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Umgestürzter Baum blockiert Kochtertalstraße

Einsatz für die Feuerwehr Weißbach – Umgestürzter Baum: Am Donnerstag, den 04. Februar 2021, um 00:49 Uhr, wurde die Löschgruppe der Feuerwehr Weißbach von der integrierten Leitstelle des Hohenlohekreis zu einem „Baum auf Fahrbahn“ alarmiert.
Es ist ein Baum auf die Kochertalstraße gestürzt und blockierte diese. Ein PKW wurde beim Durchfahren der Schadensstelle beschädigt. Ein LKW-Fahrer, der etwa 3 Meter vom Baum entfernt in seinem Führerhaus schlief, kam glücklicherweise mit dem Schrecken davon. Der Baum wurde zerkleinert und die Straße freigeräumt und gereinigt.
Quelle: Feuerwehr Weißbach

Umgestürzter Baum auf der Kochertalstraße. Quelle:Feuerwehr Weißbach




32 km/h innerorts zu schnell

Eine 20-Jährige überschritt in der Nacht auf Donnerstag mit ihrem Pkw deutlich die erlaubte Geschwindigkeit. Die Frau war gegen 23.40 Uhr auf der Landstraße 1045 in Ingelfingen unterwegs. Hierbei überschritt sie innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 32 Stundenkilometern und wurde dabei von Polizeibeamten gelasert. Die Frau muss nun mit einem Bußgeld von mindestens 160 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot rechnen.

Quelle: Pressemitteilung der Polizei




Gesetzt den Fall … Neumann würde in Backnang gewählt: Wer käme als Nachfolger in Frage?

Sollte der Künzelsauer Bürgermeister Stefan Neumann am 14. (1. Wahlrunde) oder 28. März 2021 zum Oberbürgermeister der großen Kreisstadt Backnang gewählt werden, stellt sich natürlich die Nachfolgefrage für die Kreisstadt des Hohenlohekreises.

Wer darf überhaupt kandidieren?

Das Wahlrecht in Baden-Württemberg stellt keine hohen Anforderungen an die Kandidat:innen für das Bürgermeisteramt: Sie müssen Deutsche oder EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland sein und sie müssen mindestens 25 Jahre alt und noch nicht 68 Jahre alt sein. Außerdem darf nicht kandidieren, wem das aktive Wahlrecht aberkannt wurde, wer aus dem Beamtenverhältnis entfernt wurde oder wer zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt wurde (Details).

Wahl ohne „Platzhirsch“

Bei der letzten Wahl am 03. Juni 2018 hatte Neumann mit Ruth-Hildegard Henrich und Fridi Miller zwei Gegenkandidatinnen, die gegen den Amtsinhaber allerdings keine Chance hatten: Neumann wurde mit 87,4 Prozent der abgegebenen Stimmen gewählt. Bei einer eventuell notwendig werdenden Neuwahl, sieht das möglicherweise ganz anders aus: Erfahrungsgemäß kandidieren bei einer Wahl, zu der der amtierende Bürgermeister nicht mehr antritt, gerne auswärtige Kandidaten. Offenbar rechnen sie sich ohne die Konkurrenz eines „Platzhirschen“ bessere Chancen auf einen Wahlerfolg aus.

Potentielle Kandidaten aus der Künzelsauer Politk

Zuerst in den politischen Fokus dürften die drei amtierenden Stellvertreter von Neumann rücken: Christian von Stetten (CDU), Reintraud Lindenmaier (SPD) und Boris d’Angelo (UBK). Es ist allerdings kaum anzunehmen, dass Christian von Stetten sein Bundestagsmandat zugunsten des Bürgermeisteramts seiner Heimatstadt aufgeben wird. Reintraud Lindenmaier teilt auf GSCHWÄTZ- Nachfrage mit, dass man sich über einen Nachfolger noch keine Gedanken gemacht habe. Die Struktur mit den drei Stellvertretern und der Verwaltung sei handlungsfähig. Boris d’Angelo hat das 68. Lebensjahr bereits erreicht, er ist also nicht mehr wählbar.

In Gesprächen fällt immer wieder der Name Hans-Jürgen Saknus, der für die SPD im Stadtrat und Kreistag sitzt. Auf GSCHWÄTZ-Nachfrage sagt er: „Ich fühle mich sehr wohl in meiner derzeitigen Position“, einen Anlass, „die Seite zu wechseln“, sieht er nicht.

Bürgermeister aus der Umgebung interessiert?

Erweitert man den Horizont über die Stadtgrenze hinaus, kommt man am Niedernhaller Bürgermeister Achim Beck (FWV) nicht vorbei. Ein junger Politiker mit Verwaltungserfahrung, der sicherlich noch den ein oder anderen Karriereschritt gehen will – und das mit einer ganz ähnlichen  Laufbahn wie Stefan Neumann: Auch er war vor seiner Wahl zum Bürgermeister am 04. Mai 2014 Kämmerer, in Krautheim. Ähnlich wie bei Neumann könnte das Bürgermeisteramt einer größeren Stadt sein nächstes Ziel sein.

In einer ähnlichen Position befindet sich Michael Foss (parteiunabhängig) aus Forchtenberg: Auch er ist jung und sicherlich ehrgeizig, dazu ein Verwaltungsfachmann. Aber er ist erst seit 2016 Bürgermeister von Forchtenberg, direkt neben seiner Heimatgemeinde Weißbach. Ob er dieses Amt vorzeitig aufgeben möchte?

Überregionale Kandidaten

Das Bürgermeisteramt einer Kreisstadt ist sicherlich auch für ehrgeizige Politiker oder Verwaltungsleute interessant, die nicht aus der Region stammen, so dass sich auf eine Ausschreibung Kandidaten melden könnten, die heute noch niemand kennt. Sollten CDU oder SPD keinen lokalen Kandidaten aufstellen können oder wollen, werden die Parteien wahrscheinlich einen externen Kandidaten suchen.

In Waldenburg wurde kürzlich mit Bernd Herzog ein Bürgermeister gewählt, der keinen Verwaltungshintergrund hat: Er war vorher Geschäftsführer eines Unternehmens. Auch für Frauen und Männer aus der Wirtschaft könnte also ein Bürgermeisteramt eine interessante Option sein.

Derzeit alles nur Spekulation

Es ist natürlich schön zu spekulieren – aber alle Spekulation ist hinfällig, sollte Stefan Neumann die Wahl in Wahl zum Oberbürgermeister in Backnang nicht gewinnen.

Text: Matthias Lauterer




Heilbronn – die reichste Stadt Deutschlands: eine urban legend

Heilbronn sei die reichste Stadt Deutschland, liest man nahezu jedes Jahr wieder in der Zeitung. Das Pro-Kopf-Einkommen sei höher als im Kreis Starnberg oder im Hochtaunuskreis, wo die reichen Münchener und Frankfurter gerne ihre Steuererklärungen abgeben. Tatsächlich liegt laut den Daten des Statistischen Bundesamtes (Download, Tabelle 2.4) für das Jahr 2018 (neuere Daten sind noch nicht bereitgestellt) das verfügbare Einkommen im Stadtkreis Heilbronn mit 36.883 Euro pro Kopf deutschlandweit an der Spitze. Das verfügbare Einkommen ist das Geld, das „den privaten Haushalten letztendlich zufließt und das sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können“, so das Statistische Bundesamt. Grob gesprochen: Nettoeinkünfte (wie Arbeitsentgelte, Sozialzahlungen, Zinseinkünfte) abzüglich der regelmäßigen Fixkosten wie Mieten. Zum Vergleich: Der Hohenlohekreis liegt mit 24.542 Euro knapp unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg mit 24.892 Euro.

Die tatsächlichen Brutto-Arbeitsentgelte ergeben ein anderes Bild

Ein Blick auf die Statistik der tatsächlich erfassten Bruttoentgelte (Download, Tabelle 5) pro Arbeitnehmer ergibt ein ganz anderes Bild: Dem statistischen Bundesamt zufolge betrug  das Brutto-Jahresentgelt im Jahr 2019 in der Stadt Heilbronn durchschnittlich 37.616 Euro, im Landkreis Heilbronn 43.184 Euro und im Hohenlohekreis 39.794 Euro. Das Bruttoeinkommen pro Arbeitnehmer ist also in Heilbronn nahezu gleich hoch wie das verfügbare Einkommen – das klingt fast danach, als müsste man in Heilbronn keine Steuern, Abgaben und Mieten zahlen.

Auffällige Diskrepanz in den Statistiken

Diese auffällige Diskrepanz in den Statistiken zwischen Bruttolohn und Einkommen bemerkte auch die Immobilienredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor einigen Jahren: Die Redakteure stellten fest, dass bezogen auf die statistisch verfügbaren Einkommen die Heilbronner Bürger nur etwa 16 Prozent für Miete aufwenden. Das sei sowohl mit den Mietpreisen, die in Heilbronn verlangt und bezahlt werden, als auch mit vergleichbaren Großstädten nicht in Einklang zu bringen, in anderen Großstädten liegt der Mietanteil deutlich höher in Ballungsräumen sogar oft bei 50 Prozent des Einkommens.

Diese Diskrepanz schiebt die FAZ auf den in Heilbronn wohnenden Lidl-Gründer und Milliardär Dieter Schwarz, dessen Einkommen zwar in der Statistik der „verfügbaren Einkommen“ berücksichtigt wird, aber nicht in der Statistik der „Bruttolöhne“.  Schwarz‘ Vermögen wurde vor Corona auf etwas über 18 Milliarden Euro geschätzt – laut Forbes  liegt es ganz aktuell bei rund 30 Milliarden Euro. Er wird von Analysten als reichster Mann Deutschlands angesehen.

Über sein persönliches Jahreseinkommen ist zwar nichts bekannt, allerdings scheint es so hoch zu sein, dass die Süddeutsche Zeitung sogar sagt: „Dieser Mann ist so reich, dass Statistiken seines Wohnorts wertlos sind.“

Pro-Kopf-Verschuldung Heilbronns sehr hoch

Dass die Stadt Heilbronn selber ebenfalls nicht besonders reich ist, zeigt ein Blick auf die Pro-Kopf-Verschuldung des Stadtkreises Heilbronn, die Ende 2019 laut Statistischem Landesamt ungefähr doppelt so hoch wie die Durchschnittsverschuldung im Land. Der Hohenlohekreis liegt hier unter dem Durchschnitt. (https://www.statistik-bw.de/FinSteuern/Schulden/SC_GE_KR.jsp)

Armut

Auch die Aussagen von Sozialdiensten klingen nicht, als wären alle Bürger:innen Heilbronns sehr reich: Armut gibt es auch in Heilbronn, die Tafeln werden auch in Heilbronn stark in Anspruch genommen. Allein die Zahl von etwa 300 freiwilligen Mitarbeitern bei den Tafeln spricht für sich.

Heilbronn eine ganz normale Industrieregion

Es ist also nicht so, dass man in Heilbronn automatisch wohlhabend ist. Die Einkommens- und Kostenstruktur Heilbronns ist letztendlich mit anderen Industrieregionen wie zum Beispiel Mannheim/Ludwigshafen vergleichbar. Nur in einer bestimmten statistischen Betrachtungsweise landet Heilbronn vor den Kreisen, wo „die Reichen und die Schönen“ wohnen. Und das ist dem Zufall zu verdanken, dass es Dieter Schwarz offenbar in Heilbronn gefällt.

Reinhold Würth hat übrigens im Gegensatz zu Dieter Schwarz rund 10 Milliarden weniger Milliarden Umsatz im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftet. 2019 waren es bei Würth laut Wikipedia 14,41 Milliarden Euro, die Schwarz Gruppe wird laut Wikipedia auf 113 Milliarden Umsatz für 2019 geschätzt.

Text: Matthias Lauterer

Auch in Heilbronn ist Armut sichtbar.
Foto: GSCHWÄTZ

Das Wollhaus – einst Vorzeigebau der Stadt, heute fast Ruine und Treffpunkt einer Subkultur.
Foto: GSCHWÄTZ

Blick vom „armen“ auf das „reiche“ Heilbronn.
Foto: GSCHWÄTZ




„Das geht in Richtung Größenwahn“

Im zweiten Teil des dritten Verhandlungstags im Dörzbacher / Hohebacher Scheunenbrandprozess befaßte sich das Gericht vor allem mit der Vorgeschichte und den persönlichen Entwicklungen rund um den Beschuldigten Bernd K. kurz vor der Tat (GSCHWÄTZ berichtete vom ersten, zweiten und dritten Verhandlungstag). Geladen waren die Polizeibeamtin, die die Beleidigungen und Bedrohungen von Bernd K. ursprünglich bearbeitete, die vom Gericht bestellte Betreuerin, die Bernd K. nach einem längeren Krankenhausaufenthalt betreute, sowie ein Nachbar von Bernd K.

Bernd K. sei zu damals wohnungslos gewesen

Fortgesetzt wurde der Verhandlungstag mit der Befragung der Polizeibeamtin R. Wo ihr Kollege W am zweiten Tag (GSCHWÄTZ berichtete) mit Erinnerungslücken aufwartete, erwies sich R als souverän, sachlich und gut informiert und konnte Licht in den Ablauf des Ermittlungsverfahrens bringen:

Ermittlungsverfahren wegen „Nachstellung“ gemäß §238 StGB – Haftstrafe steht im Raum

Das Verfahren sei nach einer schriftlichen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Schwäbisch-Hall nach Krautheim abgegeben worden. Krautheim habe die Bearbeitung abgelehnt, womöglich weil der dortige Beamte Z ebenfalls Opfer von Beleidigungen oder Bedrohungen von Bernd K. geworden sei. Daher sei der Fall bei ihr gelandet, mit der Anweisung, eine formgerechte Anzeige wegen „Nachstellung“ zu fertigen und eine Vernehmung Bernd K.s durchzuführen.  W berichtet von gesundheitlichen Konsequenzen, u.a. einem stationären Klinikaufenthalt der Antragstellerin. Der §238 (2) „Nachstellung“, gerne als „Stalking-Paragraph“ bezeichnet, sieht bei der Gefahr „einer schweren Gesundheitsschädigung“ Haftstrafen von 3 Monaten bis 5 Jahren vor – also ein empfindliches Strafmaß.

Bernd K. sei zu der Zeit wohnsitzlos gewesen, konnte daher zum damaligen Zeitpunkt nicht vernommen werden.

Es hätten eine Vielzahl von Strafanzeigen von Bürgern vorgelegen, berichtete R.

Antrag auf zwangsweise Unterbringung

Es wurde danach ein Antrag auf Ingewahrsamnahme nach PsychKHG gestellt. Das „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ sieht vor, dass Menschen bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung auch gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus untergebracht werden können. Diese Unterbringung muss ein Amtsarzt befürworten.

Über Handyortung ausfindig gemacht

Eine Zustellung des Beschlusses an Bernd K. war nicht möglich, da er wohnsitzlos war. Über eine Handyortung wurde er ausfindig gemacht, in Verwahrung genommen und der Amtsärztin vorgeführt, die jedoch keinen Anlass zur Unterbringung sah. Erst auf weitere Veranlassung der Staatsanwaltschaft wurde die Unterbringung angeordnet.

Mit der Ehefrau aus Dörzbach, mit der Bernd K. eine Liebesbeziehung gehabt haben will, habe sie keinen persönlichen Kontakt gehabt, nur ein Telefonat. Eine eventuelle Beziehung zu Bernd K. sei dabei kein Thema gewesen, berichtet R weiter.

Ungewöhnlicher Verfahrensablauf, hoher technischer Aufwand

Auf Nachfrage, ob so das gewöhnliche Vorgehen sei, erklärt R, dass eine Unterbringung nach PsychKHG schon öfter vorkomme und das Vorgehen durchaus normal sei. Eine Unterbringung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft habe sie in ihren fast 30 Dienstjahren allerdings noch nicht erlebt. Auch der technische Aufwand, der zur Suche nach Bernd K. betrieben wurde, sei „schon hoch“.

Geld vorgestreckt für Medikamente

Das Verhalten des Beschuldigten in der Vernehmung beschreibt sie als sachlich, höflich, ruhig und kooperativ. So habe sie ihm seine Mails nicht vorlesen müssen: „Ich weiß ja, was ich geschrieben habe“. Sie berichtet von einer schriftlichen Einlassung von Bernd K., die dieser allerdings an die Staatsanwaltschaft München geschickt habe, weil er den Behörden in Baden-Württemberg nicht vertraue. Sie habe dieses Schreiben einige Zeit später erst erhalten und nach Rücksprache an die Staatsanwaltschaft Schwäbisch Hall weitergeleitet. Es dürfte sich dabei um das Schreiben handeln, nach dessen Verbleib sich Bernd K. am zweiten Verhandlungstag erkundigt hatte.

Bernd Ks Betreuerin berichtet von Drohungen

Weiteren Einblick in die Tatvorgeschichte sollte die Betreuerin R. bringen, eine 49-jährige Frau, die vor Gericht mit kräftiger Stimme auftritt und einen resoluten Eindruck macht. Sie konnte berichten, dass man ihr die Betreuung von Bernd K. angetragen habe, nach einem rund dreimonatigen Krankenhausaufenthalt. Nach einem Gespräch mit ihm, in dem Bernd K. die Notwendigkeit einer Betreuung als Unterstützung bejaht hatte, hat sie die Betreuung auch übernommen und verschiedene offene finanzielle Angelegenheiten, etwa mit dem Finanzamt und Banken, in geregelte Bahnen gebracht. Sie habe ihn in einer von ihr vermieteten „Monteurswohnung“ wohnen lassen, damit er nicht aus dem Krankenhaus in die Wohnsitzlosigkeit entlassen würde. Dem Wort Monteurswohnung hatte K am ersten Verhandlungstag noch vehement widersprochen (GSCHWÄTZ berichtete). Bis zur ersten Auszahlung des ALG habe sie ihm Geld vorgestreckt, zum Beispiel für  die Medikamente, die ihm noch in der Klinik verschrieben worden seien. Auch den Austausch der Gegenstände mit seinem ehemaligen Vermieter habe sie geklärt. „Das war nötig, auch um die Rechtsstreitigkeiten vom Tisch zu bringen.“ Aber am Tag der geplanten Übergabe, Anfang Mai 2020, war Bernd K. verschwunden.

Betreuung nach kurzer Zeit schon wieder aufgehoben

Am 13. Mai 2020 sei die Betreuung aufgehoben worden – die genauen Hintergründe, die das Gericht zur Aufhebung gebracht haben, sind unklar. Bernd K. behauptet, dass er selber den Antrag gestellt habe, weil er den Eindruck gehabt habe, dass sein „Eigentum verhökert wurde“. R. zitiert das Gericht, das von „Unbetreubarkeit“ gesprochen habe. R berichtet, dass sich im Laufe der Zeit immer mehr Unstimmigkeiten bezüglich der Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten gegeben habe, auch habe Bernd K. Schäden am Mobiliar hinterlassen, mit kleinem Aufwand habe er große Wirkungen erzeugt. Sie habe Angst gehabt, dass er größere Schäden am Haus anrichten könnte – als Ingenieur habe er die Mittel dazu. In einer Videobotschaft habe er gesagt, „seine Berufung sei es, Störenfried zu sein“ und sie habe den Eindruck, dass er das wirklich glaubt. Daher habe sie ihm eine Wohnung in Bad Mergentheim besorgt.

SMS mit bedrohlichem Inhalt

Am 13. Juli 2020 habe sie eine SMS mit, so empfand sie es, mit bedrohlichem Inhalt von Bernd K.  bekommen, aus der hervorging, dass er um ihr Haus geschlichen sei und Fotoaufnahmen gemacht habe. Bei der Verlesung von SMS-Inhalten nickt Bernd K. wieder zustimmend.

Sie habe ihn dann „rausgeschmissen“, seine Sachen in Tüten gepackt und die Polizei informiert. Vorher habe er sie nochmals bedroht und ihr mit damit gedroht, sie aus ihrem eigenen Haus zu werfen.

Aus ihrer Sicht ist Bernd K. krank, sie ist der Überzeugung, dass er bewußt provoziert und genau weiß, was er tut.

Betreuerin vermutet, dass er Medikamente ohne ärztlichen Rat abgesetzt hat

Auf Befragen der Staatsanwaltschaft stellt sich heraus, dass Bernd K. offenbar seine Medikamente selbsttätig abgesetzt hat. Zum Beispiel habe er bei seiner einwöchigen Abwesenheit, sie nennt es „Vagabundentum“, Anfang Mai keine Medikamente mitgenommen. Mit Wirkungen und Nebenwirkungen von Psychopharmaka bei Einnahme und Absetzung kenne sie sich aus: Das Thema sei Bestandteil eines Kurses während ihrer Ausbildung gewesen.

„Das geht in Richtung Größenwahn“

Auf die Frage des Sachverständigen Heinrich, welchen Eindruck sie von der Psyche Bernd K.s habe, antwortet sie mit „das geht in die Richtung Größenwahn“.

Der Anwalt des Beschuldigten versucht, darauf hinzuwirken, dass R. gekränkt gewesen sein könnte,  dass ihr der Dank des Betreuten gefehlt habe – aber auf diesen Vorhalt zeigt sich R selbstbewusst. Genauso selbstbewusst wie sie die zweifelnden Fragen von Bernd K. über ihre Ausbildung beantwortet: Sie ist offenbar stolz auf das Erreichte, während Bernd K. die Ausbildungsinhalte mit einem spöttischen Lächeln begleitet. Auch während ihrer Aussage sitzt Bernd K. wieder so, dass er die Zeugin immer anschaut und spricht bei seinen Fragen konsequent am Mikrofon vorbei.

Keinen Steuerberater oder Anwalt gefunden, der den Fall Bernd K. übernehmen wollte

Auf Bernd K.s Frage, warum R. die von Bernd K. gestellten Rechnungen nicht eingetrieben habe, antwortet R., dass sie keinen Steuerberater oder Anwalt gefunden habe, der bereit gewesen wäre, für Bernd K. zu arbeiten.

Nachdem die Zeugin entlassen wurde und den Saal verlassen hatte, herrscht im Saal eine Weile Stille, bevor Richterin Bezold als letzten Zeugen für diesen Tag Herrn P. in den Saal ruft.

„fixiert auf das Zerstörerische“

P. berichtet davon, dass er sich freiwillig einer ambulanten Entziehungsbehandlung unterzogen habe, ganz bewußt weit weg von seiner Heimat. Während dieser Zeit habe er bei der Zeugin R gewohnt, quasi als Nachbar von Bernd K. „Ich fand ihn ganz interessant, als ich ihn kennengelernt habe“, beginnt er,  berichtet aber auch davon, dass Bernd K. sich immer mehr beleidigend geäußert habe. Ob er Bernd K. als psychisch auffällig empfinde? Bernd K. sei „sehr von sich eingenommen“ und „fixiert auf das Zerstörerische – das ist für mich schon eine Störung“, meint P. Körperliche Übergriffe habe er nicht wahrgenommen, aber „verbal und von hinten“. So habe Bernd K. ihm Sozialbetrug unterstellt. Er habe den Eindruck gehabt, dass Bernd K. auch in sein eigenes Leben eingreifen und es zerstören wolle.

Eine abschließende Frage hat Bernd K. an den Zeugen P.: „Funktioniert die Elektrik von Ihrem Jaguar noch?“ P. besitzt keinen Jaguar.

Text: Matthias Lauterer

Langsam kommt Licht ins Dunkel – Landgericht Heilbronn. Foto: Gschwätz Archiv

 

 




Terminvereinbarung für KIZ Öhringen wieder möglich

Am heutigen Dienstag, den 02. Februar 2021, sind ab 14 Uhr neue Termine für das Kreisimpfzentrum in Öhringen verfügbar. Es handelt sich dabei um rund 500 Termine für das Wochenende von Freitag, den 12. Februar, bis Sonntag, den 14. Februar 2021, sowie die dazugehörigen Zweittermine drei Wochen später. Weiterhin werden ausschließlich Personen der Gruppe 1, also höchster Priorität laut Impfverordnung des Bundes, geimpft.

Zentrale Telefonnummer

Termine gibt es ausschließlich entweder über die zentrale Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.impfterminservice.de. Andere Servicenummern, die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes oder das Landratsamt Hohenlohekreis haben keinerlei Einfluss auf die Terminvergaben. Bei der Online-Buchung ist darauf zu achten, den Prozess ganz bis zum Ende durchzuführen, bis eine Terminbestätigung per E-Mail versendet wird. Sonst besteht die Gefahr, dass Termine mehrfach vergeben werden und dadurch Impfungen nicht durchgeführt werden können.

Kopplung an Menge der Impfdosen.

Weiterhin ist die Anzahl der neu freigeschalteten Termine an die Verfügbarkeit des Impfstoffs gekoppelt. Das Landratsamt Hohenlohekreis kann nur so viele Termine vergeben, wie Impfdosen vom Land Baden-Württemberg geliefert werden.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 




„Niemand möchte, dass es nur noch Discounter gibt und die Innenstädte sterben“

Die FDP-Fraktion im Regionalverband Heilbronn-Franken spricht sich für die Gleichbehandlung zwischen Discountern und dem Einzelhandel und Fachgeschäften bei der Öffnung und Warenangeboten aus, heißt es in einer Pressemitteilung. Dass Discounter gerade massiv Waren aus dem Nicht-Lebensmittel-Bereich verkaufen dürfen, Einzelhandels- und Fachgeschäfte aber weiter geschlossen bleiben müssen, bemängelt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Kreisrat Michael Schenk: „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass Discounter alles Mögliche verkaufen dürfen, aber der Einzelhandel und die Fachgeschäfte geschlossen sein müssen. Auch diese Geschäfte würden die notwendigen COVID19-Abstände und Hygienevorschriften einhalten können“.

Verweis auf die Corona-Verordnung

Für die FDP Fraktion im Regionalverband Heilbronn-Franken steht der Gesundheitsschutz an erster Stelle, doch sie fordert: „Sobald es die Pandemielage zulässt, sollte die Landesregierung einen Ausgleich zwischen Gesundheitsschutz und einem fairen Wettbewerb ermöglichen.“
Die Fraktion zitiert dafür die gültige Verordnung vom 01.02 2021: „Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht nach Satz 2 gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 Prozent beträgt. Diese Stellen dürfen dann alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen.“

„Dies ist mit den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft nicht zu vereinbaren“

Diese Regelung schade nach Meinung der FDP-Fraktion dem Einzelhandel und den Fachgeschäften massiv. Hier müsse es schnell zu einer Neuregelung kommen. So dürfen Discounter zum Beispiel weiterhin Blumensträuße verkaufen, Blumenläden und Gärtnereien müssen geschlossen bleiben. „Niemand will, dass es nur noch Discounter gibt, die mithilfe der Randsortiment-Verordnung zulasten des geschwächten Einzelhandels von der jetzigen Situation der Wettbewerbsverzerrung profitieren. Dies ist mit den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft nicht zu vereinbaren“, so die FDP-Räte. Sie empfehlen auch die Nutzung des reichhaltigen Angebots vieler Gastronomiebetriebe in unserer Region im Verkauf außer Haus.

Quelle: Pressemitteilung der FDP Fraktion im Regionalverband Heilbronn-Franken

 




Gegen die Entfremdung von Erzeugern und Konsumenten

Am Donnerstag, den 04. Februar 2021, laden die Freien Demokraten Hohenlohe zu einem digitalen Gartenzaungespräch ein. Thema ist ab 18.30 Uhr „Die Landwirtschaft der Zukunft – Perspektiven für Mensch und Natur“, heißt es in einer Pressemitteilung. Es soll über die Landwirtschaft von morgen und wie man der Entfremdung von Erzeugern und Konsumenten entgegenwirken kann diskutiert werden.

Gäste sind die Landwirtschaftsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, und der Landtagskandidaten Uwe Wirkner. Carina Konrad stammt aus dem Hunsrück und ist Landwirtin mit Leib und Seele. Sie wird sich ab 19 Uhr dazuschalten.

Interessierte können an dem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teilnehmen unter https://global.gotomeeting.com/join/237573717. Man kann sich aber auch über Telefon +49 721/ 6059 6510 einwählen. Der Zugangscode ist 237-573-717. Die App GoToMeeting kann man sich unter https://global.gotomeeting.com/install/237573717 herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung der FDP Hohenlohe

 




Saftiges Bußgeld fürs Schlittenfahren ohne Maske

Das Ordnungsamt in Goslar greift durch, wenn es um das Tragen der Maske geht. Zumindest zeigt ein Videoclip, wie zwei Mitarbeiter einem Mann an einem Rodelberg hinterherrennen, der seine Maske zwar dabei hat, aber beim Hinauflaufen des Berges nicht trägt.

Völlig aus der Puste verweisen die Ordnungshüter den Mann darauf, dass er damit eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, da auf dem gesamten Rodelberg, also auch beim Hochlaufen des Berges, Maskenpflicht bestehe. Es wird ein Bußgeld von rund 100 Euro ausgesprochen.

 

 

 




SPD: Zuhören, um zu verändern

Der Hohenloher SPD-Landtagskandidat Patrick Wegener geht neue Wege im Wahlkampf in Pandemiezeiten. Er lädt zum digitalen Infostand für Waldenburg ein: Freitag, 05. Februar 2021, 19 – 20 Uhr, über Zoom.

„Vertrauen schafft man durch das persönliche Gespräch. Ich will wissen, was den Menschen unter den Nägeln brennt. Deshalb bin ich seit September im gesamten Wahlkreis unterwegs. Aktuell gilt es jedoch die Kontakte zu reduzieren. Deshalb gehen mein Team und ich im Wahlkampf neue Wege, unter anderem mit dem digitalen Infostand“, erklärt Patrick Wegener.

Info

Wie funktioniert ein digitaler Infostand? Mit einem Klick können Sie mit einem PC/Tablet/Smartphone an der Videokonferenz teilnehmen. Auf der Internetseite von Patrick Wegener, unter www.patrick-wegener.de, finden Sie den Link zur Teilnahme im Bereich „Termine”. Über die Meeting-ID 827 1280 5969 und dem Kenncode 477637 kann direkt über Zoom teilgenommen werden.

Zur Person

Wegener (26) ist seit 2014 Stadtrat in Öhringen und wurde von der SPD-Mitgliederversammlung am 30. September 2020 in Kupferzell-Eschental mit 97,5 Prozent der Stimmen zum Landtagskandidaten gewählt. Die Wahl findet am 14. März 2021 statt.  Besonders wichtig sind ihm die Themen bezahlbarer Wohnraum, gebührenfreie Kinderbetreuung, der Breitbandausbau durch Glasfaser und die Zukunft des ländlichen Raumes.

Quelle: Pressemiteilung der SPD Hohenlohe