Landtag beschließt niedrigere Hürden für kleine Parteien
Am 12. November 2020 beschloss der Landtag von Baden-Württemberg mit den Stimmen aller Fraktionen, den Zugang zur Landtagswahl für Kleinparteien zu erleichtern: Statt landesweit bisher 10.500 Unterschriften werden für die Landtagswahl am 14. März 2021 nur 5.250 Stimmen benötigt. Pro Wahlkreis sind das 75 Unterschriften statt bisher 150.
Landesverfassungsgericht schreitet ein – Chancengleichheit verletzt
Der Landtag musste eine Entscheidung treffen, weil fünf derzeit nicht im Landtag vertretene Parteien – Freie Wähler, Linke, ÖDP, Die PARTEI und die Piratenpartei – das Landesverfassungsgericht angerufen hatten. Dieses entschied, dass das Festhalten an den bisherigen 150 Unterschriften die Chancengleichheit der kleinen Parteien in Zeiten der Kontakteinschränkungen beeinträchtigen könnte.
Nachdem ein Änderungsantrag der AfD, die Grenze noch weiter auf 50 Unterschriften herabzusetzen, abgelehnt wurde, beschloss der Landtag den Antrag aller anderen Fraktionen, die Unterschriftenzahl auf 75 pro Landkreis festzusetzen.
Anton Baron zweifelt an der juristischen Kompetenz der Landesregierung
Anton Baron (AfD) wirft den anderen Parteien vor, „dass die nötige Souveränität fehlt“. Er sagte in seiner Rede vor dem Landtag: „Wir begrüßen den demokratischen Wettbewerb, die anderen Fraktionen nicht. Das dürfte kein Zufall sein, da viele der Kläger wie ÖDP und Klimaliste insbesondere den Grünen Stimmen kosten könnten.“ Außerdem sprach er der Landesregierung die juristische Kompetenz ab: „Es spricht außerdem nicht für die juristische Kompetenz der Landesregierung und der anderen Fraktionen, dass ihr Handeln ständig gerichtlich korrigiert werden muss. Nicht zuletzt zeugt es auch unter dem Corona-Gesichtspunkt von zweierlei Maß, dass man sich diese Chance zur Reduktion von Kontakten entgehen lässt, während man an anderer Stelle unverhältnismäßige Maßnahmen erlässt.“
Arnulf von Eyb sieht besondere Rahmenbedingungen des Wahlkampfs in Pandemiezeiten
Arnulf von Eyb war von der Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht überrascht: „Für mich waren die Argumente der Antragsteller von Beginn an nicht abwegig, weshalb ich mit der Entscheidung des Gerichts gut leben kann.“ Mit der Gesetzesänderung ist der CDU-Landtagsabgeordnete zufrieden: „So wird den besonderen Rahmenbedingungen eines Wahlkampfes in Zeiten der Pandemie und damit auch der Chancengleichheit für nicht im Landtag vertretene kleine Parteien Rechnung getragen.“ Weiter sagt er: „Somit kommen wir zu einer gerichtsfesten Regelung und stellen sicher, dass die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, auf die wir alle angewiesen sind, durch Corona nicht unnötig erschwert wird.“
Text: Matthias Lauterer







