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Internet-Unterricht scheitert am Internet

Aus mehreren Künzelsauer Schulen erreicht uns die Nachricht, dass der geplante Online-Unterricht am heutigen Montag, 11. Januar 2021, nicht stattfinden konnte und nach wie vor nicht stattfinden kann, so überlastet waren und sind offenbar die entsprechenden Systeme oder die dahinterliegende Server- und Netzinfrastruktur.

War den Kultusministern dieses Problem bewusst und haben sie deshalb auf Präsenzunterricht „unabhängig von den Inzidenzwerten“ gedrängt? Und wie soll es jetzt weitergehen?

GSCHWÄTZ hat beim Kultusministerium Baden-Württemberg nachgefragt, eine Antwort steht allerdings noch aus.

Text: Matthias Lauterer

 




Das Land spaltet sich – Lasst uns darüber sprechen

Noch nie hat weltweit ein Thema mehr polarisiert als Corona und die Coronamaßnahmen. Deutschland spaltet sich in zwei Lager. Die Befürworter und die Gegner. Auf welcher Seite stehen Sie? Wie finden Sie die Entwicklung? Gibt es in unserem Land noch eine Diskussionskultur? Wir sagen: Ja. Lasst uns darüber sprechen.

Wir laden Sie, liebe Leser ein, öffentlich mitzudiskutieren in unserer Talkrunde.

Einfach anmelden per E-Mail an: info@gschwaetz.de – unter Angabe Ihres Namens, Wohnorts, Alters und eine kurze Beschreibung Ihrer Meinung zu diesem Thema. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Verwaltungsmitarbeiter, Landrat Dr. Neth, Bürgermeister und Lokalpolitiker waren bei Luchas Besuch zugegen. Foto: GSCHWÄTZ

Die Kinder aus Christa Zellers Kindergarten erhalten weiterhin ihre Essensrationen. Foto: Bongai Shamwari e.V.

Bislang gibt es noch keine Maskenpflicht im Unterricht. Foto: Symbolfoto Unterricht in Zeiten von Corona. Quelle: adobe stock

Christiane Bürker thta die Coronasoforthilfe nicht in Anspruch genommen. Foto: GSCHWÄTZ

Corona: Für Pfleger und Bewohner keine einfache Situation. Foto: GSCHWÄTZ

Rainer Mugler bedankt sich schon jetzt für die Einhaltung der Corona-Regeln. Foto: Abfallwirtschaft des Hohenlohekreises

Corona: Ein junger Arzt liegt auf seiner eigenen Station. Foto: Screenshot aus einem Video der New York Times

Demo Stuttgart gegen die Coronamaßnahmen. Screenshot. Quelle: youtube/Video des SWR

Kupferzells Bürgermeister Christoph Spieles war der erste Proband. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv

 

 




„Vor uns liegt vermutlich die schwierigste Strecke der Pandemie“

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat am Freitag, den 08. Januar 2021, vor dem Landtag eine Rede gehalten zur Verlängerung und Verschärfung des Shutdowns und hat damit insselbe Horn geblasen wie die Kanzlerin. Zwar könne man wegen des Impfstoffes positiv ins neue Jahr starten, aber „man sei noch längst nicht über den Berg“. Bezogen auf die Wintermonate sagte Kretschmann: „Vor uns liegt vermutlich die schwierigste Strecke der Pandemie.“

Medizinisches Personal an der Belastungsgrenze

In dieser Zeit komme es an, „stark und geduldig zu bleiben, auch wenn wir alle von der Pandemie geschlaucht und genervt sind.“ Denn die Lage sei ernst. Das medizinische Personal sei in vielen Krankenhäusern und Heimen an seiner Belastungsgrenze. Die Intensivstationen seien noch nie so voll gewesen wie zum Jahreswechsel.

„Noch nie so viele Menschen an Corona gestorben wie im letzten Monat“

„Noch nie seit dem Beginn der Pandemie seien so viele Menschen an Corona gestorben wie im letzten Monat“, sagt Kretschmann. Ob sich seine Zahlen auf Baden-Württemberg oder Deutschland beziehen, ist nicht bekannt.

Kretschmann deutet an, wie lange die verschärften Coronamaßnahmen noch gehen könnten

Und Kretschmann deutet auch an, wie lange die verschärften Coronamaßnahmen noch gehen könnten: „Wir sind immer noch weit davon entfernt“, so Kretschmann an den Inzidenzwert von 50 zu kommen (50 neue Fälle pro 100.000 Einwohner pro Woche, dann sei eine Rückverfolgung der Corona-Kontaktpersonen über die Gesundheitsämter wieder möglich und die Infektionsketten „wirksam brechen“). So exponentiell wie die Zahlen ansteigen, können sie auch wieder zurückgehen, wenn man „hart und kurz“ bremse. „Nur niedrige Zahlen verhindern Tod und Leid“. Hinzu komme: Die Virusmutationen von Großbritannien, die bereits in Baden-Württemberg angekommen sei, seien zudem vermutlich wesentlich ansteckender. Man wolle auch das medizinische Personal nicht noch mehr belasten.

Der baden-württembergische Landtag bei der Rede von Winfried Kretschmann, der die neuen Shutdown-Maßnahmen am 07. Januar 2021 erklärt. Quelle: Screenshot youtube

 

 




„Wir landen irgendwann in einer Coronadiktatur“

„Maskenverweigerer in den Knast“, einsame Kinder sind gesund“, „horcht den Medien“, „impfen iszt Nächstenliebe“, „gehorcht“, „melde deinen Nächsten wie dich selbst“, „Meinungsfreiheit wird überbewertet“ – steht auf den Schildern, die die Demonstranten umhängen haben. Sie sind alle gekleidet in weißen Anzügen mit weißen Masken. Die Gesichter sind nicht zu erkennen. Eine weibliche Stimme ertönt vom Band mit dem immergleichen Soundtrack: „Spahn erhöre uns“ und „erschießt die Maskenverweigerer“. Zum Gleichklang der Stimme laufen die Demonstranten wie Zombies durch die Innenstadt in Bad Mergentheim – aneinandergehalten von einem Seil mit dem Hinweis: 1,5m – was dem derzeit empfohlenen Coronasicherheitsabstand entspricht.

Die Zuschauer applaudierten nach der Vorstellung.

Hochgeladen hat das Video „Afd Archive“. Die Demo war am 08. Januar 2021. Eine Künstlergruppe aus Heidelberg hat diese Darbietung gemacht, um, so eine Sprecherin, „die drastischen Coronamaßnahmen durch Übertreibung zu kritisieren, um zu zeigen, wohin das alles führen kann. Wir landen irgendwann in einer Coronadiktatur.“




Aktion „wirmachenauf“ wahrscheinlich vertagt

Der Aufruf „wirmachenauf“ ging durchs Internet, erst klein in Telegram-Gruppen, dann immer größer, bis er auch zum Beispiel auf offiziellen Kanälen von Organisationen, etwa der AfD Thüringen, veröffentlicht wurde: Geschäftsinhaber und Gastronomen sollten am 11. Januar 2021, also nach dem ursprünglich geplanten Ende des „Dezember-Lockdowns“ ihre Türen für Kunden öffnen, ganz egal, was die dann gültigen Coronaverordnungen der Länder sagen.

Deckmantel „ziviler Ungehorsam“

Ein Akt des zivilen Ungehorsams sei das, so die Unterstützer des Aufrufs. Als Urheber des Aufrufs wird inzwischen  Macit Ucbay, Betreiber eines Kosmetiksalons in Krefeld, angesehen. Ein Beispiel eines der Kleinunternehmer, die von den coronabeedingten Ladenschließungen  besonders stark getroffen sind. Der symbolische Akt eines einzelnen wurde schließlich von eher rechtsstehenden Kreisen und den üblichen Corona-Leugner-Gruppen in den sozialen Netzwerken übernommen. Zum Beispiel hat der Publizist Robert Tichy die Aktion zu einem Rundumschlag gegen die Regierung auf twitter genutzt. Auch auf den Seiten der AfD Thüringen wird die Aktion heute noch unterstützt und die Followerliste des Twitteracounts @wirmachenauf liest sich wie ein Who-is-who des Querdenker- und AfD-Umfelds, von Michael Ballweg, über viele Querdenker-Gruppen bis hin zu einigen AfD-Bundestagsabgeordneten.

Strafen drohen

Wie das Landratsamt des Hohelohekreises mitteilt, drohen Ladenbesitzern und Gastronomen, die dem Aufruf folgen, empfindliche Bußgelder: „Im Falle der Öffnung eines Geschäftes oder einer Lokalität entgegen den Bestimmungen der derzeit geltenden Corona-Verordnung besteht für die Ortspolizeibehörden die Möglichkeit, ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten und ein Bußgeld zu verhängen. Der Bußgeldrahmen beträgt 250 – 5.000 EUR.“

Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-Jo Jun, der öffentlichkeitswirksam Mandanten gegen Corona-Leugner vertritt, geht sogar davon aus, dass Gewerbetreibenden, die im Rahmen des Aufrufs öffnen, eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit drohen könnte. „Eine Gewerbeuntersagung wird in der Regel nicht erfolgen, da die Voraussetzung hierfür die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ist und die Öffnung des Geschäftes nicht automatisch als Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden anzusehen ist“, meint dazu allerdings das Landratsamt. Jun geht sogar davon aus, dass schon der Aufruf als solcher strafbar sein könnte.

Keine Erkenntnisse  im Hohenlohekreis

Sowohl der Polizei als auch dem Landratsamt lagen am Donnerstag, dem 07. Januar 2021, noch keine konkreten Erkenntnisse vor, dass Ladenbesitzer oder Gastronomen im Hohenlohekreis die Öffnung planten. Die Polizei sei vorbereitet: „Der Polizei ist der Aufruf  bekannt“, eine Bewertung der Lage werde täglich vorgenommen und man könne „entsprechend reagieren“, so ein Pressesprecher des Polizeipräsidiums Heilbronn in einem Telefonat.

Aktion verschoben?

Aktuellen Meldungen in einschlägigen Telegramgruppen ist zu entnehmen, dass die Aktion auf den 18. Januar verschoben sei. Uzbay wird mit „Wir geben der Regierung nun eine Woche Zeit, die Evidenz für die Maßnahmen darzulegen und sofort für die nötige finanzielle Unterstützung zu sorgen. Sollte das nicht passieren, werden wir am 18. Januar öffnen.“ Ob diese Meldungen eine Finte sind, wird man am Montag sehen.

Hashtag #wirmachenauf war schon belegt

Ironischerweise war der Hashtag #wirmachenauf auf Twitter schon ganz anders belegt, nämlich von Gruppen, die die Aufnahme von Flüchtlingen aus Moria fordern. Wie in den sozialen Medien üblich, wurden daraufhin die Aufrufe zur Ladenöffnung mit Aufrufen zur Flüchtlingsaufnahme beantwortet.

Text: Matthias Lauterer

 




Von der ersten Impfung bis zum vollen Schutz vergehen rund 1,5 Monate

So fängt das Jahr 2021 für viele Mitarbeiter in den Pflegeheimen in Künzelsau, Krautheim und in anderen Städten und Gemeinden im Kocher- und Jagsttal mit mehr Sicherheit an. Viele wurden gegen Covid-19 geimpft. Bis es soweit war, gab es teilweise Einlasskontrollen in den Pflegeheimen. Die Mitarbeiter mussten sich vor Dienstantritt mit einem Schnelltest testen lassen, bevor sie die Pflegeeinrichtung betreten durften.

Schnelltests für Mitarbeiter

Das ist nach der ersten Impfung aber erst einmal sicherheitshalber immernoch so. Die zweite Impfung gibt dann rund drei Wochen später. Wiederum drei Wochen später soll die Impfung dann voll wirksam sein.

Nebenwirkungen sollen nach der zweiten Impfung schlimmer sein

Manche Mitarbeiter fühlten sich nach der ersten Impfung extrem müde, schlapp und/oder hatten Schmerzen im Arm. Die zweite Impfung könnte laut der Ärzte mehr Nebenwirkungen auslösen.
Stand 08. Januar 2021: 638 Corona-Schutzimpfungen im Hohenlohekreis durchgeführt

Seit dem Impfstart im Hohenlohekreis am 30. Dezember 2020 haben sich bereits 638 Personen durch mobile Impfteams des Zentralen Impfzentrums (ZIZ) Rot am See gegen das Coronavirus impfen lassen (Stand 07.01.2021). Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Es handele sich dabei um Pflegekräfte sowie um Bewohner:innen von Pflegeheimen im Kreis.

Neth: „Ich freue mich auf den Tag, an dem unser Kreisimpfzentrum in Öhringen in Betrieb geht“

„Die Impfungen sind ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ich bin daher sehr froh, dass wir im Hohenlohekreis mit den Impfungen in den Pflegeheimen so gut vorankommen. Dass wir innerhalb kurzer Zeit bereits in über der Hälfte der Heime im Kreis Impfungen durchführen konnten, haben wir insbesondere Frau Dr. Bublitz zu verdanken, die den Ablauf organisiert und gemeinsam mit ihren Kollegen auch an den Feiertagen und über den Jahreswechsel die Impfaufklärung und Impfung übernommen hat“, dankt Landrat Dr. Matthias Neth. „Ich freue mich auf den Tag, an dem unser Kreisimpfzentrum in Öhringen in Betrieb geht und wir dort vielen weiteren Bürger:innen die Impfung ermöglichen können. Wir sind startklar und bereit, es fehlt eben leider der Impfstoff.“

Für das Kreisimpfzentrum fehlt derzeit noch der Impfstoff

Nach Informationen des Sozialministeriums sollen ab dem 22. Januar Impfungen in den Kreisimpfzentren (KIZ) der Landkreise angeboten werden. Zuständig für die Ausstattung mit Impfmaterial und medizinischem Fachpersonal ist das Land Baden-Württemberg. Die Terminvereinbarungen hierfür werden über 116 117 oder www.impfterminservice.de erfolgen, sind aber derzeit noch nicht möglich. Die Corona-Schutzimpfung ist freiwillig und kostenlos.

Corona-Impfungen online buchen

Seit dem 27. Dezember 2020 finden in den neun Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Baden-Württemberg Impfungen statt. Impftermine für das Zentrale Impfzentrum können über die Impftermin-Servicehotline des Landes unter der Nummer 116 117 oder unter http://www.impfterminservice.de/impftermine gebucht werden. Ausgehend von den Zentralen Impfzentren sind zudem mobile Impfteams im Einsatz, um Impfungen in Pflegeheimen durchzuführen.

Noch nicht alle können geimpft werden

Zurzeit steht noch nicht ausreichend Impfstoff für alle Bevölkerungsgruppen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist ein schrittweises Vorgehen erforderlich. Priorisiert geimpft werden die Bürger:innen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes (PDF) führt diejenigen Personen auf, die zuerst eine Impfung erhalten sollen. In Baden-Württemberg werden diese priorisierten Gruppen nicht über ein individuelles Anschreiben informiert.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums https://www.zusammengegencorona.de/impfen/ erhältlich.

 

 




In Unterhose zur Arbeit kommen? Für diesen Polizisten kein Problem

Ein Videoclip auf youtube erreicht gerade rekordverdächtige Klickzahlen. Ein GSCHWÄTZ-Leser hat ihn der Redaktion weitergeleitet. Es handelt sich dabei um einen Clip mit dem Titel: „Ausgangssperre? Kein Problem! Polizeikontrolle während der Ausgangssperre (Beilngries [in Bayern], 04.01.2021)“. Ins Netz gestellt wurde das Video am 06. Januar 2020 von Martin Gerloff.

Die Polizisten bleiben ruhig

Es zeigt, wie zwei im Auto befindende Personen bewusst filmen (vermutlich ist der Mann im Video Martin Gerloff, zumindest steht in dem Text unter dem Video: „Wir haben unterschrieben…) beim Coronaregeln brechen. Sie sind nach 21 Uhr noch unterwegs und geraten, ob bewusst oder unbewusst, in eine Polizeikontrolle. Dabei weigern sie sich, den Grund für ihr nächtliches Brechen der Ausgangssperre zu nennen und verweisen lediglich darauf, dass sie hierfür einen wichtigen Grund hätten, den sie aber rein rechtlich nicht nennen müssen. Die Polizeibeamten bleiben ruhig.

Autofahrer macht Polizeibeamten Verhaltensvorschläge

Der Fahrer belehrt die Beamten daraufhin, dass sie es doch künftig bitte künftig unterlassen sollen, Bürger, die zu zweit nächtlich noch unterwegs sind, zu belästigen. Es gäbe gute Gesetz, aber auch „Müllgesetze“ und die neuen Ausgangsbeschränkungen (in Bayern muss man wegen Corona bis spätestens 21 Uhr zu Hause sein, in Baden-Württemberg bis 20 Uhr) seien ein solches „Müllgesetz“, da man den ganzen Tag Menschen anstecken könne, aber abends, wenn man alleine oder zu zweit im Auto sitzt, das sei dann verboten. Für den Autofahrer völlig unverständlich: „Ich unterstütze einfach so einen Müll an Gesetzen nicht. Vielleicht werdet ihr dann auch mal aufwachen und das nächste Mal weggucken“, sagt er an die Beamten gerichtet. „Nur weil „ein Penner wie der Söder [Anm. d. Red.: damit ist der bayrische Ministerpräsident Markus Söder gemeint] das sagt…was würden Sie denn tun, wenn der sagt, dass Sie in Unterhose zur Arbeit kommen müssen? Würden Sie das auch tun?“ – „Dann muss ich das auch tun“, lautet die Antwort des Polizisten.

Das Video wurde innerhalb eines Tages bereits über 460.000 geklickt – bei einer Abonnentenzahl von gerade Mal 2.430 (Stand: 07. Januar 2021, 08 Uhr). Am 09. Januar 2021 kratzte das Video bereits an der Ein-Millionen-Grenze.

 

 

https://www.youtube.com/watch?fbclid=IwAR1YBcBg_CH1KHg0-nZ34YBV4SmGYJ0_NrNsfleLozfLGRhZQTWOWQkam6g&v=hfIR0ddNct4&feature=youtu.be




Winfried Kretschmann: „Man darf das Haus nur mit triftigem Grund verlassen“

Am Dienstag, den 05. Januar 2021 beschloss der Bund gemeinsam mit den Ländern, dass ab Montag, den 11. Januar 2021 angesichts stetig steigender Coronazahlen ( 38.987 Todesfälle in Deutschland, Stand 08. Januar 2020), schärfere Coronamaßnahmen (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2021/01/06/neue-ausgangsregelungen-betreffen-derzeit-noch-nicht-den-hohenlohekreis-heilbronn-steht-jedoch-kurz-davor/ ). Der zweite Lockdown hat sich in einen Shutdown verwandelt, bei dem sich die Bürger in manchen Gemeinden in manchen Bundesländern und ab einem Inzidenzwert von über 200 nicht mehr weiter von seinem Heimatort fortbewegen darf als 15 Kilometer. Baden-Württembergs Landesregierung scherte nur Stunden später aus den gemeinsamen Coronabeschlüssen in zwei Punkten aus. Zum einen bei dem Punkt mit dem 15-Kilometerradius (hier müsse die Umsetzbarkeit zunächst geprüft werden), zum anderen bei den Schulen und Kitas (wir berichteten). Diese sollten eigentlich vorerst flächendeckend bis Ende Januar 2021 geschlossen bleiben und die Schüler ins homeschooling wechseln. Nun aber sollen, wenn es die Coronazahlen denn erlauben (was auch immer das heißen mag, nächste Woche soll auch hierüber eine Entscheidung fallen), die Grundschulen und Kitas bereits ab dem 18. Januar 2021 wieder starten dürfen.

Weitere Aufweichung der Coronamaßnahmen

Am Freitag, den 08. Januar 2021 nun weichte die baden-württembergische Landesregierung die ab dem 11. Januar 2021 geltenden strengeren Coronaregeln weiter auf. Bislang zählten Kinder bis 14 Jahren aus demselben Haushalt nicht dazu bei Begrenzungen der Personenzahl, wollte man sich mit anderen Menschen treffen. Wenn sich etwa aktuell vier Personen treffen dürfen, wurden Kinder unter 14 Jahren hier nicht mit dazugezählt. Das sollte nun eigentlich restriktiver gehandhabt werden. Nur noch eine Familie sollte sich mit einer Person treffen dürfen. Treffen von zwei Familien beziehungsweise Haushalte (was bislang erlaubt war) und mehr sollten fortan eigentlich tabu sein. Kinder sollten, bei etwaigen Personenanzahlbeschränkungen (wie an beispielsweise Weihnachten) voll dazugezählt werden. Nach heftiger Kritik daran rudert nun die baden-württembergische Landesregierung zurück. Man wolle keine Familien entzweien oder Alleinerziehende mit Kindern, die ohnehin schon schwer belastet sind, noch mehr belasten. Zudem könnten sich zwei Familien künftig für eine feste Betreuungsgemeinschaft während des Shutdowns zusammenschließen.

„Geschlaucht und genervt“

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat am Freitag, den 08. Januar 2021, vor dem Landtag eine Rede gehalten zur Verlängerung und Verschärfung des Shutdowns. Zwar könne man wegen des Impfstoffes positiv ins neue Jahr starten, aber „man sei noch längst nicht über den Berg“. Bezogen auf die Wintermonate sagte Kretschmann: „Vor uns liegt vermutlich die schwierigste Strecke der Pandemie.“ In dieser Zeit komme es an, „stark und geduldig zu bleiben, auch wenn wir alle von der Pandemie geschlaucht und genervt sind.“ Denn die Lage sei ernst. Das medizinische Personal sei in vielen Krankenhäusern und Heimen an seiner Belastungsgrenze. Die Intensivstationen seien noch nie so voll gewesen wie zum Jahreswechsel. Zwischenrufe ertönen an dieser Stelle von Seiten des Parlaments, dass das gar nicht stimmen würde.

Wirft man am 08. Januar 2021 einen Blick auf das Divi-Intensivbettenregister gibt es derzeit 5.484 Covid-Intensivfälle in den Krankenhäusern. 22.568 gibt es insgesamt, das heißt, in rund jedem vierten Intensivbett liegt derzeit laut dem Divi-Register ein Covid-Patient. 4.364 Intensivbetten sind derzeit laut Divi noch frei, was 16,2 Prozent entspricht.

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Intensivbettenbelegung nach dem Divi-Register. Stand: 08. Januar 2021. Quelle: ntv

Eine „harte und kurze“ Bremsung

„Noch nie seit dem Beginn der Pandemie seien so viele Menschen an Corona gestorben wie im letzten Monat“, sagt Kretschmann. Ob sich seine Zahlen auf Baden-Württemberg oder Deutschland beziehen, ist nicht bekannt. „Wir sind immer noch weit davon entfernt“, so Kretschmann an den Inzidenzwert von 50 zu kommen (50 neue Fälle pro 100.000 Einwohner pro Woche, dann sei eine Rückverfolgung der Corona-Kontaktpersonen über die Gesundheitsämter wieder möglich und die Infektionsketten „wirksam brechen“). So exponentiell wie die Zahlen ansteigen, können sie auch wieder zurückgehen, wenn man „hart und kurz“ bremse. „Nur niedrige Zahlen verhindern Tod und Leid“. Hinzu komme: Die Virusmutationen von Großbritannien, die bereits in Baden-Württemberg angekommen sei, seien zudem vermutlich wesentlich ansteckender. Man wolle auch das medizinische Personal nicht noch mehr belasten.

Haus darf man nur in dringenden Fällen verlassen

Kretschmann betont, dass es in Baden-Württemberg Ausgangsbeschränkungen gibt, die es nach wie vor einzuhalten gelte. „Man darf das Haus nur mit triftigem Grund verlassen“, betont der Ministerpräsident, ohne das jedoch näher zu präzisieren. Auch Abends gelte es, zu Hause zu bleiben. Kretschmann verteidigt die harten Coronamaßnahmen, indem er sagt: „Wenn wir jetzt anders handeln würden, würden die Zahlen explodieren“.

Als „historisch einmalige Leistung“ bezeichnete Kretschmann die schnelle Entwicklung eines Impfstoffes.

Hohenlohekreis derzeit ein niedriger Inzidenzwert

Der Hohenlohekreis hat aktuell einen vergleichsweise niedrigen Inzidenzwert von 95,9 pro 100.000 Einwohner. Im Hohenlohekreis wurden am 8. Januar 2021 insgesamt 14 neue Corona-Fälle gemeldet.

Winfried Kretschmann erklärt die neuen Shutdown-Maßnahmen am 07. Januar 2021. Quelle: Screenshot youtube

Der baden-württembergiche Landtag bei der Rede von Winfried Kretschmann, der die neuen Shutdown-Maßnahmen am 07. Januar 2021 erklärt. Quelle: Screenshot youtube

 

 




„Wie man einen Partisanenkrieg durchführt, so nüchtern habe ich das geplant“

Richtiggehend stolz schildert der Beschuldigte Bernd K., was er alles getan hat, um am 23. Juni 2020 eine Scheune in Hohebach anzuzünden. „Wie man einen Partisanenkrieg durchführt, so nüchtern habe ich das geplant“, sagt der Beschuldigte am Freitag, den 08. Januar 2021 am Prozessauftakt am Heilbronner Landgericht (wir berichteten). Bernd K. soll eine Scheune in Hohebach angezündet haben. Den Eindruck, er sei möglicherweise psychisch krank, will er vermeiden, als er seine Tat im Detail schildert: Grillanzünder habe er gekauft und diese an mehreren Stellen in die Ritzen der Scheune gesteckt, damit das Feuer auch wirklich übergreift. Danach habe er mit Grillanzündern die einzelnen Nester angezündet und geprüft, ob auch alles gut brennt. „Wenn noch eine Halle dagewesen wäre, dann hätte ich die auch angezündet, um die Feuerwehrkräfte zu zerstreuen“, sagt er. Wieviele Brandstellen er angezündet habe, wisse er nicht mehr, „so viele wie möglich“. Danach sei er im Morgengrauen weggegangen.

Zufälliger Zeuge verhindert erheblichen Schaden

Dass die Brandstiftung nicht zu einem Vollbrand wurde, ist laut Anklageschrift einem zufällig vorbeifahrenden Zeugen zu verdanken, der die Feuerwehr alarmierte – so entstand nur ein relativ geringer Sachschaden von etwa 6.000 Euro.

„Die Kehle durchschneiden“

Auch die anderen Tatvorwürfe räumt Bernd K. freimütig ein: Bedrohende und beleidigende SMS-Nachrichten und E-Mails, an seine angebliche ehemalige Geliebte und deren Angehörige, an eine Betreuerin sowie an den Feuerwehrhauptmann Norbert Hepp. In diesen Nachrichten fielen Worte wie „Faschistenpack“, „Nazifotze“ oder „Fettwurst“  und Drohungen wie „Ich will Blutrache“ oder „Soll ich deinem zahnlosen Spinner die Kehle durchschneiden?“ Mit denen habe er provozieren wollen, um seine Situation öffentlich zu machen. Auf die Nachfrage der Richterin besteht er darauf, dass er auch diese Taten bei vollem Bewußtsein geplant und ausgeführt habe: „Ich bin nicht psychisch krank, definitiv nicht“, sagt er.

Damit liegt ein vollumfängliches Geständnis des Beschuldigten auf dem Tisch.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuldfähigkeit ganz anders als der Beschuldigte: Sie hat keine Anklage in einem Strafverfahren eingeleitet. Es handelt sich vielmehr um ein Sicherungsverfahren, in dem geklärt werden soll, ob Bernd K. in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden muß. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Bernd K. zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war.

Am ersten Verhandlungstag am 08. Januar 2020 wird Bernd K. zu den ihm vorgeworfenen Taten befragt.

Bernd K. könnte auch in einer Bank arbeiten

Ein seriös aussehender Herr mittleren Alters wird hereingeführt, graue Haare, offener Blick, in Jeans und weißem Hemd, darüber eine Weste. Bernd K. könnte in einer Bank arbeiten. Auffällig nur, dass ihm während der Verhandlung die Fußfesseln nicht abgenommen werden.

Redselig ist Bernd K. und berichtet gerne von Dingen, die von den Fragen der Richterin Eva Bezold wegführen und die Richterin auch nicht immer interessieren. Der anwesende psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Heinrich allerdings hört sehr interessiert zu.

Beinahe bei der NATO gelandet?

Ganz regulär habe er den Realschulabschluß gemacht, danach keine Lehrstelle gefunden, weil die Meister laut Bernd K. das Risiko nicht auf sich nehmen wollten, einen wie ihn, der mit vielen Vorkenntnissen aufwarten konnte und nicht mehr so lenkbar gewesen sei, nicht einstellen wollten. Daher habe  er sich mit Aushilfsjobs über Wasser gehalten, bis er sich 1985 für 4 Jahre bei der Luftwaffe verpflichtet habe. Als es gegen Ende der Dienstzeit um eine Dienstzeitverlängerung und eine Versetzung zur NATO nach Washington D.C. gehen sollte, habe ihm ein vorgesetzter Offizier geraten, lieber ein Studium aufzunehmen, was er dann auch getan habe. Nach dem erfolgreichen Studienabschluß habe er 4 Jahre als Angestellter gearbeitet, ehe er durch äußere Umstände entlassen worden sei. Daher habe er sich als beratender Ingenieur selbständig gemacht, viele Firmen mit großen Namen habe er beraten, auch im militärischen Sicherheitsbereich. Das alles trägt er recht emotionslos vor, euphorisch wird er, wenn er über erfolgreiche Tätigkeiten spricht: So gebe es „keinen Motor, den ich noch nicht aufgeschraubt hätte“. Über seine Tätigkeit als freiberuflicher beratender Ingenieur sagt er: „Das ist meine Profession, immer ein neues Umfeld, interdisziplinär, zielorientierte Vernetzung“. Hier wirkt er geradezu begeistert, auch von sich selbst. Allerdings wirken die Sätze auch arg zurechtgelegt, zum Beispiel, wenn er über seine mathematischen Vorkenntnisse, die er ins Studium mitbrachte, spricht: „Die mathematische Vorbildung in der Realschule ist nicht gerade studiengerecht gewesen“. Viele Details seiner Schilderung entnimmt er mitgebrachten umfangreichen Notizen. Ganz anders spricht er bei Mißerfolgen, Tiefschlägen oder offenbar unerwarteten Fragen von Richterin Eva Bezold: Dann enden die Sätze oft im Nirgendwo oder werden sehr schwammig, zum Beispiel, wenn es um seine finanzielle Situation geht: Auf die Frage der Richterin nach Schulden antwortet er mit „Verbindlichkeiten“ und „wenn ich ein oder zwei Jahre arbeite, ist das alles wieder weg“.  Von 30 – 60.000€ spricht er dann,  aber „das ist geschätzt“. Zu seinen Eltern habe er keinen Kontakt, er wisse gar nicht, ob sein Vater überhaupt noch lebe.

Umzug ins Jagsttal

Als Techniker und eisenbahninteressierter Mensch habe er das Jagsttal besucht, um dort die Jagsttalbahn zu inspizieren, dort sei er dem Dörzbacher Ehepaar, das er beschuldigt, seine Existenz gefährdet zu haben, zum erstenmal begegnet. „Ich habe mich als Naturbursche sofort zu Hause gefühlt, auch von den Menschen ist sehr viel rübergekommen“.

In den letzten Jahren habe er seinen Bürositz auf dem Anwesen des Ehepaares eingerichtet und dort auch gewohnt. Gegen den Begriff „Zweizimmerwohnung“, der in der Anklageschrift vorkommt, verwahrt er sich: „Das war keine Zweizimmerwohnung, das war ein Beraterbüro mit angrenzendem Privatbereich. Da waren meine Kundendaten wie in einer Kanzlei gesichert.“ Auf sozialen Status und die für ihn richtigen Begrifflichkeiten achtet er offenbar.

Liebesbeweis mit bestellen Strümpfen

Dort sei es dann auch zu einer  Beziehung mit der Ehefrau gekommen, keine Affäre, darauf legt er Wert, die letztendlich 18 Monate gedauert habe. Er will Kenntnis von einem Dokument haben, das besagt, die Eheleute würden ganz bewußt eine Scheinehe, später spricht er sogar von Zwangsehe, führen und die Ehe könne aufgelöst werden, wenn einer der Eheleute den Partner fürs Leben gefunden habe. Dass ausgerechnet zwei Rechtsanwälte ein solches Dokument unterschreiben, erscheint dem unbefangenen Beobachter allerdings sehr fraglich.

Dafür, dass er die Ehefrau als seine große Liebe bezeichnet, ist seine Wortwahl sehr kalt: Die von ihm behaupteten Treffen bezeichnet er als „intime Vereinbarungen“ oder als „sexuelle Verabredungen“, es sei immer alles „einvernehmlich, friedlich und respektvoll“ gewesen.

Bis es dann zur – wie er es nennt – Eskalation gekommen sein soll: Nach einem Gespräch über sexuelle Obsessionen habe er als „Liebesbeweis“ ein Foto, auf dem er in extra bestellten Strümpfen und mit rasiertem Intimbereich zu sehen war, an C. geschickt, die zu dem Zeitpunkt wegen einer Operation im Krankenhaus gewesen sei – umgangssprachlich nennt man solche Fotos heutzutage wohl Dickpics. Dieses Foto sei vermutlich dem Ehemann A. v. E. Gesicht gekommen und das hätte dann zum vollständigen Bruch geführt. Nicht mit der Ehefrau, die hätte ihm noch niemals „Nein“ gesagt.

Aussagen des Beschuldigten – das muss nicht die Wahrheit sein

Das alles sind die Aussagen des Beschuldigten, die am ersten Prozeßtag unwidersprochen im Raum stehen, da noch keine Zeugen gehört wurden. Die Zeugen werden ihre Sicht der Dinge vortragen – und aus deren Sicht mag vieles ganz anders aussehen.

Die Äußerungen werden verwirrender

Bis hierhin konnte man die Schilderungen des Beschuldigten noch einordnen. Die Anklageschrift spricht davon, dass die Wohnung 2019 geräumt wurde und dass es einen Zivilrechtsstreit gegeben habe, an dessen Ende ein Austausch von Gütern stand. Wahrhaft verwirrend wird es im Folgenden: Bernd K. berichtet dann von einem Vorfall, als er nach einem Besuch des Schornsteinfegers sein Büro betrat und seine Privaträume völlig verrußt gewesen seien. Den Ofen hätten die Brüder v. E.  und ein Hausmeister unsachgemäß angeschlossen. Auch sein Computer sei völlig verrußt gewesen und die Daten, darunter Unterlagen die angeblich der Geheimhaltung unterlagen, verloren. Hier fällt auch erstmals das Wort „Verletzung von Grundrechten“: Den Ofenunfall sieht er als einen Verstoß gegen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Aussagen teilweise nicht wirklich glaubwürdig

Aber: Ein beratender Ingenieur, der einen Laptop mit Geheimnissen einfach so im Büro liegen läßt und dazu keine Datensicherung vorhält? Auch das will dem Beobachter nicht wirklich glaubhaft erscheinen. Es ist auch nicht glaubhaft, denn später spricht er davon, dass in der von ihm angezündeten Scheune sein gesamtes Hab und Gut, inklusive der Daten seiner Kunden gelagert gewesen sei. Warum seine Sachen in der Scheune lagerten und wer sie aus welchem Grund dorthin verbracht hat, war aus den Ausführungen von Bernd K. nicht wirklich zu entnehmen. Jedenfalls sei er an seine Besitztümer nicht mehr herangekommen, Polizei und Gericht hätten seine Reputation kaputtgemacht, „zu diesem Zeitpunkt wurden alle Grundrechte verweigert“. Und deshalb habe er die Scheune angezündet, damit diese Daten seiner Kunden, darunter auch militärische Daten, nicht in fremde Hände fallen können, in seinen Augen ein reiner Notwehrakt. Wieder sieht er sich als Opfer: Man habe seine „komplette Identität ausgelöscht, ich besitze nur noch meine Hose und meinen Rucksack“.

Wenig Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant

Auf den Vorhalt der Richterin, dass man, wenn er darauf besteht, die Taten in völligem Bewußtsein durchgeführt zu haben, eventuell ins reguläre Strafverfahren überleiten müsse, reagieren weder Bernd K. noch sein Anwalt. Überhaupt ist zu bemerken, dass es sehr wenig Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant gibt. Man  hätte als Beobachter doch erwartet, dass der Anwalt das eine oder andere Mal au seinen Mandanten einwirkt, aber davon war nichts zu sehen.

Alle Straftaten notiert

Auch die Richterin wird zurechtgewiesen: „Das wirkliche Paket sieht anders aus als das, was Sie auf dem Tisch liegen haben. Und darüber müssen wir reden.“ Der Familie v. E.  wirft er vor, riesige Schulden zu haben – das habe „man ihm zugetragen“ – und Wege gesucht zu haben, diese Schulden zu tilgen. Wegen seines „Portfolios“ unterstellt er, dass „man anders Kapital schlagen wollte“, aus ihm und auf seine Kosten. Darüber habe er eine Schrift mit 16 Kapiteln verfaßt, die er auch dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Gutachter geschickt habe. „Das was ich da gemacht habe, ist Notwehr“ ruft er einmal aus und hebt ein DIN-A4-Blatt in die Höhe, auf das er wohl alle Straftaten, die er der Dörzbacher Familie unterstellt, notiert hat. Und weiter geht es .“Ich bin nicht psychisch krank, definitiv nicht“. In diesem Moment macht er den Eindruck, dass er gar nicht versteht, warum er der Beschuldigte ist und nicht andere: Er nennt noch einmal die besagte Familie und weitere bekannte Familien aus dem Hohenlohekreis sowie Justizminister Guido Wolf und Kultusministerin Susanne Eisenmann, nicht zu vergessen: die CDU. „Die haben alle schon mitgespielt.“ Offenbar hatte er mit allen Genannten Begegnungen oder Schriftwechsel, welche in der Anklageschrift jedoch nicht aufgeführt wurden.

Er hätte ja auch das Schloss anzünden können

Immerhin habe er keine  Menschen töten wollen, meint Bernd K. Er hätte ja auch das Schloß anzünden können, „da ist soviel trockenes Holz, das geht hoch.“ Und außerdem: „Was habe ich denn davon, dass die sterben? Die sollen bis zum letzten Tag leiden und mitkriegen, was sie mir angetan haben. Die müssen weggesperrt werden.“ Gemeint sind die Brüder v. E., auch mit „Ich gehe davon aus, dass wir es hier mit Psychopathen zu tun haben“ meint er nur die beiden Brüder. Die Ehefrau aus Dörzbach nimmt er explizit aus, denn sie „ist die Frau, die ich liebe. Solange sie nicht Nein sagt.“

Der psychiatrische Gutachter hat erstmal nur wenige Fragen

Nachdem das Gericht vorerst keine Fragen mehr hatte, meldete sich der psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Heinrich zu Wort: Er will vor einer tiefgehenderen Befragung des Beschuldigten noch die Zeugen abwarten. Einiges, was in den Schriftstücken von Bernd K. zu lesen ist, sei allerdings „schwer nachvollziehbar“ und könnte „Rückschlüsse auf seinen psychischen Zustand zulassen“. Allerdings interessiere ihn, was Bernd K. mit der Zerstörung seiner Identität meine? Das sei korrekt, der Ehemann aus Dörzbach habe seine Identität zerstört, meint Bernd K. „Er hat ständig versucht, mir sein Wertesystem überzustülpen“. Als Beispiel nennt er einen geplante Geburtstagsfeier mit 75 Gästen. Der Mann habe ihm zu Distelhäuser geraten. „Er hat versucht meinen Gästen vorzuschreiben, welches Bier sie trinken sollen. Meine Gäste trinken kein Distelhäuser.“ Und wieder der Satz: „Das ist eine Einschränkung meiner Grundrechte.“ Inwiefern die Empfehlung einer Biersorte ein Wertesystem oder eine Grundrechtseinschränkung ist, mag bis zur Befragung durch Dr. Heinrich dahingestellt bleiben. Immerhin berichtet Bernd K. auch über ein Gespräch mit dem Ehemann über das Thema Kinderwunsch, das mag – falls das Gespräch so stattgefunden haben sollte – ein Indiz dafür sein, dass ein recht vertrautes Verhältnis zwischen Bernd K. und dem Ehemann vorgelegen haben könnte.

Warum er angegeben hätte, Jude zu sein? Hier beruft sich Bernd K. auf das Grundrecht der Religionsfreiheit. Er habe nachgeforscht, es gebe jüdische Wurzeln in der Familie und es bete ohnehin jeder Christ zu Christus am Kreuz, also zu einem Juden. Der sich opfernde Christus mag gut zur Opferrolle passen, in der sich Bernd K. sieht.

Zu guter Letzt stellt Heinrich noch die Frage, warum sich Bernd K. selber als „jüdischen faschistischen Nationalsozialisten“ bezeichnet hat: „Es geht um die Termini“, also die Begriffe,  sagt Bernd K. Er definiert Faschismus als das Schutzverhalten einer Gesellschaft gegenüber Ausgestoßenen, weiterhin sei er Teil einer Nation und sozial kommt vom Sozialstaat – „dann ist es ein Sozialismus“.

Mit diesem Statement ist der erste Verhandlungstag beendet – die 12 geladenen Zeugen werden ab dem 21. Januar 2021 befragt.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 




Beschuldigter schickte laut eigener Aussage dickpics ins Krankenhaus

Skandal im Scheunenprozess: Der Beschuldigte Bernd K., ehemals in Dörzbach lebend, derzeit in der Psychiatrie Weinsberg untergebracht, legte beim Prozessauftakt am 08. Januar 2020 vor der zweiten großen Strafkammer beim Landgericht Heilbronn, ein Geständnis ab, dass er sowohl eine Scheune angezündet als auch E-Mails mit beleidigenden und bedrohenden Inhalt an mehrere Personen verschickt hat. Bernd K. wurde mit Fussfeseln ins Gericht geführt.

Nur noch in Hose und Rucksack dagestanden

Der 54-Jährige begründet es damit, dass die eine Familie aus Dörzbach sein Leben zerstört habe, weil sie seine komplette Lebensgrundlage als Ingenieur (Kundendaten, Eigentum) beschlagnahmt hätten. Er sei „nur noch in Hose und Rucksack“ dagestanden. Zuvor hat Bernd K. wohl jahrelang auf dem Anwesen der Familie gelebt und auch dort als Ingenieur gearbeitet.

In vollem Bewusstsein die Taten begangen

Er habe die Taten, betonte Bernd K., in vollem Bewusstsein durchgeführt, er sei nicht psychisch krank. Psychisch krank seien vielmehr die Brüder v.E. und die gehörten nach Bernd K.s Meinung eingesperrt.

Geheime Liebesbeziehung?

Der Beschuldigte hat laut eigenen Aussagen eine Beziehung mit der Ehefrau aus Dörzbach geführt. Diese habe rund 18 Monate  von 2018 bis 2020 gedauert. Nach 18 Monaten sei diese nach seinen Worten „Liebesziehung“ in die Brüche gegangen, nachdem er so genannte Dickpics [Anm. d. Red.: Penisbilder] an die Ehefrau geschickt hat, die der Ehemann anscheinend gesehen habe. Der Beschuldigte behauptete zudem, dass das Ehepaar eine Scheinehe führen würde, hierüber gäbe es wohl auch ein Dokument. Bislang hat lediglich der Beschuldigte vor Gericht ausgesagt. Inwieweit dieses Aussagen der Wahrheit entsprächen, darüber liegen derzeit noch keine Informationen vor.

Die Scheune habe Bernd K. angezündet, weil sich laut seinen Aussagen, dort sein Eigentum befunden habe. Die Familiehabe ihn aber daran gehindert, an sein Eigentum zu kommen. Die Scheune gehört jedoch nicht der Familie aus Dörzbach, sondern einem Bauern. Ob und warum das Eigentum von Bernd K. dort eingelagert worden ist, ist derzeit noch nicht bekannt. Bernd K. habe die Scheune mit seinem eigenen Hab und Gut abgefackelt, weil er eine Öffentlichkeit herstellen wollte, damit „die Wahrheit über die Familie“ berichten könne.

Die  besagte Familie war selbst nicht vor Ort am Prozessauftakt.

Es stehen noch mehrere Prozesstage an. Das Gericht will im Rahmen des Prozesses eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung  Bernd K. prüfen:

Donnerstag, 21. Januar 2021, 09 Uhr

Montag, 25. Januar 2021, 14 Uhr

Freitag, 12. Februar 2021, 13.30 Uhr

Donnerstag, 18. Februar 2021, 09.00 Uhr

Die Kammer hat den Beschuldigten, seinen Verteidiger, zwölf Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Dem Angeklagten wird vom Gericht Folgendes zur Last gelegt: „Dem Beschuldigten liegt insbesondere zur Last, er habe am 23. Juni 2020 in Dörzbach eine Scheune angezündet und dadurch mehr als 6.000 Euro Sachschaden verursacht. In der Folgezeit bis zum 13. Juli 2020 habe er diverse Bedrohungen und Beleidigungen kundgetan.
Hintergrund der Taten sei eine bei dem Beschuldigten bestehende psychiatrische Erkrankung, die womöglich dazu geführt habe, dass der Beschuldigte außerstande gewesen sei, nach vorhandener Unrechtseinsicht zu handeln. Daher sei zwar keine Strafe auszusprechen, jedoch im Sicherungsverfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.“

Für Sie beim Prozess in Heilbronn dabei war: Matthias Lauterer