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„Ziel muss es sein, eine bessere Putzleistung zu erhalten“

Der Künzelsauer Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am Mittwoch, den 23. September 2020 über die Neuvergabe der Reinigungsdienstleistungen für die städtischen Gebäude zu befinden, da der Vertrag mit dem bisherigen Dienstleister Ende des Jahres ausläuft.

Europaweite Ausschreibung der Gebäudereinigung

Jenning Hein von der Deutschen Kommunalberatung, einer Beratungsgesellschaft für Kommunen, die sich auf Ausschreibungen spezialisiert hat, erläuterte das Vorgehen im Ausschreibungsprozeß: „Die 47 Objekte wurden in drei mittelstandsfreundliche Lose aufgeteilt. Aus wirtschaftlichen und praktischen Gründen wurde eine Loslimitierung auf zwei Lose festgelegt. Der Bieter, der bei allen drei Losen das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, erhält den Zuschlag lediglich für zwei Lose.“

Ausgehend von einer Leistungsbeschreibung wurde der Auftrag europaweit ausgeschrieben, 13 Angebote gingen ein und wurden nach den Kriterien Preis (40 Prozent), Umfang der Reinigungszeit (35 Prozent), Vorgesehenes Qualitätssicherungskonzept (15 Prozent) und Implementierungs- und Umweltkonzept (10 Prozent).

Bisheriger Anbieter mit dem besten Angebot

Die Auswertung durch die DeKoBe ergibt: Der bisherige Anbieter, die Firma Piepenbrock Dienstleistungen GmbH & Co. KG, reichte für alle drei Lose das beste Angebot ein, aufgrund der Loslimitierung wird für das kleinste der Lose die Firma F. J. Peterhoff GmbH ausgewählt.

Verbreitete Unzufriedenheit mit dem bisherigen Anbieter

Rainer Süßmann (Die Freien) ist mit Piepenbrock nicht zufrieden: „Ob die Leistungen immer erbracht wurden, daran habe ich Zweifel.“ Er nennt aus seinem Umfeld einige Belege dafür. Aufgrund der bisherigen Fluktuation bei Piepenbrock schlägt er vor, zu überprüfen, ob die Arbeiten nicht besser von einem Eigenbetrieb durchgeführt werden sollte.

Gerhard Rudolph (CDU) kann die Unzufriedenheit mit Piepenbrock nachvollziehen und plädiert ebenfalls „Besetzung mit eigenen Kräften“.

Hans Jürgen Saknus (SPD/Grüne) betont „Die Erfahrung bei der Reinigung lehrt: Nicht der Schnellste ist der Beste, Ziel muss es sein, eine bessere Putzleistung zu erhalten.“ Er rechnet vor, dass im Angebot von Peterhoff zirka 8 Halbtagskräfte mehr enthalten seien. Er stellt den Antrag, 2 Lose an Peterhoff und nur ein Los an Piepenbrock zu vergeben und zukünftig den Gemeinderat früher einzubinden.

„Wir müssen wissen, dass wir mit diesen Unternehmen Altersarmut bei Frauen fördern.“

Verena Löhlein-Ehrler (Die Freien) hat ganz andere Bedenken: Sie ist der Meinung, dass bei den knappen Zeitvorgaben der Dienstleister ein „Mindestlohnproblem“ erzeugt wird und fordert: „Wir müssen wissen, dass wir mit diesen Unternehmen Altersarmut bei Frauen fördern.“ Sie hat „niederträchtige“ Putzfirmen kennengelernt und fordert, dass der Gemeinderat zukünftig vor der Ausschreibung beteiligt wird.

„Grund für die Fremdvergabe war, dass wir kein eigenes Personal mehr gefunden haben“, wendet Stadtkämmerer Eckhard Angelmeier ein, auch er kennt die Qualitätsprobleme, erkennt aber mit dem aktuellen Personal eine deutliche Verbesserung.

„Es gibt kaum noch vernünftige Reinigungskräfte“

„Es gibt kaum noch vernünftige Reinigungskräfte“, sagt auch Jenning Hein. Er weist darauf hin, dass man mit eigenem Personal den Vorteil des Weisungsrechts habe, aber auch darauf, dass man sich bei Reinigungsdienstleistungen im Bereich des Werkvertragsrechts befinde, die Stunden also nicht wirklich relevant seien – warum sie dann mit 35% in den Bewertungskriterien enthalten sind, ließ er offen. Mit Bürgermeister Neumann ist er sich einig, dass man sich im „Korsett des Vergaberechts“ befinde und die Annahme des Antrags von Hans-Jürgen Saknus eine Neuausschreibung bedingen würde, da die Kriterien nicht nachträglich geändert werden könnten. Man könne sich natürlich vertagen und das Gespräch zwischen Fraktionen und Verwaltung suchen, meint Neumann: „Eine Kampfabstimmung halte ich jetzt nicht für zielführend“.

„Das Altersarmutsthema haben wir immer“

Auch Robert Volpp (CDU) will unmittelbar abstimmen, es gebe „keine Garantie, dass es anders besser wird“. Er sieht sogar die Gefahr, dass man am 01. Januar 2021 gar keinen Dienstleister hat und meint: „Das Altersarmutsthema haben wir immer“.

Auf die Vorteile eines Werkvertrags weist Erhard Demuth (SPD/Grüne) hin: „Aus einem Werkvertrag kommt man raus, wenn das Ergebnis nicht OK ist.“

Rainer Süßmann ist dafür, zukünftig stets parallel die Leistungserbringung durch eigenes Personal zu prüfen.

Rolf Hamprecht (CDU) will die Leistung kontinuierlich prüfen, ähnlich sieht es Herbert Schneider (FfK), der die „Exit-Option bei Schlechtleistung offenhalten“ will.

„Der Kontrolle des Leistungsverzeichnisses kommt große Bedeutung zu.“

Jenning Hein kann die Räte beruhigen: Im Vertrag sei ohnehin eine Probezeit vorgesehen, auch danach könne bei Schlechtleistung gekündigt werden. Er weist aber darauf hin, dass durch die angewendeten Kriterien „keine Billigangebote“ zum Zuge gekommen seien und schließt mit: „Der Kontrolle des Leistungsverzeichnisses kommt große Bedeutung zu.“

Aufgrund der Diskussion ist das Abstimmungsergebnis nicht mehr überraschend:

Der Antrag von Hans-Jürgen Saknus, die Vergabe zu ändern, wird mit großer Mehrheit abgelehnt. Sein Antrag, in Zukunft die Kriterien vorab im Gemeinderat abzustimmen und eine Leistungserbringung im Eigenbetrieb gegenzurechnen, wird einstimmig angenommen.

Anschließend wird die Vergabe der Reinigungsdienstleistung gemäß dem Vorschlag der DeKoBe mit großer Mehrheit angenommen.

Text: Matthias Lauterer




„Offenbar bestand bei zahlreichen Personen eine große Ungewissheit darüber, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch an den Anlagen des Nahverkehrs gilt und nicht nur in den Beförderungsmitteln“

„Offenbar bestand bei zahlreichen Personen eine große Ungewissheit darüber, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch an den Anlagen des Öffentlichen Personen Nahverkehrs gilt und nicht nur in den Beförderungsmitteln“, resümierte Einsatzleiter Polizeioberrat Jens Blessing den Kontrolltag des Heilbronner Polizeipräsidiums in einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn.

Am Mittwoch, den 23. September 2020, zwischen 14 Uhr und 20 Uhr, setzte das Polizeipräsidium Heilbronn rund 70 Kräfte zur Kontrolle der Maskentragepflicht im öffenlichen Nahverkehr im gesamten Präsidiumsbereich ein. Die Kontrollschwerpunkte waren die Stadtbahnen S 4 (Öhringen – Eppingen), S 41 / S 42 (Heilbronn – Bad Rappenau) und Verbindungen der Regionalbahnen zwischen Heilbronn, Mannheim, Würzburg und Schwäbisch-Hall. Darüber hinaus wurden schwerpunktmäßig Kontrollen an Bahn- und Buslinien, insbesondere an deren Haltestellen, in allen Landkreisen des Präsidiumsgebiets durchgeführt.

Die Einhaltung der Maskenpflicht wurde von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten konsequent verfolgt. In den Verkehrsmitteln wurde die Trageverpflichtung von den Fahrgästen überwiegend eingehalten. Die Meisten, die ihre Maske nicht oder nicht richtig getragen hatten, zeigten sich einsichtig und setzten ihre Maske dann richtig auf. 39 uneinsichtige Personen wurden zur Anzeige gebracht. Insgesamt wurden über 2000 Personen kontrolliert.

Das Polizeipräsidium Heilbronn hatte die Kontrollmaßnahmen im Vorfeld sowohl mit einer Pressemeldung als auch in den Sozialen Medien angekündigt. Es wird in den nächsten Wochen weitere Kontrollmaßnahmen geben.




Landratsamt richtet Verwahrstellen für Tierkadaver ein

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat laut eigenen Aussagen bereits in den vergangenen Monaten und Jahren zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um sich auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorzubereiten und eine weitere Verbreitung im Ausbruchsfall zu verhindern. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts hervor.

Proben für weitere Untersuchungen

In fünf Kommunen des Landkreises wurden Verwahrstellen für Tierkadaver eingerichtet, so das Landratsamt, eine sechste Verwahrstelle sei derzeit in Planung. Dort können Wildabfälle wie zum Beispiel Innereien, die bei der Erlegung und Verarbeitung von Wild entstehen, durch die Jäger beseitigt werden. Insbesondere können dort verendet aufgefundene Wildtiere, so genanntes Fallwild oder verunfallte Wildtiere, durch Jäger entsorgt und, sofern erforderlich, Proben für weitere Untersuchungen genommen werden. Zusätzlich wurde durch das Veterinäramt ein speziell gefertigter Anhänger für die Bergung verendeter Wildschweine und Gerätschaften für die Bergung von Wildschweinkadavern beschafft.

Tierseuchenübungen

Die Jäger seien durch Tierseuchenübungen sowie durch Informationsveranstaltungen umfassend geschult worden und übernähmen neben der Beobachtung des Schwarzwilds auch die Beprobung erlegter beziehungsweise tot aufgefundener Tiere. Alle Beteiligten, wie z.B. Vertreter von Jägerschaft, Forst, Landwirtschaft, Polizei und Veterinäramt stünden im permanenten Austausch und träfen sich regelmäßig zu einem Runden Tisch, um gemeinsam die aktuelle Lage zu besprechen, teilt das Landratsamt mit.

Landesweites Kompetenzteam

Für ganz Baden-Württemberg wurde am landwirtschaftlichen Zentrum (LAZBW) in Aulendorf ein ASP-Kompetenzteam gebildet, das landesweit Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung bei Schwarzwild entwickelt, die Vertreter der einzelnen Landkreise in der Umsetzung dieser Maßnahmen regelmäßig schult und im Seuchenfall die Vor-Ort-Maßnahmen unterstützt.

Wildschweine in Brandenburg betroffen

Doch auch jeder Einzelne könne mithelfen, die Tierseuche, die vor wenigen Tagen nach Funden bei Wildschweinen in Brandenburg erstmals in Deutschland nachgewiesen wurde, an der Ausbreitung zu hindern. Da die Übertragung nicht nur von Schwein zu Schwein, sondern auch indirekt vor allem über Lebensmittel wie Rohwurst oder Schinken vonstatten geht, bittet das Veterinäramt darum, keine schweinefleischhaltigen Lebensmittel in der Natur zu entsorgen, sondern zu Hause in verschließbaren Müllbehältern. Selbst ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot, das von einem Wildschwein gefressen wird, könnte zu einem neuen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest führen. Außerdem sollten keine Lebensmittel tierischen Ursprungs aus dem Ausland mitgebracht werden. Das Virus ist extrem widerstandsfähig und kann monatelang in Kadavern oder Fleisch und Fleischerzeugnissen überleben.

Man geht allgemein davon aus, dass sich die Seuche zunächst über Wildschweine verbreitet – es soll auf alle Fälle verhindert werden, dass die Seuche auf Hausschweinbestände übergreift.

Für die Schweinehalter im Kreis gilt es daher, besondere Regelungen in Bezug auf Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten.

Die Verbringung von Hausschweinen aus betroffenen Gebieten ist nur noch mit Ausnahmegenehmigung möglich und an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Das Land Baden-Württemberg startet ab Oktober ein freiwilliges Früherkennungsprogramm, bei dem die Kontrolluntersuchungen im Betrieb vorverlegt und später als Genehmigungsvoraussetzungen anerkannt werden können. Alle Informationen zu diesem Anerkennungsverfahren inklusive Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz https://mlr.baden-wuerttemberg.de erhältlich.

Afrikanische Schweinepest

Die ASP wurde von Afrika nach Osteuropa vermutlich über erregerhaltige Speiseabfälle eingeschleppt und breitet sich seit einigen Jahren von dort aus. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg der erste bundesweite Fall der Afrikanischen Schweinepest bei einem verendeten Wildschwein nachgewiesen. Insgesamt sind mittlerweile 20 Fälle bei Wildscheinen in dieser Region bestätigt (Stand 22.09.2020).

Die ASP kann, sowohl direkt durch die gegenseitige Ansteckung der Tiere als auch indirekt durch Menschen, Futter oder Fahrzeuge übertragen werden. Der Erreger ist extrem widerstandsfähig und dadurch besonders gefährlich, er kann monatelang in Kadavern oder im Fleisch überleben.

Für Menschen und andere Haustiere wie Hunde oder Katzen ist das Virus ungefährlich, auch wer das Fleisch eines infizierten Tieres verzehrt, kann sich nicht anstecken.

Die Verwahrstellen für Wildkadaver bzw. Abfälle, die bei Erlegung entstehen, befinden sich in Öhringen, Krautheim, Forchtenberg, Schöntal und Waldenburg.

 

Weitere Informationen auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de oder beim Landratsamt Hohenlohekreis, Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung, Telefon: 07940/18 670.

 

 




So reich ist Künzelsau

Der stellvertretende Kämmerer der Stadtverwaltung Künzelsau, Ulrich Walter, stellte dem Gemeinderat in der Sitzung vom Mittwoch, den 23. September 2020, die kommunale Eröffnungsbilanz vor. Wegen Corona fand die Sitzung in der Stadthalle statt.

190 Millionen Euro Vermögen

Kurz gesagt: Das Vermögen der Stadt Künzelsau beläuft sich auf circa 190 Millionen Euro, wobei das Sachvermögen mit rund 116 Millionen Euro der größte Posten ist. In das Sachvermögen fallen unter anderem Grundstücke und Gebäude und Aufbauten. Wo die Grundstücke selbst keiner Abschreibung unterliegen, werden Gebäude und andere Anlagegüter abgeschrieben, bei Gebäuden ist der Abschreibungszeitraum mit 50 Jahren angesetzt.

Doppelte Buchführung seit 2020

Seit dem Haushaltsjahr 2020 arbeitet die Künzelsauer Verwaltung nach dem „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen“. Vereinfacht gesagt bedeutet das ein Vorgehen mit doppelter Buchführung, ganz ähnlich zu den buchhalterischen Methoden, wie sie in der Privatwirtschaft bekannt sind. Ein Ziel dieser sogenannten „kommunalen Doppik“ ist es, die Kommunen in die Lage zu versetzen, so zu wirtschaften, dass ihr Vermögen nachhaltig erhalten bleibt. Dazu muss das Vermögen aber bekannt sein. Aus diesem Grund ist eine Eröffnungsbilanz aufzustellen, aus der die Vermögenswerte der Stadt (Aktiva) und die Mittelherkunft (Passiva) gegenübergestellt werden. Mit dieser Bilanzierungsform erhält die Stadt Künzelsau unter anderem ein Instrument für das Vermögenscontrolling. Aber auch die Bürger haben die Möglichkeit, die Vermögensentwicklung der Stadt nachzuvollziehen und somit einen Einblick in die Arbeit von Gemeinderat und Verwaltung zu bekommen.

Stadt muss jährlich über eine Million Euro Vermögen neu kreieren

Den Wert der unbebauten Grundstücke setzt die Stadt mit etwa 13,5 Millionen Euro an, darunter fast 13 Millionen für Wald, Grün- und Ackerland. Die bebauten Grundstücke in städtischem Besitz werden mit 9,4 Millionen Euro angesetzt. Der Wert der Aufbauten auf diesen bebauten Grundstücken beträgt mehr als 56 Millionen – das sind zum Beispiel Schulgebäude oder das Rathaus selbst. Bei einer zweiprozentigen Abschreibung auf Gebäude muss die Stadt also jährlich deutlich mehr als eine Million Euro Vermögen neu kreieren, nur um den Wert des Gesamtvermögens nicht zu verringern. Renovierungen oder Neubauten erhöhen diese Vermögenspositionen.

Infrastruktur unterliegt den Abschreibungsregeln

Ähnlich sieht es beim Infrastrukturvermögen – darunter fallen vor allem Straßen und Wege – aus: Mit etwa neun Millionen Euro ist der Wert des Grundes angesetzt, die Aufbauten, also Straßen oder Brücken, stehen mit fast 21 Millionen Euro zu Buche. Die Infrastruktur unterliegt ebenfalls den Abschreibungsregeln, auch hier muss die Stadt also Jahr für Jahr investieren, um dieses Vermögen zu erhalten.

Fünf Millionen Euro Anzahlungen auf Gebäude

Über fünf Millionen sind für „Anlagen im Bau“ erfasst: Darunter sind geleistete Anzahlungen auf Gebäude zu verstehen – die im Bau befindlichen Anlagen werden nach Fertigstellung als Aufbauten auf Grundstücken bilanziert und erhöhen die Werte dieser Positionen. Diese Bilanzposition lässt Rückschlüsse darauf zu, dass die Stadt Künzelsau ihr Vermögen durch Neubauten und Renovierungen tatsächlich erhält oder sogar vergrößert.

Maschinen, Fahrzeuge und Vorräte runden die Position „Sachvermögen“ ab.

31 Millionen Euro an kurzfristig verfügbaren Mitteln

Das Finanzvermögen der Stadt beträgt etwa 70 Millionen Euro, darunter allein 31 Millionen an kurzfristig verfügbaren Mitteln. Die restlichen etwa 40 Millionen setzen sich aus kommunalen Beteiligungen, den Trägerdarlehen an die KünWerke (fast 12 Mio €), dem Eigenkapital der KünWerke (rund 5 Mio €) sowie einem Wertpapierbestand von etwa 23 Millionen zusammen.

Die Anfangsbilanz wurde vom Gemeinderat einstimmig gebilligt und wird im Nachgang von Wirtschaftsprüfern testiert werden.

Die Bilanz sowie die Erläuterungen von Ulrich Walter sind im Bürgerinformationssystem der Stadt unter https://kuenzelsau-sitzungsdienst.komm.one/bi/getfile.asp?id=2032&type=do abrufbar.

 

Text: Matthias Lauterer




Kerl-Areal weiterhin im Dornröschenschlaf

Einsam und verloren steht ein Bagger mitten auf dem zwei Hektar großen Kerl-Areal in Niedernhall, das die Stadt im Jahr 2015 von der Familie Kerl erworben hat. Der Kauf beziehungsweise die Abwicklung dessen war umstritten (GSCHWÄTZ berichtete unter https://www.gschwaetz.de/2018/04/08/was-wird-aus-niedernhalls-filetstueck-buergermeister-schweigt-ueber-kaufpreis/ sowie https://www.gschwaetz.de/2018/04/17/filetierung-des-kerl-areals-in-niedernhall/). Das Grundstück liegt direkt an der Kochertalstraße am Ortseingang von Niedernhall. 2018 gab es Überlegungen, die Abbiegespur am Verkehrsknotenpunkt Weißbacher Straße in Richtung Kocherbrücke zu verlängern. Dafür hätte man die Criesbacher Straße von dem Verkehrsknoten entkoppelt und dafür eine Abbiegespur durch das Kerl-Areal geschaffen. Dort hatte die Stadtverwaltung eigentlich eine Weiterentwicklung des örtlichen Einzelhandels angedacht. „Es wird bestimmt noch ein halbes Jahr dauern, bis man genaueres zur Erschließung des Kerl-Areal sagen kann“, so Bürgermeister Achim Beck seinerzeit in einer Gemeinderatssitzung. Seither ist nichts passiert.

Daher haben wir bei Bürgermeister Beck im Juli 2020 nachgefragt, wie es nun weitergeht auf dem ehemaligen Kerl-Areal. Beck verweist darauf, dass es bislang noch keine Pläne gäbe, wie es dort nun weitergehe: „Das Kerl-Areal wird noch nicht bebaut, es gibt derzeit auch noch keine Planung dazu.“ Es scheint sich in den vergangenen zwei Jahren nichts getan zu haben.

So wird der Bagger wohl noch länger einsam auf dem Gelände stehen und auf Arbeit warten.

Auch nach zwei Jahren gibt es hier keine Neuerungen. Foto: GSCHWÄTZ

Ursprünglich wollte die Stadtverwaltung hier den örtlichen Einzelhandel weiterentwickeln. Foto: GSCHWÄTZ

 

 

 

 




Baggerfahrer mit Luftdruckwaffe angegriffen

Ein hinterhältiger Angriff am Montag, den 21. September 2020, auf einen Baggerfahrer in Buchen verlief glücklicherweise glimpflich. Der Mann führte gegen 12 Uhr mit seinem Bagger Arbeiten in der Buchener Einhardstraße zwischen den Hausnummern 8 und 10 durch. Ein Unbekannter schoss zu dieser Zeit mit einer Luftdruckwaffe auf den Arbeiter, der von einem Projektil am Oberarm gestreift wurde. Vermutlich hatte der Schütze aus einem der anliegenden Mehrfamilienhäuser gefeuert.

Die Kriminalpolizei in Mosbach ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und bittet Zeugen, die Hinweise auf den unbekannten Schützen haben, sich unter Telefon 06261/8090 zu melden.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mosbach und des Polizeipräsidiums Heilbronn

 




Neubau auf dem MUSTANG-Areal wird laut dem Projektentwickler „noch rund zwei Jahre dauern“

Derzeit klafft nach dem Abriss des ehemaligen Mustang-Verwaltungstraktes im Herzen Künzelsaus eine große Lücke. Wohnungen sollen darauf gebaut werden und ein Supermarkt ist angedacht. Einen genauen Fertigstellungstermin für dieses Projekt will Christian Trautmann, Projektentwickler bei der Merz Objektbau noch nicht nennen, er rechnet aber damit, „dass die bauliche Umsetzung beziehungsweise die Realisierung des Projektes noch rund zwei Jahre dauern wird.“

Angesprochen auf coronabedingte Insolvenzen in der Baubrache versichert er: „Bei uns gab es definitiv keinen solchen Fall und auch kein von uns beauftragtes Unternehmen, das aus anderen Gründen in die Insolvenz geraten ist.“ Einem zügigen Bau steht also nichts mehr im Wege.

Der Abriss des Mustang-Gebäudes in Bildern:

https://www.gschwaetz.de/2020/06/13/fall-einer-ikone/

Der ehemalige Mustang-Chef Heiner Sefranek im großen GSCHWÄTZ-Interview unter anderem über die Auflösung der Mustang-Verwaltung in Künzelsau:

https://www.gschwaetz.de/2018/08/16/ex-mustang-chef-moechte-nicht-wieder-in-das-haifischbecken-der-mode-zurueck/

Text und Fotos: Matthias Lauterer

 

 




Zahnbürste in Rauch aufgegangen

Eine Zahnbürste war am Montag, den 21. September 2020, in Künzelsau für einen Einsatz der Feuerwehr verantwortlich. Ein Anwohner des Lipfersberger Weges wollte abends eine Zahnbürste auskochen, vergaß den Hygieneartikel allerdings in einem Topf auf dem Herd. Als das Wasser verdampft war, begann die Zahnbürste zu schmelzen und sorgte so für dichten Rauch in der Wohnung.

Die Feuerwehr kam mit vier Fahrzeugen und 21 Einsatzkräften zum Ort des Geschehens und lüftete die Wohnung. Auch die Besatzung eines Rettungswagens war vor Ort, konnte aber unverrichteter Dinge wieder abziehen, da bei dem Vorfall niemand verletzt wurde.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn vom 22.09.2020




Anzahl der Neuinfektionen nimmt stetig zu

Die Anzahl an Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 nimmt in den letzten Wochen stetig zu, weshalb die Tragepflicht von Alltagsmasken wieder verstärkt in den Fokus rückt. Weiterhin ist von einer dynamischen und ernst zu nehmenden Gefahr für die gesundheitliche Situation der Bevölkerung auszugehen. Laut Einschätzung des Robert-Koch-Instituts kann das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung die Ausbreitung des SARS-Virus reduzieren. Nach dem Motto, wer Maske trägt schützt andere, will die Polizei mit entsprechenden Kontrollen die Achtsamkeit und Verantwortung in der Gesellschaft stärken und gleichzeitig Maskenmuffeln und Verweigerern zu Leibe rücken. Dies insbesondere auch im Bereich des ÖNPV, wo die Menschen sich zwangsläufig sehr nahekommen und ein Rückgang der Akzeptanz der Corona-Verordnung festzustellen ist. Die bisherigen öffentlichen Apelle zeigen nicht flächendeckend die notwendige, aber dringend erforderliche Wirkung, nämlich die konsequente Einhaltung der bekannten Infektionsschutzregeln.

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg sagte den Städten und Gemeinden im Land die Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes bei entsprechenden Kontrollen zu und beauftragte die regionalen Polizeipräsidien, die Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen und touristischen Personenverkehr gezielt zu überwachen. Daher wird die Polizei Heilbronn in ihrem Zuständigkeitsbereich im Rahmen dieser Unterstützung der örtlichen Kommunen in den kommenden Wochen mit Unterstützung durch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz an mehreren Kontrolltagen im ÖPNV die Beachtung der in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschriebenen Maskentragepflicht kontrollieren. Ein Verstoß der Maskenpflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Mann entblößt sich vor einer Frau

Ein Unbekannter entblößte sich am Sonntag, den 20. September 2020, am Steiner See vor einer Spaziergängerin. Gegen 14.45 Uhr fuhr sie mit ihrem Pkw von dem dortigen Feldweg in Richtung des Sees. Hier bemerkte sie bereits einen Mann in einem VW Golf der sich eigenartig verhielt. Als die 33-Jährige ihren Rundgang um den ersten See bei Stein am Kocher begann, stand der Mann mit geöffneter Hose an dem Weg, welcher um den See führt, und nahm sexuelle Handlungen an sich vor. Die Frau drehte sich daraufhin um und lief in die andere Richtung um den See. Nach ihrem Spaziergang bemerkte sie den Mann in einem Gebüsch. Hier führte er ebenfalls sexuelle Handlungen an sich selbst durch.

Der Mann soll circa 40 bis 45 Jahre alt sein, eine helle Haut und mitteleuropäisches Aussehen, eine normale Statur und ein rundliches, bartloses Gesicht haben. Zur fraglichen Zeit trug er eine schwarze Hose und T-Shirt, ein Baseballcap sowie eine Sonnenbrille.

Die Polizei bittet um Hinweise auf den Täter und sucht Zeugen der Tat. Diese werden gebeten, sich beim Polizeiposten Neuenstadt unter Telefon 07139/47 100 zu melden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn