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Führerscheinstelle geschlossen

Wegen einer ganztägigen Mitarbeiterschulung ist die Führerscheinstelle des Hohenlohekreises am Mittwoch, den 05. Mai 2021, ganztägig geschlossen. Ab Donnerstag, 6. Mai 2021, ist die Führerscheinstelle wieder zu den gewohnten Zeiten erreichbar.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Fahrradfahrer bei Unfall verletzt

Weil ein Fahrradfahrer vermutlich ohne zu schauen eine Fahrbahn überquerte, kam es am Montag, den 19. April 2021, in Künzelsau-Gaisbach zu einem Unfall. Eine 31-Jährige fuhr gegen 14 Uhr mit ihrem Mercedes in den Kreisverkehr, der die Neufelser Straße mit der B19 und der Waldenburger Straße verbindet. Als sie an der Ausfahrt zur Waldenburger Straße aus dem Kreisverkehr ausfahren wollte, überquerte diese ein 31-Jähriger auf seinem E-Bike. Er achtete dabei nicht auf den Mercedes.

Es kam zur Kollision, bei der der Radler zunächst auf die Motorhaube fiel und dann gegen die Windschutzscheibe prallte, bevor er schließlich über das Fahrzeugdach rutschte und hinter dem Auto auf der Straße liegen blieb. Der Fahrradfahrer wurde mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Am Pkw und dem E-Bike entstanden Schäden in Höhe von rund 8.000 Euro. Der Mercedes war nach dem Zusammenstoß nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




„Der Zeitpunkt der Öffnung ist noch nicht abschätzbar“

Im Mai startet wieder die Freibad-Saison – vielerorts laufen die Vorbereitungen bereits auf Hochtouren. Nachdem das Freibad in Niedernhall im vergangenen Jahr seine Tore nicht geöffnet hatte, fragte GSCHWÄTZ bei Bürgermeister Achim Beck nach, ob in dieser Saison mit Badefreuden zu rechnen sei. Gründe für die letztjährige Betriebsruhe: die umfangreichen Corona-Auflagen für Freibäder (https://www.gschwaetz.de/2020/08/14/das-wasser-verfaerbt-sich-auf-natuerliche-art-und-weise/).

Zeitpunkt nicht abschätzbar

Jetzt versichert der Rathauschef: „Sofern die Corona-Pandemie und die geltende Corona-Verordnung es zulässt, wird das Freibad in Niedernhall eröffnet.“ Allerdings sei der Zeitpunkt der Öffnung wegen des momentanen Lockdowns noch nicht abschätzbar. Das Freibad sei trotz der letztjährigen Schließung „im gewöhnlichen Zustand, wie nach jedem Winter“. Er geht deshalb auch nicht von zusätzlichen Kosten aus, die bei einer Öffnung anfallen könnten.

Bedingungen und Tests

Achim Beck rechnet damit, dass „die Bedingungen für die Freibad-Öffnung sicherlich denen des Vorjahres – beispielsweise Abstand, Badegästebegrenzung, Vorgabe Zeiteinheiten, Online-Ticketing – entsprechen“ werden. Er persönlich vermute auch, dass darüber hinaus eine Nachweispflicht verlangt wird, also ob der Badegast bereits eine Corona-Infektion hatte oder geimpft ist. Oder er muss einen negativen Test vorlegen.

 




Hohenloher Bauarbeiter sollen vom Bauboom profitieren

Die rund 1.500 Bau-Beschäftigten im Hohenlohekreis sollen mehr Geld bekommen: In der am 11. Mai beginnenden Tarifrunde für die Branche fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ein Lohn-Plus von 5,3 Prozent. Das schreibt die Gewerkschaft in einer Pressemitteilung. Außerdem soll ein Modell für die Entschädigung der sogenannten Wegezeit, also der langen, meist unbezahlten Fahrzeit zur Baustelle, weiterentwickelt werden. „Der Boom der Bauwirtschaft hält trotz Pandemie an. Nun müssen die Beschäftigten an den steigenden Umsätzen beteiligt werden“, sagt Mike Paul, Bezirksvorsitzender der IG BAU Stuttgart, in der Mitteilung.

Weiterhin volle Aufragsbücher

Der Gewerkschafter verweist auf die hohe Zahl der Baugenehmigungen, die zu weiterhin vollen Auftragsbüchern bei den Unternehmen führten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde im Hohenlohekreis im vergangenen Jahr der Bau von 627 Wohnungen genehmigt. Dabei investierten Bauherren rund 136 Millionen Euro.

Faire Anerkennung

„Während viele Branchen stark von den Lockdowns und Kontaktbeschränkungen betroffen sind, laufen die Arbeiten am Bau auf Hochtouren weiter“, sagt IG BAU-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. Statt Homeoffice und Kurzarbeit seien für viele Maurer, Zimmerleute und Straßenbauer Überstunden und Wochenendarbeit an der Tagesordnung. Dafür hätten sie eine faire Anerkennung verdient. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes stieg der Umsatz in der Branche im vergangenen Jahr um sechs Prozent. Auch die Aussichten für das laufende Jahr sind gut: Die Konjunkturprognose für das Bauhauptgewerbe kletterte laut ifo-Institut im März mit einem Plus von 2,3 Prozent auf den höchsten Wert seit Beginn der Corona-Pandemie.

Wegezeit soll entschädigt werden

„Neben einer Lohnerhöhung erwarten die Beschäftigten eine Entschädigung für die viele Zeit, die sie für den Betrieb zu ihren Baustellen unterwegs sind“, so Burckhardt. Eine Weiterentwicklung der Wegezeitenentschädigung sei überfällig. Nach einer Studie des Pestel-Instituts legen Bauarbeiter in Deutschland im Schnitt 64 Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit zurück. Jeder Vierte ist mehr als eine Stunde zum Einsatzort unterwegs – plus Rückfahrt. Zum Vergleich: Unter allen Arbeitnehmer:innen außerhalb des Bauhauptgewerbes betrifft das nur fünf Prozent.

Quelle: Pressemitteilung der IG BAU

 




Inzidenzwert über 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Montag, den 19. April 2021, einen 7-Tages-Inzidenzwert von mehr als 200 pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen festgestellt. Damit treten im Hohenlohekreis die Rechtswirkungen des § 14b Absatz 14 und 15 der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg am zweiten darauffolgenden Werktag nach der Bekanntmachung – also am 21. April 2021 – ein.

Dies betrifft Regelungen zum Präsenzunterricht an Schulen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen.

Die aktuell geltenden Regelungen sind auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg sowie auf der Seite www.corona-im-hok.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 




„Hör mal zu, du Idiot“

Ein Mann sitzt in einem Auto, fährt durch Hohenlohe und filmt sich selber beim Autofahren und Räsonieren. Nichts Besonderes, das ist heutzutage wohl üblich, dass man während des Fahrens nicht auf die Straße, sondern in die Kamera blickt und der Welt etwas Wichtiges mitteilt. Aber was er sagt, ist bemerkenswert: Er lässt eine Schimpftirade über einen Gastronomen aus dem Kochertal (der Name ist der Redaktion bekannt) ab, mit übelsten Schimpfworten, die hier nicht alle wiedergegeben werden sollen, „Depp“, „Idiot“ und „der Typ hat einen Dachschaden“ waren noch die zitierfähigsten. Der Rest ist dann noch weiter unter der Gürtellinie.

Wenn „private Videos“ öffentlich werden

Wie es oft so ist, werden diese Videos dann weitergegeben und irgendeiner aus dem privaten Kreis der Adressaten entlässt das Video in die große Freiheit des Netzes – und so wird auch dieses Video inzwischen weithin geteilt. Auch GSCHWÄTZ bekam Zugriff auf dieses Video.

Das Private wird auch politisch

Das alles wäre kaum berichtenswert, wäre der Autor des Videos nicht eine Person des öffentlichen Interesses: Es handelt sich bei ihm um Mike Mitschke, derzeit Kandidat für den Posten des Bürgermeisters in Weißbach. Die Wahl ist am Sonntag, den 25. April 2021. Mitschke kann eine gewisse politische Erfahrung vorweisen – er kandidierte auch schon für die Piratenpartei, deren Pressesprecher Daniel Mönch allerdings darauf hinweist: „Die Kandidatur findet nicht mit der Unterstützung der Piratenpartei statt“.

Eigentlich alltägliche Situation

Was Mitschke so in Rage bringt, ist eigentlich eine alltägliche Szene: Der Gastronom hat ihn schlichtweg darauf hingewiesen, dass er beim Abholen seiner bestellten Speisen Abstand halten und Maske tragen soll. Deswegen ist Mike Mitschke laut eigener Aussage im Video bereits vor Ort derart in Rage geraten, dass er den Gastronomen übel beschimpft hat.

Beleidigungen im Netz nicht hinnehmbar

Auf GSCHWÄTZ-Nachfrage erläutert der langjährige Gastronom gegenüber GSCHWÄTZ, könne damit umgehen, wenn Gäste im kleinen Kreis auch mal ausfällig werden. Ein Problem habe er aber damit, wenn diese Beschimpfungen und Beleidigungen öffentlich im Netz kursieren. Das könne er nicht hinnehmen. Da ihm das Video bekanntgeworden sei, müsse man davon ausgehen, dass das Video inzwischen öffentlich bekannt ist.

Einen vereinbarten Gesprächstermin mit der GSCHWÄTZ-Redaktion ließ Mike Mitschke verstreichen.

Komische Fallhöhe

Das Ende des Videos kann komischer kaum sein: Mitten in seiner Tirade unterbricht sich Mitschke selber mit dem Ratschlag: „Bleibt immer in Eurer Mitte – Ihr seht: Das Böse begegnet einem jeden Tag“, kann sich danach am Steuer vor Lachen kaum noch einkriegen und verabschiedet sich mit „Euer Freigeist“.

Text: Matthias Lauterer

Video: privat / zensiert von GSCHWÄTZ




Stadtradeln 2021: Hohenlohekreis ist dabei

Zwischen Bretzfeld und Mulfingen, Krautheim und Pfedelbach heißt es im Juni: Ab aufs Rad! Der Hohenlohekreis hat sich für die Aktion „Stadtradeln“ angemeldet. Vom 14. Juni bis 4. Juli sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, das Auto stehen zu lassen und stattdessen in die Pedale von Fahrrad, e-Bike oder Lastenrad zu treten. Alle können mitmachen: ob täglich auf dem Weg zur Arbeit, am Wochenende beim Ausflug oder zwischendurch. Die Anmeldung erfolgt über www.stadtradeln.de/hohenlohekreis. Firmen, Vereine, Parteien, Schulen und andere Gruppen können eigene Teams gründen. Für Mitglieder des Kreistags und der Gemeinderäte gibt es zudem den eigenen Wettbewerb „Fahrradaktivstes Kommunalparlament“.

Hohenlohische Landschaft ganz neu entdecken

„Wir freuen uns, wenn viele Bürgerinnen und Bürger des Hohenlohekreises dabei sind und wir gemeinsam drei Wochen lang Kilometer für Kilometer sammeln“, sagt Landrat Dr. Matthias Neth. „Neben den Vorteilen, die das Radeln für Gesundheit und Klima bereithält, lässt sich dabei auch noch die schöne hohenlohische Landschaft ganz neu entdecken.“

Alternativen zum motorisierten Individualverkehr

Mit dabei sind zudem zahlreiche Städte und Gemeinden des Kreises. Gemeinsam mit dem Landratsamt unterstützen sie mit der Teilnahme beim „Stadtradeln“ das gesamtgesellschaftliche Anliegen, die Mobilität breiter aufzustellen. „Auch im ländlichen Raum gibt es Alternativen zum motorisierten Individualverkehr“, sagen Yvonne Hoffmann, Radbeauftragte, und Martin Hellemann, Mobilitätsmanager des Landkreises. „Und dazu gehört zwischen Kocher und Jagst das Fahrrad, als stressfreie und klimaschonende Alternative zum Auto.“

Hintergrund

„Stadtradeln“ ist ein seit 2008 stattfindender Wettbewerb des Klimabündnisses, dem Netzwerk europäischer Kommunen, das auf lokaler Ebene Antworten auf den Klimawandel entwickelt. Im Rahmen der Aktion sollen 21 Tage lang möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ihre Alltagswege mit dem Rad zurücklegen und dies via App dokumentieren. Teilnehmende und Kommunen mit den meisten gefahrenen Kilometern werden prämiert. Ziel des „Stadtradelns“ ist, die Vorteile des Radfahrens erfahrbar zu machen und die kommunale Radverkehrsplanung zu unterstützen. Dazu wertet die Technische Universität Dresden anonymisierte Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus, die dann den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen unter www.stadtradeln.de

Pressemitteilung des Hohenlohekreises




Der magische Wert von 100

Am Mittwoch, den 21. April 2021, soll die so genannte „Corona-Notbremse“ beschlossen werden. Doch was genau beinhaltet der Gesetzesentwurf? Die magische Inzidenzzahl lautet in dem Papier 100. Viele Landkreise würden nach diesem Papier erst einmal in einen harten Lockdown fahren (hier klicken, um zum original Gesetzentwurf zu kommen).

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

// Die Bundesregierung bekommt mehr Kompetenzen, die sie bislang mit den Bundesländern aushandeln mussten. Nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen, was eher Formsache werden dürfte

// Die Verordnung greift bei einer Inzidenz ab 100 in drei aufeinanderfolgenden Tagen

// Kontakt nur zu einer Person eines weiteren Haushaltes (Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu)

Ausgangssperre zwischen 21 und 05 Uht

//  Bekleidungsgeschäfte bleiben geschlossen, Blumengeschäfte und Buchhandlungen sind davon nicht (mehr) betroffen

// Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen

// nur kontaktarmer Sport ist erlaubt

// die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zur touristischen Zwecken ist untersagt

Die Inzidenz eines Landkreises muss fünf Tage unter 100 bleiben, dann tritt am übernächsten Tag die Verordnung außer Kraft.

Kritiker monieren, dass der Bund mit dieser Verordnung ermächtigt wird, massive Einschnitte in die Grundrechte vorzunehmen und das in der Verordnung kein klares Ziel umschrieben wird, das heißt, was genau damit bewirkt werden beziehungsweise wie lange diese Verordnung Bestand haben soll, das Ziel könnte etwa eine flächendeckende Inzidenz von durchschnittlich 50 sein oder aber eine Durchimpfung von 60 Prozent aller Bürger:innen. Wenn ein solches konkretes Ziel nicht erfasst ist, gilt die Verordnung im Prinzip dauerhaft. Das von der Bundesregierung definierte Ziel ist allerdings mehr als unkonkret: Das oberste Ziel sei, „die weitere Verbreitung des Virus‘ zu verlangsamen sowie das exponentielle Wachstum zu durchbrechen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems insgesamt zu vermeiden und die medizinische Versorgung bundesweit sicherzustellen.“ (…). Die Maßnahmen gelten nur die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.“

Auch Geimpfte können sich laut der Bundesregierung wieder infizieren

Das Dokument beinhaltet eher Sachverhalte, die darauf hinweisen, dass Deutschland noch lange mit der Pandemie zu tun haben wird. So heißt es auf Seite 8: „Durch die Verbreitung der Virusvarianten ist auch der Impferfolg gefährdet, da es möglicherweise zur Reinfektion kommen kann.“ In Deutschland und auch im Hohenlohekreis gab es unlängst erst Fälle von Menschen, die Anfang des Jahres 2021 unter anderem mit Biontech geimpft wurden, und nun wieder positiv getestet wurden. Flächendeckende Bluttests würden hier Gewissheit bringen, wie viel Prozent der Bevölkerung bereits Antikörper gebildet hat.

Selbst eine Inzidenz von 100 sehen Verantwortliche noch als zu hoch an

Eine Inzidenz 100 sehen die Verantwortlichen der Verordnung zwar für ebenfalls als zu hoch an, um noch adäquat den Infektionsherd und potenzielle Infizierte rückverfolgen zu können („Außerdem ist die Eindämmung des Infektionsgeschehens durch Maßnahmen der Nachverfolgung von Kontaktpersonen ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vielfach endgültig nicht mehr möglich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Dominanz der leichter übertragbaren Virusvariante B.1.1.7. H“. Eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe) , und verlangt daher bereits ab einem Inzidenzwert von 50 regionale Maßnahmen. Wie diese konkret aussehen könnten, darauf geht die Verordnung nicht näher ein.

In Unternehmen immernoch keine Testpflicht

Stark kritisiert wurde Wirtschaftsminister Peter Altmaier unlängst, unter anderem von Kathrin Göring-Eckhardt (Die Grünen), dafür, dass noch immer keine Testpflicht in Unternehmen gibt. Dieser erklärte unter anderem in der Talkshow Anne Will am 18. April 2021, dass es noch keine Beweise dafür gäbe, wie hoch das Ansteckungspotenzial am Arbeitsplatz sei. Im Hohenlohekreis jedenfalls gab es bereits einige Ansteckungsherde in Unternehmen.

 

 

 




Autofahrer fährt in Autos von Autohaus

Die Feuerwehr Künzelsau wurde Samstagabend, den 17. April 2021, zu einem Einsatz nach Ingelfingen, zu einem Verkehrsunfall mit einer verletzten Person, gerufen.

Ein Fahrzeug touchierte in Ingelfingen eine Verkehrsinsel, kam nach links von der Fahrbahn ab und prallte dort gegen mehrere ausgestellte Fahrzeuge eines Autohauses. Der Fahrer konnte von Ersthelfern aus seinem Fahrzeug befreit werden. Die Feuerwehren sicherten die Unfallstelle ab, stellten den Brandschutz sicher und leuchteten die Unfallstelle aus.
Am Sonntagabend, den 18. April 2021, waren die beschädigten Fahrzeuge des Autohauses bereits entfernt worden.

Unfall am Autohaus in Ingelfingen. Foto: privat

Unfall am Autohaus in Ingelfingen. Foto: privat

Unfall am Autohaus in Ingelfingen. Foto: privat

Unfall am Autohaus in Ingelfingen. Foto: privat

Unfall am Autohaus in Ingelfingen. Foto: privat




Landratsamt verlängert Maskenpflicht in der Künzelsauer Innenstadt bis vorerst 05. Mai 2021

Seit Samstag, den 17. April 2021 greift die Allgemeinverfügung des Landratsamtes des Hohenlohekreises, die eine Verlängerung der Maskenpflicht in der Innenstadt von Künzelsau vorsieht (siehe Allgemeinverfügung unten). Seit März 2021 gilt die Allgemeinverfügung, die auf Antrag der Stadtverwaltung Künzelsau erlassen wurde.

Wer sich dem Maskenverbot widersetzt, dem drohen laut der Verordnung bis zu 25.000 Euro Bußgeld. Die Verlängerung der Verordnung gilt vorerst bis 05. Mai 2021 und ist automatisch vorzeitig beendet, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert unter 200 liegt.

 

Das Landratsamt Hohenlohekreis – Gesundheitsamt – erlässt gemäß § 20 Abs. 1 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) i.V.m. §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz, Baden­ Württemberg (lfSGZustV BW) und § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende
  

Allgemeinverfügung

 

zur Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung vom

30. März 2021
über eine Maskenpflicht für das Stadtgebiet Künzelsau zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)

 

 

1.    Die Gültigkeit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hohenlohekreis vom 30. März 2021 über eine Maskenpflicht für das Stadtgebiet Künzelsau zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) wird bis Mittwoch, 5. Mai 2021 um 24 Uhr verlängert.

 

1.    Diese Allgemeinverfügung wird unabhängig davon aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohnern, bezogen auf die Stadt Künzelsau, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Das Landratsamt Hohenlohekreis wird auf den Eintritt dieses Zeitpunktes durch eine entsprechende Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes (www.hohenlohekreis.de) und auf der Homepage www.corona-im-hok.de zusätzlich hinweisen.

 

1.    Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

HINWEISE
 

·         Diese Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

 

·         Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetz Baden- Württemberg (LVwVfG) ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen.
Die Allgemeinverfügung mit ihrer vollständigen Begründung kann ab sofort während der Sprechzeiten des Landratsamtes Hohenlohekreis bei der Geschäftsstelle Kreistag (Allee 17, Gebäude A, 3. OG, Zimmer 303, 74653 Künzelsau) kostenlos eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist trotz der Corona-bedingten Einschränkungen im Betrieb des Landratsamtes möglich. Dazu ist eine Anmeldung bei der Bürgertheke im Erdgeschoss erforderlich.

Die Allgemeinverfügung ist außerdem auf der Internetseite des Hohenlohekreises       (https://www.hohenlohekreis.de/de/aktuelles/bekanntmachungen oder https://www.corona-im-hok.de/) abrufbar.
·         Eine Missachtung der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahndet werden.

 

·         Im Übrigen gelten insbesondere die durch die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) verordneten Maßnahmen.

Rechtsbehelfsbelehrung
 
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Hohenlohekreis mit Sitz in Künzelsau erhoben werden.
Die Frist wird auch durch Erhebung des Widerspruchs beim Regierungspräsidium Stuttgart mit Sitz in Stuttgart gewahrt.

Künzelsau, den 16. April 2021

gez.
Dr. Matthias Neth
Landrat