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„Übler Scherz“ bei der Impfterminvergabe?

Wie Mike Weise, der Leiter des Kreisimpfzentrums, mitteilt, sind in den vergangenen Tagen mehrere Bürgerinnen und Bürger im KIZ Öhringen vorstellig geworden, die im Zuge der Rückruf-Aktion über die Nummer 116117 telefonisch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten des KIZ erhalten haben.

Ein „übler Scherz“ von Unbekannten

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat klargestellt, dass in der Impfterminvergabe nur Termine vergeben werden können, die auch dort eingestellt sind, sprich innerhalb der Öffnungszeiten. Es wird nun davon ausgegangen, dass es sich diesbezüglich um einen „üblen Scherz“ Unbekannter handelt.

Weise: „Derzeit nur von Freitagnachmittag bis Sonntag in Betrieb.“

„Bitte beachten Sie, dass das KIZ Öhringen derzeit nur von Freitagnachmittag bis Sonntag in Betrieb ist und es auch nur in diesem Zeitraum Termine geben kann“, erklärt KIZ-Leiter Mike Weise. „Sollten Sie einen Termin außerhalb der aktuellen Öffnungszeiten erhalten, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Fehlinformation.“

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamts Hohenlohekreis




Autokorso durch Heilbronn: „Friedensfahrt für unsere Grundrechte und sofortige Beendigung des Lockdowns“

Im Rahmen einer angemeldeten Versammlung „Friedensfahrt für unsere Grundrechte und sofortige Beendigung des Lockdowns“ versammelten sich am Sonntag ab 14 Uhr insgesamt 53 Fahrzeuge mit rund 160 Demonstranten in der Hafenstraße in Heilbronn. Das geht aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn hervor. Die Polizei war mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort, um den Aufzug mit eigentlich 200 angemeldeten Fahrzeugen sicher durch den Straßenverkehr zu geleiten. Gegen 14.30 Uhr begaben sich die Demonstrationsteilnehmer mit ihren 53 Fahrzeugen auf die zugewiesene Strecke. Die Versammlung verlief störungsfrei. Es kam zu keinen Verstößen gegen die Auflagen. Durch den Autokorso kam es in Heilbronn von 14.30 Uhr bis 16.15 Uhr vereinzelt geringe Verkehrsbeeinträchtigungen.

20 neue Coronafälle

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Samstag, 27. Februar 2021, insgesamt 20 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Am heutigen Sonntag wurden keine weiteren laborbestätigten Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 79,0 pro 100.000 Einwohner. Das geht aus einer Meldung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Neuer Rekord im Kreisimpfzentrum

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen hatte auch an diesem Wochenende von Freitag bis Sonntag geöffnet. Insgesamt wurden an diesen drei Tagen rund 1.600 Erst- und Zweitimpfungen mit den Impfstoffen von Biontech und AstraZeneca durchgeführt.

Online vorab alles ausfüllen

Es wird weiterhin aufgrund der höheren Taktung im Kreisimpfzentrum auf die Vorabregistrierung hingewiesen, die jeder Impfling vor seinem Termin online durchführen kann, da dadurch sehr viel Zeit vor Ort eingespart werden könne. Über die Seite www.impfen-bw.de gelangen Bürger:innen, die bereits einen Impftermin erhalten haben, auf eine Seite, auf der sie ihre persönlichen Daten erfassen können sowie einen kurzen Fragenkatalog zum Gesundheitszustand ausfüllen können. Diese Daten werden nur auf dem eigenen Rechner gespeichert. Nachdem die Felder zu den persönlichen Daten und zur Anamnese ausgefüllt wurden, sollte der Laufzettel mit dem QR-Code auf einem DIN-A4 Blatt ausgedruckt oder als PDF-Datei gespeichert werden. Dieser muss ausgedruckt oder digital auf einem Smartphone oder Tablet zum vereinbartem Impftermin im Impfzentrum mitgebracht werden.

 

 




Erneute Ausgangssperre für Schwäbisch Hall

Wie das Landratsamt des Kreises Schwäbisch Hall mitteilt, hat es am Freitag, 26. Februar 2021, eine erneute Allgemeinverfügung in Bezug auf eine nächtliche Ausgangssperre erlassen. Das geht aus einem Bericht der Südwestpresse (swp) hervor. Ab Samstag, den 27. Februar 2021, dürfen Bürger im Kreisgebiet daher im Zeitraum von 21 Uhr bis 5 Uhr ihre Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen – wie bei der vorherigen Ausgangssperre, die am 22. Februar 2021 endete.

Bindende Weisung des Sozialministeriums?

Die Kreisverwaltung beruft sich bei laut swp dieser Maßnahme auf eine bindende Weisung des Sozialministeriums sowie auf das Infektionsschutzgesetz, die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz.
Die Ausgangssperre ist bis zum Sonntag, den 7. März 2021, befristet. Sie soll aber auch unabhängig davon aufgehoben werden, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 50 unterschritten hat.
Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kippt erste Ausgangssperre im Februar 2021
Bis zum 11. Februar 2021 hatte zur Eindämmung der Coronapandemie in ganz Baden-Württemberg eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr gegolten. Diese wurde aber vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gekippt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall erließ deshalb eine Allgemeinverfügung über eine kreisweite Ausgangssperre im Zeitraum von 21 Uhr bis 5 Uhr. Diese lief am 22. Februar 2021 aus und wurde nicht verlängert. Ein Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit der damaligen Allgemeinverfügung wurde am Mittwoch, den 24. Februar 2021, eingestellt.
Inzidenzwert als Maß nicht geeigent, kritisiert unter anderem der Virologe Hendri Streeck
Das Landratsamt sieht den Grundrechtseingriff als „angemessen“ an. Am 25. Februar betrug der Inzidenzwert in Schwäbisch Hall laut swp 144,8. Wissenschaftler wie etwa Hendrick Streeck kritisieren jedoch schon seit längerem, den stark schwankenden Inzidenzwert als Maß für derartige politische Coronaverordnungen zu nehmen. 



Gesetzt den Fall … Stefan Neumann würde in Backnang nicht gewählt

Würde in Backnang einer der anderen Kandidaten gewählt (GSCHWÄTZ berichtete), dann hätten wir in Künzelsau bis zu sechs Jahre einen Bürgermeister, der offen gezeigt hat, dass er Künzelsau verlassen will. Offenbar ist es ihm nahezu egal, wohin sein Weg führt, denn auch aus Schwäbisch Hall wurde bekannt, dass er Gesprächen über eine Kandidatur als Nachfolger von Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim nicht abgeneigt war. Bürgermeister Stefan Neumann sieht das eher locker: „Wenn das nichts wird, dann arbeite ich mit dem Gemeinderat einfach noch sechs Jahre zusammen“, sagt er auf die Frage, was denn passieren würde, wenn er nicht Oberbürgermeister von Backnang werden sollte. So einfach scheint das zu sein.

Nein, so einfach wie Neumann das im GSCHWÄTZ-Interview darstellt, ist das eben nicht.

Frühstücksdirektor oder Grüßaugust, aber kein Bürgermeister mehr

Denn wie soll ein Gesprächspartner der Stadt, zum Beispiel ein Immobilieninvestor, mit einem Bürgermeister über längerfristige Projekte sprechen, wenn er davon ausgehen muss, dass sein Ansprechpartner bei nächstbester Gelegenheit nicht mehr verfügbar ist? Sechs Jahre sind eine lange Zeit, in der man ein großes Projekt auf den Weg bringen kann.

Im Gemeinderat hat Neumann ohnehin einen schweren Stand, weil man ihm auch schon bisher fehlende „Zusammenarbeit“ vorwirft. Wie stellt sich Neumann eine konstruktive Zusammenarbeit vor, wenn sich um ihn herum eventuelle Nachfolgekandidaten in Stellung bringen und immer mehr die öffentliche Diskussion übernehmen?

Zu guter Letzt werden auch die an langfristigen Projekten der Stadt beteiligten Mitarbeiter in ihrer Arbeit beeinträchtigt, weiß doch niemand, welche Schwerpunkte ein Nachfolger im Amt des Bürgermeisters setzen wird.

Neumann hat sich selbst zur lame duck gemacht

Die Amerikaner bezeichnen Politiker, die ohne oder mit einer ungewissen Zukunft noch im Amt sind, als eine ,ame Duck‘ – eine lahme Ente. Bis zur Wahl in Backnang ist Stefan Neumann so eine ,Lame Duck‘, verliert er, wird er zum Frühstücksdirektor oder zum Grüß-August.

Aber Künzelsau kann sich keine „Lame Duck“ im Amt des Bürgermeisters leisten: Zu viele wichtige Baustellen sind offen, für die handlungsfähiger Bürgermeister dringend notwendig ist: die Kochertalbahn, das neue Landratsamt, die Gesundheitspolitik und viele mehr. Und: Künzelsau hat auch mehr verdient, als ein Bürgermeister, der eigentlich weg will.

Künzelsau braucht einen handlungsfähigen Bürgermeister

Daher muss man ihm für die Wahl in Backnang die Daumen drücken, denn nur so hat Künzelsau die Chance, schnell wieder einen handlungsfähigen Bürgermeister zu bekommen, der die Geschicke der Stadt lenken und beeinflussen kann. Neumann kann das nun kaum mehr sein.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




SIGLOCH-Gelände: Kompromiss über Neubebauung in Sicht

Wie bereits vor der nichtöffentlichen Sitzung des Gestaltungsausschusses, die am Freitag, den 26. Febraur 2021 um 18:00 stattfindet,  bekannt wurde, zeichnet sich bei der Bebauung des Siglochgeländes zwischen Langenburger Strasse und Kapellenweg ein Kompromiss zwischen Anwohnern und Bauherren ab.

Verzicht auf ein Stockwerk?

Dieses geplante Haus war den Anwohnern zu wuchtig – jetzt wird es wohl etwas niedriger geplant werden. Bild: Stadt Künzelsau

Geplant waren 5 Mehrfamilienhäuser, von denen zumindest eines so hoch geplant war, dass Anwohner laute Kritik an der Planung äußerten (GSCHWÄTZ berichtete ). Der Gemeinderat hat das Bauvorhaben am 13. Oktober 2020 zur Neubewertung an den Gestaltungsausschuß zurückverwiesen. GSCHWÄTZ erfuhr nun vorab, dass die Bauherren bei diesem Gebäude möglicherweise auf ein Geschoß verzichten werden.

Ob man auch bezüglich der Zufahrt über den Kapellenweg, die wegen der Enge von den Anwohnern ebenfalls kritisiert wurde, zu einem Kompromiss gekommen ist, ist noch nicht bekannt.

Text: Matthias Lauterer




Lehrer:innen bekommen „keinen Impfstoff zweiter Klasse“, betont das Regierungspräsidium Baden-Württemberg

„Ab sofort beginnen AstraZeneca-Impfungen in den Impfzentren“, titelte das Regierungspräsidium in Baden-Württemberg am 20. Februar 2020. Da es mittlerweile immer mehr Kritik an diesem Impfstoff gibt, unter anderem wegen starken Nebenwirkungen und vermeintlich verminderter Schutzwirkung, insbesondere hinsichtlich der Virusmutationen hat das Regierungspräsidium auf seiner Internetseite in einer Überschrift noch einmal direkt betont: „AstraZeneca ist kein Impfstoff zweiter Klasse.“

Lehrer:innen werden bei den Impfungen nun vorgezogen in Baden-Württemberg

450.000 Impfdosen von AstraZeneca erwartet die baden-württembergische Regierung bis Mitte März 2021. Diese sollen nun insbesondere auch an Lehrer:innen verimpft werden: „Damit können wir mehr Menschen ein Impfangebot machen. Lehrkräfte sowie Erzieher:innen sollen in die zweite Impfpriorisierung vorgezogen und zeitnah geimpft werden.“

450.000 Impfdosen sollen verimpft werden

Pflegekräfte bei ambulanten Pflegediensten, medizinisches Personal sowie Ärzt:innen, die in Corona-Schwerpunktpraxen arbeiten oder Pflegeheime betreuen, sind aktuell schon in der ersten Priorität impfberechtigt. Weil der Impfstoff bisher zu knapp war, konnten einige von ihnen bisher noch keine Impftermine vereinbaren. Das ändert sich jetzt mit dem Impfstoff von AstraZeneca, so das Regierungspräsidium.

Durch die 450.000 Impfdosen könne sich nun jeder, der in die erste Impfkategorie falle, impfen lassen – allerdings nur im Alter von 18 bis 64 Jahren. Viele Bürger, die in die erste Impfkategorie fallen, sind ist allerdings über 80 Jahre und somit für diesen Impfstoff nicht geeignet. Ob diese Alterseingrenzung mit den hohen Nebenwirkungen zu tun hat, ist bislang nicht bekannt. Als offizieller Grund wird darauf verwiesen, dass es bislang noch keine hinlänglichen Studien bezüglich älterer Menschen gäbe.

Nicht ohne Grund wird AstraZenaca derzeit nur für Menschen ab 18 bis 64 Jahren empfohlen

Warum es angesichts dessen, dass die älteren Menschen als höchste Risikogruppe als erstes geimpft werden sollen, genau diesbezüglich keine hinlänglichen Studien bei AstraZeneca gibt, ist mehr als fraglich.

Voraussichtlich Anfang/Mitte März 2021 kann in Baden-Württemberg laut dem Regierungspräsidium damit begonnen werden, Impfberechtigte im Alter von 18 bis 64 aus der zweiten Priorität zu impfen. Das sind zum Beispiel Haus- und Zahnärzte, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit einem hohen Infektionsrisiko sowie Personen mit einer geistigen Behinderung oder mit Trisomie 21. In Baden-Württemberg werden außerdem Lehrer:innen sowie Erzieher:innen bei den Impfungen vorgezogen und in die zweite Priorisierungsstufe eingruppiert.

„Beträchtliches Risiko, sich anzustecken“

„Pflegekräfte und Ärzt:innen leisten in dieser Pandemie Großartiges. Sie gehen in Ihrer Arbeit oft bis an die Belastungsgrenzen und auch darüber hinaus, oft verbunden mit einem beträchtlichen Risiko, sich selbst anzustecken. Ich bin sehr froh, dass wir den Unter-65-Jährigen aus diesen Berufsgruppen nun deutlich schneller ein Impfangebot machen können als bisher gedacht“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

Gesundheitsminister Manne Lucha warnt davor, AstraZeneca schlechtzureden

Der Gesundheitsminister warnte zugleich davor, den Impfstoff von AstraZeneca schlechtzureden: „AstraZeneca ist genauso geeignet die Pandemie zu bekämpfen wie die beiden andern Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna. Auch der Impfstoff von AstraZeneca verhindert, dass Menschen nach einer Corona-Infektion einen schweren oder tödlichen Verlauf erleiden – und darum geht es bei einer Impfung. Alle drei Impfstoffe haben ein umfangreiches Zulassungsverfahren durchlaufen. Von der STIKO wird der Impfstoff von AstraZeneca wie die beiden anderen als wirksamer Impfstoff empfohlen. Klar ist also: AstraZeneca ist kein Impfstoff zweiter Klasse, im Gegenteil. Ich habe kein Verständnis, wenn sich Menschen damit nicht impfen lassen wollen.“

„Habe kein Verständnis dafür“

Die vereinzelt auftretenden Nebenwirkungen wie Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und Krankheitsgefühle würden auch bei anderen Impfungen auftreten  – und sie zeigen, dass der sich Körper nach einer Impfung aktiv eine Immunantwort erarbeitt. Symptome wie Kopfschmerzen oder Fieber entsprächen auch ganz dem, was bereits in Studien publiziert wurde.

Die nächsten Wochen werden im Ländle die Bürger mit AstraZeneca geimpft

Der Impfstoff von AstraZeneca werde ab sofort in den Kreisimpfzentren und den Zentralen Impfzentren zur Verfügung stehen. Die Terminvergabe für die Berechtigten unter 65 erfolgt dabei zentral über die Hotline 116 117 sowie vor allem über Impfterminservice.de. Aufgrund der großen Menge an AstraZeneca werden in den nächsten Wochen viele Termine verfügbar sein.

Was ist beim Impftermin mitzubringen?

Die Mitarbeiter:innen  brauchen für den Impftermin eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber. Diese ist der Nachweis über ihre Impfberechtigung. Vorlagen dafür gibt es in auf den Seiten der Landesregierung: FAQs zur Corona-Impfung unter „Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?“

Seit dem 20. Februar 2021 sind folgende Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren aus der Piorität 2 der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zusätzlich zu den bisherigen Personengruppen der Priorität 1 der Corona-Impfverordnung des Bundes impfberechtigt:

  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen. Dazu gehören:
    • Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (z.B. Physio-, Ergotherapie, Podologie).
    • Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt.
    • Abstrichzentren mit Patientenkontakt.
    • Personal des öffentlichen Gesundheitsdiensts mit Patientenkontakt.
    • Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern.
    • Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie.
    • Personal in der stationären Suchtbehandlung und -rehabilitation.
    • Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
  • Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
    • Demenz: Grundsätzlich über Impfungen nach Priorität 1 gemäß § 2 Corona-Impfverordnung in Pflegeheimen abgedeckt.
    • Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe, sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe.
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung.
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind etwa auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.

Bei der Terminvergabe über die Onlineplattform ist zu beachten: Lehrer:innen und Lehrer, Erzieher:innen sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen sind dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen. Das Land nutzt hier das System des Bundes und ist darauf angewiesen, dass der Bund die Texte des Buchungssystems ändert. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zur Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu vereinbaren, wenn sie unter 65 Jahre alt sind. Die so gebuchten Termine sind gültig. Die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren.




Das Anzünden des Schlosses stünde weiterhin zur Debatte, Richterin Bezold ist es daher „unwohl“

Am Donnerstag, den 25. Februar 2021, wurde das Urteil im „Dörzbacher Scheunenbrand-Prozess“ (GSCHWÄTZ berichtete) gesprochen. Bernd K. wurde zur Last gelegt, eine Scheune angezündet sowie in diesem Zusammenhang vielfache Beleidigungen und Bedrohungen ausgesprochen zu haben. Es war zu „ergründen, ob eine psychische Erkrankung vorliegt“, so das Gericht.

Gericht spricht von „Wahngebilde“

Das Gericht erkannte eine psychische Krankheit und ordnete daher eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an, da es dem Sachverständigen Dr. Thomas Heinrich in der psychiatrischen Beurteilung gefolgt ist, dass die Taten krankheitsbedingt seien und Bernd K „alle Beteiligten in sein Wahngebilde einbezogen hat“.

Das Gericht fasst zusammen, dass sich das Verhalten von Bernd K. Anfang 2019 zu verändern begann, er wurde aggressiver und feindseliger gegen Menschen und startete „wegen Kleinigkeiten zunächst verbale Aktionen gegen Beteiligte“, unter anderem gegen den Hausmeister des Vermieters. Einen Grund für diese Veränderung nannte das Gericht nicht, möglicherweise lag der Auslöser in der beruflichen Sphäre.

Beziehung zerbrochen

Die Beziehung zur Ehefrau seines Vermieters ging an diesem Verhalten zugrunde und sie zog sich ohne ein klärendes Gespräch zurück. Als Provokation sandte Bernd K. das obszöne Foto an seine ehemalige Geliebte, wodurch diese den Kontakt völlig abbrach. Darauf begann Bernd K. „gegen die Frau und alle, die ihr zur Seite stehen, aus allen Rohren zu schießen.“ Es folgte die fristlose Kündigung der Wohnung, die Mitnahme der Möbel des Vermieters, die Sicherung von Bernd K.s Motorrädern durch den Vermieter. „Wohnsitzlos – beziehungslos – arbeitslos“ sei er damals gewesen, resümiert die Richterin. Ein längerer Klinikaufenthalt in Tauberbischofsheim folgte.

Chance eines Neuanfangs nicht genutzt

Mit der Hilfe der Betreuerin R., die ihn nach der Entlassung aus dem Krankenhaus unterstützte, habe Bernd K. die Chance auf einen Neuanfang gehabt. Diverse finanzielle Probleme waren von R gelöst worden, auch der Austausch der gegenseitig einbehaltenen Gegenstände war in die Wege geleitet. Diese Chance hat Bernd K. vertan: „Die Geschehnisse verarbeitet er wahnhaft“, sagte Richterin Bezold, „Er beginnt einen Privatkrieg gegen alle, die nicht auf seiner Seite stehen.“ Seine Bekannten hätten für ihn „gewechselt von Freund zu Feind“.

Ein „Manifest“

Richterin Bezold zitiert einige Sätze aus Kapitel 13 (!) eines mehrere hundert sSeiten langen Schreibens an das Gericht. Dort lässt sich Bernd K. über seine Vorhaben aus, spricht mit militärischer Sprache von „Partisanenkrieg“ und „Kampfzone“ und davon, dass auch das Schloss angezündet werden könne. Für seine Betreuerin plant er ein „abgespecktes Programm“. Es wird einem kalt, wenn man das hört und man fühlt sich an „Manifeste“ erinnert, wie sie Attentäter verfassen.

Sachverständiger spricht von „hypomanische Störung“

Der Sachverständige Dr. Thomas Heinrich erkennt eine „hypomanische Störung“ bei Bernd K. und „bei allen Taten eine erheblich verminderte Steuerung“, auch seien weitere Taten zukünftig nicht ausschliessbar. Damit wären die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einweisung gegeben.

In der rechtlichen Würdigung folgt das Gericht dem Sachverständigen. Bernd K. habe die Taten zugegeben, sowohl in der Verhandlung als auch in seinen Schreiben an das Gericht. Eine Verurteilung nach dem Strafrecht käme nach dem Gutachten des Sachverständigen, dem mehrhundertseitigen Schreiben und aufgrund der „Gefährdungsprognose“ nicht in Betracht. Entgegen dem Plädoyer des Verteidigers sieht das Gericht die Taten von Bernd K. als „noch nicht abgeschlossen“ an. Das Anzünden des Schlosses stünde weiterhin zur Debatte, Richterin Bezold ist es daher „unwohl“. Sie verweist nochmals auf die von Bernd K. verfassten Schriftstücke und Mails und stellt fest, dass „sein Wahnsystem immer größer geworden“ sei – Politiker, die Klinik, den Sachverständigen habe er in das Wahnsystem eingeschlossen.

Fehlende Krankheitseinsicht, bisher Behandlung verweigert

Vor dem Hintergrund, dass Bernd K. wegen fehlender Krankheitseinsicht bisher unbehandelt geblieben ist, kann das Gericht keine Möglichkeit zur Aussetzung auf Bewährung erkennen.

Richterin Bezold rät Bernd K., „wenigstens den Versuch einer Behandlung zu machen“, vor allem wegen seiner Lebensperspektive und schließt die Sitzung.

Bernd K. sorgt für ungewöhnliches Ende der Verhandlung

Bernd K. ergreift noch einmal das Wort und will der Richterin „auch etwas mitgeben“: Zum einen den Rat, während der juristischen Ausbildung auch mal ein „berufsbegleitendes Praktikum“ zu machen, zum anderen weitere „222 Seiten gehobene Literatur“, wie er es ausdrückt. Richterin Bezold verweist mit sichtlich gequältem Gesichtsausdruck darauf, dass das Verfahren bereits abgeschlossen sei, auch sein Anwalt wirkt auf Bernd K. ein. Niemand will das dicke Schriftstück in die Hand nehmen. Also verkündet Bernd K., dass er dann auch dieses Schriftstück an die Staatsanwaltschaft München weitergeben werde.

Wie geht es mit Bernd K. weiter ?

Zunächst hat Bernd K. die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einzulegen. In einer Revision wird allerdings der Fall nicht noch einmal aufgerollt, es wird nur auf Rechtsfehler des Gerichts geprüft. Sollte das Revisionsgericht Rechtsfehler erkennen, kann das Verfahren vor einer anderen Kammer des Landgerichts noch einmal beginnen.

Bernd K.s Anwalt, Michael Donath, zitiert eine Statistik, dass die Dauer solcher Unterbringungen im Schnitt 5 – 6 Jahre andauert, je nach Behandlungserfolg. Im Falle eines Strafprozesses hätte aufgrund der Vergehen, vor allem da die Brandstiftung nicht vollendet war, die Möglichkeit bestanden, dass Bernd K. nicht einmal zu einer Haftstrafe oder zumindest zu einer Haftstrafe zur Bewährung verurteilt worden wäre.

Text: Matthias Lauterer




Landtagsabgeordneter Anton Baron will zum Wahlkampf in jede Gemeinde

Der AfD-Landtagsabgeordnete und -kandidat Anton Baron hält in jeder Gemeinde des Wahlkreises einen Infostand ab. Baron wird unter Einhaltung der Coronaverordnung Infomaterial herausgegeben und Fragen beantworten.

Die ersten Termine sind am Montag, den 01. März 2021 von 15.30 bis 16.30 Uhr auf dem Parkplatz Ochsentaler Straße in Mulfingen, am gleichen Tag von 17 bis 18 Uhr in Blaufelden auf dem Parkplatz der Mehrzweckhalle. Am Dienstag, den 02. März von 15.30 bis 16.30 Uhr auf dem Marktplatz von Gerabronn sowie von 17 bis 18 Uhr auf dem Schrozberger Marktplatz. Am Dienstag, den 03. März, ist Anton Baron von 15.30 bis 16.30 Uhr auf dem Krautheimer Marienplatz und von 17 bis 18 Uhr in Dörzbach auf dem Marktplatz.

Am darauffolgenden Mittwoch, den 04. März, kommt er Landtagsabgeordnete von 15.30 bis 16.30 Uhr nach Langenburg auf den Marktplatz und am gleichen Tag von 17 bis 18 Uhr nach Braunsbach ebenfalls auf den Marktplatz. Am Donnerstag, den 05. März, ist er von 15.30 bis 16.30 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bretzfeld sowie von 17 bis 18 Uhr vor dem Rathaus/der Kirche in Waldenburg. Am vorläufig letzten Tag, Freitag, den 06. März, ist er jeweils zwischen elf und 13 Uhr Künzelsau am Alten Rathaus und auf dem Öhringer Marktplatz.

Quelle: Pressemitteilung vom Landtagsbüro von Anton Baron




„Die Pflege braucht unsere politische Unterstützung“

Der SPD-Landtagskandidat Patrick Wegener besuchte die Katholische Sozialstation im Jagsttal und informierte sich gemeinsam mit Geschäftsführer Norbert Hackmann und Pflegedienstleiterin Zeljka Primorac über deren Arbeit in Krautheim, heißt es in einer Pressemitteilung. „Wir müssen bei der Pflege wieder stärker den Menschen in den Mittelpunkt rücken – Patientinnen und Patienten, Gepflegte, pflegende Angehörige oder medizinisches Personal. Diese Fachkräfte ermöglichen die würdige gesundheitliche Versorgung aller“, stellte der Hohenloher SPD-Landtagskandidat klar.

Breites Leistungsspektrum

Die Sozialstation bietet ein breites Spektrum an Leistungen an: unter anderem Kranken- und Altenpflege, Fußpflege oder Essen auf Rädern. Wegener dazu: „Vor allem die langen Wege im ländlichen Raum stellen die Sozialstation vor Herausforderungen, die im Sinne der Gepflegten bewältigt werden. Die Pflege braucht unsere politische Unterstützung, damit der Beruf attraktiver wird und vor allem mehr Zeit, für die zu Pflegenden geschaffen wird.“

Persönlicher Austausch

„Vertrauen schafft man durch das persönliche Gespräch. Ich will wissen, was den Menschen unter den Nägeln brennt – mit Maske, Abstand und Anstand“, erklärt der Öhringer Stadtrat. Deshalb bietet er an folgenden Infoständen die Möglichkeit für den persönlichen Austausch: Freitag, den 26. Februar 2021, von 14 bis 15 Uhr auf dem Wochenmarkt in Bretzfeld. Einen Tag später, Samstag, den 27. Februar von 9 bis 10 Uhr bei Trunk in Pfedelbach am gleichen Tag von 10 bis 12 Uhr auf dem Wochenmarkt in Öhringen.

Darüber hinaus gibt es jeden Montag von 17 bis 18 Uhr eine Sprechstunde mit Patrick Wegener – per Telefon oder Nachricht unter der Nummer 0160 8970 390.

Quelle: Pressemitteilung von Patrick Wegener




Corona in einem Pflegeheim im Kochertal

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Mittwoch, den 24. Februar 2021, insgesamt 23 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 87,9 pro 100.000 Einwohner.

Von den laborbestätigten Fällen der vergangenen Tage war unter anderem auch ein Pflegeheim im Kochertal betroffen. Alle Bewohner haben bereits die zweite Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten. Aktuell sind neun Fälle unter dem Pflegepersonal bestätigt, diese betreffen die Mitarbeiter, die das Impfangebot nicht angenommen hatten. Einige wenige Bewohner wurden trotz vollständigem Impfschutz positiv auf das Coronavirus getestet. „Uns wurde bisher nur von milden Krankheitsverläufen bei Geimpften berichtet. Das freut uns sehr und bestätigt die Angaben zur hohen Wirksamkeit des Impfstoffes“, so Dr. Julia Hammerich, stellvertretende Fachdienstleitung im Gesundheitsamt des Hohenlohekreises.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis