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12.000 Euro Förderung für Vereine

Durch die Corona-Pandemie fallen für viele Vereine und Organisationen in diesem Jahr Feste, Veranstaltungen und Kurse aus. Finanzielle Engpässe sind vielerorts die Folge. Das baden-württembergische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt deshalb laut einer Pressemitteilung mit einem Hilfspaket Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen. Die Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Mittel sollen zur Deckung unabweisbarer zwangsläufiger Kosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 Corona-bedingt entgangener Einnahmen – Eintrittsgelder, Einnahmen aus Veranstaltungen, teils auch Mitgliedsbeiträge – und zur Deckung zusätzlicher Kosten für durch die Pandemie bedingte Schutzmaßnahmen dienen.

Antragsberechtigt sind beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren sowie Migrantenvereine und -organisationen. Auch Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung, Frauen- und Kinderschutzhäuser, gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung, Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Vereine im Bereich der Wohnungslosenhilfe.

„Mit der Unterstützung durch das Land wollen wir gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen helfen, ihre wertvolle Arbeit trotz der Corona-Krise fortzuführen“, betonte Sozialminister Manne Lucha am Dienstag, den 01. September 2020, in Stuttgart. „Bürgerschaftliches Engagement ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Die Corona-Pandemie hat an vielen Orten in Baden-Württemberg gezeigt, was es bedeutet, füreinander da zu sein und sich einzubringen. Deshalb müssen wir alles daransetzen zu vermeiden, dass Vereine und Organisationen auf breiter Front durch die Krise zahlungsunfähig werden.“

Die Fördermittel können ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2020 über das Service-Portal Baden-Württemberg https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/CoronaHilfen+fuer+Vereine+beantragen-6004285-leistung-0 beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen beantragt werden. Die Voraussetzungen und das Verfahren werden bei der Antragstellung im Einzelnen erläutert.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Dem Erdboden gleichgemacht

Jetzt ist das Mustang-Gebäude endgültig verschwunden. Ein blauer Container mit Altmetall ist das letzte, was noch übriggeblieben ist. Und ein vergessener Bauarbeiterhelm liegt nutzlos auf dem Boden herum.

Das Einzige, was noch von vergangener Größe zeugt, ist ein Parkplatzschild für MUSTANG-Mitarbeiter.

Was noch steht, ist die Villa und das angrenzende Gebäude, in dem sich früher ein repräsentativer Eingangsbereich nebst “Chefbüros” befand – geradezu als Realsatire muss man es bezeichnen, dass sich in diesen Gebäuden heute das MUSTANG-Museum und die Arbeitsagentur befinden.

Text und Fotos: Matthias Lauterer

Mustang Abriss. Foto: GSCHWÄTZ

Mustang Abriss. Foto: GSCHWÄTZ

Mustang Abriss. Foto: GSCHWÄTZ

Mustang Abriss. Foto: GSCHWÄTZ

Mustang Abriss. Foto: GSCHWÄTZ

Mustang Abriss. Foto: GSCHWÄTZ

Mustang Abriss. Foto: GSCHWÄTZ

 

 




Fahrzeugführer flüchtete, nachdem sich sein Auto überschlug

Nachdem ein Unbekannter mit seinem Fahrzeug zwischen Hermuthausen und Ohrenbach von der Fahrbahn abkam, überschlug sich das Fahrzeug. Das geht aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn von Montag, den 14. September 2020, hervor. Gegen 1.15 Uhr fuhr er mit seinem 3er BMW in Richtung Ohrenbach. Hierbei kam der Fahrzeugführer mit seinem Auto aus bislang ungeklärten Gründen von der Fahrbahn ab. In der Folge überschlug sich der BMW und kam nach zirka 60 Metern zum Liegen. Anschließend lief Fahrer zu Fuß davon. Die genaue Unfallursache werden die Unfallermittlungen zeigen. Durch den Unfall entstand Sachschaden in Höhe von zirka 15.000 Euro.




Saison im Kocherfreibad geht mit Besucherrekord zu Ende – Hallenbad TollKün öffnet ab heute wieder

Die Saison im Kocherfreibad lief laut einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau hervorragend: Über 15.000 Besucher an 65 Öffnungstagen – das sind die höchsten je verzeichneten Besucherzahlen und im Schnitt 235 Personen pro Tag. „Die Corona-Regelungen taten dem Besucherstrom keinen Abbruch. Die Besucher hielten sich in der Regel vorbildlich an die Einschränkungen. Die Besucherregistrierung und die Kasse funktionierten – auch ohne vorherige Reservierung – reibungslos. Sogar aus dem Stuttgarter und Würzburger Raumen kamen etliche Badegäste“, sao die Stadtverwaltung.

„Das Corona-gerechte Freibad war eine große Herausforderung“, sagt Bürgermeister Stefan Neumann. „Ich bin stolz auf alle Beteiligten, dass wir das so gut meistern konnten.“

Wer noch einmal ins neue Naturschwimmbecken eintauchen möchte, muss sich sputen. Ab Montag, 14. September 2020 bleibt das Naturfreibad geschlossen.

Dann geht das Hallenbad TOLLKÜN wieder in Betrieb: ab Montag, 14. September ist es wieder geöffnet für Schul- und Vereinssport sowie ab Dienstag, 15. September 2020 für die Öffentlichkeit. Das städtische Bäderteam muss also seinen „Freibad-Posten“ verlassen und im TOLLKÜN dafür sorgen, dass sich die Badegäste wohlfühlen. Die Herausforderungen bleiben die gleichen wie im Freibad: das ausgearbeitete Hygienekonzept muss umgesetzt und eingehalten werden. Außerdem muss auch im Hallenbad eine Besucher-Obergrenze beachtet werden: Es dürfen nicht mehr als 35 Personen das Bad gleichzeitig betreten. Im Schwimmbecken dürfen maximal 20 Gäste, im Planschbecken maximal vier Gäste gleichzeitig im Wasser sein. Die Dampfsauna bleibt bis auf weiteres gesperrt. Die Rutsche ist geöffnet. Mittwoch ist Warmbadetag und die Wassertemperatur wird auf 30 Grad angehoben. Es besteht eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im Eingangsbereich und in den Umkleiden. Die Anzahl der Gäste, die gleichzeitig in Duschen und WCs sein dürfen, wird begrenzt und auf das Abstandsgebot sowie auf die Hygiene- und Sicherheitsregeln abgestimmt.

„Für mich dient jede Öffnungsstunde unseres Hallenbades dem Leben und der Gesundheit“, Bürgermeister Stefan Neumann. „Ganz nebenbei ist das auch ein Stück Lebensqualität – schwimmen gehen und sich selbst etwas Gutes tun.“

Es gelten die gleichen Öffnungszeiten wie vor der Pandemie: Dienstag bis Freitag 15 bis 21 Uhr; Samstag, Sonntag und Feiertag 8 bis 18 Uhr. Eine Ticketreservierung ist nicht möglich. Über den jeweiligen Besucherstand gibt das Bäderteam Auskunft unter der Telefonnummer 07940 547618.

 

 

Kocherfreibad Künzelsau zum Auftakt am 26.06.2020. Foto: Stadtverwaltung Künzelsau

Hallenbad TollKün. Foto: Stadtverwaltung Künzelsau/OlivierSchniepp

 




Dreiwöchiger Umbau des Künzelsauer Bürgerbüros

Wegen Umbauarbeiten im Bürgerbüro im Erdgeschoss des Rathauses in Künzelsau, kann es zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau hervor.

Die Arbeiten sind geplant von 14. September bis 05. Oktober 2020. Die Stadtverwaltung Künzelsau bittet in dieser Zeit nur wegen dringend notwendiger Angelegenheiten persönlich im Bürgerbüro vorbeizukommen.
„Manches lässt sich auch telefonisch oder per E-Mail klären“, bittet der Leiter des Bürgerbüros Marco Jungbauer um Verständnis für die vorübergehenden Einschränkungen.

Das Team des Bürgerbüros ist zu erreichen unter der Telefonnummer 07940/129 0 und per E-Mail: info@kuenzelsau.de.

Die Öffnungszeiten bleiben unverändert: Montag bis Freitag 8.30 bis 18.30 Uhr, Samstag 9 bis 13 Uhr.

Bürgerbüro in Künzelsau. Quelle: Stadtverwaltung Künzelsau/OlivierSchniepp




Positive Corona-Tests bei zwei Kindern nach Zeltlager in Krautheim-Oberginsbach

Im Hohenlohekreis sind zwei Kinder positiv auf das Corona-Virus getestet worden, die sich zuvor in einem Zeltlager in Krautheim-Oberginsbach aufgehalten hatten. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat daher alle Teilnehmer des Zeltlagers sowie die Betreuer – insgesamt 41 Personen, darunter 30 Kinder – als direkte Kontaktpersonen eingestuft und eine zweiwöchige Quarantäne verhängt. Alle Kontaktpersonen wurden innerhalb weniger Stunden telefonisch erreicht, dazu wurden die Gesundheitsämter der umliegenden Landkreise miteinbezogen, da nicht alle Kontaktpersonen im Hohenlohekreis wohnen oder sich derzeit dort aufhalten.

Allen Betroffenen wurde ein Test empfohlen.

Kostenlose Tests für Lehrer und Erzieher

Seit 17. August haben Lehrer, Erzieher sowie das weitere Personal an Schulen, Kindertagesstätten und der Kindertagespflege die Möglichkeit, sich auch symptomfrei auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus testen zu lassen.

Terminvereinbarung

„Mit einer Terminvereinbarung sollten die Personen aber nicht bis zur letzten Sommerferienwoche warten, da man sonst mit Wartezeiten für einen Abstrichtermin rechnen muss und das Testergebnis womöglich nicht bis Schulbeginn vorliegt“ appelliert Ursula Mühleck, Dezernentin für Familie, Bildung und Soziales, sich rechtzeitig mit dem Hausarzt oder einer der 17 Corona-Schwerpunktpraxen für einen Abstrich in Verbindung zu setzen. „Auch die Laborkapazitäten kommen so an ihre Grenzen.“ Noch bis 30. September kann man sich maximal zweimal testen lassen, ein dafür notwendiges Formular hat jeder Beschäftigte einer Schule oder Kindertageseinrichtung erhalten bzw. erhält dieses über den Träger. „Die Tests sind freiwillig. Wir als Schulträger unserer Kreisschulen haben bereits unser Personal auf die Möglichkeit der Testung aufmerksam gemacht. Klar ist aber – die Ergebnisse stellen nur eine Momentaufnahme dar – Abstands- und Hygienemaßnahmen sind auch nach den Sommerferien unerlässlich“.

Hausärzte, Kinderärzte und Schwerpunktpraxen übernehmen die Testungen

Die Abstriche im Hohenlohekreis übernehmen die Hausärzte, ein Kinder- oder Jugendarzt bzw. die Schwerpunktpraxen. „Wir sind seit Pandemiebeginn in sehr gutem Austausch mit den niedergelassenen Ärzten. So haben wir auch gemeinsam die Ausrichtung für die derzeit anstehenden Tests, wie auch eine mögliche zweite Welle besprochen,“ ist Annemarie Flicker-Klein, stellvertretende Amtsleiterin des Gesundheitsamtes Hohenlohekreis, dankbar über die gute Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft. Die gemeinsame Abstrichstelle in Belzhag kann jederzeit kurzfristig in Betrieb genommen werden, wenn es die Lageentwicklung erfordert.

Neth: „Ich bin sehr dankbar für die Unterstützung der niedergelassenen Ärzte“

„Hohenlohe steht zusammen und ich bin Ihnen sehr dankbar für Ihre Unterstützung und Ihre tägliche Arbeit in den Praxen, für Ihren Dienst an unseren Bürgerinnen und Bürger,“ richtet auch Landrat Dr. Matthias Neth seine Dankbarkeit an die niedergelassenen Ärzte im Hohenlohekreis.

„Bitte kommen Sie nicht einfach in eine Praxis, wenn Sie einen Termin für einen Abstrich möchten, sondern vereinbaren Sie diesen unbedingt telefonisch. Dies gilt insbesondere, wenn Sie typische COVID-19-Symptome entwickelt haben, wie Fieber, Husten oder Geruchs- und Geschmacksverlust,“ erinnert Susanne Bublitz, Sprecherin der Kreisärzteschaft Öhringen an die Verhaltensregeln und die telefonische Terminvereinbarung.

Eine Übersicht der ambulanten Corona Versorgungs- und Testeinrichtungen in ganz Baden-Württemberg ist unterhttp://coronakarte.kvbawue.de/ zu finden.

 

Hintergrund: Corona-Schwerpunktpraxis

Eine Corona-Schwerpunktpraxis ist eine reguläre Haus- oder Facharztpraxis, die für Infektpatienten und Corona-Verdachtsfälle spezielle Sprechstunden vorhält. Besteht ein Coronaverdacht, gelten deutlich erweiterte Sicherheitsstandards und eine strikte Trennung von den übrigen Patienten der Praxis. Kann beispielsweise eine Hausarztpraxis die Betreuung des Patienten bei Atemwegsinfektionen nicht gewährleisten, weil der Arzt selbst zur Risikogruppe gehört, übernimmt die Schwerpunktpraxis die weitere Untersuchung und Behandlung von Verdachtsfällen auf Corona.

 

 




Feuerwehr rettet Person aus dem brennendem Haus

Der Löschzug Künzelsau und die Abteilung Gaisbach wurden am Mittwoch, den 09. September 2020, gegen 04 Uhr, zu einem Wohnungsbrand nach Gaisbach alarmiert. In einem Mehrfamilienhaus war im ersten Obergeschoss ein Brand ausgebrochen. Personen befanden sich zu diesem Zeitpunkt keine in der Wohnung. Die Bewohner aus dem Erdgeschoss konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Aus dem zweiten Obergeschoss wurde von der Abteilung Gaisbach, bis zum Eintreffen der Drehleiter, eine Person über Steckleitern gerettet. Der Brand war im Anschluss schnell abgelöscht. Mittels Hochdrucklüfter wurde das Haus dann noch vom Rauch befreit.



25-Jähriger mit Gürteln auf den Rücken geschlagen und antisemitisch beleidigt

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg führt aktuell ein Ermittlungsverfahren gegen insgesamt acht Personen, darunter eine Frau, die im Verdacht stehen, einen 25-jährigen Mann körperlich misshandelt und antisemitisch beleidigt zu haben. Das geht aus einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim hervor.

Dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge besuchte der Geschädigte am Samstagmorgen, den 29. August 2020, gegen 01 Uhr eine Verbindungsfeier der Heidelberger Burschenschaft Normannia. Hierbei soll der Geschädigte antisemitisch beleidigt, mit Münzen beworfen und mit Gürteln auf die Beine sowie gegen den Rücken geschlagen worden sein.

Die Ermittlungen wurden unmittelbar nach Erstattung der Strafanzeige durch den Geschädigten am 29. August 2020 durch die Kriminalinspektion 6 – Staatsschutz – der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg unter Beteiligung der Kriminaltechnik und der forensischen IT aufgenommen. Im Zuge der Vollstreckung eines am 02. September 2020 durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragten und durch das Amtsgericht Heidelberg erlassenen Durchsuchungsbeschlusses konnte umfassendes Beweismaterial aufgefunden und sichergestellt werden.

Insgesamt wurden bislang 27 Teilnehmer an der Feierlichkeit ermittelt, von denen acht Personen beschuldigt werden, an den Straftaten beteiligt gewesen zu sein. Die Ermittlungen werden teilweise länderübergreifend geführt, unter anderem im Saarland und in Nordrhein-Westfahlen.

Es zeichnet sich ab, dass es sich bei dem Schlagen mit den Gürteln, der sogenannten „Gürtelung“, um ein gängiges Ritual der tatverdächtigen Personen handeln soll.

 




21-Jähriger verletzt 17-Jährigen mit Messer

Bei einer Auseinandersetzung in der Nacht von Freitag, den 03. September 2020,  auf Samstag, den 0. September 2020, kam es laut einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn kurz nach Mitternacht in der Friedhofstraße zu einer Auseinandersetzung, nachdem ein 24-Jähriger und ein 21-Jährige im Dorfweg das Elektrobike des 17-Jährigen entwendet hatten. Als dieser die beiden mit seinem Zweirad erwischte, ließen sie dieses fallen und flüchteten Richtung der Friedhofstraße. Begleitet von mehreren Freunden stellte der 17-jährige Fahrradeigentümer die beiden, woraufhin der 21-jährige Tatverdächtige ein Messer zückte und den Teenager bei einem Gerangel am Arm verletzte.

Ein hinzukommender Zeuge konnte dem Bewaffneten das Messer entreisen und somit die Situation entschärfen. Sowohl der 21-Jährige, als auch der 24 Jahre alte Mann waren alkoholisiert und wurden von der alarmierten Polizei vorläufig festgenommen. Weil sich der jüngere der Beiden auch noch auf dem Polizeirevier aggressiv verhielt, musste er die Nacht in einer Gewahrsamszelle verbringen. Der 17-jährige Verletzte wurde zur medizinischen Versorgung ins Krankenhaus gebracht.




Großer Unfall am Wochenende auf der B19

Am Samstagmittag, den 05. September 2020, gegen 11.55 Uhr, kam es auf der B19 zwischen Künzelsau und Gaisbach zu einem Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen, bei welchem zwei Personen leicht und 1 Person schwer verletzt wurde. Das geht aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn hervor.

Der 66-jährige Lenker eines VW befuhr die B19 aus Richtung Gaisbach kommend, als er aus bislang nicht geklärten Gründen in einer langgezogenen Linkskurve nach links auf die Gegenfahrbahn kam. Hier prallte er ungebremst frontal auf den BMW
einer 62-jährigen Fahrzeuglenkerin, welche ordnungsgemäß den rechten der beiden Richtungsfahrbahnen befuhr. Diese wurde durch den Zusammenstoß auf den hinter ihr fahrenden Mercedes des 60-jährigen Lenkers geschleudert. Zusätzlich erfolgte im Anschluss noch ein Zusammenstoß zwischen dem Unfall verursachenden VW und dem Mercedes, da sich der VW nach dem Zusammenstoß mit dem BMW um 180 Grad drehte und mit dem Mercedes zusammenprallte.

Der Unfallverursacher und sein 61-jähriger Beifahrer wurden bei diesem Unfall leicht verletzt. Die BMW-Lenkerin wurde schwer verletzt. An allen 3 Fahrzeugen entstand Totalschaden in Höhe von insgesamt ca. 35.000 Euro. An der Unfallstelle war die Feuerwehr mit 4 Fahrzeugen und 14 Mann, ebenso waren 4 Rettungswägen und 1 Notarzt eingesetzt. Aufgrund der Unfallaufnahme, Bergung und umfangreicher Reinigungsmaßnahmen war die B19 für 3 Stunden voll gesperrt.

Fotos: Feuerwehr Künzelsau

Unfall auf der B19 zwischen Künzelsau und Gaisbach am Samstag, den 05. September 2020. Foto: Feuerwehr Künzelsau