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Stadtradeln 2021: Hohenlohekreis ist dabei

Zwischen Bretzfeld und Mulfingen, Krautheim und Pfedelbach heißt es im Juni: Ab aufs Rad! Der Hohenlohekreis hat sich für die Aktion „Stadtradeln“ angemeldet. Vom 14. Juni bis 4. Juli sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, das Auto stehen zu lassen und stattdessen in die Pedale von Fahrrad, e-Bike oder Lastenrad zu treten. Alle können mitmachen: ob täglich auf dem Weg zur Arbeit, am Wochenende beim Ausflug oder zwischendurch. Die Anmeldung erfolgt über www.stadtradeln.de/hohenlohekreis. Firmen, Vereine, Parteien, Schulen und andere Gruppen können eigene Teams gründen. Für Mitglieder des Kreistags und der Gemeinderäte gibt es zudem den eigenen Wettbewerb „Fahrradaktivstes Kommunalparlament“.

Hohenlohische Landschaft ganz neu entdecken

„Wir freuen uns, wenn viele Bürgerinnen und Bürger des Hohenlohekreises dabei sind und wir gemeinsam drei Wochen lang Kilometer für Kilometer sammeln“, sagt Landrat Dr. Matthias Neth. „Neben den Vorteilen, die das Radeln für Gesundheit und Klima bereithält, lässt sich dabei auch noch die schöne hohenlohische Landschaft ganz neu entdecken.“

Alternativen zum motorisierten Individualverkehr

Mit dabei sind zudem zahlreiche Städte und Gemeinden des Kreises. Gemeinsam mit dem Landratsamt unterstützen sie mit der Teilnahme beim „Stadtradeln“ das gesamtgesellschaftliche Anliegen, die Mobilität breiter aufzustellen. „Auch im ländlichen Raum gibt es Alternativen zum motorisierten Individualverkehr“, sagen Yvonne Hoffmann, Radbeauftragte, und Martin Hellemann, Mobilitätsmanager des Landkreises. „Und dazu gehört zwischen Kocher und Jagst das Fahrrad, als stressfreie und klimaschonende Alternative zum Auto.“

Hintergrund

„Stadtradeln“ ist ein seit 2008 stattfindender Wettbewerb des Klimabündnisses, dem Netzwerk europäischer Kommunen, das auf lokaler Ebene Antworten auf den Klimawandel entwickelt. Im Rahmen der Aktion sollen 21 Tage lang möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ihre Alltagswege mit dem Rad zurücklegen und dies via App dokumentieren. Teilnehmende und Kommunen mit den meisten gefahrenen Kilometern werden prämiert. Ziel des „Stadtradelns“ ist, die Vorteile des Radfahrens erfahrbar zu machen und die kommunale Radverkehrsplanung zu unterstützen. Dazu wertet die Technische Universität Dresden anonymisierte Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus, die dann den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen unter www.stadtradeln.de

Pressemitteilung des Hohenlohekreises




Der magische Wert von 100

Am Mittwoch, den 21. April 2021, soll die so genannte „Corona-Notbremse“ beschlossen werden. Doch was genau beinhaltet der Gesetzesentwurf? Die magische Inzidenzzahl lautet in dem Papier 100. Viele Landkreise würden nach diesem Papier erst einmal in einen harten Lockdown fahren (hier klicken, um zum original Gesetzentwurf zu kommen).

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

// Die Bundesregierung bekommt mehr Kompetenzen, die sie bislang mit den Bundesländern aushandeln mussten. Nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen, was eher Formsache werden dürfte

// Die Verordnung greift bei einer Inzidenz ab 100 in drei aufeinanderfolgenden Tagen

// Kontakt nur zu einer Person eines weiteren Haushaltes (Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu)

Ausgangssperre zwischen 21 und 05 Uht

//  Bekleidungsgeschäfte bleiben geschlossen, Blumengeschäfte und Buchhandlungen sind davon nicht (mehr) betroffen

// Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen

// nur kontaktarmer Sport ist erlaubt

// die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zur touristischen Zwecken ist untersagt

Die Inzidenz eines Landkreises muss fünf Tage unter 100 bleiben, dann tritt am übernächsten Tag die Verordnung außer Kraft.

Kritiker monieren, dass der Bund mit dieser Verordnung ermächtigt wird, massive Einschnitte in die Grundrechte vorzunehmen und das in der Verordnung kein klares Ziel umschrieben wird, das heißt, was genau damit bewirkt werden beziehungsweise wie lange diese Verordnung Bestand haben soll, das Ziel könnte etwa eine flächendeckende Inzidenz von durchschnittlich 50 sein oder aber eine Durchimpfung von 60 Prozent aller Bürger:innen. Wenn ein solches konkretes Ziel nicht erfasst ist, gilt die Verordnung im Prinzip dauerhaft. Das von der Bundesregierung definierte Ziel ist allerdings mehr als unkonkret: Das oberste Ziel sei, „die weitere Verbreitung des Virus‘ zu verlangsamen sowie das exponentielle Wachstum zu durchbrechen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems insgesamt zu vermeiden und die medizinische Versorgung bundesweit sicherzustellen.“ (…). Die Maßnahmen gelten nur die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.“

Auch Geimpfte können sich laut der Bundesregierung wieder infizieren

Das Dokument beinhaltet eher Sachverhalte, die darauf hinweisen, dass Deutschland noch lange mit der Pandemie zu tun haben wird. So heißt es auf Seite 8: „Durch die Verbreitung der Virusvarianten ist auch der Impferfolg gefährdet, da es möglicherweise zur Reinfektion kommen kann.“ In Deutschland und auch im Hohenlohekreis gab es unlängst erst Fälle von Menschen, die Anfang des Jahres 2021 unter anderem mit Biontech geimpft wurden, und nun wieder positiv getestet wurden. Flächendeckende Bluttests würden hier Gewissheit bringen, wie viel Prozent der Bevölkerung bereits Antikörper gebildet hat.

Selbst eine Inzidenz von 100 sehen Verantwortliche noch als zu hoch an

Eine Inzidenz 100 sehen die Verantwortlichen der Verordnung zwar für ebenfalls als zu hoch an, um noch adäquat den Infektionsherd und potenzielle Infizierte rückverfolgen zu können („Außerdem ist die Eindämmung des Infektionsgeschehens durch Maßnahmen der Nachverfolgung von Kontaktpersonen ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vielfach endgültig nicht mehr möglich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Dominanz der leichter übertragbaren Virusvariante B.1.1.7. H“. Eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe) , und verlangt daher bereits ab einem Inzidenzwert von 50 regionale Maßnahmen. Wie diese konkret aussehen könnten, darauf geht die Verordnung nicht näher ein.

In Unternehmen immernoch keine Testpflicht

Stark kritisiert wurde Wirtschaftsminister Peter Altmaier unlängst, unter anderem von Kathrin Göring-Eckhardt (Die Grünen), dafür, dass noch immer keine Testpflicht in Unternehmen gibt. Dieser erklärte unter anderem in der Talkshow Anne Will am 18. April 2021, dass es noch keine Beweise dafür gäbe, wie hoch das Ansteckungspotenzial am Arbeitsplatz sei. Im Hohenlohekreis jedenfalls gab es bereits einige Ansteckungsherde in Unternehmen.

 

 

 




Autofahrer fährt in Autos von Autohaus

Die Feuerwehr Künzelsau wurde Samstagabend, den 17. April 2021, zu einem Einsatz nach Ingelfingen, zu einem Verkehrsunfall mit einer verletzten Person, gerufen.

Ein Fahrzeug touchierte in Ingelfingen eine Verkehrsinsel, kam nach links von der Fahrbahn ab und prallte dort gegen mehrere ausgestellte Fahrzeuge eines Autohauses. Der Fahrer konnte von Ersthelfern aus seinem Fahrzeug befreit werden. Die Feuerwehren sicherten die Unfallstelle ab, stellten den Brandschutz sicher und leuchteten die Unfallstelle aus.
Am Sonntagabend, den 18. April 2021, waren die beschädigten Fahrzeuge des Autohauses bereits entfernt worden.

Unfall am Autohaus in Ingelfingen. Foto: privat

Unfall am Autohaus in Ingelfingen. Foto: privat

Unfall am Autohaus in Ingelfingen. Foto: privat

Unfall am Autohaus in Ingelfingen. Foto: privat

Unfall am Autohaus in Ingelfingen. Foto: privat




Landratsamt verlängert Maskenpflicht in der Künzelsauer Innenstadt bis vorerst 05. Mai 2021

Seit Samstag, den 17. April 2021 greift die Allgemeinverfügung des Landratsamtes des Hohenlohekreises, die eine Verlängerung der Maskenpflicht in der Innenstadt von Künzelsau vorsieht (siehe Allgemeinverfügung unten). Seit März 2021 gilt die Allgemeinverfügung, die auf Antrag der Stadtverwaltung Künzelsau erlassen wurde.

Wer sich dem Maskenverbot widersetzt, dem drohen laut der Verordnung bis zu 25.000 Euro Bußgeld. Die Verlängerung der Verordnung gilt vorerst bis 05. Mai 2021 und ist automatisch vorzeitig beendet, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert unter 200 liegt.

 

Das Landratsamt Hohenlohekreis – Gesundheitsamt – erlässt gemäß § 20 Abs. 1 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) i.V.m. §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz, Baden­ Württemberg (lfSGZustV BW) und § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende
  

Allgemeinverfügung

 

zur Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung vom

30. März 2021
über eine Maskenpflicht für das Stadtgebiet Künzelsau zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)

 

 

1.    Die Gültigkeit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hohenlohekreis vom 30. März 2021 über eine Maskenpflicht für das Stadtgebiet Künzelsau zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) wird bis Mittwoch, 5. Mai 2021 um 24 Uhr verlängert.

 

1.    Diese Allgemeinverfügung wird unabhängig davon aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohnern, bezogen auf die Stadt Künzelsau, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Das Landratsamt Hohenlohekreis wird auf den Eintritt dieses Zeitpunktes durch eine entsprechende Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes (www.hohenlohekreis.de) und auf der Homepage www.corona-im-hok.de zusätzlich hinweisen.

 

1.    Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

HINWEISE
 

·         Diese Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

 

·         Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetz Baden- Württemberg (LVwVfG) ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen.
Die Allgemeinverfügung mit ihrer vollständigen Begründung kann ab sofort während der Sprechzeiten des Landratsamtes Hohenlohekreis bei der Geschäftsstelle Kreistag (Allee 17, Gebäude A, 3. OG, Zimmer 303, 74653 Künzelsau) kostenlos eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist trotz der Corona-bedingten Einschränkungen im Betrieb des Landratsamtes möglich. Dazu ist eine Anmeldung bei der Bürgertheke im Erdgeschoss erforderlich.

Die Allgemeinverfügung ist außerdem auf der Internetseite des Hohenlohekreises       (https://www.hohenlohekreis.de/de/aktuelles/bekanntmachungen oder https://www.corona-im-hok.de/) abrufbar.
·         Eine Missachtung der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahndet werden.

 

·         Im Übrigen gelten insbesondere die durch die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) verordneten Maßnahmen.

Rechtsbehelfsbelehrung
 
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Hohenlohekreis mit Sitz in Künzelsau erhoben werden.
Die Frist wird auch durch Erhebung des Widerspruchs beim Regierungspräsidium Stuttgart mit Sitz in Stuttgart gewahrt.

Künzelsau, den 16. April 2021

gez.
Dr. Matthias Neth
Landrat




„Aufgrund der pandemiebedingten Reduktion des Präsenzunterrichts um vier Wochen, darf die vorgeschriebene Anzahl von schriftlichen Leistungsfeststellungen unterschritten werden“

Das Schuljahr 2020/2021 stellt Lehrer:innen und Familien im Rahmen der Coronapandemie für besondere Herausforderungen. Die Schüler:innen befinden sich bereits seit über einem Jahr seit Monaten im homeschooling. Zwischendurch gab es immer mal wieder Phasen mit Wechselunterricht in den Klassenzimmern. Doch das digitale weitgehende selbstständige Lernen zu Hause bestimmt den Alltag. Inwieweit zählen hier Klassenarbeiten und Test, wen kein oder nur ein sehr eingeschränkter adäquater Präsenzunterricht von qualifizierter Fachkräften erfolgen kann? GSCHWÄTZ hat beim Kultusministerium in Baden-Württemberg nachgefragt.

„Besondere Regelungen für Prüfugnen“

„In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie hat das Kultusministerium besondere Regelungen für Prüfungen und schriftliche Leistungsfeststellungen festgelegt, die in der Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung geregelt sind.“ Darauf verweist Marcella Kugler von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Kultusministeriums in Baden-Württemberg auf GSCHWÄTZ-Anfrage.

Unsere Frage, ob der neue Lernstoff zuvor in der Schule wiederholt werden muss von einer Lehrkraft, lässt Kugler unbeantwortet.

„Die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung gibt dabei vor (§1 Absatz 4), dass Grundlage der Leistungsbewertung der Schüler:innen die Leistungen sind, die sie im Präsenzunterricht erbracht haben. Darüber hinaus können auch im Fernunterricht erbrachte Leistungen in die Leistungsbewertung einbezogen werden (etwa ein mündliches Referat in einer Videokonferenz). Um faire und gleiche Bedingungen für alle Schüler:innen zu ermöglichen, sind schriftliche und praktische Leistungen, insbesondere Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten, allerdings nur im Präsenzunterricht möglich.“ Es ist somit zulässig, dass Schüler:innen nach wochenlangem Homeschooling wieder in die Schule zurückkehren, um dort direkt Klassenarbeiten über den zu Hause gelernten Lernstoff zu schreiben. Unsere Frage, ob der neue Lernstoff zuvor in der Schule wiederholt werden muss von einer Lehrkraft, lässt Kugler unbeantwortet.

Weniger Klassenarbeiten sollen der herausfordernenden Pandemielage Rechnung tragen, aber es setzt viele Schüler:innen noch mehr unter Druck

Kugler verweist darauf: „Dabei hat das Kultusministerium die besondere und herausfordernde Pandemielage berücksichtigt. So hat das Kultusministerium verfügt, dass aufgrund der pandemiebedingten Reduktion des Präsenzunterrichts um vier Wochen, die vorgeschriebene Anzahl von schriftlichen Leistungsfeststellungen unterschritten werden darf. Das heißt, dass nur noch eine schriftliche Leistungsfeststellung pro Halbjahr und Fach zu erbringen ist.“ Weniger Klassenarbeiten sollen der herausfordernden Pandemielage Rechnung tragen, aber es setzt viele Schüler:innen noch noch mehr unter Druck, steht und fällt ihre Note dadurch mit eventuell nur einer Klassenarbeit. Zudem: Woher Kugler die Zahl hat, dass der Präsenzunterricht bislang nur vier Wochen lang ausgefallen sei, ist ebenfalls fraglich.

In diesem Schuljahr können Schüler:innen wieder – im Gegensatz zum vorangegangenen Schuljahr – sitzenbleiben

Wir möchten vom Kultusministerium wissen, ob auch in diesem Schuljahr das „Sitzenbleiben“ entfällt, so wie im vergangenen Jahr. Kugler verneint, denn: „Im Gegensatz zum abgelaufen Schuljahr hat das Kultusministerium diesmal aus pädagogischen Gründen auf das automatische – also auf das von Leistungen unabhängige – Aufrücken verzichtet. Hier bestünde nämlich nun die Gefahr, dass Schüler:innen mit zu großen Rückständen in das kommende Schuljahr starten.“

Freiwillige Wiederholung der Klasse sei ebenfalls möglich

Auch eine freiwillige Wiederholung sei möglich: „Eine freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe wird demnach nicht als „Wiederholung wegen Nichtversetzung“ gewertet, wie es in Nicht-Pandemiezeiten üblich ist. Damit bleibt die Option erhalten, eine Klasse erneut freiwillig zu wiederholen. Zudem bleiben die Versetzungsentscheidungen auch dann erhalten, wenn am Ende der wiederholten Klasse keine Versetzung erfolgen sollte. Die Möglichkeit zur freiwilligen Wiederholung ist in diesem Schuljahr zudem auch in den Klassenstufen möglich, in denen sie bislang ausgeschlossen war (Klassenstufen 9 und 10 an Werkrealschulen, Abschlussklasse Gemeinschaftsschule [vom Halbjahr des Abschlussjahres zurück in die davorliegende Klassenstufe]).

Abweichende Regelungen bei Schulabgänger:innen

Abweichende Regelungen gäbe es bei Absolvent:innen: „Diese haben in diesem Schuljahr die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor Prüfungsbeginn der ersten schriftlichen Prüfungen von der Prüfungsteilnahme insgesamt, also nicht nur für einzelne Fächer, zurückzutreten. Die Schülerinnen und Schüler, die sich dafür entscheiden, können die Abschlussklasse ,,unschädlich“ wiederholen.“

Ist das Kultusministerium am Überlegen, ob man die möglichen Defizite etwa bei Schüler:innen aus sozial schwächeren Familien versucht zu kompensieren durch zusätzliche Nachhilfestunden mit Lehrkräften am Nachmittag oder Samstags? Kugler verweist darauf, dass bislang lediglich wieder „Lernbrücken“ wie in den vergangenen Sommerferien geben wird, die unter anderem von „pädagogisch geeigneten Personen“, also nicht automatisch Lehrer:innen, betreut werden: „Es ist wichtig, auch in diesem Jahr wieder spezielle Förderformate für Schüler:innen und Schüler mit Lernschwierigkeiten aufzulegen, da viele Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten haben, im Fernunterricht zu lernen. Zudem konnten manche von ihnen nur sehr schwer erreicht werden. Deshalb wird das Kultusministerium in den Sommerferien erneut spezielle Förderkurse anbieten, um den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, Stoff aufzuholen, Lerninhalte zu wiederholen und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten. Die Vorarbeiten, um dieses Programm auf die Beine zu stellen sind bereits in vollem Gange. Der Unterricht in den „Lernbrücken“ soll Stand heute wie im vergangenen Jahr erneut unter Anleitung von erfahrenen Pädagogen wie zum Beispiel von Lehrkräften, Lehramtsanwärtern, Referendaren, Lehramtsbewerbern sowie weiteren pädagogisch geeigneten Personen geleitet werden.“

Samstagsstunden und zusätzliche Stunden, etwa an den Grundschulen, um den Lernstoff adäquat aufzuarbeiten und zu vertiefen, stehen derzeit nicht zur Debatte.

NEU: Private Nachhilfeinstitute sollen mit einbezogen werden

Neu ist, dass auch private Nachhilfeinstitute künftig miteinbezogen werden sollen: „Zur Unterstützung von Schüler:innen  soll es außerdem ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern geben. Dazu laufen derzeit die Verhandlungen zwischen der Kultusministerkonferenz und dem Bund. Bei diesem gemeinsamen Förderprogramm könnten auch private Nachhilfeinstitute Teil der Lösung sein.“

 




Neth: „Die neue Entscheidung des Landes, bei einem Inzidenzwert über 200 nach den Osterferien vom Präsenzunterricht abzusehen, ist richtig“

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat amDonnerstag, 15. April 2021, insgesamt 36 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 237,9 pro 100.000 Einwohner. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Neun neue Ausbruchsgeschehen

In den vergangenen sieben Tagen wurden vom Gesundheitsamt neun neue Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich hierbei um drei Unternehmen (zwei im Raum Öhringen und eines im Raum Künzelsau), eine Schule auf der Hohenloher Ebene, eine Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal und vier weitere Einrichtungen, die unter „Sonstige“ geführt werden.

Künzelsau hat Verlängerung der Maskenpflicht beantragt

Die Stadt Künzelsau hat eine Verlängerung der Maskenpflicht beim Landratsamt Hohenlohekreis beantragt, das Landratsamt wir hierüber am Freitag entscheiden.

Das Kultusministerium hat entschieden, den Präsenzunterricht in Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner über einem Wert von 200 liegt, auszusetzen. Daher findet an den Schulen im Hohenlohekreis nach den Osterferien aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens Fernunterricht statt. Ausgenommen sind weiterhin Abschlussklassen und SBBZ.

Kitas werden möglicherweise geschlossen

Diese Entscheidung der Landesregierung bezieht sich nicht auf Kindertagesstätten und Kinderbetreuungseinrichtungen. Das Gesundheitsamt beobachtet derzeit, wie stark die Kitas zum Infektionsgeschehen im Kreis beitragen. Im Corona-Stab des Landratsamts wird über die Schließung der Kitas als mögliche Maßnahme zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus beraten, ein Austausch hierzu mit den Ortspolizeibehörden wird folgen.

„Weitere Verschärfungen würden große Grundrechtseinschnitte mit sich bringen“

„Die neue Entscheidung des Landes, bei einem Inzidenzwert über 200 nach den Osterferien vom Präsenzunterricht abzusehen, ist richtig. Weitere Verschärfungen der Maßnahmen, wie zum Beispiel die Schließung von Kitas oder weitergehende Ausgangsbeschränkungen wären vorstellbar, bringen aber schwierige Folgefragen mit sich“, betont Landrat Dr. Matthias Neth. „Alle Maßnahmen können aber nur dann wirken, wenn wir alle uns daran halten. Auch wenn wir Corona-müde sind, erfordert die dritte Welle, dass wir alle die Maßnahmen akzeptieren und einhalten. Weitere Verschärfungen würden große Grundrechtseinschnitte mit sich bringen – und auch nur dann wirken, wenn die Maßnahmen beachtet werden. Vor allem im privaten Bereich und im Arbeitsleben müssen wir daher konsequent sein. Ebenso rate ich dringend dazu, die Bürgertests, die es ja in vielen Orten im Hohenlohekreis gibt, in Anspruch zu nehmen.“

Freie Impftermine im Kreisimpfzentrum Öhringen

Am kommenden Montag, den 19. April 2021, wird die Impfterminvergabe in Baden-Württemberg für über 60-Jährige geöffnet. Aufgrund der dadurch zu erwartenden erhöhten Nachfrage ruft das Sozialministerium insbesondere alle über 70-Jährigen dazu auf, in den kommenden Tagen Impftermine zu buchen.

Vor dem Hintergrund der Öffnung der Gruppe der über 60-Jährigen ab 19. April folgt das KIZ Öhringen der Bitte des Sozialministeriums und wird mit versehentlich vor diesem Datum gebuchten Terminen aus dieser Gruppe am anstehenden Betriebswochenende kulant verfahren. Diese Personen werden also nicht mehr abgewiesen, sofern eine Terminbuchung für dieses Wochenende über 116117 oder www.impfterminservice.de gebucht wurde.

Im Kreisimpfzentrum Öhringen sind auch für dieses Wochenende (16. bis 18. April) noch Impftermine verfügbar. Insgesamt sollen in den drei Tagen rund 3.400 Impfungen mit den Impfstoffen von AstraZeneca und BioNTech durchgeführt werden.

 

 




35-jähriger Mann vermisst

Seit Montag, den 12. April 2021, wird ein Mann im Bereich Bretzfeld-Weißlensburg vermisst. Der 35-Jährige ist gegen 18 Uhr in der Straße „Am Steg“ aufgebrochen und bisher nicht mehr zurückgekommen. Ersten Erkenntnissen könnte er zum Fischen zu den in der Nähe befindlichen Gewässern aufgebrochen sein.

Kleidungsstücke, die mutmaßlich der Mann getragen haben soll, wurden am Mittwochnachmittag am Ufer des Weißlensburger Baggersees aufgefunden. Aufgrund der Gesamtumstände kann ein Unglücksfall nicht ausgeschlossen werden, weshalb Einsatzkräfte, darunter auch ein Polizeihubschrauber und Polizeitaucher, nach dem 35-Jährigen im Bereich des Sees aktuell suchen.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Autofahrer erfasst Fahrradfahrer frontal

Unachtsamkeit war vermutlich die Ursache für eine Kollision zwischen einem Pkw und einem Fahrradfahrer in Bad Mergentheim. Am Dienstag, den 13. April 2021, war ein 48-Jähriger mit seinem Chrysler gegen 21 Uhr auf der Bundesstraße 290 aus Richtung Wildtierpark kommend in Fahrtrichtung Bad Mergentheim unterwegs. Dabei übersah er offensichtlich den 44-Jährigen auf seinem Fahrrad, der in dieselbe Richtung fuhr.

Nachdem der Pkw das Zweirad frontal erfasst hatte, schleuderte dieses durch die Luft und blieb im angrenzenden Grünstreifen liegen. Der 44-Jährige erlitt glücklicherweise nur leichte Verletzungen. Er hatte einen Fahrradhelm getragen. Ein Rettungsdienst brachte den Mann in ein Krankenhaus.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 48-Jährigen ergab einen Wert von 0,6 Promille. Er muss nun mit einer Anzeige rechnen.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Weiterhin kein Präsenzunterricht für die Hohenloher Schüler:innen

Wenn die Inzidenz weiter so hoch bleibt, bleiben die Klassenzimmer am Montag im Hohenlohekreis weiter geschlossen.

Sollte der Inzidenzwert weiterhin die 200er-Marke überschreiten, dann geht es für die Schüler:innen nächste Woche weiter mit Homeschooling. Erst bei einem Unterschreiten dieser Marke bei drei aufeinanderfolgenden Tagen sollen die Schulen wieder öffnen für Wechselunterricht (abwechselnd Homeschooling und Unterricht im Klassenzimmer). Dann allerdings muss jeder Schüler zweimal pro Woche getestet werden und das unabhängig von der Inzidenz.

Brief vom Kultusministerium an die Schulleiter

Die Schulleiter wurden am Mittwoch, den 14. April 2021, vom Kultusministerium darüber informiert, wie es ab Montag für die Schüler:innen weitergehen soll. Darin heißt es unter anderem: „In Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 wird auf Fernunterricht umgestellt. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren G und K und SBBZ anderer Förderschwerpunkte mit diesen Bildungsgängen sind hiervon weiterhin ausgenommen.“ Der aktuelle Inzidenzwert im Hohenlohekreis ist nach Angaben des Landratsamtes Hohenlohekreis 264,5 pro 100.000 Einwohner (Stand 13. April 2021). Das heißt also: Die Kinder in Hohenlohe bleiben vorerst zu Hause.

Sieben Stadt- und Landkreise über der 200er-Marke

Damit geht es ihnen so wie den Schüler:innen in einigen anderen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg. Stand gestern (14. April 2021) lagen die Inzidenzen von sieben Stadt- und Landkreisen im Bundesland über der 200er-Marke – beispielsweise der Landkreis Schwäbisch Hall bei 307,0 und der Landkreis Heilbronn bei 219,5. Die Stadt Heilbronn lag als Spitzenreiter in Baden-Württemberg bei 322,5 (https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210414_COVID_Tagesbericht_LGA.pdf). Den niedrigsten Wert wies gestern die Stadt Heidelberg mit 67,5 aus, dicht gefolgt von Freiburg mit 74,4. Der Landkreis Emmendingen lag bei 84,1 und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bei 86,1. Alle anderen Stadt- und Landkreise wiesen bereits dreistellige Inzidenzen aus, manche nur knapp unter der 200er-Marke.

Organisatorisch schwierig

Sollte sich der Inzidenzwert in Hohenlohe in den nächsten Tagen wieder verringern und an drei Tagen in Folge stabil unter der magischen Zahl von 200 bleiben, so dürften die Kinder ab Montag theoretisch zur Schule gehen. Was aber organisatorisch so kurzfristig kaum zu schaffen sein dürfte.

 

Das Schreiben vom 14. April 2021 des Kultusministerium Baden-Württemberg an die Schulleiter.

Seite 2 des Schreibens.

Seite 3

Seite 4




Musiker mit Leib und Seele

Frank Winkler aus Forchtenberg ist Gast der aktuellen Folge des Hohenlohe+ Podcast. Er ist der Besitzer von Winklers Weinstube in Forchtenberg und Musiker mit Leib und Seele. Mit seiner Mundartband Annaweech trifft er den Ton der Hohenloher und ist damit ein Botschafter für die Region.

Im Podcast spricht Silas Fürstenberger mit „Molle“ darüber, warum es so wichtig ist, seinen Dialekt zu pflegen, welche wichtige Bedeutung das „Gast“ in Gastwirt hat und wie es ist, als Mundartband durchs Ländle zu touren.

Mehr Informationen unter https://www.hohenlohe.plus/ oder per E-Mail an info@hohenlohe.plus. Der Hohenlohe Plus Podcast steht auf der Webseite des Vereins und auf den gängigen Podcast-Kanälen wie Amazon, Apple und Spotify zum Hören bereit.

Quelle: Pressemitteilung von Hohenlohe+