine Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden, um so das Leben im Alter im Dorf möglich zu machen und zu bereichern.

Die Eberstaler Senioren treffen sich zu allerlei geselligen Anlässen. Foto: privat

 

Bei den geselligen Treffen wird auch zusammen gesungen. Foto: privat

Die Eberstaler Rentner möchten einen Beitrag zur Dorfgemeinschaft leisten. Foto: privat

Die Gemeindescheune bekam von den Rentnern ein neues Kleid verpasst. Foto: privat




Auto beschädigt und abgehauen

Der Renault Megane einer 25-Jährigen wurde am Mittwoch, den 15. Juli 2020, vormittags auf dem Parkplatz eines Discounters in Forchtenberg beschädigt. Die junge Frau hatte ihren Wagen gegen 9.30 Uhr auf dem Gelände in der Teslastraße abgestellt. Als sie gegen 10.15 Uhr wieder zu ihrem Auto kam, wies dieses hinten links Beschädigungen auf. Vermutlich war der Fahrer eines anderen Fahrzeugs, es könnte sich um einen silbernen Van oder Transporter gehandelt haben, an dem weißen Megane hängengeblieben. Er kümmerte sich jedoch nicht um den Schaden und verließ die Unfallstelle. Der entstandene Schaden wird mit etwa 2.000 Euro beziffert.

Das Polizeirevier Künzelsau hofft nun auf Zeugen, die den Vorfall beobachten konnten oder Hinweise auf den Verursacher geben können. Diese werden gebeten, sich unter Telefon 07940/94 00 zu melden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn, 16.07.2020




Niemand hat vor…

Der ehemalige Bundesinnenminister de Maiziére begründete einmal seine Auskunftsunwilligkeit mit dem Satz „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“. Diesen Eindruck gewinnt man auch, wenn man die ausweichenden und immer im unkonkreten bleibenden Antworten der Pressestelle des Innenministeriums auf unsere Fragen liest:

Fragt man konkret nach den betroffenen Standorten für neun Anträge, bei denen Regierungspräsidien Unterstützung durch die Bundeswehr unter anderem hinsichtlich der Einhaltung von Quarantänebedingungen angefordert haben (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/07/16/jetzt-wirds-bund/) wird in der Antwort genau ein Standort namentlich genannt.

Fragt man konkret nach den „Isolierstationen“ wird mit Aussagen zu „Erstaufnahmeeinrichtungen“ geantwortet.

Und wenn man konkret nach Plänen für Künzelsau fragt, bekommt man nicht etwa ein klares „Nein“ oder „Ja“, sondern die Antwort: „In Künzelsau betreibt das Land keine Isolierstation.“

Das schließt die Interpretation, dass das Land trotzdem eine Anforderung formuliert haben könnte, nicht aus, denn die kommunalen Behörden sind gar nicht antragsberechtigt.

Interpretationsspielraum in alle Richtungen

Statt klarer Antworten und offener Kommunikation gegenüber der Bevölkerung erhält man nur Sätze, die Interpretationsspielraum in alle Richtungen offenlassen. Warum diese Schwammigkeit? Hatten die Antragsteller wirklich nur im Sinn, die Bundeswehr hausmeisterliche Tätigkeiten ausüben zu lassen? Aber warum benötigt es hochqualifizerte Bundeswehreinheiten, um Löcher in Zäunen und sonstigen Vandalismus aufzuspüren oder für die Essensausgabe und „allfällige Hausmeistertätigkeiten“?

Warum legt das Innenministerium auf einmal so großen Wert darauf, dass die Bundeswehr gar nicht für hoheitliche Aufgaben eingesetzt werden sollte, während die Bundeswehr die Anfragen sehr wohl so verstanden hat?

Wäre es für den Bürger wirklich so beunruhigend, wenn er wüsste, dass und wie die Landesregierung auf einen möglicherweise eintretenden Pandemie-Katastrophenfall vorbereitet ist?

Hat man Angst, dass die Bürger bei offener Kommunikation von möglicherweise gut durchdachten Plänen für den absoluten Notfall in Panik verfallen könnten?

Wenn ja, muss man feststellen, dass die vom Innenministerium gegebenen ausweichenden Antworten die Bevölkerung noch mehr verunsichern können, als klare Worte das könnten.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Jetzt wird’s Bund

In Zeiten von Corona greifen Menschen zu ungewöhnlichen Mitteln. So auch Beamte des Landes Baden-Württemberg, die für die „Bestreifung“ von Landeserstaufnahmeeinrichtungen und Isolierstationen Soldaten der Bundeswehr angefordert haben.

Sie waren nicht die einzigen, denn auf eine parlamentarische Anfrage des MdB Hunko (Die LINKE) an die Bundesregierung teilt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) am 06. Mai 2020 mit, dass es zwischen dem 16. März 2020 und dem 06. April 2020 16 Anfragen zur Unterstützung von Landes- und Kommunaleinrichtungen durch Bundeswehrsoldaten gegeben hat, davon allein neun Anträge aus Baden-Württemberg.

Regelung im Grundgesetz

Es ist ein Unterschied, ob die Bundeswehr reine Amtshilfe leistet, zum Beispiel durch Abstellung von medizinischem Personal oder durch Erbringung von logistischen Dienstleistungen, oder ob Bundeswehrsoldaten hoheitliche Befugnisse übernehmen, beispielsweise Festnahmen durchführen. Im Art 35 (2) des Grundgesetzes ist dies geregelt. Das Pikante: Hunko hatte explizit nach Amtshilfeersuchen gefragt, bei denen die Bundeswehr auch hoheitliche Aufgaben übernehmen sollte. Seine Frage lautete:

„Für welche Aufgaben hat das Verteidigungsministerium zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Amtshilfeersuchen erhalten, in denen die Bundeswehr (etwa beim Objektschutz) unter anderem hoheitliche Befugnisse übernehmen sollte beziehungsweise soll, und wie wurden diese Anträge beschieden (bitte auch mitteilen, wie viele zurückgezogen wurden)?“ Laut BMVg haben Baden-Württembergische Behörden zu drei Zeitpunkten derartige Hilfeersuchen an die Bundeswehr gestellt:

Soldaten angefordert in Bataillonsstärke

Am 31. März 2020 stellt das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart drei Anträge über die Bereitstellung von insgesamt 60 Soldaten „Wachpersonal zur Bestreifung“ einer Außenstelle einer Flüchtlingsaufnahmeeinrichtung, einer Isolierstation für infizierte Flüchtlinge und einer Erstaufnahmeeinrichtung. Am 01. April 2020 stellt das RP Karlsruhe zwei Anträge über die Bereitstellung von insgesamt 424 „Soldaten Wachpersonal für Sicherheitsaufgaben, Überwachung von Quarantänemaßnahmen und Kontrolle der Einhaltung der Ausgangssperre.“ Am 06. April 2020 werden vom Innenministerium des Landes zwei Anträge „auf personelle Unterstützung der Bundeswehr“ zur Bestreifung zweier Isolierstationen und zwei Anträge „zur Bestreifung einer Isolierstation zur Bestreifung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen“ gestellt. Insgesamt wurden in diesen vier Anträgen 419 Soldaten angefordert. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Anträge vom 31. März möglicherweise in denen vom 02. April enthalten sind, werden fast 850 Soldaten angefordert – das ist Bataillonsstärke.

Alle diese Anträge wurden noch vor dem 06. Mai 2020 zurückgezogen.

„Da fehlt jegliches Gespür.“

Hunko ist entsetzt: „Der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann wollte allen Ernstes 400 uniformierte und bewaffnete Soldat/innen in Amtshilfe für die Polizei vor eine Flüchtlingseinrichtung stellen. Da fehlt jegliches Gespür für die Traumatisierung, die viele Geflüchtete durch Militär erlebt haben.“ Auch Bürger bekämen sicherlich ein mulmiges Gefühl, wenn bewaffnetes Militär durch die Straßen patrouillieren würde.

Laut Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes sind bereits heute Bundeswehrsoldaten an 5 Einrichtungen des Landes tätig: „Die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten unterstützen im alltäglichen Betrieb, zum Beispiel bei der Ausgabe von Essen und Getränken, von Material (Handtücher, Reinigungsmittel), bei allfälligen Hausmeistertätigkeiten und helfen in der Krankenstation.“ – Aufgaben, die wahrscheinlich niemand anderes als ein hochausgebildeter Soldat erledigen kann.

Einsatz in Form von Amtshilfe

Die angedachten Aufgaben der zusätzlich angeforderten Soldaten und Soldatinnen beschreibt Renato Gigliotti, Pressereferent des Ministeriums, wie folgt: „Ursprünglich war weiter beabsichtigt, den privaten Sicherheitsdienst bei seinen Aufgaben zu unterstützen; die Aufgaben des privaten Sicherheitsdienstes umfassen keine hoheitlichen Tätigkeiten. Bei der Verwendung des Begriffs „Bestreifung“ war daran gedacht, die in den Einrichtungen tätigen privaten Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel auf Kontrollgängen zu begleiten, um Gebäude und Zäune auf Schäden oder Auffälligkeiten hin zu überprüfen oder Vandalismus festzustellen. Somit war ein Einsatz in Form von Amtshilfe gemäß Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz beabsichtigt.“ – ganz im Gegensatz zur Aussage des BMVg, das bei diesen Anträgen davon ausgegangen ist, dass die Bundeswehr „unter anderem hoheitliche Befugnisse“ übernehmen sollte.

Weder „Ja“ noch „Nein“

Auf die konkreten Fragen, welche Isolierstationen „bestreift“ werden sollen, geht das Ministerium nicht ein, zu Künzelsau meint man nur: „In Künzelsau betreibt das Land keine Isolierstation.“ Das ist weder ein „Ja“ noch ein „Nein“, denn „anforderungsberechtigt“ ist nur das Land, eine eventuelle Anfrage von Kreis oder Stadt hätte ohnehin nur vom Innenministerium an das BMVg weitergeleitet werden können. Kommunale Anfragen aus anderen Bundesländern sind vom BMVg allein deshalb abgelehnt worden.

„Beamte, die eine stärkere Einbindung der Bundeswehr befürworten“

Auf die Frage, warum ausgerechnet aus Baden-Württemberg so viele Anträge gestellt wurden, kann Hunko nur vermuten: „Offensichtlich ist man sich in BaWü der Tragweite der Entscheidung nicht bewusst und meint, es sei doch nichts, dabei wenn die Bundeswehr Waffen trägt.“ Er vermutet weiter, dass im Innenministerium Beamte tätig sind, „die eine stärkere Einbindung der Bundeswehr in die Innere Sicherheit befürworten, möglicherweise aktive Reservisten. Die Coronakrise eignete sich dafür als Versuchsballon.“ Einen Hinweis darauf sieht er in einem Gastbeitrag von Karl-Heinz Gimmler, Rechtsanwalt und Oberstleutnant der Reserve, in der Zeitschrift „Behörden Spiegel“. Diese Zeitung hat nach eigenen Angaben eine Auflage von 114.000 und wird bundesweit von Behördenmitarbeitern in allen Bereichen gelesen. In der Ausgabe vom April 2020 schreibt Gimmler: „Insoweit kann die Bundeswehr als „Zusatzpolizei“ eingesetzt werden – mit allen landesrechtlichen Befugnissen, also auch Schusswaffeneinsatz“, schränkt aber ein, dass dieser nur auf „Infanterie- und Handwaffen“ beschränkt sein dürfte, weil der Polizei ja auch keine anderen Waffen zur Verfügung stünden. Er ist der Meinung: „Die veröffentlichte Meinung des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) dürfte schlicht zu restriktiv (…) sein.“ Gimmler, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Transport- und Speditionsrecht, sieht das also völlig anders als die Juristen des BMVg.

Differenzen zwischen GRÜNEN und CDU

Auch der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl (GRÜNE) aus Weinheim ist der Meinung, dass es bei den genannten Anträgen um hoheitliche Aufgaben geht und widerspricht damit dem CDU-geführten Innenministerium. Er hat daher Innenminister Thomas Strobl zur Aufklärung des Sachverhalts aufgefordert. Offenbar hat er noch keine Antwort auf diese Fragen.

Alles nur ein Missverständnis?

Schwierige verfassungsrechtliche Fragestellungen, Versuchsballon interessierter Kreise oder einfach nur ein Missverständnis? Gigliotto scheint jedenfalls von letzterem überzeugt: „Die Anträge wurden zurückgezogen, da sie entgegen der Absicht des Antragstellers Formulierungen enthielten, die zu Fehlinterpretationen hätten führen können.“

Text: Matthias Lauterer

 

„Zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung“

Grundgesetz Artikel 35 (1) und (2)

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_35.html