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Sozialministerium warnt auch im Hohenlohekreis vor „explosionsartig nach oben schießenden“ Coronazahlen

Nachdem der Hohenlohekreis (Stand: 21.01.2021) insgesamt neue Corona-Fälle gemeldet und eine Sieben-Tage-Inzidenz bei lediglich 55,9 pro 100.000 Einwohner vorzuweisen hat, stellt sich die Frage: Was geschieht, wenn der Inzidenzwert noch weiter sinkt? Der magische Wert von 50 steht hier im Raum.

Die magische Zahl 50

Schon seit fast einem Jahr befindet sich Deutschland in einem (Teil-)Lockdown, der mit mehr oder weniger harten Coronamaßnahmen verbunden ist. Bund und Länder betonen immer wieder das Ziel der Maßnahmen: Der Inzidenzwert muss auf 50 oder weniger gedrückt werden. Sprich: Pro 100.000 Einwohner dürfe es nur noch maximal 50 neu coronapositiv Getestete pro Woche geben. Dann erst könnten die regionalen Gesundheitsämter wieder Kontaktpersonen zurückverfolgen, diese anschreiben und in Quarantäneverpflichtung nehmen, damit sich Virus nicht noch weiter ausbreitet.

Hohenlohekreis bald von allen Verordnungen befreit?

Nun steht der Hohenlohekreis kurz vor dem Ziel. Vor einigen Monaten versprachen führende Politiker, Landkreise mit einem Inzidenzwert von 50 oder wneiger von den Maßnahmen auszunehmen. Doch wie schaut es heute aus? Darf sich der Hohenlohekreis freuen, bald von den Verordnugnen befreit zu sein?

Ernüchternde Antwort vom Sozialministerium

GSCHWÄTZ hat beim zuständigen Sozialministerium in Stuttgart nachgefragt und am 22. Januar 2021 folgende ernüchternde Antwort erhalten von Pressesprecher Markus Jox erhalten: „In dieser Woche haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der  Länder einvernehmlich beschlossen, den derzeitigen Lockdown – unabhängig von den Inzidenzen einzelner Landkreise oder Städte – bis Mitte Februar 2021 zu verlängern. Hintergrund dieser Verlängerung der Maßnahmen ist vor allem das Auftauchen aggressiver Virusvarianten (Mutationen) aus England und Südafrika auch bei uns im Land. Wir müssen unbedingt verhindern, dass diese sich flächendeckend rasant bei uns ausbreiten – andernfalls kann es (wie etwa in Irland) passieren, dass die derzeit leicht sinkenden Inzidenzwerte binnen weniger Tage explosionsartig nach oben schießen.“

Corona: Eine never ending story?

Das heißt für den Hohenlohekreis: Selbst wenn der Inzidenzwert auf unter 50 fällt, bleiben die Coronaverordnungen weiter bestehen. Wie lange und in welcher Form, das ist derzeit angesichts der ständig neuen Entwicklungen und Entscheidungen völlig ungewiss.

Text: Dr. Sandra Hartmann




Aus für Stoffmasken und der Kampf um die Wiedereröffnung der Schulen

Seit der Sitzung der Ministerpräsidenten am Dienstag, den 19. Januar 2021, wissen wir, wie es mit den Corona-Maßnahmen weitergehen soll. All zu viele Änderungen gab es nicht:

Der bestehende Lockdown von Einzelhandel und Gastronomie wird bis einschließlich 14. Februar verlängert. Das bedeutet vor allem, dass die Geschäfte, die bisher vom Lockdown betroffen waren, weiterhin geschlossen bleiben. Einzelhandelsbetriebe und Gastronomen dürfen Abholungen und Lieferungen organisieren. Handwerksbetriebe, die keine „körpernahen Dienstleistungen“ anbieten, dürfen öffnen.

Sichtbarste Änderung: „Medizinische Masken“ in Geschäften und Nahverkehr verpflichtend

Allerdings wurde die Maskenpflicht für den Besuch von Geschäften und für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verschärft: Es müssen dort jetzt „medizinische“ Masken getragen werden, das bedeutet: OP-Masken oder Masken, die dem FFP2-Standard oder der chinesischen Norm N95/KN95 entsprechen. Die teils mit Liebe hergestellten sogenannten „Haushaltsmasken“ sind dann beim Einkauf oder im öffentlichen Verkehr nicht mehr zugelassen. Diese Regel soll in Baden-Württemberg voraussichtlich am Montag, 25. Januar 2021 in Kraft treten. Auch für Personal in Alten-und Pflegeheimen sind diese Masken jetzt vorgeschrieben.

Teure Masken

FFP2- und N95 Masken bieten den Vorteil, dass sie, richtig getragen, sowohl den Träger vor seiner Umgebung als auch die Umgebung vor dem Träger mit hoher Wahrscheinlichkeit schützen. Sie sind in Apotheken oder im Handel erhältlich, die Preisspanne für eine zertifizierte FFP2-Maske reicht von etwas unter einem Euro beim Internetversender bis 5  Euro – die ersten preiswerten Internetshops sind derzeit schon teilweise ausverkauft.

Eine vorgeschlagene Kostenübernahme für diese Masken bei Bedürftigkeit wurde nicht beschlossen.

Schulen: Baden-Württembergischer Sonderweg

Auch die bestehenden Regelungen für die Schulen sollen bundesweit bis zum 14. Februar 2021 verlängert werden, das bedeutet: Kindergärten  bleiben geschlossen, kein Präsenzunterricht an Schulen mit Ausnahmeregelungen für Abschlussklassen. Baden-Württemberg will allerdings einen eigenen Weg gehen: Wenn es die Inzidenzzahlen zulassen, sollen Grundschulen ab 01. Februar 2021 wieder Präsenzunterricht anbieten. Kultusministerin Eisenmann hat den Auftrag, nächste Woche eine Planung und Regelungen für die Schulöffnung vorzustellen. Eine Schulöffnung vor dem 15. Februar 2021 ist in den Regelungen der Ministerpräsidenten vorgesehen, sofern die Präsenzpflicht ausgesetzt ist. Das ist in Baden-Württemberg der Fall.

Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre

Die bisherigen Regelungen zur Kontaktbeschränkung bleiben in Kraft, das heißt: Nur eine Person darf einen Haushalt besuchen. Kinder aus zwei Haushalten dürfen in festen Gruppen gemeinsam spielen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Sinne der Kontaktbeschränkungen auch die einzelnen erlaubten Besuche auf ein Mindestmaß an Personen beschränkt werden sollen. Die Ausgangssperre, die in Baden-Württemberg zwischen 20:00 und 05:00 ohnehin schon galt, bleibt bestehen: Die Wohnung darf in dieser Zeit nur aus wenigen Gründen, zum Beispiel Arbeit, Unterstützung von Hilfsbedürftigen oder Betreuung von Tieren verlassen werden.

Home-Office-Regelung

Die bisherige Regelung, dass Arbeitgeber Home-Office ermöglichen sollen, wird verschärft: Arbeitgeber müssen jetzt Home-Office „wo immer möglich“ ermöglichen. Arbeitsminister Heil ist beauftragt, eine solche Verordnung, befristet bis zum 15.März, zu erlassen. Heil hat angekündigt, dass die Verordnung am Mittwoch, 27. Januar 2021, in Kraft treten wird – gleichzeitig sollen verschärfte Arbeitsschutzvorschriften in Kraft treten.

Gottesdienste

In Gottesdiensten sind zukünftig ebenfalls „medizinische“ Masken vorgeschrieben, die sonstigen Vorschriften für Gottesdienste wie Abstand und Singverbot bleiben erhalten.

Gesundheitliche Dienstleistungen

Sofern Dienstleistungen medizinisch notwendig sind, wie Physiotherapie oder Ergotherapie, dürfen diese erbracht werden. Sonstige Dienstleistungen wie Piercing, Nagelpflege, Friseure oder Wellness-Anwendungen sind weiterhin untersagt.

Sport

Sport im Freien ist weiterhin erlaubt, allerdings nicht in großen Gruppen. Maximal aus zwei Haushalten dürfen beispielsweise Laufgruppen bestehen. Nahezu alle Sportanlagen, auch Saunen, sind geschlossen, Ausnahmen gibt es nur für sehr weiträumige Anlagen, explizit genannt werden Golfplätze, Hundesportplätze, Reitanlagen, Tennisplätze und Modellflugplätze.

Reisen

Touristische Reisen sind nicht generell verboten, die Regierung bittet allerdings, davon abzusehen. Explizit untersagt sind Busreisen und touristische Übernachtungsangebote. An „tagestouristischen Hotspots“, etwa Skigebieten, ist mit verstärkten Kontrollmaßnahmen zu rechnen.

Sonstiges

Eine sofortige Absetzbarkeit von der Steuer für „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“ ist Bestandteil des Beschlusses vom Dienstag, 19.Januar 2021 – diese Bestimmung soll rückwirkend ab 01. Januar 2021 gelten.

Für Corona-Hotspots dürfen lokal schärfere Maßnahmen angeordnet werden. Ziel ist es, dass Mitte Februar überall eine Inzidenz von unter 50 erreicht ist.  Im Hohenlohekreis sinkt die Inzidenz derzeit rasch – der Wert von 50 ist fast erreicht. Doch was ist dann? Dürfen sich die Hohenloher auf das Ende der Maßnahme in ihrem Kreis freuen? Eine Antwort darauf steht seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart noch aus.

Text: Matthias Lauterer

Info:

Die Beschlüsse der Bundesregierung und der MInisterpräsidenten vom 19.Januar 2021:

2021-01-19-mpk-data.pdf (bundesregierung.de)

Übersichtblatt mit den aktuellen Regeln in Baden-Württemberg, noch ohne die Regelungen vom 19.01.:  210118_Lockdown_Januar_DE (baden-wuerttemberg.de)

Liste der geschlossen Branchen in Baden-Württemberg: 210108_Januar_2021_offen_geschlossen.pdf (baden-wuerttemberg.de)

Informationsseite der Bundesregierung:

Corona: Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen (bundesregierung.de)

 

 

 




„Nö, das war’s“

Am Donnerstag, den 21. Januar 2021, dem zweiten Verhandlungstag des Hohebacher Scheunenbrandprozesses (wir berichtetenhttps://www.gschwaetz.de/2021/01/08/beschuldigter-schickte-laut-eigenen-aussage-dickpics-an-ehefrau-von-hochrangigem-hohenloher-politiker/https://www.gschwaetz.de/2021/01/08/wie-man-einen-partisanenkrieg-durchfuehrt-so-nuechtern-habe-ich-das-geplant/  versucht das Gericht, mehr über die Vorgeschichte des Scheunenbrands und den Brand an sich zu erfahren. Als erster Zeuge ist der Eigentümer der in Band gesetzten Scheune, Herr E., geladen. Er berichtet, dass er den Beschuldigten Bernd K. auf einem Treffen der örtlichen Motorradfreunde an Pfingsten 2019 kennengelernt habe. Schon damals sei ihm aufgefallen, dass K. „ein Schwätzer“ gewesen sei. So habe er ihm beim ersten Treffen bereits von hohen Geldforderungen an ein lokales Unternehmen berichtet, die er jetzt einziehen lassen wollte.

„Ich kann doch da nichts herausgeben, das ist doch für mich nicht zuzuordnen“

„Ungefähr im Juni oder Juli“ 2019 habe Bernd K. ihn über eine Bekannte fragen lassen, ob er einige Möbel für einige Monate bei ihm unterstellen könne. Man habe sich auf eine geringe Miete geeinigt und Bernd K. habe die Möbel untergestellt. Anfangs seien tatsächlich Möbel, Schränke, Regale und dergleichen sowie Papiere untergestellt gewesen, er habe sich dann aber nicht weiter darum gekümmert. Von einem Computer, der am ersten Prozesstag eine Rolle gespielt hat, weil er laut Bernd K. angeblich wichtige Daten enthalten habe, erwähnt E. nichts. Der Zeitraum habe sich verlängert, da Bernd K. einen Krankenhausaufenthalt gehabt habe – auch das sei für E. kein Problem gewesen. Später habe sich herausgestellt, dass einige der Möbel nicht Bernd K.,  sondern dessen ehemaligem Vermieter gehört hätten. „Ich kann doch da nichts herausgeben, das ist doch für mich nicht zuzuordnen“, daher habe E., so erklärt er es als Zeuge vor Gericht, zum damaligen Zeitpunkt dem Vermieter nicht helfen können.

Betreuerin half weiter

Anfang 2020 habe sich eine Frau R. bei ihm gemeldet, die Betreuerin von Bernd K., und sich umgehend um die Bezahlung der ausstehenden Miete gekümmert. Er habe erfahren, dass Bernd K. und sein ehemaliger Vermieter über die gegenseitige Herausgabe von Gegenständern verhandelt hätten und als im April eine Liste der Gegenstände angefertigt wurde, habe er sich gedacht „dann sind die sich wohl einig geworden“. Kurz vor dem vereinbarten Termin zum Austausch sein K dann nochmal zu ihm gekommen, um den Austausch zu verhindern, aber Frau R. habe ihm versichert, dass alles in Ordnung gehe. Im Zuge des Austauschs seien dann unter anderem zwei Motorräder eingestellt worden. Ein juristisches Dokument zu diesem Tausch habe E nicht gesehen.

„Mir ist das dann suspekt geworden“

Anfang Juni habe ihm Bernd K. „Ärger mit dem Finanzamt“ angedroht. „Mir ist das dann suspekt geworden“, sagt Herr E. Ein seltsames Zusammentreffen schildert E: Bernd K. sei offenbar zu Fuß aus Unterbalbach gekommen und habe scheinbar einen Rucksack in den an der Scheune gelagerten Hackschnitzeln versteckt gehabt – da hatte Herr E. genug und er habe Bernd K. ein Hausverbot ausgesprochen. Danach habe er ihm das Mietverhältnis per SMS gekündigt und den Schlüssel zurückgefordert. Brnd K. hat die Kündigung bestätigt. Das Gericht liest die Nachrichten aus den Akten vor: Sie sind lang, höflich und geschäftsmäßig formuliert.

Als Bernd K. den Schlüssel nicht zurückgegeben habe, habe Herr E.E das Schloss ausgetauscht und mehrere Schlüssel anfertigen lassen und er habe K. darüber informiert und ihm die Kosten in Rechnung gestellt, danach habe „Funkstille“ geherrscht.

„Großer Bahnhof, die ganze Feuerwehr war da“

Den Brandtag schildert Herr E. wie folgt: Er habe in der Frühe das Martinshorn gehört, sei dann kurz vor sechs in der Arbeit gewesen und habe kurz nach 6 Uhr den Anruf erhalten: „Die Feldscheuer brennt“. An der Feldscheuer angekommen war dort „großer Bahnhof, die ganze Feuerwehr war da“. Es seien Bretter teils durchgebrannt gewesen. Es sei ihm sofort klar gewesen, dass es sich um eine Brandstiftung gehandelt hat, da es mehrere Brandherde gegeben habe.

Seinen Schaden beziffert E auf 6.500 Euro für die Reparaturarbeiten an der Scheune, dazu 2.500€ Eurofür den Feuerwehreinsatz. Wäre die Scheune komplett abgebrannt und die darin untergestellten Fahrzeuge und Maschinen zerstört worden, wäre ein Schaden von fast einer halben Million Euro entstanden. Seit der Tat habe es keinen Kontakt mehr mit Bernd K. gegeben, auch der Dauerauftrag für die Miete sei storniert worden.

Anwalt versucht, die Schwere der Brandstiftung gering zu halten

Anwalt Donath, der Anwalt des Beschuldigten, versucht noch, darauf hinzuarbeiten, dass die Scheune nicht „gebrannt“ habe, die Fotos aus der Akte zeigen jedoch Brandspuren, zum Beispiel an einem Eckpfosten.

Der Beschuldigte nutzt sein Fragerecht zur Konstruktion einer Verschwörung von dem ehemaligem Vermieter, Herr E und der Betreuerin R, denen er „räuberische Erpressung“ vorwirft.

Der Mann, der Schlimmeres verhindert hat

Der zufällige Zeuge, der den Brand zuerst bemerkt hat, wird als nächster befragt: Er gibt an, mit seinem LKW bei dem schönen Wetter mit offenem Fenster unterwegs gewesen zu sein und einen Brandgeruch bemerkt zu haben. Daraufhin habe er angehalten, sei zu den Scheunen gelaufen und hätte dort Rauch festgestellt. Umgehend habe er – laut den Unterlagen des Gerichts war das um 05:12 Uhr – Feuerwehr und Polizei alarmiert. „Gebrannt haben sie nicht, nur geraucht“, berichtete er über den Zustand der Brandnester bei seiner Ankunft. Er selber sei Feuerwehrmann und habe keinen Grund gesehen, unmittelbar einzugreifen. Die eintreffende Feuerwehr habe die Nester dann gelöscht.

Bericht der Polizei vor Ort

Routiniert trägt der Zeuge D seine Personalien vor – kein Wunder: Als Kriminalkommissar tut er das sicherlich des Öfteren. Er sei wegen des Notrufs zur Scheune geschickt worden und dort gegen 05:30 eingetroffen, zu diesem Zeitpunkt sei ein Teil der Feuerwehr bereits vor Ort gewesen. „Manche Bretter waren in Brand geraten“ sagt er und betonte, dass Flammen zu sehen gewesen seien, „allerdings keine Stichflammen“. Er berichtet aber auch von mindestens einem Brandnest, das nicht gezündet habe, man habe deutlich den Anzünder sehen können. Eine Verpackung dieser Anzünder sei später von seinen Kollegen auch in der Nähe gefunden worden.

K wurde sofort als Verdächtiger benannt

Der Sohn des Geschädigten habe im Gespräch K als Verdächtigen ins Gespräch gebracht, weil der Streit mit seinem Vater gehabt habe, der Geschädigte selbst habe ihm kurz darauf auch davon berichtet, dass er K im Verdacht habe, den Brand gelegt zu haben.

D berichtet, dass K. auf dem Revier durchaus bekannt gewesen sei. Zwar sei D selber nicht dienstlich mit K befaßt gewesen, aber er habe über den Flurfunk gewußt, dass K. ohne festen Wohnsitz sei und zum Beispiel an oder in einer Kapelle genächtigt habe. Auch von kleineren Straftaten, die W nicht spezifizierte, sprach er. Außerdem seien Platzverweise gegen K ausgesprochen worden. Weitere Details über K oder die Vorgeschichte des Brandes kannte er nicht, er sei auch erst seit kurz vor dem Brand in Künzelsau.

Einige Tage nach der Brandstiftung hätte D im Rahmen einer politischen Veranstaltung, die er schützen sollte, weil auch der Innenminister anwesend war, im Gespräch mit dem Veranstalter davon gehört, dass am Vortag eine Gestalt im Hof gesehen worden sei, bei der es sich um K gehandelt haben könnte. Auch seien kurz darauf emails mit beleidigenden Inhalten eingegangen. E habe dies als Anzeige formuliert und weitergeleitet. Weiter sei er mit dem Vorfall nicht befasst gewesen.

K befragt den Beamten nach der Organisation der Verteilung der e-mails innerhalb des Reviers. Er befürchtet, dass seine Mails – er spricht insbesondere von einer 804-seitigen Schriftsatz, aus dem hervorgehen sollte, dass er kein „Landstreicher“ sondern ein „wissenschaftlicher Berater“ sei – nicht gelesen würden.

Als nach der Befragung des Polizeibeamten das Gericht mit Verteidigung und Staatsanwältin bespricht, ob eventuell Zeugen abgeladen werden können und dabei kurz die Rede auf das ominöse Intimfoto kommt, geht ein schwer zu interpretierendes Lächeln über K’s Gesicht.

Die Polizeibeamtin R war um 06:13 mit einem Kollegen als zweite Streifenwagenbesatzung am Brandort. Zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Feuer bereits gelöscht. Mit welchen Mitteln die Feuer gelöscht wurden weiß sie nicht, aber da eine aufgefundene Verpackung von Anzündern durchnäßt gewesen sei, vermutet sie, dass mit Wasser gelöscht war. Anschließend habe man nach dem Brandstifter gesucht, sowohl allgemein als auch gezielt nach K, dessen Personenbeschreibung vorgelegen habe. Sie und ihr Kollege hätten allerdings niemanden auffinden können.

Skurril zu nennender Auftritt eines weiteren Polizeibeamten

Letzter Zeuge am zweiten Verhandlungstag war der Polizeibeamte W., dessen Auftreten vor Gericht man durchaus als skurril bezeichnen darf: Er hatte offenbar kaum Erinnerungen an den Fall und hatte diese Erinnerung auch nicht durch vorbereitendes Lesen der Akte aufgefrischt. Auch der Vorhalt von Richterin Bezold, dass Sachverhalte nicht durch Verweis auf eine Akte, sondern durch Vortrag in den Prozess einzubringen seien, verbesserte sein Erinnerungsvermögen kaum.

Einn Polizeibeamter mit Gedächtnislücken

Er kenne den Beschuldigten nur aus der Akte, es seien mehrfache Beleidigungen und Drohungen, sogar Morddrohungen, in der Akte. Gegen wen genau und genaue Wortlaute waren ihm nicht erinnerlich. Eine eventuelle Vorgeschichte sei ihm auch nicht bekannt. Auch zum Ablauf der Ermittlungen konnte er wenig beitragen: Frau R. habe ihm in einem Telefonat von den Beleidigungen und Drohungen berichtet, daraufhin habe er festgestellt, dass es sich dabei um Straftaten handelt und ihr Unterlagen zur Stellung eines Strafantrags zugeschickt. Ein persönliches Gespräch mit R. habe es – Corona geschuldet – nicht gegeben.

Ein denkwürdiger Dialog zwischen Richterin und Zeugen

Der Anwalt wirft „keine eigene Erinnerung“ ein und auch Richterin Bezold wird ein wenig ärgerlich, als W. wieder einmal in der Akte blättert, und es kommt zu einem denkwürdigen Dialog:

„Also sprich, Sie kennen das eh nicht, was da drin steht“

„Ich habe die Akte nur zusammengeführt“

„Sie kennen von der Akte ganz wenig, weil Sie sagen, Sie haben die Akte nur zusammengeführt.“

Einige Details kamen dennoch ans Tageslicht: So seien auch die Künzelsauer Beamten bedroht werden, weshalb der Fall an W’s Dienststelle abgegeben worden sei. Der Beschuldigte ist offenbar aufgrund einer Handyortung in Bietigheim aufgefunden worden. W habe dann bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf U-Haft gestellt, der sei von der StA in Schwäbisch-Hall erst abgelehnt, ein paar Tage später aber bewilligt worden. Das Gericht zitiert aus dem Antrag auf U-Haft: „Bedrohungen steigern sich, er sucht die Personen auf und schreckt auch vor Brandstiftung nicht zurück.“ Zudem war K zu diesem Zeitpunkt wohnungslos. Offenbar hätten die Künzelsauer Kollegen nochmals bei der Staatsanwaltschaft nachgehakt, mutmaßt W.. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass ihm dieses nicht recht war.

Weiterer denkwürdiger Dialog

Bernd K.’s Anwalt fragt zum Telefonat, das W. mit R. geführt hat, nochmals nach W.’s „fachkundiger Einschätzung“, warum und welche Straftaten nach der Beschreibung von Frau R. vorgelegen hätten. „Da müsste man schauen …“, was der Anwalt mit „Nö, das wars“ beendete.

Ein weiterer umfangreicher Schriftsatz des Beschuldigten

K. will danach von W. noch wissen, was mit einem weiteren seiner Schreiben, diesmal 420 Seiten lang, an diverse Polizeidienststellen geschehen sei. Davon sei ihm nichts bekannt, möglicherweise sie das Schreiben bei seiner Stellvertreterin gelandet, vermutet W..

Wenn man davon hört, dass er eimal 804 Seiten und einmal 420 Seiten geschrieben hat, wird auch die Bemerkung der Richterin Bezold verständlich, als ihr am Anfang des Prozesstags Dr. Heinrich, der psychiatrische Sachverständige, ein mehrere Zentimeter dickes Paket mit Schriftsätzen des Beschuldigten übergab: „Vielleicht sollten Sie in Erwägung ziehen, ein Ende zu finden.“

Text: Matthias Lauterer




Patrick Wegener (SPD) macht digitalen Infostand im Kochertal am 22. Januar 2021

Unter dem Motto „Zuhören, um zu verändern“ geht Der Hohenloher SPD-Landtagskandidat Patrick Wegener neue Wege im Wahlkampf in Pandemiezeiten. Er lädt zum digitalen Infostand für das Kochertal ein: Freitag, 22.01.21, 19 – 20 Uhr, über Zoom.

Neue Wege im Wahlkampf

„Vertrauen schafft man durch das persönliche Gespräch. Ich will wissen, was den Menschen unter den Nägeln brennt. Deshalb bin ich seit September im gesamten Wahlkreis unterwegs. Aktuell gilt es jedoch die Kontakte zu reduzieren. Deshalb gehen mein Team und ich im Wahlkampf neue Wege, unter anderem mit dem digitalen Infostand“, erklärt Patrick Wegener.

Teilnahme über Zoom

Wie funktioniert ein digitaler Infostand? Mit einem Klick können Sie mit einem PC/Tablet/Smartphone an der Videokonferenz teilnehmen. Auf der Internetseite von Patrick Wegener, unter www.patrick-wegener.de, finden Sie den Link zur Teilnahme im Bereich „Termine”.

Info

Wegener (26) ist seit 2014 Stadtrat in Öhringen und wurde von der SPD-Mitgliederversammlung am 30. September 2020 in Kupferzell-Eschental mit 97,5 Prozent der Stimmen zum Landtagskandidaten gewählt. Die Wahl findet am 14. März 2021 statt.  Besonders wichtig sind ihm die Themen bezahlbarer Wohnraum, gebührenfreie Kinderbetreuung, der Breitbandausbau durch Glasfaser und die Zukunft des ländlichen Raumes.

Quelle: Pressemitteilung der SPD

Digitaler Infostand der SPD

 




NVH verlängert Rückgabefrist

Der aktuelle Lockdown wird verlängert, noch bis mindestens 15. Februar 2021 bleiben Kitas geschlossen und an den Schulen findet kein Präsenzunterricht – außer für Abschlussklassen – statt. Viele Kinder und Jugendliche benötigen deshalb ihre Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr nicht und die Eltern fragen sich, was sie nun mit diesen machen sollen. Auf der Homepage des Hohenloher Nahverkehrs (NVH) heißt es unter https://www.h3nv.de/aktuelles/detail/rueckgabefrist-verlaengert, dass „die Rückgabefrist für das Sunshine-Ticket und die KidCard im Abo im Januar verlängert“ wird. Das heißt, die Monatsabschnitte für Februar 2021 können ausnahmsweise bis Montag, 25. Januar, abgegeben werden. Normalerweise ist das nur bis zum 15. des jeweiligen Vormonats möglich. 

Wer die Karte zurückgeben möchte, sollte diese mit einer kurzen Erklärung an das Abo-Center schicken oder direkt dort einwerfen. Wichtig ist aber, dass diese spätestens am 25. Januar dort vorliegt. Später eingehende Karten werden nicht mehr berücksichtigt. Für die Januar-Abschnitte, die auch nicht benötigt wurden, ist momentan keine solche Kulanzregelung oder Erstattung vorgesehen.

 




„Es können nicht alle Terminwünsche erfüllt werden“

Auch im Hohenlohekreis startete am Dienstag, den 19. Januar 2021, die Terminvergabe für die ersten Impfungen im KIZ in Öhringen, teilt das Landratsamt Hohenlohekreis mit. Hier sind wie landesweit die Termine an die Verfügbarkeit des Impfstoffes gekoppelt. Es werden so viele Termine vergeben, wie Impfdosen geliefert werden. Die ersten Termine im Hohenlohekreis waren innerhalb weniger Minuten ausgebucht.

585 Impfdosen pro Woche

Für das KIZ in Öhringen stehen mittlerweile weitere Impftermine zur Verfügung. Diese werden im Laufe des Nachmittags freigeschaltet. „Wir befinden uns in einer sehr dynamischen Lage. Gestern hat das Landessozialministerium noch dringend empfohlen, nicht mehr als 150 Termine pro Woche zu vergeben. Mittlerweile haben wir die Zusage erhalten, dass wir für die nächsten beiden Wochen jeweils pro Woche 585 Impfdosen zur Verfügung haben und die Termine entsprechend freischalten können“, so Mike Weise, Dezernent für Umwelt und Ordnung und Leiter des KIZ in Öhringen, in der Mitteilung.

Neue Termine

Neue Termine werden stets zeitnah im Anmeldesystem freigeschaltet, wenn weiterer Impfstoff zugesagt ist. Wer bei der Hotline nicht durchkommt oder im Internet keinen Termin bekommt, sollte es in regelmäßigen Abständen zu einem späteren Zeitpunkt erneut versuchen. Termine gibt es ausschließlich entweder über die zentrale Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter http://www.impfterminservice.de. Die Impfterminsoftware wird vom Bund zur Verfügung gestellt. Andere Servicenummern, die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes, das Landratsamt Hohenlohekreis oder gar über die Rettungsleitstellen haben keinerlei Einfluss auf die Terminvergaben.

Entspannung erst bei weiterem Impfstoff

„Der Impfstoff ist landesweit knapp – es können daher bei weitem nicht alle Terminwünsche erfüllt werden. Wir bieten jede verfügbare Impfdose an – auch kurzfristig, daher schauen Sie gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt bitte nochmals nach, ob neue Termine zur Verfügung stehen“, appelliert Landrat Neth an die Geduld der Impfwilligen. „Auch wenn es derzeit sehr schwerfällt – bitte haben Sie Verständnis. Sobald weiterer Impfstoff zur Verfügung steht, wird sich die Situation entspannen.“

Weitere Informationen zur Impfung und zum Terminverfahren sind ebenfalls im FAQ unter www.corona-im-hok.de zu finden.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Zehn Parteien für die Landtagswahl 2021 zugelassen

Am Dienstag, den 19. Januar 2021, tagte der Kreiswahlausschuss im Landratsamt, um über die Zulassung der Wahlvorschläge im Wahlkreis 21 Hohenlohe für die Landtagswahl am 14. März 2021 zu entscheiden, teilt das Landratsamt Hohenlohe in einer Pressemitteilung mit. In der öffentlichen Sitzung hat der Ausschuss unter Vorsitz des Kreiswahlleiters, Landrat Dr. Matthias Neth, die eingereichten Wahlvorschläge geprüft und über die Zulassung entschieden. Dem Kreiswahlausschuss gehören sechs Beisitzer:innen der im Landtag vertretenen Parteien an. Im Wahlkreis 21 Hohenlohe sind die 16 Städte und Gemeinden des Hohenlohekreises sowie die Gemeinden Blaufelden, Braunsbach, Gerabronn, Langenburg, Schrozberg und Untermünkheim im Landkreis Schwäbisch Hall.

Zehn Parteien

Zehn Parteien und Bewerber:innen treten laut Beschlussfassung des Kreiswahlausschusses zur Landtagswahl 2021 im Wahlkreis 21 Hohenlohe an. Der Wahlvorschlag der Basisdemokratischen Partei Deutschland (dieBasis) hat das erforderliche Quorum von 75 Unterstützungsunterschriften nicht erreicht und wurde daher zurückgewiesen.

Öffentliche Bekannmachung

Die Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge erscheint am Donnerstag, den 04. Februar 2021, auf der Homepage des Landratsamtes Hohenlohekreis (www.hohenlohekreis.de) unter der Rubrik Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen.

Repräsentative Wahlstatistik

Bei der Landtagswahl wird eine repräsentative Landesstatistik erstellt. Im Wahlkreis 21 Hohenlohe wurden die drei Urnenwahlbezirke 008-01 (Bretzfeld), 001-05 (Künzelsau) und 001-02 (Waldenburg) für die Statistik ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden die Stimmzettel in der linken oberen Ecke mit entsprechenden Sonderaufdrucken für die repräsentative Wahlstatistik versehen. Damit blinde und sehbehinderte Wähler erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, wird die rechte obere Ecke des Stimmzettels entfernt.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 

Kandidatenliste im Wahlkreis Hohenlohe 21 für die Landtagswahl 2021. Screenshot: GSCHWÄTZ

 

 

 

 




„Dort wäre der Bau eines Kreisverkehrs eine zusätzliche sinnvolle Maßnahme“

Das Thema hatte im vergangenen Herbst 2020 hohe Wellen geschlagen: Auf der Landesstraße 1045 sollen am Ortsein- und -ausgang von Weißbach die Ortsschilder abgebaut und Tempo 70 erlaubt werden. Die Weißbacher befürchten, dass an der Kreuzung ein Unfallschwerpunkt entsteht.

Nachdem die Stadtverwaltung eine Resolution eingereicht hatte, ist es momentan ruhig in der Angelegenheit, wie Bürgermeister Rainer Züfle auf GSCHWÄTZ-Anfrage schreibt: „Mir ist noch kein Termin fürs Entfernen der Ortsschilder an der L 1045 bekannt. Auch sonst ist es in dieser Angelegenheit momentan absolut ruhig – was allerdings nicht heißt, dass sich das Thema erledigt hätte.“ Der Gemeinde Weißbach gehe es auch nicht darum, „dass die Ortsschilder bleiben müssen“, so der Stadtchef weiter. „Unser Anliegen ist, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in jenem Bereich aus Gründen der Sicherheit und des Lärmschutzes auf 50 Stundenkilometer begrenzt bleibt.“ Das könne auch durch das Zeichen 274-50 StVO (Anmerkung der Redaktion: Das 50er-Schild mit runder Form und weißem Grund sowie roter Umrandung und einer 50 in der Mitte) erfolgen.

Antwort vom Landratsamt

Mittlerweile hat sich auch das Landratsamt Hohenlohekreis zu der Sache geäußert. Pressesprecher Sascha Sprenger schreibt auf die GSCHWÄTZ-Anfrage: „Derzeit werden in diesem Bereich die Daten zur Verkehrssituation aktualisiert. Danach werden wir über eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung entscheiden und einen konkreten Termin festlegen. Wir gehen davon aus, dass dies in den nächsten Wochen der Fall sein wird.“

Bürgermeister Züfle möchte weiterhin 50 haben

Zu dem Thema hat der Landtagsabgeordnete Anton Baron eine Kleine Anfrage eingereicht, weil „eine Zunahme von Verkehrsunfällen und insbesondere eine Gefährdung aus Weißbach und vonseiten des Hornschuch-Betriebsgeländes kommender Personen, die bereits jetzt zu Stoßzeiten nur schwerlich auf die Landesstraße einbiegen können“, befürchtet werde. Insbesondere an der Einmündung der L 1045 hätte es der Gemeinde zufolge bereits Unfälle gegeben. Geantwortet hat auf die Anfrage nun das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration. Dieses schreibt unter anderem: „Für die rechtsfehlerfreie Entscheidung ist die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Hohenlohekreis in eigener Verantwortung zuständig.Die maßgeblichen Kriterien des Standortes einer Ortstafel seien außerdem in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) als verbindliche Anweisung des Gesetz- und Verordnungsgebers an die Straßenverkehrsbehörden geregelt.

Zuständig für die Geschwindigkeitsregulierung sei das Landratsamt

Auf die Frage, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung verpflichtend erhöht werden müsse, wenn die Ortstafeln entfernt werden, heißt es: „Ortstafeln haben nicht die Funktion, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einem Streckenabschnitt zu regulieren. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ergibt sich nur indirekt aus der Straßenverkehrsordnung (StVO), wonach innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich bei 50 Stundenkilometer liegt.“ Somit gelten dort, wo Straßenverkehrsbehörden die Entfernung von Ortstafeln anordnen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften, sofern sie nicht von der Behörde begrenzt wird. Doch dafür sei eine auf die örtlichen Verhältnisse bezogene konkrete Gefahrenlage nötig, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Zuständig für straßenrechtliche Maßnahmen sei im Fall Weißbach außerdem das Landratsamt Hohenlohekreis. Regierungspräsidien führen lediglich die Fach- und Rechtsaufsicht und stehen den unteren Straßenverkehrsbehörden bei Bedarf beratend zur Verfügung.

Gibt es an dieser Stelle viele Unfälle?

Doch davon abgesehen können auch Behörden nicht so einfach Geschwindigkeitsbeschränkungen anordnen. „Vielmehr ist es erforderlich, dass die rechtlichen Voraussetzungen für solche Maßnahmen gegeben sind“, heißt es in der Antwort des Verkehrsministeriums. „Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen aus Sicherheitsgründen werden dann erforderlich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nach den Erfahrungen der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde mit Unfällen zu rechnen ist oder eine Unfallhäufung vorliegt.“ Entscheidungsbefugt ist hier wiederum die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Hohenlohekreis, deren Anordnungen rechtssicher sein müssen, weil Geschwindigkeitsbeschränkungen kontrolliert und Überschreitungen sanktioniert werden müssen. Häufig werde auch der Standort der Ortstafel von einem Gericht überprüft.

Moderate Steigerung der Unfallzahlen

Laut Angaben der Polizei im Rahmen der Prüfung durch das Landratsamt sind die Unfallzahlen auf der L1045 in Weißbach seit 2014 moderat gestiegen. „Die Kriterien für die Bestimmung von Unfallhäufungen richten sich grundsätzlich nach den Empfehlungen des Merkblatts zur örtlichen Verkehrsunfalluntersuchung in Unfallkommissionen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in der jeweils gültigen Fassung“, schreibt das Ministerium zur Frage, warum die Straße noch nicht als Unfallschwerpunkt gilt. „Eine Unfallhäufung kann nicht festgestellt werden.“ Denn obwohl es immer mehr Unfälle in den vergangenen Jahren gegeben hat, gibt es ein K.-o.-Kriterium, um als Unfallschwerpunkt bezeichnet zu werden: Der Grenzwert für eine Stelle mit Unfallhäufung betrage fünf Unfälle gleichen Unfalltyps – zum Beispiel Unfälle beim Einbiegen oder Kreuzen in zwölf Monaten, fünf Unfälle mit Personenschaden in drei Jahren oder drei Unfälle mit schwerem Personenschaden in drei Jahren.

Nähere Untersuchung bei einer Unfallhäufung

Aber welche Stelle ist für die Festlegung von Unfallschwerpunkten und für die diesbezügliche Erfassung der Unfälle anhand der in Frage sechs thematisierten Kriterien zuständig? „Die Unfälle werden in der elektronisch geführten 1-Jahres-Karte aller Unfälle und in der elektronisch geführten 3-Jahres-Karte der Unfälle mit Personenschaden und der Unfälle mit schwerem Personenschaden von der Polizei erfasst und ausgewertet. Sobald sich abzeichnet, dass sich eine Unfallhäufung ergibt, ist eine nähere Untersuchung erforderlich und die zuständige Straßenverkehrsbehörde unter Übermittlung der vorhandenen Daten in Kenntnis zu setzen. Nach Eingang der Unfallhäufungsmeldung prüft die Straßenverkehrsbehörde unverzüglich, ob bei der Unfallhäufung grobe und offensichtliche verkehrsrechtliche oder bauliche Mängel vorliegen, die sofort beseitigt werden können, oder ob eine Behandlung der Unfallhäufung in der Unfallkommission aus Vertretern der Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers und der Polizei erforderlich ist.“

Manche Bürger wünschen sich einen Kreisverkehr anstatt einer Ampelkreuzung

Laut der kleinen Anfrage von Anton Baron möchten Weißbacher Bürger einen Kreisverkehr anstatt eine Ampelkreuzung an der Landesstraße. Unterstützt die Landesregierung die Überlegungen aus der Bürgerschaft hinsichtlich einer Errichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung der Crispenhofer, fragt der Hohenloher Landtagsabgeordnete das Stuttgarter Verkehrsministerium. Dieses sagt: „Derartige Überlegungen aus der Bürgerschaft sind bisher weder der Landesregierung noch der Straßenbauverwaltung beim Regierungspräsidium Stuttgart bekannt. Schon aufgrund der nahen Lage am Kocher kann ohne eine qualifizierte Verkehrsuntersuchung keine belastbare Aussage getroffen werden.“

Anton Baron (AfD) möchte weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 Stundenkilometern

Anton Baron kommentiert er wie folgt: „Auch wenn es sich nicht offiziell um einen Unfallschwerpunkt handelt, hat sich die Zahl der Unfälle von 2014 bis 2019 dennoch verfünffacht. Die Befürchtungen der Bürger und des Gemeinderats in Weißbach, dass diese Zahlen bei einer Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit weiter zunehmen dürften, sind nicht von der Hand zu weisen. Das Regierungspräsidium und die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises haben das bei ihrer Entscheidung zu bedenken. Ich plädiere aufgrund dieser Daten jedenfalls ebenso für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Ein Problem ist zu Stoßzeiten insbesondere die Einmündung der Crispenhofener Straße in die Kochertalstraße. Dort wäre der Bau eines Kreisverkehrs eine zusätzliche sinnvolle Maßnahme“, so der Landtagsabgeordnete Anton Baron.

 

 

Unfallzahlen der Polizei für die L1045 in Weißbach. Screenshot: GSCHWÄTZ

Die zweite Einmündung in Weißbach auf die L1045. Foto: GSCHWÄTZ

 




Mikrobiologe kritisiert „unwissenschaftliche Vorgehensweise des RKI“: Nur Bluttests geben Aufschluss über wirkliche Infektionen

Der Mikrobiologe Dr. Andreas Bermpohl kritisiert, dass coronapositiv getestete Menschen gleichgesetzt werden mit infizierten Menschen. Das sei nicht der Fall, wie er seit September 2020 immer wieder betont http://www.studiogera.de/001/2020/09/30/taeuschung-der-oeffentlichkeit-mit-infektionszahlen/

„Unwissenschaftliche Vorgehensweise des RKI“

Wenn positiv getestete Menschen als Infizierte gewertet werden, sei das sowohl infektionsepidemiologisch als auch sachlich falsch. Ein entsprechender Artikel erschien bereits am 26. September 2020 in der Druckausgabe der Neuen Westfälischen Zeitung. Der diplomierte Biologe bildet Laborassistenten aus, ist als Krankenhaushygieniker aktiv, betreut Laboratorien in Sicherheitsfragen und hat sich mit der Übertragung viraler Erreger durch raumlufttechnische Anlagen beschäftigt.

Der Öffentlichkeit werde ein starker Anstieg der Corona-Infizierten suggeriert, den es nicht gebe

Die Vorgehensweise des Robert-Koch-Instituts (RKI) bezeichnet er als unwissenschaftlich. Der Öffentlichkeit werde ein starker Anstieg der Corona-Infizierten suggeriert, den es nicht gebe.

Der Coronatest zeige nur einen Verdacht eienr Infektion an

Der Coronatest/PCR-Test könne nur den Verdacht einer Infektion anzeigen, da er auch auf einzelne, nichtinfektiöse Fragmente des Virus reagiere. Eine positiv getestete Person sei also nicht zwangsläufig infiziert, und eine infizierte nicht unbedingt krank. In der öffentlichen Darstellung würden alle diese Dinge nicht unterschieden. Von 1.600 positiv getesteten Beschäftigten der Tönnies-Belegschaft seien nur 20 tatsächlich erkrankt gewesen.

Erst Bluttests könnten Gewissheit schaffen

Bermpohl fordert deshalb Bluttests, doch das sei nicht gewünscht. Er bezeichnet das Verhalten des RKI als grob fahrlässig. Es treibe die Testzahlen in die Höhe, um dann durch einfaches Aufaddieren der positiv getesteten Personen behaupten zu können, dass die Infektionszahlen steigen. Das Verhältnis der Gesamttestzahl zu den positiven Befunden werde dagegen nur im Hintergrund veröffentlicht.

Beipackzettel: „Tests nicht für diagnostische Zwecke bestimmt“

Auf den Beipackzetteln der Test ist ebenfalls vermerkt, dass es sich hierbei nicht um diagnostische Ergebnisse handelt: „Dieses Produkt ist nur für Forschungszwecke und nicht für diagnostische Zwecke bestimmt. Dieses Produkt ist für den Nachweis von 2019-Novel Coronavirus (2019-nCOV) vorgesehen. Das Nachweisergebnis dieses Produkts dient nur als klinische Referenz und sollte nicht als einziger Beweis für die klinische Diagnose und Behandlung verwendet werden.“

 

 




5.000-Euro-Scheck an Albert-Schweitzer-Kinderdorf übergeben

Gemeinsam mit dem Hohenloher Musiker Michael Breitschopf produzierte die Sparkasse Hohenlohekreis das Weihnachtsalbum „S weihnachtet Mehr“, das in der Advents- und Weihnachtszeit in den Filialen und auf der Homepage der Sparkasse Hohenlohekreis zum Preis von 10 Euro verkauft wurde, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Einnahmen aus dem CD-Verkauf sollten dem Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Waldenburg zukommen. Über 400 CDs wurden verkauft.

Sinnvolle Investitionen für Kinder

Am Montag, den 18. Januar 2021, fand die Spendenübergabe vor dem Albert-Schweitzer-Kinderdorf statt. Die Sparkasse Hohenlohekreis rundete die Spendensumme auf und so konnte Bernd Kaufmann, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Hohenlohekreis, einen Scheck im Wert von 5.000 Euro an Wolfgang Bartole, Mitglied des Vorstands des Albert-Schweitzer-Kinderdorfs überreichen. „Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass bei den technischen Geräten, welche für Homeschooling benötigt werden, Neuanschaffungen nötig sind. Mit dem Geld können sinnvolle Investitionen für die Kinder getätigt werden“, freute sich Wolfgang Bartole über das späte Weihnachtsgeschenk.

Willkommende Abwechslung

Freuen konnte sich auch Michael Breitschopf. Gerade in dieser für Musiker und Künstler schwierigen Zeit war die Produktion seines Weihnachtsalbums gemeinsam mit den Musiker-Kollegen Harry Schneck (Keyboard, Akkordeon) und Christian Herzberger (Violine) sowie der Sängerin Lorena Kirchhoffer eine willkommene Abwechslung. „Die Zusammenarbeit mit der Sparkasse hat richtig Spaß gemacht und wenn man das Ergebnis sieht oder besser gesagt hört, ist das eine rundum gelungene Aktion.“

Über 8.500 Mal angeschaut

Parallel zum Verkauf der Weihnachts-CD wurde an jedem Adventssonntag und an Heiligabend ein Musikvideo mit einem Titel des Weihnachtsalbums auf der Internetseite und den Sozialen Medien der Sparkasse Hohenlohekreis ausgestrahlt. Die Videos wurden über 8.500 Mal angeschaut. „Mit der musikalischen Aktion wollten wir, dass trotz fehlender Weihnachtsmärkte etwas Weihnachtsstimmung bei den Hohenloher Bürgern aufkommt und gleichzeitig gerade auch in der Weihnachtszeit etwas Gutes tun! Es ist schön, dass die Aktion so gut ankam“, so Bernd Kaufmann.

Quelle: Pressemitteilung der Sparkasse Hohenlohekreis