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NVH verlängert Rückgabefrist

Der aktuelle Lockdown wird verlängert, noch bis mindestens 15. Februar 2021 bleiben Kitas geschlossen und an den Schulen findet kein Präsenzunterricht – außer für Abschlussklassen – statt. Viele Kinder und Jugendliche benötigen deshalb ihre Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr nicht und die Eltern fragen sich, was sie nun mit diesen machen sollen. Auf der Homepage des Hohenloher Nahverkehrs (NVH) heißt es unter https://www.h3nv.de/aktuelles/detail/rueckgabefrist-verlaengert, dass „die Rückgabefrist für das Sunshine-Ticket und die KidCard im Abo im Januar verlängert“ wird. Das heißt, die Monatsabschnitte für Februar 2021 können ausnahmsweise bis Montag, 25. Januar, abgegeben werden. Normalerweise ist das nur bis zum 15. des jeweiligen Vormonats möglich. 

Wer die Karte zurückgeben möchte, sollte diese mit einer kurzen Erklärung an das Abo-Center schicken oder direkt dort einwerfen. Wichtig ist aber, dass diese spätestens am 25. Januar dort vorliegt. Später eingehende Karten werden nicht mehr berücksichtigt. Für die Januar-Abschnitte, die auch nicht benötigt wurden, ist momentan keine solche Kulanzregelung oder Erstattung vorgesehen.

 




„Es können nicht alle Terminwünsche erfüllt werden“

Auch im Hohenlohekreis startete am Dienstag, den 19. Januar 2021, die Terminvergabe für die ersten Impfungen im KIZ in Öhringen, teilt das Landratsamt Hohenlohekreis mit. Hier sind wie landesweit die Termine an die Verfügbarkeit des Impfstoffes gekoppelt. Es werden so viele Termine vergeben, wie Impfdosen geliefert werden. Die ersten Termine im Hohenlohekreis waren innerhalb weniger Minuten ausgebucht.

585 Impfdosen pro Woche

Für das KIZ in Öhringen stehen mittlerweile weitere Impftermine zur Verfügung. Diese werden im Laufe des Nachmittags freigeschaltet. „Wir befinden uns in einer sehr dynamischen Lage. Gestern hat das Landessozialministerium noch dringend empfohlen, nicht mehr als 150 Termine pro Woche zu vergeben. Mittlerweile haben wir die Zusage erhalten, dass wir für die nächsten beiden Wochen jeweils pro Woche 585 Impfdosen zur Verfügung haben und die Termine entsprechend freischalten können“, so Mike Weise, Dezernent für Umwelt und Ordnung und Leiter des KIZ in Öhringen, in der Mitteilung.

Neue Termine

Neue Termine werden stets zeitnah im Anmeldesystem freigeschaltet, wenn weiterer Impfstoff zugesagt ist. Wer bei der Hotline nicht durchkommt oder im Internet keinen Termin bekommt, sollte es in regelmäßigen Abständen zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen. Termine gibt es ausschließlich entweder über die zentrale Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter http://www.impfterminservice.de. Die Impfterminsoftware wird vom Bund zur Verfügung gestellt. Andere Servicenummern, die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes, das Landratsamt Hohenlohekreis oder gar über die Rettungsleitstellen haben keinerlei Einfluss auf die Terminvergaben.

Entspannung erst bei weiterem Impfstoff

„Der Impfstoff ist landesweit knapp – es können daher bei weitem nicht alle Terminwünsche erfüllt werden. Wir bieten jede verfügbare Impfdose an – auch kurzfristig, daher schauen Sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt bitte nochmals nach, ob neue Termine zur Verfügung stehen“, appelliert Landrat Neth an die Geduld der Impfwilligen. „Auch wenn es derzeit sehr schwerfällt – bitte haben Sie Verständnis. Sobald weiterer Impfstoff zur Verfügung steht, wird sich die Situation entspannen.“

Weitere Informationen zur Impfung und zum Terminverfahren sind ebenfalls im FAQ unter www.corona-im-hok.de zu finden.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Zehn Parteien für die Landtagswahl 2021 zugelassen

Am Dienstag, den 19. Januar 2021, tagte der Kreiswahlausschuss im Landratsamt, um über die Zulassung der Wahlvorschläge im Wahlkreis 21 Hohenlohe für die Landtagswahl am 14. März 2021 zu entscheiden, teilt das Landratsamt Hohenlohe in einer Pressemitteilung mit. In der öffentlichen Sitzung hat der Ausschuss unter Vorsitz des Kreiswahlleiters, Landrat Dr. Matthias Neth, die eingereichten Wahlvorschläge geprüft und über die Zulassung entschieden. Dem Kreiswahlausschuss gehören sechs Beisitzer:innen der im Landtag vertretenen Parteien an. Im Wahlkreis 21 Hohenlohe sind die 16 Städte und Gemeinden des Hohenlohekreises sowie die Gemeinden Blaufelden, Braunsbach, Gerabronn, Langenburg, Schrozberg und Untermünkheim im Landkreis Schwäbisch Hall.

Zehn Parteien

Zehn Parteien und Bewerber:innen treten laut Beschlussfassung des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl 2021 im Wahlkreis 21 Hohenlohe an. Der Wahlvorschlag der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis) hat das erforderliche Quorum von 75 Unterstützungsunterschriften nicht erreicht und wurde daher zurückgewiesen.

Öffentliche Bekannmachung

Die Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erscheint am Donnerstag, den 04. Februar 2021, auf der Homepage des Landratsamtes Hohenlohekreis (www.hohenlohekreis.de) unter der Rubrik Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen.

Repräsentative Wahlstatistik

Bei der Landtagswahl wird eine repräsentative Landesstatistik erstellt. Im Wahlkreis 21 Hohenlohe wurden die drei Urnenwahlbezirke 008-01 (Bretzfeld), 001-05 (Künzelsau) und 001-02 (Waldenburg) für die Statistik ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden die Stimmzettel in der linken oberen Ecke mit entsprechenden Sonderaufdrucken für die repräsentative Wahlstatistik versehen. Damit blinde und sehbehinderte Wähler erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, wird die rechte obere Ecke des Stimmzettels entfernt.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 

Kandidatenliste im Wahlkreis Hohenlohe 21 für die Landtagswahl 2021. Screenshot: GSCHWÄTZ

 

 

 

 




„Dort wäre der Bau eines Kreisverkehrs eine zusätzliche sinnvolle Maßnahme“

Das Thema hatte im vergangenen Herbst 2020 hohe Wellen geschlagen: Auf der Landesstraße 1045 sollen am Ortsein- und -ausgang von Weißbach die Ortsschilder abgebaut und Tempo 70 erlaubt werden. Die Weißbacher befürchten, dass an der Kreuzung ein Unfallschwerpunkt entsteht.

Nachdem die Stadtverwaltung eine Resolution eingereicht hatte, ist es momentan ruhig in der Angelegenheit, wie Bürgermeister Rainer Züfle auf GSCHWÄTZ-Anfrage schreibt: „Mir ist noch kein Termin fürs Entfernen der Ortsschilder an der L 1045 bekannt. Auch sonst ist es in dieser Angelegenheit momentan absolut ruhig – was allerdings nicht heißt, dass sich das Thema erledigt hätte.“ Der Gemeinde Weißbach gehe es auch nicht darum, „dass die Ortsschilder bleiben müssen“, so der Stadtchef weiter. „Unser Anliegen ist, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in jenem Bereich aus Gründen der Sicherheit und des Lärmschutzes auf 50 Stundenkilometer begrenzt bleibt.“ Das könne auch durch das Zeichen 274-50 StVO (Anmerkung der Redaktion: Das 50er-Schild mit runder Form und weißem Grund sowie roter Umrandung und einer 50 in der Mitte) erfolgen.

Antwort vom Landratsamt

Mittlerweile hat sich auch das Landratsamt Hohenlohekreis zu der Sache geäußert. Pressesprecher Sascha Sprenger schreibt auf die GSCHWÄTZ-Anfrage: „Derzeit werden in diesem Bereich die Daten zur Verkehrssituation aktualisiert. Danach werden wir über eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung entscheiden und einen konkreten Termin festlegen. Wir gehen davon aus, dass dies in den nächsten Wochen der Fall sein wird.“

Bürgermeister Züfle möchte weiterhin 50 haben

Zu dem Thema hat der Landtagsabgeordnete Anton Baron eine Kleine Anfrage eingereicht, weil „eine Zunahme von Verkehrsunfällen und insbesondere eine Gefährdung aus Weißbach und vonseiten des Hornschuch-Betriebsgeländes kommender Personen, die bereits jetzt zu Stoßzeiten nur schwerlich auf die Landesstraße einbiegen können“, befürchtet werde. Insbesondere an der Einmündung der L 1045 hätte es der Gemeinde zufolge bereits Unfälle gegeben. Geantwortet hat auf die Anfrage nun das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration. Dieses schreibt unter anderem: „Für die rechtsfehlerfreie Entscheidung ist die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Hohenlohekreis in eigener Verantwortung zuständig.Die maßgeblichen Kriterien des Standortes einer Ortstafel seien außerdem in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) als verbindliche Anweisung des Gesetz- und Verordnungsgebers an die Straßenverkehrsbehörden geregelt.

Zuständig für die Geschwindigkeitsregulierung sei das Landratsamt

Auf die Frage, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung verpflichtend erhöht werden müsse, wenn die Ortstafeln entfernt werden, heißt es: „Ortstafeln haben nicht die Funktion, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einem Streckenabschnitt zu regulieren. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ergibt sich nur indirekt aus der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich bei 50 Stundenkilometer liegt.“ Somit gelten dort, wo Straßenverkehrsbehörden die Entfernung von Ortstafeln anordnen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, sofern sie nicht von der Behörde begrenzt wird. Doch dafür sei eine auf die örtlichen Verhältnisse bezogene konkrete Gefahrenlage nötig, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Zuständig für straßenrechtliche Maßnahmen sei im Fall Weißbach außerdem das Landratsamt Hohenlohekreis. Regierungspräsidien führen lediglich die Fach- und Rechtsaufsicht und stehen den unteren Straßenverkehrsbehörden bei Bedarf beratend zur Verfügung.

Gibt es an dieser Stelle viele Unfälle?

Doch davon abgesehen können auch Behörden nicht so einfach Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen. „Vielmehr ist es erforderlich, dass die rechtlichen Voraussetzungen für solche Maßnahmen gegeben sind“, heißt es in der Antwort des Verkehrsministeriums. „Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Sicherheitsgründen werden dann erforderlich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nach den Erfahrungen der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde mit Unfällen zu rechnen ist oder eine Unfallhäufung vorliegt.“ Entscheidungsbefugt ist hier wiederum die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Hohenlohekreis, deren Anordnungen rechtssicher sein müssen, weil Geschwindigkeitsbeschränkungen kontrolliert und Überschreitungen sanktioniert werden müssen. Häufig werde auch der Standort der Ortstafel von einem Gericht überprüft.

Moderate Steigerung der Unfallzahlen

Laut Angaben der Polizei im Rahmen der Prüfung durch das Landratsamt sind die Unfallzahlen auf der L1045 in Weißbach seit 2014 moderat gestiegen. „Die Kriterien für die Bestimmung von Unfallhäufungen richten sich grundsätzlich nach den Empfehlungen des Merkblatts zur örtlichen Verkehrsunfalluntersuchung in Unfallkommissionen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in der jeweils gültigen Fassung“, schreibt das Ministerium zur Frage, warum die Straße noch nicht als Unfallschwerpunkt gilt. „Eine Unfallhäufung kann nicht festgestellt werden.“ Denn obwohl es immer mehr Unfälle in den vergangenen Jahren gegeben hat, gibt es ein K.-o.-Kriterium, um als Unfallschwerpunkt bezeichnet zu werden: Der Grenzwert für eine Stelle mit Unfallhäufung betrage fünf Unfälle gleichen Unfalltyps – zum Beispiel Unfälle beim Einbiegen oder Kreuzen in zwölf Monaten, fünf Unfälle mit Personenschaden in drei Jahren oder drei Unfälle mit schwerem Personenschaden in drei Jahren.

Nähere Untersuchung bei einer Unfallhäufung

Aber welche Stelle ist für die Festlegung von Unfallschwerpunkten und für die diesbezügliche Erfassung der Unfälle anhand der in Frage sechs thematisierten Kriterien zuständig? „Die Unfälle werden in der elektronisch geführten 1-Jahres-Karte aller Unfälle und in der elektronisch geführten 3-Jahres-Karte der Unfälle mit Personenschaden und der Unfälle mit schwerem Personenschaden von der Polizei erfasst und ausgewertet. Sobald sich abzeichnet, dass sich eine Unfallhäufung ergibt, ist eine nähere Untersuchung erforderlich und die zuständige Straßenverkehrsbehörde unter Übermittlung der vorhandenen Daten in Kenntnis zu setzen. Nach Eingang der Unfallhäufungsmeldung prüft die Straßenverkehrsbehörde unverzüglich, ob bei der Unfallhäufung grobe und offensichtliche verkehrsrechtliche oder bauliche Mängel vorliegen, die sofort beseitigt werden können, oder ob eine Behandlung der Unfallhäufung in der Unfallkommission aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers und der Polizei erforderlich ist.“

Manche Bürger wünschen sich einen Kreisverkehr anstatt einer Ampelkreuzung

Laut der kleinen Anfrage von Anton Baron möchten Weißbacher Bürger einen Kreisverkehr anstatt eine Ampelkreuzung an der Landesstraße. Unterstützt die Landesregierung die Überlegungen aus der Bürgerschaft hinsichtlich einer Errichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung der Crispenhofer, fragt der Hohenloher Landtagsabgeordnete das Stuttgarter Verkehrsministerium. Dieses sagt: „Derartige Überlegungen aus der Bürgerschaft sind bisher weder der Landesregierung noch der Straßenbauverwaltung beim Regierungspräsidium Stuttgart bekannt. Schon aufgrund der nahen Lage am Kocher kann ohne eine qualifizierte Verkehrsuntersuchung keine belastbare Aussage getroffen werden.“

Anton Baron (AfD) möchte weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Stundenkilometern

Anton Baron kommentiert er wie folgt: „Auch wenn es sich nicht offiziell um einen Unfallschwerpunkt handelt, hat sich die Zahl der Unfälle von 2014 bis 2019 dennoch verfünffacht. Die Befürchtungen der Bürger und des Gemeinderats in Weißbach, dass diese Zahlen bei einer Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit weiter zunehmen dürften, sind nicht von der Hand zu weisen. Das Regierungspräsidium und die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises haben das bei ihrer Entscheidung zu bedenken. Ich plädiere aufgrund dieser Daten jedenfalls ebenso für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Ein Problem ist zu Stoßzeiten insbesondere die Einmündung der Crispenhofener Straße in die Kochertalstraße. Dort wäre der Bau eines Kreisverkehrs eine zusätzliche sinnvolle Maßnahme“, so der Landtagsabgeordnete Anton Baron.

 

 

Unfallzahlen der Polizei für die L1045 in Weißbach. Screenshot: GSCHWÄTZ

Die zweite Einmündung in Weißbach auf die L1045. Foto: GSCHWÄTZ

 




Mikrobiologe kritisiert „unwissenschaftliche Vorgehensweise des RKI“: Nur Bluttests geben Aufschluss über wirkliche Infektionen

Der Mikrobiologe Dr. Andreas Bermpohl kritisiert, dass coronapositiv getestete Menschen gleichgesetzt werden mit infizierten Menschen. Das sei nicht der Fall, wie er seit September 2020 immer wieder betont http://www.studiogera.de/001/2020/09/30/taeuschung-der-oeffentlichkeit-mit-infektionszahlen/

„Unwissenschaftliche Vorgehensweise des RKI“

Wenn positiv getestete Menschen als Infizierte gewertet werden, sei das sowohl infektionsepidemiologisch als auch sachlich falsch. Ein entsprechender Artikel erschien bereits am 26. September 2020 in der Druckausgabe der Neuen Westfälischen Zeitung. Der diplomierte Biologe bildet Laborassistenten aus, ist als Krankenhaushygieniker aktiv, betreut Laboratorien in Sicherheitsfragen und hat sich mit der Übertragung viraler Erreger durch raumlufttechnische Anlagen beschäftigt.

Der Öffentlichkeit werde ein starker Anstieg der Corona-Infizierten suggeriert, den es nicht gebe

Die Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts (RKI) bezeichnet er als unwissenschaftlich. Der Öffentlichkeit werde ein starker Anstieg der Corona-Infizierten suggeriert, den es nicht gebe.

Der Coronatest zeige nur einen Verdacht eienr Infektion an

Der Coronatest/PCR-Test könne nur den Verdacht einer Infektion anzeigen, da er auch auf einzelne, nichtinfektiöse Fragmente des Virus reagiere. Eine positiv getestete Person sei also nicht zwangsläufig infiziert, und eine infizierte nicht unbedingt krank. In der öffentlichen Darstellung würden alle diese Dinge nicht unterschieden. Von 1.600 positiv getesteten Beschäftigten der Tönnies-Belegschaft seien nur 20 tatsächlich erkrankt gewesen.

Erst Bluttests könnten Gewissheit schaffen

Bermpohl fordert deshalb Bluttests, doch das sei nicht gewünscht. Er bezeichnet das Verhalten des RKI als grob fahrlässig. Es treibe die Testzahlen in die Höhe, um dann durch einfaches Aufaddieren der positiv getesteten Personen behaupten zu können, dass die Infektionszahlen steigen. Das Verhältnis der Gesamttestzahl zu den positiven Befunden werde dagegen nur im Hintergrund veröffentlicht.

Beipackzettel: „Tests nicht für diagnostische Zwecke bestimmt“

Auf den Beipackzetteln der Test ist ebenfalls vermerkt, dass es sich hierbei nicht um diagnostische Ergebnisse handelt: „Dieses Produkt ist nur für Forschungszwecke und nicht für diagnostische Zwecke bestimmt. Dieses Produkt ist für den Nachweis von 2019-Novel Coronavirus (2019-nCOV) vorgesehen. Das Nachweisergebnis dieses Produkts dient nur als klinische Referenz und sollte nicht als einziger Beweis für die klinische Diagnose und Behandlung verwendet werden.“

 

 




5.000-Euro-Scheck an Albert-Schweitzer-Kinderdorf übergeben

Gemeinsam mit dem Hohenloher Musiker Michael Breitschopf produzierte die Sparkasse Hohenlohekreis das Weihnachtsalbum „S weihnachtet Mehr“, das in der Advents- und Weihnachtszeit in den Filialen und auf der Homepage der Sparkasse Hohenlohekreis zum Preis von 10 Euro verkauft wurde, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Einnahmen aus dem CD-Verkauf sollten dem Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Waldenburg zukommen. Über 400 CDs wurden verkauft.

Sinnvolle Investitionen für Kinder

Am Montag, den 18. Januar 2021, fand die Spendenübergabe vor dem Albert-Schweitzer-Kinderdorf statt. Die Sparkasse Hohenlohekreis rundete die Spendensumme auf und so konnte Bernd Kaufmann, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Hohenlohekreis, einen Scheck im Wert von 5.000 Euro an Wolfgang Bartole, Mitglied des Vorstands des Albert-Schweitzer-Kinderdorfs überreichen. „Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass bei den technischen Geräten, welche für Homeschooling benötigt werden, Neuanschaffungen nötig sind. Mit dem Geld können sinnvolle Investitionen für die Kinder getätigt werden“, freute sich Wolfgang Bartole über das späte Weihnachtsgeschenk.

Willkommende Abwechslung

Freuen konnte sich auch Michael Breitschopf. Gerade in dieser für Musiker und Künstler schwierigen Zeit war die Produktion seines Weihnachtsalbums gemeinsam mit den Musiker-Kollegen Harry Schneck (Keyboard, Akkordeon) und Christian Herzberger (Violine) sowie der Sängerin Lorena Kirchhoffer eine willkommene Abwechslung. „Die Zusammenarbeit mit der Sparkasse hat richtig Spaß gemacht und wenn man das Ergebnis sieht oder besser gesagt hört, ist das eine rundum gelungene Aktion.“

Über 8.500 Mal angeschaut

Parallel zum Verkauf der Weihnachts-CD wurde an jedem Adventssonntag und an Heiligabend ein Musikvideo mit einem Titel des Weihnachtsalbums auf der Internetseite und den Sozialen Medien der Sparkasse Hohenlohekreis ausgestrahlt. Die Videos wurden über 8.500 Mal angeschaut. „Mit der musikalischen Aktion wollten wir, dass trotz fehlender Weihnachtsmärkte etwas Weihnachtsstimmung bei den Hohenloher Bürgern aufkommt und gleichzeitig gerade auch in der Weihnachtszeit etwas Gutes tun! Es ist schön, dass die Aktion so gut ankam“, so Bernd Kaufmann.

Quelle: Pressemitteilung der Sparkasse Hohenlohekreis

 

 




Mulfingen: Chefwechsel bei ebm-papst

Stefan Brandl (52), CEO der ebm-papst Gruppe, wird das Unternehmen zum 30. Juni 2021 verlassen, teilt das Unternehmen in einer Pressemitteilung mit. Er wird Vice Chairman des Automobilzulieferers Dräxlmaier. Brandl fällt der Wechsel nach eigenen Worten nicht leicht: „Ich habe meine gesamte berufliche Laufbahn bei ebm-papst verbracht. Der Schritt, das Unternehmen zu verlassen, fällt mir alles andere als leicht. Ich danke den Gesellschaftern, dem Beirat, meinen Kollegen in der Geschäftsführung und der gesamten Belegschaft herzlich für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Unternehmen ist strategisch bestens gerüstet und ich werde bis zu meinem letzten Arbeitstag mit Leidenschaft für ebm-papst arbeiten.“

Nachfolger

Den Vorsitz der Geschäftsführung übernimmt ab 1. Juli 2021 Thomas Wagner, seit 2002 Geschäftsführer Produktion und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung des Ventilatorenherstellers. Verantwortlich für das Vertriebsressort innerhalb der Gruppengeschäftsführung ist ab 1. April 2021 Thomas Nürnberger, seit 2016 CEO von ebm-papst China.

Über 30 Jahre im Unternehmen

Stefan Brandl hat bei ebm-papst in über 30 Jahren in verantwortlichen Positionen zur Entwicklung des Unternehmens beigetragen und die Unternehmensgruppe strategisch für eine erfolgreiche Zukunft positioniert. Unter seiner Führung wurde durch die Umsetzung der „one“-Strategie aus drei dezentral geführten Einheiten ein starker Unternehmensverbund mit klarem Fokus auf die Wachstumsmärkte China und Nordamerika. Gleichzeitig initiierte er mit der „Innovationsschmiede“ ebm-papst neo neue digitale Geschäftsmodelle für die ebm-papst Gruppe.

Abschiedworte

ebm-papst Unternehmensgründer und Ehrenbeiratsvorsitzender Gerhard Sturm sagte in der Mitteilung: „Im Namen der Gesellschafter danke ich Stefan Brandl sehr herzlich für alles, was er in den vergangenen 30 Jahren für unser Unternehmen erreicht hat. Wir bedauern seinen Weggang ganz außerordentlich. Wir freuen uns darüber, dass er den Familienunternehmen treu bleibt, denn sie sind das Herz des deutschen Mittelstands. Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm alles erdenklich Gute.“ Auch Dr. Ludger Laufenberg, Beiratsvorsitzender der ebm-papst Gruppe, sagte zum Abschied: „Herrn Brandl danke ich im Namen des Beirats für die positive Entwicklung und strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe sowie für sein erfolgreiches Management in der gegenwärtigen Corona-Krise. Wir gratulieren ihm zu seiner neuen Aufgabe. Wir danken unserem langjährigen Geschäftsführer Thomas Wagner, dass er den Vorsitz der Geschäftsführung übernimmt und damit Kontinuität in der Unternehmensführung sicherstellt. Thomas Nürnberger übernimmt in der Gruppengeschäftsführung das Vertriebsressort. Wir wünschen auch ihm viel Erfolg. Die Führungsmannschaft ist ein eingespieltes, erfahrenes Team, das den Wachstumskurs des Unternehmens gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konsequent weiterverfolgen wird. ebm-papst ist für die Zukunft hervorragend aufgestellt.“

Quelle: Pressemitteilung von ebm-papst

 

Thomas Wagner wird Vorsitzender der ebm-papst-Geschäftsführung. Foto: Philipp Reinhard

Thomas Nürnberger wird in der Geschäftsführung verantwortlich für das Vertriebsressort. Foto: ebm-papst




Online-Meeting mit Landtagsabgeordnetem Dr. Rülke (FDP)

Zu einem digitalen Gartenzaungespräch mit dem Landtagsabgeordneten und Spitzenkandidaten der FDP für die Landtagswahl 2021, Dr. Hans-Ulrich Rülke, lädt die FDP Hohenlohe am Freitag, den 29. Januar 2021, ab 17.45 Uhr, heißt es in einer Pressemitteilung. „Der Landtag von Baden-Württemberg braucht diesen Impuls, er braucht andere Mehrheitsverhältnisse. Wir wollen auch nach dem 14.03.2021 Baden-Württemberg gestalten“, so die FDP weiter in der Mitteilung.

Interessierte können an dem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teilnehmen unter https://global.gotomeeting.com/join/362147269. Die Einwahl ist auch über die Telefonnummer 0892/0194 301 möglich. Der Zugangscode ist 362-147-269.

Die App GoToMeeting findet man unter https://global.gotomeeting.com/install/362147269.

Quelle: Pressemitteilung der FDP Hohenlohe




Nach den aktuellen Impfzahlen wären alle Hohenloher Bürger im Jahr 2034 geimpft

Nachdem die ersten Corona-Schutzimpfungen für Bürger des Hohenlohekreises seit Ende Dezember 2020 durch das Zentrale Impfzentrum (ZIZ) in Rot am See durchgeführt werden, kann nun auch das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen an den Start gehen, meldet das Landratsamt des Hohenlohekreises. Ab Freitag, 22. Januar 2021, können sich Bürger:innen der priorisierten Gruppen https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.htmlauch in der Hohenlohe-Sporthalle in Öhringen gegen das Coronavirus impfen lassen.

„Wir sind gut vorbereitet“

„Die Infrastruktur des KIZ steht bereits seit 23. Dezember, mittlerweile haben wir auch in einem Probelauf die vom Land gelieferte IT und Software getestet. Wir sind gut vorbereitet und gehen davon aus, dass der Betrieb reibungslos funktioniert“, erklärt der technische Leiter des KIZ, Kreisbrandmeister Torsten Rönisch.

Landratsamt betont die Verantwortung des Landes, was die Impfstoffbeschafffun betrifft

Voraussetzung für den Impfstart ist die Lieferung des Corona-Impfstoffes durch die Firma Biontech. Die Impfstoffbeschaffung liegt in der Verantwortung des Landes Baden-Württemberg, betont das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

Nur priorisierte Gruppen können sich derzeit anmelden

Auch im KIZ werden zunächst die priorisierten Gruppen geimpft, also diejenigen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Gruppen anzustecken. Das bedeutet, dass sich gemäß der Entscheidung des Landes Baden-Württemberg zunächst auch nur diese Gruppen für eine Impfung anmelden können.  Priorisiert geimpft werden Bürger:innen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutz­bedürftige Personen anzustecken.

Terminvorgabe ausschließlich online

Die Terminvergabe funktioniert ausschließlich über das Internet unter https://www.impfterminservice.de/impftermine oder über die Telefonnummer 116117.

Die ersten Termine werden am 19. Januar 2021 freigeschaltet, so das Landratsamt. Die genaue Menge hängt von der Anzahl der Impfdosen ab, die verfügbar sind.

Eine persönliche Terminvergabe im Kreisimpfzentrum ist nicht möglich, auch nicht ausnahmsweise. Wir weisen darauf hin, dass der Zutritt zum Kreisimpfzentrum zudem nur mit einem vorher gebuchten Termin möglich sein wird. Da die Zahl der im KIZ vorhandenen Impfdosen genau auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt sein wird, ergibt es auch keinen Sinn, ohne Termin zum KIZ zu kommen.

Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt Hohenlohekreis bittet eindringlich darum, nicht über eine andere Servicenummer oder gar über die Rettungsleitstellen zu versuchen, einen Termin zu buchen. Dies ist definitiv nicht möglich, keine dieser Stellen hat Zugriff auf die Impfterminvergabe. Zudem besteht die Gefahr, dass die Rettungsleitstellen dann für Notfälle nicht mehr erreichbar sind.

Zunächst Einschichtbetrieb wegen der begrenzten Impfstoffkapazitäten

Aufgrund der begrenzten Impfstoffkapazitäten soll das KIZ zu Beginn im Ein-Schicht-Betrieb in einer Drei-Tage-Woche starten. Geplant ist die Öffnung von Freitag bis Sonntag, jeweils von 14 bis 19 Uhr. Vorteil der Öffnung am Wochenende ist neben der besseren Verfügbarkeit von medizinischem Personal auch die bessere Möglichkeit für die Zielgruppe, das KIZ in Begleitung eines Familienmitgliedes oder Bekannten aufzusuchen. Die KIZ-Leitung begrüßt eine solche Begleitung, bittet aber darum, dass sie ausschließlich bei Personen erfolgt, die aufgrund ihrer Gesamtverfassung (bspw. wegen eingeschränkter Mobilität, Seh-/Hörvermögen, Orientierungsfähigkeit) Unterstützung beim Durchlaufen der Stationen benötigen.

Im Volllast-Betrieb ist ein Zwei-Schicht-Modell von 6 bis 22 Uhr an sieben Tagen die Woche im KIZ möglich.

„Wir sind früh, dass es nun endlich auch mit den Impfungen im KIZ Öhringen losgehen kann“

„Wir sind froh, dass es nun endlich auch mit den Impfungen im KIZ Öhringen losgehen kann. Wir sind seit Dezember bereit, die Logistik steht. Jetzt hängt es davon ab, ob und wann genügend Impfstoff zur Verfügung steht“, erklärt Landrat Dr. Matthias Neth. „Ein großer Erfolg ist, dass es gelungen ist, viele mobile Impfteams aus dem Zentralen Impfzentrum Rot am See in den Hohenlohekreis zu bringen. Dadurch sind wir bei den Pflegeeinrichtungen mit der Gabe der ersten Impfdosis de facto durch und können so die besonders gefährdeten Gruppen besser schützen.“

Mitzuführende Unterlagen:

    • Wenn möglich die ausgefüllten und vom Impfling unterschriebenen Aufklärungsbogen und Anamnesebögen mit QR-Code von impfen-bw.de; sonst werden die Unterlagen vor Ort erstellt, was mehr Zeit in Anspruch nimmt
    • einen Lichtbildausweis, aus dem mindestens Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift hervorgehen;
    • die Gesundheitskarte/Versichertenkarte, soweit vorhanden; das beschleunigt die Registrierung der Personen.
    • Den Impfausweis/ Impfpass, sofern vorhanden; sonst wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.
    • Die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zugehörigkeit zur Personengruppe, soweit nicht aufgrund des Lebensalters Anspruch besteht
  • Eine Impfung erfolgt nur bei symptomfreien Personen. Eine Begleitung ist nur für symptomfreie Personen möglich.
  • Um Wartezeiten im Freien zu vermeiden empfiehlt es sich, maximal zehn Minuten vor dem Termin zu erscheinen.
  • Fragen rund um die Impfung beantwortet die Hotline 116 117.
  • Standort: Das Kreisimpfzentrum befindet sich in der Hohenlohe-Sporthalle, Pfaffenmühlweg 30, in 74613 Öhringen. Das KIZ ist barrierefrei zugänglich. Die Stadtbahn-Haltestelle Öhringen Hauptbahnhof ist rund 700 Meter (etwa 10 Gehminuten) entfernt. Die Bushaltestellen „Hofgarten“ und „Freibad“ befinden sich in unmittelbarer Nähe des KIZ. Wer mit dem Auto anreist, folgt den Beschilderungen „Sportanlagen“ und kann etwa das Parkhaus „P8 – Alte Turnhalle“ (dort ist auch ein WC vorhanden) oder den Parkplatz „P9 – Alte Turnhalle“ nutzen. Beide liegen in unmittelbarer Nähe zum KIZ. Auch ist der Weg vom Parkhaus zum KIZ ausgeschildert.

Stark mobilitätseingeschränkte Personen können an der Zufahrt zum Sportgelände aussteigen; von dort aus sind es noch ca. 40 Meter bis zum Gebäudeeingang.

Nach den aktuellen Impfzahlen wären alle Hohenloher Bürger im Jahr 2034 geimpft

Laut Informationen der Heilbronner Stimme sollen im Laufe der Woche ersten 1.170 Dosen für zwei Wochen geliefert werden. Das wären 585 pro Woche. Das Sozialministerium empfehle 150 Termine pro Woche und KIZ zu vergeben. Rechnet man diese Zahl hoch, wären alle Bürger:innen des Hohenlohekreis mit seinen rund 112.000 Einwohnern (rund 1.000 davon wurden bereits seit Ende 2020 geimpft, hauptsächlich handelt es sich dabei um Personal in den Pflege- und Senioreneinrichtungen des Kreises), in rund 14 Jahren geimpft. Das wäre im Jahre 2034. Eine Herdenimmunität ist im Bezug auf Corona erreicht, wenn, so diverse Experten, zirka 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung geimpft seien https://www1.wdr.de/nachrichten/coronavirus-impfen-herdenimmunitaet-100.html. 60 Prozent wären bei 150 Impfungen pro Woche nach 8,6 Jahren geimpft.

Geht man davon aus, dass es möglich wäre, anstatt 150 auch 500 Impfungen pro Woche vorzunehmen, dann läge eine Herdenimmunität (60 Prozent der Bevölkerung ist geimpft) frühestens in  2,5 Jahren vor. Das wäre dann im Jahr 2023. Noch nicht berücksichtigt bei diesen Hochrechnungen ist, dass zwei Impfungen pro Person notwendig sind.

Unklar ist dabei zudem, wie sich die Mutation des Virus‘ die Impfwirksamkeit beeinflusst.




Frau stürzt und verletzt sich schwer, als sie von Belsenberg nach Hermuthausen radelte

Eine Radfahrerin ist am frühen Montagmorgen auf der Landstraße zwischen Ingelfingen und Hermuthausen gestürzt und hat sich hierbei schwer verletzt. Die Frau wollte mit ihrem Fahrrad aus Richtung Belsenberg über die Landstraße nach Hermuthausen fahren und kam vermutlich aufgrund von Glätte zu Fall. Hierbei zog sie sich nach ersten Erkenntnissen schwere Verletzungen zu.

Quelle: Pressemitteilung der Polizei