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„Dann erhöhen wir halt unsere Miete“

In der Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, den 13. Oktober 2020, stellte Ulrich Walter, stellvertretender Stadtkämmerer in Künzelsau, den Haushaltsvorschlag 2021 sowie die Finanzvorschau 2021 bis 2024 vor.

Walter plant mit Erträgen von 49,473 Millionen Euro und Aufwendungen von 49,606 Millionen Euro. Das veranschlagte Ergebnis beträgt also etwa 137.000 Euro. Gegenüber 2020, wo noch mit einem Ergebnis von 935.000 Euro gerechnet wird, ist das deutlich weniger.

Coronabedingte Mindereinnahmen

Walter begründet das mit coronabedingten Mindereinnahmen auf der einen Seite und höheren Umlagen, Mehrausgaben für Personal, insbesondere in der Kinderbetreuung, sowie einer Sonderbelastung für die anstehenden Wahlen im nächsten Jahr auf der Ausgabenseite.

Walter stellte vor der Haushaltsberatung im Gemeinderat klar: „Es muss aber klar sein, dass keine großen Wünsche mehr drin sein werden. Wenn Neues hinzukommen soll, muss es woanders eingespart werden.“ Er betonte, dass der Haushaltsausgleich bereits durch Einsparungen in verschiedenen Bereichen erreicht wurde. Allerdings: „Kindergärten und Schulen wurden von den vorgenommenen Einsparungen jedoch ausgenommen.“

Mehrausgaben bei Personal für Kinderbetreuung

Über zwölf Millionen Euro sollen aus dem Kernhaushalt trotz der Einsparungen investiert werden. Wichtige geplante Investitionen sind unter anderem 480.000 Euro für Feuerwehrfahrzeuge der Abteilungen Amrichshausen und Kocherstetten, 440.000 Euro für den Neubau des Sportvereinszentrums, vier Millionen Euro für den Bau eines Kinderhauses in Künzelsau, eine Million Euro für die Sanierung der Sporthalle der Georg-Wagner-Schule am Kocher, 950.000 Euro für das Dorfgemeinschaftshaus Nagelsberg, 450.000 Euro für die Sanierung der Sudetenhalde, 500.000 Euro für die Sanierung der Straßenbeleuchtung, je eine Million Euro für Hochwasserschutz in der Würzburger Straße und das Starkregenrisikomanagement, so eine Mitteilung der Stadtverwaltung.

SPD fordert Überprüfung der alten Bebauungspläne

Am Dienstag, den 20. Oktober 2020, wurde über den Haushalt erstmals debattiert. Der Gemeinderat hatte an der Planung der Verwaltung wenig zu kritisieren, neben Verständnisfragen kamen nur von Seiten der SPD/Grünen Änderungsanträge:

Vielleicht im Angesicht der Diskussion über das Sigloch-Areal (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/10/15/wir-koennen-auch-alles-weglassen/), beantragte die Fraktion SPD/Grüne eine „städtebauliche Rahmenplanung“ und beantragte dafür ein Budget von 100.000 Euro, das aus dem geplanten Ergebnis von 137.000 Euro finanziert werden soll. Sie begründete den Antrag damit, dass der Gemeinderat auf die Überarbeitung der Innenverdichtung proaktiv einwirken und mittelfristig eine Überprüfung der alten Bebauungspläne stattfinden müsse.

Bürgermeister Stephan Neumann merkte an: „Was Sie privat nicht tun, sollten Sie auch hier nicht tun: Mittel ausgeben, die Sie nicht haben.“

Verena Löhlein Ehrler (FREIE) sah die Probleme der alten Bebauungspläne ebenfalls. Sie meinte: „Ein gutes Projekt, aber eher mittelfristig.“

„Wenn die Stadt voll wäre mit Investoren“

„Wenn die Stadt voll wäre mit Investoren, wäre das ein gutes Projekt“, ist Christian von Stetten (CDU) überzeugt und fährt fort: „Das Einzige, was gegen Wohnraumknappheit hilft, ist bauen, bauen, Bauen.“

Dem entgegnete Hans-Jürgen Saknus (SPD), dass eine Beteiligung der Bürgerschaft zu mehr Ideen führen könnte. „Wenn der Rahmen festgelegt ist, kommen auch Investoren“.

Letztlich einigte man sich darauf, dass die Verwaltung die Kosten einer solchen „städtebaulichen Rahmenplanung“ prüft.

Ein weiterer Antrag von SPD/Grünen betrifft die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels. Dieses Thema wurde schon einmal in Zusammenarbeit mit Ingelfingen angegangen, jedoch dann fallengelassen.

Bürgermeister Neumann war der Meinung, „grundsätzlich glaube ich, hilft uns ein Mietspiegel nicht viel. Wenn wir eine angespannte Lage haben, dann hilft nur Wohnraum.“ Er berief sich auf eine Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage von MdL Anton Baron (AfD), in der Alternativen zum Mietspiegel aufgezeigt würden.

Christian von Stetten (CDU) schloss sich an: „Damit wird noch nicht eine Wohnung gebaut“ und bemängelte, dass für die Fortschreibung des Mietspiegels laufende Kosten entstünden.

„Wenn das von der SPD gefordert wird, dann erhöhen wir halt unsere Miete“

Ironisch wurde Verena Löhlein-Ehler, als sie behauptete, dem Antrag zustimmen zu wollen: „Ich bin ja auch Vermieter, dann kann ich die Miete viel leichter erhöhen. Wenn das von der SPD gefordert wird, dann erhöhen wir halt unsere Miete. Aber ist es das, was wir wollen?“
Dem entgegnete Saknus, dass er genau deshalb einen „qualifizierten“ Mietspiegel fordere. „Der freie Markt regelt das nicht“, sagte er mit Verweis auf „exorbitante Steigerungen der letzten Jahre“.

Reintraut Lindenmaier wies auf die Situation von Frauen aus dem Frauenhaus und Familien mit Kindern hin, die große Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden und stellte die Frage nach „Millionenwohnungen oder bezahlbarer Wohnraum?“.

Ein qualifizierter Mietspiegel sei unnötig, fand Bürgermeister Neumann und betonte: „Wir reduzieren ja schon Grundstückspreise, wenn im Gegenzug preiswerter Wohnraum erstellt wird.“ Er wandte sich an den Gemeinderat: „Was wirklich hilft, ist ein größeres Angebot. Aber das muss man als Gemeinderat auch wollen.“

„Die, die bauen wollen, auch bauen lassen“

Der Gemeinderat Künzelsau tagt in der Stadthalle. Foto: GSCHWÄTZ

Das fand auch Rolf Hamprecht (CDU): „Wir müssen die, die bauen wollen, auch bauen lassen.“ Er forderte vom Gemeinderat „neue Gedanken, damit wir die Menge an Neubauten auch zulassen.“

Die Abstimmung über den Antrag von SPD/Grüne, einen qualifizierten Mietspiegel erstellen zu lassen, wurde mit acht zu neun Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.

Text: Matthias Lauterer




Feuerwehrfahrzeug der freiwilligen Feuerwehr bei einem Einsatz verunglückt

Assamstadt: Feuerwehrfahrzeug verunglückt bei Einsatzfahrt

Zur Unterstützung für einen Brand in Boxberg war gegen 17.15 Uhr auch ein Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Krautheim auf der L 513 bei Assamstadt unterwegs. Kurz nach der Ortschaft kam der Fahrer des Einsatzfahrzeugs mit den rechten Rädern auf einen unbefestigten Teil abseits der Straße. Durch das darauf erfolgte Gegenlenken brach das Fahrzeug nach erneutem Fahrbahnkontakt aus, fuhr einen gegenüberliegenden Hang hinunter und überschlug sich. Hierbei wurden alle sieben Insassen verletzt. Der Sachschaden wird auf 250.000 Euro geschätzt.




Alkoholausschankverbot und Sperrstunde für die Hohenloher

Am 24. Oktober 2020 wurden im Hohenlohekreis neun Neuinfektionen gemeldet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Die 7-Tage-Inzidenz betrage damit 54,1 / 100.000 Einwohner.

Verfügung einer häuslichen Isolation

„Die Fallermittler arbeiten auch heute mit Hochdruck an der Ermittlung aller Kontaktpersonen, damit eine weitere Verbreitung schnellstmöglich eingedämmt werden kann“, so das Landratsamt. Für rund 20 Kontaktpersonen sei vom 24. Oktober 2020, 18:00 Uhr an eine häuslicher Isolation verfügt worden.

Ab Montag, den 26. Oktober 2020

Aufgrund eines Erlasses des Sozialministeriums hat, so erklärt das Landratsamt weiter, auch der Hohenlohekreis eine Allgemeinverfügung verordnet, die zu Einschränkungen bei der Sperrzeit und dem Alkoholausschank ab 23 Uhr bis 06 Uhr führt. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von 2.000 Euro.

Diese tritt am Montag, den 26. Oktober 2020, 23 Uhr in Kraft. Die Allgemeinverfügung ist über http://www.hohenlohekreis.de/bekanntmachungen abrufbar.

Hier lesen Sie die gesamte Allgemeinverfügung ungekürzt:

Die Verordnung ungekürzt

23. Oktober 2020
Das Landratsamt Hohenlohekreis erlässt nach § 28 Abs. 1, Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) i.V.m. § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach
dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV BW) und § 20 der Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)
 für die Städte Niedernhall, Neuenstein, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim,
Künzelsau, Waldenburg, Öhringen
 die Gemeinden Bretzfeld, Dörzbach, Kupferzell, Mulfingen, Pfedelbach, Schöntal,
Weißbach, Zweiflingen,
folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG
über die Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines
generellen Außenabgabeverbots von Alkohol

1. Für Schank- und Speisewirtschaften im Hohenlohekreis beginnt die Sperrstunde um
23.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr des Folgetages. Das bedeutet, dass der Betrieb des
Gaststättengewerbes in diesem Zeitraum untersagt ist. Ausgenommen sind die
Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen
nichtalkoholischen Getränken.
Amtliche Bekanntmachungen
des Hohenlohekreises

2. Während der Sperrzeit gilt zudem ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol.
Das bedeutet, dass von Schank- und Speisewirtschaften sowie Verkaufsstellen in der
Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetags keine alkoholischen Getränke
abgegeben werden dürfen.

3. Für den Fall, dass eine Schank- oder Speisewirtschaft entgegen Ziffer 1 zwischen 23.00
Uhr und 6.00 Uhr des Folgetags betrieben wird, wird die Anwendung unmittelbaren
Zwangs zu ihrer Betriebsbeendigung angedroht.

4. Für den Fall, dass gegen die Anordnung nach Ziffer 1 oder 2 verstoßen wird, wird
gegenüber dem Inhaber der Gaststättenerlaubnis bzw. Betreiber der Verkaufsstelle
die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2.000,00 € angedroht.

5. Diese Allgemeinverfügung tritt am Montag, 26. Oktober 2020, 23:00 Uhr, in Kraft.

6. Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50
bezogen auf den Hohenlohekreis in sieben aufeinanderfolgenden Tagen
unterschritten wird. Das Landratsamt Hohenlohekreis wird auf den Eintritt dieses
Zeitpunktes durch eine entsprechende Veröffentlichung auf der Homepage des
Landratsamtes (www.hohenlohekreis.de) und auf der Homepage http://www.corona-imhok.dezusätzlich hinweisen.

HINWEISE

Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG ist die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung
einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 IfSG ordnungswidrig und
kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Diese Allgemeinverfügung stellt gemäß §§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 16 Abs. 8 IfSG mit ihrer
Bekanntgabe eine solche sofort vollziehbare Anordnung dar. Widerspruch und
Anfechtungsklage haben daher keine aufschiebende Wirkung.

Im Übrigen gilt weiterhin die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)
vom 23. Juni 2020 in der jeweils gültigen Fassung.
Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann während der Sprechzeiten des Landratsamtes
Hohenlohekreis bei der Geschäftsstelle Kreistag (Allee 17, Gebäude A, 3. OG, Zimmer 303,
74653 Künzelsau) kostenlos eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist trotz der coronabedingten Einschränkungen im Betrieb des
Landratsamtes möglich. Dazu ist eine Anmeldung bei der Bürgertheke im Erdgeschoss
erforderlich.

R E C H T S B E H E L F S B E L E H R U N G

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe beim Landratsamt
Hohenlohekreis mit Sitz in Künzelsau Widerspruch erhoben werden.
Gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann beim Verwaltungsgericht
Stuttgart mit Sitz in Stuttgart Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt
werden.
Künzelsau, den 23. Oktober 2020
gez. Dr. Matthias Neth
Landrat

 




„Enttäuscht, dass Mitglieder der Gremien plötzlich dagegen waren“

„Überrascht“ zeigt sich Architekt Marcus Bär darüber, „dass Mitglieder der Gremien plötzlich dagegen waren“ und meint damit den Gestaltungsbeirat, der das Projekt Sigloch-Areal vor der Präsentation im Gemeinderat mehrfach besprochen hatte (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/10/15/wir-koennen-auch-alles-weglassen/. Die heftige Wortwahl, von „dumm verkaufen“ war die Rede, habe ihn sehr getroffen.

Haben hier etwas Einmaliges

Von der Qualität seiner Pläne ist er überzeugt: „Wir haben hier etwas, was es auf dem Markt nicht gibt, die Wohnungsgröße ist ein Alleinstellungsmerkmal“. Damit will er vor allem zwei Zielgruppen ansprechen: Einerseits Familien mit Kindern, die eine Wohnungsgröße von über 150 qm benötigen, aber auch altere Menschen, die aus einem Haus mit Garten kommen und den Aufwand für das Haus im Alter nicht mehr leisten können oder wollen. Angesprochen darauf, ob er aufgrund der sicherlich hohen Preise für die Wohnungen die Gefahr einer Gentrifizierung (Aufwertung eines Stadtteils durch dessen Sanierung oder Umbau mit der Folge, dass die dort ansässige Bevölkerung durch wohlhabendere Bevölkerungsschichten verdrängt wird) sieht, sagt er „Nein, das ist kein Projektziel.“

Baugesuch nach wie vor für 2021 geplant

Bär kann die Einwände der Anwohner verstehen, gegen eine sachliche Diskussion hat er nichts einzuwenden, aber er betont: „Ich verstehe Baurecht“ und wenn innerhalb des alten, einstöckigen Bebauungsplans Häuser bereits so umgebaut sind, dass sie zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoß haben, dann möchten er und der Bauherr auch so bauen. Das Penthouse sei kein Vollgeschoß, man habe sich hier an die „2/3“-Regel gehalten, insofern sei sein Entwurf durchaus vergleichbar mit der umgebenden Bebauung.

Das Baugesuch sei noch immer für nächstes Jahr geplant, an reiner Bauzeit veranschlagt er mindestens 18 Monate.

Text: Matthias Lauterer

So sollen die Wohnungen auf dem ehemaligen privaten Sigloch-Areal ausschauen. Quelle: Sitzungsunterlagen

Kapellenweg in Künzelsau. Auf dem ehemaligen privaten Sigloch-Areal sollen die geräumigen Wohnungen entstehen. Foto: GSCHWÄTZ

 




Im HK derzeit 9 Covid-Patienten, davon 1 auf der Intensivstation

Die Infektionszahlen steigen bundesweit, auch der Hohenlohekreis steht mit einer Inzidenz von 48,8 am 22. Oktober 2020 kurz vor dem Erreichen der Schwelle, an der der Landkreis Maßnahmen beschließen muss. Nicht nur die Infektionszahlen steigen, auch die Anzahl der COVID-Patienten in den Intensivstationen steigt deutlich.

Rund 8.000 Intensivbetten von insgesamt rund 30.000 noch frei, davon rund 1.100 Covid-Patienten

Das DIVI-Intensivregister nennt 29.570 verfügbare Intensivbetten in Deutschland, davon sind (Stand 22. Oktober 2020) 21.775 belegt. 1109 COVID-Patienten werden derzeit intensiv versorgt. 7.795 Intensivbetten sind demnach frei, weitere 12.719 könnten innerhalb einer Woche zur Verfügung gestellt werden. Ob für die Intensivbetten auch genügend qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung steht, sagen die Zahlen des DIVI-Registers nicht.

Hohenloher Krankenhaus: wenig Intensivbetten frei, aber Erhöhung möglich

Im Hohenlohekreis werden laut Ute Emig-Lange, Pressesprecherin der BBT-Gruppe, „zurzeit neun positiv auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getestete Patienten behandelt, ein weiterer Patient mit Verdacht auf eine Corona-Infektion wird ebenfalls auf der Infektstation versorgt. Einer der Patienten ist intensivpflichtig.“ Laut DIVI-Register stehen in Öhringen momentan 7 Intensivbetten zur Verfügung, zwei davon sind frei. Emig-Lange weiter: „Die derzeit sieben Beatmungsplätze können wie im Frühjahr bei Bedarf auf insgesamt zwölf erhöht werden.“

Auch Caritas hat Covid-Patienten, aber nicht auf der Intensivstation

Für das Caritas-Krankenhaus in Bad Mergentheim berichtet sie von 3 bestätigten Fällen und 9 Verdachtsfällen, von denen keiner intensivpflichtig ist. „Im Caritas-Krankenhaus haben wir das im Frühjahr bewährte Stufenkonzept wieder aktiviert“, erläutert Pflegedirektor Frank Feinauer. „Danach haben wir im Moment auf einer Station eine Spange mit mehreren Zimmern für COVID-19-Patienten sowie für Patienten mit Verdacht auf eine Corona-Infektion reserviert. Zugleich sind wir darauf vorbereitet in kurzer Zeit, die gesamte Station für COVID-19-Patienten zu räumen.“ Der nächste Schritt wäre dann die Räumung einer weiteren Station in diesem Bettenhaus. „Im Caritas-Krankenhaus haben wir den Vorteil, dass die vier Bettenhäuser räumlich komplett voneinander getrennt sind. Dadurch können wir eine Trennung von infektiösen und nicht-infektiösen Patienten hier sicherstellen“, so Feinauer.

Das DIVI-Register listet 52 freie Intensivbetten für den Main-Tauber-Kreis. Im Kreis Schwäbisch-Hall stehen insgesamt 55 Intensivbetten zur Verfügung, davon sind 11 frei.

Im Kreis Schwäbisch-Hall wird ein COVID-Patient intensivmedizinisch behandelt.

Experten gehen bis Ende November von einem Anstieg bis zur Vollauslastung auf den Intensivstationen aus

Die Belegungskurve der Krankenhaus- und Intensivbetten hinkt der Infektionszahl um etwa 14 Tage hinterher, es ist also zu erwarten, dass die Anzahl der COVID-Patienten, die intensivmedizinisch versorgt werden müssen, ebenfalls bald ansteigt. Eine Studie von Prof. Dr. Thorsten Lehr von der Universität des Saarlandes rechnet Ende November 2020 mit einem Bedarf von bundesweit etwa 12.500 Intensivbetten allein für COVID-Kranke. Damit wäre die Grenze zur Vollauslastung erreicht: Ohne die kurzfristig verfügbaren zusätzlichen Betten müssten planbare Behandlungen mit Intensivbedarf schon Ende November zurückgeschraubt werden.

Es droht eine Überlastung des Gesundheitssystems

Der Coronavirus verbreitet sich wieder in allen Bevölkerungsgruppen, auch die so genannten Risikogruppen sind wieder stärker betroffen. Solange kein Impfstoff oder eine effiziente Behandlungsmethode zur Verfügung steht, ist die Verhinderung von Infektionen die einzige Möglichkeit, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu umgehen, das bedeutet unter anderem eine Verringerung der Kontakte, Einhaltung der Maskenpflicht und der Abstandsregeln sowie Desinfektion.

Ab dem Erreichen einer Inzidenz von 50 sind die Landkreise gehalten, Maßnahmen zu verschärfen, etwa Versammlungen zu beschränken oder ganz zu verbieten.

Text: Matthias Lauterer

Quellen: DIVI-Register: https://www.intensivregister.de/ , Simulationsstudie: https://covid-simulator.com/

 

Intensivkapazitäten im Kreis Schwäbisch-Hall, Stand 22. Oktober 2020. Bild: Screenshot DIE ZEIT

Intensivkapazitäten im Main-Tauber-Kreis, Stand 22. Oktober 2020. Bild: Screenshot DIE ZEIT

 

 

 

 




„Wir möchten damit die Attraktivität der gesamten Stadt erhalten“

Im Rahmen des Landeswettbewerbes „Start-up BW Local“ hat das Wirtschaftsministerium weitere 26 gründungsfreundliche Kommunen ausgezeichnet, darunter auch Künzelsau. Das geht aus einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums hervor.

Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann freut sich über diese Anerkennung für seine Stadt: „Die zweite Teilnahme am Landeswettbewerb Start-up war für uns eine gute Gelegenheit, zu überlegen, wie wir das bestehende Angebot weiterentwickeln und  Gründer auf dem Weg in die Selbständigkeit zur Seite stehen können. Wir möchten damit die Attraktivität der gesamten Stadt erhalten und Menschen unterstützen, die Ideen haben und sich mit einbringen.“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir brauchen Kommunen, die Gründungswillige aktiv unterstützen und die in den regionalen Start-up Ökosystemen eine aktive Rolle spielen.“

Start-ups den Start erleichtern

26 Kommunen in Baden-Württemberg tragen ab sofort das Prädikat „gründungsfreundliche Kommune 2020/2021“. Beim „Pitches der Kommunen“ am 14. und 15. Oktober 2020 im Rahmen des Landeswettbewerbs „Start-up BW Local“ konnten sie die Jury mit ihren Konzepten zur Gründungsförderung überzeugen. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zeigte sich beeindruckt von dem großen Einsatz der Kommunen im ganzen Land, gründungsfreundliche Strukturen zu schaffen: „Wir brauchen Kommunen, die Gründungswillige aktiv unterstützen und die in den regionalen Start-up Ökosystemen eine aktive Rolle spielen“, so die Ministerin. „Die ausgezeichneten Kommunen bieten Services an, die die Gründerinnen und Gründer wirklich brauchen. Herzlichen Glückwunsch an alle ausgezeichneten Teilnehmer. Ihr Engagement ist wichtig, um Baden-Württemberg zu einer der gründungsdynamischsten Regionen Europas zu machen.“

Einzug ins Finale

Ausgezeichnet wurden die Kommunen in den drei Kategorien „Gemeinde bis 20.000 Einwohner“, „Stadt“ und „Interkommunaler Ansatz/Landkreise“. Die von der Jury ausgewählten Kommunen und interkommunalen Projekte, deren Maßnahmen die stärkste Dynamik in einem weiteren Ausbau von Gründungsvorhaben erwarten lassen, präsentieren ihre Konzepte erneut im virtuellen Landesfi-nale am 9. Dezember 2020. Dort werden die Platzierungen vom ersten bis zum dritten Platz unter Einbeziehung eines Fachpublikums aus der baden-württembergischen Gründungs- und Start-up-Szene ermittelt.

Die ausgezeichneten Gemeinden bis 20.000 Einwohner sind:

• Bad Saulgau (Einzug ins Finale)
• Künzelsau (Einzug ins Finale)
• Magstadt (Einzug ins Finale)

• Sigmaringen
• Waldenbuch
Ausgezeichnete Städte
• Albstadt (Einzug ins Finale)
• Baden-Baden
• Mannheim (Einzug ins Finale)
• Göppingen
• Heidelberg
• Herrenberg
• Reutlingen (Einzug ins Finale)
• Rottenburg
• Sindelfingen

Ausgezeichnete interkommunale Ansätze:

• Region Ostwürttemberg mit den Städten Aalen, Ellwangen, Giengen an der Brenz, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd und den Landkreisen Heidenheim und Ostalbkreis (Einzug ins Finale)
• Landkreis Böblingen (Einzug ins Finale)
• Verbund der vier Städte Esslingen, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Nürtingen (Einzug ins Finale)

Die Preisgelder je Kategorie betragen:

Platz 1 – 10.000 Euro
Platz 2 – 7.500 Euro
Platz 3 – 5.000 Euro

Die Preisgelder können von den Kommunen frei zum weiteren Ausbau der Gründungsdynamik eingesetzt werden.

Das Wirtschaftsministerium würdigt in einer besonderen Kategorie auch die Kommunen, die sich mit ihren erstellten Konzepten auf einem sehr guten Weg zur „ausgezeichneten Kommune“ befinden, in der aktuellen Wettbewerbsrunde aber noch keine Auszeichnung erhalten. Dies sind die Gemeinden Bad Säckingen, Ebersbach, Mengen, Neuenburg am Rhein und Pfullendorf, die Städte Bret-ten, Freudenstadt und Leinfelden-Echterdingen sowie der Landkreis Calw.

Die „Pitches der Kommunen“ wurden von folgenden Jury-Mitgliedern mit Erfahrungen im Gründungsbereich bewertet:

• Matthias Burgbacher | PLAN:KOOPERATIV
• Timm Czarnecki | BRC Solar GmbH
• Tim Dibjick | Membratech Engineering GmbH
• Stefanie Knebel | AudiotexTour GbR
• Pia Nowotny | Martha´s Gastronomiebetriebe GmbH

Der Landeswettbewerb „Start-up BW Local“

„Start-up BW Local“ ist laut dem Wirtschaftsministerium ein Landeswettbewerb des Wirtschaftsministeriums Ba-den-Württemberg. Er fördert Gemeinden, Städte und Landkreise bei der konzep-tionellen Erstellung gründungsfreundlicher Strukturen vor Ort. Gründerinnen und Gründer bewerten im Anschluss die Konzepte und zeichnen die überzeugends-ten Teilnehmer mit dem Label „Gründungfreundliche Kommune“ aus. Seit dem Start des Formats sind neben einer Community der Gründungsunterstützer auch unbürokratische Strukturen entstanden, von denen Gründer profitieren.

Der Wettbewerb wird gemeinsam getragen vom Wirtschaftsministerium und von den baden-württembergischen kommunalen Spitzenverbänden Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag sowie vom Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) und vom baden-württembergischen Handwerkstag (BWHT).

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.startupbw.de/local




Droht dem Hohenlohekreis der Lockdown?

Am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, sind dem Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt zwölf neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt bei 48,8 pro 100.000 Einwohner. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Ab dem Wert 50 erreicht man die dritte Pandemiestufe und es drohen weitere Maßnahmen. Wobei diese Maßnahmen bereits am 19. Oktober 2020 von der Landesregierung in Kraft gesetzt wurden, nachdem immer mehr Kreise den Wert von 50 überschritten haben.

Das bedeutet unter anderem, dass sich privat nur noch bis zu zehn Personen treffen dürfen oder zwei Hausstände begrenzt. Auch im Freien ist an öffentlichen Allgemeinplätzen ein Mund-Nasenschutz Pflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Es soll verstärkt mit Telemedizin gearbeitet werden, unter anderem auch bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen. Ab der fünften Klasse sollen Schüler auch im Unterricht und nicht nur wie bisher in den Fluren einen Mund-Nasenschutz tragen. Kliniken sollen „erforderliche Intensiv-Kapazitäten für Covid-Patienten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren“, so die Landesregierung. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-ruft-die-dritte-pandemiestufe-aus/

Der Hohenlohekreis indes ist bemüht darum, Infektionsketten aufzudecken und zu durchbrechen.

Häusliche Isolation

„Mit Hochdruck arbeiteten die Fallermittler auch heute daran, für die Infizierten die häusliche Isolation anzuordnen und ihre Kontakte zu ermitteln, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, so das Landratsamt. „Aufgrund der Infektion einer Kernzeitbetreuerin an der Schillerschule Öhringen besteht dort der dringende Verdacht, dass weitere Schülerinnen und Schüler als K1-Personen in Quarantäne geschickt werden müssen. Die Ermittlungen laufen derzeit.“

In Öhringen könnte sich die Situation zuspitzen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, zudem ein so genanntes Ausbruchsgeschehen identifiziert und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Das bedeutet, dass die Zusammenhänge zwischen mehreren einzelnen Fällen von den Fallermittlern nachvollzogen werden konnten. Es hat sich gezeigt, dass die Quarantäne für die Kindergartengruppe in Bretzfeld, die gestern angeordnet wurde, sich auf einen Mitte Oktober 2020 gemeldeten Fall an der gewerblichen Schule Öhringen zurückführen lasse. „Eine derart lückenlos nachvollziehbare Infektionskette kann es nur geben, wenn alle positiv auf das Coronavirus Getesteten ihre Kontaktpersonen korrekt melden. Hier sind wir dringend auf die Mithilfe und Verantwortung der Bürger angewiesen“, so Dr. Susanne Gebert, Fachdienstleiterin Infektionsschutz und Umwelthygiene.

Richtigstellung

„Entgegen der gestrigen Meldung wurde für die Fußballmannschaft in Bretzfeld-Bitzfeld keine häusliche Isolation angeordnet“, korrigierte das Landratsamt des Hohenlohekreises. „Es bestand zunächst der Verdacht, dass die Fußballer als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen seien. Da das vorgelegte strenge Hygienekonzept eingehalten wurde, musste jedoch keine Quarantäne ausgesprochen werden.“

Häusliche Isolation

„Mit Hochdruck arbeiteten die Fallermittler auch heute daran, für die Infizierten die häusliche Isolation anzuordnen und ihre Kontakte zu ermitteln, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, so das Landratsamt. „Aufgrund der Infektion einer Kernzeitbetreuerin an der Schillerschule Öhringen besteht dort der dringende Verdacht, dass weitere Schülerinnen und Schüler als K1-Personen in Quarantäne geschickt werden müssen. Die Ermittlungen laufen derzeit.“

In Öhringen könnte sich die Situation zuspitzen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, zudem ein so genanntes Ausbruchsgeschehen identifiziert und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Das bedeutet, dass die Zusammenhänge zwischen mehreren einzelnen Fällen von den Fallermittlern nachvollzogen werden konnten. Es hat sich gezeigt, dass die Quarantäne für die Kindergartengruppe in Bretzfeld, die gestern angeordnet wurde, sich auf einen Mitte Oktober 2020 gemeldeten Fall an der gewerblichen Schule Öhringen zurückführen lasse. „Eine derart lückenlos nachvollziehbare Infektionskette kann es nur geben, wenn alle positiv auf das Coronavirus Getesteten ihre Kontaktpersonen korrekt melden. Hier sind wir dringend auf die Mithilfe und Verantwortung der Bürger angewiesen“, so Dr. Susanne Gebert, Fachdienstleiterin Infektionsschutz und Umwelthygiene.

Richtigstellung

„Entgegen der gestrigen Meldung wurde für die Fußballmannschaft in Bretzfeld-Bitzfeld keine häusliche Isolation angeordnet“, korrigierte das Landratsamt des Hohenlohekreises. „Es bestand zunächst der Verdacht, dass die Fußballer als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen seien. Da das vorgelegte strenge Hygienekonzept eingehalten wurde, musste jedoch keine Quarantäne ausgesprochen werden.“

Häusliche Isolation

„Mit Hochdruck arbeiteten die Fallermittler auch heute daran, für die Infizierten die häusliche Isolation anzuordnen und ihre Kontakte zu ermitteln, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, so das Landratsamt. „Aufgrund der Infektion einer Kernzeitbetreuerin an der Schillerschule Öhringen besteht dort der dringende Verdacht, dass weitere Schülerinnen und Schüler als K1-Personen in Quarantäne geschickt werden müssen. Die Ermittlungen laufen derzeit.“

In Öhringen könnte sich die Situation zuspitzen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, zudem ein so genanntes Ausbruchsgeschehen identifiziert und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Das bedeutet, dass die Zusammenhänge zwischen mehreren einzelnen Fällen von den Fallermittlern nachvollzogen werden konnten. Es hat sich gezeigt, dass die Quarantäne für die Kindergartengruppe in Bretzfeld, die gestern angeordnet wurde, sich auf einen Mitte Oktober 2020 gemeldeten Fall an der gewerblichen Schule Öhringen zurückführen lasse. „Eine derart lückenlos nachvollziehbare Infektionskette kann es nur geben, wenn alle positiv auf das Coronavirus Getesteten ihre Kontaktpersonen korrekt melden. Hier sind wir dringend auf die Mithilfe und Verantwortung der Bürger angewiesen“, so Dr. Susanne Gebert, Fachdienstleiterin Infektionsschutz und Umwelthygiene.

Richtigstellung

„Entgegen der gestrigen Meldung wurde für die Fußballmannschaft in Bretzfeld-Bitzfeld keine häusliche Isolation angeordnet“, korrigierte das Landratsamt des Hohenlohekreises. „Es bestand zunächst der Verdacht, dass die Fußballer als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen seien. Da das vorgelegte strenge Hygienekonzept eingehalten wurde, musste jedoch keine Quarantäne ausgesprochen werden.“

Im Rahmen der Vorgaben der Landesregierung im Bezug auf die dritte Pandemiestufe öffnet der Hohenlohekreis die Corona-Abstrichstelle in Belzhag ab dem 02. November wieder.

Schulen

Eltern befürchten, dass bei weiter steigenden Zahlen, Schulen in Baden-Württemberg nach dem Ende der Herbstferien geschlossen bleiben könnten und wieder in homeschooling übergeht.

Am 22. Oktober 2020 meldete das baden-württembergische Kultusministerium, dass an 456 Schulen insgesamt 943 Klassen beziehungsweise Gruppen aufgrund von Fällen einer Infektion mit dem Corona-Virus beziehungsweise des Verdachts auf den Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus vorübergehend ins homeschooling geschickt wurden. 15 Schulen sind vollständig geschlossen. Zur Relation: In Baden-Württemberg gibt es insgesamt ungefähr 67.500 Klassen und etwa 4.500 Schulen.

 




Eine Stunde für mehr Sicherheit

Den bundesweiten Tag des Einbruchschutzes am Sonntag, den 25. Oktober 2020, nutzt das Polizeipräsidium Heilbronn um den Bürgern seine vier sicherungstechnischen Beratungsstellen virtuell zu öffnen und via telefonischer Hotline alle Fragen rund um das Thema Einbruchschutz zu beantworten.

Immer am letzten Oktober-Sonntag

Der Tag des Einbruchschutzes ist eine gemeinsame Initiative von Polizei und Wirtschaft und wurde ins Leben gerufen, um die Bürger zum Thema Einbruchschutz zu informieren und zu sensibilisieren. Unter dem Motto „Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit“ findet dieser immer am letzten Sonntag im Oktober statt, dem Tag an dem die Uhren eine Stunde auf die Winterzeit zurückgestellt werden. Nähere Informationen zum bundesweiten Tag des Einbruchschutzes findet man im Internet unter http://www.k-einbruch.de.

Kostenlose telefonische Beratung

Ein erfahrener sicherungstechnischer Berater des Polizeipräsidiums Heilbronn informiert umfassend und kostenlos am Telefon, wie die Bürger ihr Eigentum durch technische Sicherungen und auch einfach nur durch richtiges Verhalten vor Einbruch und Diebstahl schützen können. Das Spektrum dieser telefonischen Sicherheitsberatung wird ganz individuell auf die Bedürfnisse  jedes Anrufers abgestellt. Die Beratung umfasst solide mechanische Sicherheitstechnik für Fenster und Türen sowie als elektronische Ergänzung Einbruchmeldetechnik oder ein Videoüberwachungssystem. Beraten lassen kann sich jeder, egal ob Mieter oder Besitzer eines Eigenheims.

Für den Stadt- und Landkreis Heilbronn, den Hohenlohekreis, den Neckar-Odenwald-Kreis und für den Main-Tauber-Kreis, steht die sicherungstechnische Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Heilbronn von 11 bis 17.00 Uhr unter Telefon 07131/104 1042 zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




„Adventsschlendern“ in Öhringen ohne Marktstände

„Öhringen soll zu Weihnachten in vollem Glanz erstrahlen“, sagte Oberbürgermeister Thilo Michler noch Anfang Oktober laut einer Pressemitteilung. So plante die Stadtverwaltung für die diesjährige Adventszeit das „Adventsschlendern“ mit Kunsthandwerkerständen inmitten von einem strahlenden Lichtermeer in Innenstadt, Schlosshof und Hofgarten. Nun macht die neue Corona-Verordnung der Landeregierung dem modifizierten Weihnachtsmarkt-Konzept einen Strich durch die Planungen: „Da sich zum Schutz vor Infektionen nicht mehr als 100 Personen bei Veranstaltungen treffen können, müssen wir ein wenig umplanen. Marktstände sind in diesem Jahr leider nicht möglich. Deshalb setzen wir nun auf ein sinnlich weihnachtliches Ambiente unserer historischen Innenstadt. Warme Lichter und glänzende Aktionen sollen für eine besondere Stimmung in der Stadt sorgen“, sagt Ingrid Sterzer, die städtische Leiterin für Kultur und Veranstaltungen, in der Mitteilung. Auch musikalische Darbietungen können nicht angeboten werden. Einige Geschäfte haben bereits zugesagt, an den Adventssamstagen bis 18 Uhr zu öffnen.

Illumination der Innenstadt

Priorität ist, Menschenansammlungen zu vermeiden. Deshalb legt das Organisations-Team von Stadtverwaltung und Handels- und Gewerbeverein Öhringen ein besonderes Augenmerk auf die Illumination der Innenstadt. Öhringen wird daher während der gesamten Adventszeit in weihnachtlichem Ambiente erstrahlen. Startschuss ist am 28. November. Dann setzt der Graf Albrecht Brunnen mitten auf dem Öhringer Marktplatz den ersten Licht-Akzent und die umliegenden Häuserfassaden erstrahlen in einem weihnachtlichen Meer von Sternen. Es wird viel Neues zu sehen sein beim weihnachtlichen Bummel durch die Stadt: Eine aufwändige Lichtinstallation setzt das Obere Tor besonders in Szene. Walk-Acts wie die frostige Eiskönigin oder ein Riesen-Weihnachtsmann sorgen freitags und samstags beim Bummel durch die Stadt für große Augen. Weihnachtliche Fotomotivaufsteller laden für ein spontanes Selfie ein. Neue und beleuchtete Weihnachtskugeln schmücken den Weihnachtsbaum vor dem Rathaus. Für alle Verliebten glänzt die Mistelbank in romantischem Licht. Aufwändige florale Dekorationen schmücken besondere Ecken der Innenstadt.

Kreative Vorschläge von Vereinen und Schulen

Auf ein reges Echo der Vereine traf der Lichteraktion-Aufruf der Verwaltung. „Hier haben wir bereits viele Rückmeldungen. Vereine, Schulen und Einrichtungen reichten kreative Vorschläge für Beleuchtungsaktionen ein. Da freuen wir uns schon auf die Umsetzung, die an den Wochenmarkt-Tagen immer mittwochs und samstags ab dem späten Nachmittag geplant ist“, sagt Christine Busch vom städtischen Veranstaltungsteam.

Punsch und Glühwein bei den Gastronomiebetrieben

Auf Gewohntes wird man in Öhringen auch nicht verzichten müssen: Der besinnliche Krippenweg, die Weihnachtsbäume der Kindergärten in der Marktstraße, sowie die animierten Szenen der Märchenkisten lassen Kinder- und Erwachsenenaugen trotz Corona-Einschränkungen strahlen. Ebenso müssen die Besucher nicht auf den traditionellen Punsch oder Glühwein verzichten. Diesen gibt’s in diesem Jahr bei den etablierten Gastronomiebetrieben in der Innenstadt – jedoch nicht im Stehen, sondern gemütlich auf den vorhandenen Sitzplätzen. „Genau wie unsere Einzelhändler
haben auch die Öhringer Gastronomen in der aktuellen Corona-Zeit sorgfältig erarbeitete Hygienekonzepte und ermöglichen allen Besuchern bei Speis und Trank ein sicheres und genussreiches Weihnachtserlebnis“, ergänzt Michael Walter von der Stabsstelle.

„Wir versuchen, nicht alles ausfallen zu lassen“

„Es ist allen klar, dass mit der verschärften Corona-Situation dieses Jahr alles anders ist und wir vernünftig handeln müssen. Dennoch versuchen wir, nicht alles ausfallen zu lassen. Mir ist wichtig, den Menschen die Gelegenheit zu geben sich draußen an der frischen Luft bei einem Bummel durch die Stadt auf Weihnachten einzustimmen und mal auf andere Gedanken zu kommen. Wir tun alles dafür, im Rahmen der Hygienemaßnahmen das Adventsschlendern zu ermöglichen“, sagt Oberbürgermeister Thilo Michler.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Öhringen




„Die Maskenpflicht ist ein Eingriff in mein Freiheitsrecht“

Ohne Maske unterwegs zu sein, ist kaum noch denkbar in diesen Zeiten. Auch in der Schule ist das Maskentragen zum festen Bestandteil geworden – sowohl für die Schüler als auch für die Lehrer. In Schulen gilt die Maskenpflicht ab dem Betreten des Schulgeländes. Sobald man seinen festen Platz im Unterrichtsraum verlässt, gilt es, eine Maske zu tragen: auf den Gängen, in der Mensa und auf dem Pausenhof. Die einzige Ausnahme ist im Klassenraum am festen Sitzplatz und beim Essen. Außerdem achten die Schulen sehr stark darauf, dass sich die Klassen in den Pausen nicht vermischen und durchgängig in der gleichen Konstellation bleiben, um eine Infektionskette zu verringern. Deswegen hat jede Klasse einen fest zugewiesenen Pausenbereich, indem sich auch nur diese Klasse aufhalten darf. An den Bushaltestellen allerdings gibt es diese getrennten Bereiche nicht.

Die Regierung ist überzeugt davon, dass die Maskenpflicht in Schulen sinnvoll ist. Doch sehen die Schüler das ebenfalls so?

„Konzept nicht ganz durchdacht“

„An sich ist es schon gut“, meint Anna-Lena Frank aus Bieringen. „Aber wenn man durchgehend in der gleichen Klasse ist und man sie im Unterricht abnehmen darf, ist das Konzept nicht ganz durchdacht, da Schüler untereinander ohne Maske Kontakt haben, aber während der Pause in der eigenen Klasse trotzdem eine Maske tragen müssen.“ Dennoch trägt die 15-Jährige die Maske nach den geltenden Vorschriften, denn auch wenn sie das Konzept manchmal nicht nachvollziehen kann, möchte sie helfen, eine Infektionskette zu unterbrechen.

„Ich möchte keinen durch mein leichtsinniges Handeln gefährden“

Auch für Nico Köhler aus Niederstetten ist es wichtig, sich an die Maskenregeln zu halten. Für den 15-Jährigen ist das Thema Corona nach wie vor aktuell: „Man hört jeden Tag etwas über Corona und die Zahlen steigen wieder. Ich persönlich merke Corona sehr stark an den noch vorhandenen Einschränkungen, aber für mich ist das Thema generell auch immer aktuell, denn meine Eltern haben ein Altenheim.“ Da alte und schwache Menschen zur Risikogruppe zählen, „trage ich meine Maske zuverlässig, denn ich möchte keinen durch mein leichtsinniges Handeln gefährden.“ Der Zehntklässler berichtet auch, dass er die Maske nicht nur in der Schule zuverlässig trägt, sondern auch außerhalb, wenn er sich in geschlossenen Räumen befindet.

„Anstrengend beim Atmen und Kopfschmerzen sind die Folge“

„Man gewöhnt sich an das Maskentragen, aber schön ist es nicht“, ist die Meinung von Louis Siller aus Geddelsbach. „Mit der Zeit ist es anstrengend beim Atmen und Kopfschmerzen sind die Folge.“ Auch der 16-Jährige sieht es kritisch, die Maske in der Pause zu tragen, wenn man sich in seiner Klasse befindet und davor ohne Maske Kontakt hatte. Dennoch hält er sich an die Maskenpflicht, „um andere und mich zu schützen.“

„Menschliche Aufpasser finde ich nervig“

Eine ganz andere Meinung hat Jana Tscherpel aus Schwäbisch Hall. Die 15-Jährige hält die Maskenpflicht für eine Zumutung, da sie wenig effektiv sei, weil die meisten nur einen „Stofffetzen vor dem Mund“ hätten. „Die Maskenpflicht ist ein Eingriff in mein Freiheitsrecht, sie beschränkt meine Freiheit. Wenn ich mich gefährden will, ist das meine Entscheidung.“ Auf die Frage, ob sie nicht Angst habe, andere damit zu gefährden, antwortet sie: „Diejenigen, denen ich schaden könnte, tragen selbst die Verantwortung für sich und können sich mit einer richtigen FFP2-Maske schützen.“ Jana möchte selbst entscheiden, ob und wann sie eine Maske trägt. „Menschliche Aufpasser“ findet sie nervig. Damit meint sie Menschen wie etwa Mitschüler, die keine Berechtigung dazu hätten, sie zurechtzuweisen und auch nicht dafür zuständig seien. Sie persönlich habe auch keine Angst vor Corona, wie sie betont: „Ich sehe das Coronavirus wie ein Grippevirus und bei der Grippe muss man auch keine Maske tragen.“ Obwohl sie keine Angst hat, ist das Thema Corona für sie präsent: „Man kann Corona nicht abschreiben, aber durch die Medien bleibt es eben auch aktuell. Ich denke aber, dass die öffentlichen Medien übertreiben. Man hat das Gefühl, dass sie das Virus schlimmer darstellen, als es ist und Angst verbreiten.“

„Verschärfte Maskenpflicht finde ich gut“

„Entweder sollte man die Maske ganz tragen oder gar nicht, aber so wie es gerade ist, bringen sie nicht viel“, ist das Statement von Benjamin Vogel (15) aus Künzelsau. „Jedoch finde ich die Maskenpflicht gut, da ich nicht weiß, wer Corona hat und ich kein Risiko eingehen will, deswegen trage ich die Maske zuverlässig.“

Seit Montag, den 19. Oktober 2020, gibt es noch strengere Maskenregeln. Das hat das Regierungspräsidium in Baden-Württemberg beschlossen. Nun müssen die Schüler und Lehrer die Maske auch im Unterricht tragen. „Ich finde es gut, dass man jetzt die Masken auch im Unterricht tragen muss, weil ich es ein bisschen schwachsinnig finde, zu sagen: Ihr tragt die Masken hier, aber dort wieder nicht. Und dann haben wir auch noch zusammen Schwimmen – ohne Masken. Das Problem ist, dass sich die meisten nur in der Schule so konsequent an die Maskenpflicht halten, aber außerhalb nicht.“

Die Maskenpflicht in Schulen sorgt derzeit für viel Gesprächsstoff und Diskussionen. Die Meinungen hierzu gehen weit auseinander. Wie nun das verschärfte Konzept, das die Maskenpflicht ab der fünften Klasse nun auch im Unterricht und nicht nur auf den Fluren vorsieht, ankommt und was es alles für neue Probleme mit sich bringt, wird sich im Laufe der nächsten Wochen herausstellen.

Text: Cora-Lee Pusker (15)