„Das geht in Richtung Größenwahn“
Im zweiten Teil des dritten Verhandlungstags im Dörzbacher / Hohebacher Scheunenbrandprozess befaßte sich das Gericht vor allem mit der Vorgeschichte und den persönlichen Entwicklungen rund um den Beschuldigten Bernd K. kurz vor der Tat (GSCHWÄTZ berichtete vom ersten, zweiten und dritten Verhandlungstag). Geladen waren die Polizeibeamtin, die die Beleidigungen und Bedrohungen von Bernd K. ursprünglich bearbeitete, die vom Gericht bestellte Betreuerin, die Bernd K. nach einem längeren Krankenhausaufenthalt betreute, sowie ein Nachbar von Bernd K.
Bernd K. sei zu damals wohnungslos gewesen
Fortgesetzt wurde der Verhandlungstag mit der Befragung der Polizeibeamtin R. Wo ihr Kollege W am zweiten Tag (GSCHWÄTZ berichtete) mit Erinnerungslücken aufwartete, erwies sich R als souverän, sachlich und gut informiert und konnte Licht in den Ablauf des Ermittlungsverfahrens bringen:
Ermittlungsverfahren wegen „Nachstellung“ gemäß §238 StGB – Haftstrafe steht im Raum
Das Verfahren sei nach einer schriftlichen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Schwäbisch-Hall nach Krautheim abgegeben worden. Krautheim habe die Bearbeitung abgelehnt, womöglich weil der dortige Beamte Z ebenfalls Opfer von Beleidigungen oder Bedrohungen von Bernd K. geworden sei. Daher sei der Fall bei ihr gelandet, mit der Anweisung, eine formgerechte Anzeige wegen „Nachstellung“ zu fertigen und eine Vernehmung Bernd K.s durchzuführen. W berichtet von gesundheitlichen Konsequenzen, u.a. einem stationären Klinikaufenthalt der Antragstellerin. Der §238 (2) „Nachstellung“, gerne als „Stalking-Paragraph“ bezeichnet, sieht bei der Gefahr „einer schweren Gesundheitsschädigung“ Haftstrafen von 3 Monaten bis 5 Jahren vor – also ein empfindliches Strafmaß.
Bernd K. sei zu der Zeit wohnsitzlos gewesen, konnte daher zum damaligen Zeitpunkt nicht vernommen werden.
Es hätten eine Vielzahl von Strafanzeigen von Bürgern vorgelegen, berichtete R.
Antrag auf zwangsweise Unterbringung
Es wurde danach ein Antrag auf Ingewahrsamnahme nach PsychKHG gestellt. Das „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ sieht vor, dass Menschen bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung auch gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus untergebracht werden können. Diese Unterbringung muss ein Amtsarzt befürworten.
Über Handyortung ausfindig gemacht
Eine Zustellung des Beschlusses an Bernd K. war nicht möglich, da er wohnsitzlos war. Über eine Handyortung wurde er ausfindig gemacht, in Verwahrung genommen und der Amtsärztin vorgeführt, die jedoch keinen Anlass zur Unterbringung sah. Erst auf weitere Veranlassung der Staatsanwaltschaft wurde die Unterbringung angeordnet.
Mit der Ehefrau aus Dörzbach, mit der Bernd K. eine Liebesbeziehung gehabt haben will, habe sie keinen persönlichen Kontakt gehabt, nur ein Telefonat. Eine eventuelle Beziehung zu Bernd K. sei dabei kein Thema gewesen, berichtet R weiter.
Ungewöhnlicher Verfahrensablauf, hoher technischer Aufwand
Auf Nachfrage, ob so das gewöhnliche Vorgehen sei, erklärt R, dass eine Unterbringung nach PsychKHG schon öfter vorkomme und das Vorgehen durchaus normal sei. Eine Unterbringung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft habe sie in ihren fast 30 Dienstjahren allerdings noch nicht erlebt. Auch der technische Aufwand, der zur Suche nach Bernd K. betrieben wurde, sei „schon hoch“.
Geld vorgestreckt für Medikamente
Das Verhalten des Beschuldigten in der Vernehmung beschreibt sie als sachlich, höflich, ruhig und kooperativ. So habe sie ihm seine Mails nicht vorlesen müssen: „Ich weiß ja, was ich geschrieben habe“. Sie berichtet von einer schriftlichen Einlassung von Bernd K., die dieser allerdings an die Staatsanwaltschaft München geschickt habe, weil er den Behörden in Baden-Württemberg nicht vertraue. Sie habe dieses Schreiben einige Zeit später erst erhalten und nach Rücksprache an die Staatsanwaltschaft Schwäbisch Hall weitergeleitet. Es dürfte sich dabei um das Schreiben handeln, nach dessen Verbleib sich Bernd K. am zweiten Verhandlungstag erkundigt hatte.
Bernd Ks Betreuerin berichtet von Drohungen
Weiteren Einblick in die Tatvorgeschichte sollte die Betreuerin R. bringen, eine 49-jährige Frau, die vor Gericht mit kräftiger Stimme auftritt und einen resoluten Eindruck macht. Sie konnte berichten, dass man ihr die Betreuung von Bernd K. angetragen habe, nach einem rund dreimonatigen Krankenhausaufenthalt. Nach einem Gespräch mit ihm, in dem Bernd K. die Notwendigkeit einer Betreuung als Unterstützung bejaht hatte, hat sie die Betreuung auch übernommen und verschiedene offene finanzielle Angelegenheiten, etwa mit dem Finanzamt und Banken, in geregelte Bahnen gebracht. Sie habe ihn in einer von ihr vermieteten „Monteurswohnung“ wohnen lassen, damit er nicht aus dem Krankenhaus in die Wohnsitzlosigkeit entlassen würde. Dem Wort Monteurswohnung hatte K am ersten Verhandlungstag noch vehement widersprochen (GSCHWÄTZ berichtete). Bis zur ersten Auszahlung des ALG habe sie ihm Geld vorgestreckt, zum Beispiel für die Medikamente, die ihm noch in der Klinik verschrieben worden seien. Auch den Austausch der Gegenstände mit seinem ehemaligen Vermieter habe sie geklärt. „Das war nötig, auch um die Rechtsstreitigkeiten vom Tisch zu bringen.“ Aber am Tag der geplanten Übergabe, Anfang Mai 2020, war Bernd K. verschwunden.
Betreuung nach kurzer Zeit schon wieder aufgehoben
Am 13. Mai 2020 sei die Betreuung aufgehoben worden – die genauen Hintergründe, die das Gericht zur Aufhebung gebracht haben, sind unklar. Bernd K. behauptet, dass er selber den Antrag gestellt habe, weil er den Eindruck gehabt habe, dass sein „Eigentum verhökert wurde“. R. zitiert das Gericht, das von „Unbetreubarkeit“ gesprochen habe. R berichtet, dass sich im Laufe der Zeit immer mehr Unstimmigkeiten bezüglich der Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten gegeben habe, auch habe Bernd K. Schäden am Mobiliar hinterlassen, mit kleinem Aufwand habe er große Wirkungen erzeugt. Sie habe Angst gehabt, dass er größere Schäden am Haus anrichten könnte – als Ingenieur habe er die Mittel dazu. In einer Videobotschaft habe er gesagt, „seine Berufung sei es, Störenfried zu sein“ und sie habe den Eindruck, dass er das wirklich glaubt. Daher habe sie ihm eine Wohnung in Bad Mergentheim besorgt.
SMS mit bedrohlichem Inhalt
Am 13. Juli 2020 habe sie eine SMS mit, so empfand sie es, mit bedrohlichem Inhalt von Bernd K. bekommen, aus der hervorging, dass er um ihr Haus geschlichen sei und Fotoaufnahmen gemacht habe. Bei der Verlesung von SMS-Inhalten nickt Bernd K. wieder zustimmend.
Sie habe ihn dann „rausgeschmissen“, seine Sachen in Tüten gepackt und die Polizei informiert. Vorher habe er sie nochmals bedroht und ihr mit damit gedroht, sie aus ihrem eigenen Haus zu werfen.
Aus ihrer Sicht ist Bernd K. krank, sie ist der Überzeugung, dass er bewußt provoziert und genau weiß, was er tut.
Betreuerin vermutet, dass er Medikamente ohne ärztlichen Rat abgesetzt hat
Auf Befragen der Staatsanwaltschaft stellt sich heraus, dass Bernd K. offenbar seine Medikamente selbsttätig abgesetzt hat. Zum Beispiel habe er bei seiner einwöchigen Abwesenheit, sie nennt es „Vagabundentum“, Anfang Mai keine Medikamente mitgenommen. Mit Wirkungen und Nebenwirkungen von Psychopharmaka bei Einnahme und Absetzung kenne sie sich aus: Das Thema sei Bestandteil eines Kurses während ihrer Ausbildung gewesen.
„Das geht in Richtung Größenwahn“
Auf die Frage des Sachverständigen Heinrich, welchen Eindruck sie von der Psyche Bernd K.s habe, antwortet sie mit „das geht in die Richtung Größenwahn“.
Der Anwalt des Beschuldigten versucht, darauf hinzuwirken, dass R. gekränkt gewesen sein könnte, dass ihr der Dank des Betreuten gefehlt habe – aber auf diesen Vorhalt zeigt sich R selbstbewusst. Genauso selbstbewusst wie sie die zweifelnden Fragen von Bernd K. über ihre Ausbildung beantwortet: Sie ist offenbar stolz auf das Erreichte, während Bernd K. die Ausbildungsinhalte mit einem spöttischen Lächeln begleitet. Auch während ihrer Aussage sitzt Bernd K. wieder so, dass er die Zeugin immer anschaut und spricht bei seinen Fragen konsequent am Mikrofon vorbei.
Keinen Steuerberater oder Anwalt gefunden, der den Fall Bernd K. übernehmen wollte
Auf Bernd K.s Frage, warum R. die von Bernd K. gestellten Rechnungen nicht eingetrieben habe, antwortet R., dass sie keinen Steuerberater oder Anwalt gefunden habe, der bereit gewesen wäre, für Bernd K. zu arbeiten.
Nachdem die Zeugin entlassen wurde und den Saal verlassen hatte, herrscht im Saal eine Weile Stille, bevor Richterin Bezold als letzten Zeugen für diesen Tag Herrn P. in den Saal ruft.
„fixiert auf das Zerstörerische“
P. berichtet davon, dass er sich freiwillig einer ambulanten Entziehungsbehandlung unterzogen habe, ganz bewußt weit weg von seiner Heimat. Während dieser Zeit habe er bei der Zeugin R gewohnt, quasi als Nachbar von Bernd K. „Ich fand ihn ganz interessant, als ich ihn kennengelernt habe“, beginnt er, berichtet aber auch davon, dass Bernd K. sich immer mehr beleidigend geäußert habe. Ob er Bernd K. als psychisch auffällig empfinde? Bernd K. sei „sehr von sich eingenommen“ und „fixiert auf das Zerstörerische – das ist für mich schon eine Störung“, meint P. Körperliche Übergriffe habe er nicht wahrgenommen, aber „verbal und von hinten“. So habe Bernd K. ihm Sozialbetrug unterstellt. Er habe den Eindruck gehabt, dass Bernd K. auch in sein eigenes Leben eingreifen und es zerstören wolle.
Eine abschließende Frage hat Bernd K. an den Zeugen P.: „Funktioniert die Elektrik von Ihrem Jaguar noch?“ P. besitzt keinen Jaguar.
Text: Matthias Lauterer

Langsam kommt Licht ins Dunkel – Landgericht Heilbronn. Foto: Gschwätz Archiv

