Am vierten Verhandlungstag des Dörzbacher Scheunenbrandprozesses ( GSCHWÄTZ berichtete ), in dem es darum geht, ob der Beschuldigte Bernd K. in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wird, wurde nochmals ein Polizeibeamter als Zeuge vernommen: Z., ein Beamter des lokalen Polizeipostens in Krautheim war mit der Eskalation vertraut. Er nahm bereits die erste Anzeige gegen Bernd K. auf und inspizierte auch die Brandstelle.
Doch keine vollendete Brandstiftung?
Z. ist auf die Bearbeitung von Brandfällen und für die Beurteilung von Bränden speziell ausgebildet. Auf die Frage der Staatsanwältin ist er sich daher sicher: „Der Brand ist ja nicht ausgebrochen“ und „die Pfosten haben nicht selbständig gebrannt“. Michael Donath, der Anwalt von Bernd K., hatte bereits vorher versucht, eine derart deutliche Aussage von anderen Zeugen zu bekommen – eine Aussage, die für die Entscheidung des Gerichts wichtig ist, dann damit liegt möglicherweise keine vollendete Brandstiftung vor.
Mindestens 4 Strafanzeigen gegen Bernd K.
Z. berichtet von vier Strafanzeigen gegen Bernd K., von denen er Kenntnis hat. Erstmals habe er sich am 29. Mai 2019 mit Bernd K. beschäftigt aufgrund eines Telefonats mit dem Vermieter von Bernd K., der ihm über das Autotelefon mitteilte, dass es eine bedrohende Nachricht gebe. Er habe zusammen mit einem Kollegen den Vermieter aufgesucht und dort auch die Ehefrau des Vermieters „aufgelöst“ vorgefunden. Dort habe er die MMS-Mitteilung erstmals gesehen, in der unter anderem zu lesen ist: „Torpedorohre sind geflutet und erwarten Feuerbefehl“. Auch von „faschistoiden Treiben“ des Vermieters ist die Rede. Und zu guter Letzt habe er da auch die „obszönen Bilder“ erstmals gesehen.
Zur eventuellen Beziehung keine Information
Ob es tatsächlich eine Beziehung zwischen der Ehefrau des Vermieters und Bernd K. gab, konnte Z. nicht sagen: Der Vermieter sei „ausweichend“ gewesen, habe „nicht nein gesagt, aber auch nichts bestätigt“. Auch beim anschließenden Besuch bei Bernd K. habe er zu einer möglichen Beziehung der Ehefrau aus Dörzbach nichts weiter gefragt. Die Richterin ist erstaunt. Bei diesem Besuch wollte sich Bernd K. nicht äußern, habe aber doch viel „erzählt“. Z. habe „nicht den Eindruck gehabt, dass K. verwirrt ist.“ Allerdings sei Bernd K. bei einigen Bundeswehrerzählungen vielleicht übers Ziel hinausgeschossen, die habe Z. angezweifelt.
Strafanzeige wegen Nachstellung
In der Folgezeit gab es weitere Mails von Bernd K. an eine große Zahl von Adressaten, eine weitere Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft durch die angebliche Geliebte mit dem Vermerk „Er hört nicht auf“ folgten. Am 11. Juli 2021 fertigte Z. eine weitere Strafanzeige der Familie aus, diesmal wegen „Nachstellung“. Noch am selben Tag suchte Z. Bernd K. ein zweites Mal auf und wies ihn auf Konsequenzen wie zum Beispiel eine Zwangsräumung hin. „Er hätte noch einiges loswerden müssen“, berichtet Z von der Reaktion Bernd Ks. K habe aber „nicht den Eindruck erweckt, psychisch krank zu sein“. Dies sei der letzte persönliche Kontakt zu Bernd K. gewesen.
Zeuge stellt selber Strafanzeige gegen Bernd K.
Als Bernd K. den Polizeibeamten Z in einem Kommentar auf den facebook-Seiten vom GSCHWÄTZ in Zusammenhang mit Faschismus und dem Naziregime bringt, erstattet er selber Anzeige gegen Bernd K.. Es ist ihm bei der Aussage anzumerken, dass es ihn heute noch emotional stark mitnimmt, mit Nazis verglichen zu werden: „Nazi ist zuviel“. Dieses Verfahren wird später eingestellt werden.

Auszug aus den facebook-Kommentaren von Bernd K.
Am 21. Juli hat Z. eine weitere Strafanzeige des Vermieters gegen Bernd K. bearbeitet, die „Möbelgeschichte“, also die Mitnahme der Möbel aus der Wohnung. Er habe Bernd K. einen Anhörungsbogen geschickt, aber keine Antwort erhalten. Da er sich wegen seiner eigenen Strafanzeige als befangen ansieht, habe er den Fall nach Heilbronn abgegeben.
Weitere Strafanzeige wegen Unterschlagung
Z. berichtet von einer weiteren Strafanzeige aus dem Dezember 2019 gegen Bernd K., durch eine Leasing-Bank, bei der Bernd K. die Raten nicht mehr bezahlt habe. Man habe das betreffende Fahrzeug aufgefunden und an die Leasinggesellschaft zurückgeführt.
Verwirrende Fragen von Bernd K.
Bernd K. unterstellt dem Zeugen Z. eine „Bevorteilung im Amt“: Ein angeblich gestohlenes Auto in einer angeblich illegalen Werkstatt spielt dabei eine Rolle, das Z. allerdings unbekannt ist. Bernd K droht dem Zeugen: „Das wird alles noch Thema werden.“ Auch verwundert es Bernd K., dass seine Briefe ans Krankenbett seiner angeblichen Geliebten in die Hände der Polizei gekommen seien – das gerichtliche Kontaktverbot hat er offenbar nicht zur Kenntnis genommen.
Befragung der Hauptzeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Nachdem der Zeuge Z. entlassen ist, wird die Zeugin C., die vorgebliche Geliebte von Bernd K., hereingerufen. Sie erscheint mit ihrem Rechtsanwalt als Zeugenbeistand und macht einen gesundheitlich angeschlagenen Eindruck. Auf ihren Antrag entscheidet das Gericht, die Öffentlichkeit auszuschließen, da es die schutzwürdigen Interessen der Zeugin als höher ansieht als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.
Text: Matthias Lauterer

Auszug aus den facebook-Kommentaren von Bernd K.