„Hier soll der schwarze Peter nach Hohenlohe geschoben werden“
Auf Betreiben vom Kreisvorsitzenden der FDP Hohenlohe, Kreisrat Michael Schenk, und dem Landtagsabgeordneten Stephen Brauer (FDP) wurde von der Bundestagsabgeordneten Judith Skudelny (FDP) gemeinsam mit weiteren Abgeordneten und der FDP-Fraktion eine kleine Anfrage zum Netzbooster in Kupferzell an die Bundesregierung gestellt.
„Durch das Konzept kann mittel- bis langfristig Netzausbau in einem gewissen Umfang eingespart werden“
Darin fragten die Abgeordneten unter anderem nach den Zielen, die mit dem Bau des Netzboosters verfolgt werden. Daraufhin Andreas Feicht, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium: Das primäre Ziel des Netzbooster-Pilotprojektes in Kupferzell sei die Einsparung von „Redispatch“ (Redispatch ist im Bereich des Stromhandels ein Eingriff zur Anpassung der Leistungseinspeisung von Kraftwerken auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers mit dem Ziel, auftretende regionale Überlastungen einzelner Betriebsmittel im Übertragungsnetz zu vermeiden oder zu beseitigen) und Einspeisemanagement und den damit verbundenen Kosten.“ Durch das Konzept der Netzbooster könne „auch mittel- bis langfristig Netzausbau in einem gewissen Umfang eingespart werden“. Außerdem solle mit den Netzboostern ein „innovatives Konzept zur Höherauslastung des Übertragungsnetzes“ erprobt werden. Diese würden eine aufgrund ihrer reaktionsschnellen Batteriespeicher „kurzfristige Überlastung im Fehlerfall“ zulassen.
„Keinesfalls sollen die Netzbooster dem unmittelbaren Ausgleich von Versorgungsunterbrechungen dienen“
Keinesfalls sollen die Netzbooster allerdings dem unmittelbaren „Ausgleich von Versorgungsunterbrechungen dienen“, sondern vielmehr „die Auswirkungen von Ausfällen von Netzbetriebselementen lindern und damit Versorgungsunterbrechungen im Vorfeld verhindern“. Überhaupt solle die Anlage in Kupferzell ausschließlich bei Ausfällen im Übertragungsnetz eingesetzt werden: „Wird dann die gesamte Leistung von 250 MW abgerufen, beträgt die Wirkzeit der Anlage eine Stunde.“ Anschließend könne der Netzbooster durch konventionelle „Redispacht-Maßnahmen“oder besondere netztechnische Betriebsmittel abgelöst werden. Finanziert werden sollen die Investitionskosten von veranschlagten 188 Millionen Euro für den Bau des Netzboosters über Netzentgelte.
Kriterien für die Standortwahl
Laut Antwort der Bundesregierung hat TransnetBW bei der Auswahl des Netzbooster-Standorts verschiedene Kriterien herangezogen: die Lage der Anlage, eine hohe entlastende Wirkung auf die Netzengpässe sowie eine mögliche Ablösung durch nahegelegene Kraftwerke – Gesichtspunkte, für die der Standort Kupferzell geeignet sei.
Keine Aufnahme in den Bundesbedarfsplan
Um den Bundesbedarfsplan nicht zu überfrachten und Planung und Genehmigung nicht unnötig zu verzögern, sei außerdem der Kupferzeller Netzbooster nicht aufgenommen worden. Denn dieser enthalte bewusst nur streckenbezogene Maßnahmen beziehungsweise Leitungen. Der Netzbooster dagegen sei eine so genannte „Punktmaßnahme“. Zudem seien die Netzbetreiber „auch bei Anlagen, die nicht im Bundesbedarfsplan enthalten sind, zur Realisierung verpflichtet“. Für die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden sind ebenfalls die Unternehmen verantwortlich. Welches Genehmigungsverfahren gewählt wird, hängt aber von der „technischen Spezifikation der Anlage ab“. Beim Bau der Anlage müssen die Unternehmen zudem auf die Gewährleistung der technischen Sicherheit achten und die „allgemein anerkannten Regeln der Technik beachten“: Für den Vollzug dieser Vorschrift seien aber die Landesbehörden zuständig.
„Nur wenige Standorte sind geeignet“
Bei Fragen nach Alternativstandorten bekräftigt die Bundesregierung, dass „die Übertragungsnetzbetreiber verschiedene Varianten geprüft“ haben. Doch nur wenige Standorte seien geeignet gewesen. Kupferzell habe eine hohe Entlastungswirkung aufgewiesen und sei deshalb ausgewählt worden. Grundsätzlich sei das Netzbooster-Konzept energiewirtschaftlich sinnvoll. Zudem schreibt die Bundesregierung: „Bei dem Projekt handelt es sich um eine zentrale Pilotanlage zur Erprobung eines neuartigen Betriebsführungskonzepts, die mit einer installierten Leistung von 250 MW bereits eine großtechnische Dimension annimmt.“ Für diesen Ansatz sprächen die „kurzfristige Umsetzbarkeit und direkte Zugriffsmöglichkeit des Netzbetreibers“. Dadurch sollen auch Erkenntnisse gewonnen werden, durch die eine „Weiterentwicklung hin zu einem dezentralen Anlagekonzept erfolgen“ könne. Jedoch: „Die speziellen Erfordernisse des Pilotbetriebs stehen einer unmittelbaren Einbindung dezentraler Anlagen jedoch entgegen.“
Für das Recycling sind die Batteriehersteller zuständig
Die Lithium-Ionen-Batterien des Netzboosters in Kupferell zählen zu den Industriebatterien. Bei diesen ist der Hersteller aufgrund des Batteriegesetzes genauso für Rücknahme und Verwertung verantwortlich wie bei jeder anderen Batterie. Entsprechende Recyclingverfahren gebe es bereits zur Rückgewinnung der wertvollen Rohstoffe wie etwa Stahl, Alu, Kupfer oder Nickel. Der Fokus liegt beim Recycling noch nicht auf dem Lithium, da diese eine lange Lebensdauer haben und so erst zukünftig in größeren Mengen anfallen werden. Entsprechende Möglichkeiten gebe es aber bereits.
Keine Kenntnisse
Keine Kenntnisse liegen der Bundesregierung laut ihrer Antwort zu folgenden Sachverhalten vor: Ausweisung im Flächennutzungsplan, kommunale Planungshoheit, Gewährleistung des Mindestabstands zur Wohnbebauung, Zuständigkeit bei der Brandbekämpfung sowie ob diese ein Teil des Genehmigungsprozesses war.
„Die Bundesregierung spielt den Ball zurück an die Behörden und Unternehmen“
Zur Antwort der Bundesregierung erklärt Judith Skudelny: „Statt wichtige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort bereitzustellen, spielt sie den Ball zurück an die Behörden und Unternehmen vor Ort. Bei einem Pilotprojekt, das Teil des Netzentwicklungsplans ist, sollte man eigentlich meinen, dass die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Genehmigung informiert ist. Das ist augenscheinlich nicht der Fall. Denn die Bundesregierung kann keine Frage umfänglich beantworten.“
Widersprüchliche Aussagen
Kreisrat Michael Schenk bedauert ebenfalls, dass die Bundesregierung in weiten Teilen den konkreten Fragen ausgewichen sei. Hier solle offensichtlich der „schwarze Peter“ nach Hohenlohe geschoben werden. Außerdem sei die Antwort der Bundesregierung widersprüchlich zu den bisherigen Aussagen von Transnet, dass zur „Reduzierung der Brandgefahr als Material Lithium-Eisenphosphat anstelle von Lithium-Ionen Batterien eingesetzt werden soll“.
Quelle: Pressemitteilung der FDP Hohenlohe






