„Ich habe ihm schlichtweg vertraut“
Beim Blick ins Publikum schüttelt der Angeklagte den Kopf. Seine Augen sind glasig, sein Blick ist leer. Die Reihen des zweiten Sitzungssaals des Landerichts Heilbronn sind am vergangenen Mittwoch, dem 24. Februar 2021, voll besetzt. Ein Lehrer der Waldorfschule in Waldenburg ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft sprach im Prozessauftakt von Vergewaltigung. Es geht um vermeintliche Vergehen, weswegen sich derzeit ein ehemaliger Lehrer der Waldorfschule in Schwäbisch Hall vor dem Landgericht Heilbronn verantworten muss. Am zweiten Prozesstag am Mittwoch, den 24. Februar 2021, sagte unter anderem ein Jugendsozialarbeiter der Waldorfschule aus.
„Ich habe ihm schlichtweg vertraut“
Als erster Zeuge sagt der Jugendsozialarbeiter der Waldorfschule aus. „Am 27. Juli kamen vier Mädchen auf mich zu und haben um einen Termin gebeten. Sie haben von Grenzüberschreitungen berichtet, die sie mit ihrem Klassenlehrer über die Jahre erlebt haben.“ Die „Grenzüberschreitungen“ gingen, laut dem Schulsozialarbeiter, von Kitzeln gegen den Willen der Kinder, Streicheln von Bauch-, Brust- und Intimbereich eines Mädchens, das über Bauchweh klagte, bis hin zu Tonaufnahmen von Schülerinnen und Drohungen. Die Übergriffe gipfelten, nach Aussage der Mädchen, 2016 in einem Vorfall im Schullandheim in Obersteinach. Dort habe der 63-Jährige das Opfer im Schlaf schwer sexuell missbraucht. Ein Blitzeinschlag in der Turnhalle habe den Missbrauch unterbrochen und der Schülerin die Möglichkeit gegeben, sich aus der Situation zu befreien.
„Das Mädchen wollte nicht, dass anderen Schüler:innen dasselbe widerfährt“
Die Mädchen hätten zwar Angst vor der Reaktion des Lehrers gehabt, sollte er von dem Gespräch mit dem Schulsozialarbeiter erfahren, denn sie schätzten ihn als unberechenbar ein. Allerdings habe sich das Opfer nichtsdestotrotz dazu entschieden, sich in diesem Fall Hilfe zu holen, um zu verhindern, dass der Angeklagte im neuen Schuljahr wieder eine erste Klasse übernimmt. „Das Mädchen wollte nicht, dass anderen Schülerinnen dasselbe widerfährt. Außerdem wollte sie, dass der Angeklagte zu dem steht, was er gemacht hat“, so der Schulsozialarbeiter. Der Angeklagte scheint sich seiner Schuld durchaus bewusst gewesen zu sein, denn er habe rund zwei Jahre nach dem Übergriff das Opfer zweifach darauf angesprochen, ob sie jemals ein unangenehmes sexuelles Erlebnis mit einem älteren Mann gehabt habe. Vermutlich um herauszufinden, ob sie sich an den Vorfall erinnere. Außerdem berichtet der Schulsozialarbeiter von einem weiteren Missbrauchsfall, in dem der Angeklagte einer Schülerin gegenüber übergriffig geworden sei, der allerdings schon 20 Jahre zurückliege. Eine Frau, die mit 16 Jahren vom Angeklagten sexuell missbraucht worden sei, habe sich im Laufe der Ermittlungen offenbart, um die Mädchen zu unterstützen. An der Waldorfschule gibt es keinen Handlungsleitfaden für den Fall des sexuellen Missbrauchs von Schüler:innen.
Der Angeklagte scheint sich seiner Schuld durchaus bewusst gewesen zu sein
Als zweiter Zeuge ist der Vater eines der Opfer geladen. Der Witwer sagt, seine Tochter habe ihn noch nie angelogen. Als er von den Missbrauchsvorwürfen erfahren habe, sei er wie betäubt gewesen. Der 63-jährige Angeklagte sei, laut dem Vater nicht nur der Klassenlehrer des Opfers gewesen, sondern auch eine absolute Vertrauensperson der Schülerin. „Auch ich habe ihm schlichtweg vertraut“, erzählt der 46-Jährige. Das Verhältnis zwischen Schülerin und Lehrer habe sich nach dem Vorfall im Schullandheim schlagartig verändert, was auch dem Vater des Mädchens aufgefallen sei.
Nach einem Bootsausflug
Die dritte Zeugin ist die Mutter des zweiten Opfers. Die Heilpraktikerin gibt wieder, wie ihre Tochter den Missbrauch geschildert hat: Das Opfer habe nach einem Bootsausflug 2014 bei dem Beschuldigten übernachtet. Er habe sich in ihr Zimmer geschlichen und sie im Schlaf missbraucht. Das Mädchen sei aufgewacht, in eine Art Schockstarre verfallen, und unfähig gewesen, sich zu bewegen. Erst nachdem der Angeklagte das Zimmer verlassen habe, habe sie sich wieder rühren können. Anschließend sei der Lehrer in das Zimmer des Mädchens gekommen und habe sie gefragt, ob sie schlecht geträumt habe.
Angeklagter ist fünffacher Vater
Ein Muster ist dahingehend zu erkennen, dass der angeklagte fünffache Vater nach beiden Taten versucht haben soll zu prüfen, ob die Mädchen sich an die mutmaßlichen Taten erinnerten. Im Gerichtssaal versucht er immer wieder mit Beispielen zu belegen, dass er ein gutes Verhältnis zu seinen SchülerInnen gehabt habe. Er suchte den Kontakt und sprach die Eltern der Kinder mit Vornamen an.
Am dritten März 2021 wird die Verhandlung fortgeführt.
Text: Priscilla Dekorsi


