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SIGLOCH-Gelände: Kompromiss über Neubebauung in Sicht

Wie bereits vor der nichtöffentlichen Sitzung des Gestaltungsausschusses, die am Freitag, den 26. Febraur 2021 um 18:00 stattfindet,  bekannt wurde, zeichnet sich bei der Bebauung des Siglochgeländes zwischen Langenburger Strasse und Kapellenweg ein Kompromiss zwischen Anwohnern und Bauherren ab.

Verzicht auf ein Stockwerk?

Dieses geplante Haus war den Anwohnern zu wuchtig – jetzt wird es wohl etwas niedriger geplant werden. Bild: Stadt Künzelsau

Geplant waren 5 Mehrfamilienhäuser, von denen zumindest eines so hoch geplant war, dass Anwohner laute Kritik an der Planung äußerten (GSCHWÄTZ berichtete ). Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben am 13. Oktober 2020 zur Neubewertung an den Gestaltungsausschuß zurückverwiesen. GSCHWÄTZ erfuhr nun vorab, dass die Bauherren bei diesem Gebäude möglicherweise auf ein Geschoß verzichten werden.

Ob man auch bezüglich der Zufahrt über den Kapellenweg, die wegen der Enge von den Anwohnern ebenfalls kritisiert wurde, zu einem Kompromiss gekommen ist, ist noch nicht bekannt.

Text: Matthias Lauterer




Lehrer:innen bekommen „keinen Impfstoff zweiter Klasse“, betont das Regierungspräsidium Baden-Württemberg

„Ab sofort beginnen AstraZeneca-Impfungen in den Impfzentren“, titelte das Regierungspräsidium in Baden-Württemberg am 20. Februar 2020. Da es mittlerweile immer mehr Kritik an diesem Impfstoff gibt, unter anderem wegen starken Nebenwirkungen und vermeintlich verminderter Schutzwirkung, insbesondere hinsichtlich der Virusmutationen hat das Regierungspräsidium auf seiner Internetseite in einer Überschrift noch einmal direkt betont: „AstraZeneca ist kein Impfstoff zweiter Klasse.“

Lehrer:innen werden bei den Impfungen nun vorgezogen in Baden-Württemberg

450.000 Impfdosen von AstraZeneca erwartet die baden-württembergische Regierung bis Mitte März 2021. Diese sollen nun insbesondere auch an Lehrer:innen verimpft werden: „Damit können wir mehr Menschen ein Impfangebot machen. Lehrkräfte sowie Erzieher:innen sollen in die zweite Impfpriorisierung vorgezogen und zeitnah geimpft werden.“

450.000 Impfdosen sollen verimpft werden

Pflegekräfte bei ambulanten Pflegediensten, medizinisches Personal sowie Ärzt:innen, die in Corona-Schwerpunktpraxen arbeiten oder Pflegeheime betreuen, sind aktuell schon in der ersten Priorität impfberechtigt. Weil der Impfstoff bisher zu knapp war, konnten einige von ihnen bisher noch keine Impftermine vereinbaren. Das ändert sich jetzt mit dem Impfstoff von AstraZeneca, so das Regierungspräsidium.

Durch die 450.000 Impfdosen könne sich nun jeder, der in die erste Impfkategorie falle, impfen lassen – allerdings nur im Alter von 18 bis 64 Jahren. Viele Bürger, die in die erste Impfkategorie fallen, sind ist allerdings über 80 Jahre und somit für diesen Impfstoff nicht geeignet. Ob diese Alterseingrenzung mit den hohen Nebenwirkungen zu tun hat, ist bislang nicht bekannt. Als offizieller Grund wird darauf verwiesen, dass es bislang noch keine hinlänglichen Studien bezüglich älterer Menschen gäbe.

Nicht ohne Grund wird AstraZenaca derzeit nur für Menschen ab 18 bis 64 Jahren empfohlen

Warum es angesichts dessen, dass die älteren Menschen als höchste Risikogruppe als erstes geimpft werden sollen, genau diesbezüglich keine hinlänglichen Studien bei AstraZeneca gibt, ist mehr als fraglich.

Voraussichtlich Anfang/Mitte März 2021 kann in Baden-Württemberg laut dem Regierungspräsidium damit begonnen werden, Impfberechtigte im Alter von 18 bis 64 aus der zweiten Priorität zu impfen. Das sind zum Beispiel Haus- und Zahnärzte, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit einem hohen Infektionsrisiko sowie Personen mit einer geistigen Behinderung oder mit Trisomie 21. In Baden-Württemberg werden außerdem Lehrer:innen sowie Erzieher:innen bei den Impfungen vorgezogen und in die zweite Priorisierungsstufe eingruppiert.

„Beträchtliches Risiko, sich anzustecken“

„Pflegekräfte und Ärzt:innen leisten in dieser Pandemie Großartiges. Sie gehen in Ihrer Arbeit oft bis an die Belastungsgrenzen und auch darüber hinaus, oft verbunden mit einem beträchtlichen Risiko, sich selbst anzustecken. Ich bin sehr froh, dass wir den Unter-65-Jährigen aus diesen Berufsgruppen nun deutlich schneller ein Impfangebot machen können als bisher gedacht“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

Gesundheitsminister Manne Lucha warnt davor, AstraZeneca schlechtzureden

Der Gesundheitsminister warnte zugleich davor, den Impfstoff von AstraZeneca schlechtzureden: „AstraZeneca ist genauso geeignet die Pandemie zu bekämpfen wie die beiden andern Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna. Auch der Impfstoff von AstraZeneca verhindert, dass Menschen nach einer Corona-Infektion einen schweren oder tödlichen Verlauf erleiden – und darum geht es bei einer Impfung. Alle drei Impfstoffe haben ein umfangreiches Zulassungsverfahren durchlaufen. Von der STIKO wird der Impfstoff von AstraZeneca wie die beiden anderen als wirksamer Impfstoff empfohlen. Klar ist also: AstraZeneca ist kein Impfstoff zweiter Klasse, im Gegenteil. Ich habe kein Verständnis, wenn sich Menschen damit nicht impfen lassen wollen.“

„Habe kein Verständnis dafür“

Die vereinzelt auftretenden Nebenwirkungen wie Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und Krankheitsgefühle würden auch bei anderen Impfungen auftreten  – und sie zeigen, dass der sich Körper nach einer Impfung aktiv eine Immunantwort erarbeitt. Symptome wie Kopfschmerzen oder Fieber entsprächen auch ganz dem, was bereits in Studien publiziert wurde.

Die nächsten Wochen werden im Ländle die Bürger mit AstraZeneca geimpft

Der Impfstoff von AstraZeneca werde ab sofort in den Kreisimpfzentren und den Zentralen Impfzentren zur Verfügung stehen. Die Terminvergabe für die Berechtigten unter 65 erfolgt dabei zentral über die Hotline 116 117 sowie vor allem über Impfterminservice.de. Aufgrund der großen Menge an AstraZeneca werden in den nächsten Wochen viele Termine verfügbar sein.

Was ist beim Impftermin mitzubringen?

Die Mitarbeiter:innen  brauchen für den Impftermin eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber. Diese ist der Nachweis über ihre Impfberechtigung. Vorlagen dafür gibt es in auf den Seiten der Landesregierung: FAQs zur Corona-Impfung unter „Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?“

Seit dem 20. Februar 2021 sind folgende Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren aus der Piorität 2 der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zusätzlich zu den bisherigen Personengruppen der Priorität 1 der Corona-Impfverordnung des Bundes impfberechtigt:

  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen. Dazu gehören:
    • Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (z.B. Physio-, Ergotherapie, Podologie).
    • Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt.
    • Abstrichzentren mit Patientenkontakt.
    • Personal des öffentlichen Gesundheitsdiensts mit Patientenkontakt.
    • Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern.
    • Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie.
    • Personal in der stationären Suchtbehandlung und -rehabilitation.
    • Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
  • Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
    • Demenz: Grundsätzlich über Impfungen nach Priorität 1 gemäß § 2 Corona-Impfverordnung in Pflegeheimen abgedeckt.
    • Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe, sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe.
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung.
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind etwa auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.

Bei der Terminvergabe über die Onlineplattform ist zu beachten: Lehrer:innen und Lehrer, Erzieher:innen sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen sind dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen. Das Land nutzt hier das System des Bundes und ist darauf angewiesen, dass der Bund die Texte des Buchungssystems ändert. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zur Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu vereinbaren, wenn sie unter 65 Jahre alt sind. Die so gebuchten Termine sind gültig. Die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren.




Das Anzünden des Schlosses stünde weiterhin zur Debatte, Richterin Bezold ist es daher „unwohl“

Am Donnerstag, den 25. Februar 2021, wurde das Urteil im „Dörzbacher Scheunenbrand-Prozess“ (GSCHWÄTZ berichtete) gesprochen. Bernd K. wurde zur Last gelegt, eine Scheune angezündet sowie in diesem Zusammenhang vielfache Beleidigungen und Bedrohungen ausgesprochen zu haben. Es war zu „ergründen, ob eine psychische Erkrankung vorliegt“, so das Gericht.

Gericht spricht von „Wahngebilde“

Das Gericht erkannte eine psychische Krankheit und ordnete daher eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an, da es dem Sachverständigen Dr. Thomas Heinrich in der psychiatrischen Beurteilung gefolgt ist, dass die Taten krankheitsbedingt seien und Bernd K „alle Beteiligten in sein Wahngebilde einbezogen hat“.

Das Gericht fasst zusammen, dass sich das Verhalten von Bernd K. Anfang 2019 zu verändern begann, er wurde aggressiver und feindseliger gegen Menschen und startete „wegen Kleinigkeiten zunächst verbale Aktionen gegen Beteiligte“, unter anderem gegen den Hausmeister des Vermieters. Einen Grund für diese Veränderung nannte das Gericht nicht, möglicherweise lag der Auslöser in der beruflichen Sphäre.

Beziehung zerbrochen

Die Beziehung zur Ehefrau seines Vermieters ging an diesem Verhalten zugrunde und sie zog sich ohne ein klärendes Gespräch zurück. Als Provokation sandte Bernd K. das obszöne Foto an seine ehemalige Geliebte, wodurch diese den Kontakt völlig abbrach. Darauf begann Bernd K. „gegen die Frau und alle, die ihr zur Seite stehen, aus allen Rohren zu schießen.“ Es folgte die fristlose Kündigung der Wohnung, die Mitnahme der Möbel des Vermieters, die Sicherung von Bernd K.s Motorrädern durch den Vermieter. „Wohnsitzlos – beziehungslos – arbeitslos“ sei er damals gewesen, resümiert die Richterin. Ein längerer Klinikaufenthalt in Tauberbischofsheim folgte.

Chance eines Neuanfangs nicht genutzt

Mit der Hilfe der Betreuerin R., die ihn nach der Entlassung aus dem Krankenhaus unterstützte, habe Bernd K. die Chance auf einen Neuanfang gehabt. Diverse finanzielle Probleme waren von R gelöst worden, auch der Austausch der gegenseitig einbehaltenen Gegenstände war in die Wege geleitet. Diese Chance hat Bernd K. vertan: „Die Geschehnisse verarbeitet er wahnhaft“, sagte Richterin Bezold, „Er beginnt einen Privatkrieg gegen alle, die nicht auf seiner Seite stehen.“ Seine Bekannten hätten für ihn „gewechselt von Freund zu Feind“.

Ein „Manifest“

Richterin Bezold zitiert einige Sätze aus Kapitel 13 (!) eines mehrere hundert sSeiten langen Schreibens an das Gericht. Dort lässt sich Bernd K. über seine Vorhaben aus, spricht mit militärischer Sprache von „Partisanenkrieg“ und „Kampfzone“ und davon, dass auch das Schloss angezündet werden könne. Für seine Betreuerin plant er ein „abgespecktes Programm“. Es wird einem kalt, wenn man das hört und man fühlt sich an „Manifeste“ erinnert, wie sie Attentäter verfassen.

Sachverständiger spricht von „hypomanische Störung“

Der Sachverständige Dr. Thomas Heinrich erkennt eine „hypomanische Störung“ bei Bernd K. und „bei allen Taten eine erheblich verminderte Steuerung“, auch seien weitere Taten zukünftig nicht ausschliessbar. Damit wären die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einweisung gegeben.

In der rechtlichen Würdigung folgt das Gericht dem Sachverständigen. Bernd K. habe die Taten zugegeben, sowohl in der Verhandlung als auch in seinen Schreiben an das Gericht. Eine Verurteilung nach dem Strafrecht käme nach dem Gutachten des Sachverständigen, dem mehrhundertseitigen Schreiben und aufgrund der „Gefährdungsprognose“ nicht in Betracht. Entgegen dem Plädoyer des Verteidigers sieht das Gericht die Taten von Bernd K. als „noch nicht abgeschlossen“ an. Das Anzünden des Schlosses stünde weiterhin zur Debatte, Richterin Bezold ist es daher „unwohl“. Sie verweist nochmals auf die von Bernd K. verfassten Schriftstücke und Mails und stellt fest, dass „sein Wahnsystem immer größer geworden“ sei – Politiker, die Klinik, den Sachverständigen habe er in das Wahnsystem eingeschlossen.

Fehlende Krankheitseinsicht, bisher Behandlung verweigert

Vor dem Hintergrund, dass Bernd K. wegen fehlender Krankheitseinsicht bisher unbehandelt geblieben ist, kann das Gericht keine Möglichkeit zur Aussetzung auf Bewährung erkennen.

Richterin Bezold rät Bernd K., „wenigstens den Versuch einer Behandlung zu machen“, vor allem wegen seiner Lebensperspektive und schließt die Sitzung.

Bernd K. sorgt für ungewöhnliches Ende der Verhandlung

Bernd K. ergreift noch einmal das Wort und will der Richterin „auch etwas mitgeben“: Zum einen den Rat, während der juristischen Ausbildung auch mal ein „berufsbegleitendes Praktikum“ zu machen, zum anderen weitere „222 Seiten gehobene Literatur“, wie er es ausdrückt. Richterin Bezold verweist mit sichtlich gequältem Gesichtsausdruck darauf, dass das Verfahren bereits abgeschlossen sei, auch sein Anwalt wirkt auf Bernd K. ein. Niemand will das dicke Schriftstück in die Hand nehmen. Also verkündet Bernd K., dass er dann auch dieses Schriftstück an die Staatsanwaltschaft München weitergeben werde.

Wie geht es mit Bernd K. weiter ?

Zunächst hat Bernd K. die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einzulegen. In einer Revision wird allerdings der Fall nicht noch einmal aufgerollt, es wird nur auf Rechtsfehler des Gerichts geprüft. Sollte das Revisionsgericht Rechtsfehler erkennen, kann das Verfahren vor einer anderen Kammer des Landgerichts noch einmal beginnen.

Bernd K.s Anwalt, Michael Donath, zitiert eine Statistik, dass die Dauer solcher Unterbringungen im Schnitt 5 – 6 Jahre andauert, je nach Behandlungserfolg. Im Falle eines Strafprozesses hätte aufgrund der Vergehen, vor allem da die Brandstiftung nicht vollendet war, die Möglichkeit bestanden, dass Bernd K. nicht einmal zu einer Haftstrafe oder zumindest zu einer Haftstrafe zur Bewährung verurteilt worden wäre.

Text: Matthias Lauterer




Landtagsabgeordneter Anton Baron will zum Wahlkampf in jede Gemeinde

Der AfD-Landtagsabgeordnete und -kandidat Anton Baron hält in jeder Gemeinde des Wahlkreises einen Infostand ab. Baron wird unter Einhaltung der Coronaverordnung Infomaterial herausgegeben und Fragen beantworten.

Die ersten Termine sind am Montag, den 01. März 2021 von 15.30 bis 16.30 Uhr auf dem Parkplatz Ochsentaler Straße in Mulfingen, am gleichen Tag von 17 bis 18 Uhr in Blaufelden auf dem Parkplatz der Mehrzweckhalle. Am Dienstag, den 02. März von 15.30 bis 16.30 Uhr auf dem Marktplatz von Gerabronn sowie von 17 bis 18 Uhr auf dem Schrozberger Marktplatz. Am Dienstag, den 03. März, ist Anton Baron von 15.30 bis 16.30 Uhr auf dem Krautheimer Marienplatz und von 17 bis 18 Uhr in Dörzbach auf dem Marktplatz.

Am darauffolgenden Mittwoch, den 04. März, kommt er Landtagsabgeordnete von 15.30 bis 16.30 Uhr nach Langenburg auf den Marktplatz und am gleichen Tag von 17 bis 18 Uhr nach Braunsbach ebenfalls auf den Marktplatz. Am Donnerstag, den 05. März, ist er von 15.30 bis 16.30 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bretzfeld sowie von 17 bis 18 Uhr vor dem Rathaus/der Kirche in Waldenburg. Am vorläufig letzten Tag, Freitag, den 06. März, ist er jeweils zwischen elf und 13 Uhr Künzelsau am Alten Rathaus und auf dem Öhringer Marktplatz.

Quelle: Pressemitteilung vom Landtagsbüro von Anton Baron




„Die Pflege braucht unsere politische Unterstützung“

Der SPD-Landtagskandidat Patrick Wegener besuchte die Katholische Sozialstation im Jagsttal und informierte sich gemeinsam mit Geschäftsführer Norbert Hackmann und Pflegedienstleiterin Zeljka Primorac über deren Arbeit in Krautheim, heißt es in einer Pressemitteilung. „Wir müssen bei der Pflege wieder stärker den Menschen in den Mittelpunkt rücken – Patientinnen und Patienten, Gepflegte, pflegende Angehörige oder medizinisches Personal. Diese Fachkräfte ermöglichen die würdige gesundheitliche Versorgung aller“, stellte der Hohenloher SPD-Landtagskandidat klar.

Breites Leistungsspektrum

Die Sozialstation bietet ein breites Spektrum an Leistungen an: unter anderem Kranken- und Altenpflege, Fußpflege oder Essen auf Rädern. Wegener dazu: „Vor allem die langen Wege im ländlichen Raum stellen die Sozialstation vor Herausforderungen, die im Sinne der Gepflegten bewältigt werden. Die Pflege braucht unsere politische Unterstützung, damit der Beruf attraktiver wird und vor allem mehr Zeit, für die zu Pflegenden geschaffen wird.“

Persönlicher Austausch

„Vertrauen schafft man durch das persönliche Gespräch. Ich will wissen, was den Menschen unter den Nägeln brennt – mit Maske, Abstand und Anstand“, erklärt der Öhringer Stadtrat. Deshalb bietet er an folgenden Infoständen die Möglichkeit für den persönlichen Austausch: Freitag, den 26. Februar 2021, von 14 bis 15 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bretzfeld. Einen Tag später, Samstag, den 27. Februar von 9 bis 10 Uhr bei Trunk in Pfedelbach am gleichen Tag von 10 bis 12 Uhr auf dem Wochenmarkt in Öhringen.

Darüber hinaus gibt es jeden Montag von 17 bis 18 Uhr eine Sprechstunde mit Patrick Wegener – per Telefon oder Nachricht unter der Nummer 0160 8970 390.

Quelle: Pressemitteilung von Patrick Wegener




Corona in einem Pflegeheim im Kochertal

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Mittwoch, den 24. Februar 2021, insgesamt 23 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 87,9 pro 100.000 Einwohner.

Von den laborbestätigten Fällen der vergangenen Tage war unter anderem auch ein Pflegeheim im Kochertal betroffen. Alle Bewohner haben bereits die zweite Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten. Aktuell sind neun Fälle unter dem Pflegepersonal bestätigt, diese betreffen die Mitarbeiter, die das Impfangebot nicht angenommen hatten. Einige wenige Bewohner wurden trotz vollständigem Impfschutz positiv auf das Coronavirus getestet. „Uns wurde bisher nur von milden Krankheitsverläufen bei Geimpften berichtet. Das freut uns sehr und bestätigt die Angaben zur hohen Wirksamkeit des Impfstoffes“, so Dr. Julia Hammerich, stellvertretende Fachdienstleitung im Gesundheitsamt des Hohenlohekreises.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 




„Ich habe ihm schlichtweg vertraut“

Beim Blick ins Publikum schüttelt der Angeklagte den Kopf. Seine Augen sind glasig, sein Blick ist leer. Die Reihen des zweiten Sitzungssaals des Landerichts Heilbronn sind am vergangenen Mittwoch, dem 24. Februar 2021, voll besetzt. Ein Lehrer der Waldorfschule in Waldenburg ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft sprach im Prozessauftakt von Vergewaltigung. Es geht um vermeintliche Vergehen, weswegen sich derzeit ein ehemaliger Lehrer der Waldorfschule in Schwäbisch Hall vor dem Landgericht Heilbronn verantworten muss. Am zweiten Prozesstag am Mittwoch, den 24. Februar 2021, sagte unter anderem ein Jugendsozialarbeiter der Waldorfschule aus.

„Ich habe ihm schlichtweg vertraut“

Als erster Zeuge sagt der Jugendsozialarbeiter der Waldorfschule aus. „Am 27. Juli kamen vier Mädchen auf mich zu und haben um einen Termin gebeten. Sie haben von Grenzüberschreitungen berichtet, die sie mit ihrem Klassenlehrer über die Jahre erlebt haben.“ Die „Grenzüberschreitungen“ gingen, laut dem Schulsozialarbeiter, von Kitzeln gegen den Willen der Kinder, Streicheln von Bauch-, Brust- und Intimbereich eines Mädchens, das über Bauchweh klagte, bis hin zu Tonaufnahmen von Schülerinnen und Drohungen. Die Übergriffe gipfelten, nach Aussage der Mädchen, 2016 in einem Vorfall im Schullandheim in Obersteinach. Dort habe der 63-Jährige das Opfer im Schlaf schwer sexuell missbraucht. Ein Blitzeinschlag in der Turnhalle habe den Missbrauch unterbrochen und der Schülerin die Möglichkeit gegeben, sich aus der Situation zu befreien.

„Das Mädchen wollte nicht, dass anderen Schüler:innen dasselbe widerfährt“

Die Mädchen hätten zwar Angst vor der Reaktion des Lehrers gehabt, sollte er von dem Gespräch mit dem Schulsozialarbeiter erfahren, denn sie schätzten ihn als unberechenbar ein. Allerdings habe sich das Opfer nichtsdestotrotz dazu entschieden, sich in diesem Fall Hilfe zu holen, um zu verhindern, dass der Angeklagte im neuen Schuljahr wieder eine erste Klasse übernimmt. „Das Mädchen wollte nicht, dass anderen Schülerinnen dasselbe widerfährt. Außerdem wollte sie, dass der Angeklagte zu dem steht, was er gemacht hat“, so der Schulsozialarbeiter. Der Angeklagte scheint sich seiner Schuld durchaus bewusst gewesen zu sein, denn er habe rund zwei Jahre nach dem Übergriff das Opfer zweifach darauf angesprochen, ob sie jemals ein unangenehmes sexuelles Erlebnis mit einem älteren Mann gehabt habe. Vermutlich um herauszufinden, ob sie sich an den Vorfall erinnere. Außerdem berichtet der Schulsozialarbeiter von einem weiteren Missbrauchsfall, in dem der Angeklagte einer Schülerin gegenüber übergriffig geworden sei, der allerdings schon 20 Jahre zurückliege. Eine Frau, die mit 16 Jahren vom Angeklagten sexuell missbraucht worden sei, habe sich im Laufe der Ermittlungen offenbart, um die Mädchen zu unterstützen. An der Waldorfschule gibt es keinen Handlungsleitfaden für den Fall des sexuellen Missbrauchs von Schüler:innen.

Der Angeklagte scheint sich seiner Schuld durchaus bewusst gewesen zu sein

Als zweiter Zeuge ist der Vater eines der Opfer geladen. Der Witwer sagt, seine Tochter habe ihn noch nie angelogen. Als er von den Missbrauchsvorwürfen erfahren habe, sei er wie betäubt gewesen. Der 63-jährige Angeklagte sei, laut dem Vater nicht nur der Klassenlehrer des Opfers gewesen, sondern auch eine absolute Vertrauensperson der Schülerin. „Auch ich habe ihm schlichtweg vertraut“, erzählt der 46-Jährige. Das Verhältnis zwischen Schülerin und Lehrer habe sich nach dem Vorfall im Schullandheim schlagartig verändert, was auch dem Vater des Mädchens aufgefallen sei.

Nach einem Bootsausflug

Die dritte Zeugin ist die Mutter des zweiten Opfers. Die Heilpraktikerin gibt wieder, wie ihre Tochter den Missbrauch geschildert hat: Das Opfer habe nach einem Bootsausflug 2014 bei dem Beschuldigten übernachtet. Er habe sich in ihr Zimmer geschlichen und sie im Schlaf missbraucht. Das Mädchen sei aufgewacht, in eine Art Schockstarre verfallen, und unfähig gewesen, sich zu bewegen. Erst nachdem der Angeklagte das Zimmer verlassen habe, habe sie sich wieder rühren können. Anschließend sei der Lehrer in das Zimmer des Mädchens gekommen und habe sie gefragt, ob sie schlecht geträumt habe.

Angeklagter ist fünffacher Vater

Ein Muster ist dahingehend zu erkennen, dass der angeklagte fünffache Vater nach beiden Taten versucht haben soll zu prüfen, ob die Mädchen sich an die mutmaßlichen Taten erinnerten. Im Gerichtssaal versucht er immer wieder mit Beispielen zu belegen, dass er ein gutes Verhältnis zu seinen SchülerInnen gehabt habe. Er suchte den Kontakt und sprach die Eltern der Kinder mit Vornamen an.

Am dritten März 2021 wird die Verhandlung fortgeführt.

Text: Priscilla Dekorsi

 

 

 




Sparkasse Hohenlohekreis: Förderkreditvolumen nahezu verdreifacht

Wie aus einer Pressemitteilung der Sparkasse Hohenlohekreis hervorgeht, gehört die Sparkasse Hohenlohekreis weiterhin zu den aktivsten Förderberatern im Land. Für eine hervorragende Förderberatung gab es wiederholt eine Auszeichnung der Landesbank Baden-Württemberg.

Förderkredite in 2020 nahezu verdreifacht

Die Sparkasse Hohenlohekreis hat im Jahr 2020 Förderkredite in Höhe von 68 Millionen Euro an ihre Kunden vermittelt (2019: 27,111 Millionen) und gehört damit zu den aktivsten Förderberatern in Baden-Württemberg. Mehr als die Hälfte, nämlich 39 Millionen Euro, der Förderkredite gingen in den privaten Wohnungsbau. Das Zentralinstitut Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat die Sparkasse Hohenlohekreis deshalb als „Premium-Partner Förderberatung“ ausgezeichnet. Zum Jahreswechsel hatte die Sparkasse Hohenlohekreis einen Förderkreditbestand von 244 Millionen Euro.

Gute Bewertungen im „Sparkassen-Kundendialog“

Der erfolgreiche Einsatz von Fördermitteln im gewerblichen wie auch im privaten Kundengeschäft bestätigt der Sparkasse höchste Beratungsqualität und besten Service. Das deckt sich auch mit dem Vertrauen und der Wertschätzung der Kunden, was sich im Sparkassen-Kundendialog, einer Online-Befragung, die 2020 durchgeführt wurde, widerspiegelt.

Übrigens: Mit einem Anteil von rund 50 Prozent ist die Sparkassen-Finanzgruppe in Baden-Württemberg der führende Anbieter von Förderkrediten der KfW und der L-Bank. Somit tragen die Sparkassen aktiv zur Wirtschaftsförderung bei und unterstützen mit Fördermittel für den Klimaschutz die „Energiewende“ vor Ort.

Quelle: Pressemitteilung der Sparkasse Hohenlohekreis




Keine nächtliche Ausgangssperre mehr für den Hohenlohekreis

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am 23. Februar 2021 insgesamt 16 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 86,1 pro 100.000 Einwohner.

Nächtliche Ausgangssperre ausgelaufen

Am 11.02.2021 hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen. Danach war der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft zwischen 21 Uhr und 5 Uhr nur mit triftigen Gründen gestattet. Am gestrigen Dienstag (23. Februar 2021) lief die Allgemeinverfügung vorerst aus.

Derzeit läuft ein gerichtliches Eilverfahren gegen eine ähnliche Allgemeinverfügung des Landkreises Schwäbisch Hall. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat Bedenken an der formellen Rechtmäßigkeit dieser Allgemeinverfügung geäußert.

Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin

Das Landratsamt Hohenlohekreis weist unabhängig einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung auf die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen gemäß der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hin. Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich derzeit die Angehörigen des eigenen Haushalts (abgeschlossene Wohneinheit) treffen. Es darf nur eine nicht zum Haushalt gehörende Person hinzukommen.

Quelle: Pressemitteilung Landratsamt des Hohenlohekreises




Hört das denn nie auf? Erstmal nicht.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Bei der ersten Coronawelle, die sich über Deutschland im Frühjahr 2020 ergossen hat, hatten Bürger die Hoffnung, dass bis zum Sommer alles schon wieder gut sein würde. Aber so kam es bekanntlich nicht. Im Sommer gab es ein paar Lockerungsmonate, dann ging es wieder in einen Lockdown. Dann dachten viele, 2021 würde besser werden. Doch das Jahr startete noch restriktiver als 2020.

Osterhoffnung ging flöten

Dann gab es die Hoffnung auf die warmen Monate des Jahres 2021 – ähnlich wie ein Jahr zuvor, als die milderen Temperaturen zu niedrigeren Coronazahlen und damit zu Lockerungen der Maßnahmen führten. Doch erst machten diverse Länderminister die Osterhoffnung kaputt, indem sie betonten, dass die Bürger da sicherlich noch nicht in den Urlaub gehen könnten. Dann kam Kanzlerin Angela Merkel hinterher und verwies darauf, dass wir uns bereits in der dritten Welle befänden, demnach seien Coronalockerungsmaßnahmen ja wohl erstmal vom Tisch.

Merkel kündigt dritte Welle an

Mit Glück können Schüler mit dem Wechselmodell nun wieder ein paar Tage im Klassenzimmer anstatt zu Hause verbringen. Fragt sich nur, wie lange. Und nun erklärte Ursula von der Leyen in einem Interview mit der ZEIT, dass wir uns am Anfang eines pandemischen Zeitalters befänden: „Wissenschaftler sagen uns, dass wir uns wahrscheinlich schon im Zeitalter der Pandemien befinden. Das Phänomen wird uns aller Voraussicht nach dauerhaft begleiten.“

Pandemien als Folge der Klimakrise

Als Gründe hierfür sieht von der Leyen unter anderem den Klimawandel, denn: „Sieben von zehn neuen infektiösen Erkrankungen werden vom Tier auf den Menschen übertragen. In den vergangenen Jahren haben wir doch in immer rascherer Folge Epidemien erlebt: Ebola, Sars, Mers, HIV, Zika. Dahinter steht eine größere Krise: die Zerstörung der Natur, Klimawandel, Artensterben, Massentierhaltung. Der Mensch dringt immer tiefer in den natürlichen Lebensraum von Wildtierbeständen vor. Das steigert die Wahrscheinlichkeit, dass neue Viruserkrankungen vom Tier auf den Menschen übergehen. Auch wenn der Kampf gegen diese Pandemie aktuell alles in den Schatten stellt, müssen wir uns parallel der größeren ökologischen Krise dahinter stellen.“

Während auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Forderungen nach einem zeitlich verbindlichen Plan für Lockerungen eine Absage erteilt und einen Inzidenzwert von unter 10 anstreben möchte, haben SPD-geführte Bundesländer nun einen Stufenplan veröffentlicht, den sie gerne für Deutschland umgesetzt haben möchten und bei dem der Inzidenzwert von 50, der bis vor kurzem eigentlich noch als verbindlich galt, wieder richtungsweisend für individuelle Öffnungen sein soll. Danach sollen die Maßnahmen stets an die örtlichen Inzidenzwerte angepasst werden. Das heißt, bei niedrigen Inzidenzwerten dürften sich danach etwa zehn Menschen treffen, bei Inzidenzwerten, die schlechter als 50 sind, nur ein Haushalt mit einer weiteren Person, so wie bisher auch.

Aber auch dieser Stufenplan zeigt: Erst einmal werden die Maßnahmen und Verordnungen nicht verschwinden. Zurück zur Normalität sieht anders aus.

Text: Dr. Sandra Hartmann