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„So ein Handeln muss auch immer verhältnismäßig sein“

Samstag, den 20. Februar 2021, 21.40 Uhr – wenige Stunden vor Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre im Hohenlohekreis: An der Aral-Tankstelle in Öhringen ist so gut wie nichts los, die Straßen sind wie leergefegt. Es geht ein eisiger Wind, die Außentemperatur beträgt rund vier Grad. Plötzlich fährt ein silberner BMW vor. Christian Endresz aus Bretzfeld steigt aus. Der 42-Jährige kommt gerade aus dem wenige hundert Meter entfernten Krankenhaus. Er hat seine Partnerin mit einer Schnittverletzung in die Notaufnahme gebracht. „Im Moment ist das so, dass man als Begleitperson das Krankenhaus nicht betreten darf. Aufgrund der Anwohner hatte ich nicht die Möglichkeit, im laufenden Auto sitzenzubleiben und auf meine Partnerin zu warten“, erklärt Endresz. „Als logische Schlussfolgerung wollte ich mir, während ich auf meine Partnerin gewartet habe, kurz an der benachbarten Tankstelle einen Kaffee holen und die Toilette benutzen.“

Post vom Ordnungsamt

Was dann geschieht, beschreibt Endresz so: Auf einmal kommen zwei Beamte auf Endresz zu. Der 42-Jährige erklärt den Polizisten seine Situation und sie nehmen die Personalien des Vertriebsaußendienstlers auf. Wenige Tage später bekommt Endresz Post vom Ordnungsamt –  es geht um eine „Anhörung im Bußgeldverfahren“. Ihm wird ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung vorgeworfen, denn er habe sich ohne triftigen Grund auf dem Tankstellengelände aufgehalten.

„So ein Handeln muss immer verhältnismäßig sein“

Rechtsanwalt Dr. Maximilian Ohlenschlager vertritt Endresz in diesem Fall. „Staatliches Eingriffshandeln bedarf zunächst einmal einer Eingriffsgrundlage. Die haben wir in Form der Corona-Verordnung. Das ändert aber nichts daran, dass zuerst einmal von den Behörden geprüft werden muss, ob ein Tatbestand vorliegt oder ob eine Ausnahme davon zu machen ist. Auf der nächsten Ebene muss so ein Handeln natürlich auch immer verhältnismäßig sein“, erklärt der Rechtsanwalt. Der 31-Jährige fährt fort: „Meinem Mandanten wird vorgeworfen, dass er sich außerhalb der Zeiten, in denen er sich hätte frei bewegen dürfen, ohne triftigen Grund außerhalb seiner Meldeadresse in Bretzfeld bewegt hat. Das ist gerade nicht der Fall, denn wir haben hier eine Ausnahmevorschrift, die zutreffend ist: Notfallmedizinische Versorgung. Mein Mandant hat als Begleitperson eine Person, die nicht in der Lage war, sich selbst in diese notfallmedizinische Versorgung zu begeben, dabei unterstützt, diese zu erhalten.“

„Der Mann hat sichfeste Beweise vorgelegt“

Endresz befindet sich derzeit noch im Anhörungsverfahren.  Ohlenschlager erläutert: „Wir haben jetzt schriftlich zu dem Sachverhalt Stellung dazu genommen und erklärt, warum dieses polizeiliche Handeln nicht rechtens war. Ich gehe davon aus, dass die Behörde keinesfalls nach dem, was hier glaubhaft vorgetragen wurde, den Bußgeldbescheid erlassen wird, weil – und das muss man sich auch vor Augen führen – wenn der Grund dargelegt ist, dann ist es an der Behörde, diese Gründe als inplausibel darzulegen und auch im Einzelfall zu widerlegen. Das wird hier nicht geschehen, denn der Mandant hat stichfeste Beweise vorgelegt.“

„Wenn Sie sich nicht dagegen wehren, dann müssen Sie auch zahlen“

Unterstützung eines Anwalts im Falle eines Widerspruchs gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit kostet rund 500 Euro. Bekommt man Recht, übernimmt diese Kosten die Staatskasse. „Wenn man in einer ähnlichen Situation ist wie mein Mandant, dann macht es auf jeden Fall Sinn, sich dagegen zu wehren“, rät der junge Rechtsanwalt. „Was man nicht vergessen darf: Wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, dann ist der zunächst einmal in der Welt. Wenn Sie sich nicht dagegen wehren, dann müssen Sie ihn auch zahlen. Deswegen mein Tipp: Wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde und man das Gefühl hat, man wurde ungerecht behandelt, nicht lange zögern – gehen Sie schnell entweder zu mir oder zu einem meiner Kollegen und legen Sie dagegen Einspruch ein, damit der Erfolg des Rechtsmittels auch geprüft werden kann.“ „Denn“, so resümiert Ohlenschlager, „was ganz wichtig ist, ist, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat, auch infolge derartiger Maßnahmen, wie sie gerade mein Mandant geschildert hat, nicht erschüttert wird.“

Text: Priscilla Dekorsi




Anmeldungen für kostenlose Tests sind ab sofort möglich

Die Stadtverwaltung Künzelsau richtet in der Stadthalle in Künzelsau ein Testzentrum ein, das ab Montag in Betrieb geht. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung in Künzelsau hervor.

Aber schon jetzt werden kostenlose Tests im ehemaligen Krankenhausgebäude angeboten. „Die Hohenlohe-Apotheke, die Apotheke MediKÜN und der Ortsverein Künzelsau des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) stemmen den Betrieb gemeinsam mit der Stadt“, so Bürgermeister Stefan Neumann. Den Test selbst und das System für die bequemen Terminbuchungen übers Internet, die technische Leitung und die Organisation vor Ort übernehmen die Apotheker Hans-Peter van Dorp und Julian Bockmann. Wer keinen Internet-Anschluss hat, kann sich bei der Stadtverwaltung anmelden. „Aber auch beim Empfang der Menschen, die sich in der Stadthalle testen lassen, packt unser städtisches Team mit an. Schon jetzt danke ich allen Beteiligten herzlich für ihr Engagement. Mit diesem Testangebot tragen wir alle zum Eindämmen der Pandemie bei. Nutzen Sie diese Möglichkeit“, ruft Bürgermeister Stefan Neumann auf.

Wer kann sich testen lassen?

Jede und jeder kann sich kostenlos im Testzentrum auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Es werden nur Menschen getestet, die symptomfrei sind. Wer Symptome einer Coronavirus-Infektion hat, wendet sich bitte direkt an den Hausarzt oder das Gesundheitsamt.

Nur mit Anmeldung und Terminvereinbarung

Wer sich testen lassen möchte, muss sich zwingend anmelden. Das geht am einfachsten übers Internet, weil der Testablauf sowohl für das Team des Testzentrums als auch für Personen, die sich testen lassen, einfacher und schneller über die Online-Anmeldung möglich ist. Über das Online-Buchungssystems ist ein schneller Durchgang im Testzentrum garantiert, weil alle persönlichen Daten bei der Anmeldung in der Stadthalle bereits vorhanden sind und nur kurz über einen QR-Code eingescannt werden. Unmittelbar nach dem Test wird der getesteten Person das Ergebnis als Bescheinigung per E-Mail zugeschickt. Wer sich online angemeldet hat, kann gleich nach dem Abstrich das Testzentrum verlassen und die ganze Prozedur im Optimalfall in wenigen Minuten hinter sich bringen. Unvorhergesehen kann es natürlich dennoch immer zu Wartezeiten kommen.

Anmelden ist online über das Termin-Buchungs-Portal möglich: www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau

Eine telefonische Anmeldung im Rathaus ist auch möglich, sollte aber der Ausnahmefall sein und gilt nur für Menschen, die keinen Internetzugang besitzen. Sie beansprucht mehr Zeit, zunächst für die manuelle Aufnahme der Personalien bei der Stadtverwaltung. Aber auch vor Ort muss mehr Zeit eingeplant werden, voraussichtlich 30 bis 45 Minuten je nach Situation, weil die getestete Person auf das Ergebnis und die Bescheinigung warten muss.

Wer keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung hat, kann einen Test-Termin bei der Stadtverwaltung Künzelsau vereinbaren: Montag bis Freitag von 8.30 bis 18.30 Uhr, Samstag von 9 bis 13 Uhr, Telefon 07940 129-0.

Öffnungszeiten Testzentrum

Bereits seit Mittwoch, den 10. März 2021, bieten die Apotheker Hans-Peter van Dorp und Julian Bockmann Corona-Schnelltests im ehemaligen Krankenhausgebäude in Künzelsau an. Die nächsten Testtermine sind am Freitag, 12. März 2021 von 18 bis 21 Uhr. Dafür ist nur eine Online-Anmeldung über das Buchungs-Portal möglich: www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau

Übers Wochenende ziehen die Apotheken mit ihrer Test-Infrastruktur in die größere und damit für den Betrieb besser geeignete Stadthalle Künzelsau um.

Das Testzentrum in der Stadthalle Künzelsau, Schulstraße 9, ist ab Montag, 15. März 2021 für vereinbarte Termine geöffnet: Montag, Mittwoch und Freitag, von 18 bis 21 Uhr.

„Damit sich möglichst wenig Menschen gleichzeitig in der Stadthalle aufhalten, bitten wir Sie rechtzeitig zum vereinbarten Termin zu kommen – aber maximal 10 Minuten vorher“, so die beiden Apotheker Julian Bockmann und Hans-Peter van Dorp. Parkplätze stehen bei der Stadthalle kostenlos zur Verfügung.

Nur mit Ausweis und Maske ins Testzentrum

Wer sich testen lässt, muss unbedingt seinen Personalausweis mitbringen und kann nur mit einer FFP2-Maske die Stadthalle betreten. „Ich freue mich, dass der Schulterschluss zwischen Apotheken und DRK gelungen ist und geschultes Fachpersonal die Abstriche und Ergebnisauswertung vornimmt“, so Patrick Braun, Vorsitzender des DRK-Ortsvereins Künzelsau. Es werden nasale Abstriche gemacht, wobei das Teststäbchen zirka 2 bis 2,5 Zentimeter in den unteren Nasenbereich eingeführt wird. Die Ergebnisse des Schnelltests werden innerhalb kurzer Zeit an die angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Wer sich telefonisch bei der Stadtverwaltung angemeldet hat, muss warten, bis das Ergebnis ausgewertet und die Bescheinigung ausgestellt ist. Sollte ein Testergebnis positiv ausfallen, muss sich die betreffende Person umgehend in Quarantäne begeben und mit dem Gesundheitsamt Verbindung aufnehmen. Auch vom Testzentrum wird das Ergebnis an das Gesundheitsamt übermittelt. Von dort wird die PCR-Testung veranlasst.

Testtermine und Anmeldung für kostenlose Corona-Schnelltests in Künzelsau:

Freitag, 12. März 2021,
18 bis 21 Uhr, ehemaliges Krankhausgebäude, Stettenstraße, Künzelsau. Anmeldung nur online möglich über Termin-Buchungsportal: www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau

Ab Montag, 15. März 2021,

Testzentrum Stadthalle Künzelsau, Schulstraße 9.

Montag, Mittwoch und Freitag 18 bis 21 Uhr

  • Anmeldung online möglich über Termin-Buchungsportal:
    www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau
  • Anmeldung von Personen ohne Internetzugang
    bei der Stadtverwaltung Künzelsau:
    Montag bis Freitag von 8.30 bis 18.30 Uhr,
    Samstag von 9 bis 13 Uhr, Telefon 07940 129-0

 




Schlachtplatte to go in Forchtenberg

Über eine kreative Forchtenberger Idee hat der SWR in seiner Sendung Landesschau Baden-Württemberg Anfang März 2020 berichtet: den Forchtenberger Besen Drive-In der Winzerfamilie Fröscher vom Rebenhof. „Als es mit der Krise losgegangen ist, hat man sich halt Gedanken gemacht, wie man das Unternehmen am Laufen halten kann“, sagt Winzer Ferdinand Fröscher im SWR-Interview. Sein Gedanke: „Bequem vorfahren, am Fenster bestellen und dann ans Auto das Essen rausbekommen“. Dazu müssen die Kunden nicht mal aussteigen – ganz nach dem Vorbild großer Fastfood-Ketten und ganz Corona-konform. Sogar Zahlen ohne Kontakt ist möglich – mittels einer Bezahl-Pfanne.

Aus Jux wird ein Verkaufsschlager

„Das war eigentlich eine Jux-Idee von mir“, sagt Ferdinand Fröscher im Gespräch mit GSCHWÄTZ. Erst 2018 hatte er die Alte Kelter in Forchtenberg gekauft, um dort einen Besen aufzumachen. Der war als zweites Standbein gedacht, denn „das eine oder andere Unwetter“ hatte dem Weinbaubetrieb zu schaffen gemacht. „Eröffnung war im November 2019, kurz darauf mussten wir schon wieder zumachen“, blickt der junge Winzer zurück. Weil bei ihnen auf dem Hof die Gegebenheiten gut seien – alles ist ebenerdig und die Küche deshalb gut zu erreichen – hatte er die Idee mit dem Drive-In. Mit der Resonanz sei er ganz zufrieden: Der Zulauf ist gut.“ Mittlerweile ist der Besen Drive-In im ganzen Kochertal und auch überregional bekannt.

Die ganze Familie hilft

Dass die Idee gut ankommt, zeigt der sonntägliche Stau vor dem Bestellhäuschen. Sogar mit Traktoren kommt die Kundschaft angetuckert. „Mindestens 200 gehen an einem Besen-Wochenende über die Theke“, sagt SWR-Autorin Yvonne Schwotka. Deshalb muss auch die ganze Familie ran – von der Oma bis hin zur Verlobten. „Wir machen das jetzt bis auf Weiteres 14-tägig“, sagt Ferdinand Fröscher zu GSCHWÄTZ, der hofft, „dass die Regierung das mit dem Impfen jetzt endlich auf die Reihe bekommt“. „Denn wer“, so fragt er, „geht spontan abends weg und lässt sich vorher testen?“Außerdem: Der Besen lebe von Geselligkeit, engem Beieinandersitzen und Gesprächen mit anderen Besuchern. Im Sommer soll dann auch wieder der Hof-Besen der Familie Fröscher stattfinden.

Deftige Hausmannskost

Doch Burger, Pommes und Co, gibt es hier nicht. Ganz nach Besen-Art steht deftige Hausmannskost wie Maultaschen, Käsespätzlen, Bratwurst mit Kraut aber auch Krustenbraten auf der Speisekarte. Als besonderes Schmankerl wird das i-Tüpfele angeboten – dieses Mal ist es Rindergulasch mit Spätzle. Für Leckermäuler gibt es außerdem Pfannkuchen mit Honig oder Gsälz. Angesichts der wieder kühlen Temperaturen könnte auch der Glühwein to go schmecken. Wer möchte, kann im Besen Drive-In auch Wein vom Rebenhof Fröscher kaufen.

Öffnungszeiten

Bereits zehn Mal hat Familie Fröscher ihren Besen Drive-In schon geöffnet seit April 2020. Die nächsten Termine stehen auch schon fest: Am Samstag, den 13. März, und Sonntag, den 14. März 2021, sowie am Samstag, den 27. März, und Sonntag, den 28. März 2021. Samstags können die Speisen von 16 bis 19.30 Uhr und sonntags von 11 bis 15 Uhr am Schalter bestellt und abgeholt werden. Wer das i-Tüpfele haben möchte, sollte sich etwa zwei Tage vorher unter Telefon 07947/9433 601 seine Portion sichern, rät Winzer Ferdinand Fröscher.

 




Vollbrand einer Scheune, Feuer auf Wohnhäuser übergegriffen

Am frühen Donnerstagmorgen, den 11. März 2021, gegen 02.20 Uhr, geriet im Criesbacher Ortskern eine Scheune aus unbekannter Ursache in Brand. Das Feuer war schnell auf den Dachstuhl des angebauten Wohngebäudes sowie den Dachstuhl des angrenzenden Nachbarhauses übergegriffen. Die als Brennholzlager dienende Scheune brannte völlig aus. Die Dächer der beiden Wohnhäuser wurden stark beschädigte, die Gebäude sind vorläufig nicht bewohnbar.

Auch die umliegenden Gebäude erlitten leichte Schäden. Durch die enge Bauweise der alten Ortsmitte, bestand die Gefahr, dass sich der Brand noch weiter ausbreitete, was die Feuerwehr durch einen Großeinsatz verhindern konnte. Menschen wurden nicht verletzt.

Der Sachschaden kann noch nicht beziffert werden. Die umliegenden Feuerwehren waren mit insgesamt 16 Fahrzeugen und zirka 90 Mann im Einsatz. Diese wurden durch das THW und dem Rettungsdienst unterstützt. Die polizeilichen Ermittlungen zur Brandursache dauern an.

 

 

 




„Ich habe seit vier Monaten keine Einkünfte“

Ceyhan Akin betreibt in Forchtenberg eine Sportsbar, die coronabedingt seit mehreren Monaten zum zweiten Mal nicht öffnen darf. Er hat sich zum Ziel gesetzt, die lokalen Landtagsabgeordneten auf ihren Veranstaltungen zu besuchen und sie über die Situation der Gastronomie aufmerksam zu machen.

Patrick Wegener, den Kandidaten der SPD, erwischte er in Künzelsau noch beim Auspacken der Wahlkampfmaterialien:

„Ich konnte letztes Jahr meine Kinder kein Weihnachtsgeschenk kaufen“

„Ich als Gastronom habe seit vier Monaten zu. Für was werben Sie?“, fragt er Wegener. „Ich habe seit vier Monaten keine Einkünfte. Ich habe in Forchtenberg eine Sportsbar. Ich stehe in der Liste ganz zum Schluss, vorm Bordell und den Diskotheken darf ich aufmachen. Ich habe nichts zum Essen, nicht zum Trinken. Ich kriege von der Regierung, vom Staat kriege gar nichts. Jeder Arbeitslose bekommt Geld, wenn er arbeitslos ist, wir Gastronomen kriegen gar nichts“, erklärt er Wegener.

„Die Frage stellt sich: Wann gebe ich auf?“

„Meine Kunden fragen mich, wann machst du auf?“ Diese Frage stelle sich aber gar nicht mehr. Sondern: „Wann gebe ich auf? Seit dreieinhalb Jahren mache ich dieses Geschäft. Hab den Laden aufgebaut. Ich konnte letztes Jahr meine Kinder kein Weihnachtsgeschenk kaufen.“ Akin kann die Maßnahmen der Regierung durchaus verstehen – was er nicht versteht ist, dass er immer noch keine Gelder aus der Überbrückungshilfe erhalten hat: „Ja, weil die Regierung, also Sie, unter anderem die SPD und die CDU und die ganze Pinocchios, die da oben sitzen in Berlin nicht fähig sind, ihre Versprechen einzuhalten. Bitte erklären Sie mir, wann ich mein Geld bekomme.“ Er weist darauf hin, dass die Kommunikation der Regierung nicht richtig sei: „Warum sagt ihr mir in den Medien, dass wir 90 Prozent bekommen? Wir kriegen maximal 90 Prozent von dem, was wir an Fixkosten haben. Warum wird das nicht erwähnt?“

Unterschiedliche Überbrückungshilfen

Er spricht dabei von der Überbrückungshilfe Ü3, die bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet. Die Hürden sind allerdings hoch: Konnte die erste Überbrückungshilfe noch vom Antragsteller in einer Web-Anwendung unkompliziert selber beantragt werden, ist für die Ü3 ein Steuerberater mit einer speziellen Ausbildung notwendig. Die erste Coronahilfe, so Akin, wurde zeitnah ausbezahlt, von der sogenannten November- und Dezemberhilfe hat er vor wenigen Tagen eine Abschlusszahlung erhalten.

Wegener kommt kaum zu Wort

Kurz kommt Wegener zu Wort, der gerne bei Akin vorbeischauen würde, da schildert Akin schon ein weiteres Problem: „Meine Kunden sagen zu mir: „Du hast den Reibach gemacht, du kriegst deine Kosten erstattet. Ich mache keinen Reibach. Mein Verpächter macht den Reibach, der ist abgesichert. Wo bin ich? Ich kann nicht mal Hartz IV beantragen, weil meine Frau arbeitet. Und das, was seine Frau verdiene, damit bezahlen sie die Miete, Kredit, Versicherung, Internet und den Strom. „Wovon soll ich leben?, fragt er.

„Leider zu oft die Geschichte gehört“

Wegener hat „leider zu oft die Geschichte gehört, dass das Geld nicht ankommt.“ – „Und warum wird da nichts gemacht? Das hören sie aber nicht seit gestern. Warum wird nichts gemacht?“ „Wir versuchen unser Bestes. Ich gebe es an meine Leute weiter. Und ich hoffe, dass es geht. Für mich ist es wichtig, denn Sie brauchen Perspektiven“, sagt der SPD-Kandidat Wegener.

„Wir brauchen Lösungen“

Joachim Schmidt, als Betreiber des TUI-Reisecenters in einer ähnlichen Situation wie die Gastronomen, fordert die Politiker der Parteien zur Zusammenarbeit auf: „Seit einem Jahr schaffe ich hier und verdiene keine müde Mark, genauso wie er. Und das kann nicht sein. Mir ist es echt wurscht, wie viele Parteien es sind: Haltet alle mal zusammen. Wir sind in einer Situation, in der wir alle mal an einem Strang ziehen müssen. Wir brauchen Lösungen.“

Kandidat hat auf die Schnelle keine Lösung parat

„Ich verstehe ihren Unmut total, und deswegen bin ich auch hier, dass man in Kontakt bleibt, im Dialog bleibt. Klar ist auch, wenn die Hilfen nicht ankommen, ist für mich total verständlich, dass der Unmut wächst.“

Der Bürgermeister läuft hier rum wie der Pfau

Akin stört es besonders, dass die lokale Politik nicht auf die betroffenen Kleinbetriebe zugeht: „Hier, der Bürgermeister von Künzelsau läuft hier rum wie der Pfau. Aber ich glaube nicht, dass der Herr Bürgermeister mal in die Wirtschaft da reingegangen ist und gefragt hat, hey, wie sieht’s aus, kann ich als Kommune was tun? Dann kommt noch das: Ihr müsst als Kommune uns helfen. Der Bürgermeister von Forchtenberg hat bei mir nicht angerufen und gefragt, „Hey JJ, wie sieht’s aus? Du bringst was in diese kleine Stadt. Du organisierst Live-Events, Musik und so weiter. Können wir dir als Kommune helfen?“ Nein, das passiert nicht. Und das ist unser Unmut – und jetzt ist das Fass einfach voll.“

Haltet doch einfach Euer Versprechen ein

Endlich kann Wegener auch ins Gespräch eingreifen, er verweist auf seine Tätigkeit in Öhringen: „Ich bin Stadtrat in Öhringen, da haben wir genau diesen Punkt auch im Gemeinderat eingebracht. Weil ich gesagt habe: Ich muss vor allen Dingen eins haben, ich brauche die Rückmeldung und den Austausch mit allen vor Ort. Wie behalte ich eben auch in der Pandemie und nach der Pandemie hier noch was am Leben. Und das geht nur dann, wenn wir zusammenarbeiten. Das fand ich gut, was Sie gesagt haben.“

„Ich verstehe meinen Unmut auch“

Akin entgegnet: „Sie sagen, Sie verstehen meinen Unmut. Ich verstehe meinen Unmut auch. Aber ich verstehe nicht: Sie bekommen Geld. Alles gut. Aber haltet doch einfach eure Versprechen ein.“

Eine Art Schlusswort wirft nochmals Joachim Schmidt vom TUI-Reisecenter ein: „In der jetzigen Situation geht’s doch nicht mehr darum, ob der stärker ist oder der besser ist. Wir müssen schnell und klipp und klar eine klare Lösung finden.“

Text: Matthias Lauterer

Das vollständige Video wurde von Ceyhan Akin auf facebook eingestellt, hier der Link auf seine Seite.

 




Lions Club spendet 9 Laptops für chancengeminderte Schüler

Bereits zum elften Mal unterstützt der Lions Club Hohenlohe-Künzelsau durch eine Laptop-Spende junge Menschen. Es handelt sich dabei um ausgesuchte Jugendliche, die engagiert und ehrgeizig ihren Weg in Schule und Ausbildung gehen, die aber als chancengemindert gelten. Sie leben in sogenannten schwierigen Verhältnissen und könnten sich selbst keinen Laptop leisten. Damit sorgt der Lions Club Hohenlohe-Künzelsau für eine nachhaltige Unterstützung der Jugendlichen aus dem Hohenlohekreis auf ihrem Weg zu einer guten Schul- und Berufsausbildung.

Damit chancengeminderte Jugendliche „den Anschluss nicht verlieren“

Mit großer Freude nahmen Ursula Mühleck, Dezernentin für Familie, Bildung und Gesundheit und Jugendamtsleiterin Claudia Müller die neuen Laptops von Lions-Präsident Giso Eben von Racknitz und seinen Clubkollegen Steffen Pferdmenges und Horst Bertsch entgegen. Im Namen des Landkreises bedankte sich Ursula Mühleck für die großzügige Spende. „In den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass Laptops als Grundausstattung in Schule und Beruf benötigt werden, um auch in Zeiten von Homeschooling und Homeoffice den Anschluss nicht zu verlieren. Die gespendeten Laptops unterstützen die Jugendlichen in dieser schwierigen Zeit dabei, angemessen am schulischen und beruflichen Alltag teilhaben zu können,“ so Mühleck. Die Laptops werden in den kommenden Tagen an die jungen Menschen übergeben.

Jugendamt hat die Empfänger ausgewählt

Wie das Landratsamt auf Nachfrage mitteilt, wurden die Empfänger der Laptops vom Jugendamt ausgewählt.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamts Hohenlohekreis

 

 




Schmierereien auf Wahlplakaten

In und um Künzelsau wurden über das vergangene Wochenende zahlreiche Wahlplakate von Unbekannten beschädigt. In der Kappensteige, der Mergentheimer Straße, der Würzburger Straße und entlang der B19 wurden in der Zeit von Freitag, den 04. März, bis Sonntag, den 06. März 2021, mindestens zehn Wahlplakate verschiedener Parteien mit schwarzer Farbe beschmiert und beschädigt.

Zeugen, die Hinweise auf den oder die Farbschmierer haben, sollen sich unter Telefon 07940/9400 beim Polizeirevier Künzelsau melden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




„Lebenswerk liegt in Trümmern“

Am Donnerstag, 04. März 2021, diskutierten der FDP-Landtagskandidat Uwe Wirkner, Thomas Sattelberger, MdB , Sprecher der FDP Bundestagsfraktion für Innovation, Bildung und Forschung und Jörg Ernstberger GF von Südwestmetall in einer öffentlichen Videokonferenz über das Thema „Die Folgen der Corona Pandemie und der Weg aus der Krise.“

„Das Eigenkapital ist aufgezehrt“

Wirkner forderte einen Strategiewechsel: Einzelhandel, Gastronomie, Soloselbständige, Künstler und viele andere seien am Ende ihrer Kräfte angelangt. „Das Eigenkapital ist aufgezehrt, der Schuldenberg wächst und das Lebenswerk liegt in Trümmern.“

Arbeitslosigkeit gestiegen

Ernstberger nannte die Zahlen auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosigkeit ist im Bereich Schwäbisch Hall – Hohenlohe im Vergleich zum Vorjahr um über 30% angestiegen, offene Stellen hätten sich drastisch reduziert. Er sieht große Probleme auf dem Ausbildungsmarkt, da beispielsweise Ausbildungsmessen fehlen.

Sonderwirtschaftszonen als Wirtschaftstreiber?

Sattelberger betonte die Stärke der Region auch im MINT Bereich. Er sieht eine Digitalisierungsschwäche im Bereich der Verwaltungen und der Schulen. Die Zahl der Firmenneugründungen ist auf einem Tiefststand: „Im globalen Wettbewerbsvergleich rutschen wir runter.“
Den Hohenlohekreis sieht er als Muster „was sein könnte“. Er forderte den weiteren Ausbau der Reinhold-Würth-Hochschule. Sattelberger kann sich Sonderwirtschaftszonen als neue Treiber vorstellen.

Kritik am Föderalismus im Bildungswesen

Dass Bund und Länder in zentralen Bildungsfragen dauerhaft und nachhaltig zusammenarbeiten, muss der Normal- und nicht der Ausnahmefall sein. Es müsse ein Kooperationsgebot statt eines Kooperationsverbots in der Bildung geben, so Sattelberger.

Mit der Resonanz zufrieden

Auf GSCHWÄTZ-Nachfrage äußerte sich Michael Schenk, Vorsitzender der FDP Hohenlohe über die Resonanz. Etwa 25 Interessierte verfolgten die Diskussion live – das sei für eine solche neue Form des Wahlkampfs zufriedenstellend.

Quelle: Pressemitteilung der FDP

 

 

 

 

 




Hohenlohekreis schrammt knapp an „Notbremse-Regelungen“ vorbei

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Samstag, 06. März 2021, insgesamt 25 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Das geht aus einer Meldung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Darunter ein neuer Fall in einer Kindergarteneinrichtung in Öhringen mit 12 Kontakten und ein Fall in einer Kindergarteneinrichtung in der Gesamtgemeinde Künzelsau mit 21 Kontaktpersonen. Am heutigen Sonntag wurden keine weiteren laborbestätigten Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 93,2 pro 100.000 Einwohner.

Neuer Rekord: 2.500 Impfungen im Kreisimpfzentrum am vergangenen Wochenende

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen hatte auch an diesem Wochenende von Freitag bis Sonntag geöffnet. Insgesamt wurden an diesen drei Tagen rund 2.500 Erst- und Zweitimpfungen mit den Impfstoffen von BioNTech (1.150 Impfungen) und AstraZeneca (1.350 Impfungen) durchgeführt. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, dass Impfwilligen erst kurz vor dem gebuchten Termin beim Kreisimpfzentrum erscheinen. Auch die Möglichkeiten einer Vorabregistrierung über www.impfen-bw.de helfen, Wartezeiten im Impfzentrum zu verringern.

Erste Lockerungen für den Hohenlohekreis

Mit der am Montag, 8. März 2021 in Kraft tretenden Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg werden die Beschlusse der Bund-Länderkonferenz vom vergangenen Mittwoch umgesetzt. Die Lockerungen treten für alle Landkreise mit einer Inzidenz von 50 bis 100 pro 100.000 Einwohner in Kraft und gelten somit auch für den Hohenlohekreis. Weitere Erleichterungen gibt es für Landkreise mit einer Inzidenz von unter 50 pro 100.000 Einwohner, strengere Regelungen für Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner. „Mit der neuen Corona-Verordnung werden möglichst viele Öffnungen erlaubt, aber eben nur da wo es aufgrund niedriger Infektionszahlen vertretbar ist. Daher werden die Regelungen komplizierter in der Umsetzung und erfordern ein wachsames Auge durch die Landkreisverwaltungen“, so Erster Landesbeamter Gotthard Wirth über die neue Landesverordnung.

Ein Überblick über die ab 8. März gültigen Veränderungen ist unter www.baden-wuerttemberg.de oder auch unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de eingestellt.

Die 2 wichtigsten Änderungen

Es ändert sich nicht allzu viel durch den aktuellen Inzidenzwert, die zwei wesentlichen Änderungen: Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: Hier dürfen sich nun wieder 2 Haushalte (maximal 5 Personen + Kinder unter 14 Jahren) treffen. Zuvor durfte sich nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Und: Ab 15. März sollen die Grundschulen sowie die 5. und 6. Klasse wieder im Klassenzimmer unter Coronabedingungen unterrichtet werden. Das Kultusministerium Baden-Württemberg spricht hier von „eingeschränktem Präsenzbetrieb“. Was das genau bedeutet, ist noch nicht klar.

Aber der Inzidenzwert liegt derzeit knapp unter 100. Über 100 gelten wieder die „alten“ Kontaktbeschränkungen mit einem Haushalt sowie einer weiteren Person. Jeden Tag können sich dadurch die Verhaltensregeln ändern.




Verwaltungsgericht untersagt Verfassungsschutz vorerst Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz per Hängebeschluss vorerst Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“. 

Am 05. März 2021 erklärt das Verwaltungsgericht hierzu unter anderem: „In dem gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerichteten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln einem erneuten Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) auf Erlass einer Zwischenentscheidung (sog. Hängebeschluss) stattgegeben. Mit Beschluss vom heutigen Tag untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als „Verdachtsfall“ einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als „Verdachtsfall“ erneut bekanntzugeben.“

„Nicht zu wiedergutmachender Schaden im politischen Wettbewerb“

„Die AfD hatte Ende Januar 2021 einen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV, gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dem BfV soll damit untersagt werden, die AfD als „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen und zu behandeln sowie eine solche Einstufung oder Behandlung öffentlich bekanntzugeben. Zugleich hatte sie beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag einen Hängebeschluss zu erlassen. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb.“

Dadurch dass die Einordnung als Verdachtsfall öffentlich bekanntgeworden sei, sei „derart tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen worden, dass eine weitere Beeinträchtigung derselben dadurch, dass Mitglieder der Antragstellerin mit nicht gänzlich unerheblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssten, allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit nachrichtendienstlich überwacht zu werden oder von solchen Maßnahmen jedenfalls mittelbar betroffen zu sein, nicht hinnehmbar sei.“

Wann über die von der AfD im vorliegenden Verfahren gestellten Eilanträge als solche entschieden wird, ist derzeit offen.

AfD Hohenlohe-Schwäbisch Hall bezeichnet Vorgehen als „Skandal“

In einer Mitteilung der AfD Hohenlohe-Schwäbisch Hall bezeichneten die AfD-Vorstände Udo Stein, Anton Baron und Martin Bürner die an verschiedene Medien durchgesickerte Meldung, die AfD werde bundesweit durch den Verfassungsschutz beobachtet  „als Skandal, der den sofortigen Rücktritt des CDU-Mitglieds Haldenwang als Präsident dieser Behörde zur Folge haben muss“. Aktuell hat das Verwaltungsgericht Köln heute diesem Treiben einen Riegel vorgeschoben und ausgeführt, „dass in unvertretbarer Weise in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen werde.“

AfD: „Erbärmlicher Versuch  der Wählerverdummung“

Es sei ihrer Meinung lediglich darum gegangen, „im Superwahljahr 2021 kurz vor zwei wichtigen Landtagswahlen die größte Oppositionspartei und einen unliebsamen politischen Konkurrenten zu diffamieren und politisch zu beschädigen. Außerdem handele es sich um einen erbärmlichen Versuch der Wählerverdummung, denn zwischen der Einstufung durch die politisch missbrauchte Verfassungsschutzbehörde und einem tatsächlichen Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht liegen Welten.“

AfD-Landtagskandidaten sehen sich „massiv benachteiligt“

Die beiden Landtagskandidaten Anton Baron und Udo Stein sehen sich nach eigener Aussage deshalb vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg „einer massiven Benachteiligung ausgesetzt“. Der Vorgang sei einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, so Udo Stein. Weiter heißt es in der Pressemitteilung der AfD: „Die AfD steht wie keine andere Partei für mehr direkte Demokratie, sichere Grenzen und den unbedingten Erhalt der Freiheitsrechte für die Bürger:innen.“