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So reich ist Künzelsau

Der stellvertretende Kämmerer der Stadtverwaltung Künzelsau, Ulrich Walter, stellte dem Gemeinderat in der Sitzung vom Mittwoch, den 23. September 2020, die kommunale Eröffnungsbilanz vor. Wegen Corona fand die Sitzung in der Stadthalle statt.

190 Millionen Euro Vermögen

Kurz gesagt: Das Vermögen der Stadt Künzelsau beläuft sich auf circa 190 Millionen Euro, wobei das Sachvermögen mit rund 116 Millionen Euro der größte Posten ist. In das Sachvermögen fallen unter anderem Grundstücke und Gebäude und Aufbauten. Wo die Grundstücke selbst keiner Abschreibung unterliegen, werden Gebäude und andere Anlagegüter abgeschrieben, bei Gebäuden ist der Abschreibungszeitraum mit 50 Jahren angesetzt.

Doppelte Buchführung seit 2020

Seit dem Haushaltsjahr 2020 arbeitet die Künzelsauer Verwaltung nach dem „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen“. Vereinfacht gesagt bedeutet das ein Vorgehen mit doppelter Buchführung, ganz ähnlich zu den buchhalterischen Methoden, wie sie in der Privatwirtschaft bekannt sind. Ein Ziel dieser sogenannten „kommunalen Doppik“ ist es, die Kommunen in die Lage zu versetzen, so zu wirtschaften, dass ihr Vermögen nachhaltig erhalten bleibt. Dazu muss das Vermögen aber bekannt sein. Aus diesem Grund ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, aus der die Vermögenswerte der Stadt (Aktiva) und die Mittelherkunft (Passiva) gegenübergestellt werden. Mit dieser Bilanzierungsform erhält die Stadt Künzelsau unter anderem ein Instrument für das Vermögenscontrolling. Aber auch die Bürger haben die Möglichkeit, die Vermögensentwicklung der Stadt nachzuvollziehen und somit einen Einblick in die Arbeit von Gemeinderat und Verwaltung zu bekommen.

Stadt muss jährlich über eine Million Euro Vermögen neu kreieren

Den Wert der unbebauten Grundstücke setzt die Stadt mit etwa 13,5 Millionen Euro an, darunter fast 13 Millionen für Wald, Grün- und Ackerland. Die bebauten Grundstücke in städtischem Besitz werden mit 9,4 Millionen Euro angesetzt. Der Wert der Aufbauten auf diesen bebauten Grundstücken beträgt mehr als 56 Millionen – das sind zum Beispiel Schulgebäude oder das Rathaus selbst. Bei einer zweiprozentigen Abschreibung auf Gebäude muss die Stadt also jährlich deutlich mehr als eine Million Euro Vermögen neu kreieren, nur um den Wert des Gesamtvermögens nicht zu verringern. Renovierungen oder Neubauten erhöhen diese Vermögenspositionen.

Infrastruktur unterliegt den Abschreibungsregeln

Ähnlich sieht es beim Infrastrukturvermögen – darunter fallen vor allem Straßen und Wege – aus: Mit etwa neun Millionen Euro ist der Wert des Grundes angesetzt, die Aufbauten, also Straßen oder Brücken, stehen mit fast 21 Millionen Euro zu Buche. Die Infrastruktur unterliegt ebenfalls den Abschreibungsregeln, auch hier muss die Stadt also Jahr für Jahr investieren, um dieses Vermögen zu erhalten.

Fünf Millionen Euro Anzahlungen auf Gebäude

Über fünf Millionen sind für „Anlagen im Bau“ erfasst: Darunter sind geleistete Anzahlungen auf Gebäude zu verstehen – die im Bau befindlichen Anlagen werden nach Fertigstellung als Aufbauten auf Grundstücken bilanziert und erhöhen die Werte dieser Positionen. Diese Bilanzposition lässt Rückschlüsse darauf zu, dass die Stadt Künzelsau ihr Vermögen durch Neubauten und Renovierungen tatsächlich erhält oder sogar vergrößert.

Maschinen, Fahrzeuge und Vorräte runden die Position „Sachvermögen“ ab.

31 Millionen Euro an kurzfristig verfügbaren Mitteln

Das Finanzvermögen der Stadt beträgt etwa 70 Millionen Euro, darunter allein 31 Millionen an kurzfristig verfügbaren Mitteln. Die restlichen etwa 40 Millionen setzen sich aus kommunalen Beteiligungen, den Trägerdarlehen an die KünWerke (fast 12 Mio €), dem Eigenkapital der KünWerke (rund 5 Mio €) sowie einem Wertpapierbestand von etwa 23 Millionen zusammen.

Die Anfangsbilanz wurde vom Gemeinderat einstimmig gebilligt und wird im Nachgang von Wirtschaftsprüfern testiert werden.

Die Bilanz sowie die Erläuterungen von Ulrich Walter sind im Bürgerinformationssystem der Stadt unter https://kuenzelsau-sitzungsdienst.komm.one/bi/getfile.asp?id=2032&type=do abrufbar.

 

Text: Matthias Lauterer




Kerl-Areal weiterhin im Dornröschenschlaf

Einsam und verloren steht ein Bagger mitten auf dem zwei Hektar großen Kerl-Areal in Niedernhall, das die Stadt im Jahr 2015 von der Familie Kerl erworben hat. Der Kauf beziehungsweise die Abwicklung dessen war umstritten (GSCHWÄTZ berichtete unter https://www.gschwaetz.de/2018/04/08/was-wird-aus-niedernhalls-filetstueck-buergermeister-schweigt-ueber-kaufpreis/ sowie https://www.gschwaetz.de/2018/04/17/filetierung-des-kerl-areals-in-niedernhall/). Das Grundstück liegt direkt an der Kochertalstraße am Ortseingang von Niedernhall. 2018 gab es Überlegungen, die Abbiegespur am Verkehrsknotenpunkt Weißbacher Straße in Richtung Kocherbrücke zu verlängern. Dafür hätte man die Criesbacher Straße von dem Verkehrsknoten entkoppelt und dafür eine Abbiegespur durch das Kerl-Areal geschaffen. Dort hatte die Stadtverwaltung eigentlich eine Weiterentwicklung des örtlichen Einzelhandels angedacht. „Es wird bestimmt noch ein halbes Jahr dauern, bis man genaueres zur Erschließung des Kerl-Areal sagen kann“, so Bürgermeister Achim Beck seinerzeit in einer Gemeinderatssitzung. Seither ist nichts passiert.

Daher haben wir bei Bürgermeister Beck im Juli 2020 nachgefragt, wie es nun weitergeht auf dem ehemaligen Kerl-Areal. Beck verweist darauf, dass es bislang noch keine Pläne gäbe, wie es dort nun weitergehe: „Das Kerl-Areal wird noch nicht bebaut, es gibt derzeit auch noch keine Planung dazu.“ Es scheint sich in den vergangenen zwei Jahren nichts getan zu haben.

So wird der Bagger wohl noch länger einsam auf dem Gelände stehen und auf Arbeit warten.

Auch nach zwei Jahren gibt es hier keine Neuerungen. Foto: GSCHWÄTZ

Ursprünglich wollte die Stadtverwaltung hier den örtlichen Einzelhandel weiterentwickeln. Foto: GSCHWÄTZ

 

 

 

 




Baggerfahrer mit Luftdruckwaffe angegriffen

Ein hinterhältiger Angriff am Montag, den 21. September 2020, auf einen Baggerfahrer in Buchen verlief glücklicherweise glimpflich. Der Mann führte gegen 12 Uhr mit seinem Bagger Arbeiten in der Buchener Einhardstraße zwischen den Hausnummern 8 und 10 durch. Ein Unbekannter schoss zu dieser Zeit mit einer Luftdruckwaffe auf den Arbeiter, der von einem Projektil am Oberarm gestreift wurde. Vermutlich hatte der Schütze aus einem der anliegenden Mehrfamilienhäuser gefeuert.

Die Kriminalpolizei in Mosbach ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und bittet Zeugen, die Hinweise auf den unbekannten Schützen haben, sich unter Telefon 06261/8090 zu melden.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Polizeipräsidiums Heilbronn

 




Neubau auf dem MUSTANG-Areal wird laut dem Projektentwickler „noch rund zwei Jahre dauern“

Derzeit klafft nach dem Abriss des ehemaligen Mustang-Verwaltungstraktes im Herzen Künzelsaus eine große Lücke. Wohnungen sollen darauf gebaut werden und ein Supermarkt ist angedacht. Einen genauen Fertigstellungstermin für dieses Projekt will Christian Trautmann, Projektentwickler bei der Merz Objektbau noch nicht nennen, er rechnet aber damit, „dass die bauliche Umsetzung beziehungsweise die Realisierung des Projektes noch rund zwei Jahre dauern wird.“

Angesprochen auf coronabedingte Insolvenzen in der Baubrache versichert er: „Bei uns gab es definitiv keinen solchen Fall und auch kein von uns beauftragtes Unternehmen, das aus anderen Gründen in die Insolvenz geraten ist.“ Einem zügigen Bau steht also nichts mehr im Wege.

Der Abriss des Mustang-Gebäudes in Bildern:

https://www.gschwaetz.de/2020/06/13/fall-einer-ikone/

Der ehemalige Mustang-Chef Heiner Sefranek im großen GSCHWÄTZ-Interview unter anderem über die Auflösung der Mustang-Verwaltung in Künzelsau:

https://www.gschwaetz.de/2018/08/16/ex-mustang-chef-moechte-nicht-wieder-in-das-haifischbecken-der-mode-zurueck/

Text und Fotos: Matthias Lauterer

 

 




Zahnbürste in Rauch aufgegangen

Eine Zahnbürste war am Montag, den 21. September 2020, in Künzelsau für einen Einsatz der Feuerwehr verantwortlich. Ein Anwohner des Lipfersberger Weges wollte abends eine Zahnbürste auskochen, vergaß den Hygieneartikel allerdings in einem Topf auf dem Herd. Als das Wasser verdampft war, begann die Zahnbürste zu schmelzen und sorgte so für dichten Rauch in der Wohnung.

Die Feuerwehr kam mit vier Fahrzeugen und 21 Einsatzkräften zum Ort des Geschehens und lüftete die Wohnung. Auch die Besatzung eines Rettungswagens war vor Ort, konnte aber unverrichteter Dinge wieder abziehen, da bei dem Vorfall niemand verletzt wurde.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 22.09.2020




Anzahl der Neuinfektionen nimmt stetig zu

Die Anzahl an Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 nimmt in den letzten Wochen stetig zu, weshalb die Tragepflicht von Alltagsmasken wieder verstärkt in den Fokus rückt. Weiterhin ist von einer dynamischen und ernst zu nehmenden Gefahr für die gesundheitliche Situation der Bevölkerung auszugehen. Laut Einschätzung des Robert-Koch-Instituts kann das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung die Ausbreitung des SARS-Virus reduzieren. Nach dem Motto, wer Maske trägt schützt andere, will die Polizei mit entsprechenden Kontrollen die Achtsamkeit und Verantwortung in der Gesellschaft stärken und gleichzeitig Maskenmuffeln und Verweigerern zu Leibe rücken. Dies insbesondere auch im Bereich des ÖNPV, wo die Menschen sich zwangsläufig sehr nahekommen und ein Rückgang der Akzeptanz der Corona-Verordnung festzustellen ist. Die bisherigen öffentlichen Apelle zeigen nicht flächendeckend die notwendige, aber dringend erforderliche Wirkung, nämlich die konsequente Einhaltung der bekannten Infektionsschutzregeln.

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg sagte den Städten und Gemeinden im Land die Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes bei entsprechenden Kontrollen zu und beauftragte die regionalen Polizeipräsidien, die Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen und touristischen Personenverkehr gezielt zu überwachen. Daher wird die Polizei Heilbronn in ihrem Zuständigkeitsbereich im Rahmen dieser Unterstützung der örtlichen Kommunen in den kommenden Wochen mit Unterstützung durch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz an mehreren Kontrolltagen im ÖPNV die Beachtung der in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschriebenen Maskentragepflicht kontrollieren. Ein Verstoß der Maskenpflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Mann entblößt sich vor einer Frau

Ein Unbekannter entblößte sich am Sonntag, den 20. September 2020, am Steiner See vor einer Spaziergängerin. Gegen 14.45 Uhr fuhr sie mit ihrem Pkw von dem dortigen Feldweg in Richtung des Sees. Hier bemerkte sie bereits einen Mann in einem VW Golf der sich eigenartig verhielt. Als die 33-Jährige ihren Rundgang um den ersten See bei Stein am Kocher begann, stand der Mann mit geöffneter Hose an dem Weg, welcher um den See führt, und nahm sexuelle Handlungen an sich vor. Die Frau drehte sich daraufhin um und lief in die andere Richtung um den See. Nach ihrem Spaziergang bemerkte sie den Mann in einem Gebüsch. Hier führte er ebenfalls sexuelle Handlungen an sich selbst durch.

Der Mann soll circa 40 bis 45 Jahre alt sein, eine helle Haut und mitteleuropäisches Aussehen, eine normale Statur und ein rundliches, bartloses Gesicht haben. Zur fraglichen Zeit trug er eine schwarze Hose und T-Shirt, ein Baseballcap sowie eine Sonnenbrille.

Die Polizei bittet um Hinweise auf den Täter und sucht Zeugen der Tat. Diese werden gebeten, sich beim Polizeiposten Neuenstadt unter Telefon 07139/47 100 zu melden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




22-Jährige will ausziehen, 24-Jähriger Freund fügt ihr daraufhin mehrere Messerstiche zu

Am Samstagmorgen, den 19. September 2020, gegen 09 Uhr kam es in Pfedelbach zu einem Streit zwischen einem Mann und seiner bisherigen Lebensgefährtin, der in der Folge eskalierte. Das geht aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn hervor.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Sonntag mitteilten, hatte sich die 22-jährige Frau wegen anhaltender Streitigkeiten und häuslicher Gewalt, die teilweise bereits ein polizeiliches Eingreifen erforderlich machten, von ihrem Lebenspartner getrennt. Nunmehr beschloss sie aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen und brachte zur Bewältigung dieses Vorhabens ihre Eltern und weitere Umzugshelfer mit.

Der 24-jährige Ex-Partner wollte während der Umzugstätigkeit eine Aussprache mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin, dies konnte von den anwesenden Eltern und Helfern zunächst jedoch unterbunden werden. Dessen ungeachtet ergab sich im weiteren Verlauf eine Situation, bei der der 24-jährige mit der Geschädigten kurz in der Küche alleine war. Diese Gelegenheit nutzte der Beschuldigte, um unvermittelt mit einem längeren Küchenmesser auf die Geschädigte einzustechen. Durch mehrere hinzueilende Helfer und Familienangehörige konnte der Täter schließlich überwältigt und auch entwaffnet werden, er wurde bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Die 22-jährige erlitt mehrere Stich- und Schnittwunden. Sie wurde umgehend in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht und musste dort notoperiert werden.

Ihr Zustand kann im Moment als stabil bezeichnet werden. Täter sitzt in U-Haft Gegen den Messerstecher ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft in Heilbronn wegen eines versuchten Tötungsdeliktes. Der Täter wurde nach Vorführung und Erlass eines Haftbefehles beim Amtsgericht Schwäbisch Hall in eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen.




„Öffentliche Kampagne gegen bestimmte Personengruppen“

Wir haben unsere GSCHWÄTZ-Leser  vor kurzem gefragt, inwieweit die Presse die Nationalität der Täter nennen soll bei Straftaten. Hintergrund war eine Pressemitteilung der AfD, die krisitiert hat, dass das Haller Tagblatt die Nationalität nicht genannt habe bei einem Sexualdelikt in Schwäbisch Hall (wir berichteten). Postwendend erhielten wir viele, ganz unterschiedliche Antworten.

Eleni meint etwa: „Macht welchen Unterschied? Schlechte Menschen, vollbringen schlimme Taten. Harte Strafen, für jeden, der die hiesigen Gesetze nicht respektiert und einhält.“ Jürgen Muth argumentiert dagegen: „Ja, es muss die Nationalität benannt werden! Wenn’s sich um deutsche Straftäter handelt wird’s ja auch genannt!“ Und Pia Swiss findet bereits unsere Frage ein No-Go: „Absolut populistische Fragestellung, die nur aufhetzt.“

Unser GSCHWÄTZ-Reporter Matthias Lauterer hat nun auch einen Kommentar mit einer eindeutigen Meinung dazu verfasst, den wir an dieser Stelle  veröffentlichen:

Welchen Grund kann es geben, die Nationalität zu nennen?

„Es gibt sehr wenige Straftaten, bei der die Nationalität des Täters einen Bezug zur Tat hat und daher tatwesentlich ist. Genaugenommen fällt mir sogar außer „illegalem Grenzübertritt“ auf die Schnelle keine Straftat ein, bei der in jedem Falle die Nationalität als Eigenschaft des Täters relevant ist.

Im aktuellen Fall hat ein Mann versucht, aus niederen Instinkten heraus eine Frau zu missbrauchen. Der körperliche Missbrauch ist ihm glücklicherweise nicht gelungen, da die Frau geistesgegenwärtig reagiert hat. Wahrscheinlich hat die versuchte Tat aber psychische Spuren beim Opfer hinterlassen.

Politische Kreise fordern jetzt die Presse auf, die Nationalität des Täters – die übrigens in der Pressemeldung der Polizei veröffentlicht wurde und daher jedem zugänglich ist – gezielt zu nennen, um darauf aufbauend eine politische Kampagne starten zu können. Das wurde mir in einem Telefongespräch mit einem Funktionär der AfD genau so bestätigt.

Trigger für öffentliche Kampagnen gegen Personengruppen

Derartige Kampagnen, so lehrt es das Handbuch der Demagogie, soll man sehr frühzeitig beginnen. Am besten so früh, dass beim Publikum noch gar keine wirkliche Informationslage vorhanden ist. Dazu soll ein emotionaler Ankereffekt erzeugen, damit das Thema beim Publikum auch später noch zuverlässig die gewünschte Emotion hervorruft. Als „die Luftherrschaft an den Stammtischen übernehmen“ bezeichnete diese Handlungsweise Franz-Josef Strauss – einer der begnadetsten Demagogen seiner Zeit und der erste, den ich aktiv miterleben durfte.

Gerade Sexualstraftaten sind beliebte Trigger für öffentliche Kampagnen gegen bestimmte Personengruppen. Wie perfide Sexualstraftaten für politische Hetze ausgenutzt werden, kann man daran erkennen, dass solche Taten sogar schlichtweg erfunden wurden, um die gewünschten politischen Effekte zu erzielen. Die Handlungsweise derer, die aktuell und massiv in quasi-anonymen Leserbriefen, in Pressemitteilungen und in persönlichen Telefonaten die Nennung der Nationalität des mutmaßlichen Täters fordern, entspricht genau diesem Muster.

Niedrige politische Beweggründe werden vorgeschoben, um zu versuchen, die Frau ein zweites Mal, diesmal psychisch, zu missbrauchen. Zu missbrauchen für eine Kampagne, die mit dem Tatopfer und der Tat selbst nichts zu tun hat sondern ganz anderen Zwecken dient.

Das hat das Opfer nicht verdient. Und das hat die unabhängige Presse nicht nötig, sich vor den Karren einer leicht durchschaubaren Kampagne spannen zu lassen.“

Erfundene Straftaten zu politischen Zwecken: https://www.spiegel.de/spiegel/stimmen-die-meldungen-ueber-vergewaltigende-fluechtlinge-a-1186254.html

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Unfall in der engen Schlossstraße

Am Freitagvormittag, den 18. September 2020, krachte es in der Ingelfinger Schloßstraße, als zwei Fahrzeuge aneinander vorbeifahren wollte. Das geht aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn hervor. Der Fahrer eines weißen Hyundai war gegen 10.10 Uhr auf der Straße unterwegs, als ihm an einer Engstelle auf Höhe des Hauses Nummer 22 ein Klein-LKW entgegenkam. Zunächst hielten beide Fahrzeuge an, der Fahrer des LKWs setzte seine Fahrt aber schnell wieder fort, nachdem er bemerkt hatte, dass der Hyundai wegen einem dahinter stehendem Fahrzeug nicht rückwärtsfahren und Platz machen konnte. Der Platz reichte aber wohl nicht aus, sodass der Laster an dem stehenden Auto entlangstreifte. Den LKW-Fahrer kümmerte das allerdings wenig, denn er fuhr einfach weiter. Der Fahrer des Hyundais gab an, dass es sich bei seinem Unfallgegner um den Lenker eines weißen Kleinlasters, mit einem seitlichen Aufdruck „Obst/Gemüse“ gehandelt habe.

Zeugen, die den Unfall beobachten konnten oder Hinweise auf den Verursacher haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07940/9400 beim Polizeirevier Künzelsau zu melden.