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Neue Ungereimtheiten bei Bebauung des Sigloch-Areals

Bereits die erstmalige Vorstellung der Pläne für die Bebauung des sogenannten „Sigloch-Areals“ zwischen Langenburger Straße und Kapellenweg endete im Gemeinderat mit einem Knalleffekt: Anwohner hatten gegen die Planungen mobil gemacht und die Gemeinderäte vorab von Ihrer Sicht auf die Planungen in Kenntnis gesetzt. Nachdem sich in der Sitzung noch herausstellte, dass ein Haus im Kapellenweg in den vorgelegten Umgebungsplänen nicht eingezeichnet war und dass sich der Gestaltungsbeirat nicht einmal vor Ort ein Bild über die örtlichen Verhältnisse gemacht hatte, blieb dem Gemeinderat nur die Option, das Vorhaben nochmals in den Gestaltungsbeirat zurückzuverweisen (GSCHWÄTZ berichtete mehrfach im Oktober 2020).

Im Februar Kompromiss in Sicht

Im Februar 2021, nach einer Ortsbegehung durch den Gestaltungsbeirat, schien ein Kompromiß greifbar: Eines der Häuser sollte deutlich niedriger werden als vorher geplant und so den Wünschen der Anwohner Rechnung tragen. Es war also damit zu rechnen, dass dem Antrag auf eine Änderung des Bebauungsplans in der Gemeinderatssitzung vom 30. März 2021 zugestimmt werden könnte. Doch weit gefehlt: Kurzfristig wurde das Thema von der Tagesordnung genommen, formale Gründe wurden als Begründung vorgebracht. Die Sitzungsunterlagen zum Thema ließen auch tatsächlich Fragen offen: Unter anderem wurde mit den Sitzungsunterlagen ein Verkehrsgutachten verteilt, das wenig Ortskenntnis zeigt: die Ausfahrt aus dem Kapellenweg zum Zollstockweg, die in Stoßzeiten sicherlich ein Engpaß ist, wird beispielsweise gar nicht erwähnt.

Erneuter Knalleffekt

Kurz vor Ende des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung kam dann der wirkliche Knalleffekt: Erhard Demuth (SPD/GRÜNE) stellte der Verwaltung die Frage, wie es denn sein könne, dass der planende Architekt Marcus Bär Anwohner, deren Telefonnummer nicht im Telefonbuch steht, anrufen und sie mit seltsamen Formulierungen verunsichern könne. Aus der Formulierung Demuths läßt sich herauslesen, dass er vermutet, dass die Telefonnummern aus der Verwaltung weitergegeben worden sein könnten.

Fehler bei der Veröffentlichung?

Möglicherweise wurde ein Schreiben der Anwohner an die Stadtverwaltung, das auch Telefonnummern enthielt, versehentlich mit den Sitzungsunterlagen veröffentlicht. Nicht allein dieses wäre schon ein Knalleffekt, auch der von Demuth zitierte Inhalt eines Telefongesprächs läßt aufhorchen: „ich kann Ihnen auch was anderes da hinbauen“, soll Architekt Marcus Bär nicht unbedingt wörtlich, aber sinngemäß gesagt haben.

Bär bestätigt Anrufe

Bär bestätigt die Anrufe bei Anwohnern. Er ist von der Darstellung überrascht und beschreibt die Telefonate als informative Gespräche, die Angerufenen hätten sich sogar bedankt. Er sieht das Verfahren in einem Stadium einer „vorgezogenen Bürgerinformation“ und findet den Ablauf des Verfahrens nicht weiter ungewöhnlich.

Vorgeschichte

Der Kern des Problems scheint tiefer zu liegen: So hatten Anwohner vor der Gemeinderatssitzung ihre Standpunkte nochmals per Brief an die Verwaltung und die Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat formuliert, worauf es am Sonntag, den 28. März 2021, zu einem „Auflauf von Gemeinderäten“ – so formuliert es ein Bürger- gekommen sei. Bereits zu diesem Zeitpunkt sei klar gewesen, dass der Tagesordnungspunkt nicht behandelt werden soll. In der Bekanntmachung der Stadtverwaltung war der Tagesordnungspunkt allerdings wenige Minuten vor der Gemeinderatssitzung noch enthalten.

Text: Matthias Lauterer

 




Vor dem Einkaufen noch schnell testen

Ein Lidl-Schnelltestzentrum gibt es bereits in Eppingen. Hunderte weitere sollen laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa) folgen.

Nach ersten Informationen sollen Kunden auf den Parkplätzen mit Schnelltests auf Corona getestet werden können. Derzeit gibt es noch nicht wirklich viele solcher Schnelltestzentren. Im Hohenlohekreis bietet die Stadtverwaltung Schnelltests in der Stadthalle nach vorheriger Anmeldung an. Nicht selten reicht hier aber das Angebot aufgrund der hohen Nachfrage nicht aus.

Da die Tests kostenlos angeboten werden sollen von den Lebensmittelketten, die zur Heilbronner / Neckarsulmer Schwarz-Gruppe gehören, dürfte das den Lebensmittelhandel noch weiter stärken und geradezu ein Frequenzbringer für noch mehr Kunden sein.

Zuvor hatte bereits Deutschlands größte Drogeriemarktkette dm erste Schnelltestzentren in Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Hessen in Betrieb genommen. Bis Ende April 2021 will der Drogeriemarktführer bundesweit 500 Testzentren einrichten.

Insgesamt sind sogar mindestens 1.000 geplant. Die Drogeriemarktkette wolle ihre Leistungsfähigkeit zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen, sagte der Vorsitzende der dm-Geschäftsführung Christoph Werner. Kontrollierte Schnelltests sorgen für mehr Sicherheit und ermöglichen Öffnungsschritte.

Die Schnelltests, die auch an Schulen flächendeckend ausgegeben werden sollen, sollen ein erstes Testergebnis ermöglichen, ob jemand Corona hat oder nicht. Falls jemand bei einem Schnelltest ein positives Ergebnis hat, muss der- oder diejenige anschließend einen PCR-Test machen. Das ist ein etwas genauerer Test, denn nicht selten gibt es falsch-positive Ergebnisse.




Künzelsau stellt Antrag auf Maskenpflicht in der Innenstadt – Landratsamt genehmigt ihn

Auf Antrag der Stadt Künzelsau hat das Landratsamt Hohenlohekreis eine Allgemeinverfügung über eine Maskenpflicht für die Künzelsauer Innenstadt zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erlassen. Ab Mittwoch, den 31. März 2021, muss in der Zeit von 7 bis 21 Uhr im öffentlichen Raum des Stadtgebiets Künzelsau in festgelegten Bereichen eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden.

Dies betrifft auch das Rathaus, nicht aber das Landratsamt

Dies betrifft auch das Rathaus, nicht aber das Landratsamt.

Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Diese Pflicht gilt nicht,

  • für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer den Anforderungen entsprechenden Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat,
  • beim Konsum von Lebensmitteln,
  • oder für die sportliche Betätigung an der frischen Luft, sofern diese alleine durchgeführt wird.

In einer Karte sind die betroffenen Bereiche dargestellt.

Die betroffenen Bereiche in der Künzelsauer Innenstadt werden entsprechend von der Stadt Künzelsau ausgeschildert.

Befristet bis 18. April 2021

Die Allgemeinverfügung ist befristet bis Sonntag, 18. April 2021, beziehungsweise wird aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 bezogen auf die Stadt Künzelsau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird von der Stadt Künzelsau überwacht. Bürgermeister Stefan Neumann freut sich über die positive Rückmeldung auf den Antrag einer Maskenpflicht und begründet diese für die Künzelsauer Innenstadt wie folgt: „Die Frühlingszeit führt dazu, dass die Künzelsauer Innenstadt stärker frequentiert ist. Mit der erweiterten Maskenpflicht möchten wir deshalb nicht nur in, sondern auch außerhalb der Geschäfte einen erhöhten Infektionsschutz bieten.“




„Wissen wo’s herkommt“

Seit 20 Jahren betreibt Familie Franz in Ochsental ihr Hoflädle. Gab es anfangs noch Bedenken wegen der abgelegenen Lage, punktet die Familie mit ihrem Slogan „Wissen wo’s herkommt“ und bietet neben eigenen Produkten diverse Lebensmittel anderer Bauernfamilien an. Die Familie züchtet und mästet Schwäbisch-Hällische Landschweine und hält Hennen auf ihrem Biohof. Da die Schweine von Geburt auf dem Hof sind, wird garantiert, dass sie immer in einem artgerechten Stall mit Auslauf an die frische Luft und Stroheinstreu leben. Gefüttert werden die Tiere vor allem mit Getreide von den eigenen Biofeldern – so entsteht ein regionaler, natürlicher Kreislauf.

Momentan steigen die Töchter Katharina und Sophia schrittweise in den Betrieb, den sie später als Schwesternteam übernehmen wollen. Erst im vergangenen Jahr wurde das Sortiment im Selbstbedienungs-Hoflädle (Öffnungszeiten: täglich von 8.30 bis 21 Uhr) erweitert und das große Hoflädle (freitags von 9 bis 18 Uhr) umgestaltet.

Weitere Informationen unter https://www.hoflaedle-ochsental.de/

Quelle: Pressemitteilung von Familie Franz




„Es besteht im Hohenlohekreis eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“

Das Landratsamt des Hohenlohekreises erlässt wegen anhaltend hoher Inzidenzwerte nun eine Ausgangsbeschränkung, die ab Mittwoch, den 31. März 2021, 21 Uhr, gilt.

„Bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Maßnahmen besteht im Hohenlohekreis eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“, begründet das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises den Erlass.

Wenn die Inzidenz wieder sinkt, soll der Erlass aufgehoben werden

Sollte im Rahmen einer regelmäßigen Prüfung durch das Gesundheitsamt festgestellt werden, dass an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tages-Inzidenz auf  weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner abgesunken ist, gelten die Rechtswirkungen des § 20 Abs. 6 S. 1 der CoronaVO am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung nicht mehr. Dies gelte auch für den Fall, dass das Gesundheitsamt feststellt, dass bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung
der Verbreitung des Coronavirus nicht mehr besteht.

Neuinfektionen fast ausschließlich um die besonders ansteckende und gefährliche so genannte britische Variante

Im Hohenlohekreis steigt die Sieben-Tages-Inzidenz an Neuinfektionen mit dem Coronavirus  auf 100.000 Einwohner seit einiger Zeit kontinuierlich an. Am 14. März 2021 hat das Gesundheitsamt die Feststellung getroffen, dass die Sieben-Tages-Inzidenz im Hohenlohekreis in den vergangenen drei Tagen in Folge mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner betrug.

Am 15. März 2021 lag die Inzidenz bei 106,5, eine Woche später am 22. März 2021 bei 194,4, aktuell (Stand: 28.03.2021) liegt die Inzidenz bei 268,1.
Bei den Neuinfektionen handelt es sich laut dem Landratsamt fast ausschließlich um die besonders ansteckende und gefährliche so genannte britische Variante B.1.1.7 des SARS-CoV-2-Virus.

Trotz der Coronamaßnahmen sei nicht absehbar, dass die Infektionszahlen im Landkreis zurückgehen. Zudem entwickele sich das Infektionsgeschehen zunehmend diffus.




Mögliche Unterbringung in einer Psychiatrie

Die Beweisaufnahme hat am Montag, den 22. März 2021, begonnen. Es geht um eine mögliche Beinahe-Vergewaltigung mitten in der Heilbronner Innenstadt. Insgesamt drei Prozesstermine sind bislang dafür angesetzt (die weiteren Termine: Dienstag, 13. April 2021, 09 Uhr; Mittwoch, 14. April 2021, 09Uhr).

Vor der großen Strafkammer muss sich hierfür ein 1996 geborener Mann vor der Großen Strafkammer verantworten.

Die Kammer hat den Angeklagten Q., seinen Verteidiger, sieben Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Gesicht gegen Mauer gedrückt

Dem Angeklagten liegt laut einer Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn insbesondere zur Last, er habe am 9. Juli 2020 gegen 08:25 Uhr im Bereich des Marktplatzes in Heilbronn die Geschädigte zunächst am Gesäß berührt, sie sodann umklammert und in eine Ecke in Richtung des Kätchenhofs gezerrt. Obwohl die Geschädigte um Hilfe gerufen habe, habe der Angeklagte ihr Gesicht gegen eine Mauer gedrückt, seinen Körper auf sie gepresst und sie festgehalten, um gegen den Willen der Geschädigten den Geschlechtsverkehr mit dieser zu vollziehen. Ein Busfahrer habe beherzt eingegriffen und den Angeklagten von der Geschädigten heruntergezogen, so dass die Geschädigte habe flüchten können.

Busfahrer habe beherzt eingegriffen

Die Sache ist bereits am 12. November 2020 vor dem Amtsgericht Heilbronn – Schöffengericht – verhandelt worden. Dieses hat das Verfahren an das Landgericht Heilbronn verwiesen, weil es nach sachverständiger Beratung davon überzeugt war, der Angeklagte sei aufgrund einer paranoiden Schizophrenie für die Allgemeinheit gefährlich und müsse gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

 

 

 




„Verschärfte Regelungen der „Notbremse“, die im Hohenlohekreis seit Mitte März gelten, haben leider keine ausreichende Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus im Hohenlohekreis gebracht“

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am vergangenen Wochenende insgesamt 61 neue Corona-Infektionsfälle (Samstag, den 27. März 2021: 57 Fälle, Sonntag, 28. März 2021: 4 Fälle) an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt am 28. März 2021 bei 268, 1 pro 100.000 Einwohner.)

Kita im Kocherttal betroffen

Rund die Hälfte aller Betroffenen war bereits als Kontaktperson in Quarantäne. Aufgrund eines bestätigten Falls in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal musste für 30 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden. Zudem gibt es weitere Fälle in bereits betroffenen Unternehmen und Einrichtungen.

Ab 29. März neue Coronaverordnung

Mit Wirkung vom 29. März 2021 treten die Änderungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg in Kraft:

  • Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
  • Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung bei der „Notbremse“. Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
  • Definition von Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um gewisse Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können. Soweit ein negativer COVID-19-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser durch geschulte Dritte durchgeführt und ausgewertet werden oder unter Aufsicht eines geschulten Drittens durchgeführt und ausgewertet werden (§ 4a).
  • Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung über Apps (§ 6 Absatz 4).
  • In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.
  • Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect bzw. Click & Meet Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.

„Ausgangssperren, wenn alle anderen Maßnahmen versagen“

Zusätzlich zu den Änderungen weist die Landesregierung Landräte und örtliche Gesundheitsämter an, die Regelungen der „Notbremse“ umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz mehrere Tage hintereinander über 100 liegt. Dazu gehören die bereits in der vergangenen Version vorgesehenen Ausgangssperren am Abend. Bei 7-Tage-Inzidenzen von mehr als 100 wird die Landesregierung die Behörden vor Ort anweisen, Ausgangssperren zu verhängen, wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben.

Nach Ostern im Hohenlohekreis wieder Ausgangsbeschränkungen und erweiterte Maskenpflicht

Das Landratsamt des Hohenlohekreises wird laut einer Pressemitteilung Anfang nächster Woche, also nach Ostern, weitere Maßnahmen umsetzen, insbesondere eine Ausgangsbeschränkung in der Nachtzeit und erweiterte Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügungen werden am Montag mit den Gemeinden abgestimmt und veröffentlicht.

„Wir sind mitten in der dritten Welle“

„Wir dürfen die momentane Lage nicht auf die leichte Schulter zu nehmen – wir sind mitten in der dritten Welle. Die verschärften Regelungen der „Notbremse“, die im Hohenlohekreis seit Mitte März 2021 gelten, haben leider keine ausreichende Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus im Hohenlohekreis gebracht,“ so Landrat Dr. Matthias Neth über die Verschärfungen der nächsten Woche. „Wir müssen alle gemeinsam an den vielen Faktoren der Pandemiebekämpfung arbeiten: Einhaltung des Regelwerks, größtmögliche Kontaktreduzierung, Nutzung der Corona-Warn App, zügiges Impfen und Nutzung der Testangebote.“

2.800 Erst- und Zweimpfungen im Kreisimpfzentrum in Öhringen im Wochenende

Am Wochenende wurde im Kreisimpfzentrum Öhringen (KIZ) insgesamt knapp 2.800 Erst- und Zweitimpfungen gebucht. In den nächsten Tagen werden neue Impftermine freigeschalten. „Mit zunehmenden Betrieb steigt natürlich auch die Nachfrage nach Parkplätzen. Leider stellen wir fest, dass die eingerichtete Kurzparkzone für den Ein- und Ausstieg von stark mobilitätseingeschränkten Besuchern vermehrt als Dauerparkplatz genutzt wird. Hochbetagte Menschen werden dadurch gezwungen, im fließenden Verkehr auszusteigen,“ beschreibt Mike Weise, Leiter des KIZ, die Gefahrensituation, die dadurch entsteht. Die Begleiter werden gebeten, die Kurzparkzone unmittelbar nach dem Aussteigen der zu Impfenden wieder zu verlassen. Parkmöglichkeit stehen im Parkhaus „Alte Turnhalle“ in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.




Bürgermeister Neumann lädt zur Bürgersprechstunde

Die Einwohner:innen von Künzelsau haben am Mittwoch, 31. März 2021, Gelegenheit, sich mit ihren Anregungen und Problemen persönlich an Bürgermeister Stefan Neumann zu wenden. Die Sprechstunde findet in der Zeit zwischen 16 und 18 Uhr stat

Persönlich oder virtuell 

Das Gespräch kann telefonisch, per Video-Konferenz oder persönlich – mit viel Abstand und FFP2-Maske im Rathaus –
stattfinden.

Anmeldung erforderlich

Wer Interesse hat, an der Bürgersprechstunde sein Anliegen vorzubringen, wird gebeten, sich anzumelden bei der Stadtverwaltung Künzelsau, Sibylle Fünfer, 07940 129-101, sibylle.fuenfer@kuenzelsau.de.




Klopapier neben Kleidung

Ein ungewöhnliches Bild bietet sich derzeit Kunden in dem ein oder anderen Einzelhandelsgeschäft, das eigentlich geschlossen sein müsste angesichts steigender Coronazahlen. Im Traditions-Modehaus Kuhn in Bad Mergentheim etwa stapelt sich Toilettenpapier neben Blusen, Hosen und Unterwäsche. Auch das können hier Kunden seit kurzem kaufen.

Auf einmal systemrelevant

Der Grund: Toilettenpapier und Lebensmitteln gehören zu systemrelevanter Ware. Wer mehr als 60 Prozent dieser Ware verkauft, darf auch im Lockdown geöffnet bleiben – wie Supermärkte und Drogerien.

Irgendwie offen bleiben

Gegenüber dem SWR äußerte sich Johannes Kuhn hierzu wie folgt: „Wir haben uns relativ spontan entschlossen, dass wir unser Modehaus im Sortiment erweitern. Dass wir den Schwerpunkt (…) auf Drogerieartikel legen: (…) Toilettenpapier, Desinfektionsmittel und Lebensmittel. Um den Bürgern hier vor Ort (…) Bedarfsartikel zur Verfügung stellen zu können und um unserem Modehaus eine Möglichkeit zu geben, zu öffnen.“

Einzelhändler verzweifelt angesichts ihrer Situation

So gibt es neben Toilettenpapier auch Nudeln zu kaufen, Küchenpapier und Mehl. Man sehe durch derartige Umgestaltungen auch, wie verzweifelt die Einzelhandelsbranche ist angesichts ihrer Situation, erklärt Johannes Kuhn. Neben dem Modehaus Kuhn gibt es noch weitere Einzelhandelsgeschäfte in der Region, die ähnliche kreative Ideen haben, um einer Schließung zu entgehen.




Bürgermeister fordern verpflichtendes Tragen von Masken in den Innenstädten

Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann hat am Freitagnachmittag, den 26. März 2021, eine kurze E-Mail an Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Kultusministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Sozialminister Manne Lucha geschickt. Unter anderem fordern er und 12 weitere Stadtoberhäupter darin das verpflichtende Tragen von Masken in den Innenstädten.

Tagespass für die Teilnahme am öffentlichen Leben

Unter dem Motto „Städte für eine sichere Öffnungsstrategie“ setzen sich die Rathauschefs für folgende Punkte ein:

  1. Corona-Schnellteststrukturen ausbauen, verpflichtend zu machen und einen Tagespass einzuführen
  2. Ergänzend sollte das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in den Innenstädten verpflichtet werden, sowie die konsequente Kontrolle der AHA LA Regeln.
  3. Die Impfstrategie beschleunigen, vor allem im Hinblick auf ausreichend Impfstoff in 4 bis 6 Wochen. In Ergänzung zu den Hausarztstrukturen bieten wir an, wo sinnvoll auch kommunale Impfzentren aufzubauen, um Massen schnell und effizient zu impfen. Dies sollte im Rahmen eines Katastrophenschutzmanagements und Einbezug aller staatlichen Institutionen erfolgen.
  4. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Kunden im Einzelhandel infizieren ist laut TU Berlin und anderen Institutionen sehr gering. Aus diesem Grund sprechen wir uns für eine Öffnungsstrategie losgelöst von einer reinen Inzidenzbetrachtung aus. Grundsätzlich soll der Zugang zu Geschäften/Handel, Bildungs-, Sozial- und öffentlichen Einrichtungen, Gastronomie, Kunst- und Kultureinrichtungen ermöglicht werden, wenn ein Testnachweis (Tagespass) vorgelegt werden kann oder die betreffende Einrichtung einen Schnelltest als Zugangsvoraussetzung selbst vornimmt. Zudem soll eine Kontakterfassung in den Betrieben erfolgen. Eine weitere Möglichkeit stellt die Verwendung der Luca-App dar.

„Lieber mit Einschränkungen alles öffnen, anstatt Existenzen zu ruinieren“

Ziel soll es sein, „gerade in Zeiten steigender Inzidenzen weitere Öffnungsschritte „sicher“ zu ermöglichen. Unsere Teststrukturen sind vorhanden und könnten in Richtung eines verpflichtenden Tagestickets umgebaut werden. Zusammen mit der konsequenten Kontrolle der AHA LA Regeln bekommen wir diese Pandemie in den Griff und ermöglichen den Bürgern und der Wirtschaft eine wirkliche Perspektive. Lieber mit Einschränkungen alles öffnen, anstatt Existenzen zu ruinieren“, steht in dem Schreiben, das im Namen von folgenden Bürgermeistern seinen Weg nach Stuttgart gefunden hat:

Bad Friedrichshall – Bürgermeister Timo Frey

Bad Mergentheim – Oberbürgermeister Udo Glatthaar

Bad Rappenau – Oberbürgermeister Sebastian Frei

Brackenheim – Bürgermeister Thomas Csaszar

Crailsheim – Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer

Eppingen – Oberbürgermeister Klaus Holaschke

Künzelsau – Bürgermeister Stefan Neumann

Lauda-Königshofen – Bürgermeister Dr. Lukas Braun

Öhringen – Oberbürgermeister Thilo Michler

Neckarsulm – Oberbürgermeister Steffen Hertwig

Schwäbisch Hall – Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim

Tauberbischofsheim – Bürgermeisterin Anette Schmidt

Wertheim –   Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez

Hohenlohekreis: Inzidenz klettert derweil unaufhörlich weiter Richtung 300

Derweil klettert der Inzidenzwert im Hohenlohekreis unaufhörlich weiter. Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises meldete am Freitag, den 26. März 2021, insgesamt 86 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 274,3 pro 100.000 Einwohner.

Rund die Hälfte der Betroffenen waren Kontaktpersonen

Rund die Hälfte aller Betroffenen war bereits als Kontaktperson zu einem anderen Fall in Quarantäne. Aufgrund eines weiteren bestätigten Falls in einer bereits betroffenen Kinderbetreuungseinrichtung im Großraum Öhringen musste für 30 Kontaktpersonen aus bisher noch nicht betroffenen Gruppen Quarantäne angeordnet werden. Neu betroffen ist ein Unternehmen im Großraum Öhringen, zudem gibt es weitere Fälle in bereits betroffenen Unternehmen.

Am Wochenende wird die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erwartet. Das Landratsamt Hohenlohekreis wird zeitnah weitere Informationen dazu veröffentlichen, sobald die Details der Corona-Verordnung bekannt sind.