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Mutige Planung: 8. Messe Öhringen soll Ende September stattfinden

Mit einem gerüttelt Maß an Optimismus sind die Planer der 8. Messe Öhringen bei der Planung. Nicht nur, dass man mitten in der Pandemie eine Messe vom 30. September bis 03. Oktober 2021 plant – auch soll die Messe ein ganz neues Konzept bekommen: Das Messegelände ist nicht mehr auf dem Parkplatz gegenüber der Kultura geplant, sondern direkt an der Innenstadt – vom für die Landesgartenschau neu gestalteten Hofgarten bis hin zur Kultura. Außerdem soll die Ausstellung nicht mehr in den bisher üblichen Großzelten stattfinden, stattdessen sind kleine Einheiten von etwa 3m x 3m bis zu 10m x 10m geplant. So soll eine aufgelockerte und großräumige Struktur geschaffen werden, die Corona-geeignet sein soll.

„Einmalig und zukunftsorientiert“

„Die Messe im Park präsentiert sich 2021 einmalig und zukunftsorientiert in unverwechselbarem Ambiente. Hier wird ein innovatives, attraktives, wirtschaftliches und unverwechselbares Konzept umgesetzt, das Öhringen als Wirtschafts- und Messestandort in Hohenlohe weiter voranbringen wird. Nun hoffen wir, dass uns Corona bis dahin diese Freiheit erlauben wird“, sagt Öhringens Oberbürgermeister Thilo Michler.

Einzelhandel und Messe am neuen Standort verbinden

„Durch das neue Konzept können Messe und Einzelhandel in der Innenstadt miteinander verbunden werden“, sagt Marco Koenitz von der veranstaltenden Agentur D. Koenitz GmbH aus Koblenz. „Unbewußt haben wir eine weise Entscheidung getroffen, als wir uns gegen den Mai-Termin und für eine neue Location entschieden haben“ – mit den kleinen Ständen im Freien, einer Einbahnstraßenregelung und Zugangskontrollen könne die Messe auch unter Pandemiebedingungen stattfinden, hofft er. Bereits ca. 50 Stände seien vermietet, trotzdem gebe es noch hervorragende Standorte – am Ende rechnet er mit etwa 150 Ausstellern. Das sind rund 50 weniger als bisher üblich. Die Rückmeldungen der Aussteller seien allerdings begeistert: „Das Messegeschehen sucht einen Auftakt“, erkennt Koenitz, Öhringen könnte dieser Auftakt als eine der möglicherweise ersten Verbrauchermessen nach Corona werden.

Bewährtes bleibt erhalten

Auch mit dem neuen Konzept soll Bewährtes und Charakteristisches beibehalten werden: Die Ehrenamtsbörse, die Ausbildungshalle und das „Bauzelt“ soll es wieder geben.

Ehrenamtsbörse für Vereine

„Gerade die Vereine haben während der Pandemie einen Rückschlag durch Schließungen erhalten. Ihre wertvolle Arbeit müssen wir in den Vordergrund stellen und ihnen den Rücken stärken, auch wenn die Messe sicherlich nicht so wird, wie wir sie aus den letzten Jahren kennen“, sagt der Hauptamtsleiter der Stadt Öhringen, Ulrich Vogtmann.

Ausbildungshalle – Information für Jugendliche

„Wir kämpfen um Arbeitskräfte“, sagt Doris Köhler von der Firma Schneider Bau. „Durch die Pandemie konnten wir die Jugendlichen in den Schulen kaum informieren. Mit der Ausbildungshalle und unserem bekannten Gemeinschaftsstand wollen wir Berufsorientierung geben und für das Handwerk werben.“ Sie bemängelt, dass die Schulen „nur Deutsch und Mathe“ unterrichtet hätten und die Berufsförderung nicht stattgefunden habe. Die Jugendlichen seien auf die Ausbildung daher nur ungenügend vorbereitet.

Gemeinschaftsstand Bau

Köhler ist auch der führende Kopf bei der Organisation des „Gemeinschaftsstands Bau“. Sie muß feststellen, dass erste Betriebe bereits das Handtuch geworfen hätten, anderen sei der Aufwand für die Messe zu hoch geworden. Daher werden 2021 einige neue Partner auf dem Gemeinschaftsstand vertreten sei. Ein Schwerpunkt werde e-Infrastruktur am Bau sein: Solaranlagen für den Carport sowie modular aufgebaute Ladetechnik für das Elektroauto seien Themen.

„Sie werden die kreativen Betriebe sehen, die den Lebenswillen haben“

So ganz überzeugt davon, dass die Messe stattfinden kann, scheint sie noch nicht zu sein, denn sie plant vorsorglich parallel einen digitalen Auftritt. Wenn sie aber über die teilnehmenden Unternehmen spricht, ist sie voller Enthusiasmus:  „Die Unternehmen möchten Leistung erbringen – dazu brauchen wir den Kontakt. Sie werden die kreativen Betriebe sehen, die den Lebenswillen haben“.

Text: Matthias Lauterer




Würth plant Erweiterung des „Campus Gaisbach“ – Hochhaus am Stadteingang?

In der Gemeinderatssitzung vom 30. März 2021 stellten Christoph Blessing und Moritz Stünzner, bei Würth verantwortlich für Immobilienprojekte, dem Gemeinderat ihre Pläne für eine Erweiterung des WÜRTH-Geländes in Gaisbach vor. Aufbauend auf der geplanten Entwicklung des Konzerns sei es dringend notwendig, Raum für neue Arbeitsplätze, aber auch für den Umzug aus behelfsmäßigen Gebäuden  zu schaffen.

Bis zu 50m hohes Gebäude geplant

Aus der Präsentation, abrufbar auf den Seiten der Stadtverwaltung Künzelsau (Link) geht hervor, dass man plant, ein größeres Gebäude direkt im westlichen Anschluß an das Verwaltungsgebäude A zu errichten: „In unmittelbarer Nähe zum ikonischen Verwaltungsgebäude A und dem zentralen Eingang soll hier ein Komplex entstehen, der die räumlichen Bedürfnisse an Arbeitsplätzen und die Unterbringung wichtiger Sondernutzungen mit der bedeutungsreichen Lage im Campus vereint.
Gleichzeitig soll die Reinhold Würth Straße als zentrale Achse des Campus gestärkt, verkehrsbefreit und zum qualitativ hochwertig und
einladenden Außenraum gestaltet werden.“

Höhenskizze des geplanten Gebäudes – Blick von Westen. Quelle: Präsentation WÜRTH / Sitzungsunterlagen

Bis zu 50m hoch könnte das Gebäude werden, zum Vergleich: Das Lagergebäude im Norden des Geländes ist etwa 36,5m hoch. Der Flächenverbrauch ist gering, da das Gelände bereits bebaut ist. Die Abstände zur Wohnbebauung seien, so die Präsentation, ausreichend, sodass keine größere Beeinträchtigung der Anwohner zu erwarten sei.

„ehrgeiziges Projekt“ mit „hochkarätiger Architektur“

Ein „ehrgeiziges Projekt“ sei dies, erläutert Blessing. Man habe für die Studie bereits 3 Architekturbüros einbezogen, deren Lösungen sehr ähnlich waren – ein Architektenwettbewerb soll folgen, denn man wolle wie üblich „hochkarätige Architektur“ errichten. „Dafür suchen wir den Dialog mit Ihnen, schloss Blessing seine Präsentation und bat um Zustimmung zu der notwendigen Änderung des bestehenden Bebauungsplans, „die uns eine gewisse Handlungssicherheit gibt.“

Skizze: Abstand des Gebäudes zur Wohnbebauung. Quelle: Präsentation WÜRTH / Sitzungsunterlagen

Anregungen in der Aussprache

Die schiere Höhe des geplanten Gebäudes stellte einige Gemeinderäte vor Probleme. Außerdem wurden Themen wie Parkdruck auf die umliegenden Wohngebiete, der Flächenverbrauch für zusätzliche Parkplätze und die Lichtverschmutzung angesprochen.

Blessing und Stünzner legten Wert darauf, dass man noch in einem sehr frühen Projektstadium sei, aber alle genannten Punkte im Rahmen des Architektenwettbewerbs einbezogen würden.

Einstimmig angenommen wurde der Antrag der Verwaltung „Die Entwicklungspläne der Firma Adolf Würth GmbH & Co. KG am Campus Gaisbach werden sehr begrüßt und die positive Begleitung der Stadt Künzelsau bei den erforderlichen Planungsprozessen (Bebauungsplanänderung usw.) wird zugesagt.“, unter der Voraussetzung, dass die protokollierten Punkte aus Gemeinde- und Ortschaftsrat in der weiteren Planung beachtet werden.

Text: Matthias Lauterer




Das Auf und Nieder von AstraZeneca

Das mit der nun doch nicht verordneten Osterruhe, weil rechtlich kaum durchsetzbar, hat Staatschefin Angela Merkel alleine auf ihre Kappe genommen, wohlweislich vermutlich, da sie sowieso nur noch ein paar Monate im Amt sein wird und daher Schaden von den restlichen CDU-Entscheidungsträgern abwenden wollte. Aber bei dem Auf und ab mit der zu beschließenden Osterruhe (erst nein, dann ja, dann nein, dann halb), zeigte sich doch, wie verblüffend und auch ungewöhnlich unstringent die Politik der derzeitigen Bundeskanzlerin und der dazugehörigen Bundesregierung geworden ist. Normalerweise geht Angela Merkel ihren Regierungskurs unbeirrt weiter, nun gerät sie zunehmend ins Stolpern und Straucheln – vermutlich nicht innerlich. Denn sie ist zweifellos eine hochgradig intelligente Physikerin, die innerlich sehr wohl weiß, wie der Coronaweg zu gehen wäre.

Langsam aber sicher völlig unlogisch

Aber sie stolpert zunehmend über 16 Bundesländerchefs in Deutschland, die ihr kurz vor der Bundestagswahl immer mehr das Leben schwer machen. Mit dem Auf und Nieder um den Coronaimpfstoff AstraZeneca kommt nun noch ein weiteres Problem dazu. Wie schädlich ist dieser Impfstoff wirklich? Denn zuerst war AstraZeneca nur zugelassen für Menschen im so genannten besten Lebensalter. Kinder und ältere Menschen sollten nicht damit geimpft werden. Begründet wurde das damit, dass es noch keine Studien über die ältere und jüngere Generation  und die Impfverträglichkeit bezüglich AstraZeneca gäbe. Hinter hervor gehaltener Hand wurde jedoch bereits zu Beginn der europaweiten Impfungen AstraZeneca als der vermeintlich schlechteste der führenden Impfstoffe bezeichnet – wegen höherer Nebenwirkungen und auch wegen einer wohl verminderten Wirksamkeit.

Nebenwirkungen wie Ausschläge und Thrombosen

Auch als im Hohenlohekreis die ersten Bürger mit AstraZeneca geimpft wurden, gab es einige, die den Impfstoff sehr gut vertragen haben, aber auch einige, die heftige Nebenwirkungen wie Ausschläge und Schwellungen davontrugen (wir berichteten). Auch bundesweit waren die Impfreaktionen nach einer Impfung AftraZeneca im Vergleich zu den anderen Impfstoffen schlechter. Hinzu kamen Berichte von Thrombosen und ersten Todesopfern.

Diverse Länder stoppten AstraZeneca-Impfungen, Bundesregierung taumelte hinterher

Diverse europäische Länder sperrten den Impfstoff daraufhin, auch die Bundesregierung reagierte, wenn auch zeitverzögert und stoppte die Impfungen mit AstraZeneca, um zu prüfen, wie gefährlich dieser wirklich ist. Kurze Zeit später bekam er wieder die Zulassung in Deutschland, es wurde weiter geimpft, nun auch noch ausgeweitet auf die Über-60-Jährigen. Angesichts des Impfstoffengpasses war diese Botschaft zumindest in dieser Hinsicht eine Entspannung. Aber zu welchem Preis? Die Kritik an AstraZeneca reisst nicht ab. Nun korrigierte die Bundesregierung abermals ihren Kurs. Fortan wird der Impfstoff nur noch Menschen ab 60 Jahren verabreicht.

Jüngeren Menschen wird der Impfstoff nicht mehr empfohlen (sie können sich jedoch freiwillig damit impfen lassen nach Rücksprache mit ihrem Arzt). Das ist eine Kehrtwende um 180 Grad. Begründet wird das Ganze mit einem höheren Impfrisiko für Unter-60-Jährige. Warum das Risiko bei Über-60-Jährigen nun auf einmal viel geringer sein soll, kann denn auch keiner so recht erklären.

Rolle rückwärts

Die jüngere Bevölkerungsgruppe soll nun mit anderen Impfstoffen behandelt werden, hier haben wir aber gerade einen Lieferengpass. So müssen die 18- bis 60-Jährigen wohl noch längere Zeit darauf warten, dass sie drankommen in der Impfreihenfolge, während die Über-60-Jährigen sich jetzt überlegen dürfen, ob sie sich nun freuen dürfen auf eine zeitnahe Impfung mit AstraZeneca oder eher nicht.

KIZ Öhringen: AstraZeneca-Impfstoff nur noch entsprechend der neuen Maßgaben im Einsatz

Das Kreisimpfzentrum Öhringen wird trotz der Neubewertung des Impfstoffs von AstraZeneca am Osterwochenende keine Termine absagen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor. Stattdessen wird abhängig vom Alter und vom gebuchten Impfstoff wie folgt verfahren:

  • Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Termin mit AstraZeneca gebucht haben, werden im Impfzentrum durch die Ärzte sorgfältig aufgeklärt und können dann entscheiden, ob sie den gebuchten Impfstoff in Anspruch nehmen. Sollten sie diesen ablehnen, werden so viele Personen dieser Gruppe wie möglich mit BioNTech geimpft. Personen, für die kein BioNTech-Impfstoff mehr für eine „Umbuchung“ zur Verfügung steht, werden im Impfzentrum erfasst und dem Callcenter des Landes für einen Rückruf zur erneuten Terminvereinbarung übermittelt.
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und einen Termin mit AstraZeneca gebucht haben, werden mit diesem geimpft. Hier ist eine Umbuchung weder von der Ständigen Impfkommission empfohlen noch durch das Land Baden-Württemberg vorgesehen.
  • Personen, die einen Termin mit dem Impfstoff BioNTech gebucht haben, erhalten diesen. Eine nachträgliche Umbuchung findet nicht statt.

Nachdem die Ständige Impfkommission am 30. März 2021 die Impfung mit AstraZeneca aufgrund weiterer Fälle von Hirnvenenthrombosen neu bewertet hat, kam die Gesundheitsministerkonferenz der Länder zu folgendem Beschluss:

Der Impfstoff von AstraZeneca kommt, beginnend ab dem 31. März 2021, zum Einsatz bei

  1. a) impfberechtigten Personen, die älter als 60 Jahre sind;
  2. b) impfberechtigten Personen unter 60 Jahren, die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen.

AstaZeneca bekommt einen neuen Markennahmen

Derweil wird AstraZeneca fortan unter einem anderen Namen vertrieben, wie das Pharmaunternehmen gegenüber web.de mitteilte.




Neue Ungereimtheiten bei Bebauung des Sigloch-Areals

Bereits die erstmalige Vorstellung der Pläne für die Bebauung des sogenannten „Sigloch-Areals“ zwischen Langenburger Straße und Kapellenweg endete im Gemeinderat mit einem Knalleffekt: Anwohner hatten gegen die Planungen mobil gemacht und die Gemeinderäte vorab von Ihrer Sicht auf die Planungen in Kenntnis gesetzt. Nachdem sich in der Sitzung noch herausstellte, dass ein Haus im Kapellenweg in den vorgelegten Umgebungsplänen nicht eingezeichnet war und dass sich der Gestaltungsbeirat nicht einmal vor Ort ein Bild über die örtlichen Verhältnisse gemacht hatte, blieb dem Gemeinderat nur die Option, das Vorhaben nochmals in den Gestaltungsbeirat zurückzuverweisen (GSCHWÄTZ berichtete mehrfach im Oktober 2020).

Im Februar Kompromiss in Sicht

Im Februar 2021, nach einer Ortsbegehung durch den Gestaltungsbeirat, schien ein Kompromiß greifbar: Eines der Häuser sollte deutlich niedriger werden als vorher geplant und so den Wünschen der Anwohner Rechnung tragen. Es war also damit zu rechnen, dass dem Antrag auf eine Änderung des Bebauungsplans in der Gemeinderatssitzung vom 30. März 2021 zugestimmt werden könnte. Doch weit gefehlt: Kurzfristig wurde das Thema von der Tagesordnung genommen, formale Gründe wurden als Begründung vorgebracht. Die Sitzungsunterlagen zum Thema ließen auch tatsächlich Fragen offen: Unter anderem wurde mit den Sitzungsunterlagen ein Verkehrsgutachten verteilt, das wenig Ortskenntnis zeigt: die Ausfahrt aus dem Kapellenweg zum Zollstockweg, die in Stoßzeiten sicherlich ein Engpaß ist, wird beispielsweise gar nicht erwähnt.

Erneuter Knalleffekt

Kurz vor Ende des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung kam dann der wirkliche Knalleffekt: Erhard Demuth (SPD/GRÜNE) stellte der Verwaltung die Frage, wie es denn sein könne, dass der planende Architekt Marcus Bär Anwohner, deren Telefonnummer nicht im Telefonbuch steht, anrufen und sie mit seltsamen Formulierungen verunsichern könne. Aus der Formulierung Demuths läßt sich herauslesen, dass er vermutet, dass die Telefonnummern aus der Verwaltung weitergegeben worden sein könnten.

Fehler bei der Veröffentlichung?

Möglicherweise wurde ein Schreiben der Anwohner an die Stadtverwaltung, das auch Telefonnummern enthielt, versehentlich mit den Sitzungsunterlagen veröffentlicht. Nicht allein dieses wäre schon ein Knalleffekt, auch der von Demuth zitierte Inhalt eines Telefongesprächs läßt aufhorchen: „ich kann Ihnen auch was anderes da hinbauen“, soll Architekt Marcus Bär nicht unbedingt wörtlich, aber sinngemäß gesagt haben.

Bär bestätigt Anrufe

Bär bestätigt die Anrufe bei Anwohnern. Er ist von der Darstellung überrascht und beschreibt die Telefonate als informative Gespräche, die Angerufenen hätten sich sogar bedankt. Er sieht das Verfahren in einem Stadium einer „vorgezogenen Bürgerinformation“ und findet den Ablauf des Verfahrens nicht weiter ungewöhnlich.

Vorgeschichte

Der Kern des Problems scheint tiefer zu liegen: So hatten Anwohner vor der Gemeinderatssitzung ihre Standpunkte nochmals per Brief an die Verwaltung und die Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat formuliert, worauf es am Sonntag, den 28. März 2021, zu einem „Auflauf von Gemeinderäten“ – so formuliert es ein Bürger- gekommen sei. Bereits zu diesem Zeitpunkt sei klar gewesen, dass der Tagesordnungspunkt nicht behandelt werden soll. In der Bekanntmachung der Stadtverwaltung war der Tagesordnungspunkt allerdings wenige Minuten vor der Gemeinderatssitzung noch enthalten.

Text: Matthias Lauterer

 




Vor dem Einkaufen noch schnell testen

Ein Lidl-Schnelltestzentrum gibt es bereits in Eppingen. Hunderte weitere sollen laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa) folgen.

Nach ersten Informationen sollen Kunden auf den Parkplätzen mit Schnelltests auf Corona getestet werden können. Derzeit gibt es noch nicht wirklich viele solcher Schnelltestzentren. Im Hohenlohekreis bietet die Stadtverwaltung Schnelltests in der Stadthalle nach vorheriger Anmeldung an. Nicht selten reicht hier aber das Angebot aufgrund der hohen Nachfrage nicht aus.

Da die Tests kostenlos angeboten werden sollen von den Lebensmittelketten, die zur Heilbronner / Neckarsulmer Schwarz-Gruppe gehören, dürfte das den Lebensmittelhandel noch weiter stärken und geradezu ein Frequenzbringer für noch mehr Kunden sein.

Zuvor hatte bereits Deutschlands größte Drogeriemarktkette dm erste Schnelltestzentren in Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Hessen in Betrieb genommen. Bis Ende April 2021 will der Drogeriemarktführer bundesweit 500 Testzentren einrichten.

Insgesamt sind sogar mindestens 1.000 geplant. Die Drogeriemarktkette wolle ihre Leistungsfähigkeit zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen, sagte der Vorsitzende der dm-Geschäftsführung Christoph Werner. Kontrollierte Schnelltests sorgen für mehr Sicherheit und ermöglichen Öffnungsschritte.

Die Schnelltests, die auch an Schulen flächendeckend ausgegeben werden sollen, sollen ein erstes Testergebnis ermöglichen, ob jemand Corona hat oder nicht. Falls jemand bei einem Schnelltest ein positives Ergebnis hat, muss der- oder diejenige anschließend einen PCR-Test machen. Das ist ein etwas genauerer Test, denn nicht selten gibt es falsch-positive Ergebnisse.




Künzelsau stellt Antrag auf Maskenpflicht in der Innenstadt – Landratsamt genehmigt ihn

Auf Antrag der Stadt Künzelsau hat das Landratsamt Hohenlohekreis eine Allgemeinverfügung über eine Maskenpflicht für die Künzelsauer Innenstadt zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erlassen. Ab Mittwoch, den 31. März 2021, muss in der Zeit von 7 bis 21 Uhr im öffentlichen Raum des Stadtgebiets Künzelsau in festgelegten Bereichen eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden.

Dies betrifft auch das Rathaus, nicht aber das Landratsamt

Dies betrifft auch das Rathaus, nicht aber das Landratsamt.

Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Diese Pflicht gilt nicht,

  • für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer den Anforderungen entsprechenden Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat,
  • beim Konsum von Lebensmitteln,
  • oder für die sportliche Betätigung an der frischen Luft, sofern diese alleine durchgeführt wird.

In einer Karte sind die betroffenen Bereiche dargestellt.

Die betroffenen Bereiche in der Künzelsauer Innenstadt werden entsprechend von der Stadt Künzelsau ausgeschildert.

Befristet bis 18. April 2021

Die Allgemeinverfügung ist befristet bis Sonntag, 18. April 2021, beziehungsweise wird aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 bezogen auf die Stadt Künzelsau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird von der Stadt Künzelsau überwacht. Bürgermeister Stefan Neumann freut sich über die positive Rückmeldung auf den Antrag einer Maskenpflicht und begründet diese für die Künzelsauer Innenstadt wie folgt: „Die Frühlingszeit führt dazu, dass die Künzelsauer Innenstadt stärker frequentiert ist. Mit der erweiterten Maskenpflicht möchten wir deshalb nicht nur in, sondern auch außerhalb der Geschäfte einen erhöhten Infektionsschutz bieten.“




„Wissen wo’s herkommt“

Seit 20 Jahren betreibt Familie Franz in Ochsental ihr Hoflädle. Gab es anfangs noch Bedenken wegen der abgelegenen Lage, punktet die Familie mit ihrem Slogan „Wissen wo’s herkommt“ und bietet neben eigenen Produkten diverse Lebensmittel anderer Bauernfamilien an. Die Familie züchtet und mästet Schwäbisch-Hällische Landschweine und hält Hennen auf ihrem Biohof. Da die Schweine von Geburt auf dem Hof sind, wird garantiert, dass sie immer in einem artgerechten Stall mit Auslauf an die frische Luft und Stroheinstreu leben. Gefüttert werden die Tiere vor allem mit Getreide von den eigenen Biofeldern – so entsteht ein regionaler, natürlicher Kreislauf.

Momentan steigen die Töchter Katharina und Sophia schrittweise in den Betrieb, den sie später als Schwesternteam übernehmen wollen. Erst im vergangenen Jahr wurde das Sortiment im Selbstbedienungs-Hoflädle (Öffnungszeiten: täglich von 8.30 bis 21 Uhr) erweitert und das große Hoflädle (freitags von 9 bis 18 Uhr) umgestaltet.

Weitere Informationen unter https://www.hoflaedle-ochsental.de/

Quelle: Pressemitteilung von Familie Franz




„Es besteht im Hohenlohekreis eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“

Das Landratsamt des Hohenlohekreises erlässt wegen anhaltend hoher Inzidenzwerte nun eine Ausgangsbeschränkung, die ab Mittwoch, den 31. März 2021, 21 Uhr, gilt.

„Bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Maßnahmen besteht im Hohenlohekreis eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“, begründet das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises den Erlass.

Wenn die Inzidenz wieder sinkt, soll der Erlass aufgehoben werden

Sollte im Rahmen einer regelmäßigen Prüfung durch das Gesundheitsamt festgestellt werden, dass an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tages-Inzidenz auf  weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner abgesunken ist, gelten die Rechtswirkungen des § 20 Abs. 6 S. 1 der CoronaVO am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung nicht mehr. Dies gelte auch für den Fall, dass das Gesundheitsamt feststellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung
der Verbreitung des Coronavirus nicht mehr besteht.

Neuinfektionen fast ausschließlich um die besonders ansteckende und gefährliche so genannte britische Variante

Im Hohenlohekreis steigt die Sieben-Tages-Inzidenz an Neuinfektionen mit dem Coronavirus  auf 100.000 Einwohner seit einiger Zeit kontinuierlich an. Am 14. März 2021 hat das Gesundheitsamt die Feststellung getroffen, dass die Sieben-Tages-Inzidenz im Hohenlohekreis in den vergangenen drei Tagen in Folge mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner betrug.

Am 15. März 2021 lag die Inzidenz bei 106,5, eine Woche später am 22. März 2021 bei 194,4, aktuell (Stand: 28.03.2021) liegt die Inzidenz bei 268,1.
Bei den Neuinfektionen handelt es sich laut dem Landratsamt fast ausschließlich um die besonders ansteckende und gefährliche so genannte britische Variante B.1.1.7 des SARS-CoV-2-Virus.

Trotz der Coronamaßnahmen sei nicht absehbar, dass die Infektionszahlen im Landkreis zurückgehen. Zudem entwickele sich das Infektionsgeschehen zunehmend diffus.




Mögliche Unterbringung in einer Psychiatrie

Die Beweisaufnahme hat am Montag, den 22. März 2021, begonnen. Es geht um eine mögliche Beinahe-Vergewaltigung mitten in der Heilbronner Innenstadt. Insgesamt drei Prozesstermine sind bislang dafür angesetzt (die weiteren Termine: Dienstag, 13. April 2021, 09 Uhr; Mittwoch, 14. April 2021, 09Uhr).

Vor der großen Strafkammer muss sich hierfür ein 1996 geborener Mann vor der Großen Strafkammer verantworten.

Die Kammer hat den Angeklagten Q., seinen Verteidiger, sieben Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Gesicht gegen Mauer gedrückt

Dem Angeklagten liegt laut einer Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn insbesondere zur Last, er habe am 9. Juli 2020 gegen 08:25 Uhr im Bereich des Marktplatzes in Heilbronn die Geschädigte zunächst am Gesäß berührt, sie sodann umklammert und in eine Ecke in Richtung des Kätchenhofs gezerrt. Obwohl die Geschädigte um Hilfe gerufen habe, habe der Angeklagte ihr Gesicht gegen eine Mauer gedrückt, seinen Körper auf sie gepresst und sie festgehalten, um gegen den Willen der Geschädigten den Geschlechtsverkehr mit dieser zu vollziehen. Ein Busfahrer habe beherzt eingegriffen und den Angeklagten von der Geschädigten heruntergezogen, so dass die Geschädigte habe flüchten können.

Busfahrer habe beherzt eingegriffen

Die Sache ist bereits am 12. November 2020 vor dem Amtsgericht Heilbronn – Schöffengericht – verhandelt worden. Dieses hat das Verfahren an das Landgericht Heilbronn verwiesen, weil es nach sachverständiger Beratung davon überzeugt war, der Angeklagte sei aufgrund einer paranoiden Schizophrenie für die Allgemeinheit gefährlich und müsse gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

 

 

 




„Verschärfte Regelungen der „Notbremse“, die im Hohenlohekreis seit Mitte März gelten, haben leider keine ausreichende Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus im Hohenlohekreis gebracht“

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am vergangenen Wochenende insgesamt 61 neue Corona-Infektionsfälle (Samstag, den 27. März 2021: 57 Fälle, Sonntag, 28. März 2021: 4 Fälle) an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt am 28. März 2021 bei 268, 1 pro 100.000 Einwohner.)

Kita im Kocherttal betroffen

Rund die Hälfte aller Betroffenen war bereits als Kontaktperson in Quarantäne. Aufgrund eines bestätigten Falls in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal musste für 30 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden. Zudem gibt es weitere Fälle in bereits betroffenen Unternehmen und Einrichtungen.

Ab 29. März neue Coronaverordnung

Mit Wirkung vom 29. März 2021 treten die Änderungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg in Kraft:

  • Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
  • Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung bei der „Notbremse“. Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
  • Definition von Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um gewisse Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können. Soweit ein negativer COVID-19-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser durch geschulte Dritte durchgeführt und ausgewertet werden oder unter Aufsicht eines geschulten Drittens durchgeführt und ausgewertet werden (§ 4a).
  • Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung über Apps (§ 6 Absatz 4).
  • In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.
  • Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect bzw. Click & Meet Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.

„Ausgangssperren, wenn alle anderen Maßnahmen versagen“

Zusätzlich zu den Änderungen weist die Landesregierung Landräte und örtliche Gesundheitsämter an, die Regelungen der „Notbremse“ umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz mehrere Tage hintereinander über 100 liegt. Dazu gehören die bereits in der vergangenen Version vorgesehenen Ausgangssperren am Abend. Bei 7-Tage-Inzidenzen von mehr als 100 wird die Landesregierung die Behörden vor Ort anweisen, Ausgangssperren zu verhängen, wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben.

Nach Ostern im Hohenlohekreis wieder Ausgangsbeschränkungen und erweiterte Maskenpflicht

Das Landratsamt des Hohenlohekreises wird laut einer Pressemitteilung Anfang nächster Woche, also nach Ostern, weitere Maßnahmen umsetzen, insbesondere eine Ausgangsbeschränkung in der Nachtzeit und erweiterte Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügungen werden am Montag mit den Gemeinden abgestimmt und veröffentlicht.

„Wir sind mitten in der dritten Welle“

„Wir dürfen die momentane Lage nicht auf die leichte Schulter zu nehmen – wir sind mitten in der dritten Welle. Die verschärften Regelungen der „Notbremse“, die im Hohenlohekreis seit Mitte März 2021 gelten, haben leider keine ausreichende Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus im Hohenlohekreis gebracht,“ so Landrat Dr. Matthias Neth über die Verschärfungen der nächsten Woche. „Wir müssen alle gemeinsam an den vielen Faktoren der Pandemiebekämpfung arbeiten: Einhaltung des Regelwerks, größtmögliche Kontaktreduzierung, Nutzung der Corona-Warn App, zügiges Impfen und Nutzung der Testangebote.“

2.800 Erst- und Zweimpfungen im Kreisimpfzentrum in Öhringen im Wochenende

Am Wochenende wurde im Kreisimpfzentrum Öhringen (KIZ) insgesamt knapp 2.800 Erst- und Zweitimpfungen gebucht. In den nächsten Tagen werden neue Impftermine freigeschalten. „Mit zunehmenden Betrieb steigt natürlich auch die Nachfrage nach Parkplätzen. Leider stellen wir fest, dass die eingerichtete Kurzparkzone für den Ein- und Ausstieg von stark mobilitätseingeschränkten Besuchern vermehrt als Dauerparkplatz genutzt wird. Hochbetagte Menschen werden dadurch gezwungen, im fließenden Verkehr auszusteigen,“ beschreibt Mike Weise, Leiter des KIZ, die Gefahrensituation, die dadurch entsteht. Die Begleiter werden gebeten, die Kurzparkzone unmittelbar nach dem Aussteigen der zu Impfenden wieder zu verlassen. Parkmöglichkeit stehen im Parkhaus „Alte Turnhalle“ in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.