Der dritte Verhandlungstag im Dörzbacher / Hohebacher Scheunenbrandprozess (GSCHWÄTZ berichtete bereits vom ersten und vom zweiten Tag) am Montag, den 25. Januar 2021, vor dem Landgericht Heilbronn brachte an einigen Ecken etwas Licht ins Dunkel, warf aber gleichzeitig neue Fragen auf. Beschuldiger ist Bernd K.. Dieser wiederum stellt eine Dörzbacher Familie in den Fokus seines Leidens – und Liebens.
Wichtige Zeugin nicht verhandlungsfähig
Die Ehefrau, mit der der Beschuldigte Bernd K. laut eigenen Aussagen eine Liebelei gehabt haben soll und die wahrscheinlich wichtigste Zeugin, sei verhandlungsunfähig erkrankt. Das Gericht hatte daher ihren Schwager geladen, um Einblicke in das Verhältnis der Familie zu Bernd K. sowie in die Entwicklungen, die zur Eskalation des Scheunenbrandes führten, zu bekommen. Bernd K. beschuldigte insbesondere am ersten Prozesstag eine Dörzbacher Familie, ihn in den existenziellen Ruin getrieben zu haben. Vorausgegangen soll laut Bernd K. eine heimliche Liebelei sein mit der Ehefrau. Ihr Schwager sagte nun vor Gericht aus.
Eine ominöse Wohnung in München
M. hat angeblich weder mit seinem Bruder noch seiner Schwägerin jemals über eine etwaige Beziehung seiner Schwägerin zu Bernd K. gesprochen. Über eine eventuelle Beziehung seiner Schwägerin zu Bernd K. sagt er daher lediglich: „Darüber kann ich keine Auskunft geben, sie haben sich gut verstanden. Aber da muss man nicht gleich was vermuten.“ Auf konkretes Befragen des Anwaltes bestätigt M, dass seine Schwägerin eine Wohnung in München habe, die sie vor ein paar Jahren zeitweise mit einem Mann zusammen bewohnt habe. Er stellt in den Raum, dass diese Konstellation einzig aufgrund der bekannt hohen Mietpreise in München zustande gekommen sein mag. Seinen Bruder beschreibt er als einen sehr toleranten Menschen. Ob er auch bezüglich der Treue in der Ehe tolerant sei, fragt der Anwalt: „Da denke ich, dass er auch tolerant ist.“
Stühlerücken zu Beginn
Der Verhandlungstag begann mit einem großen Stühlerücken, da dem Beschuldigten sein Stuhl plötzlich nicht mehr bequem genug war. Zwar gab es im Saal nur Stühle desselben Typs – aber, nun ja.
„Das hätte eine halbe Stunde später anders ausgesehen“
Erster Zeuge war am dritten Prozesstag Feuerwehrkommandant H., der mit als erster am Tatort angekommen war. Er berichtete von Flammen an einer Ecke der Scheune, die „unverzüglich mit einem Feuerlöscher gelöscht werden konnte“. Die weiteren Brandnester seien mit Wasser unschädlich gemacht worden. Er konnte aber nach Vorlage von Bildmaterial und auf eindringliche Fragen der Vorsitzenden Richterin Bezold und dem Rechtsanwalt des Beschuldigten, Michael Donath, nicht genau sagen, ob die Flammen nur im Brandnest züngelten oder schon auf die Scheune übergegriffen hatten. Ob tatsächlich die Scheune gebrannt hat, ist für den Vorwurf der Brandstiftung wichtig. Pfosten und Tor sind jedenfalls, das war auf den Bildern zu sehen, angekokelt. „Das hätte eine halbe Stunde später anders ausgesehen“, sagt H.
Angekokelte Scheune
Kennengelernt habe er den Beschuldigten beim Freitagsstammtisch der Motorradfreunde, an dem Bernd K. gelegentlich teilgenommen habe. H. berichtete davon, dass Bernd K. bei einem Treffen der Motorradfreunde von einer Beziehung zu der Ehefrau erzählt habe, auch sei die Beziehung sozusagen Dorftratsch gewesen. Auf die Frage des Anwalts, von wem er denn sonst noch von der angeblichen Beziehung gehört habe, konnte er unter großen Schwierigkeiten drei Männer benennen. Auch Dr. Heinrich, der dem Prozess als psychiatrischer Sachverständiger folgt, findet: „Herr H, Sie eiern“ und auch Richterin Bezold meint: „Da hat man sich doch das Maul zerrissen.“
Schon vorher gezündelt
Auslöser der Eskalation sei ein Vorfall im ersten Lockdown, als die Freitagsstammtische nicht mehr stattfinden konnten: Es sei zu einem scharfen Wortwechsel zwischen H und K gekommen, als K auf dem Gelände der Motorradfreunde ein Lagerfeuer angezündet habe. Er als Feuerwehrmann habe Bernd J. aufgefordert, das Feuer umgehend zu löschen, auch weil es seit einiger Zeit nicht mehr geregnet habe. Da Bernd K. nicht einsichtig gewesen sei, habe sich das aufgeschaukelt, er sei auch laut geworden, und er habe ihm einen Platzverweis ausgesprochen. Seitdem habe er keinen persönlichen Kontakt mehr zu Bernd K. gehabt.
Beleidigender Facebook-Kommentar
Am 3. Juni 2020 hat der Beschuldigte dann einen langen Kommentar auf der Facebook-Seite unseres Magazins GSCHWÄTZ veröffentlicht [Anmerkung: Aufgrund des Inhalts wurde der Kommentar von der Redaktion gelöscht], in dem unter anderem die Dörzbacher Feuerwehr unflätigst beschimpft wurde.
„Volltrottel“
Am 25. Juni 2020 habe er dann, nach einer E-Mail Bernd K.s, in der H. unter anderem als „Volltrottel“ bezeichnet wurde und ihm unterstellt wurde, er sei von der Familie der Ehefrau, mit der Bernd K. nach eigenen Angaben angeblich eine Liebelei hatte, „zur Feindaufklärung in den Weinberg geschickt“ worden, als letztes verbleibendes Mittel Strafantrag gestellt. Außerdem sei er in der Mail für den Tod eines Mädchens am 25. Januar 2005, genau vor 16 Jahren, verantwortlich gemacht worden. Als E. davon berichtet, merkt man, dass ihn dieses Ereignis heute noch mitnimmt. Aber „außer dem Namen des Mädchens war alles falsch. Alles in irgendeiner Form zusammengereimt.“
Über Bernd K. erzählt er, dass dieser sich „immer gerne in den Mittelpunkt gerückt habe“. Ob er psychische Auffälligkeiten feststellen konnte? „Im Vorfeld eigentlich nicht“, er sei „ein Schwätzer und Angeber“ gewesen, aber eher als Wesenszug, nicht im Sinne einer Krankheit. Aber er halte ihn inzwischen für gefährlich: „Jemand die Scheune abbrennen, ist was anderes. Wenn einer Schaden anrichtet, ist das was anderes“.
Während der Befragung verschiebt der Beschuldigte seinen Stuhl immer mehr in Richtung des Zeugen und begleitet dessen Aussage mit aussagestarker Mimik – Naserümpfen, Hochziehen der Augenbrauen, mehrere unterschiedliche Arten des Lächelns.
Verschiedene Strafanträge aus der Dörzbacher Bevölkerung
Aufgrund der verschiedenen Strafanträge aus der Dörzbacher Bevölkerung versucht Anwalt Donath recht subtil, die Möglichkeit einer Verschwörung gegen seinen Mandanten in den Raum zu stellen, allzu weit kommt er damit jedoch nicht.
Bernd K. selbst will sein Fragerecht einmal mehr für ausschweifende Erklärungen nutzen, wird aber von Richter Thiel nachdrücklich daran erinnert, dass er in diesem Stadium des Prozesses nur direkte Fragen an den Zeugen stellen darf.
Sichtlich erschöpft von der Befragung verlässt E den Saal.
Beendetes Mietverhältnis
Danach wird der bereits eingangs erwähnte Schwager der Ehefrau hereingerufen, der als Verwalter unter anderem für die vermieteten Wohnungen der Dörzbacher Familie, die im Fokus der Ansculdigen von Bern K. steht, verantwortlich ist, hereingerufen. Er berichtet von einer „Zweizimmerwohnung“, die Bernd K. in einem regulären Mietverhältnis bewohnt habe und nennt Details wie etwa die Höhe der Miete. Von einem „repräsentativen Beraterbüro“, wie es Bernd K. am ersten Verhandlungstag bezeichnet hatte, ist nicht die Rede.
„Randprobleme“ seien aufgetreten, so habe sich Bernd K. mit dem Hausmeister überworfen, einer Mieterin unschöne Dinge gesagt und einer Cousine sei er durch Sprüche so aufgefallen, dass sie gesagt habe, „man müsse ein wenig Abstand halten.“
Die Sprache ist sehr distanziert und vorsichtig, er deutet viel an, manches bleibt im Unkonkreten – ein klares Ja oder Nein kommt ihm kaum über die Lippen.
Auch hier: Eskalation hat einen Anfangspunkt
Auch in der Beziehung der Familie zu Bernd K. gibt es wieder diesen einen Punkt, den man als Beginn der Eskalation sehen kann. Hier ist es der Schornsteinfegerbesuch, den Bernd K. am ersten Tag bereits erwähnt hatte. Laut M hatte K bei einem Holzofen die Ofentür „zum Entlüften“ offen stehen lassen. Beim Fegen des Schornsteins ist daher Russ ausgetreten. „Dafür muss man Ingenieur studiert haben“, habe der Schwager zu Bernd K. gesagt. Er kann es bis heute nicht verstehen, wieso man eine Ofenklappe tagsüber geöffnet lasse. Auch das vorgebrachte Argument von Bernd K., dass man den Mietern den Besuch des Schornsteinfegers einige Tage vorher anzukündigen habe, zieht nicht: Der Schornsteinfeger komme ohne Ankündigung.
Nach weiteren Beleidigungen, unter anderem gegenüber dem Hausmeister, habe die Familie das Mietverhältnis mit Bernd K. dann gekündigt, darauf kam keine Reaktion. Eine fristlose Kündigung mit Hilfe eines Rechtsanwalts führte dann dazu, dass bernd K. kurz vor einem angekündigten Räumungstermin ausgezogen sie – und die Wohnung leer zurückgelassen habe, auch die Möbel, die Bestandteil der Wohnung und Eigentum der Familie waren, wie die Küche und den Herd. Töpfe und Gerätschaften seien im Müll gelandet. Bern K. habe selbst die EnBW dazu gebracht, den Stromzähler abzubauen. Daraufhin habe man seine Motorräder und Werkzeuge als Pfand in Verwahrung genommen, auch wegen Mietrückständen.
„Da laufen ganz viele Dinge nebenher“
„Da laufen ganz viele Dinge nebenher“, stellte Richterin Bezold fest und so stellt sich auch heraus, dass das Gericht in Öhringen auf Antrag der Familie ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen hatte, welches der Beschuldigte durch dauernde E-mails umging. „Das ist ein Aktenordner voll“, sagte der Schwager. „Wir sind mit E-mails ganz gut versorgt worden.“ Auf die Frage, ob man geantwortet habe, antwortet der Schwager in der für ihn typischen Ausdrucksweise nicht „nein“ sondern: „Das war einseitig.“
Während über das Kontaktverbot gesprochen wurde, will Bernd K. wissen, wer denn das beantragt habe. Als die Richterin bestätigt, das der Antrag von der Ehefrau gestellt wurde, wirkt er schlagartig niedergeschlagen und konsterniert.
In besagten E-mails wurde die Familie erheblich beschimpft und bedroht, von „Blutrache“ ist die Rede und davon, dass Bernd K. die Familie „wirtschaftlich und politisch fertigmachen“ wolle. Während der Befragung des Schwagers sitzt Bernd K. diesem zugewandt mit locker übereinandergeschlagenen Beinen, beim Verlesen der Mail lächelt Bernd K. – man könnte vermuten, aus Stolz über seine Formulierungen.
Auf die Frage des Gutachters, über den psychischen Zustand von Bernd K antwortet der Schwager wieder ausschweifend: „Wie er sich geriert und wie er schreibt, das sind zwei verschiedene Welten.“ Später wird er deutlicher, als er berichtet, dass in den E-mail-Verteilern selbst das Bundeskanzleramt und der Bundespräsidenten auftauchten: „Ein normaler Mensch wird so etwas nicht machen.“
Bernd K. spricht den Schwager konkret darauf an, was es mit den von Bernd K. am ersten Verhandlungstag in den Raum geworfenen Schulden der Dörzbacher Familie in Höhe von 1,2 Millionen Euro auf sich habe. M weiß von diesen Schulden nichts: „Ich führe seit Jahrzehnten die Bücher, das ist mir nicht bekannt.“
Text: Matthias Lauterer