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Anton Baron (Afd) in der Satiresendung Extra 3 im NDR

Der AfD-Landtagsabgeordnete des Hohenlohekreises, Anton Baron, schaffte es vermutlich  höchst unfreiwillig in die Satiresendung Extra 3 „Der Irrsinn der Woche“ im NDR. Die Ausstrahlung erfolgte am 22. Oktober 2020 (ab Minute 37). Thema war unter anderem Rassismus und wie man politisch korrekt mit diversen Themen umgeht.

„Viele Bürger unterstützen die Maßnahme“

Als Beispiel nennt Moderator Christian Ehring die Krippe im Ulmer Münster und in diesem Zusammenhang die Darstellung der drei Weisen aus dem Morgenland genannt. Die Melchior-Figur ist laut dem Dekan Ernst-Wilhelm Gohl in den 1920er Jahren in „abschätziger Weise“ geschnitzt worden. Denn: Die Beine und das Gesicht der Figur sind, so zeigt es Gohl in die TV-Kamera, tatsächlich nicht sehr wohlgeformt – im Vergleich zu den anderen beiden Figuren, weshalb, so erklärt es Moderator Christian Ehring, die drei Figuren in diesem Jahr vermutlich nicht im Ulmer Münster aufgestellt werden. „Viele Bürger unterstützen die Maßnahme“, so Ehring, „andere halten sie für Zensur, wie die AfD, die gegen übertriebene politische Korrektheit der evangelischen Kirche wettert“.

„Ist das wirklich die vielbeschworene Vielfalt?“

Die AfD finde, so Ehring, es sei rassistisch, diese Figur da nicht stehenzulassen. Dabei bezieht sich Ehring auf Anton Baron, der auf seiner Facebookseite am 06. Oktober 2020 folgenden Kommentar zu diesem Thema abgegeben hat: „Ist das wirklich die vielbeschworene Vielfalt, wenn die Figur eine dunkelhäutigen biblischen Persönlichkeit nur aufgrund einer etwas altertümlichen Darstellung entfernt wird? Man könnte es als rassistisch bezeichnen.“

Moderator Ehring bezeichnet diese Worte Barons als „interessanten Twist“, nämlich: „eine rassistische Darstellung nicht mehr zu zeigen – das sei rassistisch“.

Unter Barons Facebook-Post finden sich über 30 Kommentare von Followern, die Baron weitestgehend zustimmen: Unter anderem ein Harry Haller meint: „Die Religioten sind ja per se schon nicht ganz bei Sinnen. Diese Episode läßt den unbefangen Beobachter jedoch vollends an der Zurechnungsfähigkeit der Akteure zweifeln. Wer wegen der Borniertheit extremer Minderheiten künstlerische Darstellungen ausmustert, kann auch gleich damit beginnen, Bücher zu verbrennen.“

Moderator Ehring wiederum verweist darauf, dass nur weil etwas früher als normal galt – etwa die Darstellung von bestimmten Personengruppen auf eine bestimmte Art und Weise – heute nicht mehr so sein muss und nannte als Beispiel unter anderem die Hexenverbrennung, die früher als normal galt und heute schließlich auch nicht mehr vollzogen werde.

 

die umstrittene Melchior-Figur der Krippe Münster, neue Sakristei

Anton Baron. Foto: Landtagsbüro Anton Baron

 

 

 

 

 




Krämermarkt in Künzelsau in Coronaversion

Der traditionelle Simon-Judä-Krämermarkt findet am Mittwoch, 28. Oktober 2020 statt – aber mit weniger Marktständen. Die Stadtverwaltung Künzelsau wird die Marktbuden mit mehr Abstand in der Hauptstraße positionieren, damit die Abstandsregeln von den Besuchern gut eingehalten werden können. Außerdem gilt auf dem gesamten Marktgelände Maskenpflicht. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau hervor.

Maskenpflicht in der Hauptstraße

Die Stadtverwaltung lädt die Besucher überdies ein, auch in den Einzelhandelsgeschäften, die es um das Marktgeschehen herum gibt, zu stöbern und damit die Einzelhändler vor Ort zu unterstützen: „Ein gutes Warenangebot und eine kompetente Beratung präsentieren zusätzlich und ganzjährig die Künzelsauer Einzelhändler. Im einen oder anderen Laden sind spezielle Marktangebote zu ergattern.“

Von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr bieten die Marktbeschicker des Krämermarktes ihr buntes Warensortiment an. Die Genießermeile am Unteren Markt entfällt.
Die Hauptstraße ist am 28. Oktober 2020 wegen des Simon-Judä-Krämermarktes gesperrt, außerdem die Stuttgarter Straße ab der Alleekreuzung und die Komburgstraße.

Simon-Judä-Krämermarkt in früheren Jahren ohne Maskenpflicht. Quelle: Stadtverwaltung Künzelsau

Diesmal in abgespeckter Form: Simon-Judä-Krämermarkt. Quelle: Stadtverwaltung Künzelsau




Feuerwehren Künzelsau / Ingelfingen befreien Fahrer aus Auto

Am Montagvormittag, den 26. Oktober 2020, wurde der Rüstzug Künzelsau und die Feuerwehr Ingelfingen zu einem Verkehrsunfall zwischen Stachenhausen und Hohebach gerufen. Ein Fahrzeug war von der Fahrbahn abgekommen, eine Böschung hinab gefahren und kam erst vor einem Gebüsch zum Stehen. Zur schonenden Rettung des Fahrers musste von der Feuerwehr die hintere Türe abgenommen und die B-Säule herausgetrennt werden. Mit dem hinzugerufenen SAR Rettungshubschrauber aus Niederstetten wurde der Patient in eine Klinik geflogen.
Text und Fotos: Feuerwehr Künzelsau

Ein Rettungshubschrauber brachte den Fahrer in ein Krankenhaus. Foto: Feuerwehr Künzelsau

Unfall zwischen Stachenhausen und Hohebach. Foto: Feuerwehr Künzelsau

Feuerwehrleute aus Künzelsau und Ingelfingen bergen den verunglückten Fahrer. Foto: Feuerwehr Künzelsau




So wurde uns auch die frische Luft aus dem Stundenplan gestrichen

Die Maskenpflicht hat die eine oder andere Infektionskette verringert. Sie ist eine gute Maßnahme im Schutz vor Corona und gehört mittlerweile zum Alltag dazu. Aufgrund der zahlreichen Neuinfektionen wurde die Maskenpflicht seit Montag, den 19.10.2020 in den Schulen verschärft.  Laut der Regierung müssen die Masken nun auch im Unterricht getragen werden. Kopfschmerzen, das Gefühl zu wenig Luft zu bekommen oder gar keine und die Beschwerden der Schüler sind ständiger Begleiter im Unterricht.

Die Maskenpflicht ist für mich teilweise widersprüchlich und hat Folgen

Meiner Meinung nach ist das Maskentragen sinnvoll und im Unterricht noch sinnvoller, weil vor der neuen Regelung hat man nur darauf geachtet, die unterschiedlichen Klassen auseinander zu halten, aber in der Klasse hatte man Kontakte. Jetzt versucht man durch die neue Verordnung auch die Kontakte in der eigenen Klasse zu minimieren. Aber dennoch habe ich meine Probleme mit der Maskenpflicht im Unterricht. Denn für mich ist sie teilweise widersprüchlich und sie hat Folgen.

Ich habe Schwimmunterricht mit meiner Klasse und das ohne Maske und Abstand

Zum Beispiel gehe ich auf eine Ganztagesschule, das heißt ich habe acht Stunden Unterricht am Tag. In diesen acht Schulstunden wird von mir erwartet, dass ich meine Maske ununterbrochen trage und die geforderte Leistung erbringe. Mit Maske ist das jedoch etwas schwieriger geworden. Ich merke, dass meine Konzentration schneller nachlässt und ich auch sehr schnell Kopfschmerzen bekomme. Ärzte und auch Arzthelfer oder Arzthelferinnen müssen auch den ganzen Tag eine Maske tragen und sind das mittlerweile schon gewohnt. Wir Kinder und Jugendlichen sind das noch nicht gewohnt und es ist sehr anstrengend für uns das zu schaffen, aber ich versuche mein Bestes zu geben. Das Paradoxe an der Maskenpflicht im Unterricht ist jedoch, dass es in manchen Schulstunden nicht möglich und den Schülern auch nicht zumutbar ist eine Maske zu tragen. Und so ist es, dass ich mit meiner ganzen Klasse Schwimmunterricht habe und wir uns alle im selben Becken befinden, ohne die Abstandsregeln einhalten zu können und natürlich ohne Maske. In der Schule wird sehr genau darauf geachtet, dass man sich nicht mit anderen Klassen vermischt und immer in der eigenen festen Klasse ist. Aber wenn man dann schaut, wie kunterbunt die Kinder an der Bushaltestelle stehen, kann man erkennen, dass das Konzept der Corona Maßnahmen noch Lücken aufweist.

 Auch das Reden mit den anderen aus meiner Klasse fällt mir schwer aufgrund der Maske

Es hat sich vieles wegen Corona geändert und so wurde uns auch die frische Luft aus dem Stundenplan gestrichen, denn auch in der Pause, auf dem Schulhof, gilt die Maskenpflicht. Ich mag die Pause an der frischen Luft, mit Maske ist es aber nicht leicht, sie wirklich zu genießen, da man seine eigene Luft die ganze Zeit einatmet. Auch das Reden mit den anderen aus meiner Klasse fällt mir schwer aufgrund der Maske. Dies ist auch ein häufiges Problem im Unterricht, dass man seine Mitschüler und auch manchmal seinen Lehrer kaum oder schlecht versteht. Genauso ist es auch umgekehrt, dass die Lehrer die Schüler nicht verstehen. So muss viel wiederholt werden und das ist vergeudete Zeit.

Nicht nur die Schüler haben ihre Probleme mit der Maskenpflicht, sondern auch die Lehrer

Ich habe das Konzept nicht mit offenen Armen empfangen, aber ich halte mich daran. Das liegt auch daran, dass ich zu einer Gruppe Schüler gehöre, die noch einen Nachteil mehr haben als andere. Die Brillenträger. Wenn man zu dieser Gruppe gehört, so wie ich hat man den Nachteil, dass aufgrund der Maske die Brille ständig beschlägt. Das stört mich sehr, aber mit der Zeit habe ich ein paar Tricks herausgefunden, wie ich die Maske so tragen kann, dass es seltener bis gar nicht mehr passiert. Dennoch kann es manchmal ein nerviger Begleiter sein. Außerdem denke ich, dass nicht nur die Schüler ihre Probleme mit der Maskenpflicht haben, sondern auch die Lehrer. Ich denke, dass sie ziemlich überfordert sind mit der neuen Situation, denn auch ihnen fällt es bestimmt nicht leicht, die Maske immer aufzuhaben und ständig Schüler zurechtzuweisen, sich an die Regeln der Maske zu halten.

Auch wenn ich meine Probleme mit der Maskenpflicht habe und ich sie in der Schule manchmal als widersprüchlich sehe, halte ich mich an die neue Regel und jeder der seine Maske nach den geltenden Regeln aufsetzt, trägt dazu bei, dass das Konzept auch funktioniert und sinnvoll bleibt. Hierbei ist es dann kontraproduktiv, wenn sich einige Schüler Atteste gegen die Maskenpflicht von ihrem Arzt herausschreiben lassen, aufgrund einer „angeblichen“ Krankheit. Das heißt, die Schüler mit so einem Attest sind von der Maskenpflicht an der Schule befreit. Aber dabei schützen sie sich und andere auch nicht gegen Corona. Ich will niemandem einem Risiko aussetzen. Ich schütze andere und mich, wenn ich eine Maske trage und werde das auch weiterhin einhalten.

Von Cora-Lee Pusker

Mit Maske lernen. Foto: GSCHWÄTZ

 




Gesundheitsamt des Hohenlohekreises empfiehlt die Grippeschutzimpfung für bestimmte Gruppen

Das Landratsamt Hohenlohekreis informiert zum Thema Grippeimpfung:

Neben COVID-19 stellt unverändert die echte Virusgrippe (Influenza) eine ernsthafte Atemwegserkrankung dar. Anders als bei der SARS-CoV-2-Infektion lassen sich Infektionen mit Influenzaviren jedoch durch eine Impfung vermeiden. Vor allem Menschen, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung empfohlen hat, sollten jetzt einen Termin mit ihrem Arzt vereinbaren. Das sind vor allem Menschen über 60 Jahre und chronisch Erkrankte. Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut benennt als vorrangig zu impfende Personengruppen Senioren, BewohnerInnen in Alters- oder Pflegeheimen und Menschen mit chronischen Grundleiden. Empfohlen wird die Grippeschutzimpfung insbesondere auch für ärztliches und pflegerisches Personal und andere MitarbeiterInnen im Gesundheitswesen, weil von ihnen ein Übertragungsrisiko auf Risikopersonen ausgehen könnte. Empfohlen ist die Impfung auch für Schwangere. Aber auch alle anderen Menschen profitieren von der Influenzaimpfung. Deswegen werden die Kosten für die Impfung von allen Krankenkassen in Baden-Württemberg übernommen.

„Gerade während einer Pandemie, so wie wir sie gerade erleben, ist eine hohe Influenza-Impfquote wichtig. Damit können schwere Verläufe oder gar Ko-Infektionen mit SARS-CoV-2 verhindert und Engpässe in Krankenhäusern vermieden werden“, erklärt Dr. Antje Haack-Erdmann, Leiterin des Gesundheitsamtes des Hohenlohekreises.

In Baden-Württemberg werden die Kosten der Grippeimpfung von den Krankenkassen übernommen.

Üblicherweise hat die „Grippe-Saison“ ihren Höhepunkt im Februar/März. Nach der Impfung dauert es etwa zehn bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. „Damit der Schutz rechtzeitig wirkt, empfehlen wir, eine Impfung schon im Herbst vornehmen zu lassen“, erklärt Dr. Haack-Erdmann.

Soweit die Pressemitteilung des Landratsamtes.

Momentan keine Impfdosen lieferbar

GSCHWÄTZ hat bei einer Künzelsauer Arztpraxis nachgefragt: Derzeit sei eine Impfung nicht möglich, da der Impfstoff nicht lieferbar sei. Die Apotheke, bei der die Praxis die Impfungen bestellt hat, rechne mit einer Lieferbarkeit Mitte November.

 

Weitere Informationen gibt es bei der Arbeitsgemeinschaft Influenza unter https://influenza.rki.de/ sowie beim Robert Koch Institut (RKI) unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/Influenza.html.

Informationen zur Ständigen Impfkommission (Stiko) sind unter https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_node.html zu finden.

Aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg (InfektNews) sowie Grafiken gibt es hier: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/Seiten/default.aspx

Aktuelle Influenza-Zahlen können hier abgerufen werden: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/Seiten/Influenza.aspx

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohe

Symbolbild Impfung. Foto: Pixabay




Künzelsau: Bis 16. November 2020 Annahme von Päckchen für den Weihnachtskonvoi

Die Stadtverwaltung Künzelsau teilt mit, dass bis zum 16. November 2020 Weihnachtspäckchen für bedürftige Kinder in Rumänien, Moldawien, Bulgarien und der Ukraine im Rathausfoyer während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros, Montag bis Freitag von 8.30 bis 18.30 Uhr, Samstag von 9 bis 13 Uhr abgegeben werden können.

Bis 16. November 2020 Päckchen im Rathaus Künzelsau abgeben

Der Wert des Geschenkpakets sollte fünf Euro betragen. Die Stadt empfiehlt: „Als Inhalt der Schuhkartons sehr zu empfehlen sind neue Kinderkleidung, Mützen, Schals, Handschuhe, Sportsachen, Haarschmuck, Schulbedarf, Würfelspiele, Puppen, Kartenspiele, Spielzeugautos, Hygieneartikel. Nicht empfehlenswert sind deutschsprachige Bücher, Spiele mit komplizierter Spieleanleitung, gebrauchte Kleidung, defekte Spielsachen und verderbliche Lebensmittel. Auf den Kartons sollte außen vermerkt sein, für welches Alter das Geschenk zu empfehlen ist. Als persönlicher Gruß kann gerne eine Weihnachtskarte beigelegt werden.“

Und so einfach funktioniert‘s: alten Schuhkarton hervorkramen, mit Spielsachen, Kleidung, Drogerieartikeln, … im Wert von fünf Euro füllen, als Geschenk verpacken und im Foyer des Rathauses auf den bereit gestellten Tisch legen. Dort steht auch eine Kasse bereit: Es wird um Unterstützung bei den Transportkosten in Höhe von zwei Euro je Geschenk gebeten.

Den Weihnachtspäckchenkonvoi gibt es seit 2001

Der Weihnachtspäckchenkonvoi hat bereits seit 2001 Tradition. Vor der Adventszeit werden Weihnachtspäckchen gesammelt und zu bedürftigen Kindern in Rumänien, Moldawien, Bulgarien und der Ukraine gebracht. Ziel der Aktion ist es, vielen Not leidenden Kindern zu Weihnachten eine besondere Freude zu machen und ihnen zu zeigen, dass sie nicht vergessen sind. Die Stadtverwaltung Künzelsau unterstützt die Aktion des „Round Table“, „Ladies´ Circle“, „Old Tablers“ und des „Tangent Club“ und bietet das Künzelsauer Rathaus als Sammelstelle an. Ab Montag, 26. Oktober bis Montag, 16. November können Menschen, die helfen wollen, dort Weihnachtsgeschenke für bedürftige Kinder abgeben. Um eine Unterstützung bei den Transportkosten in Höhe von zwei Euro je Geschenk wird gebeten.

Immer noch viel zu vielen Kindern bleibt die Weihnachtsfreude verwehrt. Wo große Armut und der tägliche Kampf ums Überleben die Menschen beherrschen, bleibt kein Raum, um sich Gedanken über Weihnachtsgeschenke für Kinder zu machen. Für die meisten Kinder in den Waisenhäusern, Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen, Kindergärten und Schulen ist es das einzige Geschenk, das sie erhalten.

Auch `Round Table 222 Hohenlohe´ hat in den letzten Jahren jeweils mehrere tausend Päckchen in den Schulen, Kindergärten und in Familien im Hohenlohekreis eingesammelt. Unzählige Hohenloher Kinder haben so in den vergangenen Jahren mit den gefüllten und als Geschenk verpackten Schuhkartons im Wert von rund fünf Euro dazu beigetragen, dass die Aktion weiterhin erfolgreich weitergeführt und ausgebaut werden kann.

Ehrenamtliche Helfer im Einsatz

Damit alle Päckchen sicher bei den Kindern ankommen, sind im Rahmen der Aktion für mehrere Wochen viele ehrenamtliche Helfer im Einsatz, die alle Aufgaben vom Einsammeln und Verladen bis hin zum Transport übernehmen. In Künzelsau werden die Geschenke abgeholt und zu einer zentralen Sammelstelle gebracht. Von dort aus macht sich der Weihnachtskonvoi mit LKWs nach Rumänien, Moldawien, Bulgarien und in die Ukraine auf. Am Ziel angekommen, werden die Päckchen dann an bedürftige Kinder in Kinderheimen, Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen und in Elendsvierteln verteilt und die vielen freiwilligen Helfer erleben direkt vor Ort die Freude und das Lachen der Kinder – und können bestätigen, dass die Geschenke ihren Sinn nicht verfehlt haben.

Der Ladies´Circle, Round Table, Old Tablers, Tangent Club, die Stadtverwaltung Künzelsau und alle beschenkten Kinder freuen sich über eine rege Beteiligung.

Pressemitteilung der Stadt Künzelsau

Fotos: Stadtverwaltung Künzelsau

Im Foyer des Künzelsauer Rathaus können ab sofort die Weihnachtspäckchen abgegeben werden. In den vergangenen Jahren konnten viele Päckchen entgegen genommen und an bedürftige Kinder weitergeleitet werden. Foto Stadtverwaltung Künzelsau.

 

Im Foyer des Künzelsauer Rathaus können ab sofort die Weihnachtspäckchen abgegeben werden. In den vergangenen Jahren konnten viele Päckchen entgegen genommen und an bedürftige Kinder weitergeleitet werden. Foto Stadtverwaltung Künzelsau.

 




Spektakulärer Feuerwehreinsatz bei KfZ-Brand auf der B19

Zu einem PKW Brand auf der B 19 zwischen Künzelsau und Gaisbach wurde am Sonntagmorgen, dem 25. Oktober 2020, die Feuerwehr Künzelsau gerufen. Nach einem Verkehrsunfall staute sich der Verkehr Richtung Gaisbach, als plötzlich aus einem im Stau stehenden Citroen aus dem Motorraum Rauch aufstieg. Eine Polizeistreife, die schon Vorort war alarmierte die Feuerwehr und löschte den Motorbrand schon weitestgehend mit zwei Pulverlöschern ab. Die Feuerwehr übernahm dann noch letzte Nachlöscharbeiten und übergab dann die Einsatzstelle wieder der Polizei.

Text und Bilder: Feuerwehr Künzelsau

Feuerwehr Künzelsau im Einsatz auf der B19.
Foto: Feuerwehr Künzelsau

Feuerwehr Künzelsau im Einsatz auf der B19.
Foto: Feuerwehr Künzelsau




„Dann erhöhen wir halt unsere Miete“

In der Sitzung des Gemeinderates vom Dienstag, den 13. Oktober 2020, stellte Ulrich Walter, stellvertretender Stadtkämmerer in Künzelsau, den Haushaltsvorschlag 2021 sowie die Finanzvorschau 2021 bis 2024 vor.

Walter plant mit Erträgen von 49,473 Millionen Euro und Aufwendungen von 49,606 Millionen Euro. Das veranschlagte Ergebnis beträgt also etwa 137.000 Euro. Gegenüber 2020, wo noch mit einem Ergebnis von 935.000 Euro gerechnet wird, ist das deutlich weniger.

Coronabedingte Mindereinnahmen

Walter begründet das mit coronabedingten Mindereinnahmen auf der einen Seite und höheren Umlagen, Mehrausgaben für Personal, insbesondere in der Kinderbetreuung, sowie einer Sonderbelastung für die anstehenden Wahlen im nächsten Jahr auf der Ausgabenseite.

Walter stellte vor der Haushaltsberatung im Gemeinderat klar: „Es muss aber klar sein, dass keine großen Wünsche mehr drin sein werden. Wenn Neues hinzukommen soll, muss es woanders eingespart werden.“ Er betonte, dass der Haushaltsausgleich bereits durch Einsparungen in verschiedenen Bereichen erreicht wurde. Allerdings: „Kindergärten und Schulen wurden von den vorgenommenen Einsparungen jedoch ausgenommen.“

Mehrausgaben bei Personal für Kinderbetreuung

Über zwölf Millionen Euro sollen aus dem Kernhaushalt trotz der Einsparungen investiert werden. Wichtige geplante Investitionen sind unter anderem 480.000 Euro für Feuerwehrfahrzeuge der Abteilungen Amrichshausen und Kocherstetten, 440.000 Euro für den Neubau des Sportvereinszentrums, vier Millionen Euro für den Bau eines Kinderhauses in Künzelsau, eine Million Euro für die Sanierung der Sporthalle der Georg-Wagner-Schule am Kocher, 950.000 Euro für das Dorfgemeinschaftshaus Nagelsberg, 450.000 Euro für die Sanierung der Sudetenhalde, 500.000 Euro für die Sanierung der Straßenbeleuchtung, je eine Million Euro für Hochwasserschutz in der Würzburger Straße und das Starkregenrisikomanagement, so eine Mitteilung der Stadtverwaltung.

SPD fordert Überprüfung der alten Bebauungspläne

Am Dienstag, den 20. Oktober 2020, wurde über den Haushalt erstmals debattiert. Der Gemeinderat hatte an der Planung der Verwaltung wenig zu kritisieren, neben Verständnisfragen kamen nur von Seiten der SPD/Grünen Änderungsanträge:

Vielleicht im Angesicht der Diskussion über das Sigloch-Areal (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/10/15/wir-koennen-auch-alles-weglassen/), beantragte die Fraktion SPD/Grüne eine „städtebauliche Rahmenplanung“ und beantragte dafür ein Budget von 100.000 Euro, das aus dem geplanten Ergebnis von 137.000 Euro finanziert werden soll. Sie begründete den Antrag damit, dass der Gemeinderat auf die Überarbeitung der Innenverdichtung proaktiv einwirken und mittelfristig eine Überprüfung der alten Bebauungspläne stattfinden müsse.

Bürgermeister Stephan Neumann merkte an: „Was Sie privat nicht tun, sollten Sie auch hier nicht tun: Mittel ausgeben, die Sie nicht haben.“

Verena Löhlein Ehrler (FREIE) sah die Probleme der alten Bebauungspläne ebenfalls. Sie meinte: „Ein gutes Projekt, aber eher mittelfristig.“

„Wenn die Stadt voll wäre mit Investoren“

„Wenn die Stadt voll wäre mit Investoren, wäre das ein gutes Projekt“, ist Christian von Stetten (CDU) überzeugt und fährt fort: „Das Einzige, was gegen Wohnraumknappheit hilft, ist bauen, bauen, Bauen.“

Dem entgegnete Hans-Jürgen Saknus (SPD), dass eine Beteiligung der Bürgerschaft zu mehr Ideen führen könnte. „Wenn der Rahmen festgelegt ist, kommen auch Investoren“.

Letztlich einigte man sich darauf, dass die Verwaltung die Kosten einer solchen „städtebaulichen Rahmenplanung“ prüft.

Ein weiterer Antrag von SPD/Grünen betrifft die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels. Dieses Thema wurde schon einmal in Zusammenarbeit mit Ingelfingen angegangen, jedoch dann fallengelassen.

Bürgermeister Neumann war der Meinung, „grundsätzlich glaube ich, hilft uns ein Mietspiegel nicht viel. Wenn wir eine angespannte Lage haben, dann hilft nur Wohnraum.“ Er berief sich auf eine Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage von MdL Anton Baron (AfD), in der Alternativen zum Mietspiegel aufgezeigt würden.

Christian von Stetten (CDU) schloss sich an: „Damit wird noch nicht eine Wohnung gebaut“ und bemängelte, dass für die Fortschreibung des Mietspiegels laufende Kosten entstünden.

„Wenn das von der SPD gefordert wird, dann erhöhen wir halt unsere Miete“

Ironisch wurde Verena Löhlein-Ehler, als sie behauptete, dem Antrag zustimmen zu wollen: „Ich bin ja auch Vermieter, dann kann ich die Miete viel leichter erhöhen. Wenn das von der SPD gefordert wird, dann erhöhen wir halt unsere Miete. Aber ist es das, was wir wollen?“
Dem entgegnete Saknus, dass er genau deshalb einen „qualifizierten“ Mietspiegel fordere. „Der freie Markt regelt das nicht“, sagte er mit Verweis auf „exorbitante Steigerungen der letzten Jahre“.

Reintraut Lindenmaier wies auf die Situation von Frauen aus dem Frauenhaus und Familien mit Kindern hin, die große Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden und stellte die Frage nach „Millionenwohnungen oder bezahlbarer Wohnraum?“.

Ein qualifizierter Mietspiegel sei unnötig, fand Bürgermeister Neumann und betonte: „Wir reduzieren ja schon Grundstückspreise, wenn im Gegenzug preiswerter Wohnraum erstellt wird.“ Er wandte sich an den Gemeinderat: „Was wirklich hilft, ist ein größeres Angebot. Aber das muss man als Gemeinderat auch wollen.“

„Die, die bauen wollen, auch bauen lassen“

Der Gemeinderat Künzelsau tagt in der Stadthalle. Foto: GSCHWÄTZ

Das fand auch Rolf Hamprecht (CDU): „Wir müssen die, die bauen wollen, auch bauen lassen.“ Er forderte vom Gemeinderat „neue Gedanken, damit wir die Menge an Neubauten auch zulassen.“

Die Abstimmung über den Antrag von SPD/Grüne, einen qualifizierten Mietspiegel erstellen zu lassen, wurde mit acht zu neun Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.

Text: Matthias Lauterer




Feuerwehrfahrzeug der freiwilligen Feuerwehr bei einem Einsatz verunglückt

Assamstadt: Feuerwehrfahrzeug verunglückt bei Einsatzfahrt

Zur Unterstützung für einen Brand in Boxberg war gegen 17.15 Uhr auch ein Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Krautheim auf der L 513 bei Assamstadt unterwegs. Kurz nach der Ortschaft kam der Fahrer des Einsatzfahrzeugs mit den rechten Rädern auf einen unbefestigten Teil abseits der Straße. Durch das darauf erfolgte Gegenlenken brach das Fahrzeug nach erneutem Fahrbahnkontakt aus, fuhr einen gegenüberliegenden Hang hinunter und überschlug sich. Hierbei wurden alle sieben Insassen verletzt. Der Sachschaden wird auf 250.000 Euro geschätzt.




Alkoholausschankverbot und Sperrstunde für die Hohenloher

Am 24. Oktober 2020 wurden im Hohenlohekreis neun Neuinfektionen gemeldet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Die 7-Tage-Inzidenz betrage damit 54,1 / 100.000 Einwohner.

Verfügung einer häuslichen Isolation

„Die Fallermittler arbeiten auch heute mit Hochdruck an der Ermittlung aller Kontaktpersonen, damit eine weitere Verbreitung schnellstmöglich eingedämmt werden kann“, so das Landratsamt. Für rund 20 Kontaktpersonen sei vom 24. Oktober 2020, 18:00 Uhr an eine häuslicher Isolation verfügt worden.

Ab Montag, den 26. Oktober 2020

Aufgrund eines Erlasses des Sozialministeriums hat, so erklärt das Landratsamt weiter, auch der Hohenlohekreis eine Allgemeinverfügung verordnet, die zu Einschränkungen bei der Sperrzeit und dem Alkoholausschank ab 23 Uhr bis 06 Uhr führt. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von 2.000 Euro.

Diese tritt am Montag, den 26. Oktober 2020, 23 Uhr in Kraft. Die Allgemeinverfügung ist über http://www.hohenlohekreis.de/bekanntmachungen abrufbar.

Hier lesen Sie die gesamte Allgemeinverfügung ungekürzt:

Die Verordnung ungekürzt

23. Oktober 2020
Das Landratsamt Hohenlohekreis erlässt nach § 28 Abs. 1, Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) i.V.m. § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach
dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV BW) und § 20 der Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)
 für die Städte Niedernhall, Neuenstein, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim,
Künzelsau, Waldenburg, Öhringen
 die Gemeinden Bretzfeld, Dörzbach, Kupferzell, Mulfingen, Pfedelbach, Schöntal,
Weißbach, Zweiflingen,
folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG
über die Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines
generellen Außenabgabeverbots von Alkohol

1. Für Schank- und Speisewirtschaften im Hohenlohekreis beginnt die Sperrstunde um
23.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr des Folgetages. Das bedeutet, dass der Betrieb des
Gaststättengewerbes in diesem Zeitraum untersagt ist. Ausgenommen sind die
Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen
nichtalkoholischen Getränken.
Amtliche Bekanntmachungen
des Hohenlohekreises

2. Während der Sperrzeit gilt zudem ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol.
Das bedeutet, dass von Schank- und Speisewirtschaften sowie Verkaufsstellen in der
Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetags keine alkoholischen Getränke
abgegeben werden dürfen.

3. Für den Fall, dass eine Schank- oder Speisewirtschaft entgegen Ziffer 1 zwischen 23.00
Uhr und 6.00 Uhr des Folgetags betrieben wird, wird die Anwendung unmittelbaren
Zwangs zu ihrer Betriebsbeendigung angedroht.

4. Für den Fall, dass gegen die Anordnung nach Ziffer 1 oder 2 verstoßen wird, wird
gegenüber dem Inhaber der Gaststättenerlaubnis bzw. Betreiber der Verkaufsstelle
die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2.000,00 € angedroht.

5. Diese Allgemeinverfügung tritt am Montag, 26. Oktober 2020, 23:00 Uhr, in Kraft.

6. Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50
bezogen auf den Hohenlohekreis in sieben aufeinanderfolgenden Tagen
unterschritten wird. Das Landratsamt Hohenlohekreis wird auf den Eintritt dieses
Zeitpunktes durch eine entsprechende Veröffentlichung auf der Homepage des
Landratsamtes (www.hohenlohekreis.de) und auf der Homepage http://www.corona-imhok.dezusätzlich hinweisen.

HINWEISE

Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG ist die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung
einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 IfSG ordnungswidrig und
kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Diese Allgemeinverfügung stellt gemäß §§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 16 Abs. 8 IfSG mit ihrer
Bekanntgabe eine solche sofort vollziehbare Anordnung dar. Widerspruch und
Anfechtungsklage haben daher keine aufschiebende Wirkung.

Im Übrigen gilt weiterhin die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)
vom 23. Juni 2020 in der jeweils gültigen Fassung.
Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann während der Sprechzeiten des Landratsamtes
Hohenlohekreis bei der Geschäftsstelle Kreistag (Allee 17, Gebäude A, 3. OG, Zimmer 303,
74653 Künzelsau) kostenlos eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist trotz der coronabedingten Einschränkungen im Betrieb des
Landratsamtes möglich. Dazu ist eine Anmeldung bei der Bürgertheke im Erdgeschoss
erforderlich.

R E C H T S B E H E L F S B E L E H R U N G

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe beim Landratsamt
Hohenlohekreis mit Sitz in Künzelsau Widerspruch erhoben werden.
Gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann beim Verwaltungsgericht
Stuttgart mit Sitz in Stuttgart Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt
werden.
Künzelsau, den 23. Oktober 2020
gez. Dr. Matthias Neth
Landrat