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Pilotprojekt: 80 wohnpreisgebundene Wohnungen auf Taläcker

„Ein Pilotprojekt soll entstehen“, so drückt es Paul Pletsch, Projektentwicker der Weisenburger Projekt GmbH aus. Es klingt in der Tat spannend, was er errichten will: Ein ganzes Wohnquartier auf den Taläckern mit 80 barrierfreien Wohnungen, zu 100% sozial gefördert und auf 30 Jahre mietpreisgebunden, soll entstehen. Die 4 geplanten Gebäude sollen in einer ressourcenschonenden Holzmodulbauweise errichtet werden, was  die Bauzeit und die Belästigung der Anwohner durch die Bauarbeiten stark reduzieren soll. Bereits Ende 2022 könnten die Häuser fertiggestellt sein. Angestrebt ist ein Energieeffizienzstandard  KFW 40+.

Grundstücksverkauf beantragt

Zu diesem Zweck beantragt die Verwaltung den Verkauf des Grundstücks mit etwa 5.000 m² an die Projektentwickler, die Firma DQuadrat Real Estate GmbH aus Ludwigsburg und die Firma weisenburger projekt GmbH aus Karlsruhe zu einem Preis von 150€/m².

Künzelsau braucht sozialen Wohnungsbau

Seit langem wird in Künzelsau mehr sozialer Wohnungsbau gefordert, ein solches Projekt sei also dringend notwendig, sieht Hans-Jürgen Saknus (SPD/GRÜNE): „Es freut mich, wenn so ein Projekt zustandekommt“. Das Ziel Nachhaltigkeit sei durch die Bauweise und die langfristige Mietpreisbindung erreicht.

Kritische Punkte angesprochen

Trotz der auf den ersten Blick überzeugenden Präsentation durch die Entwickler wies der Gemeinderat auf verschiedene kritische Punkte hin: Verena Löhlein-Ehrler (Freie) und Dr. Andrea Grups (FfK) zweifelten an der 30-jährigen Sozialbindung, etwa bei einem Verkauf des Projekts. Pletsch wies darauf hin, dass die Mietpreisbindung durch Grundbucheintrag gesichert sei und dass beim Verkauf einer solchen Immobilie „ganz andere, langfristige Investoren“ kaufen würden.

Unstimmigkeiten im Entwurf

Erhard Demuth (SPD/GRÜNE) sieht formale Unstimmigkeiten im Entwurf: Die Geschoßflächenzahl von 1.2 sei überschritten, schließlich sei auf dem Grundstück von 5.000m² eine Wohnfläche von 7.500m² geplant. Außerdem erinnert er an die Gründungszeit der Taläcker und befürchtet eine erneute Ghettoisierung.

Städtischen Zuschuß absichern

In dieselbe Kerbe schlägt Boris d’Angelo (UBK), der zwar „mit einem Schlag einen großen Schritt“ erkennt, aber an einen Beschluß erinnert, der auf den Taläckern keinen weiteren Geschoßwohnungsbau vorsieht. „Ich hoffe nur, dass es dann nicht die Zustände gibt, die es damals gegeben hat“, spricht er auch den Gegensatz zwischen Eigenheim- und Sozialwohnungsbau auf engem Raum an.  Außerdem fordert er, den städtischen Zuschuß abzusichern und erinnert in diesem Zusammenhang an das „Beispiel Wolff&Müller in der Mainzer Straße“ – Wolff&Müller werden in der Projektpräsentation auch als Partner der Entwickler genannt.

Verkaufspreis in der Kritik – Neumann: „Darunter geht nichts“

Auch der Verkaufspreis von 150€/m² wird diskutiert: Robert Volpp (CDU) findet den Preis angemessen,  Gregor Thomas von DQuadrat ist er eher noch zu hoch: „Holzplattenbau ist derzeit noch nicht billiger als konventionelles Bauen“. Bügermeister Stefan Neumann betont aber, dass das Grundstück mit 150€/m² in den Büchern stehe, „darunter geht nichts“. Er weist außerdem darauf hin, dass man bisher von einem Verkaufspreis von 180€/m² ausgegangen sei, allerdings mit nur 30% sozial gefördertem Wohnraum, insofern sieht der die Reduzierung auf 150€/m² für vernünftig.

Auf Anfrage von Ernst-Friedrich Bürkert (CDU) erklärt Paul Pletsch, dass die Gebäude aus Nadelhölzern gefertigt werden, Hartholz sei viel teurer und man müßte wegen Brandschutzvorschriften bei Hartholz dasselbe Volumen verbauen. Eine Solaranlage auf dem Dach und zusätzlich an den Fassaden sei derzeit in Untersuchung – sie sei auch nötig, um den KFW-40+ Standard zu erfüllen.

Verkauf beschlossen

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich wie beantragt den Verkauf des Grundstücks, drei Gemeinderät:innen stimmten dem Verkauf nicht zu. Die endgültige Planung wird den Gemeinderat sicherlich noch einmal beschäftigen.

Text: Matthias Lauterer

 

Dieses Grundstück soll bebaut werden. Quelle: Sitzungsunterlagen GR KÜN

 

4 Häuserblocks und eine Tiefgarage sollen entstehen. Quelle: Sitzungsunterlagen GR KÜN

 

Die Höhe der Gebäude soll ungefähr so hoch wie die umgebende Bebauung sein. Quelle: Sitzungsunterlagen GR KÜN

Vorstellung der Architekten. Quelle: Sitzungsunterlagen GR KÜN




Über den Tellerrand schauen

Der Girls‘ und der Boys‘ Day sind die größte Aktion zur Berufs- und Studienorientierung für Jungs und Mädels. Unternehmen und Hochschulen in ganz Deutschland öffnen in diesem Jahr ihre Türen für Schüler:innen ab der 5. Klasse. Wegen der Corona-Pandemie findet der Girls‘ und Boys‘ Day am Donnerstag, den 22. April 2021, virtuell statt. Auch die Hochschule Heilbronn (HHN) ist mit an Bord.

Technik und Informatik für Mädchen

Um den Mädchen zukunftsweisende Studienfächer näherzubringen, die auf den ersten Blick in deren Augen vielleicht „mädchen-untypisch“ erscheinen, hat sich die HHN wieder ein buntes Programm überlegt: Aus vielen spannenden Technik- und Informatik-Workshops können sich die Mädchen einen aussuchen. Da gehört zum Beispiel „Als Energiedetektivin den Energiefressern auf der Spur“ oder „Roboterhände mit Gedanken steuern“ dazu.

Virtuell in den Iran

Auch die Jungs sollen am Boys‘ Day, der am selben Tag stattfindet, über den Tellerrand schauen dürfen: Der Künzelsauer Campus der HHN hat mit seinem Studiengang Betriebswirtschaft und Sozialmanagement für ein klischeefreies Angebot gesorgt. Das Programm zeigt zum Beispiel die „Virtuelle Reise in den Iran“ und das „Studieren mit Tieren“.

Die Teilnahme ist kostenfrei, allerdings sollten sich die Jungs und Mädchen vorher anmelden. Alle Informationen hierzu sind unter www.hs-heilbronn.de/girlsday für die Mädels sowie unter www.hs-heilbronn.de/boysday für die Jungs hinterlegt.

Quelle: Pressemitteilung der HHN

 




Weniger Patienten als gedacht wegen Corona im Krankenhaus

Wie die „Zeit“ schreibt, sind rund 20 bis 30 Prozent der Menschen, die in der Statistik als im Krankenhaus stationär behandelte Corona-Patienten stehen, nicht ursächlich wegen dieser Krankheit in einer Klinik (https://www.zeit.de/2021/08/corona-infektion-test-patienten-ernaehrung-lebensstil-gesundheitsschutz/seite-2?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.bing.com%2F). Auf den Intensivstationen sind es zehn Prozent der Fälle. Das heißt, diese Menschen wurden wegen anderer Krankheiten behandelt, aber als Corona-Patient aufgeführt. Sie wurden zufällig positiv getestet. Das können etwa Schwangere sein, die zur Entbindung ins Krankenhaus gehen, oder Personen nach Unfällen. Auch das Magazin Focus hat mittlerweile darüber berichtet (https://www.focus.de/gesundheit/news/hohe-zahl-an-doppeldiagnosen-30-prozent-zufaellig-positiv-zahl-der-corona-patienten-in-kliniken-ueberschaetzt_id_12994057.html).

Schiefes Bild

Für ihre Recherchen hat die „Zeit“ bundesweit 20 Krankenhäuser nach ihren Zahlen befragt. Viele davon wollten diese nicht veröffentlicht sehen, bestätigten nach „Zeit“-Angaben aber die 20 bis 30 Prozent Doppeldiagnosen. Grund für das schiefe Bild ist wohl das deutsche Meldesystem, in dem alle positiv getesteten Personen erfasst werden. Wird ein Patient im Krankenhaus aufgenommen, testet man ihn automatisch auf Corona. Einen positiven Befund leitet das Gesundheitsamt an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter. Dass er ursprünglich wegen etwas ganz anderem in die Klinik kam, taucht in der Statistik später aber nicht mehr auf.

Keine Bereinigung

Und wieso werden die Zahlen nicht bereinigt? „Auf Grundlage der Schätzung einzelner Kliniken kann ein evidenzbasiertes Institut keine Bereinigung von Fällen vornehmen“, war die RKI-Antwort auf eine Anfrage der „Zeit“. Das harte Kriterium sei ein positiver PCR-Test.

Wie die „Zeit“ weiter schreibt, ist es für das Klinikpersonal unerheblich, wieso ein positiv getesteter Patient im Krankenhaus ist. Er muss sowieso isoliert werden und die Pflegekräfte müssen sich bei seiner Behandlung besonders schützen.




Entschädigung für Mama oder Papa

In immer mehr Kindertagesstätten und Schulen kommt es zu Corona-Fällen. Ganze Einrichtungen werden geschlossen, die Kinder müssen zu Hause bleiben, wenn sie nicht sogar selbst in Quarantäne sind. Die wegfallende Kinderbetreuung stellt die Familien, in denen beide Eltern berufstätig sind, vor das Problem: Wohin mit dem Kind, wenn Mama oder Papa nicht so einfach ebenfalls daheim bleiben können? Aber auch: Wer kommt für den Verdienstausfall auf, wenn die Eltern daheim bleiben, um ihr Kind zu betreuen?

Keine Betreuung durch Oma oder Opa

Auf GSCHWÄTZ-Anfrage schreibt dazu Matthea Weinstock von der Pressestelle des Landratsamtes Hohenlohekreis: „Hier greifen für die Eltern die Regelungen zur pandemiebedingten Kinderbetreuung nach §45 Absatz 2a Satz 3 SGB V bzw. zum Betreuungserfordernis nach § 56 IfSG.“ Wer in Quarantäne sei, dürfe außerdem „grundsätzlich weder das Haus verlassen noch Besuch empfangen“. Hat sich das Kind also mit Corona angesteckt, kommt eine Betreuung durch Oma oder Opa nicht infrage. Da sind dann wieder die Eltern gefragt. Das nennt sich dann „Betreuungserfordernis“.

Antrag auf Entschädigung

Im Fall der Fälle können Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber und Selbstständige auf der Homepage https://ifsg-online.de/antrag-bei-einem-betreuungserfordernis.html  eine sogenannte Verdienstausfallentschädigung beantragen. Dort heißt es: „Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer:innen wegen einer behördlich angeordneten Schließung von Schulen, Betreuungseinrichtungen für Kinder oder einer für das Kind behördlich angeordneten Quarantäne beziehungsweise für Menschen mit einer Behinderung entstanden sind.“ Arbeitnehmer:innen erhalten die Entschädigung demnach in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber ausbezahlt. Ab der siebten Woche müssen sie den Arbeitnehmerantrag stellen. Die Anträge können allerdings nur rückwirkend beantragt werden. Auf der Seite heißt es aber auch: „Ein Anspruch auf Entschädigung besteht für längstens zehn Wochen.“ Für Alleinerziehende verlängert sich der Anspruch auf maximal 20 Wochen.




Jagstbrücken in Berlichingen werden saniert

Voraussichtlich ab Montag, den 12. April 2021, beginnen die Bauarbeiten an den beiden Brückenbauwerken in der Gemeinde Schöntal im Ortsteil Berlichingen. Das teilt das Straßenbauamt des Hohenlohekreises mit. Die erstmalige Sanierung der 1985 errichteten Brücken über Jagstkanal und Jagst ist dringend erforderlich. Die beiden Brückenbauwerke sind annähernd baugleiche Stahlverbundbrücken mit jeweils einem Stützpfeiler. Bei der letzten Brückenhauptüberprüfung wurden erhebliche Schäden festgestellt.

Vollsperrung

Die Maßnahme erfolgt unter Vollsperrung der Kreisstraße K 2321 in Berlichingen. Der Verkehr wird über die L 1025 und K 2377 und K 2321 umgeleitet. Während den sechsmonatigen Bauarbeiten kann Berlichingen über die K 2321 angefahren werden. Der fußläufige Verkehr ist während der Bauzeit gewährleistet, ebenso die Zufahrt zu den Gebäuden Hauptstraße 1 (Sportverein), Hauptstraße 3 und Hauptstraße 5.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Nach der Ostereiersuche geht es zurück ins homeschooling

Lange wurde in den vergangenen Tagen und Wochen über die Einführung kostenloser Schnelltests an den Schulen in Baden-Württemberg diskutiert. Nach den Osterferien sollten diese flächendeckend ermöglicht werden.

Verpflichtende Schnelltests

Am Donnerstag, den 01. April 2021 nun, am Anfang der Osterferien, verschickte das Kultusministerium ein Schreiben an alle Schulen im Ländle, dass es nach den Osterferien erst einmal für die große Mehrheit der Schüler zurück ins homeschooling geht. Als Grund werden die hohen Inzidenzzahlen und der Verweis auf die Mutationen genannt, die sich anscheinend besonders unter Schüler:innen verbreitet. Ab 19. April sollen die Schulen dann wieder mit Wechselunterricht starten, in Kombination mit einer verpflichtenden Schnelltestung an den Schulen. Ob diese verpflichtenden Schnelltests zu einer Aufhebung der Maskenpflicht führen könnten, ist noch nicht bekannt.

Anbei veröffentlichen das ganze Schreiben:




30.000 Euro Schaden nach Auffahrunfall

Drei Leichtverletzte und mehr als 30.000 Euro Schaden sind die Folgen eines Auffahrunfalls am Dienstag, den 30. März 2021, auf der B 19 bei Kupferzell. An der Lichtzeichenanlage an der Einmündung nach Hohebuch staute sich der Verkehr. Ein Richtung Kupferzell fahrender 31-jähriger BMW-Fahrer erkannte dies und bremste ab. Auch ein dahinter fahrender 71-jähriger Mercedes-Lenker verlangsamte seine Fahrt. Eine Audi-Fahrerin erkannte die Situation offenbar zu spät und fuhr auf den Mercedes auf, der dadurch noch auf den BMW geschoben wurde.

Durch den Aufprall wurde die Unfallverursacherin, der Mercedes-Fahrer sowie dessen 61-jährige Beifahrerin leicht verletzt. Alle drei Personen wurden mit Rettungsfahrzeugen in ein Krankenhaus gebracht. Unverletzt blieben drei Hasen, die im Mercedes transportiert wurden. An dem Unfallort waren neben Rettungsdienst und Polizei auch die Feuerwehr Kupferzell sowie Helfer-vor Ort-Gruppen im Einsatz.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Ostereiersuche mal anders

Bei strahlend blauem Himmel und Sonnenschein waren in der vergangenen Woche fröhliches Lachen und viele Anfeuerungsrufe auf dem Außengelände der Geschwister-Scholl-Schule Künzelsau zu hören. Die Schüler:innen aller Klassen des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums hatten großen Spaß bei der coronakonformen Oster-Rallye. Zeitversetzt starteten sie zum Beispiel zum Eierlauf, Schubkarrenwettrennen oder Hindernislauf. Vom Kindergarten bis zur Berufsschulstufe war die Begeisterung in den einzelnen Klassen deutlich zu spüren.

Als sichtbares Zeichen der guten Schulgemeinschaft gestalteten sie auch den Osterschmuck: Im Foyer der Schule steht ein riesiger Osterstrauß mit selbst gestalteten Ostereiern aller Schüler:innen.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 

Den großen Osterstrauß im Schulfoyer schmücken selbst gestaltete Ostereier der Schüler:innen. Foto: Landratsamt Hohenlohekreis

 




92 neue Corona-Fälle im Hohenlohekreis

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Mittwoch, den 31. März 2021, insgesamt 92 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 272,5 pro 100.000 Einwohner, teilt das Landratsamt Hohenlohekreis mit. Aufgrund eines bestätigten Falls in einer Schule im Jagsttal musste für rund 25 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden. Zudem gibt es weitere Fälle in bereits betroffenen Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Unternehmen.

Rechtslage bei Einzelhandelsöffnungen

Aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte im Hohenlohekreis sind für den Einzelhandel gemäß der in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verankerten Notbremse lediglich „Click-and-Collect“-Angebote möglich, also die Abholung vorbestellter Waren. Hiervon ausgenommen sind Betriebe, die für die Versorgung der Bevölkerung als unverzichtbar angesehen werden, wie zum Beispiel der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke, Metzgereien oder Bäckereien. Die möglichen Ausnahmen sind in § 13a Abs. 2 CoronaVO genannt und auch auf der Internetseite der Landesregierung unter  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ gelistet. Dort findet sich auch eine Übersicht der geöffneten und geschlossenen Einrichtungen.

Mischsortimente

Wenn Mischsortimente (erlaubte und nicht erlaubte Waren) angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, trotzdem vertrieben werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 Prozent des Umsatzes ausmacht. Beträgt der Umsatzanteil des erlaubten Sortimentsanteils weniger als 60 Prozent, so darf ausschließlich dieser vertrieben werden. In diesem Fall muss durch eine räumliche Abtrennung gewährleistet sein, dass der Verkauf des nicht erlaubten Sortiments unterbleibt.

Die Städte und Gemeinden des Hohenlohekreises als Ortspolizeibehörden wurden über die geltenden Regelungen hinsichtlich Ladenöffnungen informiert.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 




Keine Impfterminabsagen im KIZ Öhringen

Das Kreisimpfzentrum Öhringen wird trotz der Neubewertung des Impfstoffs von AstraZeneca am Osterwochenende keine Termine absagen, teilt das Landratsamt Hohenlohekreis mit. Stattdessen wird abhängig vom Alter und vom gebuchten Impfstoff wie folgt verfahren:

  • Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Termin mit AstraZeneca gebucht haben, werden im Impfzentrum durch die Ärzte sorgfältig aufgeklärt und können dann entscheiden, ob sie den gebuchten Impfstoff in Anspruch nehmen. Sollten sie diesen ablehnen, werden so viele Personen dieser Gruppe wie möglich mit BioNTech geimpft. Personen, für die kein BioNTech-Impfstoff mehr für eine „Umbuchung“ zur Verfügung steht, werden im Impfzentrum erfasst und dem Callcenter des Landes für einen Rückruf zur erneuten Terminvereinbarung übermittelt.
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und einen Termin mit AstraZeneca gebucht haben, werden mit diesem geimpft. Hier ist eine Umbuchung weder von der Ständigen Impfkommission empfohlen noch durch das Land Baden-Württemberg vorgesehen.
  • Personen, die einen Termin mit dem Impfstoff BioNTech gebucht haben, erhalten diesen. Eine nachträgliche Umbuchung findet nicht statt.

Nachdem die Ständige Impfkommission am 30. März 2021 die Impfung mit AstraZeneca aufgrund weiterer Fälle von Hirnvenenthrombosen neu bewertet hat, beschloss die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, dass der Impfstoff ab dem 31. März 2021 nur noch bei impfberechtigten Personen, die älter als 60 Jahre sind, zum Einsatz kommt. Impfberechtigte Personen unter 60 Jahren, die sich gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung für diesen Impfstoff entscheiden, erhalten diesen ebenfalls.

Quelle: Pressemitteilung des Hohenlohekreises