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„Offenbar sind diejenigen der Regierung ein Dorn im Auge, die die Demonstrationen organisieren“

In einem elfseitigen Text nimmt Querdenken 711 Stuttgart Stellung dazu, dass sie durch den Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet wird (wir berichteten). In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Durch die Medien wurden wir damit konfrontiert, dass das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg auf politische Weisung von Innenminister Thomas Strobl Querdenken 711 und ihre regionalen Ableger als Beobachtungsobjekt einstuft. Zunächst wundern wir uns darüber, dass die Pressemitteilung zu einem Großteil aus Zitaten von Herrn Strobl besteht. Die Basis für die Einschätzung des Verfassungsschutzes wird nicht genannt. Wir freuen uns jedoch gleichzeitig darüber, dass Herr Strobl in der Pressemitteilung bestätigt: „Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Querdenken-Demonstrationen sind keine Extremisten“ – entgegengesetzt zu der Darstellung der Demonstrationen in den Medien.“

„Eine politische Entscheidung der jeweiligen Regierung“

Grundsätzlich sei die Entscheidung zur Beobachtung einer Organisation „eine politische Entscheidung der jeweiligen Regierung“, so Querdenken 711 weiter: „Behördenintern wird die Entscheidung, eine Organisation zum Beobachtungsobjekt zu machen, durch den Behördenleiter – in einigen Ländern im Einvernehmen mit dem Innenminister – getroffen.“ Diese verweise nach Meinung der Gruppe auf Thomas Strobl als Initiator der Beobachtung. Dem voraus gehe aber immer zwingend eine Vorprüfung dahingehend, ob die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und die ebenfalls von einer Behörde beschlossen werden müsse. Außerdem müsse sich eine Beobachtung „auf Bestrebungen beziehen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“.

„Es kann lediglich eine Beobachtung von Einzelpersonen geben“

Querdenken 711 selbst schreibt, dass es „eine Organisation Querdenken-711 in einer rechtlichen Organisationsform noch gar nicht gibt“ und folgert daraus, dass „eine Beobachtung als Organisation auch nicht geben kann, sondern es könnte lediglich eine Beobachtung von Einzelpersonen geben“. Querdenken sei „keine hierarchisch gegliederte Gruppe, sondern ein dezentral aufgestellter Zusammenschluss von Menschen, der völlig unabhängig voneinander demokratische und rechtsstaatliche Proteste gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen bündelt und punktuell vernetzt“. Der daraus in dem Schreiben gezogene Schluss: „Offenbar sind diejenigen der Regierung ein Dorn im Auge, die die Demonstrationen organisieren.“

„Die Vorraussetzungen der Beobachtung sind nicht erfüllt“

Querdenken 711 weist ausdrücklich darauf hin, dass sie „ausweislich seines Manifestes uneingeschränkt“ für Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat stehe. Die Voraussetzung der Beobachtung einer Organisation durch den Verfassungsschutz – nämlich, „dass die beobachteten Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“ – sieht Querdenken 711 nicht erfüllt: „Das bloße Haben (und Äußern) von Meinungen als solches ist verfassungsschutzrechtlich irrelevant.“ Auch das Bundesverfassungsgericht habe betont, „dass man Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kritisieren darf, ohne dass dies den Verfassungsschutz etwas angeht“.

„Wir wollen einen Debattenraum eröffnen“

Relevant sei erst „die Entwicklung von Aktivitäten, die auf die Beseitigung der Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielen“. Aber Querdenken wolle „einen Debattenraum eröffnen, in dem alle gesellschaftlichen Meinungen, Schichten, Ideen vorurteilsfrei miteinander kommunizieren können, um den Grundprinzipien Menschenwürde – Demokratie – Rechtsstaat gerade auch in Krisenzeiten zu einer bestmöglichen Entfaltung zu verhelfen“.

Gerüchte rechtfertigen keine Beobachtung

Wenn sich der Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen bloß auf „Gerüchte, Behauptungen von Politikern oder Wertungen in Medien stützt“, rechtfertige das noch nicht die Beobachtung einer Organisation durch den Verfassungsschutz. Vielmehr müsse es hier Tatsachen geben, die „darauf schließen lassen, dass die Organisation möglicherweise darauf abzielt, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder jedenfalls eines ihrer notwendigen Elemente zu beseitigen“. Auch dürften die Verfassungsschutzbehörden nicht einfach eine verfassungsfeindliche Gesinnung unterstellen.Es wird interessant sein, auf welche tatsächlichen Anhaltspunkte sich die Verfassungsschutzbehörden für die Beobachtung von Querdenken berufen wollen“, schreibt Querdenken 711 weiter. „Aus der Pressemitteilung gehen nur allgemeine, völlig substanzlose Gerüchte und Anschuldigungen hervor.“ Die Gruppierung fühle sich „sehr an die Zeit erinnert, als das Stasi-Handbuch und der Zersetzungsbegriff der Denunzierung und gesellschaftlichen und politischen Diskreditierung von Regimekritikern noch in der DDR angewandt wurde“.

„Querdenken ist momentan die größte Demokratiebewegung Deutschlands“

In dem Schreiben reklamiert Querdenken für sich, momentan „die größte Demokratiebewegung Deutschlands aus der Mitte der Gesellschaft“ sowie „der lauteste Vertreter für die Stärkung einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ zu sein. Und weiter heißt es: „Gerade zum Vorwurf des Rechtsextremismus durch den Verfassungsschutz, müssen wir daran erinnern, dass die Rolle der VLeute des Verfassungsschutzes bei der Gründung der Bande, die unter dem Namen Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bekannt wurde, bis heute nicht geklärt ist.“ Querdenken rate deshalb dem Geheimdienst „dringend, seine jüngste Vergangenheit aufzuklären, statt eine Bewegung zur Verteidigung der Verfassung zu verleumden“. Forscher hätten „bei den Teilnehmern der Telegram-Gruppen die klassischen Muster des rechtsradikalen oder rechtsautoritären Denkens abgefragt“. Dabei hätte sich gezeigt, „dass unter den Querdenkern – zumindest verdeckt – antisemitische Stereotype verbreitet sind, anderen klassisch rechtsautoritären oder rechtspopulistischen Einstellungen stimmen die Befragten weniger zu.“ 64 Prozent der Befragten seien der Meinung, „dass man Kindern nicht beibringen müsse, auf Autoritäten zu hören. „Der Nationalsozialismus werde seltener verharmlost als in der Gesamtbevölkerung. Eine Mehrheit der Befragten bestreitet, dass auf Minderheiten zu viel Rücksicht genommen wird in Deutschland. Fremden- und Islamfeindlichkeit sind schwach ausgeprägt“, so Querdenken weiter. Man gehe davon aus, „dass die verdeckten antisemitischen Stereotype in der Querdenken-Bewegung ebenfalls geringer ausgeprägt sind, als in der Gesamtbevölkerung“.

Zusammenarbeit mit Professor Oliver Nachtwey

Querdenken-Initiator Michael Ballweg wolle Professor Oliver Nachtwey ausdrücklich seine Zusammenarbeit für wissenschaftliche Studien über die Demokratiebewegung in Deutschland anbieten.
Die Aussagen von Berlins Innensenator Andreas Geisel, der die Querdenken-Demonstration am 29. August 2020 verbot, betrachtet Querdenken als bloße
Narrative und Diffamierungen, die „als üble Nachrede von den Medien ungeprüft übernommen“ worden seien. Auch seien die Medien „bis heute nicht in der Lage, richtigzustellen, dass der Treppensturm am Reichstag am 29. August 2020 eine völlig andere Demonstration war, die nichts mit der Querdenken-Initiative zu tun hat“. Bedenklich dabei sei auch, dass die Medien nicht bei Herrn Geisel nachfragten, „warum er nicht versucht hat, exakt diese Demonstration am Reichstag zu verbieten, wo dort doch offensichtlich genau die Gruppierungen demonstrierten, die er als Reichsbürger und Rechtsextreme bezeichnet“ habe. Querdenken 711 verwies außerdem auf eine verbotene Demonstration von Querdenken-421 in Bremen bei acht erlaubten Gegendemonstrationen für die Maßnahmen der Regierung. Auch hier habe das Verwaltungsgericht „darauf hingewiesen, dass aus dem Verbotsbescheid hervorgehe, dass das Verbot auch auf politische Gründe (Ablehnung der CoronaMaßnahmen) gestützt“ sei.

„Bekannte Extremisten vom Demonstrationsgeschehen fernzuhalten, ist Aufgabe der Polizei“

Die Verfasser der Stellungnahme verweisen außerdem darauf hin, dass Querdenken „für Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ stehe. Sie sehen es „als Aufgabe der Polizei und des Verfassungsschutzes, über die Gefährderansprache bekannte Extremisten vom Demonstrationsgeschehen fernzuhalten“ – und nicht die von Querdenken. Michael Ballweg habe den anerkannten Extremismus-Experten Olaf Sundermeyer angefragt und um Unterstützung beim Erkennen bekannter gewaltbereiter Extremisten gebeten https://twitter.com/querdenken711/status/1333030715462742021.

„Ein weiterer Versuch, friedliche Demonstranten einzuschüchtern“

Querdenken betrachtet die Beobachtung durch den Verfassungsschutz „als einen weiteren Versuch der Regierung, friedliche Demonstranten einzuschüchtern und über diese Nachricht zu spalten – nachdem bisher alle klassischen Spaltungsversuche durch üble Nachrede gescheitert sind“. Das jedoch werde dazu führen, „dass die schikanierten Menschen noch mehr zusammenhalten“. Außerdem fordert Querdenken die Verfassungsschutzbehörden dazu auf, „öffentlich zu erklären, dass in die Querdenken-Demonstrationen und Querdenken-Organisation keine V-Leute eingeschleust worden sind“ und verweist auf die Grund- und Menschenrechte, die für alle europäischen Regierungen bindend seien.

Quelle: Pressemitteilung von Querdenken 711 Stuttgart




Kretschmann verkündet Ausgangssperre

In einer Sonderkabinettsitzung der Baden-Württembergischen Landesregierung stellte die Physikerin Viola Priesemann dar, dass das hohe Ansteckungsniveau nicht kontrollierbar sei. Die Dunkelziffer im Sommer war wegen Nachverfolgbarkeit sehr gering, diese Nachverfolgung sei derzeit nicht mehr möglich, nach ihrer Schätzung könnte die Dunkelziffer 4-5mal so  hoch wie die erkannten Infektionen sein.

Ministerpräsident Kretschmann erläuterte, dass bei über 4.000 Infektionen täglich keine Schwerpunkte mehr zu erkennen seien. 516 Intensivpatienten und 374 Todesfälle allein in Baden-Württemberg in der letzten Woche seien eine „wirkliche Krisensituation“.

„Wir hatten gehofft, dass wir die zweite Welle mit vergleichsweise milden Maßnahmen brechen können. Von dieser Hoffnung müssen wir uns jetzt verabschieden. Wir müssen die Zahl der Neuinfektionen schnell und radikal runterdrücken“, sagt Kretschmann und verkündet neue Maßnahmen:

Ganztägig allgemeine Ausgangsbeschränkung ab 12. Dezember

Ab dem 12. Dezember gilt eine allgemeine Ausgangsbeschränkung für ganz Baden-Württemberg. Nur bei triftigem Grund wie zum Beispiel Arbeit, Einkauf, Arztbesuch, privaten Veranstaltungen mit bis zu maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Wahrnehmung des Umgangsrechts oder Sport darf das Haus verlassen werden. Die Einzelhandelsgeschäfte dürfen geöffnet offen bleiben. Über eventuelle Schulschließungen machte der Ministerpräsident vorläufig keine klaren Aussagen.

In der Nacht weitere Verschärfungen

Zwischen 20 und 5 Uhr gilt eine verschärfte Ausgangsbeschränkung: Nur beispielsweise aus beruflichen Gründen, zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, zur Begleitung von Unterstützungsbedürftigen oder zur Versorgung von Tieren darf man während der Nacht unterwegs sein.

Für private Veranstaltungen im privaten Bereich gibt es zwischen 23. und 27. Dezember Ausnahmen, allerdings werden die Regeln mit der Ministerpräsidentenkonferenz nochmals besprochen. Für Silvester wurden keine Ausnahmen genannt.

Dauer der Massnahmen 4 Wochen

Diese Maßnahmen sind für 4 Wochen beschlossen.

Verbot des öffentlichen Alkoholausschanks

Auch der Ausschank von alkoholischen Getränken an öffentlichen Verkaufsstellen wird untersagt.

Ministerpräsident Kretschmann betonte: „Leben und Gesundheit steht an erster Stelle, wir können das nicht hinnehmen, dass Tag für Tag Menschen schwerste Gesundheitsschäden erleiden. Die Menschenwürde gilt für alle gleichermaßen“

Text: Matthias Lauterer




„Allein zum Lagern eines Covid-Patienten sind drei bis vier Pflegekräfte nötig“

Die Zahl der mit Covid-19 infizierten Personen steigt. Dementsprechend steigt auch die Anzahl der Corona-Patienten, die in Krankenhäuser müssen. GSCHWÄTZ hat bei den Krankenhäusern in Bad Mergentheim, Öhringen, Schwäbisch Hall sowie Löwenstein nach der aktuellen Anzahl von Corona-Patienten in den jeweiligen Häusern nachgefragt.

Über 90 Covid-Patienten in den SLK-Kliniken Heilbronn

Am Donnerstag, den 10. Dezember 2020 waren in der Klinik Löwenstein insgesamt 18 Patienten mit Covid-19: 14 auf der Normalstation, vier auf der Intensivstation. Diese vier müssen auch alle beatmet werden. „Dies ist aber nicht immer so“, erklärt SLK-Pressesprecher Mathias Burkhardt. Im gesamten Verbund der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH – außer Löwenstein gehören dazu noch die Kliniken am Gesundbrunnen in Heilbronn und am Plattenwald in Bad Friedrichshall – seien es heute 91 Corona-Patienten, davon 16 auf der Intensivstation. Von diesen wiederum müssen zehn beamtet werden.

Regelbetrieb heruntergefahren

Während der ersten Welle hätten die SLK-Kliniken ihren Regelbetrieb heruntergefahren, betreuten fast nur noch Covid-19-Patienten. „Dadurch hatten wir viele Kapazitäten“, so der Sprecher weiter. In der momentanen Situation hingegen werde der Regelbetrieb in „höherem Maße als im Frühjahr“ weitergefahren. Das könne sich aber täglich ändern. Momentan werden beispielsweise am Plattenwald-Krankenhaus gar keine Corona-Patienten behandelt. Aber auch das könne sich täglich ändern, sollte es die Situation erfordern.

Mathias Burkhardt betont allerdings, dass man für die Klinikbetten auch das entsprechende Personal haben müsse. „Allein zum Lagern eines Covid-Patienten sind drei bis vier Pflegekräfte nötig“, nennt er ein Beispiel. Die sind dann für rund eine halbe Stunde gebunden, denn solange dauere diese Prozedur. „Das Personal ist zurzeit an der Belastungsgrenze“, führt der SLK-Mitarbeiter weiter aus. „Alle Patienten können noch so versorgt werden, wie es sein sollte.“ Die SLK-Kliniken stünden zwar noch gut da. Aber: Die Lage sei angespannt.

Infekt-Krankenhaus in Schwäbisch Hall

Auch Manuela Giesel von der Unternehmenskommunikation des Diak in Schwäbisch Hall hat die aktuellen Zahlen der Corona-Patienten in dem Krankenhaus übermittelt. „Stand 10. Dezember 2020 sind im Intensivbereich zwei Covid-19 Patienten“, schreibt sie. „Ein Patient wird invasiv beatmet,  ein anderer nicht-invasiv.“ Im Infekt-Krankenhaus des Diak – dem Waldhaus – werden aktuell elf Covid-19 Patienten und zwei Verdachtsfälle betreut.

Die Antwort von Ute Emig-Lange, Leiterin der Unternehmenskommunikation der bbt-Gruppe, zu der sowohl das Caritas-Krankenhaus in Bad Mergentheim als auch das Hohenloher Krankenhaus in Öhringen gehören, stehen noch aus.

Viele Corona-Patienten müssen ins Krankenhaus und dort beatmet werden. Foto: SLK-Kliniken
Heilbronn GmbH

 




„Wir holen uns so viel Stress rein“

Am Dienstag, 08. Dezember 2020, verkündete das Land Rheinland-Pfalz, dass die geplanten Lockerungen der Corona-Beschränkungen an Silvester zurückgenommen werden. Insbesondere verbietet das Land Alkohol, Partys und große Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Auch in Baden-Württemberg gelten an Silvester bereits strengere Regeln als zu Weihnachten. Gleichzeitig werden die Stimmen lauter, an Silvester das Böllern zu verbieten, weil man damit rechnet, dass es dabei auch zu größeren Menschenansammlungen auf den Straßen kommen wird und die Corona-Einschränkungen nicht eingehalten werden können.

Neumann will Stimmungsbild einholen

Die Meldung aus Rheinland-Pfalz wurde nur wenige Minuten, bevor die Diskussion über „Untersagung von Silvesterfeuerwerk auf belebten Straßen und Plätzen?“ im Künzelsauer Gemeinderat, begann, veröffentlicht. Bürgermeister Stefan Neumann wollte ein Stimmungsbild des Rates einholen, ob ein „Böllerverbot“, insbesondere in der Innenstadt und auf dem zentralen Platz auf Taläcker, sinnvoll oder erwünscht ist.

Sprengstoffgesetz, Coronaverordnung oder Poizeigesetz?

Günter Voit gab einen Überblick über die Rechtslage: Über das Sprengstoffgesetz ist bereits heute ein Feuerwerksverbot in bestimmten Gebieten möglich, hier geht es insbesondere um den Brandschutz und den Denkmalschutz. Ein Böllerverbot in der Innenstadt könne über das Sprengstoffgesetz begründet werden, auf Taläcker eher nicht. Die Coronaverordnung erlaubt ein Verbot auf „belebten Plätzen“, wie es in einigen Großstädten schon angekündigt ist. Zu guter Letzt könnte auch das Polizeigesetz für ein Alkoholverbot herangezogen werden – allerdings nur, wenn bereits in der Vergangenheit alkoholbedingte Straftaten festgestellt wurden. Das sei aber in Künzelsau nicht der Fall. Eine Abwägung zwischen Tradition auf der einen Seite und Brandschutz bzw. Corona sei nötig. Er wies darauf hin, dass es durchaus noch zu einer Ausgangssperre von Seiten des Landes kommen könne.

Polizei an Silvester immer mit starken Kräften

Bürgermeister Stefan Neumann hat von der Polizei die Information erhalten, dass sie wie jedes Jahr mit starken Kräften im Einsatz sein wird und wie üblich stark bestreifen wird.

Bei Verbot Kontrolle und Konsequenzen notwendig

Reintraut Lindenmaier (SPD) war der Meinung, dass bei einem Verbot auch Kontrollen und Konsequenzen nötig seien: „Wenn ichs nicht kontrollieren kann, kann ichs auch sein lassen“. Es sei schwierig, die Menschen zu reglementieren, insbesondere den Russlanddeutschen und den Griechen könne man die Traditionen nicht verbieten.

Eine Besserstellung von Privilegierten, die einen Balkon haben, sieht Verena Löhlein-Ehrler (Die Freien).

Auch Hans-Jürgen Saknus (SPD) befürchtet bei einem Verbot Akzeptanzprobleme: „Wir holen uns so viel Stress rein.“

Steuerausfälle vs. Infektionszahlen

Rolf Hamprecht (CDU) fürchtet Steuerausfälle für die Stadt, da die Einnahmen aus dem Feuerwerk für den Einzelhandel wegfallen. Dem widerspricht Reintraut Lindenmaier: „Ich habe keine Lust, dass die Zahlen wieder auf 200 gehen – der Schaden wäre sicherlich größer“.

„Öffentliche Feuerwerke sind untersagt“

Den Vorschlag von Rainer Süßmann (Die Freien), ein zentrales Feuerwerk auf den Wertwiesen zu veranstalten, muß Günter Voit sofort vom Tisch wischen: „Öffentliche Feuerwerke sind untersagt.“

Eine Beschlußfassung war ohnehin nicht vorgesehen.




Boris d’Angelo sah sich sogar „nicht in der Lage, Anregungen zu machen“

Ein scheinbar kleiner und unscheinbarer Tagesordnungspunkt entfachte in der Sitzung des Künzelsauer Gemeinderats vom 08. Dezember 2020 eine heftige Diskussion. Die „Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Künzelsau“ stand auf der Tagesordnung.

Eigentlich nur eine Anpasung an aktuelle Gegebenheiten geplant

Carmen Class, Leiterin des Hauptamts der Stadt, begründete die Notwendigkeit der Änderung damit, dass der neue  Paragraf 37a der Gemeindeordnung, der die Möglichkeit von Videositzungen eröffnet, nur bis 31. Dezember 2020 gültig ist. Danach müssten die Städte eine entsprechende Regelung in ihre Satzungen einfügen, erklärte Class. Außerdem habe sie einige redaktionelle Änderungen vorgenommen, zum Beispiel obsolete und für Künzelsau nicht mehr zutreffende Abschnitte entfernt. Da es doch einige Änderungen seien und die bestehende Satzung durch viele Änderungen im Laufe der Zeit unübersichtlich geworden sei, hat sie vorgeschlagen, die Satzung komplett neu abzustimmen.

Nichts Großes also, sollte man meinen, aber weit gefehlt: Zuerst wurde kritisiert, dass die Sitzungsvorlage unübersichtlich sei und eine korrigierte Fassung erst sehr spät an den Gemeinderat verteilt wurde. Boris d’Angelo sah sich sogar „nicht in der Lage, Anregungen zu machen“. Auch anderem Ratsmitgliedern ging das ähnlich.

Keine Gemeindezuchtbullen mehr

Gab es bei den Streichungen der obsolet gewordenen Bestimmungen, die die Teilorte betreffen, unter anderem die Streichung des Punkts „Vatertierhaltung“, nur einen Einwand – die „Teilorte“ mit Ortschaftsräten sollten nicht als Stadtteile benannt werden, Stadtteile seien Nagelsberg und Garnberg, über einen Stadtteil Taläcker solle man vielleicht nachdenken – ging es beim Thema Videositzung einmal mehr hoch her:

Rechte des Bürgermeisters

Hans-Jürgen Saknus will die Entscheidung über die Art der Sitzung – vor Ort, hybrid oder komplett per Videokonferenz – vom Gemeinderat festlegen lassen und argumentiert damit, dass unter anderem deswegen der  Paragraf 37a befristet ist und die Gemeinderäte die entsprechenden Passi in die Hauptsatzung aufnehmen müssten. „Rechtswidrig“, schreitet Neumann ein. Saknus sieht das anders: Der Gesetzgeber habe die Worte „notwendig“, „schwerwiegend“ und „unzumutbar“ als Bedingungen festgelegt, das sei es gut „die Verantwortung für die drei Kriterien auf mehrere Schultern zu verlagern.“ Class wirft ein, dass sie die Formulierungen einer Mustersatzung übernommen habe und Neumann beruft sich auf eine Auskunft der Kommunalaufsicht. „Eine Mustersatzung ist eine Mustersatzung, aber was wir wollen, dafür sind wir verantwortlich“, gibt Saknus zurück. Robert Volpp will mit der Verwaltung abklären, wie der Punkt korrekt formuliert werden kann. Verena Löhlein-Ehrler will sich auf kein Glatteis begeben und den Gesetzestext übernehmen: „Dann haben wir immer eine gültige Rechtssprechung.“

Auswanderung als Alternative

„Wir haben in Baden-Württemberg einen starken Bürgermeister, wer das nicht will, der hat nur die Chance, woanders hinzugehen“, ergänzt sie. Neumanns Vorschlag, eine Formulierung wie „der Bürgermeister stimmt sich mit dem Gemeinderat ab“ einzufügen, geht ein wenig unter.

Auch eine weitere geplante Änderung wird vom Gemeinderat nicht als „redaktionell“ eingestuft: Die Befugnis des Bürgermeisters „vorzeitige Stufenaufstiege“ zu genehmigen. Der Gemeinderat beharrt hier auf seiner Zustimmungspflicht.

Keine Vorschläge aus dem Rat möglich

Bemängelt wurde weiterhin, dass nur Änderungen von Verwaltungsseite in einem Beschlussantrag vorgelegt wurden und es keine Gelegenheit gab, Vorschläge aus den Reihen des Rates einzubringen.

Zurück an die Verwaltung

Das Thema wurde an die Verwaltung zurückgegeben mit der Aufgabe, eine übersichtliche Gegenüberstellung der bisher gültigen Satzung und der geplanten Satzung zu erstellen, aus der die Änderungen klar ersichtlich sind.

Text: Matthias Lauterer

Schwere Kost im Gemeinderat. Foto: GSCHWÄTZ

 




„Wir haben es mit staatlicher Kindesmisshandlung zu tun“

„Wir sind eins, wir sind alle zusammen, wir gehören zusammen – wir sind eins. Eine Erde, eine Menschheit, eine Schöpfung, ein großer Geist“, tönte es am Sonntag, den 06. Dezember 2020, auf dem Öhringer Marktplatz. Es ist das Eröffnungslied der Versammlungen der Ortsgruppe Querdenken-794. Die Veranstaltung am Nikolaustag stand unter den Leitsprüchen „Selbstdenken – Freidenken – Freisein“ und „Wir lassen unser Licht erstrahlen in der Dunkelheit“. Auf jeder Einladung der Gruppe steht: „Wir sind eine friedliche und freundliche Zusammenkunft von Menschen! Wir sind achtsam mit allen Lebewesen!“

„Wirklich einen neuen Weg beschreiten“

Zu Beginn der Demo hob Veranstalterin Sonja Erdmann den Sinn des Advents hervor: „In der Adventszeit bereiten sich die Christen auf die Ankunft Jesu vor. Es war ursprünglich eine Zeit des Fastens und der Buße. Buße hat nichts mit Büßen zu tun, Buße bedeutet Umkehr, dass wir uns selbst anschauen und schauen, was in uns ist, was nicht in Ordnung ist, was wir in Ordnung bringen sollten und natürlich auch das Gute in uns erkennen. Es geht darum, das Licht in uns selbst anzuzünden und mit dieser Umkehr wirklich einen neuen Weg zu beschreiten.“

Friedvolle, besinnliche Stimmung

Die Stimmung war ähnlich friedvoll und besinnlich wie die Eingangsrede von Erdmann. Viele Familien waren mit ihren Kindern vor Ort und hatten Laternen mitgebracht. Die meisten Leute hatten ein Lächeln auf dem Gesicht. Bei den Liedern, Mantras und Meditationen, die Veranstalterin, Redner und auch Besucher auf der Bühne vortrugen, schlossen einige Menschen die Augen. Das musikalische Programm war so vielfältig wie die Redebeiträge: Weihnachtslieder, jüdische Friedenslieder, Mantras, Kirtans und afrikanische Musik treffen auf Bürger, Gewerkschafter und Aktivisten aus aller Welt.

„Man sieht den Kindern nichts an“

Gast an diesem Tag war Tobias Loose von der Initiative „Eltern für Aufklärung“. Er betonte: „Viele Eltern interessieren sich weder für die gesundheitlichen Schäden noch für die psychischen Schäden, die das Tragen einer Maske bei Kindern anrichtet. (…) Sauerstoffmangel, Kohlendioxid-Überkonzentration, Kopfschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit, Erbrechen, Gehirnschäden, verfrühte Demenz – Schäden, die erst nach einigen Jahren zutage treten werden. Auch psychische Schäden gehen mit dem Maskentragen einher: Die soziale Kommunikation wird unterbunden und die Aggression steigt. Im gleichgeschalteten Deutschland werden diese Probleme von vielen etablierten Journalisten natürlich bestritten, als unbegründete Gerüchte abgetan und gleichwohl mit dem Argument ‚Man sieht den Kindern doch nichts an‘ belegt. Das ist richtig. Man sieht den Kindern nichts an. Kinder passen sich an, ordnen sich unter und erdulden sehr viel Leid, ohne etwas zu sagen. Das ist bekannt aus vielen Fällen von Kindesmisshandlung, die in Deutschland stattfinden. Jetzt haben wir es mit einer staatlichen Kindesmisshandlung für alle Kinder zu tun. Die einzigen, die die Kinder schützen können, das seid ihr. Das sind die Eltern.“

Die Quellen, auf die sich Tobias Loose bezieht, nennt er nicht.

„Mein kleiner Widerstand“

„Hallo, ich bin Daniela“, stellte sich eine junge Frau mit einer Kerze in der Hand vor. „Ich bin jetzt schon öfter hier nach Öhringen gekommen, weil es mir einfach unheimlich guttut, hier einmal Leute zu sehen, die sich nicht hinter einer Maske verstecken, die lächeln, die einfach keine Angst haben. Ich setze sonst auch meine Maske auf, aber nur, weil die Menschen so Angst haben. Ich traue mich ja gar nicht mehr an die Menschen heran und ich finde es so schade. Wir sind soziale Wesen. Wir brauchen andere, wir brauchen auch Körperkontakt, deswegen auch mein Button mit der Aufschrift „Umarmbar“. Das ist das einzige, das ich nie wegmache. Ich ziehe meine Maske brav auf, wenn ich irgendwo einkaufen gehe, aber der Button ist mein kleiner Widerstand, um einfach zu sagen: ‚Nur, weil Ihr so Angst habt, deshalb nehme ich Rücksicht.‘ Vor dem Virus habe ich keinerlei Angst.“

„Ich wünsche mir Verständnis“

Sabine Mack wirkte nachdenklich, als sie die Flyer am Infostand durchblätterte. Sie erzählte: „Ich bin hier, weil ich Hoffnung brauche in dieser Zeit. Nicht, weil ich jetzt furchtbar Angst vor dem Virus hätte. Ich denke mir, jeder hat selbst in der Hand, seinen Immunschutz zu stärken. Ich habe Angst, weil diese Gesellschaft total gespalten ist. Ich kann aus medizinischen Gründen keine Maske tragen und erlebe Repressalien überall, wo ich hinkomme, werde angeschrien, aus Läden geworfen. Ich brauche aber auch Lebensmittel und schaffe es oft nicht durch den ganzen Laden hindurch. Insofern wünsche ich mir ein bisschen mehr Licht in dieser Zeit. Ich wünsche mir Verständnis. Ich versuche auch, für die Menschen Verständnis zu haben, die diesen Virus als etwas Bedrohliches empfinden, aber es ist nicht nötig. Es ist überhaupt nicht nötig, vor diesem Virus große Angst zu haben. Die Zahlen sind eindeutig so, wie wenn ein ganz normaler Grippe-Virus da wäre. Es ist nicht nötig, Angst zu haben. Angst macht nur krank. Ich wünsche mir, dass wir wieder mit allen Menschen in Verbundenheit sind, Verständnis haben für Menschen, die keine Maske tragen können und natürlich auch Verständnis für diese Menschen, die Angst vor dem Virus haben. Diese Veranstaltung hier verbindet die Menschen ein Stück weit und das ist schön. Sie lässt auch diese Menschen zu Wort kommen, die das Ganze vielleicht nicht ganz so tragisch sehen und die Zahlen offen angucken. Ein Zweifel ist einfach erlaubt in dieser Zeit.“

Text: Priscilla Dekorsi

 

Demo-Organisatorin Sonja Erdmann als Nikolaus von Myra. Foto: GSCHWÄTZ

Tobias Loose von der Initiative „Eltern stehen auf“. Foto: GSCHWÄTZ

Gewerkschafter Niko aus Ludwigsburg. Foto: GSCHWÄTZ

Friedliche Stimmung: Mantras und Meditationen auf der Querdenken-Demo in Öhringen. Foto: GSCHWÄTZ

„Open Mic“: Die Öhringer nutzen das Angebot, frei auf der Bühne zu sprechen. Foto: GSCHWÄTZ




Hohenlohe: Inzidenzwert wieder über 100

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Mittwoch, den 09. Dezember 2020, insgesamt 36 neue Corona-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz ist zum Tag davor wieder gestiegen und lag gestern Abend bei 100,3 pro 100.000 Einwohner. Ein weiterer Todesfall ist im Hohenlohekreis zu beklagen.

In drei bereits betroffenen Pflegeheimen wurden insgesamt fünf Neuinfektionen bei Mitarbeitern und Bewohnern bestätigt. Ebenfalls je ein positiver Fall wurde an der Richard-von-Weizsäcker-Schule und an der Brüder-Grimm-Schule Künzelsau gemeldet.

Weitere Informationen zum Coronavirus sowie das Dashboard mit den einzelnen Zahlen pro Gemeinde sind unter www.corona-im-hok.de zu finden.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 




Marktstände am Bahnhof statt Herbstmesse

Die Corona-Pandemie hat den Krautheimern wie so vielen anderen einen Strich durch die Rechnung gemacht – die Herbstmesse ist ausgefallen. Deshalb hat die Stadtverwaltung den Händlern angeboten, an den Adventswochenenden, ihre Produkte auf dem Bahnhofsgelände zu verkaufen.

Am vergangenen Wochenende gab es von Wolle und Kurzwaren über Kräuter und Gewürze bis hin zu Gardinen, Strumpfwaren und Käsespezialitäten sowie Südtiroler Speck und Brot so allerhand, was des Kunden Herz begehrt.

Auch am kommenden Wochenende, Samstag und Sonntag, den 11. und 12. Dezember 2020, werden wieder Händler ihre Waren am Bahnhof feilbieten. Neben Lederwaren wie Gürtel oder Handtaschen gibt es Wachstuchtischdecken, Qualitätsprodukte aus Edelstahl für Handwerk, Kosmetik und Industrie sowie Strumpfwaren jeglicher Art. Am Freitag ganztätigs sowie samstags ab 14.30 Uhr bietet Jutta Gärtner erneut ihre Käsespezialitäten sowie Südtiroler Speck und Brot an.

Die Händler arbeiten in Eigeninitiative. Die Stadt Krautheim ist kein Veranstalter, sondern stellt nur die Bahnhofsfläche zur Verfügung.

 

Von Socken …

… über wärmende Mützen …

… bis hin zu Schmuck finden die Kunden so allerhand an den Ständen in Krautheim. Fotos: GSCHWÄTZ

Haushaltswaren und Dinge für den täglichen Bedarf sind ebenso darunter…

… wie Sandrosen …

… und ein großes Kräuter-Sortiment. Fotos: GSCHWÄTZ




Sensation! In Mulfingen gibt es jetzt einen…

…ja, was eigentlich? Mit GSCHWÄTZ erfahrt ihr immer, was es Neues gibt im Hohenlohekreis

Was der Bürgermeister Böhnel zu dem Funkloch in seiner Gemeinde gesagt hat zum Bürgermeister Köhler leis‘,

und der Landrat zu seinem Landratsamtneubau weiß.

 

Hinter die Kulissen schauen wir mit kritischem Blick,

wir berichten über das, was Euch bewegt und was Euch hat entzückt.

Wir nehmen aber auch kein Blatt vor den Mund

und tun kritische Worte kund.

 

Wir klopfen, wenns sein muss, der Obrigkeit auf die Finger ganz doll,

zum Wohle des Lebens zwischen Öhringen und Künzelsau – jawoll.

Auf das weiter hier fließet Wasser und Wein

und die Bäume hängen voller Zuckerschnecken.

So soll es sein.

 

Daher: Bestellt für jeden, der mehr wissen sollte von hier

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Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet „Querdenken-0711“

Der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat am Mittwoch, 09. Dezember 2020, mitgeteilt, dass die Organisation „Querdenken 0711“ und deren regionale Ableger im Land vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Dem Landesamt für Verfassungsschutz lägen „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vor“.

Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten

„Die Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit sind fundamentale Grundrechte, sie sind lebensnotwendig für das Funktionieren unserer Demokratie. Aber es ist eine Grenze überschritten, wenn extremistische Bestrebungen die grundgesetzlichen Freiheiten missbrauchen, um damit ihren extremistischen und verschwörungsideologischen Narrativen Vorschub zu leisten.“, sagt Inneminister Thomas Strobl. „Die fortgeschrittene Radikalisierung der ‚Querdenken‘-Gruppierung im Land macht eine Beobachtung ihrer Organisationsebene durch unseren Verfassungsschutz unabdingbar.“

Überschneidungen zu „Reichsbürgern“, „Selbstverwaltern“, Rechtsextremismus und QAnon

 Die Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz, Beate Bube, erläutert: „Gezielt werden extremistische, verschwörungsideologische und antisemitische Inhalte mit einer legitimen Kritik an den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vermischt“, sie sieht  mit Blick auf die Organisatoren sowie das Netzwerk in Baden-Württemberg sowohl personelle als auch ideologische Überschneidungen zu bereits bekannten Extremisten aus dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sowie aus dem Rechtsextremismus.

Mehrere maßgebliche Akteure der „Querdenken“-Bewegung ordnet das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg selbst dem Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zu, die die Existenz der Bundesrepublik leugnen und demokratische und rechtsstaatliche Strukturen negieren. Hinzu kommt die bewusste, überregionale Zusammenarbeit mit anderen bekannten extremistischen Akteuren aus diesem Milieu  sowie aus dem Rechtsextremismus, die sich in jüngerer Zeit weiter verfestigt hat.

„Zusehends weicht der legitime Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einer grundsätzlichen Staats- und Politikfeindlichkeit in bedenklichem Ausmaß. Seit Beginn des Protestgeschehens stellen wir bei den zentralen Akteuren der ‚Querdenker‘ eine zunehmende Diffamierung staatlichen Handelns fest, die immer wieder in abwegigen Vergleichen mit der Diktatur des Nationalsozialismus und einer Verharmlosung des Holocaust gipfelt. Sie schüren mit falschen Behauptungen gezielt Hass auf den Staat – das ist demokratiefeindlich“, so Innenminister Thomas Strobl. „Dabei sind verstärkt auch Anleihen an die ursprünglich aus den USA stammende antisemitische und staatsfeindliche Verschwörungsideologie ‚QAnon‘ festzustellen. Das betrifft sowohl die Präsenz von wahrnehmbaren ‚QAnon‘-Codes bei Versammlungen als auch Äußerungen des ‚Querdenken‘-Führungspersonals. Extremistische Verschwörungsmythen können der Nährboden für Gewalthandlungen sein – etwa, wenn zum Widerstand gegen vermeintliches Unrecht aufgerufen wird. Das halten wir für hoch gefährlich“, betonte die Verfassungsschutzpräsidentin.

Widerspruch zu den Erklärungen der Querdenken-Organisatoren

Diese Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stünden in deutlichem Widerspruch zu offiziellen Verlautbarungen von „Querdenken 711“, sich von Extremismus jeglicher Art zu distanzieren, so Strobl und Bube.

Klarstellung: Nur die Organisationsstrukturen werden beobachtet, nicht die Teilnehmer

„Die Neubewertung des baden-württembergischen Verfassungsschutzes und die nun zu treffenden Maßnahmen richten sich ausschließlich gegen die Organisationsstrukturen von ‚Querdenken 711‘ und ihrer regionalen Ableger sowie gegen Extremisten im Umfeld der Gruppierung und ihrer Versammlungen – nicht gegen die größtenteils nicht-extremistischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Corona-Protestgeschehen.“

Strobl: Mehrheit der Demonstranten keine Extremisten.

„Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ‚Querdenken‘-Demonstrationen sind keine Extremisten. Kritik an staatlichem Handeln und Demonstrieren sind Teil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung – so viel zum Thema, man dürfe hierzulande nicht sagen, was man denkt. Die extremistischen Akteure, insbesondere auch innerhalb der ‚Querdenken‘-Organisatoren, scheinen es jedoch geschafft zu haben, ihre verfassungsfeindlichen Botschaften in weiten Teilen der nicht-extremistischen Teilnehmerschaft zu verbreiten. Dieser Gefahr treten wir mit aller Entschlossenheit entgegen“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

Text: Matthias Lauterer