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Impfaktion für die Bevölkerung bei Ziehl-Abegg: 1.500 Dosen sollen am Sonntag, 30.Mai 2021 verimpft werden

Nachdem bei Ziehl-Abegg bereits rund 1.300 Mitarbeiter und Angehörige von Mitarbeitern mit dem Impstoff von Astra-Zeneca geimpft wurden, bietet das Unternehmen am Sonntag, 20. Mai 2021, Impftermine für die Bevölkerung an. 1.500 Impfdosen sind vorrätig und sollen verimpft werden.

„Jetzt geben wir bei der Corona-Bekämpfung richtig Gas“, sagt Peter Fenkl.

„Jetzt geben wir bei der Corona-Bekämpfung richtig Gas“, sagt Peter Fenkl, Vorstandsvorsitzender von Ziehl-Abegg. Der Motoren- und Ventilatorenhersteller Ziehl-Abegg engagiert sich schon seit mehr als einem Jahr bei der Bekämpfung der Pandemie. Immer angepasst an die jeweiligen Rahmenbedingungen: Sei es zuerst mit Masken fürs Gesundheitsamt, mit Gesichtsvisieren für Behörden und Arztpraxen aus den 3D-Druckern der Firma, mit CO2-Sensoren fürs Gesundheitsamt und für das Kreis-Impfzentrum, mit Ventilatoren zur Belüftung des Kreis-Impfzentrums in Öhringen – und mit sechs Personen, die über Wochen hinweg im Gesundheitsamt bei der Corona-Taskforce mitgearbeitet haben. Fenkl weiter: „Daher ist es logisch, dass sich Ziehl-Abegg schon seit Monaten mit dem Thema Impfen beschäftigt.“

Eigeninitiative des Unternehmens

„Wir sind kein Modellprojekt; wir haben aus eigener Kraft eine Möglichkeit gefunden, Menschen zu impfen.“, darauf legt Fenkl Wert. Da Betriebsärzte noch immer nicht impfen dürfen, hat das Unternehmen für einen Hausarzt die Möglichkeit geschaffen, in der Firma zu impfen.

1.500 Impfdosen stehen zur Verfügung

Jetzt stellt Ziehl-Abegg weitere 1.500 Impfdosen zur Impfung für die Bevölkerung zur Verfügung. Jeder kann sich am Sonntag, 30.05.2021 ab 10:00 auf dem Werksgelände von Ziehl-Abegg in Künzelsau impfen lassen.

Anmeldung über Web-Portal zwingend erforderlich – Impfung ab 18 Jahre möglich

Eine Anmeldung ist erforderlich, ohne Anmeldung kann nicht geimpft werden. Alle Informationen über die Anmeldung finden sich auf der Webseite https://www.ziehl-abegg.com/impfung. Die Anmeldung über das Terminvergabeportal ist ab Freitag, 28.05.2021, 06:00 Uhr möglich.

Termin für die Zweitimpfung: Samstag, 7. August 2021

Ziehl-Abegg weist darauf hin, dass die Anmeldung ausschließlich über diese Webseite erfolgen kann: „Eine telefonische Terminvergabe oder per E-Mail ist NICHT möglich. Die Mitarbeitenden von Ziehl-Abegg oder der impfenden Arztpraxis haben keinen Einfluss auf die automatisierte Terminvergabe. Es kann nur geimpft werden, wer über 18 Jahre alt ist. Die Zweitimpfung wird am Samstag, 7. August, zur selben Zeit wie die Erstimpfung in Künzelsau sein.“

 

 




FDP Hohenlohe für „mutige Aussenpolitik“

Die FDP Hohenlohe lädt am Dienstag, den 01. Juni 2021, 20 Uhr, zu einem Live-Videochat ein. „Mutig, prinzipientreu und verlässlich: Plädoyer für eine neue Außenpolitik“, lautet die Überschrift. „Die Welt ist im Umbruch und immer mehr erscheint es als sei Deutschland in der Rolle des Beobachters. Wie können wir Europa voranbringen? Welchen Leitlinien soll unsere Außenpolitik folgen? Wie sollten wir auf das Erstarken Chinas und Aggressionen Russlands reagieren?, lauten einige der Fragen, die Interessierte mit den FDP-Mitgliedern diskutieren können.

An dem Chat nehmen der Bundestagsabgeordnete Michael Link teil sowie der FDP-Bundestagskandidat Valentin Christian Abel.

Teilnehmen kann man durch klicken auf folgenden Link am Dienstag um 20 Uhr:

https://global.gotomeeting.com/join/222271725

 

 

 

 




RKI weiß es selbst nicht

Ein GSCHWÄTZ-Leser fragt in einem facebook-Kommentar, warum die sogenannte Bundesnotbremse fordert, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz unter 100 sein muß, damit die Bundesnotbremse außer Kraft tritt. Andererseits sagt die Bundesnotbremse aber auch, dass die Regelung in Kraft tritt, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.

Warum fordert das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das als Bundesnotbremse bekanntgeworden ist, einmal Tage und einmal Werktage?

Das RKI weiß es nicht

Der Leser ist in guter Gesellschaft, denn auf GSCHWÄTZ-Nachfrage teilt die Pressesprecherin des Robert-Koch-Instituts, um dessen Zahlen es geht, mit: „Das kann ich Ihnen nicht beantworten, da müsste man den Gesetzgeber bzw. BMG fragen.“

Das Gesetz ist vorsichtig wegen des Meldeverzugs an Sonn- und Feiertagen bei Städten und Gemeinden

Die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bringt Klarheit. Das Gesetz drückt die Vorsicht des Gesetzgebers aus, der in beiden Richtungen auf der sicheren Seite sein will: Wenn Maßnahmen in Kraft treten sollen, will man vermeiden, dass die Zahlen zu niedrig angegeben sind und die Maßnahmen zu spät greifen. Umgekehrt will man bei den Lockerungen sichergehen, dass die Inzidenz wirklich stabil unter 100 ist und nicht durch Meldeverzug am Wochenende nur fälschlich zu niedrig angegeben ist. Grund ist laut BMG der Meldeverzug an Sonn- und Feiertagen: „Die Unterscheidung zwischen Tagen und Werktagen bei der Zählung der für das Inkrafttreten bzw. das Außerkrafttreten der bundeseinheitlichen Maßnahmen maßgeblichen Zeiträume beruht auf der Tatsache, dass am Sonn- und Feiertagen in der Regel ein Meldeverzug zu verzeichnen ist, sodass die Zahlen niedriger ausfallen.“

Beim Außerkrafttreten von Maßnahmen gelten „Werktage“

Würde man den Sonntag, an dem oft niedrigere Fallzahlen an das RKI gemeldet werden, mit berücksichtigen, könnte eine zu optimistische Entscheidung getroffen werden, sagt das BMG: „Sonn- und Feiertage werden bei der Berechnung der für das Außerkrafttreten maßgeblichen 5 Tage nicht mitgerechnet, denn nur so lässt sich sicherstellen, dass eine Unterschreitung der Schwellenwerte der tatsächlichen Entwicklung entspricht.“

Beim Inkraftsetzen von Maßnahmen gelten dagegen „Tage“

Wegen der erfahrungsgemäß zu niedrigen Fallzahlen an Sonn-und Feiertagen wird das Inkraftsetzen der Notbremse von „Tagen“ und nicht „Werktagen“ abhängig gemacht, an denen die Inzidenz über 100 liegt: „Daher werden die Zahlen an Sonn- und Feiertagen in die Zählung der für das Inkrafttreten der Maßnahmen relevanten 3 Tage einbezogen – wenn die Inzidenz die Grenzwerte auch an Tagen überschreitet, an denen eher niedrigere Zahlen zu erwarten wären, dann kann man mit Sicherheit von einer stabilen Entwicklung ausgehen.“

Der Gesetzgeber hat mit der Unterscheidung zwischen „Tagen“ und „Werktagen“ offenbar die weiterhin fortbestehenden Defizite in der Datenerfassung und/oder Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut erkannt und mit der Wortwahl im Gesetzestext darauf reagiert.

Text: Matthias Lauterer

 

 




Zustimmung aus Hall und Hohenlohe für Weidel und Chrupalla

Der AfD Kreisverband Hohenlohe – Schwäbisch Hall zeigt sich erfreut über den deutlichen Ausgang des Mitgliedervotums. Das geht aus einer Pressemitteilung der AfD hervor.

„Mehr Demokratie geht nicht“

Weiter heißt es darin: „Mit 71 % wurden der sächsische Handwerksmeister Tino Chrupalla und die baden-württembergische Wirtschaftswissenschaftlerin Alice Weidel zu Spitzenkandidaten gewählt. Das Duo kann das Spektrum der Partei in Ost und West weitgehend abdecken, so die beiden Sprecher Anton Baron und Udo Stein und jetzt gelte es mit vereinter Kraft und vielen Sachthemen einen harten Wahlkampf zu führen.

AfD dementiert vehement Rechsruck

In den Medien werde kolportiert, dass die AfD mit diesem Ergebnis noch weiter nach rechts rückt ist, was von beiden jedoch vehement dementiert wird. Nicht die AfD rücke nach rechts, sondern CDU und FDP weit ins links-grüne Lager. Für liberal-konservative und patriotische Wähler bleibe deshalb nur die AfD als Alternative.

Am meisten freut sich der Kreisverband über die rege Teilnahme am Mitgliedervotum. Im Gegensatz zu anderen Parteien entscheidet hier nicht ein Bundesvorstand wie bei der CDU oder ein abgehobener Zwei-Personen-Alleingang wie bei den GRÜNEN, sondern allein die breite Mitgliederbasis. Mehr Demokratie geht nicht.

 

 

Kontakt

MdL Udo Stein, Sprecher        Tel. 0171-6990925

MdL Anton Baron, Sprecher    Tel. 0152-27285206

Martin Bürner, Beisitzer Presse Tel. 0160-9073423




Maßnahmen der Bundesnotbremse treten im Hohenlohekreis ab Freitag, 28. Mai 2021, außer Kraft

An diesem Mittwoch, 26. Mai 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) am fünften Werktag in Folge einen Inzidenzwert von unter 100 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Der erste Tag mit einer Inzidenz unter 100 war laut Veröffentlichung des RKI Donnerstag, der 20. Mai (76,3). Es folgten Freitag, 21. Mai (61,2), Samstag, 22. Mai (70,1), Dienstag, 25. Mai (77,2) sowie Mittwoch, 26. Mai (55,0).

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat diese Unterschreitung für fünf Werktage am heutigen Mittwoch, 26. Mai, offiziell bekanntgemacht.

Statt der Bundesnotbremse gelten ab Freitag, 28. Mai 2021 die Vorschriften der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg

Mit der amtlichen Bekanntmachung treten die im Rahmen der Bundesnotbremse für den Hohenlohekreis vorgegebenen Maßnahmen für den Wert über 100 am übernächsten Tag, also Freitag, den 28. Mai 2021, außer Kraft. Es gelten damit ab diesem Datum die Maßnahmen der CoronaVO des Landes für Inzidenzwerte über 50, aber unter 100.

Landrat Dr. Neth mahnt zur Vorsicht

„Wir alle hoffen und warten auf niedrige Inzidenzwerte und die damit verbundenen Öffnungsschritte. Bei aller Freude darüber, dass wohl bald wieder etwas mehr Normalität eintreten kann, dürfen wir aber nicht euphorisch werden und dabei unsere Vorsicht vergessen“, mahnt Landrat Dr. Matthias Neth. „Die Inzidenzwerte zeigen klar, dass es noch viele Infektionen gibt. Daher hoffe ich auch bei den ersten Öffnungsschritten auf umsichtiges Handeln, damit die Werte nicht wieder steigen.“

Übersicht der Regeln ab Freitag, 28. Mai 2021

Folgend eine Übersicht über die Regeln für beispielhafte Bereiche, die ab Freitag, 28. Mai, für den Hohenlohekreis gelten. Die komplette Übersicht finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf

Definition Genesene und vollständig geimpfte Personen:

Als Genesene/r gilt, wer asymptomatisch ist und eine SARS-CoV2-Infektion nachweisen kann (PCR-bestätigt), die mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

Als vollständig geimpfte Person gilt, wer asymptomatisch ist und einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19 nachweisen kann (z.B. durch ein ärztliches Attest oder den Impfausweis). Die letzte COVID‑19 ­­­– Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.

Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können, diese aber länger als 6 Monate zurückliegt, gelten bereits mit nur einer Impfung als vollständig geimpfte Person.

Kontaktbeschränkungen:

Im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 5 Personen treffen. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen (s.o.) werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Einzelhandel:

Ohne Testkonzept (s.u.) darf Click & Meet mit einer Beschränkung von einer/m Kund/in je 40 m²/Verkaufsfläche angeboten werden.

Mit Testkonzept (s.u.) ist keine Voranmeldung nötig und die Kundenzahl ist auf zwei Kund/innen je 40 m² begrenzt. In diesem Fall muss der/die Kund/in ein negatives Testergebnis eines anerkannten Tests (z.B. im Rahmen der Bürgertests), das nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. Der Betreiber muss die Kontaktdaten des/der Kund/in, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthalts, erheben.

Testkonzept:

Wird ein Testkonzept angewendet, so bedeutet dies, dass die Personen ein tagesaktuelles (nicht älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis eines anerkannten Tests nachweisen müssen. Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Vollständig Geimpfte sowie Genesene (s.o.) müssen keinen negativen Test vorlegen. Diese Ausnahmereglung gilt jedoch nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer SARS-CoV2-Infektion zeigen.

Lehrinstitutionen:

Erlaubt sind Veranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen, sowie Kurse an Volkshochschulen (innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen, nicht erlaubt sind jedoch Tanz- oder Sportkurse), Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler/innen erlaubt. Öffnen dürfen Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 Meter Mindestabstand ist einzuhalten), Musik-, Kunst und Jugendkunstschulen (bis 10 Schüler/innen, jedoch kein Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht), sowie Archive, Büchereien und Bibliotheken (eine Person je 20 m²).

Sport:

Erlaubt ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen
oder -stätten außen. Es dürfen bis zu 100 Zuschauer/innen im Freien stattfindende Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports besuchen.

Gastronomie (von 6 bis 21 Uhr):

Erlaubt ist in Innenräumen ein Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 Meter Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln.

Kultur und Freizeit:

Veranstaltungen bis 100 Personen außen erlaubt, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen dürfen öffnen (1 Person pro 20m²). Dazu auch Freizeiteinrichtungen außen (z.B. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleihe u.Ä.) bis 20 Personen sowie Außenbereiche von Schwimmbädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang (eine Person pro 20 m²).

Tourismus:

Touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze) erlaubt. Voraussetzung: Gäste müssen alle drei Tage einen offiziellen negativen Corona-Test vorlegen. Davon ausgenommen sind Genesene und vollständig Geimpfte mit entsprechendem Nachweis (s.o.)

Rechtlicher Hintergrund:

  • 28b im Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt bundesweit Schwellenwerte von 100, 150 bzw. 165 bei der kreisbezogenen 7-Tagesinzidenz fest, an deren Überschreiten bzw. Unterschreiten konkrete Rechtsfolgen im IfSG geknüpft sind. Maßgeblich sind immer die vom RKI veröffentlichten 7‑Tage‑Inzidenzwerte der Land‑/Stadtkreise, die auf der Basis der am Vortag durch das Landesgesundheitsamt übermittelten Fallzahlen veröffentlicht werden. Ergibt sich aus der Veröffentlichung der RKI-Werte am Tag der Veröffentlichung, dass diese den fünften Werktag in Folge den jeweiligen Schwellenwert unterschreiten, so ist dies unverzüglich an diesem Tag ortsüblich bekannt zu machen. Sonn- und Feiertage zählen bei der Ermittlung der fünf Tage nicht mit, sodass die Zählung nach dem Sonn-/Feiertag mit dem nächsten Werktag weiterläuft. Die Wirkung der Bundesnotbremse tritt dann am übernächsten Tag nach Bekanntmachung außer Kraft.

Quelle: Pressemeldung Landratsamt Hohenlohekreis




„Es wurde Stillschweigen vereinbart“

Kaum einer hat davon Notiz genommen, dass der Hohenloher Landrat Dr.Matthias Neth eine wichtige Rolle bei den grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen übernommen hatte: Er war Mitglied der Verhandlungskommission zum Thema „Soziales“. Auch der Hohenloher Abgeordnete Arnulf von Eyb war Mitglied einer der Verhandlungsrunden: Sein Thema war Justiz und Verfassung. GSCHWÄTZ hat dies zum Anlaß genommen, Dr. Matthias Neth über seine Arbeit in dieser Kommission zu befragen. Das Interview fand in schriftlicher Form statt, die Fragen stellte Matthias Lauterer:

GSCHWÄTZ: Sie waren unseres Wissens vor Ihrem Amtsantritt als Landrat im Hohenlohekreis als „Parlamentsrat“ in Stuttgart. Können Sie diese Tätigkeit kurz beschreiben? Wie lange haben Sie diese Tätigkeit ausgeübt?

Untersuchungsausschuß Polizeieinsatz Schloßgarten

Neth: Vor meiner Zeit als Landrat habe ich in Stuttgart in der Landespolitik in verschiedenen Funktionen gearbeitet, zuletzt als Parlamentsrat im Landtag von Baden-Württemberg. Parlamentsräte arbeiten im parlamentarischen Beratungsdienst des Landtags von Baden-Württemberg. Sie unterstützen die Fraktionen und damit die Abgeordneten in ihrer Arbeit. Die Größe des Parlamentarischen Beratungsdiensts und damit die Anzahl der Parlamentsräte richtet sich nach der Größe der Fraktion. Die Parlamentsräte werden in den verschiedenen Arbeitsbereichen, also in den verschiedenen Politikfeldern, eingesetzt und „spiegeln“ sozusagen die Ministerialräte in den Zentralstellen der Landesministerien.
Meine Aufgaben waren im Lauf der Zeit der „Untersuchungsausschuss Polizeieinsatz Schlossgarten“, die Betreuung des „Arbeitskreis Verkehr und Infrastruktur“ sowie temporär die Betreuung des „Arbeitskreises Recht und Verfassung“.

GSCHWÄTZ: Wie kommt es, dass ein – ich sage es einmal überspitzt – „Landrat aus der Provinz“ von der CDU in eine Gruppe berufen wird, die den Koalitionsvertrag zum wichtigen Thema „Soziales“ mit den GRÜNEN verhandelt? Hat man sich da an Ihre damalige Tätigkeit erinnert? Oder führen Sie das auf Ihre Tätigkeit als Landrat zurück?

Neth: Ein Landrat ist für vielfältige Aufgaben zuständig. Insbesondere die örtlichen Gesundheitsämter leisten in der Corona-Pandemie enorm viel. Die Expertise eines Landrats kann den Facharbeitsgruppen hier eine differenzierte Sichtweise aus den Kommunen geben.

GSCHWÄTZ: Kam die Berufung in dieses Gremium für Sie überraschend oder war es schon vor der Landtagswahl parteiintern klar, dass Sie einem solchen Gremium angehören würden?

Neth: Ich habe die Anfrage nach der Landtagswahl bekommen. Davor war dies für mich nicht auf meiner Agenda.

GSCHWÄTZ: Was haben Sie bei der Berufung in dieses Gremium empfunden?

Neth: Ich habe mich sehr gefreut, denn durch die Mitwirkung am Koalitionsvertrag kann Landespolitik und ihre Auswirkung auf die kommunale Ebene aktiv mitgestaltet werden.

GSCHWÄTZ: Umfaßte das Thema den Bereich des von Manne Lucha geführten Ministeriums für Soziales und Integration oder wurde über weitere Themen oder weniger Themen diskutiert?

Neth: Wir haben in unserer Facharbeitsgruppe weite Teile des Geschäftsbereichs des Sozialministeriums bearbeitet – also ein sehr breites Spektrum. Der Bereich Integration war wiederum Teil einer anderen Arbeitsgruppe. Der Zuschnitt lässt sich auch aus dem Koalitionsvertrag selbst sehr gut ablesen. Vor allem die Bereiche Gesundheit und Soziales standen im Mittelpunkt, insbesondere natürlich auch die Folgen der Corona-Pandemie.

GSCHWÄTZ: In welchen der diskutierten Bereiche war Ihre Expertise besonders gefragt?

Neth: Der Koalitionsvertrag wird kollegial verhandelt, weshalb es zwar für jeden Verhandler Aufgabenschwerpunkte gab, jedes Mitglied der Verhandlungen konnte sich aber zu jedem Bereich einbringen. Besonders wichtig war mir, den Blick der kommunalen Ebene ein zu bringen. Vor allem auf der kommunalen Ebene wird Landespolitik real umgesetzt. Dies wird insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich. Jede Arbeitsgruppe bestand aus zehn Verhandlern, also fünf pro Partei. Dazu kommen pro Partei drei Mitarbeiter. Für die CDU haben in dieser Arbeitsgruppe mit Stefan Teufel, Christine Neumann-Martin und Dr. Michael Preusch drei Abgeordnete aus dem Landtag, die Tübinger Ärztin Dr. Lisa Federle und ich verhandelt. Die Gruppe der Grünen wurde von Minister Lucha angeführt, zudem war z.B. auch der Grünen Landesvorsitzende Oliver Hildenbrand dabei. Es herrschte eine ausgesprochen konstruktive Verhandlungsatmosphäre.

“ausgesprochen konstruktive Verhandlungsatmosphäre“ – und Stillschweigen

GSCHWÄTZ: Wie kann man sich den Ablauf einer Verhandlungsrunde vorstellen? Wie kann sich der Bürger eine Konsensfindung vorstellen? War es überhaupt das Ziel, in allen Punkten einen Konsens herzustellen oder wurde ggf eine Mehrheitsentscheidung getroffen?

Neth: Ich kann natürlich nur aus meiner Sicht und über meine Wahrnehmung aus meiner Gruppe sprechen. Natürlich war es bei uns das Ziel, Konsens herzustellen, damit ein guter Koalitionsvertrag und damit die Grundlage für erfolgreiche Regierungsarbeit entstehen. Über den Ablauf selbst kann ich Ihnen keine weiteren Auskünfte erteilen, da Stillschweigen vereinbart wurde. Insgesamt war dies aber eine sehr interessante und herausfordernde Aufgabe.

GSCHWÄTZ: Welches waren in der Diskussion die Schwerpunkte der GRÜNEN und welche Schwerpunkte hat die CDU eingebracht? Gab es von den beiden Parteien „unverrückbare“ Punkte, von denen man nicht abgehen will? Wenn ja, konnten diese Punkte gehalten werden?

Neth: Dieses ergibt sich schon aus den unterschiedlichen Wahlprogrammen. Wie gesagt – über den Verhandlungsverlauf ist Stillschweigen vereinbart.

GSCHWÄTZ: Bei welchen Punkten gab es die größten Meinungsunterschiede? Können Sie beispielhaft ein paar differente Punkte mit den Standpunkten der beiden Parteien benennen und darlegen, wie man sich in diesen Punkten geeinigt hat?

Neth: Über den Verhandlungsverlauf ist Stillschweigen vereinbart.

GSCHWÄTZ: An welchen Punkten des Koalitionsvertrags sieht man Ihre Handschrift?

Neth: Wie gesagt: Der Vertrag wird kollegial verhandelt, über den Beitrag der einzelnen Teilnehmer ist Stillschweige0n vereinbart.

CDU-Kernthemen sind elementar vertreten

Unsere Kernthemen wie Sicherheit, Innovation, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Zusammenhalt sind elementar vertreten. Das war uns als CDU wichtig. Insgesamt bin ich fest davon überzeugt, dass das Kapitel Soziales – ebenso wie der ganze Koalitionsvertrag – eine gute Grundlage für die nächsten 5 Jahre für unser Land bildet.

GSCHWÄTZ: Welches sind für Sie die 3 wichtigsten Punkte aus dieser Runde, die die Baden-Württembergische Politik der nächsten Legislaturperiode am meisten beeinflussen werden?

Neth: Im Kapitel 6 sind als wichtigste Punkte für mich der Umgang mit der Pandemie, das klare Bekenntnis zu einer funktionierenden dualen Krankenhausfinanzierung und die Betonung der sozialen Aufgaben zu nennen. Unabhängig vom Kapitel Soziales hat der ganze Koalitionsvertrag klare Schwerpunkte: Klimaschutz, Digitalisierung, Sicherheit, Demokratiestärkung und natürlich die Situation nach der Corona Pandemie. Auch wenn das jetzt mehr als drei Punkte sind.

GSCHWÄTZ: Sie haben ja Ihrer Bewerbungsrede vorangeschickt, dass Ihr Sprung ins Jahr 2037 nicht bedeuten muss, dass Sie bis dahin noch Landrat des Hohenlohekreises sind. Wie sehen Sie Ihre fernere berufliche Zukunft über die 8-jährige Amtsperiode, für die Sie gerade neu gewählt wurden, hinaus? Sie sind jetzt 41 Jahre alt, es ist also noch Zeit für den ein oder anderen Karrieresprung. Offenbar sind sie „dicht dran“ an der Landespolitik – können Sie sich in der Zukunft eine Position in einer Landesregierung, als Staatssekretär oder Minister, oder auch in der Bundespolitik vorstellen? Oder denken Sie eher daran, die Politik zu verlassen?

Neth: Hier geben Sie meine Rede nicht ganz richtig wieder. Ich habe gesagt, dass der Kreistag am Wahltag 2021 nicht bis ins Jahr 2037, sondern für 8 Jahre wählt – meine Agenda aber darüber hinaus reicht. Ich kann mir keine schönere Tätigkeit vorstellen, als Landrat im Hohenlohekreis zu sein. Momentan bin ich 41 Jahre alt, auf 8 Jahre gewählt und fühle mich mit meiner Familie hier sehr wohl!
Für die erfolgreiche Gestaltung des Hohenlohekreises ist ein enger Austausch mit der Landespolitik zwingend und gehört seit Beginn meiner Amtszeit ganz wesentlich zu meinem beruflichen Alltag – sei es über die Arbeit im Landkreistag Baden-Württemberg oder über den Kontakt zum Land in vielen Fragestellungen, beispielsweise Straßen, Krankenhausstrukturen, Abfallbeseitigung und vieles mehr. Nochmal: Landespolitik wird vor Ort Wirklichkeit – in allen Politikbereichen.




Aussicht auf erste Öffnungsschritte für den Hohenlohekreis

Im Hohenlohekreis wurden am 23. Mai 2021 (Stand: 16 Uhr*) 6 neue Corona-Fälle gemeldet, einer davon war bereits als enge Kontaktperson in Quarantäne. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 79,9 pro 100.000 Einwohner (Meldung des RKI vom 24.05.2021). Das geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Die Inzidenzwerte der letzten fünf Werktage: 18. Mai: 106,5 / 19. Mai: 101,2 / 20. Mai: 76,3 / 21. Mai: 61,2 / 22. Mai: 70,1.

Minigolf, Museen und Restaurants könnten dann rein theoretisch öffnen

Falls die Inzidenz noch einen weiteren Werktag unter 100 bleibt, können weitere Öffnungen erfolgen. Der Hohenlohekreis würde sich dann gemäß der baden-württembergischen Coronaverordnung in der 1. Öffnungsstufe befinden. Unter anderem dürfen Museen und botanische Gärten öffnen und auch Freibäder. Darüber hinaus möglich wäre:

 

  • Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.

 

  • Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt.

 

  • Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rahmen der Click and Meet-Regelung öffnen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Kund*in pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zu begrenzen. Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

 

Dennoch ist davon auszugehen, dass nicht jedes Restaurant und jede Minigolfanlage sofort öffnet angesichts dessen, dass auch genauso schnell wieder Schließungen erfolgen könnten.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Aktualisierung analog zur Veröffentlichung der für die Regelungen der „Bundesnotbremse“ relevanten Zahlen des Robert Koch-Institutes am jeweiligen Morgen für den Vortag erfolgt.  

Schulen dürften rein theoretisch derzeit wieder voll öffnen

Bei einer Inzidenz von 80 bewegt sich der Hohenlohekreis hinsichtlich den aktuellen Verordnung des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotbremse zwischen den Inzidenzwerten 50 und 100. Ab einer Inzidenz unter 100 wäre nach den Pfingstferien wieder ein normaler Unterricht möglich, über 100 würde es in den Wechselunterricht gehen. Die Schulen entscheiden jedoch autark, ob und wie sie nach den Ferien bei einer geringen Inzidenz was anbieten. Vor den Ferien haben sich auch diverse Schulen im Hohenlohekreis trotz sinkender Inzidenz gegen eine Öffnung entscheiden und weiter auf homeschooling gesetzt.

Ziel von Jens Spahn: Inzidenz unter 20

Der neue magische Inzidenzwert hat nun Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgegeben. Bei einem Inzidenzwert von unter 20 wären, wenn es nach Spahn gehen würde, auch Open-Air-Veranstaltungen und Fußballspiele mit Zuschauern im Sommer mäglich.

* Es handelt sich hierbei um die für diesen Tag an das Landesgesundheitsamt gemeldeten Fälle. Die Meldefrist ist täglich um 16 Uhr, sodass alle Fälle des Vortags ab 16 Uhr bis zum aktuellen Tag, 16 Uhr, in die Statistik zählen.




Möglichst viele Wege mit dem Rad zurücklegen

In der Zeit von Montag, den 14. Juni, bis Sonntag, den 4. Juli 2021, findet die bundesweite Kampagne Stadtradeln statt. Ziel des Wettbewerbs ist es, innerhalb von 21 Tagen möglichst viele Wege im Alltag mit dem Fahrrad zurückzulegen, teilt die Stadtverwaltung Künzelsau mit. „Diese Aktion ist der perfekte Anlass, drei Wochen lang das Auto stehenzulassen und für die eigene Gesundheit und die Umwelt aktiv etwas zu tun. Und egal ob in der Gruppe oder allein, jeder Kilometer zählt“, erklärt Bürgermeister Stefan Neumann, der begeisterter Fahrradfahrer ist, in der Pressemitteilung „Ich selbst komme mehrmals die Woche mit dem Fahrrad ins Rathaus und starte so frisch in den Tag.“

Wer kann wie mitmachen?

Alle Menschen, egal ob jung oder alt, die in Künzelsau wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen, können beim Stadtradeln für Künzelsau mitmachen. Die Aktion ist eine Kampagne des Klima-Bündnisses, dem größten Netzwerk von Städten, Gemeinden und Landkreisen zum Schutz des Weltklimas mit über 1.700 Mitgliedern in 27 Ländern Europas. Sie ist als Wettbewerb konzipiert, sodass mit Spaß und Begeisterung das Thema Fahrradfahren vorangebracht wird. Wer nun Lust hat mitzufahren, registriert sich unter dem Link www.stadtradeln.de/kuenzelsau – Stichwort „Mitmachen“ – und gründet ein neues Team oder tritt dem Team „Offenes Team Künzelsau“ bei. Mitmachen lohnt sich: Das Klima-Bündnis zeichnet als kommunales Netzwerk anhand der Einwohnerzahl Preise in den Kategorien „Fahrradaktivstes Kommunalparlament“ und „Fahrradaktivste Kommune mit den meisten Radkilometern“ aus.

Teilnahme für Unternehmen

Auch die Stadtverwaltung Künzelsau hat sich mit einer Gruppe am Stadtradeln angemeldet. „Mit dem Fahrrad zur Arbeit, das ist für einige Mitarbeiter:innen ganz normaler Alltag. Trotzdem möchten wir weitere Kolleg:innen motivieren, für ihre eigene Gesundheit und das Klima auf das Fahrrad umzusteigen“, so Personalleiterin Carmen Class. Daher sind besonders Unternehmen aufgerufen, ihre Mitarbeiter:innen für das Stadtradeln zu begeistern. Alle Angebote der RadKultur für Unternehmen sind hier zu finden: www.radkultur-bw.de/unternehmen

Eine App vereinfacht das Sammeln der Kilometer

Mit der kostenfreien Stadtradeln-App können die Teilnehmer:innen die geradelten Strecken via GPS nachverfolgen und direkt ihrem Team und ihrer Stadt gutschreiben. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich die Mitglieder zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern.

Informationen zu Rad- und Wanderwegen in und um Künzelsau

Unter www.kuenzelsau.de/rad-undwanderwege finden Radfans tolle Radstrecken in und um Künzelsau. Begleitend zur Aktion finden alle Interessierten weitere Informationen und Broschüren rund ums Radeln im Hohenlohekreis auf einem Info-Tisch im Künzelsauer Rathausfoyer. An den Wertwiesen gibt es eine kostenlose Ladestation für E-Bikes.

Weitere Informationen

Auskünfte zum Stadtradeln im Hohenlohekreis gibt Martin Hellemann-Brenner unter Telefon 07940/18 272 oder E-Mail hellemann.brenner@hohenlohekreis.de. Bei Fragen zu Künzelsau stehen Renate Kilb unter Telefon 07940/129 121 oder E-Mail renate.kilb@kuenzelsau.de oder Helen Bühler unter Telefon 07940/129 120 oder E-Mail helen.buehler@kuenzelsau.de zur Verfügung.

 

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau




Automatisch grün für Fußgänger

In der vergangenen Woche hat das Straßenbauamt des Landratsamtes Hohenlohekreis an den Kreuzungen B 19-Stuttgarter Straße und B 19-Austraße in Künzelsau die ersten kontaktlosen Taster für die Fußgängerampeln installiert, schreibt das Landratsamt Hohenlohekreis in einer Pressemitteilung. Die beiden Kreuzungen in Künzelsau sind Teil eines Projekts des Straßenbauamts, um neu entwickelte Geräte zu testen. Die Taster können berührungslos bedient werden. „Die Taster sind mit einem Radar ausgestattet und erkennen, ob sich jemand in dem näheren Umfeld aufhält und fordern entsprechend die Grün-Phase automatisch an“, beschreibt Jürgen Amann vom Straßenbauamt die Funktionsweise der Geräte.

Installation trotz großer Nachfrage

Der Prototyp der Taster wurde im Sommer 2020 dem Verkehrsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, vorgestellt. „Kurz nach der Bekanntmachung der Neuentwicklung wurden die Taster für den Hohenlohekreis bestellt und konnten daher trotz großer Nachfrage bereits installiert werden“, berichtet Amann, der sich um die Beschaffung gekümmert hat, weiter. Die neuen Taster für die Lichtzeichenanlagen – wie Ampeln fachmännisch bezeichnet werden –  sind nach Auskunft des Geschäftsführers der Herstellerfirma RTB GmbH, Rudolf Broer, die ersten, die in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen.

„Ein Stück Sicherheit zurückgeben“

Eine kontaktlose Bedienung ist besonders in Hinblick auf die Pandemie-Lage und geltende Hygienekonzepte immer wichtiger geworden. „An Stellen, an denen eine regelmäßige Desinfektion nicht möglich ist, kann eine berührungslose Bedienung die Verbreitung von Viren und Bakterien erschweren und jenen Menschen, die sich bei der Berührung unwohl fühlen, ein Stück Sicherheit zurückgeben“, so Amann.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 




A6: Lkw-Fahrer am Limit

Am Mittwoch, den 19. Mai 2021, führte das Polizeipräsidium Heilbronn und das Hauptzollamt Heilbronn schwerpunktmäßige Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs sowie zur Kriminalitätsbekämpfung an der stark frequentierten Bundesautobahn 6 im Hohenlohekreis durch. Insgesamt 120 Einsatzkräfte waren an der Aktion beteiligt und führten die stichpunktartigen Kontrollen durch. Hierzu wurden die zu kontrollierenden Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr auf den Autobahnparkplatz „Sommerhalden“ bei Bretzfeld geleitet und dort umfangreich überprüft.

27 Mal Weiterfahrt untersagt

Zwischen 8 Uhr und 13 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte insgesamt 94 Pkw und Kleintransporter. Hierbei wurden 114 Verstöße, unter anderem wegen technischer Mängel, Lenk- und Ruhezeiten, Überladung, Drogen und Alkohol im Straßenverkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt. Zudem waren Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, Umsatzsteuer- oder das Energiesteuergesetz darunter. Insgesamt 27 Mal wurde Fahrzeugführenden die Weiterfahrt wegen gravierender unterschiedlichster Mängel untersagt. Auffallend war die Beanstandungsquote im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten und im Bereich der Ladung. 34 Fahrer hielten sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten. Unter anderem wurde an sieben Fahrzeugen die Ladungssicherung beanstandet und mehr als 40 Prozent der gewogenen Kleintransporter (25 von 60 Fahrzeugen) waren deutlich überladen. Zudem saßen sieben Personen berauscht hinter dem Lenkrad und sechs waren nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Gefahren auf der Haupttransitstrecke

„Dieses Ergebnis zeigt einmal mehr, welche Gefahren auf dieser Haupttransitstrecke zwischen Prag und Paris für alle Verkehrsteilnehmer lauern. Allein vier tödlich verletzte Personen und mehrere Unfälle mit schwerverletzten Personen in den letzten vier Monaten auf dieser Strecke durch Kleintransporter, die auf ein Stauende auffahren, erfordern konsequente und flächendeckende Maßnahmen mit entsprechenden Ahndungen“, so der Leiter der Schutzpolizeidirektion beim Polizeipräsidium Heilbronn, welcher neben den Polizeirevieren im Polizeipräsidium auch für die Verkehrspolizeiinspektion mit Sitz in Weinsberg und Tauberbischofsheim zuständig ist.

„Wir wollen die Straßen sicherer machen“

„Wir wollen die Straßen durch unser strategisches Vorgehen sicherer machen. Weniger Tote, weniger Verletzte und weniger Staus und Verkehrsbehinderungen sind unser Ziel. Deshalb setzen wir auf präventive Maßnahmen und flächendeckende Schwerpunktkontrollen, gemeinsam mit unseren vielfältigen Partnern“, so Lüdecke weiter.

Ausweisdokumente überprüft

Neben einer mobilen Fahrzeugwaage nutzten die Einsatzkräfte technisches Equipment zur Überprüfung der Echtheit von Ausweisdokumenten. Insgesamt nahmen sie 68 Stück genauer unter die Lupe. Ebenfalls waren Drogenspürhunde des Polizeipräsidiums Heilbronn und ein Röntgengerät, welches vom Zoll zur Durchleuchtung der Gepäckstücke genutzt wurde, vor Ort.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeireviers Heilbronn