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Nach Explosionen von Postsendungen an Lidl und andere Unternehmen

Nach den Explosionen von bei der Firma Wild in Eppelheim am 16. Februar 2021 und bei der Firma Lidl in Heilbronn-Neckarsulm am 17. Februar 2021 eingegangenen Postsendungen hatten eine Sonderkommission unter Leitung des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und die Staatsanwaltschaft Heidelberg die Ermittlungen übernommen.

66-Jähriger wird vorläufig festgenommen

Noch in der Nacht vom 17. auf den 18. Februar konnte ein weiteres Sprengstoffpaket in einem Paketzentrum am Flughafen München lokalisiert und durch das Bayerische Landeskriminalamt unschädlich gemacht werden. Insbesondere die Ermittlungen zum Versandweg und zur Art der Sprengstoffpakete führten die Sonderkommission im Verlauf des 19. Februar 2021 auf die Spur eines Tatverdächtigen aus dem Raum Ulm. Noch am selben Abend ordnete die Staatsanwaltschaft Heidelberg die vorläufige Festnahme des 66-jährigen Mannes an und holte eine Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts Heidelberg für seine Wohnräume ein.

Das Motiv ist noch unklar

Der Mann konnte durch Spezialkräfte der Polizei an seinem Wohnsitz widerstandslos festgenommen werden. Er steht im Verdacht, der Absender der Postsendungen zu sein. Bei den Explosionen waren insgesamt vier Personen verletzt worden. Der Rentner, der bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten ist, macht derzeit keine Angaben zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.

Die Untersuchung der bei der Durchsuchung aufgefundenen Beweismittel dauert an. Das Amtsgericht Heidelberg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen und in Vollzug gesetzt. Der Mann wurde in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.

Die Ermittler erachten es derzeit als wenig wahrscheinlich, dass der Beschuldigte noch weitere sprengstoffverdächtige Postsendungen versandt hat.




„Frau sitzt da mit dem Baby auf dem Schoß und macht Homeoffice – dass das nicht funktioniert ist inzwischen einfach klar“

„Kinder, Küche, Homeoffice – Frauen zwischen Ermüdung, Armut und Aufbruch“ titelt am vergangenen Donnerstag, den 18. Februar 2021, ein Polit-Talk der besonderen Art. Dafür holt die ASF (Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen) die Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier und Kim Alisa Wagner, Zweitkandidatin der SPD Hohenlohe zur Landtagswahl, an einen virtuellen Tisch. Entgegen dem Klischee der Polit-Manier, über die Menschen, statt mit ihnen zu sprechen, glänzt die ASF mit einem offenen Micro und dem ehrlichen Versuch, die rund 35 Teilnehmer des Online-Talks einzubinden. Monika Pfau, stellvertretende Vorsitzende der ASF, moderiert das Gespräch. Es geht unter anderem um Wege aus der strukturellen Ungleichheit zwischen Männern und Frauen, Erklärungen, warum Frauen einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind und um ein neues Selbstverständnis der Geschlechter.

„Frauen tragen nach einer Scheidung nach wie vor das Armutsrisiko“

Breymaier stellt gleich zu Beginn des Gesprächs klar: „Frau sitzt da mit dem Baby auf dem Schoß und macht Homeoffice’ – dass das nicht funktioniert ist inzwischen einfach klar.“ Die Bundestagsabgeordnete fährt fort: „Wenn Fußballer Sonderregeln kriegen, um ihre Werbe- und Fernsehverträge zu erfüllen und die Industrie ganz normal weiter läuft, da kommt dann schon ein komisches Gefühl auf. (…) Also diese Sachen, Brot und Spiele, das läuft.“

„Fußballer kriegen Sonderregeln“

Breymaier fordert eine neue Definition von Vollzeitarbeit, die weniger Stunden umfasst als bisher. Das sei nur durch Tarifverträge zu stemmen. Außerdem plädiert die 60-Jährige für die Abschaffung der Steuerklasse 5 und von 450 Euro-Jobs.

Leni Breymaier fordert eine neue Definition von Vollzeitarbeit, die weniger Stunden umfasst als bisher

Alisa Wagner zitiert „Studien, die einhellig zu dem Entschluss kommen“, dass die geringere Bezahlung von sozialen Berufen daraus resultiere, „dass es ein Arbeitsbereich ist, der nach wie vor von Frauen dominiert wird. Es gibt auch eine Studie, die zeigt, dass es Arbeitsbereiche gibt, die sehr männerdominiert waren, wo dann ein Wechsel stattgefunden hat und eine Frauendominanz eingekehrt ist, wo es dann sogar einen Rückwärtswandel gab. Das waren besser bezahlte Jobs, die dann nach unten gefallen sind, weil sie dann frauendominiert waren. Das ist wirklich ein großer Knackpunkt in unserer Gesellschaft.“ Die 32-Jährige plädiert: „Wir brauchen auch die Männer für unseren Kampf für Gleichberechtigung. Es geht nicht darum, dass wir Frauen den Männern irgendetwas wegnehmen wollen, sondern es geht um Gemeinschaft.“

Frauen arbeiten in schlechter bezahlten Berufen

„Ich mache jetzt so lange Gleichstellungspolitik“, resultiert Breymaier. „Und es geht immer in eine Richtung, es geht immer nach vorne. Es geht mal schneller, es geht mal langsamer, aber es geht immer nach vorne.“

Text: Priscilla Dekorsi

Screenshot aus dem Politik-Talk.

Screenshot aus dem Politik-Talk.

 




„Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, die Öffentlichkeitsarbeit einzelner Kommunen zu bewerten“

In Buchenbach, Teilgemeinde Mulfingens im Jagsttal, plant die Telekom einen Mobilfunkmast, der vor allem die Bewohner des Nachbarortes Eberbach aus dem Funkloch holen soll (GSCHWÄTZ berichtete unter https://www.gschwaetz.de/2021/02/14/wenn-die-buchenbacher-nein-sagen-das-wollen-wir-nicht-dann-sind-wir-eberbacher-abgekappt/). Doch die Buchenbacher wehren sich – der Mast soll in der Nähe der Wohnbebauung und der Kirche entstehen – mit einer Unterschriftenliste.

Kleine Anfrage

Nun hat auch der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron auf die Proteste reagiert und eine Kleine Anfrage zum Buchenbacher Mobilfunkmast an die baden-württembergische Landeregierung eingebracht. Die Antwort kam vom Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium. In dem Schreiben vom 15. Februar 2021 weist Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ausdrücklich darauf hin, „dass das Genehmigungsverfahren zur Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Flurstück Nr. 190/1 in MulfingenBuchenbach noch nicht abgeschlossen ist“. Da die Landesministerien zudem „nicht Teil des Standortsuchverfahrens beziehungsweise des Verfahrens zur Genehmigung einer Mobilfunkanlage sind“, sei es auch nicht ihre Aufgabe, „einzelne Standorte, die aktuell Gegenstand eines Genehmigungsverfahrens sind, zu beurteilen“.

Informationen im örtlichen Mitteilungsblatt

Zur Frage hinsichtlich der Buchenbacher, die sich bei der Planung und Entscheidungsfindung übergangen fühlen würden, heißt es in dem Schreiben: „Der Landesregierung wurde seitens der Gemeinde Mulfingen mitgeteilt, dass unmittelbar, nachdem die Gemeinde von dem Unternehmen über die Standortsuche für Buchenbach informiert worden sei, der Mulfinger Gemeinderat und der Ortschaftsrat des Teilortes Buchenbach im Herbst 2018 über die geplante Standortsuche der Deutschen Funkturm GmbH unterrichtet worden sei. Über die Unterrichtung dieser Gremien sei im örtlichen Mitteilungsblatt berichtet worden.“ Zudem weist das Ministerium ausdrücklich darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Landesregierung sie, „die Öffentlichkeitsarbeit einzelner Kommunen zu bewerten“.

Kommunalrecht regelt Einbindung der Ortschaftsräte

Anton Baron wollte auch wissen, wie solche Projekte zukünftig bürgernäher und transparenter gestaltet werden könnten und ob dafür den Ortsvorstehern und Ortschaftsräten ein stärkeres Mitspracherecht eingeräumt werden sollte. Dazu schreibt das Wirtschaftsministerium: „Die Beteiligung der Ortschaftsräte beziehungsweise der Ortsvorsteher an Stellungnahmen und Entscheidungen der Gemeinde ist keine Frage des Baugenehmigungsverfahrens, sondern richtet sich nach den Regelungen des Kommunalrechts. Nach § 70 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören.“ Zudem könnten die Gemeindeorgane den Ortschaftsrat auch in anderen Angelegenheiten beteiligen. Insofern sehe die Landesregierung keinen „weitergehenden Regelungsbedarf“, sie sei aber „generell der Auffassung, dass eine frühzeitige und umfassende Information der politischen Gremien sowie der Bürgerinnen und Bürger eine wesentliche Voraussetzung für eine möglichst konfliktfreie Realisierung von Mobilfunkanlagen ist“.

„Auch die einzelne Ortschaft braucht echte Mitspracherechte“

„Die CDU-Bauministerin Hoffmeister-Kraut ist sichtlich bemüht, sich um klare Aussagen zu drücken und äußert sich zu meinen Fragen so wenig detailliert wie möglich“, kommentiert Anton Baron die Antwort der Ministerin. „Eine Aussage beispielsweise zu Denkmalschutz und Ortsbild wäre durchaus möglich gewesen, obwohl sich ihr Landesministerium nicht direkt an der Standortsuche beteiligt.“ Immerhin sehe die Landesregierung, „dass maximale Bürgerbeteiligung bei solchen Projekten von Vorteil ist“. Das geht Baron aber nicht weit genug: „Auch die einzelne Ortschaft muss in solchen Fällen nicht nur angehört werden, sondern echte Mitspracherechte haben. Die baden-württembergischen Gemeinden haben aufgrund der Eingemeindungen ja zumeist überdurchschnittlich viele Teilorte, und dieser Tatsache müssen wir Rechnung tragen.“ Wenn jeder zweite Bürger – wie in Buchenbach – bei einer Unterschriftensammlung gegen den Mobilfunkmast unterschreibe, sei die Situation eindeutig: „Die Bürger in Buchenbach wollen mehrheitlich einen Alternativstandort. Die Standortfindung muss dementsprechend korrigiert werden.“

Quelle: Landtagsbüro von Anton Baron




„Wir müssen in der Tat davon ausgehen, dass sich mittlerweile ein Großteil des Infektionsgeschehens im Kreis auf die britische Virusmutation zurückführen lässt“

Das Landratsamt des Hohenlohekreiseses hat fünf weitere Fälle der britischen Corona-Variante im Hohenlohekreis bestätigt. Sie soll als wesentlich ansteckender gelten als das ursprüngliche Covid-19. Diverse Menschen, die in einem Würth-Logistizentrum gearbeitet haben, haben sich damit infiziert (wir berichteten).

Der Fall Würth zeigt: So schnell kann eine Inzidenz ansteigen und auch wieder abfallen

Zunächst wurde berichtet, dass es sich um Mitarbeiter von Würth handele. Mittlerweile heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes, dass es sich um Mitarbeiter eines Unternehmens handelt, das in dem betroffenen Logistikzentrum von Würth tätig war. Daneben sind noch Mitarbeiter von zwei weiteren Unternehmen betroffen. In mindestens einem der betroffenen Unternehmen hat das Subunternehmen, das für Würth gearbeitet hat, wohl ebenfalls gearbeitet.

Doch anders als zunächst befürchtet, sinkt schon nach wenigen Tagen die zuerst sprunghaft von 28 auf rund 140 angestiegene Inzidenz wieder auf derzeit 88,8.

Insgesamt 13 Neuinfektionen

Am Freitag, den 19. Februar 2021, hat das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt 13 Corona-Neuinfektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 88,8. Davor lag sie bei 100,3.

Für einige der in den vergangenen Tagen gemeldeten Fälle liegen nun die Ergebnisse der Sequenzierung vor. Insgesamt wurden 15 weitere Fälle der britischen Virusvariante bestätigt, womit sich die Gesamtzahl der Fälle mit Virusmutation B.1.1.7 im Kreis auf 78 erhöht. Weitere Ergebnisse stehen noch aus. „Da nicht alle positiven PCR-Tests sequenziert werden, dürfte die tatsächliche Zahl der Fälle mit der Virusvariante B.1.1.7 weit höher liegen. Wir müssen in der Tat davon ausgehen, dass sich mittlerweile ein Großteil des Infektionsgeschehens im Kreis auf die britische Virusmutation zurückführen lässt“, erklärt Dr. Susanne Gebert, Fachdienstleiterin für Infektionsschutz und Umwelthygiene im Landratsamt Hohenlohekreis. Mittlerweile ist die Virusvariante auch in weiteren Unternehmen und Einrichtungen im Kreis nachgewiesen worden. Wenn die Infektionskette einen Verdacht auf Vorliegen der Virusvariante nahelegt, wird dieser Fall vom Gesundheitsamt bereits vor dem Ergebnis der Sequenzierung als Vorsichtsmaßnahme wie eine Mutation behandelt. Die Quarantänedauer beträgt dann für alle Betroffenen 14 Tage und auch für die Haushaltsangehörigen der direkten Kontaktpersonen wird eine Quarantäne ausgesprochen.

 

 




An diesem Wochenende rund 1.250 Zweitimpfungen in Öhringen

Kreisimpfzentrum Öhringen wieder in Betrieb

Bald auch der teilweise umstrittene Impfstoff AstraZeneca im Einsatz

An diesem Wochenende ist das Kreisimpfzentrum Öhringen zum fünften Mal geöffnet. Bis einschließlich Sonntag, den 21. Februar 2021, werden insgesamt rund 1.250 Erst- und Zweitimpfungen mit Impfstoff von BioNTech durchgeführt. Weiterhin werden ausschließlich Personen der Gruppe 1, also höchster Priorität laut Impfverordnung des Bundes, geimpft. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor.

Ab dem kommenden Wochenende wird auch der Impfstoff AstraZeneca im Kreisimpfzentrum Öhringen verwendet. Die ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts empfiehlt diesen Impfstoff nur für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren. Termine für die AstraZeneca-Impfung werden heute freigeschaltet und können nur an die genannte Personengruppe vergeben werden.

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat laut eigenen Angaben nach wie vor keinerlei Einfluss auf die Terminvergabe. Diese ist Sache des Landes Baden-Württemberg und kann entweder über die Telefonnummer des Landes unter 116 117 oder über die zentrale Online-Plattform www.impfterminservice.de erfolgen. Bei der Buchung über das Internet ist darauf zu achten, den Prozess ganz bis zum Ende durchzuführen, bis eine Terminbestätigung per E-Mail versendet wird.




Hohenlohekreis nicht mehr „Spitzenreiter“ bei der 7-Tage-Inzidenz

Nach dem rasanten Anstieg der 7-Tages-Inzidenz im Hohenlohekreis von rund 28 auf etwa 140 innerhalb weniger Tage, geht dieser Indikator seit einigen Tagen wieder zurück. Am Donnerstag, 18. Februar 2021, wurde ein Wert von 113,8 gemeldet, das Landesgesundheitsamt meldet am heutigen Freitag, 19. Februar 2021, bereits einen Wert von 100,3. Damit ist weiterhin ein nennenswerter Abwärtstrend zu verzeichnen.

Noch kein Abwärtstrend in Schwäbisch-Hall

Inzidenz Landkreis SHA, Screenshot 19. Februar 2021

Nur noch ein weiterer Landkreis in Baden-Württemberg meldet eine Inzidenz von mehr als 100, das ist der Landkreis Schwäbisch-Hall, den das LGA am 19. März 2021 mit einem Wert von 120,5 meldet und der seit ein paar Tagen höhere Werte als der Hohenlohekreis meldet. Ein Abwärtstrend ist im Kreis Schwäbisch-Hall allerdings noch nicht erkennbar.

Genau wie im Hohenlohekreis steht auch im Kreis Schwäbisch-Hall ein Industrieunternehmen im Mittelpunkt des Infektionsgeschehens: im Hohenlohekreis wird von etwa 40 Infektionen in einem Würth-Standort berichtet, im Kreis Schwäbisch-Hall ist der Hauptsitz von Kärcher in Obersontheim betroffen, hier ist von „mindestens 36 Mitarbeitern“ die Rede.

Hängen die beiden Infektionsherde miteinander zusammen?

Im Hohenlohekreis sind laut Auskunft von Dr. Antje Haack-Erdmann, Leiterin des Gesundheitsamtes in Künzelsau, insgesamt 3 Firmen betroffen, darunter auch ein Unternehmen, das in dem betroffenen Logistikzentrum von Würth tätig war. Ob die beiden Infektionsherde miteinander zusammenhängen, etwa durch dieses Subunternehmen, das möglicherweise in beiden Firmen gearbeitet hat, ist nicht bekannt.

Text: Matthias Lauterer

 




Abschlussklassen der Gymnasien in Künzelsau und Öhringen weiterhin im Fernunterricht

Die Planungen des Kultusministeriums sahen vor, dass ab Montag, den 22. Februar 2021 wieder  Präsenzunterricht in den Abschlussklassen der weiterführenden Schulen stattfinden sollte.

Präsenzunterricht der Abschlussklassen ab 01. März 2021 geplant

Im Hohenlohekreis wird das nicht der Fall sein: Wie Johannes Smolka, Rektor des Schlossgymnasiums, den Schülern mitteilt, bleiben die Abschlussklassen am Schlossgymnasium, dem Ganerben-Gymnasium und dem Hohenlohe-Gymnasium in Öhringen eine weitere Woche im Fernunterricht. Ein Präsenzunterricht mit angepasstem Stundenplan für Kursstufen 1 und 2 ist jetzt ab dem 01. März 2021 geplant.

Entscheidung nach Beratung durch das Gesundheitsamt

Die immer noch hohen Fallzahlen im Hohenlohekreis und die Verbreitung der „britischen Mutante“ B.1.1.7 lassen einen sicheren Unterricht noch nicht zu: „Nach intensiver Beratung durch das Gesundheitsamt hat die Schulleitung entschieden, die Schule noch für die kommende Woche GESCHLOSSEN zu halten“, schreibt Smolka in einer Information.

Text: Matthias Lauterer

 




Erstattung von NVH-Schülertickets

Das Land Baden-Württemberg schnürt ein weiteres Hilfspaket für den öffentlichen Nahverkehr. Die Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen sollen mit 115 Millionen Euro abgefedert werden.

Auch Eltern bekommen Unterstützung

Aber nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Eltern wird unter die Arme gegriffen: 20 Millionen Euro stehen bereit, um bezahlte und wegen des Schul-Lockdowns nicht in Anspruch genommene Schülertickets auszugleichen.

Im Interesse der Fahrgäste

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagt über die Überbrückungshilfe: «Die Entscheidung der Koalitionsfraktionen für die Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms und Ausgleichszahlungen für Schülertickets ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Angebots an Bussen und Bahnen im Land im Interesse der Fahrgäste.»

Keine Entscheidung ohne Wermutstropfen

Einschränkend teilt die NVH auf Ihrer Webseite allerdings mit: „Über die Anzahl der vom Land übernommenen Monatsraten ist noch nichts bekannt. Wie schon im Frühjahr 2020 wird eine Erstattung voraussichtlich nur erfolgen, sofern das Abo nicht gekündigt wurde.“

Text: Matthias Lauterer, Quelle: Pressemitteilung des Landtags




Vernehmung der vermutlichen Hauptbelastungszeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Nehmen wir einmal an, der Dorfbäcker hätte eine Wohnung in seinem Haus an einen alleinstehenden Herrn vermietet. Im Verlauf des Mietverhältnisses gäbe es Probleme mit dem Mieter und es käme das Gerücht auf, der Mieter hätte ein Techtelmechtel mit der Bäckerin. Und im Anschluss käme es zu Beleidigungen, Drohungen und letztendlich zur Gewalt gegen Sachen.

Man kann dann davon ausgehen, dass die Polizei nach einer Strafanzeige des Metzgers, zum Beispiel wegen Nachstellung und Sachbeschädigung, ein standardisiertes Verfahren – so nannte es der Zeuge Z – einleiten würde, das möglicherweise eingestellt oder mit einem Strafbefehl beendet würde.

Massiver Einsatz juristischer Mittel

Ganz anders im Fall des „Dörzbacher Scheunenbrands“ (GSCHWÄTZ berichtete), wo Ähnliches nicht der Familie des Bäckers, sondern einer zumindest regional bekannten Rechtsanwaltsfamilie passiert ist. Schwere juristische Mittel werden bemüht, die dem Bäcker vielleicht gar nicht eingefallen wären: Mehrere Strafanzeigen gegen den „alleinstehenden Herrn“, gemeint ist Bernd K., von Seiten der Rechtsanwaltsfamilie, ein gerichtliches Kontaktverbot und eine Einweisung in psychiatrische Behandlung. Zu guter Letzt bis hin zum Sicherungsverfahren vor dem Landgericht, das klären soll, ob Bernd K. längerfristig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden soll.

Auf einer Art Kreuzzug

Zugegeben, ein wenig komplexer als das Bäckerbeispiel ist das Geschehen rund um Bernd K. schon. Er hat bereits am ersten Verhandlungstag alle Tatvorwürfe zugegeben und hat immer wieder angedeutet, dass er davon überzeugt ist, noch diverse Asse im Ärmel zu haben, um seinem ehemaligen Vermieter und weiteren in der Gegend bekannten Persönlichkeiten auch in Zukunft noch zu schaden. Während der Verhandlung erweckt Bernd K. immer wieder den Eindruck, dass er auf einer Art Kreuzzug gegen einige Personen ist, den er gerne noch weiterführen würde.

Hauptzeugin wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen

Ausgerechnet die wichtigste Zeugin, die mutmaßliche Geliebte von Bernd K., wurde in nichtöffentlicher Sitzung vernommen. Die schutzwürdigen Interessen der Zeugin seien höher zu bewerten als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, eine detailliertere  Begründung gibt das Gericht nicht. Diese Abwägung entspricht dem §171b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Ob eine Begründung, die kaum über das Zitat des Gesetzestextes hinausgeht und nicht auf die Gegebenheiten des Prozesses eingeht, dem Sinn des §174 GVG: „Bei der Verkündung ist in den Fällen der §§ 171b, 172 und 173 anzugeben, aus welchem Grund die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden ist“ entspricht?

Hohes öffentliches Interesse an der Aufklärung der Behauptungen von Bernd K. vorhanden

Die fehlende Begründung, warum das Gericht zu dieser Abwägung gekommen ist, hinterlässt ein „Gschmäckle“: Schließlich hat Bernd K. am ersten Verhandlungstag durchaus Behauptungen aufgestellt, die möglicherweise auf ein „wichtiges Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnis“ oder auf ein „privates Geheimnis“ (§172 GVG) schließen lassen. Für die Aufklärung dieser Behauptungen besteht durchaus ein sehr hohes öffentliches Interesse. Die Familie steht derzeit ganz besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Da ausgerechnet der Ehemann der Zeugin die Polizei informiert hat und er durch sein politisches Amt selbst im öffentlichen Interesse steht, sollte ein besonders hohes öffentliches Interesse gegeben sein. Außerdem war die Zeugin mit einem erfahrenen Anwalt als Zeugenbeistand erschienen, der an einzelnen heiklen Stellen durchaus hätte eingreifen können bei einer öffentlichen Vernehmung.

In einigen Fällen sexuellen Missbrauchs werden intimste Details öffentlich angesprochen – ob es in diesem Verfahren verhältnismäßig war, die Öffentlichkeit auszuschließen, ist hinsichtlich solcher Verfahren mehr als fraglich.

Einschlägiger Strafregistereintrag

Am fünften und letzten Verhandlungstag verkündete das Gericht, dass möglicherweise nur eine versuchte Brandstiftung und keine vollendete Brandstiftung vorliegt – damit könnte eine Haft vom Tisch sein. Auch teilte das Gericht mit, dass Bernd K. bereits einen einschlägigen Strafregistereintrag hat: Bereits im Jahre 2016 wurde er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen übler Nachrede verurteilt. Wie im aktuellen Fall hatte er auch damals über Facebook Behauptungen über eine Person verbreitet. Die Höhe des vom Gericht angesetzten Tagessatzes lässt darauf schließen, dass Bernd K. damals nicht allzu gut verdient hat.

Der öffentliche Teil der Verhandlung endet damit, dass Richterin Bezold der Öffentlichkeit erklärt, dass aufgrund der nichtöffentlichen Zeugenaussage auch die Schlussworte von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Beschuldigtem nicht öffentlich sind. Was die vermeintliche Hauptbelastungszeugin ausgesagt hat, das erfährt die Öffentlichkeit nicht.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Berliner Charité untersucht Infektionsrisiko im ÖPNV

Nach dem positiven Votum der Ethikkommission hat die Research Organisation der Berliner Charité in dieser Woche mit ihrer unabhängigen wissenschaftlichen Studie zur Untersuchung des COVID-19-Infektionsrisikos im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) begonnen, teilt das baden-württembergische Verkehrsministerium mit. In den kommenden etwa fünf Wochen werden mindestens 650 ausgewählte Pendler im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) von den Wissenschaftlern und Medizinern untersucht. Ziel der Studie, die von den Bundesländern und vom Branchenverband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) initiiert wird, ist es, das Risiko einer Infektion mit COVID-19 durch die regelmäßige Nutzung von Bussen und Bahnen abzuschätzen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im April vorliegen. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann in der Pressemitteilung: „Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat sich sehr für diese Studie eingesetzt. Wir wollen wissenschaftliche Klarheit für die Fahrgäste, ob es ein Ansteckungsrisiko gibt beziehungsweise wie hoch es ist. Wir haben Grund zur Annahme, dass es kein erhöhtes Risiko gibt. Aber das soll überprüft werden.“

„Wir möchten belastbare Erkenntnisse zum tatsächlichen Infektionsrisiko von Fahrgästen erlangen“

Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, die Bremer Senatorin Maike Schaefer, sagte: „Die Verkehrsunternehmen haben in den zurückliegenden Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Risiko der Ansteckung im ÖPNV zu reduzieren. Neben der Sensibilisierung der Fahrgäste die Hygieneregeln einzuhalten, wurden Reinigungsintervalle drastisch erhöht, die Lüftung der Fahrgastbereiche deutlich intensiviert und trotz erheblicher Fahrgastrückgänge das annähernd vollständige Betriebsprogramm für die Kunden angeboten. Gerade mit der letzten Maßnahme steht den Fahrgästen in vielen Fällen mehr Raum im einzelnen Fahrzeug zur Verfügung. Dennoch ist die Unsicherheit hinsichtlich des Infektionsrisikos bei der Nutzung von Bus und Bahn bei vielen Menschen groß. Mit der Studie möchten wir belastbare Erkenntnisse zum tatsächlichen Infektionsrisiko von Fahrgästen bei der regelmäßigen Nutzung von Bussen und Bahnen erlangen. Damit möchten wir die Diskussionen zum Infektionsrisiko auf Basis einer wissenschaftlichen Grundlage
führen können.“

Repräsentatives Untersuchungsgebiet

Die Länder haben im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz gemeinsam entschieden, die Studie zu fördern. Die Federführung liegt dabei beim Land Baden-Württemberg. Durchgeführt wird die Studie im Auftrag des VDV von der Charité Research Organisation. Finanziell beteiligen sich die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Untersuchungsgebiet ist das Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbunds. Dort leben rund fünf Millionen Menschen in Großstädten, Ballungsräumen und ländlicheren Gebieten. Werktäglich sind etwa 2,5 Millionen Fahrgäste mit Bussen und Bahnen unterwegs. Die durchschnittliche Reiseweite pro Tag beträgt dabei elf Kilometer. Damit ist das RMV-Gebiet repräsentativ für eine Nahverkehrsnutzung, wie sie bundesweit täglich stattfindet.

„Oberste Priorität ist, dass unsere Fahrgäste sicher unterwegs sein können“

„Es ist die oberste Priorität der ÖPNV-Branche, dass unsere Fahrgäste sicher in Bus und Bahn unterwegs sein können. Deswegen unternehmen wir bereits seit dem ersten Tag der Pandemie enorme Anstrengungen, um die Gesundheit von Fahrpersonal und Fahrgästen zu schützen. Die nun anstehende Charité-Studie ist ein weiterer wichtiger Baustein, um aufzuklären, wie es sich mit dem Infektionsrisiko in
Bussen und Bahnen tatsächlich verhält. Für den RMV ist es selbstverständlich, die Studie aktiv zu unterstützen und zu begleiten und wir sind gespannt auf die Ergebnisse“, so Prof. Knut Ringat, Geschäftsführer des RMV und VDV-Vizepräsident.

Auch Schüler untersucht

Die 650 Probanden der Studie müssen täglich einen Fahrweg (einfache Fahrt) von mindestens 15 Minuten im öffentlichen Nahverkehr absolvieren und mindestens 16 Jahre alt sein, sodass auch Schüler untersucht werden. Um die Infektionsrisiken vergleichen zu können, werden von den Teilnehmern je die Hälfte in den kommenden vier Wochen täglich werktags entweder im Individualverkehr (Auto/Fahrrad) oder mit dem ÖPNV zur Arbeit, zur Schule oder zur Ausbildungsstätte pendeln. Alle Studienteilnehmer werden über ihre tägliche Mobilität und weitere Rahmenbedingungen wie etwa Krankheitssymptome ein entsprechendes Tagebuch führen und verpflichten sich, sich im ÖPNV an die geltenden Regeln wie das Tragen einer medizinischen Maske zu halten. Zu Beginn des Untersuchungszeitraums und nach fünf Wochen werden die Probanden per PCR und Antikörpertestung auf eine COVID-19-Infektion untersucht.

Quelle: Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg