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Atemprobleme nach Impfung

Unlängst haben wir über eine junge Frau berichtet, die im Pflegebereich im Hohenlohekreis arbeitet und massive Nebenwirkungen nach der zweiten Covid-19-Impfung bekommen hat https://www.gschwaetz.de/2021/01/26/das-fing-mit-knubbel-am-hals-an/). Verstärkend hinzu kamen neben den zahlreichen Nebenwirkungen, die sie hatte, wie etwa Ausschlag am ganzen Körper, Schwellungen und Fieber, nun auch zeitweise Atemnot.

Atemnot wird bislang nicht bei den gängigen Nebenwirkungen aufgezählt. Daher ergänzen wir unseren vorangegangenen Artikel um diese Information. Mittlerweile ist die Frau wieder auf dem Weg der Besserung. Sie hat das Paul-Ehrlich-Institut über ihre heftigen Nebenwirkungen informiert. Das Institut erfasst speziell solche Daten, die Frau hat bislang noch keine Antwort darauf erhalten.

Die Redaktion GSCHWÄTZ hat eine Presseanfrage diesbezüglich an das Paul-Ehrlich-Institut gestellt. Eine Antwort steht noch aus.

 




Ehefrau teilte sich mit einem anderem Mann Wohnung in München

Der dritte Verhandlungstag im Dörzbacher / Hohebacher Scheunenbrandprozess (GSCHWÄTZ berichtete bereits vom ersten und vom zweiten Tag) am Montag, den 25. Januar 2021, vor dem Landgericht Heilbronn brachte an einigen Ecken etwas Licht ins Dunkel, warf aber gleichzeitig neue Fragen auf. Beschuldiger ist Bernd K.. Dieser wiederum stellt eine Dörzbacher Familie in den Fokus seines Leidens – und Liebens.

Wichtige Zeugin nicht verhandlungsfähig

Die Ehefrau, mit der der Beschuldigte Bernd K. laut eigenen Aussagen eine Liebelei gehabt haben soll und die wahrscheinlich wichtigste Zeugin, sei verhandlungsunfähig erkrankt. Das Gericht hatte daher ihren Schwager geladen, um Einblicke in das Verhältnis der Familie zu Bernd K. sowie in die Entwicklungen, die zur Eskalation des Scheunenbrandes führten, zu bekommen. Bernd K. beschuldigte insbesondere am ersten Prozesstag eine Dörzbacher Familie, ihn in den existenziellen Ruin getrieben zu haben. Vorausgegangen soll laut Bernd K. eine heimliche Liebelei sein mit der Ehefrau. Ihr Schwager sagte nun vor Gericht aus.

Eine ominöse Wohnung in München

M. hat angeblich weder mit seinem Bruder noch seiner Schwägerin jemals über eine etwaige Beziehung seiner Schwägerin zu Bernd K. gesprochen. Über eine eventuelle Beziehung seiner Schwägerin zu Bernd K. sagt er daher lediglich: „Darüber kann ich keine Auskunft geben, sie haben sich gut verstanden. Aber da muss man nicht gleich was vermuten.“ Auf konkretes Befragen des Anwaltes bestätigt M, dass seine Schwägerin eine Wohnung in München habe, die sie vor ein paar Jahren zeitweise mit einem Mann zusammen bewohnt habe. Er stellt in den Raum, dass diese Konstellation einzig aufgrund der bekannt hohen Mietpreise in München zustande gekommen sein mag. Seinen Bruder beschreibt er als einen sehr toleranten Menschen. Ob er auch bezüglich der Treue in der Ehe tolerant sei, fragt der Anwalt: „Da denke ich, dass er auch tolerant ist.“

Stühlerücken zu Beginn

Der Verhandlungstag begann mit einem großen Stühlerücken, da dem Beschuldigten sein Stuhl plötzlich nicht mehr bequem genug war. Zwar gab es im Saal nur Stühle desselben Typs – aber, nun ja.

„Das hätte eine halbe Stunde später anders ausgesehen“

Erster Zeuge war am dritten Prozesstag Feuerwehrkommandant H., der mit als erster am Tatort angekommen war. Er berichtete von Flammen an einer Ecke der Scheune, die „unverzüglich mit einem Feuerlöscher gelöscht werden konnte“. Die weiteren Brandnester seien mit Wasser unschädlich gemacht worden. Er konnte aber nach Vorlage von Bildmaterial und auf eindringliche Fragen der Vorsitzenden Richterin Bezold und dem Rechtsanwalt des Beschuldigten, Michael Donath, nicht genau sagen, ob die Flammen nur im Brandnest züngelten oder schon auf die Scheune übergegriffen hatten. Ob tatsächlich die Scheune gebrannt hat, ist für den Vorwurf der Brandstiftung wichtig. Pfosten und Tor sind jedenfalls, das war auf den Bildern zu sehen, angekokelt. „Das hätte eine halbe Stunde später anders ausgesehen“, sagt H.

Angekokelte Scheune

Kennengelernt habe er den Beschuldigten beim Freitagsstammtisch der Motorradfreunde, an dem Bernd K. gelegentlich teilgenommen habe. H. berichtete davon, dass Bernd K. bei einem Treffen der Motorradfreunde von einer Beziehung zu der Ehefrau erzählt habe, auch sei die Beziehung sozusagen Dorftratsch gewesen. Auf die Frage des Anwalts, von wem er denn sonst noch von der angeblichen Beziehung gehört habe, konnte er unter großen Schwierigkeiten drei Männer benennen. Auch Dr. Heinrich, der dem Prozess als psychiatrischer Sachverständiger folgt, findet: „Herr H, Sie eiern“ und auch Richterin Bezold meint: „Da hat man sich doch das Maul zerrissen.“

Schon vorher gezündelt

Auslöser der Eskalation sei ein Vorfall im ersten Lockdown, als die Freitagsstammtische nicht mehr stattfinden konnten: Es sei zu einem scharfen Wortwechsel zwischen H und K gekommen, als K auf dem Gelände der Motorradfreunde ein Lagerfeuer angezündet habe. Er als Feuerwehrmann habe Bernd J. aufgefordert, das  Feuer umgehend zu löschen, auch weil es seit einiger Zeit nicht mehr geregnet habe. Da Bernd K. nicht einsichtig gewesen sei, habe sich das aufgeschaukelt, er sei auch laut geworden, und er habe ihm einen Platzverweis ausgesprochen. Seitdem habe er keinen persönlichen Kontakt mehr zu Bernd K. gehabt.

Beleidigender Facebook-Kommentar

Am 3. Juni 2020 hat der Beschuldigte dann einen langen Kommentar auf der Facebook-Seite unseres Magazins GSCHWÄTZ veröffentlicht [Anmerkung: Aufgrund des Inhalts wurde der Kommentar von der Redaktion gelöscht], in dem unter anderem die Dörzbacher Feuerwehr unflätigst beschimpft wurde.

„Volltrottel“

Am 25. Juni 2020 habe er dann, nach einer E-Mail Bernd K.s, in der H. unter anderem als „Volltrottel“ bezeichnet wurde und ihm unterstellt wurde, er sei von der Familie der Ehefrau, mit der Bernd K. nach eigenen Angaben angeblich eine Liebelei hatte, „zur Feindaufklärung in den Weinberg geschickt“ worden, als letztes verbleibendes Mittel Strafantrag gestellt. Außerdem sei er in der Mail für den Tod eines Mädchens am 25. Januar 2005, genau vor 16 Jahren, verantwortlich gemacht worden. Als E. davon berichtet, merkt man, dass ihn dieses Ereignis heute noch mitnimmt. Aber „außer dem Namen des Mädchens war alles falsch. Alles in irgendeiner Form zusammengereimt.“

Über Bernd K. erzählt er, dass dieser sich „immer gerne in den Mittelpunkt gerückt habe“. Ob er psychische Auffälligkeiten feststellen konnte? „Im Vorfeld eigentlich nicht“, er sei „ein Schwätzer und Angeber“ gewesen, aber eher als Wesenszug, nicht im Sinne einer Krankheit. Aber er halte ihn inzwischen für gefährlich: „Jemand die Scheune abbrennen, ist was anderes. Wenn einer Schaden anrichtet, ist das was anderes“.

Während der Befragung verschiebt der Beschuldigte seinen Stuhl immer mehr in Richtung des Zeugen und begleitet dessen Aussage mit aussagestarker Mimik – Naserümpfen, Hochziehen der Augenbrauen, mehrere unterschiedliche Arten des Lächelns.

Verschiedene Strafanträge aus der Dörzbacher Bevölkerung

Aufgrund der verschiedenen Strafanträge aus der Dörzbacher Bevölkerung versucht Anwalt Donath recht subtil, die Möglichkeit einer Verschwörung gegen seinen Mandanten in den Raum zu stellen, allzu weit kommt er damit jedoch nicht.

Bernd K. selbst will sein Fragerecht einmal mehr für ausschweifende Erklärungen nutzen, wird aber von Richter Thiel nachdrücklich daran erinnert, dass er in diesem Stadium des Prozesses nur direkte Fragen an den Zeugen stellen darf.

Sichtlich erschöpft von der Befragung verlässt E den Saal.

Beendetes Mietverhältnis

Danach wird der bereits eingangs erwähnte Schwager der Ehefrau hereingerufen, der als Verwalter unter anderem für die vermieteten Wohnungen der Dörzbacher Familie, die im Fokus der Ansculdigen von Bern K. steht, verantwortlich ist, hereingerufen. Er berichtet von einer „Zweizimmerwohnung“, die Bernd K. in einem regulären Mietverhältnis bewohnt habe und nennt Details wie etwa die Höhe der Miete. Von einem „repräsentativen Beraterbüro“, wie es Bernd K. am ersten Verhandlungstag bezeichnet hatte, ist nicht die Rede.

„Randprobleme“ seien aufgetreten, so habe sich Bernd K. mit dem Hausmeister überworfen, einer Mieterin unschöne Dinge gesagt und einer Cousine sei er durch Sprüche so aufgefallen, dass sie gesagt habe, „man müsse ein wenig Abstand halten.“

Die Sprache  ist sehr distanziert und vorsichtig, er deutet viel an, manches bleibt im Unkonkreten – ein klares Ja oder Nein kommt ihm kaum über die Lippen.

Auch hier: Eskalation hat einen Anfangspunkt

Auch in der Beziehung der Familie zu Bernd K. gibt es wieder diesen einen Punkt, den man als Beginn der Eskalation sehen kann. Hier ist es der Schornsteinfegerbesuch, den Bernd K. am ersten Tag bereits erwähnt hatte. Laut M hatte K bei einem Holzofen die Ofentür „zum Entlüften“ offen stehen lassen. Beim Fegen des Schornsteins ist daher Russ ausgetreten. „Dafür muss man Ingenieur studiert haben“, habe der Schwager zu Bernd K. gesagt. Er kann es bis heute nicht verstehen, wieso man eine Ofenklappe tagsüber geöffnet lasse. Auch das vorgebrachte Argument von Bernd K., dass man den Mietern den Besuch des Schornsteinfegers einige Tage vorher anzukündigen habe, zieht nicht: Der Schornsteinfeger komme ohne Ankündigung.

Nach weiteren Beleidigungen, unter anderem gegenüber dem Hausmeister, habe die Familie das Mietverhältnis mit Bernd K. dann gekündigt, darauf kam keine Reaktion. Eine fristlose Kündigung mit Hilfe eines Rechtsanwalts führte dann dazu, dass bernd K. kurz vor einem angekündigten Räumungstermin ausgezogen sie  – und die Wohnung leer zurückgelassen habe, auch die Möbel, die Bestandteil der Wohnung und Eigentum der Familie waren, wie die Küche und den Herd. Töpfe und Gerätschaften seien im Müll gelandet. Bern K. habe selbst die EnBW dazu gebracht, den Stromzähler abzubauen. Daraufhin habe man seine Motorräder und Werkzeuge als Pfand in Verwahrung genommen, auch wegen Mietrückständen.

„Da laufen ganz viele Dinge nebenher“

„Da laufen ganz viele Dinge nebenher“, stellte Richterin Bezold fest und so stellt sich auch heraus, dass das Gericht in Öhringen auf Antrag der Familie ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen hatte, welches der Beschuldigte durch dauernde E-mails umging. „Das ist ein Aktenordner voll“, sagte der Schwager. „Wir sind mit E-mails ganz gut versorgt worden.“ Auf die Frage, ob man geantwortet habe, antwortet der Schwager in der für ihn typischen Ausdrucksweise nicht „nein“ sondern: „Das war einseitig.“

Während über das Kontaktverbot gesprochen wurde, will Bernd K. wissen, wer denn das beantragt habe. Als die Richterin bestätigt, das der Antrag von der Ehefrau gestellt wurde, wirkt er schlagartig niedergeschlagen und konsterniert.

In besagten E-mails wurde die Familie erheblich beschimpft und bedroht, von „Blutrache“ ist die Rede und davon, dass Bernd K. die Familie „wirtschaftlich und politisch fertigmachen“ wolle. Während der Befragung des Schwagers sitzt Bernd K. diesem zugewandt mit locker übereinandergeschlagenen Beinen, beim Verlesen der Mail lächelt Bernd K. – man könnte vermuten, aus Stolz über seine Formulierungen.

Auf die Frage des Gutachters, über den psychischen Zustand von Bernd K antwortet der Schwager wieder ausschweifend: „Wie er sich geriert und wie er schreibt, das sind zwei verschiedene Welten.“ Später wird er deutlicher, als er berichtet, dass in den E-mail-Verteilern selbst das Bundeskanzleramt und der Bundespräsidenten auftauchten: „Ein normaler Mensch wird so etwas nicht machen.“

Bernd K. spricht den Schwager konkret darauf an, was es mit den von Bernd K. am ersten Verhandlungstag in den Raum geworfenen Schulden der Dörzbacher Familie in Höhe von 1,2 Millionen Euro auf sich habe. M weiß von diesen Schulden nichts: „Ich führe seit Jahrzehnten die Bücher, das ist mir nicht bekannt.“

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




Kostenlose Papiertüten für die Betty

Die verstärkte Aufklärungsarbeit der Abfallwirtschaft zum besseren Müll-Trennen zeigt Wirkung, schreibt die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis in einer Pressemitteilung. Es hätte deutlich mehr Anfragen an der Servicehotline gegeben und auch die Nachfrage nach den kostenlosen Papiertüten für die Baby-Betty habe in den letzten Monaten stark zugenommen. Hintergrund für die verstärkte Aufklärungsarbeit der Abfallwirtschaft war die Testphase für die Sonderleerungen der BioEnergieTonne Betty und der Restmülltonne. Nachdem die Testphase erfolgreich abgeschlossen wurde, sind Sonderleerungen für falsch befüllte Bettys und überfüllte Restmülltonnen künftig kostenpflichtig.

Größerer Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz

„Unsere Informationen kommen in der Bevölkerung an“, freut sich der Geschäftsführer der Abfallwirtschaft, Sebastian Damm, laut der Mitteilung. Es konnte erreicht werden, dass sich die Bürger mehr mit dem Thema Abfall beschäftigen und durch bessere Müll-Trennung einen größeren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Besonders wichtig sei die richtige „Müll-Trennung“ beim Bioabfall. Deshalb wolle man vor allem hier Unterstützung leisten, so Damm.

Besser keine Tüten im Mülleimer

Die Abfallwirtschaft empfiehlt nach wie vor, Zeitungspapier oder Papiertüten für die BioEnergieTonne Betty zu verwenden. Die kostenlosen Papiertüten können sich die Bürger des Hohenlohekreises auf den Rathäusern oder direkt bei der Abfallwirtschaft in Künzelsau abholen. Die Papiertüten der Abfallwirtschaft binden die Feuchtigkeit und verrotten zu 100 Prozent auch in der Schnellkompostierung. Noch umweltfreundlicher und ressourcenschonender ist es, die Abfälle ohne jede Tüte einfach in einem rostfreien Stahlbehälter oder Plastikeimer zu sammeln und diesen regelmäßig zu leeren und grob zu reinigen. Abfallberater Rainer Mugler weist darauf hin, wie wichtig es sei, dass das Ausgangsmaterial die höchste Qualität habe, um den weiteren Verwertungsprozess nicht zu gefährden. Im Biomüll dürfen keine Fremdstoffe  wie Plastik oder Abfall, welcher in den Restmüll gehört, enthalten sein. Enthalte der Bioabfall keine Fremdkörper, dann müssten diese auch nicht aufwändig heraussortiert werden.

 Biologisch abbaubare Tüten

Bioplastiktüten sind zur Nutzung in der BioEnergieTonne nicht verboten. Die richtigen Tüten müssen aber nach DIN-Norm als biologisch abbaubar gekennzeichnet sein. Laut eines Hintergrundpapiers des Umweltbundesamtes zum Thema biologisch abbaubare Kunststoffe sind Bioplastiktüten teilweise oder ganz aus nachwachsenden Rohstoffen wie Mais, Holz oder pflanzlichem Öl hergestellt. Biologisch abbaubar bedeute, dass sich das Material innerhalb von zwölf Wochen zu über 90 Prozent zu Wasser, Kohlenstoffdioxid und Biomasse zersetze. Viele Biokunststoffe würden daher nicht zu wertvollem Humus zerfallen, sondern lediglich zu Wasser und CO2. Der daraus entstehende Kompost biete so keine Nährstoffe für Ackerböden oder Gärten.

Zusätzliche Gebühr

Gelangen andere Kunststofftüten in die Betty, geht ihr kompletter Inhalt für die Kompostierung verloren, denn dann wird sie beim nächsten Abfuhrtermin gesperrt und als Restmülltonne gekennzeichnet und kann nur zur nächsten Restmüllabfuhr bereitgestellt werden. Die Leerung verursacht eine zusätzliche Gebühr, die auf dem nächsten Bescheid berechnet wird. In der von September 2020 bis Januar 2021 durchgeführten Testphase der Abfallwirtschaft wurden die Hohenloher über die richtige Mülltrennung informiert. Ab 01. Februar 2021 erfolgen nun die ersten Gebührenberechnungen als Sonderleerungen bei falsch befüllten Betty. Ein Beiblatt im aktuellen Gebührenbescheid informiert über den Ablauf und die Kosten zur Sonderleerung.

Informationen

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage http://www.abfallwirtschaft-hohenlohekreis.de/sonderleerung und über die App „Abfallinfo HOK“. Sie steht in den gängigen App-Stores kostenlos zum Download zur Verfügung. Bei Fragen ist das Team der Service-Hotline unter Telefon 07940/18 555 zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung der Abfallwirtschaft Hohenlohekreis

 

 




Schaffe, schaffe, Corona vertue

Im Hohenlohekreis wurde am Dienstag, den 25. Januar 2021, lediglich ein neuer Corona-Fall gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt bei 43,5 pro 100.000 Einwohner, mit einer weiter fallenden Tendenz. Das Dashboard mit den aktuellen Zahlen findet sich unter https://lra-hok.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/d770da3ea38643bbbd662a3e05bad5a9.

Die Gründe für die jetzt niedrigen Zahlen könnten sein, dass Hohenlohe weniger dicht besiedelt ist als manch anderer Kreis, sich die Menschen deshalb weniger begegnen. Und wie ein GSCHWÄTZ-Leser vermutet: „Die Leute murren nicht, sondern halten sich an Regeln. Gehen arbeiten statt zu shoppen und können sich mit sich selbst beschäftigen, ohne dauernd Gruppenspaß zu suchen.“ Das möge er an den „holprigen Dickschädeln“. Das seien keine Querdenker sondern Selbstdenker.




Hohenloher Sozialdemokraten laden zum Neujahrsempfang

Die Sozialdemokratie in Hohenlohe lädt in Kooperation mit der SPD Künzelsau-Ingelfingen zum traditionellen Neujahrsempfang am Sonntag, den 31. Januar 2021, heißt es in einer Pressemitteilung. Das digitale Treffen findet über Zoom statt und beginnt um 11 Uhr.

Thematisch wird die anstehende Landtagswahl am 14. März im Mittelpunkt stehen: die stellvertretende Landesvorsitzende der SPD Baden-Württemberg, Jasmina Hostert, und der Hohenloher SPD-Landtagskandidat Patrick Wegener stehen interessierten Teilnehmern Rede und Antwort.

Eine Anmeldung im Voraus ist nicht nötig. Die Einwahldaten sind unter http://www.spd-hohenlohe.de zu finden. Eine direkte Teilnahme über Zoom ist unter der Meeting-ID: 875 1312 4359 und dem Kenncode 868532 möglich.

Quelle: Pressemitteilung des SPD-Kreisverbands Hohenlohe

 

Jasmina Hostert und Patrick Wegener (beide SPD). Screenshot: GSCHWÄTZ




Der Berg kreißte und gebar eine Maus

Diese alte Sprichwort passt wunderbar zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die ab Mittwoch, den 27. Januar 2021, in Kraft treten wird. Lange wurde diskutiert, dass mit dieser Verordnung  die Arbeitgeber verpflichtet werden, die Arbeit im Home-Office anzubieten. 

Weniger als 1,5 Seiten lang

Herausgekommen ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die weniger als eineinhalb Seiten lang ist (vollständiger Text), ganze zwei Zeilen davon im §2 „Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb“ betreffen das Thema Home-Office:

„Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, die Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“

Welche „zwingenden betriebsbedingten Gründe“ entgegenstehen könnten, wer gegebenfalls darüber entscheidet, ob  die „zwingende betriebsbedingte Gründe“ vorliegen und welche Sanktionen einem Arbeitgeber drohen, darüber sagt die Verordnung nichts.

Wenn der Arbeitgeber kein Homeoffice bewilligt

Wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, einen Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten zu lassen, bleibt als Erstes der Weg zum Betriebsrat, sofern der Betrieb einen Betriebsrat hat. Sollte das nicht kurzfristig zum Erfolg führen, bleibt der Weg zum Gewerbeaufsichtsamt – dieses ist für die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich, das Gewerbeaufsichtsamt für den Hohenlohekreis ist über das Landratsamt in Künzelsau erreichbar. Stellt das Gewerbeaufsichtsamt fest, dass der Arbeitgeber ohne größere Schwierigkeiten eine Tätigkeit im Home-Office anbieten könnte, drohen dem Arbeitgeber die gleichen Sanktionen wie bei anderen Verstößen gegen Arbeitsschutzregeln – bis zu 30.000 Euro. Besondere Sanktionen oder ein besonderes Klärungsverfahren werden nicht angesprochen. Auch sind keinerlei Kriterien festgelegt, wie die Gewerbeaufsichtsämter beurteilen sollen, wie „zwingend“ die von einem Arbeitgeber vorgetragenen Gründe tatsächlich sind.

Worauf sollten Arbeitnehmer beim Home-Office achten?

Wenn der Arbeitsplatz nach Hause verlegt werden kann, gibt es für beide Seiten das ein oder andere zu beachten: So sollten in einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Arbeits- und Erreichbarkeitszeiten sowie Regelungen zum Auf- und Abbau von Überstunden festgelegt werden. Auch der Datenschutz und die Datensicherheit, insbesondere bei Verwendung von Hard- und Software des Arbeitnehmers, sollte Bestandteil einer Vereinbarung sein.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist darauf hin, dass man im coronabedingten Home-Office zwar unfallversichert ist, aber nicht jede Bewegung Zuhause unter dem Schutz der Unfallversicherung steht, ein Beispiel: „Fällt eine Versicherte die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die sie für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall versichert. Fällt sie hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre dies nicht versichert.“ (Quelle: DGUV)

Weitere Massnahmen zur Kontaktreduktion in der Verordnung

Als weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung nennt die Verordnung:

  • Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren.
  • Meetings sollen reduziert werden und durch Videokonferenzen ersetzt werden. Sollte ein persönliches Treffen notwendig sein, „so hat der Arbeitgeber durch andere geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen.“
  • 10 Quadratmeter Fläche pro Person in einem Büro sind zu gewährleisten. Sollte das nicht möglich sein, „so hat der Arbeitgeber durch andere geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen.“
  • In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet werden, „zeitversetztes Arbeiten ist zu ermöglichen, soweit die betrieblichen Gegebenheiten dies zulassen.“

Pflicht des Arbeitgebers, Masken zur Verfügung zu stellen

Neu ist der §3 „Mund-Nasen-Schutz“, der die Arbeitgeber in die Pflicht nimmt, den Arbeitnehmern medizinische Masken oder FFP2-Masken auf Kosten des Arbeitgebers zur Verfügung zu stellen, sofern die räumlichen Bedingungen des §2 nicht eingehalten werden können, der Abstand von 1,5m zwischen Kollegen nicht eingehalten werden kann oder bei der Tätigkeit „mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist.“ Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, diese Masken auch zu tragen.

Aufgeweicht wird diese Bestimmung durch den letzten Satz: „Abweichend von Absatz 1 kann der Arbeitgeber andere ebenso wirksame Maßnahmen treffen“. Wieder werden keine speziellen Sanktionen definiert, wieder wird kein schnelles Klärungsverfahren eingeführt. Auch hier wird auf die bestehenden Verfahrenswege des Arbeitsschutzes gesetzt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können, möglicherweise sogar länger als die Verordnung überhaupt in Kraft ist: Die Verordnung gilt derzeit bis zum 15. März 2021.

Text: Matthias Lauterer

 




Ab Montag gelten weitere Corona-Verschärfungen in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung um die angekündigten Verschärfungen beim Infektionsschutz ergänzt – demnach gelten im öffentlichen Leben von Montag an teils noch größere Einschränkungen, wie das Nachrichtenportal NVT am Samstag, den 23. Januar 2021, berichtet.

Kinder dürfen weiterhin Stoffmasken tragen

Wie aus der am Samstag veröffentlichten neuen Corona-Verordnung der grün-schwarzen Landesregierung hervorgeht, müssen ab Wochenbeginn beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und an der Arbeit medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen OP- und FFP2-Masken sowie Mund-Nasen-Bedeckungen der Normen KN95/N95. Kinder bis 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen, Kinder bis einschließlich 5 Jahre bleiben von der Maskenpflicht ausgenommen.

Hundesfriseure dürfen wieder arbeiten

Eine Neuregelung gibt es auch für Hundefriseure und Hundesalons: Diese dürfen ihre Dienstleistungen generell wieder anbieten, wenn das Tier vom Kunden abgegeben und erst nach der Behandlung wieder abgeholt wird. Der Tierbesitzer darf also während der Behandlung nicht anwesend sein. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hatte die pauschale Schließung von Hundesalons im Zuge der Corona-Pandemie zuletzt gekippt und bereits eine solche Regelung ins Spiel gebracht.

Trauerfeiern mit mehr als zehn Personen müssen angemeldet werden

Bei religiösen Veranstaltungen und Trauerfeiern müssen laut Verordnung Treffen mit mehr als zehn Teilnehmern spätestens zwei Werktage vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Ab Mittwoch, den 27. Januar 2021, soll zudem ein erweitertes Alkoholverbot in Innenstädten und an bestimmten öffentlichen Orten greifen. Welche Bereiche genau betroffen sind, sollen die Behörden festlegen.

Möglicherweise frühere Öffnungen bei Kitas und Grundschulen

Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine generelle Verlängerung des Lockdowns und zahlreicher Einschränkungen bis zum 14. Februar verständigt. Baden-Württemberg trägt die Beschlüsse zum großen Teil mit. Bei der Bildung zeichnet sich allerdings ein Sonderweg ab. Grundschulen und Kitas könnten hierzulande bereits ab 1. Februar wieder schrittweise öffnen, wenn das die Infektionszahlen zulassen. Definitiv entschieden ist hierzu aber noch nichts, so die Deutsche Presse-Agentur.

Alle Verordnungen, die am Samstag, den 23. Januar 2021, beschlossen worden sind, finden Sie auch auf der Seite des Regierungspräsidiums Stuttgart:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/




„Zum ersten Mal bezahlter Urlaub“

Mit Beginn des Jahres 2021 ging das medizinische Versorgungszentrum (MVZ) in Künzelsau in Betrieb. Betreiber ist die BBT-Gruppe, die auch das Hohenloher Krankenhaus in Öhringen betreibt. Laut ihrer Homepage betreibt die BBT-Gruppe bereits 15 weitere MVZ, darunter je eines in Wertheim und Bad Mergentheim. Derzeit praktizieren zwei Ärzte im neuen MVZ, der Gynäkologe Dr. Thomas Tischler und der Allgemeinmediziner Dr. Hans-Wilhelm Köhler.  Beide Ärzte waren bereits vorher in Künzelsau tätig.

GSCHWÄTZ hat mit Dr. Köhler über seine berufliche Veränderung gesprochen.

Nach mehreren Jahrzehnten selbständiger ärztlicher Tätigkeit hat der 67-jährige Dr. Köhler seinen Arztsitz an die BBT-Gruppe verkauft und ist jetzt im Angestelltenverhältnis als Arzt im MVZ für die BBT tätig. Auch seine Mitarbeiterin sei ab jetzt bei der BBT-Gruppe angestellt. Das sei natürlich eine große Veränderung nach mehreren Jahrzehnten selbständiger Tätigkeit, aber „zum erstenmal in meinem Leben habe ich jetzt bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“, schmunzelt er.

„Ein MVZ ist nichts weiter als eine Gemeinschaftspraxis“

Weitere Vorteile für Ärzte sieht er darin, dass der Betreiber viele organisatorische Tätigkeiten übernimmt, was die Bürokratie für den Arzt verringere.

Er sieht einen Bewußtseinswandel in der Ärzteschaft: Nicht mehr jeder wolle selbständig tätig und rund um die Uhr ansprechbar sein. Als angestellter Arzt in einem MVZ könne möglicherweise durch feste Arbeitszeiten und durch moderne Arbeitszeitmodelle eine Work-Life-Balance, wie sie heutzutage von jungen Menschen gewünscht wird, erreicht werden. Gerade für junge Ärzte:innen mit Kindern könnten sich in einem MVZ Perspektiven ergeben.

Für den Patienten ergäbe sich, wenn viele Fachgebiete im MVZ tätig sind, der Vorteil kurzer Wege. Ein weiterer Vorteil könnte sein, dass die BBT-Gruppe Urlaubsvertretungen für die Praxis organisieren könne.

„Ein MVZ ist nichts anderes als eine Gemeinschaftspraxis“, meint Köhler. Und: „Wenn alle Fachgruppen vertreten sind, ist die Organisationsform für den Patienten egal.“

Ein Neurologe fehle in Künzelsau

Insbesondere fehlt seiner Ansicht nach in Künzelsau ein Neurologe, auch ein Arztsitz für einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt sei noch frei – beides sicher Fachgebiete, die ihren Platz in einem MVZ finden könnten.

„Für den Patienten ist mehr Zeit zur Verfügung, weil einige Zeiträuber nicht mehr da sind“

Das MVZ ist Anfang 2021 mit zwei Fachgruppen gestartet, die Organisation der BBT-Gruppe wird gerade eingeführt. So arbeiten die beiden Ärzte derzeit noch mit unterschiedlichen EDV-Systemen. Hier wird aber schnellstmöglich auf das bei der BBT in mehreren MVZ eingesetzte System umgestellt werden, um Verwaltungsvorgänge wie Materialbeschaffung und Abrechnung zukünftig für die ganze Gruppe einheitlich und zentral durchzuführen: „Für den Patienten ist mehr Zeit zur Verfügung, weil einige Zeiträuber nicht mehr da sind“, sieht Köhler diese Verlagerung von Prozessen ins „back-Office“ positiv.

Im GCHWÄTZ-Gespräch.
v.l.: Dr. Sandra Hartmann, Matthias Lauterer, Dr. Hans-Wilhelm Köhler

Text: Matthias Lauterer




„Ich habe es mir schlimmer vorgestellt, ich fühle mich gut“

„Eine Stunde von Check-in bis Check-out“

Am Freitag, den 22. Januar 2021, eröffneten Hohenlohes Landrat Dr. Matthias Neth und Öhringens Bürgermeister Thilo Michler offiziell das Kreisimpfzentrum (KIZ) in der Hohenlohe-Halle in Öhringen. Die ersten Stiche sind gesetzt.

„Richtig froh, dabei zu sein“

„Ich habe es mir schlimmer vorgestellt, als es war. Ich fühle mich gut“, erzählt die Krankenschwester Olga Boger lächelnd. Anästhesie-Pfleger Thomas Wagner ist ähnlich entspannt und sagt: „Es war eine Impfung wie jede andere auch. Ich war nicht wirklich aufgeregt.“ Neben Kranken- und Pflegepersonal können sich auch Menschen, die zur Risikogruppe gehören, für einen Impftermin registrieren. Unter ihnen ist Herlinde Hock. Ihre Tochter Heidrun Widmann, die sie auch zum Termin begleitet, hat sie online angemeldet. „Wir sind sehr froh, dass wir heute hier einen Termin erhalten haben“, erläutert Widmann. „Natürlich ist man ein bisschen aufgeregt und wünscht sich, dass alles klappt und dass meine Mutter den Impfstoff auch gut verträgt. Ansonsten sind wir richtig, richtig froh, dabei zu sein.“

GSCHWÄTZ veröffentlicht an dieser Stelle erste Fotoeindrücke vom KIZ.

Für Sie vor Ort: unsere GSCHWÄTZ-Reporterin Priscilla Dekorsi

Kinderkrankenschwester Nina Worms nimmt die Impfung entspannt. Foto: GSCHWÄTZ

Erste Personen, die gegen Covid-19 im KIZ in Öhringen geimpft wurden. Foto: GSCHWÄTZ

Das Kreisimpfzentrum befindet sich in der Hohenlohe-Halle in Öhringen. Foto: GSCHWÄTZ

Thilo Michler (links) und Landrat Dr. Matthias Neth. Foto: GSCHWÄTZ

Zur Verstärkung sind Soldaten aus Straßburg angerückt. Foto: GSCHWÄTZ

Auch beruflich ein Team: Unfallchirurg Manfred Megele und Anästhesie-Pflegerin Beate Schulin. Foto: GSCHWÄTZ

Offizielle Eröffnung des Kreisimpfzentrums (KIZ) in Öhringen am 22.01.2021. Hier der „Check-in“. Temperaturmessungen am Eingang sind Pflicht. Foto: GSCHWÄTZ




Landrat Neth: „Als ich vorhin hierhergefahren bin und gesehen habe: ‚Jetzt geht es los‘, war es für mich wie ein Feiertag“

Es ist so weit: Im Kreisimpfzentrum (KIZ) in der Öhringer Hohenlohe-Halle bekommen die ersten Menschen den Corona-Impfstoff verabreicht. Knapp 560 sind es an dem Wochenende von Freitag, den 22. Januar 2021, bis Sonntag, den 24. Januar 2021. „Ich habe es mir schlimmer vorgestellt, als es war. Ich fühle mich gut“, erzählt die Krankenschwester Olga Boger lächelnd. Anästhesie-Pfleger Thomas Wagner ist ähnlich entspannt und sagt: „Es war eine Impfung wie jede andere auch. Ich war nicht wirklich aufgeregt.“ Neben Kranken- und Pflegepersonal können sich auch Menschen, die zur Risikogruppe gehören für einen Impftermin registrieren. Unter ihnen ist Herlinde Hock. Ihre Tochter Heidrun Widmann, die sie auch zum Termin begleitet, hat sie online angemeldet. „Wir sind sehr froh, dass wir heute hier einen Termin erhalten haben“, erläutert Widmann. „Natürlich ist man ein bisschen aufgeregt und wünscht sich, dass alles klappt und dass meine Mutter den Impfstoff auch gut verträgt. Ansonsten sind wir richtig, richtig froh, dabei zu sein.“

Kranken- und Pflegepersonal wird geimpft

Verantwortlich für die Organisation des Impfzentrums ist unter anderem der technische Leiter Mike Weise: „Viele freiwillige Helfer, die uns im Impfzentrum unterstützen wollen, haben sich bei uns beworben, dafür sind wir sehr dankbar.“ Sascha Sprenger von der Pressestelle des Hohenlohekreises ergänzt: „Ich bin froh und glücklich über die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung. Viele Kinder haben uns Bilder zugesendet, um das Impfzentrum zu verschönern. Das ist ein schönes Zeichen dafür, dass die Bevölkerung gerne mitmacht.“

Viele freiwillige Helfer

Das Thema Zusammenarbeit ist, wenn es um das KIZ geht, entscheidend. „Wir arbeiten alle sehr gut miteinander zusammen“, berichtet Landrat Dr. Matthias Neth und erklärt: „Von Check-In bis Check-Out dauert die Impfung bei uns im KIZ eine Stunde.“ Solche fließenden Abläufe sind unter anderem Weise zu verdanken. Dieser sieht die Besonderheit des Impfzentrum im „Zusammenspiel der verschiedenen Organisationen“. Unterstützung erhält der Hohenlohekreis dabei von Soldaten aus Straßburg.

Unterstützung von Soldaten

„Wir in Öhringen haben von Anfang an gesagt: ‚Wenn wir gebraucht werden, dann helfen wir‘“, stellt Öhringens Oberbürgermeister Thilo Michler klar. „Ohne Impfungen gibt es keine Normalität, deshalb freue ich mich wirklich, dass das Kreisimpfzentrum heute endlich startet.“ Auch Landrat Neth ist freudig gestimmt und erzählt: „Als ich vorhin hierhergefahren bin und gesehen habe: ‚Jetzt geht es los‘, war es für mich wie ein Feiertag.“

Vorerst bis Ende Juni 2021 sollen laut Öhringens Oberbürgermeister Thilo Michler im KIZ Bürger gegen Corona geimpft werden, dann sollen nach und nach die Hausärzte das Impfen übernehmen. Hohenlohes Landrat Dr. Matthias Neth betont gegenüber GSCHWÄTZ: „Nur mit Impfungen gibt es ein Licht am Ende des Tunnels.“

Text & Video: Priscilla Dekorsi

Offizielle Eröffnung des Kreisimpfzentrums (KIZ) in Öhringen am 22.01.2021. Hier der „Check-in“. Foto: GSCHWÄTZ

Thilo Michler (links) und Landrat Dr. Matthias Neth machen einen Rundgang durch die Hohenlohe-Halle in Öhringen. Foto: GSCHWÄTZ