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Eltern dürfen weiterführende Schule nicht mehr frei entscheiden

Es ist vollbracht. Die 2012 abgeschaffte verbindliche Grundschulempfehlung ist zurück, etwas modernisiert zwar, quasi in Form einer Grundschulempfehlung 2.4. Das hat die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg entschieden. Aber das Grundproblem ist fortan wieder da, für das Deutschland weltweit berühmt-berüchtigt ist: Die Undurchlässigkeit des Bildungssystems. In kaum einem anderen Land in Europa ist der soziale Aufstieg schwerer. Das Angestelltenkind bleibt angestellt, das Managerkind wird Manager.

Bis 2012 entschied der Lehrer der vieren Klasse weitestgehend allein

Bis 2012 entschied der/die Lehrer in der vierten Klasse weitestgehend allein, zu welcher Schule er/sie dem Kind rät. Diese so genannte Grundschulempfehlung wurde abgeschafft, um ein durchlässigeres Schulsystem zu schaffen. Es gibt seitdem zwar immernoch Empfehlungen seitens der Schule, doch diese sind nicht mehr bindend. Damit könen Eltern und Kinder seitdem selbst entscheiden, auf welche weiterführende Schule es gehen möchte.

Viele Eltern entscheiden anders als die Grundschulempfehlung

Laut einer Studie des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg bezogen auf das Schuljahr 2019/2020 entscheiden viele Eltern anders als die Grundschulempfehlung. Noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts war die Hauptschule mit 34 Prozent die meistgewählte Schulart. Im Schuljahr 2019/2020 lag die Quote nur noch bei 23 Prozent – während die Entscheidung für das Gymnasium von 34 Prozent auf 47 Prozent hochschnellte. So entschieden sich 2019/2020 etwa 16 Prozent der Kinder mit einer Realschulempfehlung für das  Gymnasium. Die Folgen sind lau dem Statistischen Landesamt deutlich heterogenere Klassen, was es Lehrer:innen nicht einfacher macht, Kinder unterschiedlichster Niveaus zu unterrichten. Am stärksten sind davon laut der Studie des Statistischen Landesamtes davon Realschulen betroffen.

Künftig Leistungstests

Kein Wunder also, dass man nun erwogen hat, die Grundschulempfehlung wieder verbindlicher ausfallen zu lassen. Sie soll künftig aus drei Komponenten bestehen: Lehrerempfehlung, Leistungstest und Elternwunsch. Stimmen zwei davon überein, soll das den Ausschlag geben. Sprich: Wenn ein Kind eine Realschulempfehlung hat, die Eltern sich aber ein Gymnasium wünschen, muss das Kind fortan einen Leistungstest hierfür absolvieren.

Eine verbindliche Empfehlung wäre ein Rückschritt, sagte Joshua Meisel, Vorsitzender des Landesschülerbeirats einer Mitteilung zufolge am Donnerstag in Stuttgart. Dadurch werde die Bildungsgerechtigkeit in Baden-Württemberg eher behindert als gefördert.

Der Druck werde dadurch wieder steigen

In vielen Fällen beruhe die Empfehlung nicht auf dem tatsächlichen Potenzial der Kinder, sondern auf anderen Faktoren, etwa der Herkunft. «Im Grundschulalter ist es nicht gerechtfertigt, Schülerinnen und Schülern eine Richtung vorzugeben, die ihre künftige Schullaufbahn in solch hohem Maße bestimmt», so die Schülervertretung. Sie fürchtet, dass eine verbindliche Grundschulempfehlung Kinder schon in jungen Jahren stark unter Druck setzen werde.

Kretschmann: „Vertrauen Sie den Lehrern!“

Unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) war die verbindliche Grundschulempfehlung vor zwölf Jahren abgeschafft worden. Unlängst erklärte er dazu: «Ich habe schon damals an die Eltern appelliert: Bitte ignorieren Sie die Grundschulempfehlung nicht, vertrauen Sie den Lehrern! Eltern weichen immer wieder vom Lehrervotum ab. Manche glauben, ihre Kinder gehören aufs Gymnasium, auch wenn der Lehrer zur Realschule rät. Diese Form der Selbstermächtigung beunruhigt mich. Klar sollen sich Menschen in einer Demokratie informieren und eine eigene Meinung bilden. Problematisch wird es, wenn sie glauben, dass sie alle gleich Experten sind.»

Der Philologenverband und der Realschullehrerverband fordern seit Jahren, die Wahlfreiheit der Eltern einzuschränken. «Die Freigabe der Grundschulempfehlung 2012 war ein Kardinalfehler in der baden-württembergischen Bildungspolitik, der den Abwärtstrend des schulischen Bildungserfolgs in Baden-Württemberg deutlich verstärkt hat», meint der Philologen-Landesvorsitzende Ralf Scholl.

 




„Personal einsparen – Manager streichen“

Am 09. Juni sind neben den Europaparlamentswahlen auch die Gemeinderatswahlen. Für die Region Künzelsau und Öhringen präsentieren sich nun die Kandidat:innen.

Die Fraktion für Künzelsau (FFK) schickt 22 Bewerb:innen ins Rennen, darunter bekannte Namen wie Sebastian Faber, den man auch als Sänger „Buddy“ kennt, Hauke Hannig, PR-Frontmann bei Ebm-Papst, Ärztin Dr. Andreas Grups oder Suzi Tomasinjak vom Prestige Kino in Künzelsau. Die großen Schlagworte de FFK: „bürgernah. dynamisch. kompetent“. Soweit so unkonkret. Mit dem Hashtag #WirfürKünzelsau werben sie unter anderem für „wirtschafsfreundliche Rahmenbedingungen, insbesondere für Gründer und Kleingewerbe, eine „Belebung der Innenstadt“ und dafür, dass Künzelsau attraktiv für Familien bleibe.

Sie sind die einzigen, die auf ihrem Wahlplakat zumindest ein lokales Foto (vom Künzelsauer Rathaus) veröffentlicht haben, ansonsten bleibt der lokale Bezug, etwa mit konkreten Projekten und Visionen für Künzelsau durch weitestgehend allgemeine Forderungen, die man sicher für jede zweite Kleinstadt in Baden-Württemberg anführen könnte, weitestgehend im m Nebulösen. Schade. Ein Punkt lässt allerdings dann noch nochmal aufhorchen: Die FFK-Kandidat:innen möchten die „medizinische Versorgung nachhaltig sicherstellen“.

Wie das gelingen soll – nach Schließung des Krankenhauses, einem zunehmend schwächelnden Rettungsdienst und einer Vergreisung der Arztpraxen, man weiß es nicht. Schön wäre es, wenn zu diesem Punkt bald mehr erfahren würde.

Die Freien haben ebenfalls prominente Gesichter in ihren Reihen, unter andem die Ärztin Andrea Faust und die ehemalige Bürgermeisterin und Exfrau von Ingelfingens Bürgermeister Michael Bauer: Monika Chef. Die Kandidat:innen für die Freien werden schon etwas konkreter, welche Ambitionen sie für Künzelsau haben und wie sie die Kreisstadt positiv verändern möchten. So möchten sie unter anderem eine „klimaneutrale Innenstadt, schnelles Internet, bezahlbaren Wohnraum und eine gute Betreuung unserer Senioren“. Zudem betonen sie: „Wir stehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ein. Eine Spitze Richtung AfD?

Die AfD wirbt bei den Gemeinderatswahlen, wie auch überregional, mit der Liebe zum Land, in dem Fall zu Hohenlohe. Für den Hohenlohekreis schicken sie insgesamt 23 Kandidat:innen ins Rennen, darunter der Landtagsabgeordnete Anton Baron für den Wahlkreis Künzelsau und der ehemalige TSV-Vorstand Bernd Bauer für de Wahlkreis Kochertal-Ingelfingen. Ihr Wahlprogramm ist zwar deutlich konkreter wie die Wahlprogramme der anderen Fraktionen, beinhaltet aber auch diverse überregionale denn lokale Themen, wenn sie unter anderem fordern, „Wälder aufzuforsten statt wirkungsloser Klimamilliarden“ auszugeben. Erstaunlich viele grüne Themen hat die AfD auf der Agenda. So sind sie gegen die Abholzung von Wäldern für Windkraftanlagen und fordern eine Gelbe Tonne anstatt Gelber Säcke. Ebenso wie die FFK setzen sie auf einen sparsamen Haushalt, unter anderem dadurch, Managerposten zu streichen sowie ein „bodenständiges Kreishaus anstatt einen Verwaltungspalast“ zu bauen.

 




Wenn aus einer Stadt ein Biergarten wird

Auf den 30. April freuen sich in Deutschland jedes Jahr viele Kinder. Denn traditionell werden an diesem Tag nicht nur diverse Maibäume allerorten errichtet, oft bezaubernd bunt geschmückt. Dazu lädt die Dorfgemeinschaft zu Speis und Trank ein. Auch die Kinder haben ihren Spaß, ziehen oft mit Toilettenpapier abends um die Häuser, wickeln Autos damit ein, schmieren Seife auf die Türklinken und stellen so manch anderen Unfug an. Empfehlenswert an diesem Abend ist es auch, immer jede Gießkanne und Fußmatte vom Grundstück zu entfernen, da diese ansonsten am nächsten Tag eventuell irgendwo gesucht werden muss.

Es gibt aber auch noch ganz andere Streiche, die so passierten in dieser Nacht. In diesem Jahr etwa wurde aus Leingarten ein „Paulanergarten“ gemacht. Vielleich war Albstadt das Vorbild für diesen Maistreich, das 2019 in Kalbstadt umbenannt wurde.

Nicht unweit von dieser Umbenennung wartete dann der nächste Maistreich in Form einer Schrank und Eintrittsgeld. Auch Balingen mit seiner eigentlich grünen Umweltzone wurde aufs Korn genommen:

In Neckarsulm gab es 2022 einen schäumenden Brunnen zu bewundern:

2015 triumphierte Oberkessach mit einem Schriftzug á la Hollywood und begeisterte damit zahlreiche Fans:

In Nordheim verteilten Unbekannte in diesem Jahr (gefakte) Spendenaufrufe auf Zetteln mit QR-Code. Das fanden Anwohner:innen weniger lustig.

 

 




Schwerer Verkehrsunfall zwischen Forchtenberg und Ernsbach

Zu einem schweren Verkehrsunfall kam es am 30. April 2024 gegen 16:47 Uhr zwischen Forchtenberg und Ernsbach, bei welchem ein 35-jähriger Motorradfahrer lebensgefährlich, sowie eine 68-jährige Frau schwer verletzt wurden.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr der Motorradfahrer die Strecke Ernsbach in Richtung Forchtenberg und überholte hier einen Linienbus. Ein entgegenkommender 70-jähriger Pkw-Lenker erkannte das Fahrmanöver des Kradfahrers zu spät und versuchte noch, ein Ausweichmanöver durchzuführen, konnte aber einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Hierbei wurde seine 68-jährige Beifahrerin im Pkw eingeklemmt und schwer verletzt. Der Motorradfahrer erlitt lebensgefährliche Verletzungen.

Beide Verletzte wurden mit Rettungshubschraubern in umliegende Krankenhäuser verbracht. Die Landstraße war zur Unfallaufnahme mehrere Stunden gesperrt. Die Feuerwehr war mit 5 Fahrzeugen und 32 Mann vor Ort, der Rettungsdienst musste neben 2 Hubschraubern mit 4 Notärzten, 11 Rettungssanitätern sowie 4 Rettungswägen in den Einsatz gehen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.




„Denn wenn die Karten neu gemischt werden und der schlafende Riese wieder erwacht, werdet ihr zur Rechenschaft gezogen.“

Bei X (vormals Twitter) ist derzeit ein Wort auf Platz 1 auf Deutschlands Hashtag-Tabelle: Kalifat. Hintergrund ist eine Demo, bei welcher über 1000 Menschen in Hamburg gegen eine „islamfeindliche Politik“ und gegen „Medienkampagnen gegen den Islam“ auf die Straßen gingen sowie auf diversen Plakaten den Kalifat forderten.

Drohungen

Unter anderem Folgendes propagierte ein Wortführer auf der Demo, festgehalten von unzähligen Videokameras: „Deutschland, Politik und Medien. Ihr alle solltet Euch wohlbedacht positionieren gegenüber den Muslimen, gegenüber dem Islam und gegenüber Allah. Denn wenn die Karten neu gemischt werden und der schlafende Riese wieder erwacht, werdet ihr zur Rechenschaft gezogen.“

Plakate mit „Kalifat ist die Lösung“ wurden in die Höhe gehalten

Unter anderem wurden dabei auch Plakate wie „Kalifat ist die Lösung“ in die Kameras gehalten. Kalifat bezeichnet laut Google „die Herrschaft eines Kalifen, also eines „Nachfolgers“ oder „Stellvertreters des Gesandten Gottes“. So weit so harmlos. Auch der Papst wird schließlich in der katholischen Kirche als Stellvertreter Gottes gesehen. Westliche Kritiker monieren allerdings, dass Islamisten eine Vermischung zwischen Religion und Staat anstreben, bei welcher es am Ende nur einen geistlichen Führer über allem gebe.

„Harte Reaktionen“

Kurz nach der Demonstration, während sich die ersten WhatsApp-Videos von der Veranstaltung bereits ihre Wege durch die sozialen Netzwerke bahnten, gaben zahlreiche Politiker:innen Statements zu der Demo ab und zeigten sich entsetzt von der Forderung eines Kalifats. Bundesinnenministern Nancy Faeser nennt die Demo „nur schwer erträglich: Gegen islamistische Terrorpropanda und Judenhass gehen wir hart vor.“ FDP-Frontmann Wolfgang Kubicki betont: „Wer in Deutschland auf die Straßen geht und für ein Kalifat wirbt, hat bei uns nichts zu suchen. Wir brauchen hier harte Reaktionen. Wenn wir nicht hart reagieren, haben die Menschen hierzulande das Gefühl, der Staat wäre zu schwach und das darf nicht passieren.“

Das Problem sei, wenn man solche Demos nicht einordne als das, was sie sind: Minderheitenäusserungen

Auch im TV-Talk Hart aber Fair einen Tag später wurde heftig über den Islam und die Demo diskutiert. Dabei erklärte die muslimische Journalistin Khola Maryam Hübsch, dass sie selbst einer Glaubensgemeinschaft mit einem Kalifen angehöre und dieser  strikt für eine Trennung zwischen Staat und Religion eintrete. Sie kritisiert, dass viele deutsche Politiker nicht den zahlreichen moderaten islamischen Kräften eine Stimme gäben, die sich für weltweiten Friede und Toleranz einsetzen würden, sondern der Fokus stets nur auf Ausnahmeerscheinungen gerichtet werde. Das Problem sei, so Hübsch, wenn man solche Demos nicht einordne. „Wir haben 0,5 Prozent, die als islamistische Gefährder gelten. Das ist eine ganz, ganz kleine Minderheit.“ Scharia und Kalifat seien zu politischen Kampfbegriffen geworden. Scharia ist jedoch lediglich die islamische Normenlehre. Die Scharia selbst sage, Muslime müssen sich an die Gesetze des jeweiligen Landes halten. „Das ist Bestandteil der Scharia.“ Die Mehrheit der Muslime sehe das auch so.

Im ARD-Talk Hart aber fair. Quelle: Screenshot

Sahra Wagenknecht erwiderte daraufhin, dass es trotz dieser theoretischen Zahlen ein reales großes Integrationsproblem in Deutschland mit Migranten gäbe.

Während Hübsch im ARD-Talk als gemäßigte Muslimin versucht, die Begriffe Scharia und Kalifat zu erläutern und darauf aufmerksam macht, dass nur extrem islamistische Minderheiten diese Begriffe gegen westliche Demokratien ausspielen möchten, erklärt Prof. Susanne Schröter vom Frankfurter Forschungszentrum Globaler Islam im ZDF, welche Bedeutung das Wort Kalifat für muslimische Extremisten hat: „Kalifat ist eine islamische Diktatur, die ihre normativen Quellen aus dem Koran zieht. Damit wären auch alle Rechte, die wir haben, auch die von Frauen und Homosexuellen, nicht mehr vorhanden.“




Verunreinigte Charge

Erika Seebacher  aus Stuttgart ist Logopädin. Seit 3 Jahren nun kämpft die 63-Jährige um Anerkennung für ihre Post-Covid-Erkrankung. Die Impfbefürwortin hat einen Ärztemarathon hinter sich – der sie auch physisch an ihre Grenzen bringt. Denn seit ihrer zweiten Corona-Impfung kann sie sich nur noch eingeschränkt bewegen und sprechen. Ärzte wiesen in ihrem Körper überall Entzündungsherde nach. Heute ist sie ein Pflegefall und übersteht den Tag oft nur mit starken Schmerzmitteln.

Wir veröffentlichen an dieser Stelle eine Zusammenfassung der Reportage von Riff-Reporter Martin Rücker.

Bis die Diagnose Post-Covid steht, vergeht eine gewisse Zeit, denn auch sie selbst als Impfbefürworterin dachte zunächst an ein Sportverletzung, nachdem sie nach der zweiten Impfung starke Schmerzen in ihrem Bein verspürte und kaum mehr laufen konnte. Nach diversen Untersuchungen wurde das Ergebnis mittlerweile von mehreren Ärzten festgehalten: Post-Covid. Doch ihre Krankenkasse tut sich damit zunächst schwer damit, weiter ihre Medikamente zu bezahlen, die sie aufgrund ihres jetzigen Zustandes benötigt.

Nach der ersten Impfung mit AstraZeneca bekommt Erika Seebacher etwas zeitversetzt zwei Wochen nach der Impfung überall rote Pusteln am Körper. Zu diesem Zeitpunkt weiß man noch nicht, was später zufällig Untersuchungen der Uniklinik Ulm feststellen werden: Die Charge, die Seebacher gespritzt bekommt, ist verunreinigt. Ob diese Verunreinigungen wiederum zu derartigen Nebenwirkungen führen können, ist, wie vieles andere auf diesem Gebiet, noch nicht bewiesen.

Nach der zweiten Impfung bekommt sie zunächst starke Schmerzen in Fuß, dann auch in dem anderen, in den Beinen, Armen und in den Händen, Irgendwann ist ihr Gesicht gelähmt. Bei den Untersuchungen sieht man Muskelschäden und Nervenentzündungen im ganzen Körper. Einige Ärzte reagieren anfangs allergisch auf das im Raum stehende Post-Covid. Doch sie findet auch Ärzte, die ihr helfen. bis heute war sie bei über 60 Ärzten.

Erika Seebacher selbst formuliert ihre Erfahrungen so: „Ich hätte nie gedacht, dass man keine Hilfe bekommt und teilweise verleumdet wird. Da ist kein Sicherheitsnetz. Für Menschen mit einem Impfschaden war nichts vorbereitet – und das ist bis heute so.“

Während die Ämter ihr relativ problemlos den Pflegegrad drei bescheinigen und damit eine Behinderung von 80 Prozent, muss sie finanziell dennoch mit einer beträchtlichen Summe in Vorleistung gehen: Rund 50.000 Euro hat sie der behindertengerechte Umbau ihres Hauses gekostet, Medikamente und private Arzttermine. Das Versorgungsamt Böblingen prüft bereits seit geraumer Zeit ihren Fall, ob sie Ansprüche hat etwa auf Rentenzahlungen und Kosten für Hilfsmittel. Den Antrag hat sie im Oktober 2022 gestellt.

Weil für Post-Covid bislang Therapien fehlen, die Forschung diesbezüglich noch in den Kinderschuhen steckt, setzen Ärzte auch auf solche Medikamente und Verfahren, die nur für andere Krankheitsbilder zugelassen sind. Die Not der Patienten ist derart groß, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach diese Zweckentfremdung – „Off-Label-Use“ genannt – erleichtern möchte: Der SPD-Politiker lässt eine Liste mit Therapien erstellen, die die Krankenkassen künftig trotz fehlender Zulassung bezahlen sollen.

Sollte das Versorgungsamt ihren Impfschaden nicht anerkennen, möchte Seebacher vor Gericht gehen.




„Wir beobachten ein schwindendes Vertrauen der Menschen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“

Mit einer offenen Petition namens „Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ richten sich Mitarbeitende der Rundfunkanstalten von ARD und ZDF an die Öffentlichkeit und fordern unter anderem mehr Programmvielfalt.

In der Petition heißt es unter anderem: „Wir beobachten schwindendes Vertrauen der Menschen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zweifel an der gebotenen Regierungsferne sind nicht zu überhören. Von vielen wird die immer größer werdende Lücke zwischen Programmauftrag und Umsetzung beklagt. Zugleich ist es immer wichtiger für den demokratisch-gesellschaftlichen Diskurs, vertrauenswürdige öffentlich-rechtliche Medien zu haben.

ARD, ZDF und Deutschlandradio müssen sich wieder stärker auf ihre im Medienstaatsvertrag festgelegten Werte und Grundsätze besinnen und nach ihnen handeln. Transparenz und größtmögliche Bürgerbeteiligung sollen dabei im Zentrum stehen. Nur so kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder an Akzeptanz gewinnen und seiner Bestimmung als wesentliche Säule der Demokratie gerecht werden.“

Hinter der Petition stehen Mitarbeitende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie erklären:

„Nutzen Sie noch die öffentlich-rechtlichen Medien?

Falls ja: Löst das bei Ihnen wachsende Unzufriedenheit aus?

Dann sind Sie damit nicht allein!

Auch wir, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio, vermissen Meinungsvielfalt in der Berichterstattung. Auch wir zweifeln angesichts publik gewordener Skandale an den bestehenden Strukturen der öffentlich-rechtlichen Medien. Doch wir schätzen das Prinzip eines beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule von Demokratie und Kultur. Wir sind von seinen Grundsätzen und dem Programmauftrag überzeugt. Beides sehen wir allerdings in Gefahr.

Wir sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der öffentlich-rechtlichen Medien aus verschiedenen Regionen des Landes. Wir arbeiten in unterschiedlichen Gewerken, Abteilungen und Redaktionen. Wir sind Programmmacher, Techniker, Sachbearbeiter, Kameraleute, Moderatoren, Sprecher sowie Musiker aus den Rundfunkorchestern und -chören. Uns eint der Wunsch nach Erneuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Wir haben uns zusammengetan und ein Manifest für einen neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunk entworfen. Damit wollen wir unsere Stimme und Expertise in die Debatte um dessen Zukunft einbringen: einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sein Publikum ernst nimmt, der Debatten zulässt und ein breites Meinungsspektrum abbildet, ohne zu diffamieren.“

Hier geht’s zum Manifest: https://meinungsvielfalt.jetzt/manifest.html

Die Petition ist öffentlich. Bislang hat sie über 23.000 Unterschriften gesammelt. 30.000 ist das Ziel.




Nach Unfall zu Fuß geflüchtet

Ein 51-Jähriger verursachte am Samstagnachmittag bei Ingelfingen einen Unfall und flüchtete dann zu Fuß vor der Polizei. Der Mann fuhr gegen 15.30 auf der B19 von Stachenhausen in Richtung Hohebach, als er in einer langgezogenen Linkskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, von der Fahrbahn abkam und gegen einen Baum prallte. Der am Auto angebrachte Anhänger wurde durch die Wucht des Aufpralls vom Zugfahrzeug abgerissen und stark beschädigt.

Insgesamt entstanden dabei Schäden in Höhe von knapp 25.000 Euro. Eine Polizeistreife, die kurz nach dem Unfall zufällig am Ort des Geschehens eintraf, konnte den Mann dabei beobachten, wie er in einen angrenzenden Wald flüchtete, anstatt sich um die Unfallfolgen zu kümmern.

Die Polizei fahndete unter anderem mit der Hilfe eines Polizeihubschraubers nach dem Flüchtigen. Der Mann hatte sich in einem Rapsfeld versteckt, wo er schließlich von der Polizei angetroffen wurde. Da der Mann medizinische Hilfe brauchte, wurde er zunächst von Rettungskräften versorgt. Die Einsatzkräfte stellten auch schnell den mutmaßlichen Grund für seine Flucht fest. Alkohol. Der Mann musste eine Blutprobe abgeben. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.




Neugeborenes aus Fenster fallen gelassen? Angeklagte gesteht

In Heilbronn muss sich eine junge Frau wegen Mordes verantworten, weil sie ihr Neugeborenes getötet haben soll. Die Tat räumt sie ein, die Schwangerschaft will sie nicht bemerkt haben.

Im Mordprozess gegen eine junge Frau, die ihr Neugeborenes aus dem Fenster fallen gelassen haben soll, hat die Angeklagte die Tat eingeräumt. Sie könne sich bis heute den Moment nicht erklären, in dem sie ihre neugeborene Tochter losgelassen habe, sagte die 28-Jährige am Montag im Landgericht in Heilbronn. Die Tat soll sich im September vergangenen Jahres in Lauffen am Neckar (Kreis Heilbronn) ereignet haben. Der Säugling starb an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma infolge des Sturzes.

Sie sei in der Nacht aufgewacht und habe auf die Toilette gemusst. Als sie dann von der Toilette aufgestanden sei, habe sie etwas zwischen ihren Beinen bemerkt und das Kind in der Toilettenschüssel liegen sehen, sagte sie. Sie sei davon ausgegangen, dass das Kind nicht gelebt habe, es habe sich nicht bewegt oder geweint. Sie habe die Nabelschnur durchgeschnitten, das Baby in ein Handtuch gewickelt und sei in ihr Schlafzimmer ans offene Fenster gegangen. Weil sie keine Luft bekommen habe, habe sie sich aus dem Fenster gelehnt – und dann das Kind losgelassen.

Ihr sei bis zum Zeitpunkt der Geburt nicht klar gewesen, dass sie schwanger gewesen sei, sagte die Angeklagte. Sie habe dauerhaft ihre Periode gehabt. Aus der Auswertung des Suchverlaufs der Frau geht laut Staatsanwaltschaft hervor, dass sie im Internet unter anderem nach Symptomen und Details einer Schwangerschaft gesucht hatte.

Die Staatsanwaltschaft wirft der heute 28-Jährigen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Angeklagte von ihrer Schwangerschaft gewusst, diese aber vor ihrem Lebensgefährten und ihrer Familie geheim gehalten hatte. Sie sei nicht bereit gewesen, ihre Lebenspläne, dabei vor allem ihr berufliches Fortkommen, für ein Kind zurückzustellen.




„Im Zweifel gegen das Kind“

Fünfstellige Summen sind keine Seltenheit. So viel kann mitunter ein familienrechtliches Gutachten in einem Verfahren kosten, das der Frage nachgeht: Bei wem sollen die Kinder leben? Zahlreiche Mamas und Papas bemängeln seit Jahren diese Praxis und beklagen unter anderem die Qualität der Gutachten. Nun hat sich auch das Stuttgarter Pressehaus diesem Thema angenommen. Ausschlaggebend war eines von mehrere Gerichtsverfahren gegen einen großen Gutachter in Baden-Württemberg und Hessen. 

Die Eltern waren gegen eine Herausnahme

Am 12. April gab es am Landgericht Stuttgart einen Gerichtsprozess der etwas anderen Art. Ein Gutachter stand vor Gericht, der auch in zahlreichen hochstrittigen Familiengerichtsverfahren im Rahmen von Scheidungsverfahren bereits Gutachten dahingehend ausgestellt hat, wo das / die Kinder zukünftig leben soll:en. Nun steht er selbst in mehreren Fällen aufgrund seiner Gutachten vor Gericht.

Sohn suizidgefährdet

In diesem speziellen Gutachten, worum es nun ging, empfahl er die Herausnahme eines psychisch auffälligen Jungen aus seiner Familie, nachdem sich diese hilfesuchend unter anderem an das Jugendamt gewandt und eigentlich unterstützende familiäre Begleitung erbeten hatte. Die Eltern waren denn auch gegen die Herausnahme aus der Familie und verwiesen dabei unter anderem darauf, dass ihr Sohn suizidgefährdet sei.

Der Junge wurde dennoch umplatziert

Der Junge wurde dennoch umplatziert. Nach der Umplatzierung wurde der Sohn allerdings noch verhaltensauffälliger und nahm sich schließlich das Leben. Die Eltern sehen eine Mitverantwortung und Schuld bei dem Gutachter, der das Gutachten erstellt hat. Vorneweg: Der vorsitzende Richter machte bereits zum Prozessauftakt darauf aufmerksam, dass man keine Kausalität zwischen dem Suizid und dem Gutachten, das letztlich zur Herausnahme aus dem Elternhaus führte, herstellen und damit besagter Gutachter vermutlich nicht schuldig gesprochen werden könne (So kam es denn letzten Endes auch: Wenige Wochen nach dem Prozessauftakt wurde der Gutachter von allen Vorwürfen freigesprochen).

Eine Lawine weiterer Verfahren

Auffällig ist, wie viele Mütter und Väter an diesem Tag des Prozessauftaktes das öffentliche Verfahren auf den Zuschauerplätzen verfolgten. Auch das nimmt der Richter zur Kenntnis, vermutlich ahnend, was es bedeuten würde, wenn dieser Gutachter zu Schadenersetz verklagt werden würde. Denn das würde vermutlich eine Lawine weiterer Verfahren nach sich ziehen: Väter und Mütter, die eine Negierung ihrer Urteile – da basierend auf vermeintlich falschen Gutachten – sowie  Schadenersatzansprüche fordern würden.

Einige der betroffenen Eltern verfolgen den Prozess, weil sie ebenfalls ein Gutachten von dem Angeklagten erhalten haben, das in einigen Fällen zur Herausnahme der Kinder und zur Umplatzierung geführt hat – aber nicht in Pflegefamilien, sondern zu dem Expartner oder der Expartnerin. Diverse Gutachten sind dabei nicht von dem Gutachter selbst unterschrieben worden. Der vom Gericht eingesetzte Gutachter beauftragte oft andere Sachverständige mit der Erstellung der Gutachten. Diese Sachverständigen wiederum befragten die betreffenden Kinder und schrieben am Ende die Gutachten. Der besagte Gutachter erhielt eine Provision für die Vermittlung. Ein einfaches und lukratives Geschäftsmodell. In einem großen Artikel widmet sich Akiko Lachmann, Redakteurin der Stuttgarter Zeitung, kritisch diesem Thema einer Gutachter-Industrie, von der Außenstehende oftmals nichts wissen:

Gutachter bei Gericht: Lukratives Geschäft für große Büros – Stuttgart (stuttgarter-zeitung.de)

Vorwürfe gegen Kinderpsychiater: Unerlaubte Arbeitsteilung in der Gutachterbranche? – Stuttgart (stuttgarter-zeitung.de)

Zahlreiche Gegengutachten zu den besagten Gutachten des Angeklagten ließen Betroffene im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren erstellen – bislang erfolglos. Die Sachverständigen werfen dem besagten Gutachter beziehungsweise seinen beauftragten Experten reihenweise vor, unsauber gearbeitet zu haben und so nicht das Kindeswohl im Blick zu haben, sondern im Gegenteil, teilweise sogar stark kindeswohlgefährdend gearbeitet zu haben.

Völlige Unkenntnis bei Themen wie etwa Entfremdung und Machtmissbrauch

Professor Dr. Michael Wissert, ehedem Professor für Soziale Arbeit an den Hochschulen in Berlin und Ravensburg-Weingarten, bemängelt, dass Gegengutachten vor Familiengerichten leider oftmals kein Gewicht hätten und fordert eine grundsätzliche Reform des Gutachter-Wesens. Auch Sozialarbeiterin Michaela Fischer kritisiert darüber hinaus, dass wichtige Dinge bei einer Bewertung des Sachverhalts Kinder Trennungsgeschichten betreffend, oftmals nicht berücksichtigt werden beziehungsweise teilweise eine völlige Unkenntnis herrscht bei Themen wie etwa Entfremdung, Machtmissbrauch und toxisch-narzisstisches Verhalten. Nicht selten finde dadurch eine Täter-Opfer-Umkehr statt, wodurch die Kinder am Ende beim Täter bleiben oder zum Täter umplatziert werden.

Lesen Sie hierzu auch: „Die Frage sollte nicht lauten: Wer bekommt das Kind?“

Es gibt zahlreiche Fälle, in welchen die Kinder zum/zur Täter:in umplatziert werden

In einem Fall etwa hat eine Betroffene gegenüber dem Gutachter dargelegt, warum sie mit dem gemeinsamen Säugling aus der gemeinsamen Villa ausgezogen sei und beschreibt dabei konkrete Begebenheiten: Alkohol, Partys, keine Fürsorge und Rücksichtnahme gegenüber dem neugeborenen Kind. Es kommt zum Gerichtsverfahren, in welchem der Vater, unter anderem aufgrund des Gutachtens, das sich für den Vater – ein hochrangiger Manager – ausspricht, das damalige Kleinkind zugesprochen bekommt. Das Kind wurde umplatziert. Die Mutter darf das Kind seit Jahren nur noch an bestimmten Tagen sehen.

Es gibt zahlreicher solcher verwunderlicher Umplatzierungen in Deutschland, auch diverse Bücher darüber. Ein aktuelles von Sonja Howard und Jessica Reitzig ist 2023 veröffentlicht worden und trägt den Titel: „Im Zweifel gegen das Kind. Wie Gerichte, Jugendämter und Polizei Kinderrechte mit Füßen treten.“