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Leiche in brennendem Auto in Schwäbisch-Hall gefunden

Am frühen Montagmorgen, 01. März 2021, wurden die Einsatzkräfte darüber informiert, dass sich im Bereich des Einkorn in Schwäbisch-Hall ein brennendes Auto befindet. In diesem Fahrzeug fanden Feuerwehr und Polizei eine verbrannte männliche Person, die zunächst nicht identifiziert werden konnte.

Polizei geht von Suizid aus

Auf GSCHWÄTZ-Anfrage bestätigte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Aalen, dass sich auch nach einer am Dienstag 02. März 2021 durchgeführten Obduktion keine Hinweise auf eine Fremdbeteiligung ergeben haben. Die Polizei geht daher von einem Suizid aus.

Noch keine Angabe über Identität

Die Polizei hat Hinweise darauf, um wen es sich bei dem Toten handelt – allerdings stehen die Ergebnisse einer DNA-Untersuchung, welche die Identität bestätigen soll, noch aus.

Text: Matthias Lauterer




Es geht um 17.000 Euro

Die kleine Strafkammer des Heilbronner Landgerichts verhandelt am Dienstag, den 09. März 2021, 09 Uhr, eine Strafsache wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Das geht aus der Prozessvorschau des Gerichts hervor

Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger und 14 Zeugen geladen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe in seiner Rechtsanwaltskanzlei in Ingelfingen von Januar 2012 bis Dezember 2015 den Beschäftigungsumfang von zwei seiner Arbeitnehmerinnen gegenüber ihrer jeweiligen Krankenkasse gezielt zu niedrig angegeben, um die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt rund 17.000 Euro zu sparen. Zunächst mit Strafbefehl des Amtsgerichts Künzelsau vom 11. Juli 2019 und auf den Einspruch des Angeklagten hin dann mit Urteil des Amtsgerichts Künzelsau vom 29. Januar 2020 ist der Angeklagte schuldig gesprochen und jeweils zu einer Geldstrafe in Höhe der vorenthaltenen Beiträge verurteilt worden. In der Berufungsinstanz werden Schuld- und Rechtsfolgenfrage erneut zu beurteilen sein.

 

 




Laut Rechenschaftsbericht hat die CDU von Christian von Stetten 2019 über 13.000 Euro erhalten

Überall sind die Plakate der Parteien hinsichtlich des baden-württembergischen Landtagswahlkampf zu sehen, von DIN A 3-Größe bis hin zum Großplakat, das 356 cm mal 252 cm misst. Die Parteizentralen der großen Parteien in Berlin sind teils repräsentative Bauwerke, in denen viele Mitarbeiter arbeiten. Doch wie finanzieren die Parteien dies alles?

Parteiengesetz regelt die Parteienfinanzierung

Die Einnahmen der Parteien kann man in drei Gruppen einteilen: Mitgliedsbeiträge, Spenden und staatliche Zuschüsse. Dazu kommen gegebenenfalls noch Erträge aus wirtschaftlichen Aktivitäten der Parteien.

Spenden steuerlich absetzbar

Spenden an politische Parteien sind in gewissem Rahmen steuerlich absetzbar, Spenden von mehr als 50.000 Euro müssen von den Parteien unmittelbar gemeldet werden und werden vom Bundestag veröffentlicht, die Spender und die Spendenhöhe kann man auf den Seiten des Bundestags einsehen. Spenden zwischen 10.000 und 50.000 Euro müssen die Parteien in ihren Rechenschaftsberichten offenlegen, diese sind mit Zeitverzug ebenfalls einsehbar.  Stand 21. Februar 2021 ist für das Jahr 2019 nur der Bericht der CDU veröffentlicht.

Staatliche Zuschüsse

Die Verteilung der staatlichen Zuschüsse an die Parteien regelt der Paragraf 18 des Parteiengesetzes. Dieser sieht eine Deckelung der Gesamtzuschüsse an alle Parteien vor – im Jahre 2019 lag dieser Maximalbetrag bei 190 Millionen Euro.

Auszahlung pro Wählerstimme

Pro abgegebener Stimme bei einer Landtags- oder Bundestagswahl werden 0,83 Euro an die Partei ausgezahlt, sofern die Partei bei der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der abgegebenen Listenstimmen oder bei der jeweils letzten Landtagswahl 1 Prozent der abgegebenen Listenstimmen erreicht hat.

Auszahlung nach Zuwendungen

Dazu kommt ein Betrag von 0,45 Euro für jeden Euro, den die Partei als Zuwendung von Privatpersonen erhält, sei es ein Mitgliedsbeitrag oder eine Spende, sofern die Partei „nach dem endgültigen Wahlergebnis 10 vom Hundert der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat“. Allerdings werden pro Person  maximal 3.300 Euro / Jahr berücksichtigt.

Ausnahmen und Obergrenzen

Maximal erhält eine Partei staatliche Zuschüsse in Höhe der von ihr selbst erwirtschafteten Einnahmen aus Beiträgen, Spenden und wirtschaftlicher Tätigkeit. Parteien, deren Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt ist, erhalten keine Gelder aus der Parteienfinanzierung – das betrifft momentan die NPD. Der entsprechende Artikel 21 Abs.3 wurde 2017 ins Grundgesetz eingefügt.

„indirekte Parteienfinanzierung“

Auch weitere Zahlungen aus öffentlichen Quellen kann man als Finanzierung der Parteien auffassen, so zum Beispiel Zahlungen staatlicher Quellen an parteinahe Stiftungen zur politischen Bildung, sowie staatliche Zuschüsse an Fraktionen. Diese fließen zwar nicht in die Parteikasse, werden aber natürlich für Zwecke der jeweiligen Partei verwendet. Nennenswert sind auch die meist als Spenden deklarierten Zahlungen von öffentlichen Mandatsträgern an die Parteikasse, oft als „Parteisteuer“ bezeichnet. Diese Zahlungen sind für den Spender steuerbegünstigt und auch für diese Spenden gibt es selbstverständlich den Zuschuss von 0,45 Euro (bis zu einer maximalen Höhe von 3.300 Euro/Jahr). Laut Rechenschaftsbericht hat zum Beispiel die CDU von Christian von Stetten im Jahr 2019 eine Summe von 13.313,31 Euro erhalten.

Ungefähr 1/3 der Einnahmen der Parteien sind Staatszuschüsse

Allein die beiden größten Zuschussempfänger CDU/CSU und SPD erhalten mehr als 125 Millionen der insgesamt verteilten 190 Millionen Euro. Abhängig von der Struktur der Parteien sorgen die staatlichen Zuschüsse für etwa 1/3 der Gesamteinnahmen der Parteien. Bei den kleineren Parteien ist der Anteil der Staatszuschüsse an den Einnahmen tendenziell etwas höher als bei den großen Parteien.

Parteienfinanzierung Bundestagsparteien 2018. Die AfD ist die einzige Bundestagspartei, die weniger Geld durch Mitgliedsbeiträge einnimmt als durch Spenden natürlicher Personen.

Parteienfinanzierung nicht im Bundestag vertretene Parteien 2018Die Entwicklung vor allem der kleineren Parteien ist sehr dynamisch, wie man an den Beispielen PARTEI und VOLT sehen kann, bei denen der Rechenschaftsbericht für 2019 bereits einsehbar ist:

Parteienfinanzierung, Vergleich VOLT, PARTEI 2018 versus 2019

Kuriose Gesetzeslücke

Im Jahre 2016 wurde eine kuriose Gesetzeslücke geschlossen: Bis dahin wurden staatliche Zuschüsse auf „Einnahmen“ aus wirtschaftlicher Tätigkeit gewährt. Das wurde ausgenutzt: Die AfD verkaufte Gold zum Marktpreis und erzielte damit hohe Umsätze, wenn auch keine Gewinne. DIE PARTEI trieb das satirisch auf die Spitze und  „verkaufte“ Geldscheine. Ein Gerichtsverfahren bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Geldbeschaffungsstrategien. Aufgrund dieser Auswüchse wurde das Gesetz geändert und rückwirkend seit 2015 werden nur noch „Gewinne“ aus wirtschaftlicher Tätigkeit für die Berechnung staatlicher Zuschüsse herangezogen, nicht mehr die Umsätze. Das führte unter anderem dazu, dass die AfD im Jahre 2016 nicht die maximalen Zuschüsse erhielt, weil ihre selbst erwirtschafteten Einnahmen geringer waren als die errechneten Zuschüsse.

Text: Matthias Lauterer

 




YouTube-Video zeigt Abläufe im Kreisimpfzentrum

Seit Montag, den 01. März 2021, gibt es auf dem YouTube-Kanal des Landratsamtes Hohenlohekreis ein Video zum Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Film, der in Zusammenarbeit mit der Firma Dawici aus Öhringen entstanden ist, veranschauliche exemplarisch den Ablauf einer Impfung in der Hohenlohe-Halle und soll damit einen Beitrag zur bundesweiten Impfkampagne gegen das Coronavirus leisten.

Der Film ist unter https://www.youtube.com/watch?v=2p4XVCT5bgY sowie über die beiden Internetseiten http://www.hohenlohekreis.de/kiz sowie www.corona-im-hok.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Austausch mit SPD-Landtagskandidat Patrick Wegener

„Vertrauen schafft man durch das persönliche Gespräch. Ich will wissen, was den Menschen unter den Nägeln brennt – mit Maske, Abstand und Anstand“, erklärt der Hohenloher SPD-Landtagskandidat Patrick Wegener in einer Pressemitteilung.

An folgenden Infoständen bietet sich die Möglichkeit für den persönlichen Austausch an: Wochenmarkt Öhringen am Mittwoch, den 03. März 2021 von 8 bis 10 Uhr, am gleichen Tag auf dem Wochenmarkt in Ingelfingen von 14 bis 15 Uhr. Auf dem Wochenmarkt in Kupferzell ist Wegener am Donnerstag, den 04. März von 8 bis 9.30 Uhr sowie von 14 bis 15 Uhr auf dem Wochenmarkt in Untermünkheim und danach von 15.30 bis 16.30 Uhr auf dem Wochenmarkt in Neuenstein. Am Alten Rathaus in Künzelsau ist der Landtagskandidat am Freitag, den 05. März von 9 bis 11 Uhr und am gleichen Tag auf dem Wochenmarkt in Gerabronn von 15 bis 17 Uhr. Auch am Samstag, den 06. März, bietet sich die Gelegenheit zu einem Gespräch mit Wegener: von 9 bis 9.45 Uhr auf dem Wochenmarkt in Blaufelden, von 10 bis 10.45 Uhr auf dem Marktplatz in Schrozberg, auf dem Marktplatz in Langenburg von 11 bis 12 Uhr sowie am Alten Rathaus in Künzelsau von 13 bis 14 Uhr.

Darüber hinaus bietet Wegener jeden Montag von 17 bis 18 Uhr eine Sprechstunde an – per Telefon oder Nachricht unter der Nummer 0160/8970 390.

Quelle: Pressemitteilung von Patrick Wegener




Besserer Schutz für Whistleblower

Alle, die etwas tun, das ein „Gschmäckle“ hat, sei es in Betrieben, der Verwaltung oder in sonstigen Organisationen, haben Angst vor ihnen: den Whistleblowern. Das sind Menschen, die Vorgänge in ihrer Umgebung beobachten, die sie mit ihrem Gewissen, mit ihrem Rechtsempfinden oder gar ihrem Amtseid nicht vereinbaren können, und die meinen, innerhalb der Organisation keine Chance zu haben, diese Vorgänge zu unterbinden. Also gehen sie mit ihren Informationen nach außen: An Strafverfolgungsbehörden, an Aufsichtsorgane, ans Finanzamt, an die unabhängige Presse – oder ins Internet.

Manche nennen das „Denunziation“. In der Tat ist es schwierig, die Begriffe „Whistleblower“ und „Denunziant“ voneinander abzugrenzen. Eine einfache Abgrenzung könnte sein, dass der Whistleblower aus Gewissensgründen handelt und der Denunziant eher mit einer bösen Absicht. Eine weiterer Unterschied könnte sein, dass der Whistleblower innerhalb seiner Organisation eher Nachteile erleidet, der Denunziant sich eher Vorteile erhofft.

Nachteile für Whistleblower

Einem der ersten Whistleblower, Daniel Ellsberg, der die Pentagon-Dokumente an die New York Times weitergab und damit den Startschuß zur Watergate-Affäre und letztlich zum Rücktritt von Präsident Nixon gab, drohte ein Strafmaß von 115 Jahren wegen Spionage. Einzig durch Nixons diverse Rechtsbrüche bei der Verfolgung Ellsbergs platzte dieser Prozeß.

Verurteilt wurde Chelsea Manning: Sie hatte, damals noch unter dem Namen Bradley Manning, als US-Soldat eine große Zahl von Dokumenten über US-Einsätze in Afghanistan und im Irak an die Plattform wikileaks weitergegeben. Sie wurde enttarnt und in einem Prozeß zu 35 Jahren Haft verurteilt. Inzwischen ist sie wieder auf freiem Fuß, da sie von Präsident Obama begnadigt wurde. Die Dokumente wurden von Julian Assange auf der Plattform wikileaks veröffentlicht – auch Julian Assange wurde daraufhin von den US-Behörden verfolgt und flüchtete in die Botschaft von Ecuador in London, wo er mehrere Jahre im politischen Asyl verbrachte. Derzeit sitzt er in einem britischen Gefängnis ein – formal wegen eines Verstoßes gegen Kautionsbestimmungen. Eine Auslieferung an die USA hat die britische Justiz im Januar 2021 abgelehnt.

Rechtslage in Deutschland

Es ist also nachvollziehbar, wenn Whistleblower ihre Namen nicht preisgeben wollen. In Deutschland genießen Whistleblower sogar gesetzlichen Schutz – zumindest in einigen Bereichen: So bietet das Landeskriminalamt ein „anonymes Hinweisgebersystem“ für spezielle Straftaten an: Bei Korruption,  Wirtschaftskriminalität, im Bereich des Staatsschutzes sowie bei herausragenden Kapitaldelikten wie Mordfällen. Auch im Kreditwesengesetz ist ein anonymes Verfahren vorgeschrieben.

Der Rechtsweg ist lang

Trotzdem kann es lange dauern, bis einem Whistleblower auf dem Rechtsweg Gerechtigkeit widerfährt. Der Fall einer Altenpflegerin, die Mißstände bei ihrem Arbeitgeber öffentlich gemacht hat und der deshalb fristlos gekündigt wurde, ging bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Dieser stellte klar: „Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Eine wegen Whistleblowing ausgesprochene Kündigung ist daher unzulässig und löst Schadensersatzansprüche aus.“ ( Quelle ) Die Gerichtsverfahren dauerten rund 8 Jahre.

Aktuell hat der EGMR in einem auf den ersten Blick ähnlichen Fall anders entschieden: In diesem Fall waren dem EGMR die Vorwürfe nicht konkret genug, der Whistleblower habe nicht sorgfältig genug geprüft, ob die von ihm weitergegebenen Informationen „zutreffend und zuverlässig waren“.

Europäische Regelung bereits verabschiedet

Die EU hat bereits 2019 eine Richtlinie zum besseren Schutz von Hinweisgebern verabschiedet, die bis Ende 2021 in nationales Recht umzuwandeln ist. Ab 2022 soll die Richtlinie in Betrieben ab 250 Mitarbeitern gelten, ab 2023 dann auch für Betriebe ab 50 Mitarbeitern. In Deutschland gibt es noch diverse Meinungsunterschiede zwischen den einzelnen Ministerien und den Parteien der großen Koalition, insbesondere über die Bereiche, in denen der Schutz bestehen soll.  Laut EU-Richtlinie wäre laut Justizministerin Lambrecht „zwar geschützt, wer einen Hinweis auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften gibt, nicht aber beispielsweise derjenige, der Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel oder auch beispielsweise sexuelle Nötigung am Arbeitsplatz meldet“.

Regierungsparteien CDU und SPD uneinig

Unionssprecher argumentieren mit Corona: „Viele Unternehmen kämpfen in der Pandemie aber um ihr wirtschaftliches Überleben. Deswegen dürfen wir diese nicht durch weitere Auflagen, Vorschriften und aufwendige Schulungsprogramme belasten, die durch die Umsetzung der EU-Richtlinie nicht zwingend vorgegeben sind.“, während die SPD kontert: „„Die Union verkennt den Wert der Whistleblower für die Unternehmen selbst. Fälle von Korruption oder Missbrauch in der eigenen Firma können aufgedeckt werden, wenn Whistleblower sich sicher fühlen.“

Guter Rat für anonyme Whistleblower

Übrigens: Ein Whistleblower, der aus guten Gründen anonym bleiben will, tut gut daran, sich trotzdem einen Kommunikationskanal offenzuhalten. Sei es, dass er sich selber vergewissern will, dass seine Meldung angekommen und in Bearbeitung ist, sei es, dass seine Schilderungen Anlass zu weiteren Nachfragen geben. Gerade das Internet bietet für anonyme Kommunikation den ein oder anderen Weg.

Text: Matthias Lauterer




„Übler Scherz“ bei der Impfterminvergabe?

Wie Mike Weise, der Leiter des Kreisimpfzentrums, mitteilt, sind in den vergangenen Tagen mehrere Bürgerinnen und Bürger im KIZ Öhringen vorstellig geworden, die im Zuge der Rückruf-Aktion über die Nummer 116117 telefonisch einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten des KIZ erhalten haben.

Ein „übler Scherz“ von Unbekannten

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat klargestellt, dass in der Impfterminvergabe nur Termine vergeben werden können, die auch dort eingestellt sind, sprich innerhalb der Öffnungszeiten. Es wird nun davon ausgegangen, dass es sich diesbezüglich um einen „üblen Scherz“ Unbekannter handelt.

Weise: „Derzeit nur von Freitagnachmittag bis Sonntag in Betrieb.“

„Bitte beachten Sie, dass das KIZ Öhringen derzeit nur von Freitagnachmittag bis Sonntag in Betrieb ist und es auch nur in diesem Zeitraum Termine geben kann“, erklärt KIZ-Leiter Mike Weise. „Sollten Sie einen Termin außerhalb der aktuellen Öffnungszeiten erhalten, handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Fehlinformation.“

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamts Hohenlohekreis




Autokorso durch Heilbronn: „Friedensfahrt für unsere Grundrechte und sofortige Beendigung des Lockdowns“

Im Rahmen einer angemeldeten Versammlung „Friedensfahrt für unsere Grundrechte und sofortige Beendigung des Lockdowns“ versammelten sich am Sonntag ab 14 Uhr insgesamt 53 Fahrzeuge mit rund 160 Demonstranten in der Hafenstraße in Heilbronn. Das geht aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn hervor. Die Polizei war mit zahlreichen Einsatzkräften vor Ort, um den Aufzug mit eigentlich 200 angemeldeten Fahrzeugen sicher durch den Straßenverkehr zu geleiten. Gegen 14.30 Uhr begaben sich die Demonstrationsteilnehmer mit ihren 53 Fahrzeugen auf die zugewiesene Strecke. Die Versammlung verlief störungsfrei. Es kam zu keinen Verstößen gegen die Auflagen. Durch den Autokorso kam es in Heilbronn von 14.30 Uhr bis 16.15 Uhr vereinzelt geringe Verkehrsbeeinträchtigungen.

20 neue Coronafälle

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Samstag, 27. Februar 2021, insgesamt 20 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Am heutigen Sonntag wurden keine weiteren laborbestätigten Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 79,0 pro 100.000 Einwohner. Das geht aus einer Meldung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Neuer Rekord im Kreisimpfzentrum

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen hatte auch an diesem Wochenende von Freitag bis Sonntag geöffnet. Insgesamt wurden an diesen drei Tagen rund 1.600 Erst- und Zweitimpfungen mit den Impfstoffen von Biontech und AstraZeneca durchgeführt.

Online vorab alles ausfüllen

Es wird weiterhin aufgrund der höheren Taktung im Kreisimpfzentrum auf die Vorabregistrierung hingewiesen, die jeder Impfling vor seinem Termin online durchführen kann, da dadurch sehr viel Zeit vor Ort eingespart werden könne. Über die Seite www.impfen-bw.de gelangen Bürger:innen, die bereits einen Impftermin erhalten haben, auf eine Seite, auf der sie ihre persönlichen Daten erfassen können sowie einen kurzen Fragenkatalog zum Gesundheitszustand ausfüllen können. Diese Daten werden nur auf dem eigenen Rechner gespeichert. Nachdem die Felder zu den persönlichen Daten und zur Anamnese ausgefüllt wurden, sollte der Laufzettel mit dem QR-Code auf einem DIN-A4 Blatt ausgedruckt oder als PDF-Datei gespeichert werden. Dieser muss ausgedruckt oder digital auf einem Smartphone oder Tablet zum vereinbartem Impftermin im Impfzentrum mitgebracht werden.

 

 




Erneute Ausgangssperre für Schwäbisch Hall

Wie das Landratsamt des Kreises Schwäbisch Hall mitteilt, hat es am Freitag, 26. Februar 2021, eine erneute Allgemeinverfügung in Bezug auf eine nächtliche Ausgangssperre erlassen. Das geht aus einem Bericht der Südwestpresse (swp) hervor. Ab Samstag, den 27. Februar 2021, dürfen Bürger im Kreisgebiet daher im Zeitraum von 21 Uhr bis 5 Uhr ihre Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen – wie bei der vorherigen Ausgangssperre, die am 22. Februar 2021 endete.

Bindende Weisung des Sozialministeriums?

Die Kreisverwaltung beruft sich bei laut swp dieser Maßnahme auf eine bindende Weisung des Sozialministeriums sowie auf das Infektionsschutzgesetz, die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz.
Die Ausgangssperre ist bis zum Sonntag, den 7. März 2021, befristet. Sie soll aber auch unabhängig davon aufgehoben werden, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen den Wert 50 unterschritten hat.
Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kippt erste Ausgangssperre im Februar 2021
Bis zum 11. Februar 2021 hatte zur Eindämmung der Coronapandemie in ganz Baden-Württemberg eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr gegolten. Diese wurde aber vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gekippt. Das Landratsamt Schwäbisch Hall erließ deshalb eine Allgemeinverfügung über eine kreisweite Ausgangssperre im Zeitraum von 21 Uhr bis 5 Uhr. Diese lief am 22. Februar 2021 aus und wurde nicht verlängert. Ein Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit der damaligen Allgemeinverfügung wurde am Mittwoch, den 24. Februar 2021, eingestellt.
Inzidenzwert als Maß nicht geeigent, kritisiert unter anderem der Virologe Hendri Streeck
Das Landratsamt sieht den Grundrechtseingriff als „angemessen“ an. Am 25. Februar betrug der Inzidenzwert in Schwäbisch Hall laut swp 144,8. Wissenschaftler wie etwa Hendrick Streeck kritisieren jedoch schon seit längerem, den stark schwankenden Inzidenzwert als Maß für derartige politische Coronaverordnungen zu nehmen. 



Gesetzt den Fall … Stefan Neumann würde in Backnang nicht gewählt

Würde in Backnang einer der anderen Kandidaten gewählt (GSCHWÄTZ berichtete), dann hätten wir in Künzelsau bis zu sechs Jahre einen Bürgermeister, der offen gezeigt hat, dass er Künzelsau verlassen will. Offenbar ist es ihm nahezu egal, wohin sein Weg führt, denn auch aus Schwäbisch Hall wurde bekannt, dass er Gesprächen über eine Kandidatur als Nachfolger von Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim nicht abgeneigt war. Bürgermeister Stefan Neumann sieht das eher locker: „Wenn das nichts wird, dann arbeite ich mit dem Gemeinderat einfach noch sechs Jahre zusammen“, sagt er auf die Frage, was denn passieren würde, wenn er nicht Oberbürgermeister von Backnang werden sollte. So einfach scheint das zu sein.

Nein, so einfach wie Neumann das im GSCHWÄTZ-Interview darstellt, ist das eben nicht.

Frühstücksdirektor oder Grüßaugust, aber kein Bürgermeister mehr

Denn wie soll ein Gesprächspartner der Stadt, zum Beispiel ein Immobilieninvestor, mit einem Bürgermeister über längerfristige Projekte sprechen, wenn er davon ausgehen muss, dass sein Ansprechpartner bei nächstbester Gelegenheit nicht mehr verfügbar ist? Sechs Jahre sind eine lange Zeit, in der man ein großes Projekt auf den Weg bringen kann.

Im Gemeinderat hat Neumann ohnehin einen schweren Stand, weil man ihm auch schon bisher fehlende „Zusammenarbeit“ vorwirft. Wie stellt sich Neumann eine konstruktive Zusammenarbeit vor, wenn sich um ihn herum eventuelle Nachfolgekandidaten in Stellung bringen und immer mehr die öffentliche Diskussion übernehmen?

Zu guter Letzt werden auch die an langfristigen Projekten der Stadt beteiligten Mitarbeiter in ihrer Arbeit beeinträchtigt, weiß doch niemand, welche Schwerpunkte ein Nachfolger im Amt des Bürgermeisters setzen wird.

Neumann hat sich selbst zur lame duck gemacht

Die Amerikaner bezeichnen Politiker, die ohne oder mit einer ungewissen Zukunft noch im Amt sind, als eine ,ame Duck‘ – eine lahme Ente. Bis zur Wahl in Backnang ist Stefan Neumann so eine ,Lame Duck‘, verliert er, wird er zum Frühstücksdirektor oder zum Grüß-August.

Aber Künzelsau kann sich keine „Lame Duck“ im Amt des Bürgermeisters leisten: Zu viele wichtige Baustellen sind offen, für die handlungsfähiger Bürgermeister dringend notwendig ist: die Kochertalbahn, das neue Landratsamt, die Gesundheitspolitik und viele mehr. Und: Künzelsau hat auch mehr verdient, als ein Bürgermeister, der eigentlich weg will.

Künzelsau braucht einen handlungsfähigen Bürgermeister

Daher muss man ihm für die Wahl in Backnang die Daumen drücken, denn nur so hat Künzelsau die Chance, schnell wieder einen handlungsfähigen Bürgermeister zu bekommen, der die Geschicke der Stadt lenken und beeinflussen kann. Neumann kann das nun kaum mehr sein.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer