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Gesundheitsamt des Hohenlohekreises empfiehlt die Grippeschutzimpfung für bestimmte Gruppen

Das Landratsamt Hohenlohekreis informiert zum Thema Grippeimpfung:

Neben COVID-19 stellt unverändert die echte Virusgrippe (Influenza) eine ernsthafte Atemwegserkrankung dar. Anders als bei der SARS-CoV-2-Infektion lassen sich Infektionen mit Influenzaviren jedoch durch eine Impfung vermeiden. Vor allem Menschen, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung empfohlen hat, sollten jetzt einen Termin mit ihrem Arzt vereinbaren. Das sind vor allem Menschen über 60 Jahre und chronisch Erkrankte. Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut benennt als vorrangig zu impfende Personengruppen Senioren, BewohnerInnen in Alters- oder Pflegeheimen und Menschen mit chronischen Grundleiden. Empfohlen wird die Grippeschutzimpfung insbesondere auch für ärztliches und pflegerisches Personal und andere MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen, weil von ihnen ein Übertragungsrisiko auf Risikopersonen ausgehen könnte. Empfohlen ist die Impfung auch für Schwangere. Aber auch alle anderen Menschen profitieren von der Influenzaimpfung. Deswegen werden die Kosten für die Impfung von allen Krankenkassen in Baden-Württemberg übernommen.

„Gerade während einer Pandemie, so wie wir sie gerade erleben, ist eine hohe Influenza-Impfquote wichtig. Damit können schwere Verläufe oder gar Ko-Infektionen mit SARS-CoV-2 verhindert und Engpässe in Krankenhäusern vermieden werden“, erklärt Dr. Antje Haack-Erdmann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Hohenlohekreises.

In Baden-Württemberg werden die Kosten der Grippeimpfung von den Krankenkassen übernommen.

Üblicherweise hat die „Grippe-Saison“ ihren Höhepunkt im Februar/März. Nach der Impfung dauert es etwa zehn bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. „Damit der Schutz rechtzeitig wirkt, empfehlen wir, eine Impfung schon im Herbst vornehmen zu lassen“, erklärt Dr. Haack-Erdmann.

Soweit die Pressemitteilung des Landratsamtes.

Momentan keine Impfdosen lieferbar

GSCHWÄTZ hat bei einer Künzelsauer Arztpraxis nachgefragt: Derzeit sei eine Impfung nicht möglich, da der Impfstoff nicht lieferbar sei. Die Apotheke, bei der die Praxis die Impfungen bestellt hat, rechne mit einer Lieferbarkeit Mitte November.

 

Weitere Informationen gibt es bei der Arbeitsgemeinschaft Influenza unter https://influenza.rki.de/ sowie beim Robert Koch Institut (RKI) unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/Influenza.html.

Informationen zur Ständigen Impfkommission (Stiko) sind unter https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html zu finden.

Aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg (InfektNews) sowie Grafiken gibt es hier: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/Seiten/default.aspx

Aktuelle Influenza-Zahlen können hier abgerufen werden: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/Seiten/Influenza.aspx

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohe

Symbolbild Impfung. Foto: Pixabay




Künzelsau: Bis 16. November 2020 Annahme von Päckchen für den Weihnachtskonvoi

Die Stadtverwaltung Künzelsau teilt mit, dass bis zum 16. November 2020 Weihnachtspäckchen für bedürftige Kinder in Rumänien, Moldawien, Bulgarien und der Ukraine im Rathausfoyer während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros, Montag bis Freitag von 8.30 bis 18.30 Uhr, Samstag von 9 bis 13 Uhr abgegeben werden können.

Bis 16. November 2020 Päckchen im Rathaus Künzelsau abgeben

Der Wert des Geschenkpakets sollte fünf Euro betragen. Die Stadt empfiehlt: „Als Inhalt der Schuhkartons sehr zu empfehlen sind neue Kinderkleidung, Mützen, Schals, Handschuhe, Sportsachen, Haarschmuck, Schulbedarf, Würfelspiele, Puppen, Kartenspiele, Spielzeugautos, Hygieneartikel. Nicht empfehlenswert sind deutschsprachige Bücher, Spiele mit komplizierter Spieleanleitung, gebrauchte Kleidung, defekte Spielsachen und verderbliche Lebensmittel. Auf den Kartons sollte außen vermerkt sein, für welches Alter das Geschenk zu empfehlen ist. Als persönlicher Gruß kann gerne eine Weihnachtskarte beigelegt werden.“

Und so einfach funktioniert‘s: alten Schuhkarton hervorkramen, mit Spielsachen, Kleidung, Drogerieartikeln, … im Wert von fünf Euro füllen, als Geschenk verpacken und im Foyer des Rathauses auf den bereit gestellten Tisch legen. Dort steht auch eine Kasse bereit: Es wird um Unterstützung bei den Transportkosten in Höhe von zwei Euro je Geschenk gebeten.

Den Weihnachtspäckchenkonvoi gibt es seit 2001

Der Weihnachtspäckchenkonvoi hat bereits seit 2001 Tradition. Vor der Adventszeit werden Weihnachtspäckchen gesammelt und zu bedürftigen Kindern in Rumänien, Moldawien, Bulgarien und der Ukraine gebracht. Ziel der Aktion ist es, vielen Not leidenden Kindern zu Weihnachten eine besondere Freude zu machen und ihnen zu zeigen, dass sie nicht vergessen sind. Die Stadtverwaltung Künzelsau unterstützt die Aktion des „Round Table“, „Ladies´ Circle“, „Old Tablers“ und des „Tangent Club“ und bietet das Künzelsauer Rathaus als Sammelstelle an. Ab Montag, 26. Oktober bis Montag, 16. November können Menschen, die helfen wollen, dort Weihnachtsgeschenke für bedürftige Kinder abgeben. Um eine Unterstützung bei den Transportkosten in Höhe von zwei Euro je Geschenk wird gebeten.

Immer noch viel zu vielen Kindern bleibt die Weihnachtsfreude verwehrt. Wo große Armut und der tägliche Kampf ums Überleben die Menschen beherrschen, bleibt kein Raum, um sich Gedanken über Weihnachtsgeschenke für Kinder zu machen. Für die meisten Kinder in den Waisenhäusern, Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen, Kindergärten und Schulen ist es das einzige Geschenk, das sie erhalten.

Auch `Round Table 222 Hohenlohe´ hat in den letzten Jahren jeweils mehrere tausend Päckchen in den Schulen, Kindergärten und in Familien im Hohenlohekreis eingesammelt. Unzählige Hohenloher Kinder haben so in den vergangenen Jahren mit den gefüllten und als Geschenk verpackten Schuhkartons im Wert von rund fünf Euro dazu beigetragen, dass die Aktion weiterhin erfolgreich weitergeführt und ausgebaut werden kann.

Ehrenamtliche Helfer im Einsatz

Damit alle Päckchen sicher bei den Kindern ankommen, sind im Rahmen der Aktion für mehrere Wochen viele ehrenamtliche Helfer im Einsatz, die alle Aufgaben vom Einsammeln und Verladen bis hin zum Transport übernehmen. In Künzelsau werden die Geschenke abgeholt und zu einer zentralen Sammelstelle gebracht. Von dort aus macht sich der Weihnachtskonvoi mit LKWs nach Rumänien, Moldawien, Bulgarien und in die Ukraine auf. Am Ziel angekommen, werden die Päckchen dann an bedürftige Kinder in Kinderheimen, Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen und in Elendsvierteln verteilt und die vielen freiwilligen Helfer erleben direkt vor Ort die Freude und das Lachen der Kinder – und können bestätigen, dass die Geschenke ihren Sinn nicht verfehlt haben.

Der Ladies´Circle, Round Table, Old Tablers, Tangent Club, die Stadtverwaltung Künzelsau und alle beschenkten Kinder freuen sich über eine rege Beteiligung.

Pressemitteilung der Stadt Künzelsau

Fotos: Stadtverwaltung Künzelsau

Im Foyer des Künzelsauer Rathaus können ab sofort die Weihnachtspäckchen abgegeben werden. In den vergangenen Jahren konnten viele Päckchen entgegen genommen und an bedürftige Kinder weitergeleitet werden. Foto Stadtverwaltung Künzelsau.

 

Im Foyer des Künzelsauer Rathaus können ab sofort die Weihnachtspäckchen abgegeben werden. In den vergangenen Jahren konnten viele Päckchen entgegen genommen und an bedürftige Kinder weitergeleitet werden. Foto Stadtverwaltung Künzelsau.

 




Spektakulärer Feuerwehreinsatz bei KfZ-Brand auf der B19

Zu einem PKW Brand auf der B 19 zwischen Künzelsau und Gaisbach wurde am Sonntagmorgen, dem 25. Oktober 2020, die Feuerwehr Künzelsau gerufen. Nach einem Verkehrsunfall staute sich der Verkehr Richtung Gaisbach, als plötzlich aus einem im Stau stehenden Citroen aus dem Motorraum Rauch aufstieg. Eine Polizeistreife, die schon Vorort war alarmierte die Feuerwehr und löschte den Motorbrand schon weitestgehend mit zwei Pulverlöschern ab. Die Feuerwehr übernahm dann noch letzte Nachlöscharbeiten und übergab dann die Einsatzstelle wieder der Polizei.

Text und Bilder: Feuerwehr Künzelsau

Feuerwehr Künzelsau im Einsatz auf der B19.
Foto: Feuerwehr Künzelsau

Feuerwehr Künzelsau im Einsatz auf der B19.
Foto: Feuerwehr Künzelsau




„Dann erhöhen wir halt unsere Miete“

In der Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, den 13. Oktober 2020, stellte Ulrich Walter, stellvertretender Stadtkämmerer in Künzelsau, den Haushaltsvorschlag 2021 sowie die Finanzvorschau 2021 bis 2024 vor.

Walter plant mit Erträgen von 49,473 Millionen Euro und Aufwendungen von 49,606 Millionen Euro. Das veranschlagte Ergebnis beträgt also etwa 137.000 Euro. Gegenüber 2020, wo noch mit einem Ergebnis von 935.000 Euro gerechnet wird, ist das deutlich weniger.

Coronabedingte Mindereinnahmen

Walter begründet das mit coronabedingten Mindereinnahmen auf der einen Seite und höheren Umlagen, Mehrausgaben für Personal, insbesondere in der Kinderbetreuung, sowie einer Sonderbelastung für die anstehenden Wahlen im nächsten Jahr auf der Ausgabenseite.

Walter stellte vor der Haushaltsberatung im Gemeinderat klar: „Es muss aber klar sein, dass keine großen Wünsche mehr drin sein werden. Wenn Neues hinzukommen soll, muss es woanders eingespart werden.“ Er betonte, dass der Haushaltsausgleich bereits durch Einsparungen in verschiedenen Bereichen erreicht wurde. Allerdings: „Kindergärten und Schulen wurden von den vorgenommenen Einsparungen jedoch ausgenommen.“

Mehrausgaben bei Personal für Kinderbetreuung

Über zwölf Millionen Euro sollen aus dem Kernhaushalt trotz der Einsparungen investiert werden. Wichtige geplante Investitionen sind unter anderem 480.000 Euro für Feuerwehrfahrzeuge der Abteilungen Amrichshausen und Kocherstetten, 440.000 Euro für den Neubau des Sportvereinszentrums, vier Millionen Euro für den Bau eines Kinderhauses in Künzelsau, eine Million Euro für die Sanierung der Sporthalle der Georg-Wagner-Schule am Kocher, 950.000 Euro für das Dorfgemeinschaftshaus Nagelsberg, 450.000 Euro für die Sanierung der Sudetenhalde, 500.000 Euro für die Sanierung der Straßenbeleuchtung, je eine Million Euro für Hochwasserschutz in der Würzburger Straße und das Starkregenrisikomanagement, so eine Mitteilung der Stadtverwaltung.

SPD fordert Überprüfung der alten Bebauungspläne

Am Dienstag, den 20. Oktober 2020, wurde über den Haushalt erstmals debattiert. Der Gemeinderat hatte an der Planung der Verwaltung wenig zu kritisieren, neben Verständnisfragen kamen nur von Seiten der SPD/Grünen Änderungsanträge:

Vielleicht im Angesicht der Diskussion über das Sigloch-Areal (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/10/15/wir-koennen-auch-alles-weglassen/), beantragte die Fraktion SPD/Grüne eine „städtebauliche Rahmenplanung“ und beantragte dafür ein Budget von 100.000 Euro, das aus dem geplanten Ergebnis von 137.000 Euro finanziert werden soll. Sie begründete den Antrag damit, dass der Gemeinderat auf die Überarbeitung der Innenverdichtung proaktiv einwirken und mittelfristig eine Überprüfung der alten Bebauungspläne stattfinden müsse.

Bürgermeister Stephan Neumann merkte an: „Was Sie privat nicht tun, sollten Sie auch hier nicht tun: Mittel ausgeben, die Sie nicht haben.“

Verena Löhlein Ehrler (FREIE) sah die Probleme der alten Bebauungspläne ebenfalls. Sie meinte: „Ein gutes Projekt, aber eher mittelfristig.“

„Wenn die Stadt voll wäre mit Investoren“

„Wenn die Stadt voll wäre mit Investoren, wäre das ein gutes Projekt“, ist Christian von Stetten (CDU) überzeugt und fährt fort: „Das Einzige, was gegen Wohnraumknappheit hilft, ist bauen, bauen, Bauen.“

Dem entgegnete Hans-Jürgen Saknus (SPD), dass eine Beteiligung der Bürgerschaft zu mehr Ideen führen könnte. „Wenn der Rahmen festgelegt ist, kommen auch Investoren“.

Letztlich einigte man sich darauf, dass die Verwaltung die Kosten einer solchen „städtebaulichen Rahmenplanung“ prüft.

Ein weiterer Antrag von SPD/Grünen betrifft die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels. Dieses Thema wurde schon einmal in Zusammenarbeit mit Ingelfingen angegangen, jedoch dann fallengelassen.

Bürgermeister Neumann war der Meinung, „grundsätzlich glaube ich, hilft uns ein Mietspiegel nicht viel. Wenn wir eine angespannte Lage haben, dann hilft nur Wohnraum.“ Er berief sich auf eine Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage von MdL Anton Baron (AfD), in der Alternativen zum Mietspiegel aufgezeigt würden.

Christian von Stetten (CDU) schloss sich an: „Damit wird noch nicht eine Wohnung gebaut“ und bemängelte, dass für die Fortschreibung des Mietspiegels laufende Kosten entstünden.

„Wenn das von der SPD gefordert wird, dann erhöhen wir halt unsere Miete“

Ironisch wurde Verena Löhlein-Ehler, als sie behauptete, dem Antrag zustimmen zu wollen: „Ich bin ja auch Vermieter, dann kann ich die Miete viel leichter erhöhen. Wenn das von der SPD gefordert wird, dann erhöhen wir halt unsere Miete. Aber ist es das, was wir wollen?“
Dem entgegnete Saknus, dass er genau deshalb einen „qualifizierten“ Mietspiegel fordere. „Der freie Markt regelt das nicht“, sagte er mit Verweis auf „exorbitante Steigerungen der letzten Jahre“.

Reintraut Lindenmaier wies auf die Situation von Frauen aus dem Frauenhaus und Familien mit Kindern hin, die große Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden und stellte die Frage nach „Millionenwohnungen oder bezahlbarer Wohnraum?“.

Ein qualifizierter Mietspiegel sei unnötig, fand Bürgermeister Neumann und betonte: „Wir reduzieren ja schon Grundstückspreise, wenn im Gegenzug preiswerter Wohnraum erstellt wird.“ Er wandte sich an den Gemeinderat: „Was wirklich hilft, ist ein größeres Angebot. Aber das muss man als Gemeinderat auch wollen.“

„Die, die bauen wollen, auch bauen lassen“

Der Gemeinderat Künzelsau tagt in der Stadthalle. Foto: GSCHWÄTZ

Das fand auch Rolf Hamprecht (CDU): „Wir müssen die, die bauen wollen, auch bauen lassen.“ Er forderte vom Gemeinderat „neue Gedanken, damit wir die Menge an Neubauten auch zulassen.“

Die Abstimmung über den Antrag von SPD/Grüne, einen qualifizierten Mietspiegel erstellen zu lassen, wurde mit acht zu neun Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.

Text: Matthias Lauterer




Feuerwehrfahrzeug der freiwilligen Feuerwehr bei einem Einsatz verunglückt

Assamstadt: Feuerwehrfahrzeug verunglückt bei Einsatzfahrt

Zur Unterstützung für einen Brand in Boxberg war gegen 17.15 Uhr auch ein Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Krautheim auf der L 513 bei Assamstadt unterwegs. Kurz nach der Ortschaft kam der Fahrer des Einsatzfahrzeugs mit den rechten Rädern auf einen unbefestigten Teil abseits der Straße. Durch das darauf erfolgte Gegenlenken brach das Fahrzeug nach erneutem Fahrbahnkontakt aus, fuhr einen gegenüberliegenden Hang hinunter und überschlug sich. Hierbei wurden alle sieben Insassen verletzt. Der Sachschaden wird auf 250.000 Euro geschätzt.




Alkoholausschankverbot und Sperrstunde für die Hohenloher

Am 24. Oktober 2020 wurden im Hohenlohekreis neun Neuinfektionen gemeldet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Die 7-Tage-Inzidenz betrage damit 54,1 / 100.000 Einwohner.

Verfügung einer häuslichen Isolation

„Die Fallermittler arbeiten auch heute mit Hochdruck an der Ermittlung aller Kontaktpersonen, damit eine weitere Verbreitung schnellstmöglich eingedämmt werden kann“, so das Landratsamt. Für rund 20 Kontaktpersonen sei vom 24. Oktober 2020, 18:00 Uhr an eine häuslicher Isolation verfügt worden.

Ab Montag, den 26. Oktober 2020

Aufgrund eines Erlasses des Sozialministeriums hat, so erklärt das Landratsamt weiter, auch der Hohenlohekreis eine Allgemeinverfügung verordnet, die zu Einschränkungen bei der Sperrzeit und dem Alkoholausschank ab 23 Uhr bis 06 Uhr führt. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von 2.000 Euro.

Diese tritt am Montag, den 26. Oktober 2020, 23 Uhr in Kraft. Die Allgemeinverfügung ist über http://www.hohenlohekreis.de/bekanntmachungen abrufbar.

Hier lesen Sie die gesamte Allgemeinverfügung ungekürzt:

Die Verordnung ungekürzt

23. Oktober 2020
Das Landratsamt Hohenlohekreis erlässt nach § 28 Abs. 1, Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) i.V.m. § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach
dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV BW) und § 20 der Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)
 für die Städte Niedernhall, Neuenstein, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim,
Künzelsau, Waldenburg, Öhringen
 die Gemeinden Bretzfeld, Dörzbach, Kupferzell, Mulfingen, Pfedelbach, Schöntal,
Weißbach, Zweiflingen,
folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG
über die Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines
generellen Außenabgabeverbots von Alkohol

1. Für Schank- und Speisewirtschaften im Hohenlohekreis beginnt die Sperrstunde um
23.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr des Folgetages. Das bedeutet, dass der Betrieb des
Gaststättengewerbes in diesem Zeitraum untersagt ist. Ausgenommen sind die
Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen
nichtalkoholischen Getränken.
Amtliche Bekanntmachungen
des Hohenlohekreises

2. Während der Sperrzeit gilt zudem ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol.
Das bedeutet, dass von Schank- und Speisewirtschaften sowie Verkaufsstellen in der
Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetags keine alkoholischen Getränke
abgegeben werden dürfen.

3. Für den Fall, dass eine Schank- oder Speisewirtschaft entgegen Ziffer 1 zwischen 23.00
Uhr und 6.00 Uhr des Folgetags betrieben wird, wird die Anwendung unmittelbaren
Zwangs zu ihrer Betriebsbeendigung angedroht.

4. Für den Fall, dass gegen die Anordnung nach Ziffer 1 oder 2 verstoßen wird, wird
gegenüber dem Inhaber der Gaststättenerlaubnis bzw. Betreiber der Verkaufsstelle
die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2.000,00 € angedroht.

5. Diese Allgemeinverfügung tritt am Montag, 26. Oktober 2020, 23:00 Uhr, in Kraft.

6. Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50
bezogen auf den Hohenlohekreis in sieben aufeinanderfolgenden Tagen
unterschritten wird. Das Landratsamt Hohenlohekreis wird auf den Eintritt dieses
Zeitpunktes durch eine entsprechende Veröffentlichung auf der Homepage des
Landratsamtes (www.hohenlohekreis.de) und auf der Homepage http://www.corona-imhok.dezusätzlich hinweisen.

HINWEISE

Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG ist die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung
einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 IfSG ordnungswidrig und
kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Diese Allgemeinverfügung stellt gemäß §§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 16 Abs. 8 IfSG mit ihrer
Bekanntgabe eine solche sofort vollziehbare Anordnung dar. Widerspruch und
Anfechtungsklage haben daher keine aufschiebende Wirkung.

Im Übrigen gilt weiterhin die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)
vom 23. Juni 2020 in der jeweils gültigen Fassung.
Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann während der Sprechzeiten des Landratsamtes
Hohenlohekreis bei der Geschäftsstelle Kreistag (Allee 17, Gebäude A, 3. OG, Zimmer 303,
74653 Künzelsau) kostenlos eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist trotz der coronabedingten Einschränkungen im Betrieb des
Landratsamtes möglich. Dazu ist eine Anmeldung bei der Bürgertheke im Erdgeschoss
erforderlich.

R E C H T S B E H E L F S B E L E H R U N G

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe beim Landratsamt
Hohenlohekreis mit Sitz in Künzelsau Widerspruch erhoben werden.
Gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann beim Verwaltungsgericht
Stuttgart mit Sitz in Stuttgart Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt
werden.
Künzelsau, den 23. Oktober 2020
gez. Dr. Matthias Neth
Landrat

 




„Enttäuscht, dass Mitglieder der Gremien plötzlich dagegen waren“

„Überrascht“ zeigt sich Architekt Marcus Bär darüber, „dass Mitglieder der Gremien plötzlich dagegen waren“ und meint damit den Gestaltungsbeirat, der das Projekt Sigloch-Areal vor der Präsentation im Gemeinderat mehrfach besprochen hatte (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/10/15/wir-koennen-auch-alles-weglassen/. Die heftige Wortwahl, von „dumm verkaufen“ war die Rede, habe ihn sehr getroffen.

Haben hier etwas Einmaliges

Von der Qualität seiner Pläne ist er überzeugt: „Wir haben hier etwas, was es auf dem Markt nicht gibt, die Wohnungsgröße ist ein Alleinstellungsmerkmal“. Damit will er vor allem zwei Zielgruppen ansprechen: Einerseits Familien mit Kindern, die eine Wohnungsgröße von über 150 qm benötigen, aber auch altere Menschen, die aus einem Haus mit Garten kommen und den Aufwand für das Haus im Alter nicht mehr leisten können oder wollen. Angesprochen darauf, ob er aufgrund der sicherlich hohen Preise für die Wohnungen die Gefahr einer Gentrifizierung (Aufwertung eines Stadtteils durch dessen Sanierung oder Umbau mit der Folge, dass die dort ansässige Bevölkerung durch wohlhabendere Bevölkerungsschichten verdrängt wird) sieht, sagt er „Nein, das ist kein Projektziel.“

Baugesuch nach wie vor für 2021 geplant

Bär kann die Einwände der Anwohner verstehen, gegen eine sachliche Diskussion hat er nichts einzuwenden, aber er betont: „Ich verstehe Baurecht“ und wenn innerhalb des alten, einstöckigen Bebauungsplans Häuser bereits so umgebaut sind, dass sie zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoß haben, dann möchten er und der Bauherr auch so bauen. Das Penthouse sei kein Vollgeschoß, man habe sich hier an die „2/3“-Regel gehalten, insofern sei sein Entwurf durchaus vergleichbar mit der umgebenden Bebauung.

Das Baugesuch sei noch immer für nächstes Jahr geplant, an reiner Bauzeit veranschlagt er mindestens 18 Monate.

Text: Matthias Lauterer

So sollen die Wohnungen auf dem ehemaligen privaten Sigloch-Areal ausschauen. Quelle: Sitzungsunterlagen

Kapellenweg in Künzelsau. Auf dem ehemaligen privaten Sigloch-Areal sollen die geräumigen Wohnungen entstehen. Foto: GSCHWÄTZ

 




Im HK derzeit 9 Covid-Patienten, davon 1 auf der Intensivstation

Die Infektionszahlen steigen bundesweit, auch der Hohenlohekreis steht mit einer Inzidenz von 48,8 am 22. Oktober 2020 kurz vor dem Erreichen der Schwelle, an der der Landkreis Maßnahmen beschließen muss. Nicht nur die Infektionszahlen steigen, auch die Anzahl der COVID-Patienten in den Intensivstationen steigt deutlich.

Rund 8.000 Intensivbetten von insgesamt rund 30.000 noch frei, davon rund 1.100 Covid-Patienten

Das DIVI-Intensivregister nennt 29.570 verfügbare Intensivbetten in Deutschland, davon sind (Stand 22. Oktober 2020) 21.775 belegt. 1109 COVID-Patienten werden derzeit intensiv versorgt. 7.795 Intensivbetten sind demnach frei, weitere 12.719 könnten innerhalb einer Woche zur Verfügung gestellt werden. Ob für die Intensivbetten auch genügend qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung steht, sagen die Zahlen des DIVI-Registers nicht.

Hohenloher Krankenhaus: wenig Intensivbetten frei, aber Erhöhung möglich

Im Hohenlohekreis werden laut Ute Emig-Lange, Pressesprecherin der BBT-Gruppe, „zurzeit neun positiv auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getestete Patienten behandelt, ein weiterer Patient mit Verdacht auf eine Corona-Infektion wird ebenfalls auf der Infektstation versorgt. Einer der Patienten ist intensivpflichtig.“ Laut DIVI-Register stehen in Öhringen momentan 7 Intensivbetten zur Verfügung, zwei davon sind frei. Emig-Lange weiter: „Die derzeit sieben Beatmungsplätze können wie im Frühjahr bei Bedarf auf insgesamt zwölf erhöht werden.“

Auch Caritas hat Covid-Patienten, aber nicht auf der Intensivstation

Für das Caritas-Krankenhaus in Bad Mergentheim berichtet sie von 3 bestätigten Fällen und 9 Verdachtsfällen, von denen keiner intensivpflichtig ist. „Im Caritas-Krankenhaus haben wir das im Frühjahr bewährte Stufenkonzept wieder aktiviert“, erläutert Pflegedirektor Frank Feinauer. „Danach haben wir im Moment auf einer Station eine Spange mit mehreren Zimmern für COVID-19-Patienten sowie für Patienten mit Verdacht auf eine Corona-Infektion reserviert. Zugleich sind wir darauf vorbereitet in kurzer Zeit, die gesamte Station für COVID-19-Patienten zu räumen.“ Der nächste Schritt wäre dann die Räumung einer weiteren Station in diesem Bettenhaus. „Im Caritas-Krankenhaus haben wir den Vorteil, dass die vier Bettenhäuser räumlich komplett voneinander getrennt sind. Dadurch können wir eine Trennung von infektiösen und nicht-infektiösen Patienten hier sicherstellen“, so Feinauer.

Das DIVI-Register listet 52 freie Intensivbetten für den Main-Tauber-Kreis. Im Kreis Schwäbisch-Hall stehen insgesamt 55 Intensivbetten zur Verfügung, davon sind 11 frei.

Im Kreis Schwäbisch-Hall wird ein COVID-Patient intensivmedizinisch behandelt.

Experten gehen bis Ende November von einem Anstieg bis zur Vollauslastung auf den Intensivstationen aus

Die Belegungskurve der Krankenhaus- und Intensivbetten hinkt der Infektionszahl um etwa 14 Tage hinterher, es ist also zu erwarten, dass die Anzahl der COVID-Patienten, die intensivmedizinisch versorgt werden müssen, ebenfalls bald ansteigt. Eine Studie von Prof. Dr. Thorsten Lehr von der Universität des Saarlandes rechnet Ende November 2020 mit einem Bedarf von bundesweit etwa 12.500 Intensivbetten allein für COVID-Kranke. Damit wäre die Grenze zur Vollauslastung erreicht: Ohne die kurzfristig verfügbaren zusätzlichen Betten müssten planbare Behandlungen mit Intensivbedarf schon Ende November zurückgeschraubt werden.

Es droht eine Überlastung des Gesundheitssystems

Der Coronavirus verbreitet sich wieder in allen Bevölkerungsgruppen, auch die so genannten Risikogruppen sind wieder stärker betroffen. Solange kein Impfstoff oder eine effiziente Behandlungsmethode zur Verfügung steht, ist die Verhinderung von Infektionen die einzige Möglichkeit, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu umgehen, das bedeutet unter anderem eine Verringerung der Kontakte, Einhaltung der Maskenpflicht und der Abstandsregeln sowie Desinfektion.

Ab dem Erreichen einer Inzidenz von 50 sind die Landkreise gehalten, Maßnahmen zu verschärfen, etwa Versammlungen zu beschränken oder ganz zu verbieten.

Text: Matthias Lauterer

Quellen: DIVI-Register: https://www.intensivregister.de/ , Simulationsstudie: https://covid-simulator.com/

 

Intensivkapazitäten im Kreis Schwäbisch-Hall, Stand 22. Oktober 2020. Bild: Screenshot DIE ZEIT

Intensivkapazitäten im Main-Tauber-Kreis, Stand 22. Oktober 2020. Bild: Screenshot DIE ZEIT

 

 

 

 




„Wir möchten damit die Attraktivität der gesamten Stadt erhalten“

Im Rahmen des Landeswettbewerbes „Start-up BW Local“ hat das Wirtschaftsministerium weitere 26 gründungsfreundliche Kommunen ausgezeichnet, darunter auch Künzelsau. Das geht aus einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums hervor.

Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann freut sich über diese Anerkennung für seine Stadt: „Die zweite Teilnahme am Landeswettbewerb Start-up war für uns eine gute Gelegenheit, zu überlegen, wie wir das bestehende Angebot weiterentwickeln und  Gründer auf dem Weg in die Selbständigkeit zur Seite stehen können. Wir möchten damit die Attraktivität der gesamten Stadt erhalten und Menschen unterstützen, die Ideen haben und sich mit einbringen.“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Wir brauchen Kommunen, die Gründungswillige aktiv unterstützen und die in den regionalen Start-up Ökosystemen eine aktive Rolle spielen.“

Start-ups den Start erleichtern

26 Kommunen in Baden-Württemberg tragen ab sofort das Prädikat „gründungsfreundliche Kommune 2020/2021“. Beim „Pitches der Kommunen“ am 14. und 15. Oktober 2020 im Rahmen des Landeswettbewerbs „Start-up BW Local“ konnten sie die Jury mit ihren Konzepten zur Gründungsförderung überzeugen. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zeigte sich beeindruckt von dem großen Einsatz der Kommunen im ganzen Land, gründungsfreundliche Strukturen zu schaffen: „Wir brauchen Kommunen, die Gründungswillige aktiv unterstützen und die in den regionalen Start-up Ökosystemen eine aktive Rolle spielen“, so die Ministerin. „Die ausgezeichneten Kommunen bieten Services an, die die Gründerinnen und Gründer wirklich brauchen. Herzlichen Glückwunsch an alle ausgezeichneten Teilnehmer. Ihr Engagement ist wichtig, um Baden-Württemberg zu einer der gründungsdynamischsten Regionen Europas zu machen.“

Einzug ins Finale

Ausgezeichnet wurden die Kommunen in den drei Kategorien „Gemeinde bis 20.000 Einwohner“, „Stadt“ und „Interkommunaler Ansatz/Landkreise“. Die von der Jury ausgewählten Kommunen und interkommunalen Projekte, deren Maßnahmen die stärkste Dynamik in einem weiteren Ausbau von Gründungsvorhaben erwarten lassen, präsentieren ihre Konzepte erneut im virtuellen Landesfi-nale am 9. Dezember 2020. Dort werden die Platzierungen vom ersten bis zum dritten Platz unter Einbeziehung eines Fachpublikums aus der baden-württembergischen Gründungs- und Start-up-Szene ermittelt.

Die ausgezeichneten Gemeinden bis 20.000 Einwohner sind:

• Bad Saulgau (Einzug ins Finale)
• Künzelsau (Einzug ins Finale)
• Magstadt (Einzug ins Finale)

• Sigmaringen
• Waldenbuch
Ausgezeichnete Städte
• Albstadt (Einzug ins Finale)
• Baden-Baden
• Mannheim (Einzug ins Finale)
• Göppingen
• Heidelberg
• Herrenberg
• Reutlingen (Einzug ins Finale)
• Rottenburg
• Sindelfingen

Ausgezeichnete interkommunale Ansätze:

• Region Ostwürttemberg mit den Städten Aalen, Ellwangen, Giengen an der Brenz, Heidenheim, Schwäbisch Gmünd und den Landkreisen Heidenheim und Ostalbkreis (Einzug ins Finale)
• Landkreis Böblingen (Einzug ins Finale)
• Verbund der vier Städte Esslingen, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Nürtingen (Einzug ins Finale)

Die Preisgelder je Kategorie betragen:

Platz 1 – 10.000 Euro
Platz 2 – 7.500 Euro
Platz 3 – 5.000 Euro

Die Preisgelder können von den Kommunen frei zum weiteren Ausbau der Gründungsdynamik eingesetzt werden.

Das Wirtschaftsministerium würdigt in einer besonderen Kategorie auch die Kommunen, die sich mit ihren erstellten Konzepten auf einem sehr guten Weg zur „ausgezeichneten Kommune“ befinden, in der aktuellen Wettbewerbsrunde aber noch keine Auszeichnung erhalten. Dies sind die Gemeinden Bad Säckingen, Ebersbach, Mengen, Neuenburg am Rhein und Pfullendorf, die Städte Bret-ten, Freudenstadt und Leinfelden-Echterdingen sowie der Landkreis Calw.

Die „Pitches der Kommunen“ wurden von folgenden Jury-Mitgliedern mit Erfahrungen im Gründungsbereich bewertet:

• Matthias Burgbacher | PLAN:KOOPERATIV
• Timm Czarnecki | BRC Solar GmbH
• Tim Dibjick | Membratech Engineering GmbH
• Stefanie Knebel | AudiotexTour GbR
• Pia Nowotny | Martha´s Gastronomiebetriebe GmbH

Der Landeswettbewerb „Start-up BW Local“

„Start-up BW Local“ ist laut dem Wirtschaftsministerium ein Landeswettbewerb des Wirtschaftsministeriums Ba-den-Württemberg. Er fördert Gemeinden, Städte und Landkreise bei der konzep-tionellen Erstellung gründungsfreundlicher Strukturen vor Ort. Gründerinnen und Gründer bewerten im Anschluss die Konzepte und zeichnen die überzeugends-ten Teilnehmer mit dem Label „Gründungfreundliche Kommune“ aus. Seit dem Start des Formats sind neben einer Community der Gründungsunterstützer auch unbürokratische Strukturen entstanden, von denen Gründer profitieren.

Der Wettbewerb wird gemeinsam getragen vom Wirtschaftsministerium und von den baden-württembergischen kommunalen Spitzenverbänden Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag sowie vom Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) und vom baden-württembergischen Handwerkstag (BWHT).

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.startupbw.de/local




Droht dem Hohenlohekreis der Lockdown?

Am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, sind dem Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt zwölf neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt bei 48,8 pro 100.000 Einwohner. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Ab dem Wert 50 erreicht man die dritte Pandemiestufe und es drohen weitere Maßnahmen. Wobei diese Maßnahmen bereits am 19. Oktober 2020 von der Landesregierung in Kraft gesetzt wurden, nachdem immer mehr Kreise den Wert von 50 überschritten haben.

Das bedeutet unter anderem, dass sich privat nur noch bis zu zehn Personen treffen dürfen oder zwei Hausstände begrenzt. Auch im Freien ist an öffentlichen Allgemeinplätzen ein Mund-Nasenschutz Pflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Es soll verstärkt mit Telemedizin gearbeitet werden, unter anderem auch bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen. Ab der fünften Klasse sollen Schüler auch im Unterricht und nicht nur wie bisher in den Fluren einen Mund-Nasenschutz tragen. Kliniken sollen „erforderliche Intensiv-Kapazitäten für Covid-Patienten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren“, so die Landesregierung. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-ruft-die-dritte-pandemiestufe-aus/

Der Hohenlohekreis indes ist bemüht darum, Infektionsketten aufzudecken und zu durchbrechen.

Häusliche Isolation

„Mit Hochdruck arbeiteten die Fallermittler auch heute daran, für die Infizierten die häusliche Isolation anzuordnen und ihre Kontakte zu ermitteln, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, so das Landratsamt. „Aufgrund der Infektion einer Kernzeitbetreuerin an der Schillerschule Öhringen besteht dort der dringende Verdacht, dass weitere Schülerinnen und Schüler als K1-Personen in Quarantäne geschickt werden müssen. Die Ermittlungen laufen derzeit.“

In Öhringen könnte sich die Situation zuspitzen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, zudem ein so genanntes Ausbruchsgeschehen identifiziert und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Das bedeutet, dass die Zusammenhänge zwischen mehreren einzelnen Fällen von den Fallermittlern nachvollzogen werden konnten. Es hat sich gezeigt, dass die Quarantäne für die Kindergartengruppe in Bretzfeld, die gestern angeordnet wurde, sich auf einen Mitte Oktober 2020 gemeldeten Fall an der gewerblichen Schule Öhringen zurückführen lasse. „Eine derart lückenlos nachvollziehbare Infektionskette kann es nur geben, wenn alle positiv auf das Coronavirus Getesteten ihre Kontaktpersonen korrekt melden. Hier sind wir dringend auf die Mithilfe und Verantwortung der Bürger angewiesen“, so Dr. Susanne Gebert, Fachdienstleiterin Infektionsschutz und Umwelthygiene.

Richtigstellung

„Entgegen der gestrigen Meldung wurde für die Fußballmannschaft in Bretzfeld-Bitzfeld keine häusliche Isolation angeordnet“, korrigierte das Landratsamt des Hohenlohekreises. „Es bestand zunächst der Verdacht, dass die Fußballer als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen seien. Da das vorgelegte strenge Hygienekonzept eingehalten wurde, musste jedoch keine Quarantäne ausgesprochen werden.“

Häusliche Isolation

„Mit Hochdruck arbeiteten die Fallermittler auch heute daran, für die Infizierten die häusliche Isolation anzuordnen und ihre Kontakte zu ermitteln, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, so das Landratsamt. „Aufgrund der Infektion einer Kernzeitbetreuerin an der Schillerschule Öhringen besteht dort der dringende Verdacht, dass weitere Schülerinnen und Schüler als K1-Personen in Quarantäne geschickt werden müssen. Die Ermittlungen laufen derzeit.“

In Öhringen könnte sich die Situation zuspitzen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, zudem ein so genanntes Ausbruchsgeschehen identifiziert und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Das bedeutet, dass die Zusammenhänge zwischen mehreren einzelnen Fällen von den Fallermittlern nachvollzogen werden konnten. Es hat sich gezeigt, dass die Quarantäne für die Kindergartengruppe in Bretzfeld, die gestern angeordnet wurde, sich auf einen Mitte Oktober 2020 gemeldeten Fall an der gewerblichen Schule Öhringen zurückführen lasse. „Eine derart lückenlos nachvollziehbare Infektionskette kann es nur geben, wenn alle positiv auf das Coronavirus Getesteten ihre Kontaktpersonen korrekt melden. Hier sind wir dringend auf die Mithilfe und Verantwortung der Bürger angewiesen“, so Dr. Susanne Gebert, Fachdienstleiterin Infektionsschutz und Umwelthygiene.

Richtigstellung

„Entgegen der gestrigen Meldung wurde für die Fußballmannschaft in Bretzfeld-Bitzfeld keine häusliche Isolation angeordnet“, korrigierte das Landratsamt des Hohenlohekreises. „Es bestand zunächst der Verdacht, dass die Fußballer als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen seien. Da das vorgelegte strenge Hygienekonzept eingehalten wurde, musste jedoch keine Quarantäne ausgesprochen werden.“

Häusliche Isolation

„Mit Hochdruck arbeiteten die Fallermittler auch heute daran, für die Infizierten die häusliche Isolation anzuordnen und ihre Kontakte zu ermitteln, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, so das Landratsamt. „Aufgrund der Infektion einer Kernzeitbetreuerin an der Schillerschule Öhringen besteht dort der dringende Verdacht, dass weitere Schülerinnen und Schüler als K1-Personen in Quarantäne geschickt werden müssen. Die Ermittlungen laufen derzeit.“

In Öhringen könnte sich die Situation zuspitzen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, zudem ein so genanntes Ausbruchsgeschehen identifiziert und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Das bedeutet, dass die Zusammenhänge zwischen mehreren einzelnen Fällen von den Fallermittlern nachvollzogen werden konnten. Es hat sich gezeigt, dass die Quarantäne für die Kindergartengruppe in Bretzfeld, die gestern angeordnet wurde, sich auf einen Mitte Oktober 2020 gemeldeten Fall an der gewerblichen Schule Öhringen zurückführen lasse. „Eine derart lückenlos nachvollziehbare Infektionskette kann es nur geben, wenn alle positiv auf das Coronavirus Getesteten ihre Kontaktpersonen korrekt melden. Hier sind wir dringend auf die Mithilfe und Verantwortung der Bürger angewiesen“, so Dr. Susanne Gebert, Fachdienstleiterin Infektionsschutz und Umwelthygiene.

Richtigstellung

„Entgegen der gestrigen Meldung wurde für die Fußballmannschaft in Bretzfeld-Bitzfeld keine häusliche Isolation angeordnet“, korrigierte das Landratsamt des Hohenlohekreises. „Es bestand zunächst der Verdacht, dass die Fußballer als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen seien. Da das vorgelegte strenge Hygienekonzept eingehalten wurde, musste jedoch keine Quarantäne ausgesprochen werden.“

Im Rahmen der Vorgaben der Landesregierung im Bezug auf die dritte Pandemiestufe öffnet der Hohenlohekreis die Corona-Abstrichstelle in Belzhag ab dem 02. November wieder.

Schulen

Eltern befürchten, dass bei weiter steigenden Zahlen, Schulen in Baden-Württemberg nach dem Ende der Herbstferien geschlossen bleiben könnten und wieder in homeschooling übergeht.

Am 22. Oktober 2020 meldete das baden-württembergische Kultusministerium, dass an 456 Schulen insgesamt 943 Klassen beziehungsweise Gruppen aufgrund von Fällen einer Infektion mit dem Corona-Virus beziehungsweise des Verdachts auf den Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus vorübergehend ins homeschooling geschickt wurden. 15 Schulen sind vollständig geschlossen. Zur Relation: In Baden-Württemberg gibt es insgesamt ungefähr 67.500 Klassen und etwa 4.500 Schulen.