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Coronalage im Hohenlohekreis

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat an diesem Wochenende insgesamt 31 neue Corona-Infektionsfälle, davon vier an diesem Sonntag, an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 120,7 pro 100.000 Einwohner.

Kinderbetreuung im Raum Neuenstein betroffen

Bei einer Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Neuenstein liegt ein positives Testergebnis vor, das Gesundheitsamt hat einen Test auf die Virusvariante B.1.1.7 in Auftrag gegeben. Für alle Kontaktpersonen sowie als Vorsichtsmaßnahme auch für deren Haushaltsmitglieder wurde umgehend eine Quarantäne ausgesprochen.

Weiteres Auftreten der „britischen“ Mutation B.1.1.7 bestätigt

Darüber hinaus hat sich bei einem Fall in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Bretzfeld der Verdacht auf die Virusmutation B.1.1.7 bestätigt.

Zweitimpfungen im  Öhringer Impfzentrum haben begonnen

Im Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen wurden an diesem Wochenende rund 1000 Impfungen durchgeführt, darunter auch die ersten Zweitimpfungen mit dem Biontech-Impfstoff.

Weitere Informationen zum Coronavirus sowie das Dashboard mit den einzelnen Zahlen pro Gemeinde sind unter www.corona-im-hok.de zu finden.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

Entwicklung der Corona-Inzidenz in Hohenlohe. Quelle: www.corona-im-hok.de, Abruf 15. Februar 2021




Verkehrsbehörden gehen gegen NS-Symbolik vor

Das Ministerium für Verkehr sperrt die Zuteilung bestimmter Kfz-Kennzeichenkombinationen mit rechtsextremistischem Bezug bei der Zulassung von Fahrzeugen. Dabei handelt es sich um Buchstaben- und Ziffernfolgen, denen ein nationalsozialistischer Symbolgehalt beigemessen wird. Das Ministerium folgt damit den Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg. Demnach sollen Buchstaben- und Zahlenkombinationen bei der Vergabe von Kfz-Kennzeichen ausgeschlossen werden, die den bekannten rechtsextremistischen Szenecodes entsprechen. Die bisherige bundesweite Praxis, wonach Buchstabenpaare wie KZ, SA, SS, HJ und NS nicht vergeben werden dürfen, wird hierdurch ergänzt und weiter verschärft.

Keine öffentliche Zurschaustellung menschenverachtender Gesinnung auf dem Nummernschild

„Rechtsextremisten bedrohen unsere Demokratie und unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger – auch die Verkehrsbehörden sind da gefragt. Nach unserer Auffassung und der des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags ist es nicht hinnehmbar, dass Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten sich amtlich Kennzeichen zuteilen lassen und so ihre menschenverachtende Gesinnung öffentlich zur Schau stellen können“, betonte Verkehrsminister Winfried Hermann MdL.

Diverse Szenecodes werden nicht mehr vergeben

Nach Prüfung und Bewertung durch die Landesregierung stellen insbesondere die Ziffernfolge „1488“, die Kombinationen „HH 18“ und „AH 18“ sowie „HH 88“ und „AH 88“ geläufige rechtsextremistische Chiffren dar. Künftig werden diese Kombinationen von der Kennzeichenvergabe ausgeschlossen. Für bereits zugeteilte Kennzeichen an zugelassenen Fahrzeugen gilt ein Bestandsschutz. Bei konkreten Hinweisen oder Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten kann die zuständige Zulassungsbehörde das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen ändern.

Genügend andere Kombinationen verfügbar

Landesweite oder örtliche Engpässe bei der Zuteilung von Kennzeichen sind durch die Sperrung der genannten Kennzeichenkombinationen nicht zu erwarten. Vor der Entscheidung hatte das Verkehrsministerium den Städte- und den Landkreistag angehört.

Weitere Informationen:

Nach der bundesweit geltenden Richtlinie vom 07. November 1956 (VkBl 1957, Seite 22, RL StV 2 Nr. 2131 By/56 II) dürfen die Buchstabenkombinationen KZ, SA, SS, HJ und NS nicht mehr vergeben werden und sind im landeseinheitlichen EDV-Programm gesperrt. Zudem dürfen Zeichenkombinationen gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht gegen die guten Sitten verstoßen.

Übersicht rechtsextremistischer Codes bei wikipedia.

Quelle: Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.




„Kein coronabedingter Stellenabbau bei Berner“

„Im Verlauf der Pandemie ist es zu keinem coronabedingten Stellenabbau bei der Berner Group oder bei Berner Deutschland gekommen“, schreibt Lydia-Kathrin Hilpert von der Pressestelle des Unternehmens auf GSCHWÄTZ-Anfrage. „Wir befinden uns im letzten Quartal unseres Geschäftsjahrs und kommen bisher sehr gut durch die Corona-Krise.“ Das Unternehmen habe auch haben keinen Zweifel daran, die Aufholjagd zum vergangenen Geschäftsjahr weiter erfolgreich fortzusetzen.

„In einigen Bereichen wird mehr Personal benötigt, in anderen weniger“

„Die Mitarbeiterzahl von Berner Deutschland schwankte in den vergangenen Jahren im unteren einstelligen Prozentbereich“, so die Hilpert weiter. „In einigen Bereichen wird mehr Personal benötigt, in anderen weniger.“ Das habe auch etwas mit der Digitalisierung zu tun – diese Entwicklung werde Berner und viele andere Unternehmen auch zukünftig begleiten. Als ein Unternehmensziel von Berner nannte die Pressesprecherin langfristig Wachstum, wofür eher mehr als weniger Personal benötigt werde: „Im Januar und Februar 2021 wurden knapp 30 neue Kolleginnen und Kollegen eingestellt.“ Wie viel Mitarbeiter Berner im vergangenen Jahr entlassen hat, dazu äußerte sich das Unternehmen nicht.

Pandemie-Lücke fast vollständig wieder aufgefüllt

Laut Presseveröffentlichung auf der Unternehmenshomepage, auf die die Pressesprecherin verweist, habe die Berner Group im September 2021 mit mehr als 105 Millionen Euro den höchsten Monatsumsatz in der Unternehmensgeschichte erzielt. Im April und Mai vergangenen Jahres seien die Umsätze wegen der Corona-Pandemie um annähernd 30 Prozent eingebrochen. Diese Lücke konnte die Gruppe innerhalb von vier Monaten jedoch fast vollständig wieder auffüllen. So habe sich bei der Caramba Gruppe die frühzeitige Produktionsumstellung auf Desinfektionsmittel bezahlt gemacht – der Unternehmenszweig erreichte im ersten Halbjahr ein Umsatzplus von rund 15 Prozent (76 Mio. EUR) ab. Mit rund 517 Millionen Euro Umsatz liege Berner jetzt nur noch etwa zwei Prozent hinter den Vergleichswerten auf dem Vorjahres-Halbjahr. Der Online-Umsatz sei sogar um 21 Prozent gewachsen.

 

 

 

 




„Ich halte nichts vom Lockdown“

Kandidatencheck zu den baden-württembergischen Landtagswahlen am 14. März 2021. Heute mit Anton Baron, AfD-Landtagsabgeordner und Spitzenkandidat für den Wahlkreis Hohenlohe im Videochat mit GSCHWÄTZ_Chefredakteurin Dr. Sandra Hartmann. Das Interview fand am 16. Januar 2021 statt. Es wurden bislang bereits Arnulf von Eyb (CD) und Catherine Kern (Grüne) einem ersten Kandidatencheck unterzogen.

„Wir werden ja von den Medien völlig ignoriert“

GSCHWÄTZ: Wie viel Prozent sollen es in diesem Jahr sein?

Baron: Wir befinden uns in Krisenzeiten und Krisenzeiten sind auch immer Regierungszeiten.

GSCVHWÄTZ: Manche sagen, Krisenzeiten sind auch immer AfD-Zeiten.

Baron: Das würde ich so nicht unterstreichen, denn wir werden ja von den Medien völlig ignoriert.

„Die Alten und Vorerkrankten sollten wir besonders schützen“

GSCHWÄTZ : Sie kritisieren ja massiv die Coronapolitik der Regierung.

Baron: Wir glauben, dass es auch Alternativen zu der Coronapolitik gibt, so wie sie derzeit von der Regierung betrieben wird. Wenn Sie die Statistiken anschauen, sind 85 Prozent der Verstorbenen über 69 Jahre alt. (Anm. d. Red: Laut der Süddeutschen sind 85 Prozent der Verstorbenen sogar über 75 Jahre alt). Wir wissen also, dass das Virus besonders gefährlich ist bei älteren und vorerkrankten Menschen und daher sollten wir uns genau auf diese Risikogruppen konzentrieren. Diese sollten wir besonders schützen.

„Wenn wir die Statistiken anschauen, sehen wir, dass die Ansteckungen im privaten Bereich stattfinden oder in der Arbeit“

GSCHWÄTZ: Das heißt, Sie halten auch nichts vom Lockdown?

Baron: Ich halte nichts vom Lockdown, weil wir sehen ja jetzt: Wir befinden uns in einem ganz harten Lockdown und die Zahlen spiegeln es nicht wieder. Wenn wir die Statistiken anschauen, sehen wir, dass die Ansteckungen im privaten Bereich stattfinden oder in der Arbeit (Anm. d. Red.: Jüngstes Beispiel hierfür ist der Coronausbruch bei Würth, das Interview mit Anton Baron fand vor dem Ausbruch statt). Dazu kommt die hohe Dunkelziffer. Das heißt, jede Nachverfolgung macht gar keinen Sinn. Viele merken ja gar nicht, dass sie infiziert sind.

„Wer in ein Altenheim geht, muss vorher getestet werden“

GSCHWÄTZ: Wie bekommen wir das dann Virus in den Griff?

Baron: Wir sind der Auffassung, dass wir die Risikogruppen besser schützen müssen. Das heißt, wer zum Beispiel als Besucher in ein Altenheim geht, muss vorher getestet werden. Wir sollten uns generell viel mehr auf die Risikogruppen konzentrieren und dort testen, testen, testen und gleichzeitig separate Öffnungszeiten für die Menschen einführen, damit sie unter sich sind. Des Weiteren müsste man kostenlos die FFP3-Masken zur Verfügung stellen, denn laut meinen Informationen sind FFP2-Masken nicht für den Virenschutz geeignet. [Anm. d. Red.: Der Bayrische Rundfunk ist dieser Frage nachgegangen und kam zu dem Schluss: „Dass manche Hersteller auf ihrer Gebrauchsanweisung explizit darauf hinweisen, dass die Maske nicht vor Viren schützt, hängt mit Haftungsfragen zusammen. Da FFP2-Masken ursprünglich keine medizinischen Masken sind, werden sie im Rahmen der Herstellung nicht explizit darauf geprüft, wie gut sie Viren und Bakterien abhalten.“ Fazit: Die FFP2-Masken halten viele Aerosole ab, aber eben nicht alle.]

Baron fordert separate Öffnungszeiten für Risikogruppen und ältere Menschen

GSCHWÄTZ: Es gehen ja immer mehr Menschen auf die Straße, um gegen die Coronamaßnahmen zu demonstrieren, unter anderem die Querdenker. Wie stehen Sie denn zu der Bewegung?

Baron: Wir werden ja mit den Querdenkern in Verbindung gebracht. Es ist einfach so, dass wir als Partei auf jede Demonstration reagieren müssen, die in einem demokratischen Rahmen stattfinden. Es ist auch klar, dass jede Politik eine Gegenposition entwickelt, auch in der Gesellschaft. Wir müssen als Partei auch diese Sorgen und Nöte der Menschen aufnehmen.

„Mit Angst macht man keine Politik“

GSCHWÄTZ: Waren Sie selbst mal bei einer Querdenker-Demo vor Ort?

Baron: Ich war tatsächlich mal bei einer größeren Querdenker-Demo in Stuttgart. Das Interessante war, dass ich sehr viele Unternehmer aus Hohenlohe getroffen habe, die von den Coronamaßnahmen betroffen waren. Natürlich gibt es immer auch Menschen unter den Demonstranten, angefangen von Verschwörungstheoretikern, die kommen dahin, aber das kann man kaum verhindern. Aber die Querdenker fordern unter anderem, dass man sich mehr mit den Zahlen auseinandersetzt, dass viele Maßnahmen auch einfach unverhältnismäßig sind. Das unterstreiche ich. Das ist auch wirklich so. Sie kennen vielleicht das Papier des Bundesinnenministeriums. Darin steht, Angst und Panik propagieren soll, damit die Menschen folgen [Anm. d. Red.: Auch die im Herbst 2020 veröffentlichte Arte-Dokumentation, über die wir berichtet haben, hat über dieses besagte Schreiben kritisch berichtet.]. Und ich denke, mit Angst macht man keine Politik.

 




22-Jähriger verliert mit seinem S3 die Kontrolle und kommt schweren Verletzungen ins Krankenhaus

Am Donnerstagabend, den 11. Februar 2021, ereignete sich auf der Landstraße zwischen Bieringen und dem Kloster Schöntal ein Unfall.

Ein 33-Jähriger war dort mit seinem Audi S3 gegen 17.15 Uhr unterwegs. Nach Angaben der Polizei verlor der Mann aufgrund von Glätte die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen die linke Leitplanke. Anschließend schleuderte der Wagen eine Böschung hinauf und wurde von dort in Richtung der Landstraße wieder abgewiesen. Der Audi kam anschließend auf der Fahrbahn zum Stehen.

Der Fahrer wurde in seinem Auto eingeklemmt und musste von der Feuerwehr aus dem Wagen gerettet werden. Der 33-Jährige musste mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden.

Er erlitt durch den Unfall schwere, aber keine lebensgefährlichen Verletzungen. Den Sachschaden kann die Polizei noch nicht beziffern.




Wieder einmal Hotspot in Baden-Württemberg: Landratsamt verhängt nächtliche Ausgangssperre für den Hohenlohekreis

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat am Donnerstag, den 11. Februar 2021, eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung regionaler Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erlassen. Demnach ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags nur beim Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Diese sind beispielsweise die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten sowie die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen. Die genaue Aufzählung der triftigen Gründe findet sich im vollständigen Text der Allgemeinverfügung unter www.hohenlohekreis.de unter „Aktuelles“ – „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Ab 21 Uhr

Diese Allgemeinverfügung tritt ab dem 12. Februar 2021 in Kraft und ist befristet bis zum 23. Februar 2021, 05:00 Uhr. Sie wird unabhängig davon aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50, bezogen auf den Hohenlohekreis, an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Jeder Kreis entscheidet selbst

Jeder Kreis in Baden-Württemberg entscheidet selbst darüber, ob es angesichts der Inzidenzwerte und weiterer Faktoren Ausgangssperren verhängt. Der derzeit einzige kreis mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 ist der Hohenlohekreis (126).

Neben dem Hohenlohekreis haben noch vier weitere Kreise Ausgangssperren verhängt, unter anderem Karlsruhe und Calw. 

Mehrere Sprecher anderer Kommunen, die bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 50 liegen, sagten, dass sie den Erlass derzeit noch prüfen. Eine Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen konnte frühestens am Donnerstag verkündet werden und um Mitternacht in der Nacht zum Freitag in Kraft treten. Zuletzt lagen 24 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg über dem Wert von 50.

Das Landratsamt des Hohenlohekreises war damit einer der schnellsten Kreise im Verkünden einer Ausgangssperre.

Mehrere Sprecher anderer Kommunen, die bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 50 liegen, sagten, dass sie den Erlass derzeit noch prüfen. Das geht aus einer Meldung des SWR hervor. Eine Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen konnte frühestens am Donnerstag verkündet werden und um Mitternacht in der Nacht zum Freitag in Kraft treten. Zuletzt lagen 24 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg über dem Wert von 50. Das Landratsamt des Hohenlohekreises war damit einer der schnellsten Kreise im Verkünden einer Ausgangssperre.

Landrat Neth: „Es liegt ein diffuses Infektionsgeschehen vor“

Landrat Dr. Matthias Neth erklärt dazu: „Gerade wir im Hohenlohekreis konnten in den vergangenen Tagen und Wochen sehen, wie dynamisch das Infektionsgeschehen sein kann. Wir hatten eine kurze Zeit mit einem sehr niedrigen Inzidenzwert, nun liegen wir wieder weit entfernt von einem Wert, der eine Lockerung der Maßnahmen rechtfertigen würde. Wir haben inzwischen unterschiedliche Infektionsquellen, sodass ein diffuses und über größere Teile des Landkreises verstreutes Infektionsgeschehen vorliegt. Zudem ist die weit ansteckendere Virusvariante B.1.1.7 gleich mehrfach im Landkreis nachgewiesen.“

Mittlerweile 83 Fälle bei Würth

Bei dem bekannten Ausbruchsgeschehen in einem Hohenloher Unternehmen ist die Zahl der positiv bestätigten Fälle, die dem Hohenlohekreis zuzuordnen sind, um 12 auf 83 gestiegen. Darin enthalten sind auch bereits die Fälle, die aus Kontaktpersonen resultieren. Außerdem sind in diesem Zusammenhang mittlerweile 16 Fälle der Virusvariante B.1.1.7 durch das Labor des Landesgesundheitsamtes bestätigt worden.

Im Fall der Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Öhringen sind insgesamt sechs Fälle der britischen Virusvariante nachgewiesen.

KIZ am Wochenende wieder offen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen geht an diesem Wochenende erneut in Betrieb. Zwischen Freitag, 12 Uhr, und Sonntag, 18.30 Uhr, sind rund 1.000 Impfungen geplant, darunter auch die ersten Zweitimpfungen. Die Impflinge werden gebeten, sich erst kurz vor dem Termin im KIZ einzufinden, insbesondere um längere Wartezeiten in der Kälte zu vermeiden. „Die Erfahrungen der ersten Wochenenden hat gezeigt, dass es kaum zu nennenswerten Verzögerungen oder Wartezeiten während des Betriebes kommt“, erklärt KIZ-Leiter Mike Weise.




Nach den Faschingsferien sollen die Kitas und Grundschulen wieder öffnen – vorausgesetzt, die Zahlen lassen es zu

Die Landesregierung in Baden-Württemberg plant, ab 22. Februar 2021, also nach den Faschingsferien, die Grundschulen und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wieder schrittweise für den Präsenzunterricht zu öffnen. Auch die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Dieser Hoffnungsschimmer stand bereits vor den Weihnachtsferien im Raum und verflüchtigte sich aufgrund steigender Infektionszahlen. Klappt es nach den kommenden Ferien nun mit der Öffnung oder grätscht die Virusmutante noch hinein?

Anbei veröffentlichen wir den Beschluss der Landesregierung zur Öffnung in voller Länge:

Präsenzunterricht im Wechselmodell wie 2020

Auf Basis des Bund-Länder-Beschlusses vom 10. Februar 2021 plant die Landesregierung, die Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) von 22. Februar 2021 an wieder schrittweise für den Präsenzunterricht zu öffnen. Auch die Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen ab dem 22. Februar 2021 zu einem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Die Schulen (PDF) und Einrichtungen (PDF) sind heute auf direktem Wege über diese Entscheidung informiert worden. „Die Entscheidung, die Grundschulen und Kitas wieder zu öffnen, ist ein wichtiger Schritt für die Familien im Land, die in der aktuellen Situation eine enorme Last tragen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie werbe bereits seit vielen Wochen für diesen Schritt und habe ihre differenzierte Haltung bei diesem sensiblen und wichtigen Thema deutlich zum Ausdruck gebracht. Die Ministerin ergänzt: „Auch vor dem Hintergrund der Studienlage und der Einschätzung von Virologen, dass Kinder im Alter bis zehn oder zwölf Jahren keine Treiber der Pandemie und seltener mit dem Corona-Virus infiziert sind, können wir diesen Schritt nun gehen.“ Perspektivisch beabsichtige das Land, in einem nächsten Schritt auch an den weiterführenden Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell anzustreben – sofern es das Infektionsgeschehen zulasse.

Notfallbetreuung für Kitas fällt weg

Für die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege bedeutet dies, dass sie ab 22. Februar 2021 keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Für sie gelten wieder die gleichen Regeln für den Betrieb, die vor der Schließung der Einrichtungen maßgeblich waren, wie etwa eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung und weitere Maßnahmen, die in den gemeinsamen Schutzhinweisen der Unfallkasse Baden-Württemberg, des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg und des Kommunalverbands Jugend und Soziales Baden-Württemberg enthalten sind.

Lehrer sehen Wechselmodell eher kritisch

Das Konzept für den Wiedereinstieg in den Präsenzbetrieb an den Grundschulen sowie den Grundstufen der SBBZ ist angelehnt an die Regelungen für den Wiedereinstieg nach dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr zum Ende der Pfingstferien. „Damit können die Schulen bei ihren Planungen auf die organisatorischen Erfahrungen zurückgreifen, als dieses Modell bereits an den Grundschulen erfolgreich umgesetzt wurde“, so das Regierungspräsidium. Diverse Lehrer auch im Hohenlohekreis halten jedoch von diesem Zwitterunterricht jedoch wenig (wir berichteten). Sie sprechen sich dafür aus, entweder komplett in den Präsenzunterricht zu wechseln oder weiterhin auf ein qualitativ hochwertiges Homeschooling zu setzen. Das nun wieder geplante Wechselmodell gestaltete sich wie folgt:

  • An den Grundschulen soll ab dem 22. Februar 2021 ein Wechselbetrieb mit je zwei Klassenstufen pro Woche starten. Zwei Klassenstufen sollen dabei jeweils in die Präsenz kommen, die beiden anderen Klassenstufen lernen von zu Hause aus. Dabei sollen die Klassen, die im Präsenzunterricht an den Schulen sind, jeweils geteilt werden.
  • Beispielsweise könnten in der letzten Februarwoche die Klassenstufen 1 und 3 und in der ersten Märzwoche die Klassenstufen 2 und 4 Präsenzunterricht erhalten. Die zwei Klassenstufen, die in Präsenz unterrichtet werden, können auch anders gekoppelt werden, hier erhalten die Schulen schulorganisatorisch den nötigen Spielraum, um den Gegebenheiten vor Ort möglichst gut Rechnung tragen zu können.
  • Der Präsenzunterricht soll in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen.
  • Vorrang haben die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie in Klassenstufe 4 die Vorbereitung auf den Übergang auf die weiterführende Schule. Sportunterricht findet nicht statt.
  • Der Präsenzunterricht soll jeweils mindestens 10 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen, gerne aber auch mehr, wenn dies die Schule ermöglichen kann. Ergänzt wird der Präsenzunterricht durch Lernmaterialien für alle Klassenstufen im Fernlernen.
  • Es wird weiterhin eine Notbetreuung geben für diejenigen Kinder, die jeweils nicht im Präsenzunterricht sind und Anspruch auf Notbetreuung haben.
  • Für die Schülerinnen und Schüler besteht weiterhin keine Präsenzpflicht, das heißt, die Eltern können wie bisher darüber entscheiden, ob die Schulpflicht in Präsenz oder im Fernlernen erfüllt wird.

Wechselunterricht auch für Abschlussklassen

Schüler:innen, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden von 22. Februar 2021 an ebenfalls im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umgang des Präsenzangebots.

Gezielte Fördermöglichkeit für Schüler:innen

Wie bereits im vergangenen Jahr sollen die Schulen ab 22. Februar auch wieder einzelne Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht einbeziehen können, die über den Fernunterricht nicht erreicht werden konnten oder Schwierigkeiten beim Fernlernen haben. Diese Möglichkeit gilt sowohl in den Grundschulen wie auch an den weiterführenden und den beruflichen Schulen.

Ausstattung der Grundschulen mit Schutzmasken

Nachdem das Sozialministerium am 21. Januar 2021 kurzfristig mitgeteilt hatte, dass die Schutzmasken des Typs KN95 von der DEKRA GmbH qualitätsgeprüft sind, hat das Kultusministerium umgehend alle Schritte eingeleitet, um den Versand an die Grundschulen zu veranlassen, um das dortige Personal auszustatten. Die Schutzmasken, die dabei an die Grundschulen gehen, sind laut Sozialministerium als uneingeschränkt tauglich für den Einsatz in den Schulen beurteilt worden. Die Versandaktion an die rund 2.500 Grundschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft im Land ist so gut wie abgeschlossen. Eine Maskenpflicht im Unterricht an den Grundschulen wird seitens der Landesregierung allerdings weiterhin nicht angestrebt – aus pädagogischen und wissenschaftlich begründeten infektiologischen Gründen. Freiwillig kann eine Maske aber selbstverständlich getragen werden.

Mehr Testungen für das Personal an Kitas und Schulen

„Der Gesundheitsschutz in den Einrichtungen hat eine hohe Priorität für uns. Ich verstehe die Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher, die sich Sorgen wegen eines Infektionsrisikos machen. Leider wird sich die Corona-Situation erst nachhaltig entspannen, wenn wir beim Impfen entscheidend vorangekommen und viele Menschen geschützt sind. Bis es so weit ist, müssen wir deshalb wesentlich mehr testen als bislang“, sagt Eisenmann. Die Ministerin hatte deshalb in den vergangenen Wochen innerhalb der Landesregierung intensiv für einen Strategiewechsel beim Testkonzept des Landes und insbesondere für niederschwellige und anlasslose Testangebote – gerade für Beschäftigte an Kitas, in der Kindertagespflege und an Schulen – geworben. Vergangene Woche haben sich Kultusministerin Eisenmann und Gesundheitsminister Lucha darauf geeinigt, dass das Personal an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege, sich zunächst bis zu den Osterferien zweimal pro Woche mittels Schnelltests anlasslos testen lassen kann. „Regelmäßige, anlasslose Schnelltests sind ein zentraler Schlüssel, um schrittweise wieder zu mehr Normalität an Kitas und Schulen zu kommen. Gerade auch wegen der Mutanten ist für mich klar, dass ein Strategiewechsel bei den Corona-Testungen zwingend erforderlich ist. Wir müssen die Prävention stärken und es schaffen, infizierte Menschen, die keine Symptome haben, von gesunden Menschen zu trennen. Das schaffen wir nur, indem wir regelmäßig und anlasslos testen. Über dieses Ziel besteht nun erfreulicherweise Konsens innerhalb der Landesregierung“, so Eisenmann.

Die Schnelltests sollen laut Sozialministerium über die bestehenden Strukturen bei Ärzten und Apotheken in Anspruch genommen werden können. Gesundheitsminister Lucha hat in diesem Kontext zugesichert, bis zum Ende der Faschingswoche hierfür eine verlässliche und landesweit verfügbare Infrastruktur zu gewährleisten. „Da uns zahlreiche Rückmeldungen vorliegen, dass die bisherige Struktur des Testangebots nicht flächendeckend funktioniert und Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher bereits heute Schwierigkeiten haben, ihre Berechtigungsscheine für anlasslose Schnelltests konkret einzulösen, schlagen wir vor, kommunale Testzentren einzurichten“, so Eisenmann. Zahlreiche Kommunen haben sich hier bereits auf den Weg gemacht, solche Testzentren einzurichten, andere stehen in den Startlöchern. Dieser Weg hätte auch den weiteren Vorteil, dass dann auch weiteren Berufsgruppen Testangebote gemacht werden könnten.

40 Millionen Euro für schulbzogene Budgets wie Corona-Schnelltest

Ministerin Eisenmann hat zudem jüngst veranlasst, dass Schnelltests in die Förderliste für das „Corona-Schulbudget“ aufgenommen wurden. Mit diesem Investitionsprogramm stellt das Kultusministerium allen öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg schulbezogene Budgets in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Budget können die Schulen in Maßnahmen investieren, die ihnen helfen, gut durch die Corona-Pandemie zu kommen. Die Schulträger können damit nun bei Bedarf auch zusätzliche Schnelltests für ihre Schulen finanzieren.




Weitere Fälle der britischen Virusvariante in Hohenlohe nachgewiesen

Im Hohenlohekreis wurden am Mittwoch, den 10. Februar 2021, insgesamt 30 neue Corona-Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 129,6 pro 100.000 Einwohner. Der Ausbruch bei einem Unternehmen im Hohenlohekreis (GSCHWÄTZ berichtete) umfasst mittlerweile 43 Mitarbeiter aus dem Hohenlohekreis, meldete das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Die Zahl der direkten Kontaktpersonen dieser 43 Fälle außerhalb der Firma betrage aktuell 104. Von diesen Personen sind bislang 25 positiv getestet worden. Daraus resultieren weitere 29 Kontaktpersonen mit bislang drei Infektionsfällen.

Weitere Fälle werden erwartet

Das Ausbruchsgeschehen in Bezug auf das Unternehmen umfasste zu dem Zeitpunkt also mindestens 71 positive Fälle, die dem Hohenlohekreis zuzuordnen seien. Außerdem wurde durch das Landesgesundheitsamt ein vierter Fall der Virusmutation B.1.1.7 („britische Variante“) bei dem Unternehmen nachgewiesen, weitere Testergebnisse stehen noch aus. Aufgrund der dynamischen Verbreitung bei dem Unternehmen gehen die Behörden davon aus, dass noch weitere Fälle mit der Virusvariante nachgewiesen werden.

Alle Betroffenen wurden isoliert sowie die Kontaktpersonen in eine Quarantäne versetzt. Weitere Schnelltests sollen in den kommenden Tagen die Lage verdeutlichen.

14 bestätigte Corona-Fälle

Auf das Geschehen in der Kinderbetreuungseinrichtung in Öhringen können weiterhin 14 bestätigte Fälle mit 52 Kontaktpersonen zurückgeführt werden, die dem Hohenlohekreis zuzuordnen sind. Alle bekannten Fälle wurden isoliert beziehungsweise in Quarantäne versetzt. Mittlerweile ist auch bei diesem Ausbruchsgeschehen ein zweiter durch das Landesgesundheitsamt bestätigter Fall der Virusmutation B.1.1.7 nachgewiesen.

Drei weitere betroffene Kinderbetreuungseinrichtungen

Derzeit gibt es in drei weiteren Kinderbetreuungseinrichtungen im Kreis laborbestätigte Coronafälle, davon zwei im Raum Bretzfeld sowie eine im Raum Kochertal. Positiv bestätigt sind insgesamt vier Fälle. Auch in diesen Fällen wurde eine Sequenzierung beauftragt, die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Alle vier Einrichtungen haben geschlossen.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




FFP2-Masken werden bei Behördengängen zur Pflicht

Ab dem heutigen Donnerstag, den 11. Februar 2021, müssen Besucher im Landratsamt Hohenlohekreis eine FFP2-Maske tragen, heißt es in einer Pressemitteilung. Das gilt in allen Gebäuden und Außenstellen. Damit reagiere die Kreisverwaltung auf die Entwicklung des aktuellen Fallgeschehens im Hohenlohekreis. So solle die Gesundheit der geschützt und gleichzeitig der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden.

Unter FFP2-Masken sind auch Masken der Normen KN 95/N 95 zu verstehen, nicht ausreichend sind OP-Masken. Die Einhaltung der Maskenpflicht wird durch das Security-Personal kontrolliert.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




„Noch nicht einmal ein konkretes Datum für Öffnungen wurde genannt“

Auf dem gestrigen Bund-Länder-Gipfel wurde die Verlängerung des Lockdowns bis zum 07. März 2021 beschlossen. Einzig Friseure können sich schon mal freuen: Sie dürfen ab 01. März unter bestimmten Hygienevoraussetzungen wieder Hand an ihre Kunden legen. Über die Regelungen für Kitas und Schulen entscheiden die jeweiligen Länder selbst.

Mit scharfer Kritik reagiert der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron mit einer Pressemitteilung auf das Fortbestehen der zwangsweisen Schließungen von Gastronomie, Facheinzelhandel und körpernahen Dienstleistern: „Es kann nicht sein, dass diese Betriebe trotz stark gesunkener Zahlen noch immer nicht öffnen dürfen. Noch nicht einmal ein konkretes Datum für Öffnungen wurde von der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten genannt.“

Stattdessen sei der Inzidenzwert für Öffnungen auf 35 gedrückt worden, zu einem Zeitpunkt, da man sich dem seitherigen Grenzwert von 50 annähere. „Die Regierenden verhöhnen mit diesem durchsichtigen und populistischen Spiel unsere Selbstständigen, statt ihnen klare Öffnungsperspektiven zu bieten“, so der Politiker weiter. Die AfD fordere deshalb „ein sofortiges Ende der Zwangsschließungen bei gleichzeitigem Schutz der Risikogruppen, um der Wirtschaft die Prosperität und den Bürgern die Freiheit zurückzugeben.“

Quelle: Pressemitteilung des Landtagsbüros von Anton Baron