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13-jährige Reiterin verletzt

Künzelsau: Polizei sucht Hundebesitzerin

Nachdem eine 13-Jährige vor zwei Wochen in Künzelsau-Weckhof verletzt wurde, sucht die Polizei nun nach einer Unbekannten Hundehalterin. Das Kind ging am Dienstag, den 23. März, mit einem Pferd auf der Strecke zwischen Rechbach und Weckhof spazieren, als ihr zwei nicht angeleinte Hunde entgegen kamen. Diese schreckten das Pferd auf, sodass das Tier scheute und dabei das Mädchen zu Boden stieß. Die Besitzerin der Hunde, die als Leonberger-ähnliche-Rasse beschrieben wurden, kümmerte sich nicht um das verletze Kind. Die Frau soll zierlich und im Alter zwischen 40 und 50 gewesen sein. Zeugen, die Hinweise auf die Frau oder ihre Hunde geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07940 9400 bei Polizeirevier Künzelsau zu melden.

 




„Innenstädte stehen vor dem Kollaps“

Bereits am Freitag, 26. März 2021 hat sich die Stadt Künzelsau mit vielen weiteren Städten in einem offenen Brief an Herrn Ministerpräsident Kretschmann, Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut und Herrn Minister Lucha für eine sichere Öffnungsstrategie in Städten ausgesprochen und sich als Modellkommune angeboten. Die Anträge der Stadt Neckarsulm und der Stadt Künzelsau wurden daraufhin abgelehnt. Am Dienstag, 6. April 2021 haben sich der Oberbürgermeister der Stadt Neckarsulm, Steffen Hertwig, und der Bürgermeister der Stadt Künzelsau, Stefan Neumann, erneut mit einem offenen Brief an Herrn Minister Lucha gewandt: 

Sehr geehrter Herr Minister, lieber Herr Lucha,

vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion auf die Anträge der Städte Neckarsulm und Künzelsau sowie vieler weiterer Kommunen in Baden-Württemberg.

Sie haben entschieden, dass es vorerst keine weiteren Modellversuche nach dem Vorbild der Stadt Tübingen geben wird. Auch für uns als Oberbürgermeister und Bürgermeister steht der Gesundheitsschutz der Bevölkerung an oberster Stelle. Deshalb haben wir angesichts steigender Inzidenzwerte Verständnis für Ihre Haltung.

Als Oberbürgermeister und Bürgermeister sind wir aber auch für unsere Innenstädte und die Versorgung der Bürger verantwortlich. Und diese Innenstädte stehen kurz vor dem Kollaps, die Gefahr ist groß, dass Pandemie und Lockdown-Maßnahmen verödete Stadtzentren hinterlassen. Daher appellieren wir an Sie, mit großer Offenheit und Kreativität in die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden zu gehen. Wir brauchen möglichst rasch Modelle, die den Gewerbetreibenden Perspektiven bieten. Jeder Tag, der verstreicht, bringt viele Unternehmer der Insolvenz näher.

Schon bevor die Corona-Pandemie über das Land hereingebrochen ist, haben viele Einzelhändler, aber auch Gastronomen um ihr Überleben gekämpft. Auch wegen des wachsenden Online-Handels, der zum Teil in Deutschland keine oder nur geringe Steuern bezahlt. Die Geschäfte und viele Dienstleistungen in unseren Innenstädten waren bis zum Ausbruch der Pandemie getragen von Unternehmern, deren Motivation hauptsächlich aus zwei Elementen besteht: Eine gerade noch darstellbare Wirtschaftlichkeit und eine gehörige Portion Idealismus. Der Lockdown macht das Gewerbe (trotz Hilfszusagen) mindestens vorübergehend unwirtschaftlich. Was indes noch schwerer wiegt: Unsere Gewerbetreibenden haben erst mit Unsicherheit, dann kämpferisch, dann zunehmend ratlos und schließlich mit Verzweiflung reagiert. Nun aber stehen wir angesichts fehlender Perspektiven ganz kurz vor dem letzten Schritt. Wenn aus Verzweiflung Resignation geworden ist, wird es die Innenstädte, wie wir sie bislang kannten, nicht mehr geben.

Wir, die Kommunen, unterstützen das Gewerbe nach Kräften. Wir kreieren Gutscheinaktionen, reduzieren oder verzichten auf Mietzahlungen in kommunalen Gebäuden, unterstützen die Unternehmer dabei, sich dem Strukturwandel anzupassen. Doch all dies wird erfolglos bleiben, wenn aus Bürgern keine Kunden werden dürfen.

·         Bitte teilen Sie uns mit, wie wir Sie dabei unterstützen können, zukunftsfähige Modelle zu entwickeln.

·         Bitte teilen Sie uns mit, nach welchen Kriterien Sie über die Genehmigung von Modellversuchen entscheiden werden, damit wir uns sofort an die Arbeit machen und dann schnell in die Umsetzung gehen können.

Wir schaffen es als Kommunalpolitiker nicht mehr, vor Ort den Menschen zu erklären, weshalb beispielsweise große Lebensmittelhändler, die teilweise auch Sortimente im Bekleidungssegment führen, unbeschränkt öffnen dürfen, der kleine Innenstadthändler, der allenfalls wenige Kunden gleichzeitig im Laden hat, jedoch nicht. Für solche als Ungerechtigkeit empfundenen Regelungen gibt es viele Beispiele. Und Ungerechtigkeiten kosten Akzeptanz.

Wir Kommunen sind bereit, an Ihrer Seite alles dafür zu tun, damit unser Gewerbe eine Zukunft hat. Bitte lassen Sie uns schnell gemeinsam Lösungen finden.

Mit besten Grüßen

Stefan Neumann und Steffen Hertwick

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Künzelsau




Es geht eigentlich schon lange nicht mehr um die Grundrechte

Es geht angeblich um die Grundrechte, so behaupten es etwa 10.000 Menschen, die am Karsamstag, 03. April 2021, in Stuttgart demonstriert haben. Größtenteils ohne Masken und ohne Abstand.

Gleichzeitig sterben in den Krankenhäusern rund 200 Menschen täglich an Corona. Gleichzeitig sterben in den Städten die Einzelhandelsgeschäfte und die Gastronomie einen langsamen und qualvollen Tod. Gleichzeitig reduzieren Millionen Menschen aus Rücksicht auf ihre Mitmenschen nahezu alle Sozialkontakte, können ihre Enkel, Kinder, Eltern und Großeltern nicht besuchen, weil sie Verantwortung übernehmen oder einfach Angst vor Ansteckung haben. Gleichzeitig liegen Kultur und Unterhaltungsbranche am Boden, Künstler, Kulturschaffende und Berufsstände wie Veranstaltungstechniker nagen buchstäblich am Hungertuch.

10.000 feiern rücksichtslos ihren Egoismus

Und trotzdem haben in Stuttgart mehr als 10.000 Menschen rücksichtslos ihren Egoismus gefeiert und die Pandemie und die Pandemiemaßnahmen damit verlängert, indem sie die in Stuttgart verbreiteten Viren quer durch Deutschland nach Hause schleppen. Es ist nicht mehr länger hinzunehmen, dass diese Menschen die ganze Gesellschaft in Geiselhaft nehmen. Sie verlängern die Pandemie, indem sie gegen Pandemiemaßnahmen kämpfen. Eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW und der Humboldt-Universität Berlin (Link zum ZEW) aus dem Februar zeigt dies deutlich.

Grundrechte bedeuten auch Grundpflichten – das wird gerne vergessen!

Der Artikel 2 des Grundgesetzes besagt: „(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Und diese Menschen, die ganz bewusst Auflagen und Vorschriften verletzen, verletzen damit die Rechte anderer, zum Beispiel mein Recht auf körperliche Unversehrtheit, wie es ebenfalls im Art.2 GG festgeschrieben ist: „(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

Ballweg sieht die Bewegung über der staatlichen Ordnung

Dass eine nicht geringe Anzahl der Teilnehmer dieser Demonstration gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt, steht auf einem anderen Blatt. Aber ein Gesetz, das es erlaubt, Viren großflächig zu verbreiten, ist mir nicht bekannt. Und wenn der Anführer der Querdenker-Bewegung, Michael Ballweg voller Stolz darüber berichtet, dass „die Demonstrationsteilnehmer für sich entschieden haben, welche Auflagen für sie gelten“ (Link), dann stellt er sich und seine Mitläufer ganz bewusst außerhalb der staatlichen Ordnung, ja sogar über die staatliche Ordnung.

Offene Drohungen

Wie radikal Ballwegs Mitläufer inzwischen agieren, kann man in den einschlägigen sozialen Medien nachlesen: Ein Shitstorm ist noch das geringste Mittel, sie schrecken selbst vor Drohungen nicht zurück. Unliebsame Personen haben Zettel im Briefkasten, dass man ihnen gefolgt sei und jetzt wisse, wo sie wohnen. Selbst Morddrohungen gegen prominente Personen, zum Beispiel gegen Karl Lauterbach, sind an der Tagesordnung. Und wie schnell es von der Drohung zur Tat gehen kann, haben wir bei Lübcke oder in Hanau gesehen.

Aktive Gewalt

Bei der Demonstration in Stuttgart wurden auch tätliche Aktionen gefilmt: Ein abseits des Laufweges stehender Journalist wurde von einem „Demonstranten“, der dazu extra den Demonstrationszug verlässt, ins Gesicht geschlagen, ein ARD-Kamerateam wurde mit etwa faustgroßen Steinen beworfen – für das Grundrecht der Pressefreiheit nach Art.5 GG marschieren diese Demonstranten also nicht. Für die Liebe unter den Menschen, wie es Ballweg immer darstellt, offensichtlich auch nicht.

Behörden stellen sich als machtlos dar – sind es bei anderen Gelegenheiten aber nicht

Ein anderes Kapitel ist das Agieren der Behörden: Man genehmigt eine Demonstration von 2.500 Menschen unter Auflagen. Es kommen mehr als 10.000 und halten sich geschlossen nicht an die Auflagen. Ein wesentliches Eingreifen des Staates ist nicht zu erkennen, weder bei der Genehmigung der Demonstration noch während der Demonstration. Man erinnert sich daran, wie machtvoll sich die baden-württembergische Polizei zeigen konnte, wenn 10.000 KSC-Fans auf dem Weg zu einem Auswärtsspiel beim VfB waren…

Demokratische Ordnung wird lächerlich gemacht

Der ehemalige Landtagsabgeordnete Fiechtner bezeichnet im Video mit zwei Polizisten den Landtagsdirektor als eine „Antidemokratische Ratte“ – und erntet ein freundliches Lächeln der Beamten. Auf der Bühne werden Staat, Demokratie und verantwortungsvolle Bürger lächerlich gemacht.

Staatsorgane zerfleischen sich gegenseitig

Die staatlichen Organe haben derweil nichts Besseres zu tun, als sich gegenseitig zu zerfleischen: Sozialminister Manne Lucha schiebt die Verantwortung auf den „Ordnungsbürgermeister“ der Stadt Stuttgart, der wiederum schiebt den schwarzen Peter der Landesregierung zu,  die übrigens zu gleicher Zeit in Person von Ministerpräsident und Innenminister wenige Meter entfernt in Koalitionsgesprächen sitzt und sich bis jetzt noch nicht zum Thema geäußert hat.

 Es geht gar nicht um Grundrechte sondern um die Macht

Den Führungsebenen der diversen Bewegungen, die sich auf solchen Demonstrationen öffentlich zeigen, geht es nicht mehr um die Grundrechte – das sieht man schon daran, dass nur für manche Grundrechte demonstriert wird und andere Grundrechte verächtlich mit Füßen getreten werden. Es geht inzwischen buchstäblich um die Macht im Staat – Fantasien von einer „Machtergreifung“ durchwabern die Bewegung, Lager für unliebsame Mitbürger sind in den Köpfen einiger prominenter Vertreter bereits aufgebaut. Und die Manipulation der Teilnehmer, die aus ehrenhaften Motiven marschieren, ist das vorrangige Ziel.

Eine Zornesrede von Matthias Lauterer

 

 

Handgreiflichkeiten gegen einen Journalisten. Quelle: Twitter

Steinwurf führt zum Abbruch einer ARD-Schalte. Quelle: Twitter

Demonstrationszug in Stuttgart. Quelle: Twitter

Polizei wird lächerlich gemacht – und lässt es geschehen. Quelle: Twitter

Szene, die als Verbrüderung zwischen QD und Polizei interpretiert wird. Quelle: Twitter

 




Weg für Freiflächen-Photovoltaik freigemacht

Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf der Gemarkung der Stadt Künzelsau. Und immer wieder begann die Diskussion von vorn. Sowohl für die Stadt Künzelsau mit dem Ziel Klimaneutralität als auch für potenzielle Investoren eine unbefriedigende Situation, war es doch nie klar, mit welchen Erfolgsaussichten Projekte in den Gemeinderat eingebracht werden konnten.

Gemeinderat will Rahmen für Freiflächen-Photovoltaik

Nachdem im Jahr 2020 die Diskussion über ein Projekt der EnBW wieder aufgeflammt war, beschloss der Gemeinderat, sich selber einen Rahmen zu geben. Dieser Rahmen wurde – nachdem in einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet wurde – bei der Gemeinderatssitzung vom 30. März 2021 zur Abstimmung gebracht.

Größenbeschränkung auf drei beziehungsweise fünf Hektar

Wichtigste Einschränkung ist die Größe der Anlagen: Es soll maximal eine Größe von drei Hektar erlaubt werden, nur falls ein Energiespeicher geplant und gebaut wird, darf die Anlage fünf Hektar Fläche beanspruchen.

Vorrang der Landwirtschaft

Standorte dürfen nicht überall geplant werden, zum Beispiel werden Gebiete mit guten Ackerböden ausgeschlossen, genauso wie Waldgebiete, Naturschutzgebiete, Biotope und Schutzgebiete. Auch flächige Naturdenkmäler, Überschwemmungsgebiete und Vorranggebiete für vorbeugenden Hochwasserschutz dürfen nicht für eine Photovoltaikanlage verwendet werden. Zusätzlich sollen die Anlagen nicht von bebauten Wohnbereichen aus sichtbar sein.

Ökologische Aspekte

Die Solaranlagen sollen neben der Stromerzeugung auch der Artenvielfalt dienen. Daher sollen die Flächen nach Möglichkeit extensiv bewirtschaftet werden können, von Schafen beweidet werden und ohne Chemie gepflegt werden. Zäune sollen einen Abstand von 20 Zentimetern zum Boden haben, um Kleintiere nicht zu behindern. Durch eine maximale Grundflächenzahl von 0.7 soll eine großflächige Schattenfläche vermieden werden.

Beteiligung von Bürgern und regionaler Betriebe

Zu guter Letzt will der Gemeinderat, dass ein Teil der Wertschöpfung der  neu geplanten Anlagen auch bei Bürgern und Betreibern der Region ankommt. So sollen regionale oder ortsansässige Betreiber bevorzugt werden, die Betreibergesellschaft soll ihren Sitz in Künzelsau haben und Bürger sollen sich an den Anlagen finanziell beteiligen können.

Abgleich mit vorliegenden Anträgen

Das vorliegende Projekt der EnBW auf der Höhe zwischen Belsenberg und Hermuthausen würde aufgrund seiner Größe und wegen des Vorrangs der Landwirtschaft voraussichtlich nicht in den Rahmen passen. Es wird in der nächsten Gemeinderatssitzung nochmals besprochen werden. Das Projekt zweier Nagelsberger Landwirte auf dem sogenannten „Steinacker Vogelherd“ über Nagelsberg entspricht dem Rahmen hingegen sehr gut.

„Sehr gut vorbereitet“

Nach kurzer Aussprache, in der vor allem die konstruktive Zusammenarbeit in der vorbereitenden Gruppe gelobt wurde, wurde der Kriterienkatalog zur Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Text: Matthias Lauterer

Freiflächen-Photovoltaikanlage in Amrichshausen. Foto: GSCHWÄTZ

Freiflächen-Photovoltaikanlage in Amrichshausen. Foto: GSCHWÄTZ




Bester Vermessungstechniker kommt aus dem Landratsamt Hohenlohekreis

Sehr erfolgreich beendete Jakob Scheppach beim Landratsamt Hohenlohekreis seine Ausbildung zum Vermessungstechniker als bester Absolvent der Landratsämter im Land Baden-Württemberg, schreibt das Landratsamt Hohenlohekreis in einer Pressemitteilung. Aufgrund seiner Leistungen in der Ausbildung beim Vermessungsamt und beim Flurneuordnungsamt sowie in der Berufsschule wurde der 20-Jährige vorzeitig nach zweieinhalbjähriger Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen, welche er mit der Note „sehr gut“ abschloss.

Buch- und Geldpreis

Zu seinem hervorragenden Prüfungsergebnis gratulierte ihm Landrat Dr. Matthias Neth und überreichte ihm eine Anerkennung für diese bemerkenswerte Leistung. Der Landkreistag honorierte das Prüfungsergebnis mit einem Buchpreis. Auch die Geodäsieverbände Baden-Württemberg würdigten die Leistungen des Mulfingers mit einem Geldpreis.

Das dritte Mal in sechs Jahren

Die beiden Amtsleiter des Flurneuordnungs- und des Vermessungsamtes, Friedrich Küßner und Gerald Bär, freuten sich ebenfalls über das herausragende Prüfungsergebnis. Mit Jakob Scheppach hat nun bereits das dritte Mal in den vergangenen sechs Jahren eine Vermessungstechnikerin oder ein Vermessungstechniker des Hohenlohekreises diese besondere Auszeichnung erhalten.

Anschließendes Studium

Der 20-Jährige der Gemeinde Mulfinaus gen begann im Herbst 2018 mit der Ausbildung zum Vermessungstechniker im Landratsamt Hohenlohekreis, nachdem er am Ganerben-Gymnasium Künzelsau sein Abitur abgeschlossen hatte. Bis zum Herbst wird er nun beim Vermessungsamt in der Liegenschaftsvermessung und in der Stabsstelle GIS tätig sein. Anschließend will Jakob Scheppach, der auch als hoffnungsvolles Nachwuchstalent des FSV Hollenbach gilt, ein Studium des Vermessungswesens und der Geoinformatik beginnen.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Betriebszeiten im KIZ werden erstmals ausgeweitet

Seit Karsamstag – also im Zeitraum vom 03. April bis einschließlich 05. April 2021 – hat das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt sieben Corona-Neuinfektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit (Stand Montagabend) bei 207,7 pro 100.000 Einwohner. Aufgrund eines Übermittlungsfehlers wurden am Karfreitag 16 Fälle doppelt gemeldet, die Korrektur hat das Landesgesundheitsamt bereits vorgenommen.

Im Kreisimpfzentrum Öhringen (KIZ) konnten von Freitag bis Sonntag rund 1.900 Impfungen durchgeführt werden. Für das kommende Wochenende steht aufgrund einer großen Lieferung durch das Land Baden-Württemberg mehr Impfstoff als üblich zur Verfügung. Die Betriebszeiten des KIZ können daher erstmalig auf Donnerstag, 8. April, bis Montag, 12. April, jeweils 7 bis 21 Uhr, ausgeweitet werden. An diesen fünf Tagen sind rund 5.000 Impfungen geplant.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Pilotprojekt: 80 wohnpreisgebundene Wohnungen auf Taläcker

„Ein Pilotprojekt soll entstehen“, so drückt es Paul Pletsch, Projektentwicker der Weisenburger Projekt GmbH aus. Es klingt in der Tat spannend, was er errichten will: Ein ganzes Wohnquartier auf den Taläckern mit 80 barrierfreien Wohnungen, zu 100% sozial gefördert und auf 30 Jahre mietpreisgebunden, soll entstehen. Die 4 geplanten Gebäude sollen in einer ressourcenschonenden Holzmodulbauweise errichtet werden, was  die Bauzeit und die Belästigung der Anwohner durch die Bauarbeiten stark reduzieren soll. Bereits Ende 2022 könnten die Häuser fertiggestellt sein. Angestrebt ist ein Energieeffizienzstandard  KFW 40+.

Grundstücksverkauf beantragt

Zu diesem Zweck beantragt die Verwaltung den Verkauf des Grundstücks mit etwa 5.000 m² an die Projektentwickler, die Firma DQuadrat Real Estate GmbH aus Ludwigsburg und die Firma weisenburger projekt GmbH aus Karlsruhe zu einem Preis von 150€/m².

Künzelsau braucht sozialen Wohnungsbau

Seit langem wird in Künzelsau mehr sozialer Wohnungsbau gefordert, ein solches Projekt sei also dringend notwendig, sieht Hans-Jürgen Saknus (SPD/GRÜNE): „Es freut mich, wenn so ein Projekt zustandekommt“. Das Ziel Nachhaltigkeit sei durch die Bauweise und die langfristige Mietpreisbindung erreicht.

Kritische Punkte angesprochen

Trotz der auf den ersten Blick überzeugenden Präsentation durch die Entwickler wies der Gemeinderat auf verschiedene kritische Punkte hin: Verena Löhlein-Ehrler (Freie) und Dr. Andrea Grups (FfK) zweifelten an der 30-jährigen Sozialbindung, etwa bei einem Verkauf des Projekts. Pletsch wies darauf hin, dass die Mietpreisbindung durch Grundbucheintrag gesichert sei und dass beim Verkauf einer solchen Immobilie „ganz andere, langfristige Investoren“ kaufen würden.

Unstimmigkeiten im Entwurf

Erhard Demuth (SPD/GRÜNE) sieht formale Unstimmigkeiten im Entwurf: Die Geschoßflächenzahl von 1.2 sei überschritten, schließlich sei auf dem Grundstück von 5.000m² eine Wohnfläche von 7.500m² geplant. Außerdem erinnert er an die Gründungszeit der Taläcker und befürchtet eine erneute Ghettoisierung.

Städtischen Zuschuß absichern

In dieselbe Kerbe schlägt Boris d’Angelo (UBK), der zwar „mit einem Schlag einen großen Schritt“ erkennt, aber an einen Beschluß erinnert, der auf den Taläckern keinen weiteren Geschoßwohnungsbau vorsieht. „Ich hoffe nur, dass es dann nicht die Zustände gibt, die es damals gegeben hat“, spricht er auch den Gegensatz zwischen Eigenheim- und Sozialwohnungsbau auf engem Raum an.  Außerdem fordert er, den städtischen Zuschuß abzusichern und erinnert in diesem Zusammenhang an das „Beispiel Wolff&Müller in der Mainzer Straße“ – Wolff&Müller werden in der Projektpräsentation auch als Partner der Entwickler genannt.

Verkaufspreis in der Kritik – Neumann: „Darunter geht nichts“

Auch der Verkaufspreis von 150€/m² wird diskutiert: Robert Volpp (CDU) findet den Preis angemessen,  Gregor Thomas von DQuadrat ist er eher noch zu hoch: „Holzplattenbau ist derzeit noch nicht billiger als konventionelles Bauen“. Bügermeister Stefan Neumann betont aber, dass das Grundstück mit 150€/m² in den Büchern stehe, „darunter geht nichts“. Er weist außerdem darauf hin, dass man bisher von einem Verkaufspreis von 180€/m² ausgegangen sei, allerdings mit nur 30% sozial gefördertem Wohnraum, insofern sieht der die Reduzierung auf 150€/m² für vernünftig.

Auf Anfrage von Ernst-Friedrich Bürkert (CDU) erklärt Paul Pletsch, dass die Gebäude aus Nadelhölzern gefertigt werden, Hartholz sei viel teurer und man müßte wegen Brandschutzvorschriften bei Hartholz dasselbe Volumen verbauen. Eine Solaranlage auf dem Dach und zusätzlich an den Fassaden sei derzeit in Untersuchung – sie sei auch nötig, um den KFW-40+ Standard zu erfüllen.

Verkauf beschlossen

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich wie beantragt den Verkauf des Grundstücks, drei Gemeinderät:innen stimmten dem Verkauf nicht zu. Die endgültige Planung wird den Gemeinderat sicherlich noch einmal beschäftigen.

Text: Matthias Lauterer

 

Dieses Grundstück soll bebaut werden. Quelle: Sitzungsunterlagen GR KÜN

 

4 Häuserblocks und eine Tiefgarage sollen entstehen. Quelle: Sitzungsunterlagen GR KÜN

 

Die Höhe der Gebäude soll ungefähr so hoch wie die umgebende Bebauung sein. Quelle: Sitzungsunterlagen GR KÜN

Vorstellung der Architekten. Quelle: Sitzungsunterlagen GR KÜN




Über den Tellerrand schauen

Der Girls‘ und der Boys‘ Day sind die größte Aktion zur Berufs- und Studienorientierung für Jungs und Mädels. Unternehmen und Hochschulen in ganz Deutschland öffnen in diesem Jahr ihre Türen für Schüler:innen ab der 5. Klasse. Wegen der Corona-Pandemie findet der Girls‘ und Boys‘ Day am Donnerstag, den 22. April 2021, virtuell statt. Auch die Hochschule Heilbronn (HHN) ist mit an Bord.

Technik und Informatik für Mädchen

Um den Mädchen zukunftsweisende Studienfächer näherzubringen, die auf den ersten Blick in deren Augen vielleicht „mädchen-untypisch“ erscheinen, hat sich die HHN wieder ein buntes Programm überlegt: Aus vielen spannenden Technik- und Informatik-Workshops können sich die Mädchen einen aussuchen. Da gehört zum Beispiel „Als Energiedetektivin den Energiefressern auf der Spur“ oder „Roboterhände mit Gedanken steuern“ dazu.

Virtuell in den Iran

Auch die Jungs sollen am Boys‘ Day, der am selben Tag stattfindet, über den Tellerrand schauen dürfen: Der Künzelsauer Campus der HHN hat mit seinem Studiengang Betriebswirtschaft und Sozialmanagement für ein klischeefreies Angebot gesorgt. Das Programm zeigt zum Beispiel die „Virtuelle Reise in den Iran“ und das „Studieren mit Tieren“.

Die Teilnahme ist kostenfrei, allerdings sollten sich die Jungs und Mädchen vorher anmelden. Alle Informationen hierzu sind unter www.hs-heilbronn.de/girlsday für die Mädels sowie unter www.hs-heilbronn.de/boysday für die Jungs hinterlegt.

Quelle: Pressemitteilung der HHN

 




Weniger Patienten als gedacht wegen Corona im Krankenhaus

Wie die „Zeit“ schreibt, sind rund 20 bis 30 Prozent der Menschen, die in der Statistik als im Krankenhaus stationär behandelte Corona-Patienten stehen, nicht ursächlich wegen dieser Krankheit in einer Klinik (https://www.zeit.de/2021/08/corona-infektion-test-patienten-ernaehrung-lebensstil-gesundheitsschutz/seite-2?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.bing.com%2F). Auf den Intensivstationen sind es zehn Prozent der Fälle. Das heißt, diese Menschen wurden wegen anderer Krankheiten behandelt, aber als Corona-Patient aufgeführt. Sie wurden zufällig positiv getestet. Das können etwa Schwangere sein, die zur Entbindung ins Krankenhaus gehen, oder Personen nach Unfällen. Auch das Magazin Focus hat mittlerweile darüber berichtet (https://www.focus.de/gesundheit/news/hohe-zahl-an-doppeldiagnosen-30-prozent-zufaellig-positiv-zahl-der-corona-patienten-in-kliniken-ueberschaetzt_id_12994057.html).

Schiefes Bild

Für ihre Recherchen hat die „Zeit“ bundesweit 20 Krankenhäuser nach ihren Zahlen befragt. Viele davon wollten diese nicht veröffentlicht sehen, bestätigten nach „Zeit“-Angaben aber die 20 bis 30 Prozent Doppeldiagnosen. Grund für das schiefe Bild ist wohl das deutsche Meldesystem, in dem alle positiv getesteten Personen erfasst werden. Wird ein Patient im Krankenhaus aufgenommen, testet man ihn automatisch auf Corona. Einen positiven Befund leitet das Gesundheitsamt an das Robert-Koch-Institut (RKI) weiter. Dass er ursprünglich wegen etwas ganz anderem in die Klinik kam, taucht in der Statistik später aber nicht mehr auf.

Keine Bereinigung

Und wieso werden die Zahlen nicht bereinigt? „Auf Grundlage der Schätzung einzelner Kliniken kann ein evidenzbasiertes Institut keine Bereinigung von Fällen vornehmen“, war die RKI-Antwort auf eine Anfrage der „Zeit“. Das harte Kriterium sei ein positiver PCR-Test.

Wie die „Zeit“ weiter schreibt, ist es für das Klinikpersonal unerheblich, wieso ein positiv getesteter Patient im Krankenhaus ist. Er muss sowieso isoliert werden und die Pflegekräfte müssen sich bei seiner Behandlung besonders schützen.




Entschädigung für Mama oder Papa

In immer mehr Kindertagesstätten und Schulen kommt es zu Corona-Fällen. Ganze Einrichtungen werden geschlossen, die Kinder müssen zu Hause bleiben, wenn sie nicht sogar selbst in Quarantäne sind. Die wegfallende Kinderbetreuung stellt die Familien, in denen beide Eltern berufstätig sind, vor das Problem: Wohin mit dem Kind, wenn Mama oder Papa nicht so einfach ebenfalls daheim bleiben können? Aber auch: Wer kommt für den Verdienstausfall auf, wenn die Eltern daheim bleiben, um ihr Kind zu betreuen?

Keine Betreuung durch Oma oder Opa

Auf GSCHWÄTZ-Anfrage schreibt dazu Matthea Weinstock von der Pressestelle des Landratsamtes Hohenlohekreis: „Hier greifen für die Eltern die Regelungen zur pandemiebedingten Kinderbetreuung nach §45 Absatz 2a Satz 3 SGB V bzw. zum Betreuungserfordernis nach § 56 IfSG.“ Wer in Quarantäne sei, dürfe außerdem „grundsätzlich weder das Haus verlassen noch Besuch empfangen“. Hat sich das Kind also mit Corona angesteckt, kommt eine Betreuung durch Oma oder Opa nicht infrage. Da sind dann wieder die Eltern gefragt. Das nennt sich dann „Betreuungserfordernis“.

Antrag auf Entschädigung

Im Fall der Fälle können Arbeitnehmer aber auch Arbeitgeber und Selbstständige auf der Homepage https://ifsg-online.de/antrag-bei-einem-betreuungserfordernis.html  eine sogenannte Verdienstausfallentschädigung beantragen. Dort heißt es: „Der Antrag gilt für Verdienstausfälle, die Ihnen oder Ihren Arbeitnehmer:innen wegen einer behördlich angeordneten Schließung von Schulen, Betreuungseinrichtungen für Kinder oder einer für das Kind behördlich angeordneten Quarantäne beziehungsweise für Menschen mit einer Behinderung entstanden sind.“ Arbeitnehmer:innen erhalten die Entschädigung demnach in den ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber ausbezahlt. Ab der siebten Woche müssen sie den Arbeitnehmerantrag stellen. Die Anträge können allerdings nur rückwirkend beantragt werden. Auf der Seite heißt es aber auch: „Ein Anspruch auf Entschädigung besteht für längstens zehn Wochen.“ Für Alleinerziehende verlängert sich der Anspruch auf maximal 20 Wochen.