Am Donnerstag, den 25. Februar 2021, wurde das Urteil im „Dörzbacher Scheunenbrand-Prozess“ (GSCHWÄTZ berichtete) gesprochen. Bernd K. wurde zur Last gelegt, eine Scheune angezündet sowie in diesem Zusammenhang vielfache Beleidigungen und Bedrohungen ausgesprochen zu haben. Es war zu „ergründen, ob eine psychische Erkrankung vorliegt“, so das Gericht.
Gericht spricht von „Wahngebilde“
Das Gericht erkannte eine psychische Krankheit und ordnete daher eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an, da es dem Sachverständigen Dr. Thomas Heinrich in der psychiatrischen Beurteilung gefolgt ist, dass die Taten krankheitsbedingt seien und Bernd K „alle Beteiligten in sein Wahngebilde einbezogen hat“.
Das Gericht fasst zusammen, dass sich das Verhalten von Bernd K. Anfang 2019 zu verändern begann, er wurde aggressiver und feindseliger gegen Menschen und startete „wegen Kleinigkeiten zunächst verbale Aktionen gegen Beteiligte“, unter anderem gegen den Hausmeister des Vermieters. Einen Grund für diese Veränderung nannte das Gericht nicht, möglicherweise lag der Auslöser in der beruflichen Sphäre.
Beziehung zerbrochen
Die Beziehung zur Ehefrau seines Vermieters ging an diesem Verhalten zugrunde und sie zog sich ohne ein klärendes Gespräch zurück. Als Provokation sandte Bernd K. das obszöne Foto an seine ehemalige Geliebte, wodurch diese den Kontakt völlig abbrach. Darauf begann Bernd K. „gegen die Frau und alle, die ihr zur Seite stehen, aus allen Rohren zu schießen.“ Es folgte die fristlose Kündigung der Wohnung, die Mitnahme der Möbel des Vermieters, die Sicherung von Bernd K.s Motorrädern durch den Vermieter. „Wohnsitzlos – beziehungslos – arbeitslos“ sei er damals gewesen, resümiert die Richterin. Ein längerer Klinikaufenthalt in Tauberbischofsheim folgte.
Chance eines Neuanfangs nicht genutzt
Mit der Hilfe der Betreuerin R., die ihn nach der Entlassung aus dem Krankenhaus unterstützte, habe Bernd K. die Chance auf einen Neuanfang gehabt. Diverse finanzielle Probleme waren von R gelöst worden, auch der Austausch der gegenseitig einbehaltenen Gegenstände war in die Wege geleitet. Diese Chance hat Bernd K. vertan: „Die Geschehnisse verarbeitet er wahnhaft“, sagte Richterin Bezold, „Er beginnt einen Privatkrieg gegen alle, die nicht auf seiner Seite stehen.“ Seine Bekannten hätten für ihn „gewechselt von Freund zu Feind“.
Ein „Manifest“
Richterin Bezold zitiert einige Sätze aus Kapitel 13 (!) eines mehrere hundert sSeiten langen Schreibens an das Gericht. Dort lässt sich Bernd K. über seine Vorhaben aus, spricht mit militärischer Sprache von „Partisanenkrieg“ und „Kampfzone“ und davon, dass auch das Schloss angezündet werden könne. Für seine Betreuerin plant er ein „abgespecktes Programm“. Es wird einem kalt, wenn man das hört und man fühlt sich an „Manifeste“ erinnert, wie sie Attentäter verfassen.
Sachverständiger spricht von „hypomanische Störung“
Der Sachverständige Dr. Thomas Heinrich erkennt eine „hypomanische Störung“ bei Bernd K. und „bei allen Taten eine erheblich verminderte Steuerung“, auch seien weitere Taten zukünftig nicht ausschliessbar. Damit wären die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einweisung gegeben.
In der rechtlichen Würdigung folgt das Gericht dem Sachverständigen. Bernd K. habe die Taten zugegeben, sowohl in der Verhandlung als auch in seinen Schreiben an das Gericht. Eine Verurteilung nach dem Strafrecht käme nach dem Gutachten des Sachverständigen, dem mehrhundertseitigen Schreiben und aufgrund der „Gefährdungsprognose“ nicht in Betracht. Entgegen dem Plädoyer des Verteidigers sieht das Gericht die Taten von Bernd K. als „noch nicht abgeschlossen“ an. Das Anzünden des Schlosses stünde weiterhin zur Debatte, Richterin Bezold ist es daher „unwohl“. Sie verweist nochmals auf die von Bernd K. verfassten Schriftstücke und Mails und stellt fest, dass „sein Wahnsystem immer größer geworden“ sei – Politiker, die Klinik, den Sachverständigen habe er in das Wahnsystem eingeschlossen.
Fehlende Krankheitseinsicht, bisher Behandlung verweigert
Vor dem Hintergrund, dass Bernd K. wegen fehlender Krankheitseinsicht bisher unbehandelt geblieben ist, kann das Gericht keine Möglichkeit zur Aussetzung auf Bewährung erkennen.
Richterin Bezold rät Bernd K., „wenigstens den Versuch einer Behandlung zu machen“, vor allem wegen seiner Lebensperspektive und schließt die Sitzung.
Bernd K. sorgt für ungewöhnliches Ende der Verhandlung
Bernd K. ergreift noch einmal das Wort und will der Richterin „auch etwas mitgeben“: Zum einen den Rat, während der juristischen Ausbildung auch mal ein „berufsbegleitendes Praktikum“ zu machen, zum anderen weitere „222 Seiten gehobene Literatur“, wie er es ausdrückt. Richterin Bezold verweist mit sichtlich gequältem Gesichtsausdruck darauf, dass das Verfahren bereits abgeschlossen sei, auch sein Anwalt wirkt auf Bernd K. ein. Niemand will das dicke Schriftstück in die Hand nehmen. Also verkündet Bernd K., dass er dann auch dieses Schriftstück an die Staatsanwaltschaft München weitergeben werde.
Wie geht es mit Bernd K. weiter ?
Zunächst hat Bernd K. die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einzulegen. In einer Revision wird allerdings der Fall nicht noch einmal aufgerollt, es wird nur auf Rechtsfehler des Gerichts geprüft. Sollte das Revisionsgericht Rechtsfehler erkennen, kann das Verfahren vor einer anderen Kammer des Landgerichts noch einmal beginnen.
Bernd K.s Anwalt, Michael Donath, zitiert eine Statistik, dass die Dauer solcher Unterbringungen im Schnitt 5 – 6 Jahre andauert, je nach Behandlungserfolg. Im Falle eines Strafprozesses hätte aufgrund der Vergehen, vor allem da die Brandstiftung nicht vollendet war, die Möglichkeit bestanden, dass Bernd K. nicht einmal zu einer Haftstrafe oder zumindest zu einer Haftstrafe zur Bewährung verurteilt worden wäre.
Text: Matthias Lauterer