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Land möchte flächendeckend Busse von 05 Uhr bis Mitternacht

Die FDP Gruppe im Kreistag des Hohenlohekreises warnt vor den neuesten Plänen der grün/schwarzen Landesregierung im Bereich des ÖPNV. Grün/Schwarz will laut ihrem Sondierungspapier, dass „alle Orte in Baden-Württemberg von 5 Uhr morgens bis Mitternacht mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein müssen“, egal wie unwirtschaftlich das im Einzelfall auch sein könnte. Zur Finanzierung soll der kommunalen Ebene das Recht per Landesgesetz eingeräumt werden, mit einem sogenannten Mobilitätspass zusätzliche Einnahmen zu erzielen. „Für den ländlich strukturierten Hohenlohekreis wäre das ein finanzpolitisches Fiasko,“ konstatiert Kreisrat Michael Schenk.

FDP: Landesregierung soll die Kosten tragen

Zuerst sollen die Kommunen gezwungen werden, hohe zusätzliche Kosten in Kauf zu nehmen und müssen dann aus der faktischen Not heraus eine neue Steuer zur Schröpfung der Bürger einführen. „ Wenn die Landesregierung diesen Standard im ÖPNV einführen will, dann soll die Landesregierung gemäß dem Konnexitätsprinzip unserer Landesverfassung die Kosten tragen!“, ergänzte Schenk. Bluten müsse mal wieder der Steuerzahler.

Sprachlosigkeit

„Mich macht es sprachlos, dass die CDU solche finanzpolitischen Taschenspielertricks mitträgt“, ergänzte Kreisrätin Ute Oettinger-Griese.

Quelle: Pressemitteilung der FDP Hohenlohe

 




Erstmals südafrikanische Virusvariante im Hohenlohekreis nachgewiesen

Erstmals wurde am Freitag, den 09. April 2021, die südafrikanische Variante des Coronavirus im Hohenlohekreis nachgewiesen. Das teilte das Landratsamt des Hohenlohekreises in einer Pressemitteilung mit. „Leider haben wir neben der stark ausgebreiteten britischen Variante heute zwei zusammenhängende Fälle der südafrikanischen Variante zu verzeichnen“, teilt Annemarie Flicker-Klein, Leiterin des Gesundheitsamts, mit. „Das hat uns nicht überrascht. Seit Februar suchen unsere Labore gezielt nach bekannten besorgniserregenden Varianten. Dadurch wurden auch diese Fälle gefunden.“ Die Quarantäneregelungen gelten beim Auftreten der südafrikanischen Variante unverändert. „Der beste Schutz vor den besorgniserregenden Varianten für Bürgerinnen und Bürger ist, sich weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten sowie Kontakte auf das Notwendige zu reduzieren.“

Seit Februar 2021 gezielte Suche nach Virusmutanten

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Freitag, 9. April 2021, insgesamt 49 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Davon waren 14 Fälle bereits als Kontaktpersonen in Quarantäne. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 164,2 pro 100.000 Einwohner.

Vier betroffene Unternehmen

Betroffen ist auch eine Schule auf der Hohenloher Ebene. Dort musste für 51 Kontaktpersonen Quarantäne angeordnet werden. Zudem gibt es weitere Fälle in einer bereits betroffenen Kinderbetreuungseinrichtung und in vier bereits betroffenen Unternehmen.

Termine im Impfzentrum noch frei

Das Kreisimpfzentrum Öhringen teilt mit, dass aufgrund einer größeren Lieferung an Impfstoff und verlängerter Öffnungszeiten weitere Impftermine angeboten werden können. An diesem Wochenende sind für Sonntag und Montag noch Termine zur Impfung mit AstraZeneca verfügbar. Die Terminvergabe funktioniert ausschließlich über das Internet unter www.impfterminservice.de oder über die Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl, kostenlos, Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr).

Das Ärzteblatt hatte erst im März 2021 darüber berichtet, dass AstraZeneca teilweise nicht bei der südafrikanischen Coronamutation wirkt.

Die südafrikanische Mutante soll zwar nicht tödlicher sein, aber sich schneller verbreiten, was wiederum zu einer Überbelastung des Gesundheitssystems führen kann.




Besuch bei der alten Dame

Eine weit über 80-jährige an Altersdemenz erkrankte Dame sitzt seit geraumer Zeit allein in einem großen, öffentlich zugänglichen Zimmer an einem kleinen Tisch in einer Abteilung unter anderem für Altersdemente, die (zumindest zum Zeitpunkt des Geschehens) zutrittsreguliert ist am Klinikum Weißenhof in Weinsberg.  Sie klopft beständig auf den Tisch. In diesem Zimmer riecht es nach Urin und das, wenn man genau hinschaut, nicht ohne Grund. In den Ecken und mitten im Raum finden sich mehrere solcher Pfützen. Die Verwandten, die sie an diesem Tag besuchen, wenden sich sofort an das Personal und weisen auf die Urinpüfzen hin. Doch eine Mitarbeiterin habe nur mit den Schultern gezuckt und erklärt, nicht jeden Tag sein ein Putztrupp da und sie selbst dürfen diese Dinge nicht wegmachen. So sitzen die Verwandten mit der Dame selbst mehrere Stunden in dem Raum mit den Urinpfützen.

Das komme öfter vor

Die Verwandten bemerken auch, dass die Kleidung der Dame völlig nass ist. Daraufhin wird ihnen vom Personal erklärt, dass der Kaffee am Frühstückstisch wohl von der Patientin verschüttet worden sei. Das komme öfter vor.

Blieb vielleicht bislang keine Zeit für das Personal, die Dame umzuziehen? Vielleicht hat das Personal die nasse Kleidung auch nicht bemerkt? Die Familie habe ihre Angehörige jedoch zweimal so vorgefunden – innerhalb von nur wenigen Tagen. Die Familie hat dann die Frau selbst umgezogen. Schließlich wollen sie eine Lungenentzündung bei der ohnehin schon gesundheitlich stark angeschlagenen Frau vermeiden.

Allein und isoliert

Als beim nächsten Besuch die Dame wieder allein und isoliert sitzt, überlegt die Familie, ihre Angehörige früher und auf eigene Verantwortung wieder zurück ins Altenheim zu fahren. Denn eigentlich sollte die Dame hier über mehrere Wochen medikamentös besser eingestellt werden. So ist sie vom Altenheim nach Weinsberg gekommen. Seit die Demenz vorangeschritten ist, schrie die Dame häufig, was belastend für die Altenheimmitarbeiter war. Doch angesichts dessen, wie sie die Dame nun in Weinsberg vorgefunden haben, hegt die Familie Zweifel, ob eine adäquate Medikamenteneinstellung bei einer in ihren Augen mangelhaften Betreuung überhaupt erfolgen kann.

Fotos von den Urinpfützen. Klinikum distanziert sich: „Ihre Schilderungen zu diesem Vorgang erscheinen uns jedoch sehr eigenartig und nicht nachvollziehbar“

Die Familie möchte anonym bleiben, der Redaktion GSCHWÄTZ  ist der Name der Familie bekannt, es liegen Fotos von mehreren Urinpfützen vor. Auch ein Video gibt es.

Wir haben mit dem Klinikum Weissenhof gesprochen und um eine Stellungnahme gebeten. Das Klinikum distanzierte sich von den Schilderungen: „Ihre Schilderungen zu diesem Vorgang erscheinen uns jedoch sehr eigenartig und nicht nachvollziehbar, daher würden wir uns gerne mehr Informationen zur Klärung des Vorfalls wünschen. Daher bitten wir Sie, dass Sie oder die Angehörigen uns gerne kontaktieren und wir zusammen den Vorgang nachvollziehen.“ Wir haben daraufhin einen Vor-Ort-Termin vorgeschlagen zur näheren Besprechung, dieser wurde jedoch seitens des Klinikums mit dem Hinweis auf die Pandemie abgelehnt. Zudem verwies Pressesprecher Valentin Rohn nun darauf, „alle Fragen ausführlich beantwortet zu haben“. Die betreffende Familie könne sich aber gerne melden könne, um die Vorgänge zu besprechen.

Stattdessen hat das Klinikum gegenüber GSCHWÄTZ mit rechtlichen Schritten gedroht, falls wir darüber berichten sollten:

„Die teilweise sehr harten und schlichtweg falschen Beschuldigungen weisen wir daher in aller Form zurück und möchten Sie bitten, auch im Hinblick auf mögliche rechtliche Schritte unsererseits, von einer redaktionellen Veröffentlichung abzusehen. Wir sind gerne bereit in Kontakt mit den Angehörigen den Vorgang aufzuklären, jedoch nicht über anonyme Anschuldigungen.“

Dennoch hat Valentin Rohn von der Abteilung Marketing und Öffentlichkeitsarbeit unsere eingereichten Fragen diesbezüglich beantwortet.

Anbei veröffentlichen wir diese.

GSCHWÄTZ: Wie oft werden die Räumlichkeiten in dieser Abteilung und in den anderen Abteilungen gereinigt und von etwaigen Urinpfützen befreit?

Rohn: Die Reinigung der Stationen erfolgt grundsätzlich 1 mal täglich durch eine professionelle Reinigungsfirma. Räume mit hoher Frequentierung sowie Sanitärbereiche für Patienten werden täglich zweimal qualifiziert gereinigt. Ausscheidungen oder sonstige Verunreinigungen wie zum Beispiel verschüttete Getränke werden bei Abwesenheit des Reinigungsdienstes selbstverständlich auch durch die pflegerischen Mitarbeiter:innen zeitnah entfernt.

GSCHWÄTZ: Ist es korrekt, dass Mitarbeiter Urinpfützen nicht wegmachen dürfen und diese dadurch teils tagelang bleiben, bis das Reinigungspersonal wiederkommt?

Rohn: Nein, dies ist nicht korrekt, wie bereits beschrieben werden Ausscheidungen und sonstige Verunreinigungen schnellstmöglich entfernt, natürlich auch durch pflegerische Mitarbeiter:innen.

GCHWÄTZ: Ist es korrekt, dass manchmal stark altersdemente Personen in Räumen stundenlang separiert werden, in teilweise nasser Kleidung? Dies soll nicht nur einmal, sondern mehrfach vorgekommen sein, ebenso die Urinpfützen.

Rohn: Patienten, die auf der Station mit Schwerpunkt zur Diagnostik und Behandlung von kognitiven Störungen und Demenzerkrankungen aufgenommen werden, zeigen meist herausfordernde Verhaltensweisen (zum Beispiel schwere Unruhe und Getriebenheit mit zeitweise lautem Rufen oder Schreien, oft auch eigen- und fremdgefährdendem Verhalten). Eine stationäre Aufnahme erfolgt meist dann, wenn das Umfeld (Pflegeheim oder Angehörige zuhause) mit diesen Verhaltensweisen nicht mehr gut zurechtkommt und eine ambulante Behandlung nicht ausreicht. Eine ungewohnte und gegebenenfalls unruhige Umgebung kann die oben genannten Verhaltensweisen zunächst noch verstärken und sich dann sogar auf andere Mitpatienten übertragen. Hier kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen unruhigen Patienten aus der Situation zu nehmen und ihn einzeln oder in einer Kleingruppe zu betreuen. Patienten mit nasser Kleidung (zum Beispiel durch das Verschütten von Getränken) werden selbstverständlich schnellstmöglich umgekleidet.

GSCHWÄTZ: Gibt es einen Personalengpass an bestimmten Stellen in dieser Abteilung? Wenn ja, in welchen Bereichen (z.B. Reinigung) und was sind die Gründe hierfür?

Rohn: Personelle Engpässe diesbezüglich sind uns nicht bekannt. Unsere Klinik weist keine erhöhte Personalfluktuation auf. Offene Stellen können zeitnah nachbesetzt werden.

GSCHWÄTZ: Gab es möglicherweise im betreffenden Zeitraum anderweitige Engpässe, dass es zu solchen Missständen gekommen ist?

Rohn: Nein.

GSCHWÄTZ: Mediziner wie Gian Domenico Borasio, ein angesehener Professor in der Schweiz, wies jüngst in einem Artikel in der ZEIT (Titel: „Das Gegenteil von Hilfe“, Ausgabe 25. Februar 2021) darauf hin, dass es nicht unbedingt von Vorteil ist, an Altersdemenz erkrankte Menschen in eine komplett neue Umgebung zu überführen, wenn auch nur für ein paar Wochen. Dadurch würde sich ihr Zustand nicht selten eher verschlimmern als verbessern. Hinzu käme die Gefahr von Klinikkeimen.  Teilen Sie diese Ansicht? Wenn ja, warum beziehungsweise warum nicht?

Rohn: Als Fachklinik für Gerontopsychiatrie können wir dieser Aussage nur zustimmen. Eine Behandlung von demenzerkrankten Menschen sollte idealerweise in Ihrer gewohnten Umgebung stattfinden. Eine große Anzahl von Patient:innen wird auch deshalb von einem interdisziplinären Team (Ärzt:innen, Psycholog:innen, Fachtherapeut:innen, Pflegefachpersonen) über unsere Gerontopsychiatrische Institutsambulanz (PIA) behandelt. Patient:innen, die im Pflegeheim leben, können über die PIA ebenso in ihrem häuslichen Umfeld regelmäßig aufgesucht und so eine ambulante Behandlung sichergestellt werden.

Zusätzlich bietet die Klinik für Gerontopsychiatrie seit November 2020 insbesondere für an Demenz erkrankten Patient:innen, bei denen eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit besteht, eine stationsäquivalente Behandlung in der Häuslichkeit (im Pflegeheim, im betreuten Wohnen oder im eigenen Zuhause) an. Aktuell stehen fünf Behandlungsplätze für Patient:innen mit Wohnsitz in einem Radius von 20 Kilometer um Weinsberg zur Verfügung.

Wir sind bemüht, dieses Behandlungsangebot noch stärker auszubauen. Natürlich sind diesen ambulanten Behandlungsangeboten Grenzen gesetzt, insbesondere dann, wenn sich Angehörige überfordert fühlen und auf sofortige Entlastung durch Klinikaufnahme drängen, oder Patienten in unzumutbaren Verhältnissen leben, die gefährdend sind.

Borasio hat mit seiner Haltung sicher nicht Unrecht, man muss sich in allen Fällen aber auch immer die Frage nach den verfügbaren Möglichkeiten und Alternativen stellen.“




80 neue Coronafälle im Hohenlohekreis

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Donnerstagabend, den 08. April 2021, insgesamt 80 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 190,0 pro 100.000 Einwohner.

Es ist eine Asylbewerberunterkunft im Großraum Öhringen, ein Pflegeheim im Großraum Künzelsau und ein Unternehmen im Kochertal betroffen. Aufgrund von zwei bestätigten Fällen in einer Unterkunft im Großraum Künzelsau musste für rund 13 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden.

Zudem gibt es weitere Fälle in einer bereits betroffenen Kinderbetreuungseinrichtung und in zwei bereits betroffenen Unternehmen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.




„Die britische Variante stellte das Unternehmen nun vor ein Problem“

Am Dienstag, 06. April 2021, erreichten die Redaktion Meldungen, dass es in der Forchtenberger Firma Müller co-ax AG zu mehr als 20 Corona-Fällen, darunter auch schweren Verläufen, gekommen sei. Auch sei ein Todesfall zu beklagen. Das Gesundheitsamt habe einen Test aller Mitarbeiter angeordnet, die Testung solle unter Mitwirkung von Mitarbeitern des Forchtenberger MVZ am Mittwoch, den 07. April 2021 durchgeführt werden, so berichtet es die Quelle, die der Redaktion namentlich bekannt ist.

Firma weicht aus

Auf gezielte Anfrage, ob es einen solchen Test der Belegschaft gibt, wird die Firma nicht konkret: „In der Firma müller co-ax ag wurden und werden alle notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus – Covid 19 getroffen. Dies wurde uns auch vom Gesundheitsamt bestätigt. In enger Zusammenarbeit mit Fachpersonal führen wir regelmäßige Testungen der Mitarbeiter im Unternehmen durch“, schreibt Sandra Schreier, PR + Marketing Manager der Firma. Zu der angeblich am Mittwoch anberaumten groß angelegten Testung ging sie nicht näher ein.

Auch Bürgermeister Foss antwortet verklausuliert

Auch der Forchtenberger Bürgermeister Foss bleibt wortkarg: „Ich habe dazu keine amtlichen Informationen, da das Gesundheitsamt des Landratsamtes zuständig ist. Insofern kann ich dazu keine Stellung nehmen.“

Informationspolitik des Landratsamts wie das Schweigen im Walde

Das Landratsamt zeigt sich einmal mehr sehr schweigsam und verweist lediglich darauf: „Sie haben hierzu bereits eine Rückmeldung durch die müller coax ag erhalten.“ Auch die Fragen, die direkt den Landrat betreffen und  gar nicht von müller coax beantwortet werden könnten, werden nicht beantwortet. DerHinweis auf ein hohes öffentliches Interesse und die Informationspflicht gegenüber der Presse erbrachten bisher keine weiteren Auskünfte.

müller co-ax ergänzt seine Stellungnahme

Auf weitere Nachfrage ergänzt co-ax seine Stellungnahme und bestätigt, dass tatsächlich einige Corona-Fälle aufgetreten sind: „Lange Zeit wirkten die von uns seit dem Pandemie-Ausbruch eingeführten Hygiene- und Abstandsmaßnahmen. Die britische Variante stellte das Unternehmen nun vor ein Problem, denn innerhalb kürzester Zeit hatten sich mehrere Mitarbeiter in einem separaten Gebäude infiziert.“

Sandra Schreier berichtet davon, dass die Schutz-Maßnahmen von der Geschäftsleitung erweitert und zusätzlich zu den bereits vorhandenen Selbsttests wöchentliche Tests durch externes medizinisches Fachpersonal eingeführt wurden. „Die eingeführten Maßnahmen, wie Schichtarbeit, Mitarbeiter in der Verwaltung arbeiten großteils im Homeoffice, Rückkehrer aus Quarantäne unterliegen der Testpflicht, sowie die üblichen Hygiene- und Abstandsregelungen werden weitergeführt. Das Gesundheitsamt beurteilt die getroffenen Maßnahmen vor und nach dem Ausbruch als vorbildlich.“ Sie schließt mit „Bisher kam es bei der müller co-ax ag  zu keinen weiteren positiven Fällen.“

Corona kann jeden treffen – offene Kommunikation ist wichtig

Corona kann überall auftreten – selbst das hochgelobte Sicherheitskonzept der DFL ist nicht hundertprozentig sicher: Der FC Bayern München mußte im  Europapokal auf Serge Gnabry verzichten, der Karlsruher SC ist komplett in Quarantäne. Auch die Saison der Heilbronner Eishockey-Falken wurde jetzt wegen Corona abgebrochen.

Unternehmen sind in der Verantwortung

Ein Corona-Fall ist daher keine Schande für ein Unternehmen. Wichtig ist, wie man damit umgeht: Unternehmen haben eine Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, diverse Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen, auch eine spezielle Corona-Verordnung des Arbeitsministeriums, unterstreichen das. Sie haben außerdem eine Verantwortung für die Umwelt – in Corona-Zeiten dürfte -so sagen es erste Juristen- die Verantwortung eines Unternehmens auch die Menschen im Umfeld der Mitarbeiter des Unternehmens umfassen. Das Bundesinnenministerium ist auf Anfrage des Kreistagsmitglieds Michael Schenk (FDP) auch der Meinung: „Die Nennung des Namens einer von Corona betroffenen Institution liegt hingegen im Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.“

Bereits in einem früheren Beitrag hat GSCHWÄTZ darauf hingewiesen, dass eine offene Kommunikation von Seiten betroffener Unternehmen für die Eindämmung des Virus eine große Hilfe sein kann: Da es inzwischen jedem Bürger möglich ist, sich freiwillig testen zu lassen, könnten Menschen, die mit Mitarbeitern eines betroffenen Unternehmens Kontakt hatten, sich umgehend testen lassen. Dazu müssen sie das aber wissen. Gerade in Zeiten der stark ansteckenden B.117-Mutante könnten diese freiwilligen  Tests dem Gesundheitsamt wertvolle Hinweise über möglicherweise unerkannte Verbreitungsketten geben.

Text: Matthias Lauterer

 




Zehn Tonnen Kupferkabel gestohlen – Polizei sucht Zeugen

Unbekannte haben am Samstag, den 03. April 2021, aus einer Lagerhalle in der Bretzfelder Schmalbachstraße knapp zehn Tonnen Kupferkabel gestohlen. Die Täter fuhren im Laufe des Tages mit einem Pritschenwagen an die Halle und verschafften sich gewaltsam Zugang zu dem Gebäude. Im Inneren verluden die Täter mehrere Gitterboxen mit den ummantelten Kupferkabeln und machten sich schließlich mit ihrem Diebesgut im Wert von einigen tausend Euro aus dem Staub.

Der Polizeiposten Bretzfeld hat die Ermittlungen aufgenommen und hofft auf Zeugen, die am Samstag den Pritschenwagen in der Schmalbachstraße bemerkt haben oder sonstige verdächtige Beobachtungen machen konnten. Hinweise werden unter Telefon 07946/940 010 entgegengenommen.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Rechtshilfe in Krisenzeiten

Juristischer Beistand in Krisenzeiten: Die Rechtsschutzexperten der IG BAU Stuttgart waren im vergangenen Jahr stark gefragt, teilt die Gewerkschaft mit. Insgesamt 800 Mal kamen die Berater:innen der Gewerkschaft in der Region zum Einsatz. „Vom Verdienstausfall durch Kurzarbeit über fehlende Atemschutzmasken im Job bis hin zu Problemen bei der Kinderbetreuung – Corona hatte zahlreiche Rechtsstreitigkeiten auch im Hohenlohekreis zur Folge“, so der Bezirksvorsitzende Mike Paul in der Pressemitteilung.

Viele Streitfälle in der Gebäudereinigung

Wegen der Pandemie habe ein Großteil der Beratungen per Telefon stattgefunden. „Viele Streitfälle gab es in der Gebäudereinigung. Beschäftigte klagten über finanzielle Nöte wegen des niedrigen Kurzarbeitergeldes, Defizite beim Arbeitsschutz oder nicht gezahlte Löhne in der Quarantäne“, berichtet Paul. In der Baubranche sei es unter anderem um vorenthaltene Corona-Prämien und unbezahlte Überstunden gegangen. Ein weiterer Schwerpunkt sei das Thema Kinderbetreuung gewesen. „Bauarbeiter, Forstbeschäftigte und Reinigungskräfte können kein Homeoffice machen. Wenn Kitas und Schulen geschlossen sind, wird das für sie besonders zum Problem“, so Paul.

„Krise nicht als Vorwand nutzen“

Der Gewerkschafter appelliert an Beschäftigte aus den Branchen der IG BAU, sich auch in Pandemie-Zeiten um ihre Belange zu kümmern und die Hilfe der Gewerkschaft zu suchen. „Arbeitgeber dürfen die Krise nicht als Vorwand nutzen, um das Personal um seine Rechte zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung der IG Bauen-Agrar-Umwelt




Eine Woche Maskenpflicht in Künzelsau – Stadt zieht positive Bilanz

Seit Mittwoch, den 31. März 2021, herrscht in der Künzelsauer Innenstadt auch im Freien eine Maskenpflicht – Schilder weisen auf die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer sogenannten medizinischen Maske hin. Bürgermeister Stefan Neumann begründet die Maskenpflicht in der Künzelsauer Innenstadt wie folgt: „Die Frühlingszeit führt dazu, dass die Künzelsauer Innenstadt stärker frequentiert ist. Mit der erweiterten Maskenpflicht möchten wir deshalb einen erhöhten Infektionsschutz bieten.“

Maßnahme wird diskutiert

In einigen Ländern der EU, zum Beispiel in Italien, ist die Maskenpflicht im Freien landesweit eingeführt, trotzdem gibt es unterschiedliche Ansichten dazu: Die hessische Landesärztekammer erachtet eine Maskenpflicht als nicht sinnvoll, dagegen sagen Daten aus Kanada, dass die Infektionszahlen bei Maskenpflicht um ein Viertel zurückgehen. Eine Ansteckung im Freien ist unwahrscheinlicher als im geschlossenen Raum, aber nicht unmöglich. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat daher neben der AHA-Regel ein neues Schlagwort kreiert: die „DREI G“ – Geschlossene Räume, Gruppen und Gedränge sowie Gespräche im engen Kontakt mit anderen sollte man vermeiden, um das Ansteckungsrisiko zu verringern.

Wenig Gedränge in der Kleinstadt

In Künzelsau ist kein wirkliches Gedränge festzustellen, aber Gruppenbildung in der Warteschlange vor dem Eiscafé oder dem Dönerstand kann man ab und zu beobachten.

Bisher keine Sanktionen verhängt

Laut Angaben der Stadtverwaltung Künzelsau tragen fast alle Bürger Maske. Helen Bühler schätzt, dass sich 95 Prozent der Menschen an die Maskenpflicht halten. Der Gemeindevollzugsdienst, der von einem Sicherheitsdienst unterstützt wird, kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht: „Bürgerinnen und Bürger werden freundlich darauf hingewiesen, dass eine medizinische Maske oder FFP2-Maske in der Künzelsauer Innenstadt verpflichtend ist.“ Theoretisch sind Sanktionen wie Verwarnungen, Bußgelder oder Platzverweise möglich, zu diesen Mitteln musste bisher aber noch nicht gegriffen werden. „Aufgrund der Einsicht der Bürgerinnen und Bürger konnte es bei Belehrungen und Ermahnungen belassen werden. Sanktionen waren bisher nicht erforderlich“, teilt Helen Bühler mit. Generell herrsche bei den Bürger:innen ein überwiegendes Verständnis für die Kontrollen. Auch seien keine speziellen „Verweigerergruppen“ festzustellen.

Text: Matthias Lauterer

 

Infografik „Drei G“




Testpflicht für bestimmte Personengruppen

In der seit 30. März 2021 gültigen Corona-Verordnung „Absonderung“ des Landes Baden-Württemberg ist durch den neuen Paragrafen 4a eine Testpflicht für haushaltsangehörige Personen von Kontaktpersonen der Kategorie 1 und für mittels Selbsttest positiv getestete Personen verankert. Demnach müssen sich die Personen, die mit einer Kontaktperson der Kategorie 1 in einem Haushalt leben, mittels Schnelltest oder PCR-Test auf das Coronavirus testen lassen, teilt das Landratsamt Hohenlohekreis mit.

Bußgeld

Grund hierfür ist die bei einem Großteil der Fälle in Baden-Württemberg nachgewiesene ansteckendere britische Variante, bei der eine Übertragung innerhalb des Haushaltes mit höherer Wahrscheinlichkeit stattfindet. Der Test kann frühestens am fünften und muss spätestens am siebten Tag nach Kenntnisnahme der Absonderungspflicht der im Haushalt wohnenden Kontaktperson der Kategorie 1 durchgeführt werden. Ebenfalls müssen sich mittels Selbsttest positiv getestete Personen unverzüglich mit einem PCR-Test auf das Coronavirus testen lassen. So kann ein möglicherweise falsch positives Ergebnis zuverlässig ausgeschlossen werden. Wer dieser Testpflicht nicht, nicht in der vorgeschrieben Weise oder nicht unverzüglich nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.

Neue Kriterien

Zudem hat das Robert Koch-Institut die Kriterien zur Einstufung als quarantänepflichtige Kontaktperson an das durch Virusmutationen erhöhte Infektionsrisiko angepasst. Bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen wird dementsprechend eine Quarantäne angeordnet:

  • Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als zehn Minuten ohne adäquaten Schutz
  • Gespräch (unabhängig von dessen Dauer) ohne adäquaten Schutz
  • Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für > 10 Minuten, auch bei adäquatem Schutz

Adäquater Schutz bedeutet, dass Fall und Kontaktperson durchgehend und korrekt mindestens medizinische Masken tragen.




Polizei sucht Hundebesitzerin

Nachdem eine 13-Jährige vor zwei Wochen in Künzelsau-Weckhof verletzt wurde, sucht die Polizei nun nach einer unbekannten Hundehalterin. Das Kind ging am Dienstag, den 23. März 2021, mit einem Pferd auf der Strecke zwischen Rechbach und Weckhof spazieren, als ihr zwei nicht angeleinte Hunde entgegenkamen. Diese schreckten das Pferd auf, sodass das Tier scheute und dabei das Mädchen zu Boden stieß.

Die Besitzerin der Hunde, die als Leonberger-ähnliche-Rasse beschrieben wurden, kümmerte sich nicht um das verletze Kind. Die Frau soll zierlich und im Alter zwischen 40 und 50 gewesen sein. Zeugen, die Hinweise auf die Frau oder ihre Hunde geben können, werden gebeten, sich unter der Telefon 07940/94 00 beim Polizeirevier Künzelsau zu melden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn