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Hohenloher Sozialdemokraten laden zum Neujahrsempfang

Die Sozialdemokratie in Hohenlohe lädt in Kooperation mit der SPD Künzelsau-Ingelfingen zum traditionellen Neujahrsempfang am Sonntag, den 31. Januar 2021, heißt es in einer Pressemitteilung. Das digitale Treffen findet über Zoom statt und beginnt um 11 Uhr.

Thematisch wird die anstehende Landtagswahl am 14. März im Mittelpunkt stehen: die stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Baden-Württemberg, Jasmina Hostert, und der Hohenloher SPD-Landtagskandidat Patrick Wegener stehen interessierten Teilnehmern Rede und Antwort.

Eine Anmeldung im Voraus ist nicht nötig. Die Einwahldaten sind unter http://www.spd-hohenlohe.de zu finden. Eine direkte Teilnahme über Zoom ist unter der Meeting-ID: 875 1312 4359 und dem Kenncode 868532 möglich.

Quelle: Pressemitteilung des SPD-Kreisverbands Hohenlohe

 

Jasmina Hostert und Patrick Wegener (beide SPD). Screenshot: GSCHWÄTZ




Der Berg kreißte und gebar eine Maus

Diese alte Sprichwort passt wunderbar zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die ab Mittwoch, den 27. Januar 2021, in Kraft treten wird. Lange wurde diskutiert, dass mit dieser Verordnung  die Arbeitgeber verpflichtet werden, die Arbeit im Home-Office anzubieten. 

Weniger als 1,5 Seiten lang

Herausgekommen ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die weniger als eineinhalb Seiten lang ist (vollständiger Text), ganze zwei Zeilen davon im §2 „Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb“ betreffen das Thema Home-Office:

„Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, die Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“

Welche „zwingenden betriebsbedingten Gründe“ entgegenstehen könnten, wer gegebenfalls darüber entscheidet, ob  die „zwingende betriebsbedingte Gründe“ vorliegen und welche Sanktionen einem Arbeitgeber drohen, darüber sagt die Verordnung nichts.

Wenn der Arbeitgeber kein Homeoffice bewilligt

Wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, einen Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten zu lassen, bleibt als Erstes der Weg zum Betriebsrat, sofern der Betrieb einen Betriebsrat hat. Sollte das nicht kurzfristig zum Erfolg führen, bleibt der Weg zum Gewerbeaufsichtsamt – dieses ist für die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich, das Gewerbeaufsichtsamt für den Hohenlohekreis ist über das Landratsamt in Künzelsau erreichbar. Stellt das Gewerbeaufsichtsamt fest, dass der Arbeitgeber ohne größere Schwierigkeiten eine Tätigkeit im Home-Office anbieten könnte, drohen dem Arbeitgeber die gleichen Sanktionen wie bei anderen Verstößen gegen Arbeitsschutzregeln – bis zu 30.000 Euro. Besondere Sanktionen oder ein besonderes Klärungsverfahren werden nicht angesprochen. Auch sind keinerlei Kriterien festgelegt, wie die Gewerbeaufsichtsämter beurteilen sollen, wie „zwingend“ die von einem Arbeitgeber vorgetragenen Gründe tatsächlich sind.

Worauf sollten Arbeitnehmer beim Home-Office achten?

Wenn der Arbeitsplatz nach Hause verlegt werden kann, gibt es für beide Seiten das ein oder andere zu beachten: So sollten in einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Arbeits- und Erreichbarkeitszeiten sowie Regelungen zum Auf- und Abbau von Überstunden festgelegt werden. Auch der Datenschutz und die Datensicherheit, insbesondere bei Verwendung von Hard- und Software des Arbeitnehmers, sollte Bestandteil einer Vereinbarung sein.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist darauf hin, dass man im coronabedingten Home-Office zwar unfallversichert ist, aber nicht jede Bewegung Zuhause unter dem Schutz der Unfallversicherung steht, ein Beispiel: „Fällt eine Versicherte die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die sie für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall versichert. Fällt sie hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre dies nicht versichert.“ (Quelle: DGUV)

Weitere Massnahmen zur Kontaktreduktion in der Verordnung

Als weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung nennt die Verordnung:

  • Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren.
  • Meetings sollen reduziert werden und durch Videokonferenzen ersetzt werden. Sollte ein persönliches Treffen notwendig sein, „so hat der Arbeitgeber durch andere geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen.“
  • 10 Quadratmeter Fläche pro Person in einem Büro sind zu gewährleisten. Sollte das nicht möglich sein, „so hat der Arbeitgeber durch andere geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen.“
  • In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet werden, „zeitversetztes Arbeiten ist zu ermöglichen, soweit die betrieblichen Gegebenheiten dies zulassen.“

Pflicht des Arbeitgebers, Masken zur Verfügung zu stellen

Neu ist der §3 „Mund-Nasen-Schutz“, der die Arbeitgeber in die Pflicht nimmt, den Arbeitnehmern medizinische Masken oder FFP2-Masken auf Kosten des Arbeitgebers zur Verfügung zu stellen, sofern die räumlichen Bedingungen des §2 nicht eingehalten werden können, der Abstand von 1,5m zwischen Kollegen nicht eingehalten werden kann oder bei der Tätigkeit „mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist.“ Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, diese Masken auch zu tragen.

Aufgeweicht wird diese Bestimmung durch den letzten Satz: „Abweichend von Absatz 1 kann der Arbeitgeber andere ebenso wirksame Maßnahmen treffen“. Wieder werden keine speziellen Sanktionen definiert, wieder wird kein schnelles Klärungsverfahren eingeführt. Auch hier wird auf die bestehenden Verfahrenswege des Arbeitsschutzes gesetzt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können, möglicherweise sogar länger als die Verordnung überhaupt in Kraft ist: Die Verordnung gilt derzeit bis zum 15. März 2021.

Text: Matthias Lauterer

 




Ab Montag gelten weitere Corona-Verschärfungen in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung um die angekündigten Verschärfungen beim Infektionsschutz ergänzt – demnach gelten im öffentlichen Leben von Montag an teils noch größere Einschränkungen, wie das Nachrichtenportal NVT am Samstag, den 23. Januar 2021, berichtet.

Kinder dürfen weiterhin Stoffmasken tragen

Wie aus der am Samstag veröffentlichten neuen Corona-Verordnung der grün-schwarzen Landesregierung hervorgeht, müssen ab Wochenbeginn beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und an der Arbeit medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen OP- und FFP2-Masken sowie Mund-Nasen-Bedeckungen der Normen KN95/N95. Kinder bis 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen, Kinder bis einschließlich 5 Jahre bleiben von der Maskenpflicht ausgenommen.

Hundesfriseure dürfen wieder arbeiten

Eine Neuregelung gibt es auch für Hundefriseure und Hundesalons: Diese dürfen ihre Dienstleistungen generell wieder anbieten, wenn das Tier vom Kunden abgegeben und erst nach der Behandlung wieder abgeholt wird. Der Tierbesitzer darf also während der Behandlung nicht anwesend sein. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hatte die pauschale Schließung von Hundesalons im Zuge der Corona-Pandemie zuletzt gekippt und bereits eine solche Regelung ins Spiel gebracht.

Trauerfeiern mit mehr als zehn Personen müssen angemeldet werden

Bei religiösen Veranstaltungen und Trauerfeiern müssen laut Verordnung Treffen mit mehr als zehn Teilnehmern spätestens zwei Werktage vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Ab Mittwoch, den 27. Januar 2021, soll zudem ein erweitertes Alkoholverbot in Innenstädten und an bestimmten öffentlichen Orten greifen. Welche Bereiche genau betroffen sind, sollen die Behörden festlegen.

Möglicherweise frühere Öffnungen bei Kitas und Grundschulen

Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine generelle Verlängerung des Lockdowns und zahlreicher Einschränkungen bis zum 14. Februar verständigt. Baden-Württemberg trägt die Beschlüsse zum großen Teil mit. Bei der Bildung zeichnet sich allerdings ein Sonderweg ab. Grundschulen und Kitas könnten hierzulande bereits ab 1. Februar wieder schrittweise öffnen, wenn das die Infektionszahlen zulassen. Definitiv entschieden ist hierzu aber noch nichts, so die Deutsche Presse-Agentur.

Alle Verordnungen, die am Samstag, den 23. Januar 2021, beschlossen worden sind, finden Sie auch auf der Seite des Regierungspräsidiums Stuttgart:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/




„Zum ersten Mal bezahlter Urlaub“

Mit Beginn des Jahres 2021 ging das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) in Künzelsau in Betrieb. Betreiber ist die BBT-Gruppe, die auch das Hohenloher Krankenhaus in Öhringen betreibt. Laut ihrer Homepage betreibt die BBT-Gruppe bereits 15 weitere MVZ, darunter je eines in Wertheim und Bad Mergentheim. Derzeit praktizieren zwei Ärzte im neuen MVZ, der Gynäkologe Dr. Thomas Tischler und der Allgemeinmediziner Dr. Hans-Wilhelm Köhler.  Beide Ärzte waren bereits vorher in Künzelsau tätig.

GSCHWÄTZ hat mit Dr. Köhler über seine berufliche Veränderung gesprochen.

Nach mehreren Jahrzehnten selbständiger ärztlicher Tätigkeit hat der 67-jährige Dr. Köhler seinen Arztsitz an die BBT-Gruppe verkauft und ist jetzt im Angestelltenverhältnis als Arzt im MVZ für die BBT tätig. Auch seine Mitarbeiterin sei ab jetzt bei der BBT-Gruppe angestellt. Das sei natürlich eine große Veränderung nach mehreren Jahrzehnten selbständiger Tätigkeit, aber „zum erstenmal in meinem Leben habe ich jetzt bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“, schmunzelt er.

„Ein MVZ ist nichts weiter als eine Gemeinschaftspraxis“

Weitere Vorteile für Ärzte sieht er darin, dass der Betreiber viele organisatorische Tätigkeiten übernimmt, was die Bürokratie für den Arzt verringere.

Er sieht einen Bewußtseinswandel in der Ärzteschaft: Nicht mehr jeder wolle selbständig tätig und rund um die Uhr ansprechbar sein. Als angestellter Arzt in einem MVZ könne möglicherweise durch feste Arbeitszeiten und durch moderne Arbeitszeitmodelle eine Work-Life-Balance, wie sie heutzutage von jungen Menschen gewünscht wird, erreicht werden. Gerade für junge Ärzte:innen mit Kindern könnten sich in einem MVZ Perspektiven ergeben.

Für den Patienten ergäbe sich, wenn viele Fachgebiete im MVZ tätig sind, der Vorteil kurzer Wege. Ein weiterer Vorteil könnte sein, dass die BBT-Gruppe Urlaubsvertretungen für die Praxis organisieren könne.

„Ein MVZ ist nichts anderes als eine Gemeinschaftspraxis“, meint Köhler. Und: „Wenn alle Fachgruppen vertreten sind, ist die Organisationsform für den Patienten egal.“

Ein Neurologe fehle in Künzelsau

Insbesondere fehlt seiner Ansicht nach in Künzelsau ein Neurologe, auch ein Arztsitz für einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt sei noch frei – beides sicher Fachgebiete, die ihren Platz in einem MVZ finden könnten.

„Für den Patienten ist mehr Zeit zur Verfügung, weil einige Zeiträuber nicht mehr da sind“

Das MVZ ist Anfang 2021 mit zwei Fachgruppen gestartet, die Organisation der BBT-Gruppe wird gerade eingeführt. So arbeiten die beiden Ärzte derzeit noch mit unterschiedlichen EDV-Systemen. Hier wird aber schnellstmöglich auf das bei der BBT in mehreren MVZ eingesetzte System umgestellt werden, um Verwaltungsvorgänge wie Materialbeschaffung und Abrechnung zukünftig für die ganze Gruppe einheitlich und zentral durchzuführen: „Für den Patienten ist mehr Zeit zur Verfügung, weil einige Zeiträuber nicht mehr da sind“, sieht Köhler diese Verlagerung von Prozessen ins „back-Office“ positiv.

Im GCHWÄTZ-Gespräch.
v.l.: Dr. Sandra Hartmann, Matthias Lauterer, Dr. Hans-Wilhelm Köhler

Text: Matthias Lauterer




„Ich habe es mir schlimmer vorgestellt, ich fühle mich gut“

„Eine Stunde von Check-in bis Check-out“

Am Freitag, den 22. Januar 2021, eröffneten Hohenlohes Landrat Dr. Matthias Neth und Öhringens Bürgermeister Thilo Michler offiziell das Kreisimpfzentrum (KIZ) in der Hohenlohe-Halle in Öhringen. Die ersten Stiche sind gesetzt.

„Richtig froh, dabei zu sein“

„Ich habe es mir schlimmer vorgestellt, als es war. Ich fühle mich gut“, erzählt die Krankenschwester Olga Boger lächelnd. Anästhesie-Pfleger Thomas Wagner ist ähnlich entspannt und sagt: „Es war eine Impfung wie jede andere auch. Ich war nicht wirklich aufgeregt.“ Neben Kranken- und Pflegepersonal können sich auch Menschen, die zur Risikogruppe gehören, für einen Impftermin registrieren. Unter ihnen ist Herlinde Hock. Ihre Tochter Heidrun Widmann, die sie auch zum Termin begleitet, hat sie online angemeldet. „Wir sind sehr froh, dass wir heute hier einen Termin erhalten haben“, erläutert Widmann. „Natürlich ist man ein bisschen aufgeregt und wünscht sich, dass alles klappt und dass meine Mutter den Impfstoff auch gut verträgt. Ansonsten sind wir richtig, richtig froh, dabei zu sein.“

GSCHWÄTZ veröffentlicht an dieser Stelle erste Fotoeindrücke vom KIZ.

Für Sie vor Ort: unsere GSCHWÄTZ-Reporterin Priscilla Dekorsi

Kinderkrankenschwester Nina Worms nimmt die Impfung entspannt. Foto: GSCHWÄTZ

Erste Personen, die gegen Covid-19 im KIZ in Öhringen geimpft wurden. Foto: GSCHWÄTZ

Das Kreisimpfzentrum befindet sich in der Hohenlohe-Halle in Öhringen. Foto: GSCHWÄTZ

Thilo Michler (links) und Landrat Dr. Matthias Neth. Foto: GSCHWÄTZ

Zur Verstärkung sind Soldaten aus Straßburg angerückt. Foto: GSCHWÄTZ

Auch beruflich ein Team: Unfallchirurg Manfred Megele und Anästhesie-Pflegerin Beate Schulin. Foto: GSCHWÄTZ

Offizielle Eröffnung des Kreisimpfzentrums (KIZ) in Öhringen am 22.01.2021. Hier der „Check-in“. Temperaturmessungen am Eingang sind Pflicht. Foto: GSCHWÄTZ




Landrat Neth: „Als ich vorhin hierhergefahren bin und gesehen habe: ‚Jetzt geht es los‘, war es für mich wie ein Feiertag“

Es ist so weit: Im Kreisimpfzentrum (KIZ) in der Öhringer Hohenlohe-Halle bekommen die ersten Menschen den Corona-Impfstoff verabreicht. Knapp 560 sind es an dem Wochenende von Freitag, den 22. Januar 2021, bis Sonntag, den 24. Januar 2021. „Ich habe es mir schlimmer vorgestellt, als es war. Ich fühle mich gut“, erzählt die Krankenschwester Olga Boger lächelnd. Anästhesie-Pfleger Thomas Wagner ist ähnlich entspannt und sagt: „Es war eine Impfung wie jede andere auch. Ich war nicht wirklich aufgeregt.“ Neben Kranken- und Pflegepersonal können sich auch Menschen, die zur Risikogruppe gehören für einen Impftermin registrieren. Unter ihnen ist Herlinde Hock. Ihre Tochter Heidrun Widmann, die sie auch zum Termin begleitet, hat sie online angemeldet. „Wir sind sehr froh, dass wir heute hier einen Termin erhalten haben“, erläutert Widmann. „Natürlich ist man ein bisschen aufgeregt und wünscht sich, dass alles klappt und dass meine Mutter den Impfstoff auch gut verträgt. Ansonsten sind wir richtig, richtig froh, dabei zu sein.“

Kranken- und Pflegepersonal wird geimpft

Verantwortlich für die Organisation des Impfzentrums ist unter anderem der technische Leiter Mike Weise: „Viele freiwillige Helfer, die uns im Impfzentrum unterstützen wollen, haben sich bei uns beworben, dafür sind wir sehr dankbar.“ Sascha Sprenger von der Pressestelle des Hohenlohekreises ergänzt: „Ich bin froh und glücklich über die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung. Viele Kinder haben uns Bilder zugesendet, um das Impfzentrum zu verschönern. Das ist ein schönes Zeichen dafür, dass die Bevölkerung gerne mitmacht.“

Viele freiwillige Helfer

Das Thema Zusammenarbeit ist, wenn es um das KIZ geht, entscheidend. „Wir arbeiten alle sehr gut miteinander zusammen“, berichtet Landrat Dr. Matthias Neth und erklärt: „Von Check-In bis Check-Out dauert die Impfung bei uns im KIZ eine Stunde.“ Solche fließenden Abläufe sind unter anderem Weise zu verdanken. Dieser sieht die Besonderheit des Impfzentrum im „Zusammenspiel der verschiedenen Organisationen“. Unterstützung erhält der Hohenlohekreis dabei von Soldaten aus Straßburg.

Unterstützung von Soldaten

„Wir in Öhringen haben von Anfang an gesagt: ‚Wenn wir gebraucht werden, dann helfen wir‘“, stellt Öhringens Oberbürgermeister Thilo Michler klar. „Ohne Impfungen gibt es keine Normalität, deshalb freue ich mich wirklich, dass das Kreisimpfzentrum heute endlich startet.“ Auch Landrat Neth ist freudig gestimmt und erzählt: „Als ich vorhin hierhergefahren bin und gesehen habe: ‚Jetzt geht es los‘, war es für mich wie ein Feiertag.“

Vorerst bis Ende Juni 2021 sollen laut Öhringens Oberbürgermeister Thilo Michler im KIZ Bürger gegen Corona geimpft werden, dann sollen nach und nach die Hausärzte das Impfen übernehmen. Hohenlohes Landrat Dr. Matthias Neth betont gegenüber GSCHWÄTZ: „Nur mit Impfungen gibt es ein Licht am Ende des Tunnels.“

Text & Video: Priscilla Dekorsi

Offizielle Eröffnung des Kreisimpfzentrums (KIZ) in Öhringen am 22.01.2021. Hier der „Check-in“. Foto: GSCHWÄTZ

Thilo Michler (links) und Landrat Dr. Matthias Neth machen einen Rundgang durch die Hohenlohe-Halle in Öhringen. Foto: GSCHWÄTZ

 




Sozialministerium warnt auch im Hohenlohekreis vor „explosionsartig nach oben schießenden“ Coronazahlen

Nachdem der Hohenlohekreis (Stand: 21.01.2021) insgesamt neue Corona-Fälle gemeldet und eine Sieben-Tage-Inzidenz bei lediglich 55,9 pro 100.000 Einwohner vorzuweisen hat, stellt sich die Frage: Was geschieht, wenn der Inzidenzwert noch weiter sinkt? Der magische Wert von 50 steht hier im Raum.

Die magische Zahl 50

Schon seit fast einem Jahr befindet sich Deutschland in einem (Teil-)Lockdown, der mit mehr oder weniger harten Coronamaßnahmen verbunden ist. Bund und Länder betonen immer wieder das Ziel der Maßnahmen: Der Inzidenzwert muss auf 50 oder weniger gedrückt werden. Sprich: Pro 100.000 Einwohner dürfe es nur noch maximal 50 neu coronapositiv Getestete pro Woche geben. Dann erst könnten die regionalen Gesundheitsämter wieder Kontaktpersonen zurückverfolgen, diese anschreiben und in Quarantäneverpflichtung nehmen, damit sich Virus nicht noch weiter ausbreitet.

Hohenlohekreis bald von allen Verordnungen befreit?

Nun steht der Hohenlohekreis kurz vor dem Ziel. Vor einigen Monaten versprachen führende Politiker, Landkreise mit einem Inzidenzwert von 50 oder wneiger von den Maßnahmen auszunehmen. Doch wie schaut es heute aus? Darf sich der Hohenlohekreis freuen, bald von den Verordnugnen befreit zu sein?

Ernüchternde Antwort vom Sozialministerium

GSCHWÄTZ hat beim zuständigen Sozialministerium in Stuttgart nachgefragt und am 22. Januar 2021 folgende ernüchternde Antwort erhalten von Pressesprecher Markus Jox erhalten: „In dieser Woche haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der  Länder einvernehmlich beschlossen, den derzeitigen Lockdown – unabhängig von den Inzidenzen einzelner Landkreise oder Städte – bis Mitte Februar 2021 zu verlängern. Hintergrund dieser Verlängerung der Maßnahmen ist vor allem das Auftauchen aggressiver Virusvarianten (Mutationen) aus England und Südafrika auch bei uns im Land. Wir müssen unbedingt verhindern, dass diese sich flächendeckend rasant bei uns ausbreiten – andernfalls kann es (wie etwa in Irland) passieren, dass die derzeit leicht sinkenden Inzidenzwerte binnen weniger Tage explosionsartig nach oben schießen.“

Corona: Eine never ending story?

Das heißt für den Hohenlohekreis: Selbst wenn der Inzidenzwert auf unter 50 fällt, bleiben die Coronaverordnungen weiter bestehen. Wie lange und in welcher Form, das ist derzeit angesichts der ständig neuen Entwicklungen und Entscheidungen völlig ungewiss.

Text: Dr. Sandra Hartmann




Aus für Stoffmasken und der Kampf um die Wiedereröffnung der Schulen

Seit der Sitzung der Ministerpräsidenten am Dienstag, den 19. Januar 2021, wissen wir, wie es mit den Corona-Maßnahmen weitergehen soll. All zu viele Änderungen gab es nicht:

Der bestehende Lockdown von Einzelhandel und Gastronomie wird bis einschließlich 14. Februar verlängert. Das bedeutet vor allem, dass die Geschäfte, die bisher vom Lockdown betroffen waren, weiterhin geschlossen bleiben. Einzelhandelsbetriebe und Gastronomen dürfen Abholungen und Lieferungen organisieren. Handwerksbetriebe, die keine „körpernahen Dienstleistungen“ anbieten, dürfen öffnen.

Sichtbarste Änderung: „Medizinische Masken“ in Geschäften und Nahverkehr verpflichtend

Allerdings wurde die Maskenpflicht für den Besuch von Geschäften und für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verschärft: Es müssen dort jetzt „medizinische“ Masken getragen werden, das bedeutet: OP-Masken oder Masken, die dem FFP2-Standard oder der chinesischen Norm N95/KN95 entsprechen. Die teils mit Liebe hergestellten sogenannten „Haushaltsmasken“ sind dann beim Einkauf oder im öffentlichen Verkehr nicht mehr zugelassen. Diese Regel soll in Baden-Württemberg voraussichtlich am Montag, 25. Januar 2021 in Kraft treten. Auch für Personal in Alten-und Pflegeheimen sind diese Masken jetzt vorgeschrieben.

Teure Masken

FFP2- und N95 Masken bieten den Vorteil, dass sie, richtig getragen, sowohl den Träger vor seiner Umgebung als auch die Umgebung vor dem Träger mit hoher Wahrscheinlichkeit schützen. Sie sind in Apotheken oder im Handel erhältlich, die Preisspanne für eine zertifizierte FFP2-Maske reicht von etwas unter einem Euro beim Internetversender bis 5  Euro – die ersten preiswerten Internetshops sind derzeit schon teilweise ausverkauft.

Eine vorgeschlagene Kostenübernahme für diese Masken bei Bedürftigkeit wurde nicht beschlossen.

Schulen: Baden-Württembergischer Sonderweg

Auch die bestehenden Regelungen für die Schulen sollen bundesweit bis zum 14. Februar 2021 verlängert werden, das bedeutet: Kindergärten  bleiben geschlossen, kein Präsenzunterricht an Schulen mit Ausnahmeregelungen für Abschlussklassen. Baden-Württemberg will allerdings einen eigenen Weg gehen: Wenn es die Inzidenzzahlen zulassen, sollen Grundschulen ab 01. Februar 2021 wieder Präsenzunterricht anbieten. Kultusministerin Eisenmann hat den Auftrag, nächste Woche eine Planung und Regelungen für die Schulöffnung vorzustellen. Eine Schulöffnung vor dem 15. Februar 2021 ist in den Regelungen der Ministerpräsidenten vorgesehen, sofern die Präsenzpflicht ausgesetzt ist. Das ist in Baden-Württemberg der Fall.

Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre

Die bisherigen Regelungen zur Kontaktbeschränkung bleiben in Kraft, das heißt: Nur eine Person darf einen Haushalt besuchen. Kinder aus zwei Haushalten dürfen in festen Gruppen gemeinsam spielen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Sinne der Kontaktbeschränkungen auch die einzelnen erlaubten Besuche auf ein Mindestmaß an Personen beschränkt werden sollen. Die Ausgangssperre, die in Baden-Württemberg zwischen 20:00 und 05:00 ohnehin schon galt, bleibt bestehen: Die Wohnung darf in dieser Zeit nur aus wenigen Gründen, zum Beispiel Arbeit, Unterstützung von Hilfsbedürftigen oder Betreuung von Tieren verlassen werden.

Home-Office-Regelung

Die bisherige Regelung, dass Arbeitgeber Home-Office ermöglichen sollen, wird verschärft: Arbeitgeber müssen jetzt Home-Office „wo immer möglich“ ermöglichen. Arbeitsminister Heil ist beauftragt, eine solche Verordnung, befristet bis zum 15.März, zu erlassen. Heil hat angekündigt, dass die Verordnung am Mittwoch, 27. Januar 2021, in Kraft treten wird – gleichzeitig sollen verschärfte Arbeitsschutzvorschriften in Kraft treten.

Gottesdienste

In Gottesdiensten sind zukünftig ebenfalls „medizinische“ Masken vorgeschrieben, die sonstigen Vorschriften für Gottesdienste wie Abstand und Singverbot bleiben erhalten.

Gesundheitliche Dienstleistungen

Sofern Dienstleistungen medizinisch notwendig sind, wie Physiotherapie oder Ergotherapie, dürfen diese erbracht werden. Sonstige Dienstleistungen wie Piercing, Nagelpflege, Friseure oder Wellness-Anwendungen sind weiterhin untersagt.

Sport

Sport im Freien ist weiterhin erlaubt, allerdings nicht in großen Gruppen. Maximal aus zwei Haushalten dürfen beispielsweise Laufgruppen bestehen. Nahezu alle Sportanlagen, auch Saunen, sind geschlossen, Ausnahmen gibt es nur für sehr weiträumige Anlagen, explizit genannt werden Golfplätze, Hundesportplätze, Reitanlagen, Tennisplätze und Modellflugplätze.

Reisen

Touristische Reisen sind nicht generell verboten, die Regierung bittet allerdings, davon abzusehen. Explizit untersagt sind Busreisen und touristische Übernachtungsangebote. An „tagestouristischen Hotspots“, etwa Skigebieten, ist mit verstärkten Kontrollmaßnahmen zu rechnen.

Sonstiges

Eine sofortige Absetzbarkeit von der Steuer für „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“ ist Bestandteil des Beschlusses vom Dienstag, 19.Januar 2021 – diese Bestimmung soll rückwirkend ab 01. Januar 2021 gelten.

Für Corona-Hotspots dürfen lokal schärfere Maßnahmen angeordnet werden. Ziel ist es, dass Mitte Februar überall eine Inzidenz von unter 50 erreicht ist.  Im Hohenlohekreis sinkt die Inzidenz derzeit rasch – der Wert von 50 ist fast erreicht. Doch was ist dann? Dürfen sich die Hohenloher auf das Ende der Maßnahme in ihrem Kreis freuen? Eine Antwort darauf steht seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart noch aus.

Text: Matthias Lauterer

Info:

Die Beschlüsse der Bundesregierung und der MInisterpräsidenten vom 19.Januar 2021:

2021-01-19-mpk-data.pdf (bundesregierung.de)

Übersichtblatt mit den aktuellen Regeln in Baden-Württemberg, noch ohne die Regelungen vom 19.01.:  210118_Lockdown_Januar_DE (baden-wuerttemberg.de)

Liste der geschlossen Branchen in Baden-Württemberg: 210108_Januar_2021_offen_geschlossen.pdf (baden-wuerttemberg.de)

Informationsseite der Bundesregierung:

Corona: Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen (bundesregierung.de)

 

 

 




„Nö, das war’s“

Am Donnerstag, den 21. Januar 2021, dem zweiten Verhandlungstag des Hohebacher Scheunenbrandprozesses (wir berichtetenhttps://www.gschwaetz.de/2021/01/08/beschuldigter-schickte-laut-eigenen-aussage-dickpics-an-ehefrau-von-hochrangigem-hohenloher-politiker/https://www.gschwaetz.de/2021/01/08/wie-man-einen-partisanenkrieg-durchfuehrt-so-nuechtern-habe-ich-das-geplant/  versucht das Gericht, mehr über die Vorgeschichte des Scheunenbrands und den Brand an sich zu erfahren. Als erster Zeuge ist der Eigentümer der in Band gesetzten Scheune, Herr E., geladen. Er berichtet, dass er den Beschuldigten Bernd K. auf einem Treffen der örtlichen Motorradfreunde an Pfingsten 2019 kennengelernt habe. Schon damals sei ihm aufgefallen, dass K. „ein Schwätzer“ gewesen sei. So habe er ihm beim ersten Treffen bereits von hohen Geldforderungen an ein lokales Unternehmen berichtet, die er jetzt einziehen lassen wollte.

„Ich kann doch da nichts herausgeben, das ist doch für mich nicht zuzuordnen“

„Ungefähr im Juni oder Juli“ 2019 habe Bernd K. ihn über eine Bekannte fragen lassen, ob er einige Möbel für einige Monate bei ihm unterstellen könne. Man habe sich auf eine geringe Miete geeinigt und Bernd K. habe die Möbel untergestellt. Anfangs seien tatsächlich Möbel, Schränke, Regale und dergleichen sowie Papiere untergestellt gewesen, er habe sich dann aber nicht weiter darum gekümmert. Von einem Computer, der am ersten Prozesstag eine Rolle gespielt hat, weil er laut Bernd K. angeblich wichtige Daten enthalten habe, erwähnt E. nichts. Der Zeitraum habe sich verlängert, da Bernd K. einen Krankenhausaufenthalt gehabt habe – auch das sei für E. kein Problem gewesen. Später habe sich herausgestellt, dass einige der Möbel nicht Bernd K.,  sondern dessen ehemaligem Vermieter gehört hätten. „Ich kann doch da nichts herausgeben, das ist doch für mich nicht zuzuordnen“, daher habe E., so erklärt er es als Zeuge vor Gericht, zum damaligen Zeitpunkt dem Vermieter nicht helfen können.

Betreuerin half weiter

Anfang 2020 habe sich eine Frau R. bei ihm gemeldet, die Betreuerin von Bernd K., und sich umgehend um die Bezahlung der ausstehenden Miete gekümmert. Er habe erfahren, dass Bernd K. und sein ehemaliger Vermieter über die gegenseitige Herausgabe von Gegenständern verhandelt hätten und als im April eine Liste der Gegenstände angefertigt wurde, habe er sich gedacht „dann sind die sich wohl einig geworden“. Kurz vor dem vereinbarten Termin zum Austausch sein K dann nochmal zu ihm gekommen, um den Austausch zu verhindern, aber Frau R. habe ihm versichert, dass alles in Ordnung gehe. Im Zuge des Austauschs seien dann unter anderem zwei Motorräder eingestellt worden. Ein juristisches Dokument zu diesem Tausch habe E nicht gesehen.

„Mir ist das dann suspekt geworden“

Anfang Juni habe ihm Bernd K. „Ärger mit dem Finanzamt“ angedroht. „Mir ist das dann suspekt geworden“, sagt Herr E. Ein seltsames Zusammentreffen schildert E: Bernd K. sei offenbar zu Fuß aus Unterbalbach gekommen und habe scheinbar einen Rucksack in den an der Scheune gelagerten Hackschnitzeln versteckt gehabt – da hatte Herr E. genug und er habe Bernd K. ein Hausverbot ausgesprochen. Danach habe er ihm das Mietverhältnis per SMS gekündigt und den Schlüssel zurückgefordert. Brnd K. hat die Kündigung bestätigt. Das Gericht liest die Nachrichten aus den Akten vor: Sie sind lang, höflich und geschäftsmäßig formuliert.

Als Bernd K. den Schlüssel nicht zurückgegeben habe, habe Herr E.E das Schloss ausgetauscht und mehrere Schlüssel anfertigen lassen und er habe K. darüber informiert und ihm die Kosten in Rechnung gestellt, danach habe „Funkstille“ geherrscht.

„Großer Bahnhof, die ganze Feuerwehr war da“

Den Brandtag schildert Herr E. wie folgt: Er habe in der Frühe das Martinshorn gehört, sei dann kurz vor sechs in der Arbeit gewesen und habe kurz nach 6 Uhr den Anruf erhalten: „Die Feldscheuer brennt“. An der Feldscheuer angekommen war dort „großer Bahnhof, die ganze Feuerwehr war da“. Es seien Bretter teils durchgebrannt gewesen. Es sei ihm sofort klar gewesen, dass es sich um eine Brandstiftung gehandelt hat, da es mehrere Brandherde gegeben habe.

Seinen Schaden beziffert E auf 6.500 Euro für die Reparaturarbeiten an der Scheune, dazu 2.500€ Eurofür den Feuerwehreinsatz. Wäre die Scheune komplett abgebrannt und die darin untergestellten Fahrzeuge und Maschinen zerstört worden, wäre ein Schaden von fast einer halben Million Euro entstanden. Seit der Tat habe es keinen Kontakt mehr mit Bernd K. gegeben, auch der Dauerauftrag für die Miete sei storniert worden.

Anwalt versucht, die Schwere der Brandstiftung gering zu halten

Anwalt Donath, der Anwalt des Beschuldigten, versucht noch, darauf hinzuarbeiten, dass die Scheune nicht „gebrannt“ habe, die Fotos aus der Akte zeigen jedoch Brandspuren, zum Beispiel an einem Eckpfosten.

Der Beschuldigte nutzt sein Fragerecht zur Konstruktion einer Verschwörung von dem ehemaligem Vermieter, Herr E und der Betreuerin R, denen er „räuberische Erpressung“ vorwirft.

Der Mann, der Schlimmeres verhindert hat

Der zufällige Zeuge, der den Brand zuerst bemerkt hat, wird als nächster befragt: Er gibt an, mit seinem LKW bei dem schönen Wetter mit offenem Fenster unterwegs gewesen zu sein und einen Brandgeruch bemerkt zu haben. Daraufhin habe er angehalten, sei zu den Scheunen gelaufen und hätte dort Rauch festgestellt. Umgehend habe er – laut den Unterlagen des Gerichts war das um 05:12 Uhr – Feuerwehr und Polizei alarmiert. „Gebrannt haben sie nicht, nur geraucht“, berichtete er über den Zustand der Brandnester bei seiner Ankunft. Er selber sei Feuerwehrmann und habe keinen Grund gesehen, unmittelbar einzugreifen. Die eintreffende Feuerwehr habe die Nester dann gelöscht.

Bericht der Polizei vor Ort

Routiniert trägt der Zeuge D seine Personalien vor – kein Wunder: Als Kriminalkommissar tut er das sicherlich des Öfteren. Er sei wegen des Notrufs zur Scheune geschickt worden und dort gegen 05:30 eingetroffen, zu diesem Zeitpunkt sei ein Teil der Feuerwehr bereits vor Ort gewesen. „Manche Bretter waren in Brand geraten“ sagt er und betonte, dass Flammen zu sehen gewesen seien, „allerdings keine Stichflammen“. Er berichtet aber auch von mindestens einem Brandnest, das nicht gezündet habe, man habe deutlich den Anzünder sehen können. Eine Verpackung dieser Anzünder sei später von seinen Kollegen auch in der Nähe gefunden worden.

K wurde sofort als Verdächtiger benannt

Der Sohn des Geschädigten habe im Gespräch K als Verdächtigen ins Gespräch gebracht, weil der Streit mit seinem Vater gehabt habe, der Geschädigte selbst habe ihm kurz darauf auch davon berichtet, dass er K im Verdacht habe, den Brand gelegt zu haben.

D berichtet, dass K. auf dem Revier durchaus bekannt gewesen sei. Zwar sei D selber nicht dienstlich mit K befaßt gewesen, aber er habe über den Flurfunk gewußt, dass K. ohne festen Wohnsitz sei und zum Beispiel an oder in einer Kapelle genächtigt habe. Auch von kleineren Straftaten, die W nicht spezifizierte, sprach er. Außerdem seien Platzverweise gegen K ausgesprochen worden. Weitere Details über K oder die Vorgeschichte des Brandes kannte er nicht, er sei auch erst seit kurz vor dem Brand in Künzelsau.

Einige Tage nach der Brandstiftung hätte D im Rahmen einer politischen Veranstaltung, die er schützen sollte, weil auch der Innenminister anwesend war, im Gespräch mit dem Veranstalter davon gehört, dass am Vortag eine Gestalt im Hof gesehen worden sei, bei der es sich um K gehandelt haben könnte. Auch seien kurz darauf emails mit beleidigenden Inhalten eingegangen. E habe dies als Anzeige formuliert und weitergeleitet. Weiter sei er mit dem Vorfall nicht befasst gewesen.

K befragt den Beamten nach der Organisation der Verteilung der e-mails innerhalb des Reviers. Er befürchtet, dass seine Mails – er spricht insbesondere von einer 804-seitigen Schriftsatz, aus dem hervorgehen sollte, dass er kein „Landstreicher“ sondern ein „wissenschaftlicher Berater“ sei – nicht gelesen würden.

Als nach der Befragung des Polizeibeamten das Gericht mit Verteidigung und Staatsanwältin bespricht, ob eventuell Zeugen abgeladen werden können und dabei kurz die Rede auf das ominöse Intimfoto kommt, geht ein schwer zu interpretierendes Lächeln über K’s Gesicht.

Die Polizeibeamtin R war um 06:13 mit einem Kollegen als zweite Streifenwagenbesatzung am Brandort. Zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Feuer bereits gelöscht. Mit welchen Mitteln die Feuer gelöscht wurden weiß sie nicht, aber da eine aufgefundene Verpackung von Anzündern durchnäßt gewesen sei, vermutet sie, dass mit Wasser gelöscht war. Anschließend habe man nach dem Brandstifter gesucht, sowohl allgemein als auch gezielt nach K, dessen Personenbeschreibung vorgelegen habe. Sie und ihr Kollege hätten allerdings niemanden auffinden können.

Skurril zu nennender Auftritt eines weiteren Polizeibeamten

Letzter Zeuge am zweiten Verhandlungstag war der Polizeibeamte W., dessen Auftreten vor Gericht man durchaus als skurril bezeichnen darf: Er hatte offenbar kaum Erinnerungen an den Fall und hatte diese Erinnerung auch nicht durch vorbereitendes Lesen der Akte aufgefrischt. Auch der Vorhalt von Richterin Bezold, dass Sachverhalte nicht durch Verweis auf eine Akte, sondern durch Vortrag in den Prozess einzubringen seien, verbesserte sein Erinnerungsvermögen kaum.

Einn Polizeibeamter mit Gedächtnislücken

Er kenne den Beschuldigten nur aus der Akte, es seien mehrfache Beleidigungen und Drohungen, sogar Morddrohungen, in der Akte. Gegen wen genau und genaue Wortlaute waren ihm nicht erinnerlich. Eine eventuelle Vorgeschichte sei ihm auch nicht bekannt. Auch zum Ablauf der Ermittlungen konnte er wenig beitragen: Frau R. habe ihm in einem Telefonat von den Beleidigungen und Drohungen berichtet, daraufhin habe er festgestellt, dass es sich dabei um Straftaten handelt und ihr Unterlagen zur Stellung eines Strafantrags zugeschickt. Ein persönliches Gespräch mit R. habe es – Corona geschuldet – nicht gegeben.

Ein denkwürdiger Dialog zwischen Richterin und Zeugen

Der Anwalt wirft „keine eigene Erinnerung“ ein und auch Richterin Bezold wird ein wenig ärgerlich, als W. wieder einmal in der Akte blättert, und es kommt zu einem denkwürdigen Dialog:

„Also sprich, Sie kennen das eh nicht, was da drin steht“

„Ich habe die Akte nur zusammengeführt“

„Sie kennen von der Akte ganz wenig, weil Sie sagen, Sie haben die Akte nur zusammengeführt.“

Einige Details kamen dennoch ans Tageslicht: So seien auch die Künzelsauer Beamten bedroht werden, weshalb der Fall an W’s Dienststelle abgegeben worden sei. Der Beschuldigte ist offenbar aufgrund einer Handyortung in Bietigheim aufgefunden worden. W habe dann bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf U-Haft gestellt, der sei von der StA in Schwäbisch-Hall erst abgelehnt, ein paar Tage später aber bewilligt worden. Das Gericht zitiert aus dem Antrag auf U-Haft: „Bedrohungen steigern sich, er sucht die Personen auf und schreckt auch vor Brandstiftung nicht zurück.“ Zudem war K zu diesem Zeitpunkt wohnungslos. Offenbar hätten die Künzelsauer Kollegen nochmals bei der Staatsanwaltschaft nachgehakt, mutmaßt W.. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass ihm dieses nicht recht war.

Weiterer denkwürdiger Dialog

Bernd K.’s Anwalt fragt zum Telefonat, das W. mit R. geführt hat, nochmals nach W.’s „fachkundiger Einschätzung“, warum und welche Straftaten nach der Beschreibung von Frau R. vorgelegen hätten. „Da müsste man schauen …“, was der Anwalt mit „Nö, das wars“ beendete.

Ein weiterer umfangreicher Schriftsatz des Beschuldigten

K. will danach von W. noch wissen, was mit einem weiteren seiner Schreiben, diesmal 420 Seiten lang, an diverse Polizeidienststellen geschehen sei. Davon sei ihm nichts bekannt, möglicherweise sie das Schreiben bei seiner Stellvertreterin gelandet, vermutet W..

Wenn man davon hört, dass er eimal 804 Seiten und einmal 420 Seiten geschrieben hat, wird auch die Bemerkung der Richterin Bezold verständlich, als ihr am Anfang des Prozesstags Dr. Heinrich, der psychiatrische Sachverständige, ein mehrere Zentimeter dickes Paket mit Schriftsätzen des Beschuldigten übergab: „Vielleicht sollten Sie in Erwägung ziehen, ein Ende zu finden.“

Text: Matthias Lauterer




Patrick Wegener (SPD) macht digitalen Infostand im Kochertal am 22. Januar 2021

Unter dem Motto „Zuhören, um zu verändern“ geht Der Hohenloher SPD-Landtagskandidat Patrick Wegener neue Wege im Wahlkampf in Pandemiezeiten. Er lädt zum digitalen Infostand für das Kochertal ein: Freitag, 22.01.21, 19 – 20 Uhr, über Zoom.

Neue Wege im Wahlkampf

„Vertrauen schafft man durch das persönliche Gespräch. Ich will wissen, was den Menschen unter den Nägeln brennt. Deshalb bin ich seit September im gesamten Wahlkreis unterwegs. Aktuell gilt es jedoch die Kontakte zu reduzieren. Deshalb gehen mein Team und ich im Wahlkampf neue Wege, unter anderem mit dem digitalen Infostand“, erklärt Patrick Wegener.

Teilnahme über Zoom

Wie funktioniert ein digitaler Infostand? Mit einem Klick können Sie mit einem PC/Tablet/Smartphone an der Videokonferenz teilnehmen. Auf der Internetseite von Patrick Wegener, unter www.patrick-wegener.de, finden Sie den Link zur Teilnahme im Bereich „Termine”.

Info

Wegener (26) ist seit 2014 Stadtrat in Öhringen und wurde von der SPD-Mitgliederversammlung am 30. September 2020 in Kupferzell-Eschental mit 97,5 Prozent der Stimmen zum Landtagskandidaten gewählt. Die Wahl findet am 14. März 2021 statt.  Besonders wichtig sind ihm die Themen bezahlbarer Wohnraum, gebührenfreie Kinderbetreuung, der Breitbandausbau durch Glasfaser und die Zukunft des ländlichen Raumes.

Quelle: Pressemitteilung der SPD

Digitaler Infostand der SPD