1

Landratsamt verlängert Maskenpflicht in der Künzelsauer Innenstadt bis vorerst 05. Mai 2021

Seit Samstag, den 17. April 2021 greift die Allgemeinverfügung des Landratsamtes des Hohenlohekreises, die eine Verlängerung der Maskenpflicht in der Innenstadt von Künzelsau vorsieht (siehe Allgemeinverfügung unten). Seit März 2021 gilt die Allgemeinverfügung, die auf Antrag der Stadtverwaltung Künzelsau erlassen wurde.

Wer sich dem Maskenverbot widersetzt, dem drohen laut der Verordnung bis zu 25.000 Euro Bußgeld. Die Verlängerung der Verordnung gilt vorerst bis 05. Mai 2021 und ist automatisch vorzeitig beendet, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert unter 200 liegt.

 

Das Landratsamt Hohenlohekreis – Gesundheitsamt – erlässt gemäß § 20 Abs. 1 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) i.V.m. §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz, Baden­ Württemberg (lfSGZustV BW) und § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende
  

Allgemeinverfügung

 

zur Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung vom

30. März 2021
über eine Maskenpflicht für das Stadtgebiet Künzelsau zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)

 

 

1.    Die Gültigkeit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hohenlohekreis vom 30. März 2021 über eine Maskenpflicht für das Stadtgebiet Künzelsau zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) wird bis Mittwoch, 5. Mai 2021 um 24 Uhr verlängert.

 

1.    Diese Allgemeinverfügung wird unabhängig davon aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohnern, bezogen auf die Stadt Künzelsau, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Das Landratsamt Hohenlohekreis wird auf den Eintritt dieses Zeitpunktes durch eine entsprechende Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes (www.hohenlohekreis.de) und auf der Homepage www.corona-im-hok.de zusätzlich hinweisen.

 

1.    Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

HINWEISE
 

·         Diese Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

 

·         Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetz Baden- Württemberg (LVwVfG) ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen.
Die Allgemeinverfügung mit ihrer vollständigen Begründung kann ab sofort während der Sprechzeiten des Landratsamtes Hohenlohekreis bei der Geschäftsstelle Kreistag (Allee 17, Gebäude A, 3. OG, Zimmer 303, 74653 Künzelsau) kostenlos eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist trotz der Corona-bedingten Einschränkungen im Betrieb des Landratsamtes möglich. Dazu ist eine Anmeldung bei der Bürgertheke im Erdgeschoss erforderlich.

Die Allgemeinverfügung ist außerdem auf der Internetseite des Hohenlohekreises       (https://www.hohenlohekreis.de/de/aktuelles/bekanntmachungen oder https://www.corona-im-hok.de/) abrufbar.
·         Eine Missachtung der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahndet werden.

 

·         Im Übrigen gelten insbesondere die durch die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) verordneten Maßnahmen.

Rechtsbehelfsbelehrung
 
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Hohenlohekreis mit Sitz in Künzelsau erhoben werden.
Die Frist wird auch durch Erhebung des Widerspruchs beim Regierungspräsidium Stuttgart mit Sitz in Stuttgart gewahrt.

Künzelsau, den 16. April 2021

gez.
Dr. Matthias Neth
Landrat




„Aufgrund der pandemiebedingten Reduktion des Präsenzunterrichts um vier Wochen, darf die vorgeschriebene Anzahl von schriftlichen Leistungsfeststellungen unterschritten werden“

Das Schuljahr 2020/2021 stellt Lehrer:innen und Familien im Rahmen der Coronapandemie für besondere Herausforderungen. Die Schüler:innen befinden sich bereits seit über einem Jahr seit Monaten im homeschooling. Zwischendurch gab es immer mal wieder Phasen mit Wechselunterricht in den Klassenzimmern. Doch das digitale weitgehende selbstständige Lernen zu Hause bestimmt den Alltag. Inwieweit zählen hier Klassenarbeiten und Test, wen kein oder nur ein sehr eingeschränkter adäquater Präsenzunterricht von qualifizierter Fachkräften erfolgen kann? GSCHWÄTZ hat beim Kultusministerium in Baden-Württemberg nachgefragt.

„Besondere Regelungen für Prüfugnen“

„In der aktuellen Situation der Corona-Pandemie hat das Kultusministerium besondere Regelungen für Prüfungen und schriftliche Leistungsfeststellungen festgelegt, die in der Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung geregelt sind.“ Darauf verweist Marcella Kugler von der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des Kultusministeriums in Baden-Württemberg auf GSCHWÄTZ-Anfrage.

Unsere Frage, ob der neue Lernstoff zuvor in der Schule wiederholt werden muss von einer Lehrkraft, lässt Kugler unbeantwortet.

„Die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung gibt dabei vor (§1 Absatz 4), dass Grundlage der Leistungsbewertung der Schüler:innen die Leistungen sind, die sie im Präsenzunterricht erbracht haben. Darüber hinaus können auch im Fernunterricht erbrachte Leistungen in die Leistungsbewertung einbezogen werden (etwa ein mündliches Referat in einer Videokonferenz). Um faire und gleiche Bedingungen für alle Schüler:innen zu ermöglichen, sind schriftliche und praktische Leistungen, insbesondere Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten, allerdings nur im Präsenzunterricht möglich.“ Es ist somit zulässig, dass Schüler:innen nach wochenlangem Homeschooling wieder in die Schule zurückkehren, um dort direkt Klassenarbeiten über den zu Hause gelernten Lernstoff zu schreiben. Unsere Frage, ob der neue Lernstoff zuvor in der Schule wiederholt werden muss von einer Lehrkraft, lässt Kugler unbeantwortet.

Weniger Klassenarbeiten sollen der herausfordernenden Pandemielage Rechnung tragen, aber es setzt viele Schüler:innen noch mehr unter Druck

Kugler verweist darauf: „Dabei hat das Kultusministerium die besondere und herausfordernde Pandemielage berücksichtigt. So hat das Kultusministerium verfügt, dass aufgrund der pandemiebedingten Reduktion des Präsenzunterrichts um vier Wochen, die vorgeschriebene Anzahl von schriftlichen Leistungsfeststellungen unterschritten werden darf. Das heißt, dass nur noch eine schriftliche Leistungsfeststellung pro Halbjahr und Fach zu erbringen ist.“ Weniger Klassenarbeiten sollen der herausfordernden Pandemielage Rechnung tragen, aber es setzt viele Schüler:innen noch noch mehr unter Druck, steht und fällt ihre Note dadurch mit eventuell nur einer Klassenarbeit. Zudem: Woher Kugler die Zahl hat, dass der Präsenzunterricht bislang nur vier Wochen lang ausgefallen sei, ist ebenfalls fraglich.

In diesem Schuljahr können Schüler:innen wieder – im Gegensatz zum vorangegangenen Schuljahr – sitzenbleiben

Wir möchten vom Kultusministerium wissen, ob auch in diesem Schuljahr das „Sitzenbleiben“ entfällt, so wie im vergangenen Jahr. Kugler verneint, denn: „Im Gegensatz zum abgelaufen Schuljahr hat das Kultusministerium diesmal aus pädagogischen Gründen auf das automatische – also auf das von Leistungen unabhängige – Aufrücken verzichtet. Hier bestünde nämlich nun die Gefahr, dass Schüler:innen mit zu großen Rückständen in das kommende Schuljahr starten.“

Freiwillige Wiederholung der Klasse sei ebenfalls möglich

Auch eine freiwillige Wiederholung sei möglich: „Eine freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe wird demnach nicht als „Wiederholung wegen Nichtversetzung“ gewertet, wie es in Nicht-Pandemiezeiten üblich ist. Damit bleibt die Option erhalten, eine Klasse erneut freiwillig zu wiederholen. Zudem bleiben die Versetzungsentscheidungen auch dann erhalten, wenn am Ende der wiederholten Klasse keine Versetzung erfolgen sollte. Die Möglichkeit zur freiwilligen Wiederholung ist in diesem Schuljahr zudem auch in den Klassenstufen möglich, in denen sie bislang ausgeschlossen war (Klassenstufen 9 und 10 an Werkrealschulen, Abschlussklasse Gemeinschaftsschule [vom Halbjahr des Abschlussjahres zurück in die davorliegende Klassenstufe]).

Abweichende Regelungen bei Schulabgänger:innen

Abweichende Regelungen gäbe es bei Absolvent:innen: „Diese haben in diesem Schuljahr die Möglichkeit, noch bis eine Woche vor Prüfungsbeginn der ersten schriftlichen Prüfungen von der Prüfungsteilnahme insgesamt, also nicht nur für einzelne Fächer, zurückzutreten. Die Schülerinnen und Schüler, die sich dafür entscheiden, können die Abschlussklasse ,,unschädlich“ wiederholen.“

Ist das Kultusministerium am Überlegen, ob man die möglichen Defizite etwa bei Schüler:innen aus sozial schwächeren Familien versucht zu kompensieren durch zusätzliche Nachhilfestunden mit Lehrkräften am Nachmittag oder Samstags? Kugler verweist darauf, dass bislang lediglich wieder „Lernbrücken“ wie in den vergangenen Sommerferien geben wird, die unter anderem von „pädagogisch geeigneten Personen“, also nicht automatisch Lehrer:innen, betreut werden: „Es ist wichtig, auch in diesem Jahr wieder spezielle Förderformate für Schüler:innen und Schüler mit Lernschwierigkeiten aufzulegen, da viele Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten haben, im Fernunterricht zu lernen. Zudem konnten manche von ihnen nur sehr schwer erreicht werden. Deshalb wird das Kultusministerium in den Sommerferien erneut spezielle Förderkurse anbieten, um den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, Stoff aufzuholen, Lerninhalte zu wiederholen und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten. Die Vorarbeiten, um dieses Programm auf die Beine zu stellen sind bereits in vollem Gange. Der Unterricht in den „Lernbrücken“ soll Stand heute wie im vergangenen Jahr erneut unter Anleitung von erfahrenen Pädagogen wie zum Beispiel von Lehrkräften, Lehramtsanwärtern, Referendaren, Lehramtsbewerbern sowie weiteren pädagogisch geeigneten Personen geleitet werden.“

Samstagsstunden und zusätzliche Stunden, etwa an den Grundschulen, um den Lernstoff adäquat aufzuarbeiten und zu vertiefen, stehen derzeit nicht zur Debatte.

NEU: Private Nachhilfeinstitute sollen mit einbezogen werden

Neu ist, dass auch private Nachhilfeinstitute künftig miteinbezogen werden sollen: „Zur Unterstützung von Schüler:innen  soll es außerdem ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern geben. Dazu laufen derzeit die Verhandlungen zwischen der Kultusministerkonferenz und dem Bund. Bei diesem gemeinsamen Förderprogramm könnten auch private Nachhilfeinstitute Teil der Lösung sein.“

 




Neth: „Die neue Entscheidung des Landes, bei einem Inzidenzwert über 200 nach den Osterferien vom Präsenzunterricht abzusehen, ist richtig“

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat amDonnerstag, 15. April 2021, insgesamt 36 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 237,9 pro 100.000 Einwohner. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Neun neue Ausbruchsgeschehen

In den vergangenen sieben Tagen wurden vom Gesundheitsamt neun neue Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich hierbei um drei Unternehmen (zwei im Raum Öhringen und eines im Raum Künzelsau), eine Schule auf der Hohenloher Ebene, eine Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal und vier weitere Einrichtungen, die unter „Sonstige“ geführt werden.

Künzelsau hat Verlängerung der Maskenpflicht beantragt

Die Stadt Künzelsau hat eine Verlängerung der Maskenpflicht beim Landratsamt Hohenlohekreis beantragt, das Landratsamt wir hierüber am Freitag entscheiden.

Das Kultusministerium hat entschieden, den Präsenzunterricht in Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner über einem Wert von 200 liegt, auszusetzen. Daher findet an den Schulen im Hohenlohekreis nach den Osterferien aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens Fernunterricht statt. Ausgenommen sind weiterhin Abschlussklassen und SBBZ.

Kitas werden möglicherweise geschlossen

Diese Entscheidung der Landesregierung bezieht sich nicht auf Kindertagesstätten und Kinderbetreuungseinrichtungen. Das Gesundheitsamt beobachtet derzeit, wie stark die Kitas zum Infektionsgeschehen im Kreis beitragen. Im Corona-Stab des Landratsamts wird über die Schließung der Kitas als mögliche Maßnahme zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus beraten, ein Austausch hierzu mit den Ortspolizeibehörden wird folgen.

„Weitere Verschärfungen würden große Grundrechtseinschnitte mit sich bringen“

„Die neue Entscheidung des Landes, bei einem Inzidenzwert über 200 nach den Osterferien vom Präsenzunterricht abzusehen, ist richtig. Weitere Verschärfungen der Maßnahmen, wie zum Beispiel die Schließung von Kitas oder weitergehende Ausgangsbeschränkungen wären vorstellbar, bringen aber schwierige Folgefragen mit sich“, betont Landrat Dr. Matthias Neth. „Alle Maßnahmen können aber nur dann wirken, wenn wir alle uns daran halten. Auch wenn wir Corona-müde sind, erfordert die dritte Welle, dass wir alle die Maßnahmen akzeptieren und einhalten. Weitere Verschärfungen würden große Grundrechtseinschnitte mit sich bringen – und auch nur dann wirken, wenn die Maßnahmen beachtet werden. Vor allem im privaten Bereich und im Arbeitsleben müssen wir daher konsequent sein. Ebenso rate ich dringend dazu, die Bürgertests, die es ja in vielen Orten im Hohenlohekreis gibt, in Anspruch zu nehmen.“

Freie Impftermine im Kreisimpfzentrum Öhringen

Am kommenden Montag, den 19. April 2021, wird die Impfterminvergabe in Baden-Württemberg für über 60-Jährige geöffnet. Aufgrund der dadurch zu erwartenden erhöhten Nachfrage ruft das Sozialministerium insbesondere alle über 70-Jährigen dazu auf, in den kommenden Tagen Impftermine zu buchen.

Vor dem Hintergrund der Öffnung der Gruppe der über 60-Jährigen ab 19. April folgt das KIZ Öhringen der Bitte des Sozialministeriums und wird mit versehentlich vor diesem Datum gebuchten Terminen aus dieser Gruppe am anstehenden Betriebswochenende kulant verfahren. Diese Personen werden also nicht mehr abgewiesen, sofern eine Terminbuchung für dieses Wochenende über 116117 oder www.impfterminservice.de gebucht wurde.

Im Kreisimpfzentrum Öhringen sind auch für dieses Wochenende (16. bis 18. April) noch Impftermine verfügbar. Insgesamt sollen in den drei Tagen rund 3.400 Impfungen mit den Impfstoffen von AstraZeneca und BioNTech durchgeführt werden.

 

 




35-jähriger Mann vermisst

Seit Montag, den 12. April 2021, wird ein Mann im Bereich Bretzfeld-Weißlensburg vermisst. Der 35-Jährige ist gegen 18 Uhr in der Straße „Am Steg“ aufgebrochen und bisher nicht mehr zurückgekommen. Ersten Erkenntnissen könnte er zum Fischen zu den in der Nähe befindlichen Gewässern aufgebrochen sein.

Kleidungsstücke, die mutmaßlich der Mann getragen haben soll, wurden am Mittwochnachmittag am Ufer des Weißlensburger Baggersees aufgefunden. Aufgrund der Gesamtumstände kann ein Unglücksfall nicht ausgeschlossen werden, weshalb Einsatzkräfte, darunter auch ein Polizeihubschrauber und Polizeitaucher, nach dem 35-Jährigen im Bereich des Sees aktuell suchen.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Autofahrer erfasst Fahrradfahrer frontal

Unachtsamkeit war vermutlich die Ursache für eine Kollision zwischen einem Pkw und einem Fahrradfahrer in Bad Mergentheim. Am Dienstag, den 13. April 2021, war ein 48-Jähriger mit seinem Chrysler gegen 21 Uhr auf der Bundesstraße 290 aus Richtung Wildtierpark kommend in Fahrtrichtung Bad Mergentheim unterwegs. Dabei übersah er offensichtlich den 44-Jährigen auf seinem Fahrrad, der in dieselbe Richtung fuhr.

Nachdem der Pkw das Zweirad frontal erfasst hatte, schleuderte dieses durch die Luft und blieb im angrenzenden Grünstreifen liegen. Der 44-Jährige erlitt glücklicherweise nur leichte Verletzungen. Er hatte einen Fahrradhelm getragen. Ein Rettungsdienst brachte den Mann in ein Krankenhaus.

Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem 48-Jährigen ergab einen Wert von 0,6 Promille. Er muss nun mit einer Anzeige rechnen.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Weiterhin kein Präsenzunterricht für die Hohenloher Schüler:innen

Wenn die Inzidenz weiter so hoch bleibt, bleiben die Klassenzimmer am Montag im Hohenlohekreis weiter geschlossen.

Sollte der Inzidenzwert weiterhin die 200er-Marke überschreiten, dann geht es für die Schüler:innen nächste Woche weiter mit Homeschooling. Erst bei einem Unterschreiten dieser Marke bei drei aufeinanderfolgenden Tagen sollen die Schulen wieder öffnen für Wechselunterricht (abwechselnd Homeschooling und Unterricht im Klassenzimmer). Dann allerdings muss jeder Schüler zweimal pro Woche getestet werden und das unabhängig von der Inzidenz.

Brief vom Kultusministerium an die Schulleiter

Die Schulleiter wurden am Mittwoch, den 14. April 2021, vom Kultusministerium darüber informiert, wie es ab Montag für die Schüler:innen weitergehen soll. Darin heißt es unter anderem: „In Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 wird auf Fernunterricht umgestellt. Die Notbetreuung in den Jahrgangsstufen 1 bis 7 sowie die Abschlussklassen und die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren G und K und SBBZ anderer Förderschwerpunkte mit diesen Bildungsgängen sind hiervon weiterhin ausgenommen.“ Der aktuelle Inzidenzwert im Hohenlohekreis ist nach Angaben des Landratsamtes Hohenlohekreis 264,5 pro 100.000 Einwohner (Stand 13. April 2021). Das heißt also: Die Kinder in Hohenlohe bleiben vorerst zu Hause.

Sieben Stadt- und Landkreise über der 200er-Marke

Damit geht es ihnen so wie den Schüler:innen in einigen anderen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg. Stand gestern (14. April 2021) lagen die Inzidenzen von sieben Stadt- und Landkreisen im Bundesland über der 200er-Marke – beispielsweise der Landkreis Schwäbisch Hall bei 307,0 und der Landkreis Heilbronn bei 219,5. Die Stadt Heilbronn lag als Spitzenreiter in Baden-Württemberg bei 322,5 (https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210414_COVID_Tagesbericht_LGA.pdf). Den niedrigsten Wert wies gestern die Stadt Heidelberg mit 67,5 aus, dicht gefolgt von Freiburg mit 74,4. Der Landkreis Emmendingen lag bei 84,1 und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bei 86,1. Alle anderen Stadt- und Landkreise wiesen bereits dreistellige Inzidenzen aus, manche nur knapp unter der 200er-Marke.

Organisatorisch schwierig

Sollte sich der Inzidenzwert in Hohenlohe in den nächsten Tagen wieder verringern und an drei Tagen in Folge stabil unter der magischen Zahl von 200 bleiben, so dürften die Kinder ab Montag theoretisch zur Schule gehen. Was aber organisatorisch so kurzfristig kaum zu schaffen sein dürfte.

 

Das Schreiben vom 14. April 2021 des Kultusministerium Baden-Württemberg an die Schulleiter.

Seite 2 des Schreibens.

Seite 3

Seite 4




Musiker mit Leib und Seele

Frank Winkler aus Forchtenberg ist Gast der aktuellen Folge des Hohenlohe+ Podcast. Er ist der Besitzer von Winklers Weinstube in Forchtenberg und Musiker mit Leib und Seele. Mit seiner Mundartband Annaweech trifft er den Ton der Hohenloher und ist damit ein Botschafter für die Region.

Im Podcast spricht Silas Fürstenberger mit „Molle“ darüber, warum es so wichtig ist, seinen Dialekt zu pflegen, welche wichtige Bedeutung das „Gast“ in Gastwirt hat und wie es ist, als Mundartband durchs Ländle zu touren.

Mehr Informationen unter https://www.hohenlohe.plus/ oder per E-Mail an info@hohenlohe.plus. Der Hohenlohe Plus Podcast steht auf der Webseite des Vereins und auf den gängigen Podcast-Kanälen wie Amazon, Apple und Spotify zum Hören bereit.

Quelle: Pressemitteilung von Hohenlohe+




„Dadurch würde sich ihr Zustand eher verschlimmern“

Altersdemente Menschen können eine starke Belastung für ihr soziales Umfeld, aber auch für Altenheimmitarbeiter sein. Warum dennoch versucht werden sollte, sie in ihrer gewohnten Umgebung zu lassen, erklärt der Pressesprecher des Klinikums am Weißenhof in Weinsberg, Valentin Rohn. Vorausgegangen war die Kritik einer Familie über die Behandlung ihrer altersdementen Angehörigen am Klinikum in Weinsberg (wir berichteten).

„Zeigen meist herausfordernde Verhaltensweisen“

GCHWÄTZ: Ist es korrekt, dass manchmal stark altersdemente Personen in Räumen stundenlang separiert werden?

Rohn: Patienten, die auf der Station mit Schwerpunkt zur Diagnostik und Behandlung von kognitiven Störungen und Demenzerkrankungen aufgenommen werden, zeigen meist herausfordernde Verhaltensweisen (zum Beispiel schwere Unruhe und Getriebenheit mit zeitweise lautem Rufen oder Schreien, oft auch eigen- und fremdgefährdendem Verhalten). Eine stationäre Aufnahme erfolgt meist dann, wenn das Umfeld (Pflegeheim oder Angehörige zuhause) mit diesen Verhaltensweisen nicht mehr gut zurechtkommt und eine ambulante Behandlung nicht ausreicht. Eine ungewohnte und gegebenenfalls unruhige Umgebung kann die oben genannten Verhaltensweisen zunächst noch verstärken und sich dann sogar auf andere Mitpatienten übertragen. Hier kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen unruhigen Patienten aus der Situation zu nehmen und ihn einzeln oder in einer Kleingruppe zu betreuen. Patienten mit nasser Kleidung (zum Beispiel durch das Verschütten von Getränken) werden selbstverständlich schnellstmöglich umgekleidet.

Personalengpass ist mir nicht bekannt

GSCHWÄTZ: Gibt es einen Personalengpass an bestimmten Stellen in dieser Abteilung?

Rohn: Personelle Engpässe diesbezüglich sind uns nicht bekannt. Unsere Klinik weist keine erhöhte Personalfluktuation auf. Offene Stellen können zeitnah nachbesetzt werden.

„Dadurch würde sich ihr Zustan eher verschlimmern“

GSCHWÄTZ: Mediziner wie Gian Domenico Borasio, ein angesehener Professor in der Schweiz, wies jüngst in einem Artikel in der ZEIT (Titel: „Das Gegenteil von Hilfe“, Ausgabe 25. Februar 2021) darauf hin, dass es nicht unbedingt von Vorteil ist, an Altersdemenz erkrankte Menschen in eine komplett neue Umgebung zu überführen, wenn auch nur für ein paar Wochen. Dadurch würde sich ihr Zustand nicht selten eher verschlimmern als verbessern. Hinzu käme die Gefahr von Klinikkeimen.  Teilen Sie diese Ansicht? Wenn ja, warum beziehungsweise warum nicht?

Rohn: Als Fachklinik für Gerontopsychiatrie können wir dieser Aussage nur zustimmen. Eine Behandlung von demenzerkrankten Menschen sollte idealerweise in Ihrer gewohnten Umgebung stattfinden. Eine große Anzahl von Patient:innen wird auch deshalb von einem interdisziplinären Team (Ärzt:innen, Psycholog:innen, Fachtherapeut:innen, Pflegefachpersonen) über unsere Gerontopsychiatrische Institutsambulanz (PIA) behandelt. Patient:innen, die im Pflegeheim leben, können über die PIA ebenso in ihrem häuslichen Umfeld regelmäßig aufgesucht und so eine ambulante Behandlung sichergestellt werden.

Zusätzlich bietet die Klinik für Gerontopsychiatrie seit November 2020 insbesondere für an Demenz erkrankten Patient:innen, bei denen eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit besteht, eine stationsäquivalente Behandlung in der Häuslichkeit (im Pflegeheim, im betreuten Wohnen oder im eigenen Zuhause) an. Aktuell stehen fünf Behandlungsplätze für Patient:innen mit Wohnsitz in einem Radius von 20 Kilometer um Weinsberg zur Verfügung.

Wir sind bemüht, dieses Behandlungsangebot noch stärker auszubauen. Natürlich sind diesen ambulanten Behandlungsangeboten Grenzen gesetzt, insbesondere dann, wenn sich Angehörige überfordert fühlen und auf sofortige Entlastung durch Klinikaufnahme drängen, oder Patienten in unzumutbaren Verhältnissen leben, die gefährdend sind.

Borasio hat mit seiner Haltung sicher nicht Unrecht, man muss sich in allen Fällen aber auch immer die Frage nach den verfügbaren Möglichkeiten und Alternativen stellen.“




Öhringen: Wechsel in der Spitze der FDP im Stadtrat

Der FDP-Stadtrat Gerhard Feiler hat sein Amt als Fraktionsvorsitzender abgeben. Gerhard Feiler, der dem Stadtrat in Öhringen seit 1980 angehört, war 31 Jahre lang Gruppen bzw. Fraktionssprecher der FDP. In dieser Zeit hat er sich vor allem für die Schulen und Bildungseinrichtungen sowie der Stadtentwicklung eingesetzt. Die Jugendmusikschule und die Öhringer Vereine waren und sind ihm immer eine Herzensangelegenheit.

Einstimmige Wahl

Die FDP-Stadträte haben Uwe Köhler einstimmig zum Nachfolger als Fraktionsvorsitzender gewählt. Köhler bedankte sich, auch im Namen des FDP Ortsverbandes und der FDP Stadträte, bei Gerhard Feiler für seine langjährige Tätigkeit als Gruppen- bzw. Fraktionssprecher der FDP im Stadtrat und hob die vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in der Übergangs- und Einarbeitungsphase hervor. Auf die Besetzung der einzelnen Ausschüsse des Stadtrates hat dieser Wechsel keine Auswirkungen, da Gerhard Feiler weiterhin dem Stadtrat angehören wird. Auch sein Mandat im Kreistag wird er weiterhin ausüben.

Pressemitteilung FDP

Gerhard Feiler. Quelle: FDP

Uwe Köhler. Quelle: FDP




Hohenlohekreis: Inzidenz bei fast 270 – Bei Inzidenz über 300 drohen ganztägige Ausgangssperren

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Dienstag, 13. April 2021, insgesamt 58 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 269,9 pro 100.000 Einwohner.

Davon betroffen ist ein Unternehmen im Großraum Öhringen. Aufgrund eines bestätigten Falles in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal musste für rund 30 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden.

Zudem gibt es einen weiteren Fall in einer bereits betroffenen Pflegeeinrichtung. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Was passiert bei einer Inzidenz über 300? In der PRessemitteilung steht nichts darüber.

Allerdings hat das baden-württembergische Sozialministerium im Dezember 2020 eine Ausgangssperre auch am Tag für die Stadt Pforzheim verhängt, nachdem die Inzidenz drei Tage nacheinander den Wert von 300 überschritten hatte.

Der Kreis Schwäbisch Hall hat im März 2021 nach Überschreitung der 300er Marke ebenfalls Ausgangsbeschränkungen erlassen. 

Insgesamt starben seit dem offiziellen Coronaausbruch vor gut einem Jahr offiziell rund 111 Menschen im Hohenlohekreis an Corona. Aktuell gab es wohl laut noch unbestätigter Quellen einen weiteren Coronatoten in Forchtenberg.