Weg für Freiflächen-Photovoltaik freigemacht
Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf der Gemarkung der Stadt Künzelsau. Und immer wieder begann die Diskussion von vorn. Sowohl für die Stadt Künzelsau mit dem Ziel Klimaneutralität als auch für potenzielle Investoren eine unbefriedigende Situation, war es doch nie klar, mit welchen Erfolgsaussichten Projekte in den Gemeinderat eingebracht werden konnten.
Gemeinderat will Rahmen für Freiflächen-Photovoltaik
Nachdem im Jahr 2020 die Diskussion über ein Projekt der EnBW wieder aufgeflammt war, beschloss der Gemeinderat, sich selber einen Rahmen zu geben. Dieser Rahmen wurde – nachdem in einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet wurde – bei der Gemeinderatssitzung vom 30. März 2021 zur Abstimmung gebracht.
Größenbeschränkung auf drei beziehungsweise fünf Hektar
Wichtigste Einschränkung ist die Größe der Anlagen: Es soll maximal eine Größe von drei Hektar erlaubt werden, nur falls ein Energiespeicher geplant und gebaut wird, darf die Anlage fünf Hektar Fläche beanspruchen.
Vorrang der Landwirtschaft
Standorte dürfen nicht überall geplant werden, zum Beispiel werden Gebiete mit guten Ackerböden ausgeschlossen, genauso wie Waldgebiete, Naturschutzgebiete, Biotope und Schutzgebiete. Auch flächige Naturdenkmäler, Überschwemmungsgebiete und Vorranggebiete für vorbeugenden Hochwasserschutz dürfen nicht für eine Photovoltaikanlage verwendet werden. Zusätzlich sollen die Anlagen nicht von bebauten Wohnbereichen aus sichtbar sein.
Ökologische Aspekte
Die Solaranlagen sollen neben der Stromerzeugung auch der Artenvielfalt dienen. Daher sollen die Flächen nach Möglichkeit extensiv bewirtschaftet werden können, von Schafen beweidet werden und ohne Chemie gepflegt werden. Zäune sollen einen Abstand von 20 Zentimetern zum Boden haben, um Kleintiere nicht zu behindern. Durch eine maximale Grundflächenzahl von 0.7 soll eine großflächige Schattenfläche vermieden werden.
Beteiligung von Bürgern und regionaler Betriebe
Zu guter Letzt will der Gemeinderat, dass ein Teil der Wertschöpfung der neu geplanten Anlagen auch bei Bürgern und Betreibern der Region ankommt. So sollen regionale oder ortsansässige Betreiber bevorzugt werden, die Betreibergesellschaft soll ihren Sitz in Künzelsau haben und Bürger sollen sich an den Anlagen finanziell beteiligen können.
Abgleich mit vorliegenden Anträgen
Das vorliegende Projekt der EnBW auf der Höhe zwischen Belsenberg und Hermuthausen würde aufgrund seiner Größe und wegen des Vorrangs der Landwirtschaft voraussichtlich nicht in den Rahmen passen. Es wird in der nächsten Gemeinderatssitzung nochmals besprochen werden. Das Projekt zweier Nagelsberger Landwirte auf dem sogenannten „Steinacker Vogelherd“ über Nagelsberg entspricht dem Rahmen hingegen sehr gut.
„Sehr gut vorbereitet“
Nach kurzer Aussprache, in der vor allem die konstruktive Zusammenarbeit in der vorbereitenden Gruppe gelobt wurde, wurde der Kriterienkatalog zur Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Text: Matthias Lauterer

Freiflächen-Photovoltaikanlage in Amrichshausen. Foto: GSCHWÄTZ

Freiflächen-Photovoltaikanlage in Amrichshausen. Foto: GSCHWÄTZ





