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„Wir müssen in der Tat davon ausgehen, dass sich mittlerweile ein Großteil des Infektionsgeschehens im Kreis auf die britische Virusmutation zurückführen lässt“

Das Landratsamt des Hohenlohekreiseses hat fünf weitere Fälle der britischen Corona-Variante im Hohenlohekreis bestätigt. Sie soll als wesentlich ansteckender gelten als das ursprüngliche Covid-19. Diverse Menschen, die in einem Würth-Logistizentrum gearbeitet haben, haben sich damit infiziert (wir berichteten).

Der Fall Würth zeigt: So schnell kann eine Inzidenz ansteigen und auch wieder abfallen

Zunächst wurde berichtet, dass es sich um Mitarbeiter von Würth handele. Mittlerweile heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes, dass es sich um Mitarbeiter eines Unternehmens handelt, das in dem betroffenen Logistikzentrum von Würth tätig war. Daneben sind noch Mitarbeiter von zwei weiteren Unternehmen betroffen. In mindestens einem der betroffenen Unternehmen hat das Subunternehmen, das für Würth gearbeitet hat, wohl ebenfalls gearbeitet.

Doch anders als zunächst befürchtet, sinkt schon nach wenigen Tagen die zuerst sprunghaft von 28 auf rund 140 angestiegene Inzidenz wieder auf derzeit 88,8.

Insgesamt 13 Neuinfektionen

Am Freitag, den 19. Februar 2021, hat das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt 13 Corona-Neuinfektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 88,8. Davor lag sie bei 100,3.

Für einige der in den vergangenen Tagen gemeldeten Fälle liegen nun die Ergebnisse der Sequenzierung vor. Insgesamt wurden 15 weitere Fälle der britischen Virusvariante bestätigt, womit sich die Gesamtzahl der Fälle mit Virusmutation B.1.1.7 im Kreis auf 78 erhöht. Weitere Ergebnisse stehen noch aus. „Da nicht alle positiven PCR-Tests sequenziert werden, dürfte die tatsächliche Zahl der Fälle mit der Virusvariante B.1.1.7 weit höher liegen. Wir müssen in der Tat davon ausgehen, dass sich mittlerweile ein Großteil des Infektionsgeschehens im Kreis auf die britische Virusmutation zurückführen lässt“, erklärt Dr. Susanne Gebert, Fachdienstleiterin für Infektionsschutz und Umwelthygiene im Landratsamt Hohenlohekreis. Mittlerweile ist die Virusvariante auch in weiteren Unternehmen und Einrichtungen im Kreis nachgewiesen worden. Wenn die Infektionskette einen Verdacht auf Vorliegen der Virusvariante nahelegt, wird dieser Fall vom Gesundheitsamt bereits vor dem Ergebnis der Sequenzierung als Vorsichtsmaßnahme wie eine Mutation behandelt. Die Quarantänedauer beträgt dann für alle Betroffenen 14 Tage und auch für die Haushaltsangehörigen der direkten Kontaktpersonen wird eine Quarantäne ausgesprochen.

 

 




An diesem Wochenende rund 1.250 Zweitimpfungen in Öhringen

Kreisimpfzentrum Öhringen wieder in Betrieb

Bald auch der teilweise umstrittene Impfstoff AstraZeneca im Einsatz

An diesem Wochenende ist das Kreisimpfzentrum Öhringen zum fünften Mal geöffnet. Bis einschließlich Sonntag, den 21. Februar 2021, werden insgesamt rund 1.250 Erst- und Zweitimpfungen mit Impfstoff von BioNTech durchgeführt. Weiterhin werden ausschließlich Personen der Gruppe 1, also höchster Priorität laut Impfverordnung des Bundes, geimpft. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor.

Ab dem kommenden Wochenende wird auch der Impfstoff AstraZeneca im Kreisimpfzentrum Öhringen verwendet. Die ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts empfiehlt diesen Impfstoff nur für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren. Termine für die AstraZeneca-Impfung werden heute freigeschaltet und können nur an die genannte Personengruppe vergeben werden.

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat laut eigenen Angaben nach wie vor keinerlei Einfluss auf die Terminvergabe. Diese ist Sache des Landes Baden-Württemberg und kann entweder über die Telefonnummer des Landes unter 116 117 oder über die zentrale Online-Plattform www.impfterminservice.de erfolgen. Bei der Buchung über das Internet ist darauf zu achten, den Prozess ganz bis zum Ende durchzuführen, bis eine Terminbestätigung per E-Mail versendet wird.




Hohenlohekreis nicht mehr „Spitzenreiter“ bei der 7-Tage-Inzidenz

Nach dem rasanten Anstieg der 7-Tages-Inzidenz im Hohenlohekreis von rund 28 auf etwa 140 innerhalb weniger Tage, geht dieser Indikator seit einigen Tagen wieder zurück. Am Donnerstag, 18. Februar 2021, wurde ein Wert von 113,8 gemeldet, das Landesgesundheitsamt meldet am heutigen Freitag, 19. Februar 2021, bereits einen Wert von 100,3. Damit ist weiterhin ein nennenswerter Abwärtstrend zu verzeichnen.

Noch kein Abwärtstrend in Schwäbisch-Hall

Inzidenz Landkreis SHA, Screenshot 19. Februar 2021

Nur noch ein weiterer Landkreis in Baden-Württemberg meldet eine Inzidenz von mehr als 100, das ist der Landkreis Schwäbisch-Hall, den das LGA am 19. März 2021 mit einem Wert von 120,5 meldet und der seit ein paar Tagen höhere Werte als der Hohenlohekreis meldet. Ein Abwärtstrend ist im Kreis Schwäbisch-Hall allerdings noch nicht erkennbar.

Genau wie im Hohenlohekreis steht auch im Kreis Schwäbisch-Hall ein Industrieunternehmen im Mittelpunkt des Infektionsgeschehens: im Hohenlohekreis wird von etwa 40 Infektionen in einem Würth-Standort berichtet, im Kreis Schwäbisch-Hall ist der Hauptsitz von Kärcher in Obersontheim betroffen, hier ist von „mindestens 36 Mitarbeitern“ die Rede.

Hängen die beiden Infektionsherde miteinander zusammen?

Im Hohenlohekreis sind laut Auskunft von Dr. Antje Haack-Erdmann, Leiterin des Gesundheitsamtes in Künzelsau, insgesamt 3 Firmen betroffen, darunter auch ein Unternehmen, das in dem betroffenen Logistikzentrum von Würth tätig war. Ob die beiden Infektionsherde miteinander zusammenhängen, etwa durch dieses Subunternehmen, das möglicherweise in beiden Firmen gearbeitet hat, ist nicht bekannt.

Text: Matthias Lauterer

 




Abschlussklassen der Gymnasien in Künzelsau und Öhringen weiterhin im Fernunterricht

Die Planungen des Kultusministeriums sahen vor, dass ab Montag, den 22. Februar 2021 wieder  Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der weiterführenden Schulen stattfinden sollte.

Präsenzunterricht der Abschlussklassen ab 01. März 2021 geplant

Im Hohenlohekreis wird das nicht der Fall sein: Wie Johannes Smolka, Rektor des Schlossgymnasiums, den Schülern mitteilt, bleiben die Abschlussklassen am Schlossgymnasium, dem Ganerben-Gymnasium und dem Hohenlohe-Gymnasium in Öhringen eine weitere Woche im Fernunterricht. Ein Präsenzunterricht mit angepasstem Stundenplan für Kursstufen 1 und 2 ist jetzt ab dem 01. März 2021 geplant.

Entscheidung nach Beratung durch das Gesundheitsamt

Die immer noch hohen Fallzahlen im Hohenlohekreis und die Verbreitung der „britischen Mutante“ B.1.1.7 lassen einen sicheren Unterricht noch nicht zu: „Nach intensiver Beratung durch das Gesundheitsamt hat die Schulleitung entschieden, die Schule noch für die kommende Woche GESCHLOSSEN zu halten“, schreibt Smolka in einer Information.

Text: Matthias Lauterer

 




Erstattung von NVH-Schülertickets

Das Land Baden-Württemberg schnürt ein weiteres Hilfspaket für den öffentlichen Nahverkehr. Die Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen sollen mit 115 Millionen Euro abgefedert werden.

Auch Eltern bekommen Unterstützung

Aber nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Eltern wird unter die Arme gegriffen: 20 Millionen Euro stehen bereit, um bezahlte und wegen des Schul-Lockdowns nicht in Anspruch genommene Schülertickets auszugleichen.

Im Interesse der Fahrgäste

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagt über die Überbrückungshilfe: «Die Entscheidung der Koalitionsfraktionen für die Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms und Ausgleichszahlungen für Schülertickets ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Angebots an Bussen und Bahnen im Land im Interesse der Fahrgäste.»

Keine Entscheidung ohne Wermutstropfen

Einschränkend teilt die NVH auf Ihrer Webseite allerdings mit: „Über die Anzahl der vom Land übernommenen Monatsraten ist noch nichts bekannt. Wie schon im Frühjahr 2020 wird eine Erstattung voraussichtlich nur erfolgen, sofern das Abo nicht gekündigt wurde.“

Text: Matthias Lauterer, Quelle: Pressemitteilung des Landtags




Vernehmung der vermutlichen Hauptbelastungszeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Nehmen wir einmal an, der Dorfbäcker hätte eine Wohnung in seinem Haus an einen alleinstehenden Herrn vermietet. Im Verlauf des Mietverhältnisses gäbe es Probleme mit dem Mieter und es käme das Gerücht auf, der Mieter hätte ein Techtelmechtel mit der Bäckerin. Und im Anschluss käme es zu Beleidigungen, Drohungen und letztendlich zur Gewalt gegen Sachen.

Man kann dann davon ausgehen, dass die Polizei nach einer Strafanzeige des Metzgers, zum Beispiel wegen Nachstellung und Sachbeschädigung, ein standardisiertes Verfahren – so nannte es der Zeuge Z – einleiten würde, das möglicherweise eingestellt oder mit einem Strafbefehl beendet würde.

Massiver Einsatz juristischer Mittel

Ganz anders im Fall des „Dörzbacher Scheunenbrands“ (GSCHWÄTZ berichtete), wo Ähnliches nicht der Familie des Bäckers, sondern einer zumindest regional bekannten Rechtsanwaltsfamilie passiert ist. Schwere juristische Mittel werden bemüht, die dem Bäcker vielleicht gar nicht eingefallen wären: Mehrere Strafanzeigen gegen den „alleinstehenden Herrn“, gemeint ist Bernd K., von Seiten der Rechtsanwaltsfamilie, ein gerichtliches Kontaktverbot und eine Einweisung in psychiatrische Behandlung. Zu guter Letzt bis hin zum Sicherungsverfahren vor dem Landgericht, das klären soll, ob Bernd K. längerfristig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden soll.

Auf einer Art Kreuzzug

Zugegeben, ein wenig komplexer als das Bäckerbeispiel ist das Geschehen rund um Bernd K. schon. Er hat bereits am ersten Verhandlungstag alle Tatvorwürfe zugegeben und hat immer wieder angedeutet, dass er davon überzeugt ist, noch diverse Asse im Ärmel zu haben, um seinem ehemaligen Vermieter und weiteren in der Gegend bekannten Persönlichkeiten auch in Zukunft noch zu schaden. Während der Verhandlung erweckt Bernd K. immer wieder den Eindruck, dass er auf einer Art Kreuzzug gegen einige Personen ist, den er gerne noch weiterführen würde.

Hauptzeugin wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen

Ausgerechnet die wichtigste Zeugin, die mutmaßliche Geliebte von Bernd K., wurde in nichtöffentlicher Sitzung vernommen. Die schutzwürdigen Interessen der Zeugin seien höher zu bewerten als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, eine detailliertere  Begründung gibt das Gericht nicht. Diese Abwägung entspricht dem §171b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Ob eine Begründung, die kaum über das Zitat des Gesetzestextes hinausgeht und nicht auf die Gegebenheiten des Prozesses eingeht, dem Sinn des §174 GVG: „Bei der Verkündung ist in den Fällen der §§ 171b, 172 und 173 anzugeben, aus welchem Grund die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden ist“ entspricht?

Hohes öffentliches Interesse an der Aufklärung der Behauptungen von Bernd K. vorhanden

Die fehlende Begründung, warum das Gericht zu dieser Abwägung gekommen ist, hinterlässt ein „Gschmäckle“: Schließlich hat Bernd K. am ersten Verhandlungstag durchaus Behauptungen aufgestellt, die möglicherweise auf ein „wichtiges Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnis“ oder auf ein „privates Geheimnis“ (§172 GVG) schließen lassen. Für die Aufklärung dieser Behauptungen besteht durchaus ein sehr hohes öffentliches Interesse. Die Familie steht derzeit ganz besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Da ausgerechnet der Ehemann der Zeugin die Polizei informiert hat und er durch sein politisches Amt selbst im öffentlichen Interesse steht, sollte ein besonders hohes öffentliches Interesse gegeben sein. Außerdem war die Zeugin mit einem erfahrenen Anwalt als Zeugenbeistand erschienen, der an einzelnen heiklen Stellen durchaus hätte eingreifen können bei einer öffentlichen Vernehmung.

In einigen Fällen sexuellen Missbrauchs werden intimste Details öffentlich angesprochen – ob es in diesem Verfahren verhältnismäßig war, die Öffentlichkeit auszuschließen, ist hinsichtlich solcher Verfahren mehr als fraglich.

Einschlägiger Strafregistereintrag

Am fünften und letzten Verhandlungstag verkündete das Gericht, dass möglicherweise nur eine versuchte Brandstiftung und keine vollendete Brandstiftung vorliegt – damit könnte eine Haft vom Tisch sein. Auch teilte das Gericht mit, dass Bernd K. bereits einen einschlägigen Strafregistereintrag hat: Bereits im Jahre 2016 wurde er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen übler Nachrede verurteilt. Wie im aktuellen Fall hatte er auch damals über Facebook Behauptungen über eine Person verbreitet. Die Höhe des vom Gericht angesetzten Tagessatzes lässt darauf schließen, dass Bernd K. damals nicht allzu gut verdient hat.

Der öffentliche Teil der Verhandlung endet damit, dass Richterin Bezold der Öffentlichkeit erklärt, dass aufgrund der nichtöffentlichen Zeugenaussage auch die Schlussworte von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Beschuldigtem nicht öffentlich sind. Was die vermeintliche Hauptbelastungszeugin ausgesagt hat, das erfährt die Öffentlichkeit nicht.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Berliner Charité untersucht Infektionsrisiko im ÖPNV

Nach dem positiven Votum der Ethikkommission hat die Research Organisation der Berliner Charité in dieser Woche mit ihrer unabhängigen wissenschaftlichen Studie zur Untersuchung des COVID-19-Infektionsrisikos im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) begonnen, teilt das baden-württembergische Verkehrsministerium mit. In den kommenden etwa fünf Wochen werden mindestens 650 ausgewählte Pendler im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) von den Wissenschaftlern und Medizinern untersucht. Ziel der Studie, die von den Bundesländern und vom Branchenverband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) initiiert wird, ist es, das Risiko einer Infektion mit COVID-19 durch die regelmäßige Nutzung von Bussen und Bahnen abzuschätzen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im April vorliegen. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann in der Pressemitteilung: „Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat sich sehr für diese Studie eingesetzt. Wir wollen wissenschaftliche Klarheit für die Fahrgäste, ob es ein Ansteckungsrisiko gibt beziehungsweise wie hoch es ist. Wir haben Grund zur Annahme, dass es kein erhöhtes Risiko gibt. Aber das soll überprüft werden.“

„Wir möchten belastbare Erkenntnisse zum tatsächlichen Infektionsrisiko von Fahrgästen erlangen“

Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, die Bremer Senatorin Maike Schaefer, sagte: „Die Verkehrsunternehmen haben in den zurückliegenden Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Risiko der Ansteckung im ÖPNV zu reduzieren. Neben der Sensibilisierung der Fahrgäste die Hygieneregeln einzuhalten, wurden Reinigungsintervalle drastisch erhöht, die Lüftung der Fahrgastbereiche deutlich intensiviert und trotz erheblicher Fahrgastrückgänge das annähernd vollständige Betriebsprogramm für die Kunden angeboten. Gerade mit der letzten Maßnahme steht den Fahrgästen in vielen Fällen mehr Raum im einzelnen Fahrzeug zur Verfügung. Dennoch ist die Unsicherheit hinsichtlich des Infektionsrisikos bei der Nutzung von Bus und Bahn bei vielen Menschen groß. Mit der Studie möchten wir belastbare Erkenntnisse zum tatsächlichen Infektionsrisiko von Fahrgästen bei der regelmäßigen Nutzung von Bussen und Bahnen erlangen. Damit möchten wir die Diskussionen zum Infektionsrisiko auf Basis einer wissenschaftlichen Grundlage
führen können.“

Repräsentatives Untersuchungsgebiet

Die Länder haben im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz gemeinsam entschieden, die Studie zu fördern. Die Federführung liegt dabei beim Land Baden-Württemberg. Durchgeführt wird die Studie im Auftrag des VDV von der Charité Research Organisation. Finanziell beteiligen sich die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Untersuchungsgebiet ist das Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbunds. Dort leben rund fünf Millionen Menschen in Großstädten, Ballungsräumen und ländlicheren Gebieten. Werktäglich sind etwa 2,5 Millionen Fahrgäste mit Bussen und Bahnen unterwegs. Die durchschnittliche Reiseweite pro Tag beträgt dabei elf Kilometer. Damit ist das RMV-Gebiet repräsentativ für eine Nahverkehrsnutzung, wie sie bundesweit täglich stattfindet.

„Oberste Priorität ist, dass unsere Fahrgäste sicher unterwegs sein können“

„Es ist die oberste Priorität der ÖPNV-Branche, dass unsere Fahrgäste sicher in Bus und Bahn unterwegs sein können. Deswegen unternehmen wir bereits seit dem ersten Tag der Pandemie enorme Anstrengungen, um die Gesundheit von Fahrpersonal und Fahrgästen zu schützen. Die nun anstehende Charité-Studie ist ein weiterer wichtiger Baustein, um aufzuklären, wie es sich mit dem Infektionsrisiko in
Bussen und Bahnen tatsächlich verhält. Für den RMV ist es selbstverständlich, die Studie aktiv zu unterstützen und zu begleiten und wir sind gespannt auf die Ergebnisse“, so Prof. Knut Ringat, Geschäftsführer des RMV und VDV-Vizepräsident.

Auch Schüler untersucht

Die 650 Probanden der Studie müssen täglich einen Fahrweg (einfache Fahrt) von mindestens 15 Minuten im öffentlichen Nahverkehr absolvieren und mindestens 16 Jahre alt sein, sodass auch Schüler untersucht werden. Um die Infektionsrisiken vergleichen zu können, werden von den Teilnehmern je die Hälfte in den kommenden vier Wochen täglich werktags entweder im Individualverkehr (Auto/Fahrrad) oder mit dem ÖPNV zur Arbeit, zur Schule oder zur Ausbildungsstätte pendeln. Alle Studienteilnehmer werden über ihre tägliche Mobilität und weitere Rahmenbedingungen wie etwa Krankheitssymptome ein entsprechendes Tagebuch führen und verpflichten sich, sich im ÖPNV an die geltenden Regeln wie das Tragen einer medizinischen Maske zu halten. Zu Beginn des Untersuchungszeitraums und nach fünf Wochen werden die Probanden per PCR und Antikörpertestung auf eine COVID-19-Infektion untersucht.

Quelle: Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg




Lehrer können sich zweimal pro Woche mittels Schnelltests testen lassen

Es ist eine Öffnung in Trippelschritten: Ab dem kommenden Montag, den 22. Februar 2021, dürfen die Grundschulen in Baden-Württemberg wieder ihre Tore für die Schüler öffnen. Allerdings, und das ist der Knackpunkt, nicht für alle Kinder gleichzeitig. Die Klassen werden geteilt, die Schüler kommen nur stundenweise ins Klassenzimmer. GSCHWÄTZ hat beim Kultusministerium nach den Plänen für die anstehende Schulöffnung nachgefragt. Zunächst: Die Präsenzpflicht bleibt auch weiterhin aufgehoben. Außerdem schreibt das Ministerium: „Sollte es nach dem schrittweisen Wiedereinstieg ab dem 22. Februar 2021 zu Infektionsfällen an Schulen kommen, entscheiden die Gesundheitsämter über den Umgang mit diesen einzelnen Fällen.“

„Gruppen ab einer Zahl von 15 Schülern sollten in der Regel geteilt werden“

Auf die Frage nach der zukünftigen Klassengröße schreibt das Ministerium: „In den Grundschulen findet ab dem 22. Februar ein Wechselbetrieb statt, bei dem je zwei Klassenstufen pro Woche in die Präsenz kommen. Die anderen beiden Klassenstufen werden im Fernlernen unterrichtet. Klassen, die im Präsenzunterricht sind, sollen dabei jeweils geteilt werden, wobei sich die maximale Gruppengröße an der Hälfte des sogenannten Klassenteilers (28 Schülerinnen und Schüler) orientiert. Das bedeutet, dass Gruppen ab einer Zahl von 15 Schülerinnen und Schülern in der Regel geteilt werden sollten.“ Das gelte dann auch für die Abschlussklassen, die ja ebenfalls ab dem 22. Februar 2021 in einen Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht starten. Um im Fall der Fälle Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können, dürfen sich die Schülergruppen nicht mischen, sondern müssen konstant zusammengesetzt werden. Wie viele Stunden Wechselunterricht die einzelnen Klassen dann haben werden und wie das Ganze organisiert werden soll, darüber entscheiden die Schulen.

Weitreichendere Reglungen in Baden-Württemberg

Während des Präsenzunterrichts gelten laut Antwortschreiben des Kultusministeriums die übliche SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung: „Laut Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung grundsätzlich für alle Bereiche des Arbeitslebens. Allerdings wird die verfassungsmäßig garantierte Regelungskompetenz der Länder für den Schulbetrieb hierdurch nicht eingeschränkt. Deshalb können die Länder weiterhin abweichende beziehungsweise weitergehende Regelungen erlassen.“ In Baden-Württembergs Schulen gelten weitreichendere Regelungen: Die Corona-Verordnung Schule, die Corona-Verordnung des Landes und die Hygienehinweise des Kultusministeriums berücksichtigen entsprechend die speziellen Voraussetzungen an den Schulen.

30 Millionen Euro für zusätzliche Busse und Bahnen

Die Maßnahmen umfassen mit den Hygiene- und Schutzmaßnahmen, der Schutzausrüstung sowie zusätzliche Förderung drei Teilbereiche. Zu den ersteren gehören die Maskenpflicht im Unterricht an allen weiterführenden und beruflichen Schulen, gestaffelter Unterrichtsbeginn und erweiterer Schulbusverkehr. Zwar würde an den Grundschulen keine Maskenpflicht gelten, doch hätten auch dort die Lehrkräfte Schutzmasken vom Land erhalten. Diese könnten sie freiwillig tragen. Um die Kontakte im Nahverkehr zu minimieren, will das Verkehrsministerium zu dem bis Ende Mai 30 Millionen Euro für zusätzliche Busse und Bahnen bereitstellen.

Rund 23,7 Millionen OP-Masken haben die weiterführenden und beruflichen Schulen sowie die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten in öffentlicher und freier Trägerschaft in den letzten beiden Wochen der Sommerferien 2020 vom Kultusministerium erhalten. Wegen der besonderen Anforderungen an den SBBZ haben diese Einrichtungen noch zusätzlich eine Million FFP2-Masken bekommen. Vor Weihnachten gab es zusätzlich noch rund 8,4 Millionen KN95- und FFP2-Masken zusätzlich, was ungefähr dem Bedarf von drei Monaten entspreche, und Mitte Januar noch einmal 24,3 Millionen OP-Masken. Anfang Februar wurden die Grundschulen außerdem mit fünf Millionen OP-Masken sowie 1,8 Millionen KN95-Masken versorgt. Fest eingeplant ist über diese Lieferungen hinaus der weitere Bedarf bei den Beschaffungen des Landes. Die Masken sind für die Lehrkräfte gedacht, denen das Land als Arbeitgeber die OP-Masken sowie die FFP2-/KN95-Masken zur Verfügung stellt.

Erweiterte Teststrategie

Außerdem soll eine erweiterte Teststrategie zunächst bis Ostern greifen: Das Personal an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege soll sich zweimal wöchentlich anlasslos auf Corona testen lassen können. Um den Begegnungsverkehr in den Schulgebäuden zu reduzieren, sollen Konzepte zur Wegeführung beispielsweise mit Abstandsmarkierungen an Boden und Wänden entwickelt werden. Außerdem sollen Kontaktflächen regelmäßig gereinigt werden.

Strategiewechsel

Diese geänderte Strategie schreibt sich Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann auf die Fahnen, die sich laut ihrem Ministerium „seit Wochen innerhalb der Landesregierung für einen Strategiewechsel beim Testkonzept des Landes eingesetzt“ hat: „Sie hat intensiv, auch gegenüber Sozialminister Lucha, dafür geworben, dass das Land verstärkt auf niederschwellige und anlasslose Testangebote setzen sollte – gerade für Beschäftigte an Kitas, in der Kindertagespflege und an Schulen.“ Diese anlasslosen Schnelltests sollten nach Ansicht des Kultusministeriums „ein zentrales Instrument zur Eindämmung der Pandemie sein“, weil „eine Infektion oft ohne Symptome auftritt und Betroffene deshalb gar keine Notwendigkeit für einen Test sehen und somit oft unwissentlich zur Verbreitung des Virus beitragen“.

Weitere Informationen zur neuen Teststrategie Baden-Württembergs findet man unter https://km-bw.de/,Lde/startseite/Service/2021-02-05-Eckpunkte-Teststrategie.

Richtiges Lüften

Hinsichtlich des leidigen Themas richtiges Lüften heißt es vom Kultusministerium: „Laut Einschätzung der für den Bau und die sachliche Ausstattung der Schulen verantwortlichen Kommunen als Schulträger sind nur vereinzelt Räume an den Schulen davon betroffen, dass die Fenster nicht geöffnet werden können und dementsprechend die Empfehlungen des Umweltbundesamtes nicht einhalten können.“ Eine stichprobenartige Erhebung der kommunalen Landesverbände sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass dies für höchstens fünf Prozent der Schulräume zutrifft“.

200 Millionen Euro für die Sanierung der Schulen sowie zur Schulbauförderung

Im Rahmen des Programms „Zukunftsland Baden-Württemberg“ erhalten die Schulträger und den Schulen 40 Millionen Euro zusätzlich vom Land, die auch für mobile Luftreinigungsgeräte eingesetzt werden könnten. Doch für den Einsatz ergänzender Lüftungsanlagen seien die Schulträger verantwortliche. „Das Umweltbundesamt hält einen Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nur als zusätzliche Maßnahme sinnvoll und sieht den generellen Einsatz von Luftreinigungsgeräten kritisch“, schreibt dazu das Kultusministerium. „Zum einen sei die Wirksamkeit in Hinblick auf die Reduzierung von Coronaviren nicht bei allen Geräten nachgewiesen, zum anderen beseitigten Luftreiniger auch nicht Anreicherungen von CO2, Feuchtigkeit und weiteren Substanzen in der Raumluft des Klassenzimmers.“ Primäre und wirksamste Maßnahme bleibe nach Ansicht des Ministeriums deshalb immer noch das regelmäßige Lüften der Klassenzimmer (https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur-im-ausnahmefall). Doch noch weitere Landesmittel stehen zur Verfügung, um fest installierte Anlagen zur Luftreinigung oder zum Luftaustausch zu finanzieren: Im Doppelhaushalt 2020/2021 seien je „100 Millionen Euro zur Förderung der Sanierung der Schulen eingestellt. Weitere 100 Millionen Euro Förderung pro Jahr sind für die Schulbauförderung eingestellt.“

Die Fragen stellte Matthias Lauterer




Briefbombe explodierte wohl bei Lidl

In dem Verwaltungsgebäude von Lidl in der Rötelstraße in Neckarsulm gab es eine Explosion. Der Bereich wurde weiträumig abgesperrt. Laut der  Heilbronner Stimme

ging in dem Gebäude am Mittwochnachmittag, den 17. Februar 2021, eine Briefbombe in die Luft. Zwei Personen wurden dabei wohl leicht und eine etwas schwerer  verletzt. Sie kamen ins Krankenhaus.

Wer hinter der Briefbombe steckt und aus welchen Gründen sie an Lidl verschickt wurde, ist bislang nicht bekannt.

 




Blackout in Niedernhall und Westernhausen

Am Mittwoch, den 17. Februar 2021, kam es in Niedernhall und Umgebung zum Ausfall der Stromversorgung.

Dazu teilt der Netzbetreiber Netze-BW mit:

Heute in den frühen Morgenstunden kurz vor 5 Uhr kam es zu einem Stromausfall in Westernhausen und Niedernhall sowie in Teilen der nahegelegenen Ortschaften Diebach, Eberstal, Sindeldorf, Gommersdorf, Marlach, Winzenhofen und Crispenhofen. Ein defekter Mittelspannungsstecker in einer Umspannstation in Westernhausen löste den Stromausfall aus. In Folge dessen kam es zu einem weiteren Kabelfehler in Niedernhall zwischen den Ortsnetzstationen Pfarrgasse und Ortsverteilung.

Nach einer Stunde fast alle wieder „am Netz“

Der Bereitschaftsdienst der Netze BW nahm zusammen mit der Leitstelle die notwendigen Schaltungen vor, um die Stromversorgung schrittweise wieder herzustellen. Die ersten Netzkunden hatten bereits nach 20 Minuten wieder Strom. Nach knapp einer Stunde waren nahezu alle bis auf wenige Aussiedlerhöfe wieder versorgt. Die Vollversorgung war um 9 Uhr wieder erreicht. Das Einmessen der exakten Fehlerstelle und die Reparaturarbeiten erfolgen in den nächsten Tagen.

Quelle: Antwort der Netze-BW auf GSCHWÄTZ-Anfrage