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Gaisbach: Über 20 Autoreifen illegal entsorgt

Unbekannte haben laut einer Meldung der Polizei Heilbronn Anfang Mai 2021 illegal mehrere Altreifen bei Künzelsau-Gaisbach entsorgt.

Die Umweltsünder legten insgesamt zehn Autoaltreifen auf dem Gewann „Schnaijörg Feld“ in der Nähe des Fischteichs ab. Die Autoreifen wurden am 16. Mai 2021 entdeckt.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am Waldrand im Bereich Neuenstein. Hier wurden am 18. Mai insgesamt 20 Autoreifen entdeckt.

Polizei ermittelt

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, sich bei der Polizei unter der Telefonnummer 07940 9400 zu melden.




Landratsamt beschafft zwei weitere Elektroautos sowie E-Bikes

Das Landratsamt des Hohenlohekreises verfügt seit Mai über zwei neue rein elektrisch betriebene Dienstfahrzeuge. Mit dem bereits vorhandenen E-Auto entwickele sich, so das Landratsamt, der Fuhrpark der Kreisverwaltung damit schrittweise in Richtung CO₂-Neutralität weiter.

Für die kurzen Strecken innerhalb des Kreises ideal geeignet

„Die meisten Dienstfahrten finden über kurze Strecken innerhalb unseres Landkreises statt. Dafür sind klimafreundliche Elektro-Autos ideal geeignet“, teilt der erste Landesbeamte Gotthard Wirth zur Neuanschaffung mit. „Die Veränderung der Mobilität ist eines der großen Themen der kommenden Jahre. Als Kreisverwaltung und Arbeitgeber wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen und weitere Schritte in Richtung Mobilitätswende in unserem Haus umsetzen.“ In der Tiefgarage des Landratsamtes ist eine Wallbox zum Aufladen vorhanden, sodass die E-Autos stets einsatzbereit sind.

Auch Pedelecs im Einsatz

Die beiden neuen Fahrzeuge vom Typ ID.3 des Herstellers VW stehen allen Mitarbeitenden des Landratsamtes für Dienstfahrten zur Verfügung. Ergänzt werden die Mobilitätsmöglichkeiten auch durch zwei Dienst-E-Bikes, von denen jeweils eins in Öhringen und Künzelsau zur Nutzung bereitsteht.

Pressemitteilung des Landratsamts Hohenlohekreis

 

 




Alle Impftermine nach wenigen Stunden vergeben

Freitagmorgens, am 28. Mai 2021, wurde die Meldung, das jeder sich anmelden kann für die große Impfaktion bei Ziehl-Abegg in Künzelsau, auch bei GSCHWÄTZ öffentlich gemacht, nur wenige Stunden später, um gegen 11 Uhr, waren alle Impftermine für alle Impfwilligen bei Ziehl-Abegg belegt, wie Rainer Grill, Pressesprecher des Unternehmens, mitteilt. Weitere Impfwillige konnten sich nur noch auf eine Warteliste eintragen.

Nicht nur aus dem Hohenlohekreis kommen die Impfwilligen für die große Impfaktion am Sonntag, den 30. Mai 2021.

Die Impfaktion bei Ziehl-Abegg, bei der 1.500 Bürger die Möglichkeit zur Impfung erhalten, erfreut sich eines regen Interesses: Rainer Grill berichtet: „Wir haben über Stunden hinweg mehr als 2600 Seitenaufrufe pro Minute gezählt.“

 




Künzelsau: Neue Coronateststation in der Innenstadt

Seit dem 26. Mai 2021 gibt es in der Künzelsauer Hauptstraße am Alten Rathaus zusätzlich zum Testzentrum in der Stadthalle die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne Voranmeldung auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen – vorerst von Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr. An der Teststation muss eine FFP2-Maske getragen werden. Das Testergebnis kann in Papierform zirka 15 Minuten nach dem Abstrich an der Teststation abgeholt werden.

Schnelltestzentrum in der Stadthalle bleibt bestehen

Weiterhin werden auch Corona—Schnelltests im Schnelltestzentrum in der Stadthalle Künzelsau angeboten. Dort ist eine Anmeldung erforderlich. Es können Termine für kostenlose Schnelltests zu folgenden Zeiten vereinbart werden: Montag bis Samstag 9 bis 12 Uhr; Montag, Mittwoch und Freitag 18 bis 21 Uhr. Anmeldungen können online erfolgen über das Termin-Buchungsportal: http://www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau. Personen, die keinen Internetzugang haben, können sich bei der Stadtverwaltung Künzelsau anmelden: Montag bis Freitag von 8.30 bis 18.30 Uhr, Samstag von 9 bis 13 Uhr, Telefon 07940 129-0. Wer sich testen lassen möchte, muss auch hier eine FFP2-Maske tragen, symptomfrei sein und einen Ausweis dabeihaben. Es wird darum gebeten, die Anmeldebestätigung ausgedruckt zum Termin mitzubringen.

Zusammenarbeit mit örtlichen Apotheken und dem DRK

Beide Test-Angebote hat die Stadtverwaltung Künzelsau hat zusammen mit der Hohenlohe-Apotheke, der Apotheke MediKÜN und dem Ortsverein Künzelsau des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) eingerichtet. Ehrenamtliche und geschulte Helferinnen und Helfer unterstützen das Team.

Pressemitteilung der Stadt Künzelsau

Beim Alten Rathaus in Künzelsau steht seit 26. Mai 2021 eine Corona-Schnellteststation. Foto Stadtverwaltung Künzelsau.

Beim Alten Rathaus in Künzelsau steht seit 26. Mai 2021 eine Corona-Schnellteststation. Foto Stadtverwaltung Künzelsau.

 




„Wer jetzt durch die Stadt läuft, kann nicht mehr erahnen, wie stark Künzelsau betroffen war“

Das Unwetter am 29. Mai 2016 hat in Künzelsau und der Umgebung große Schäden angerichtet. Die Künzelsauer Innenstadt, aber auch Stadtteile auf der Höhe wurden von Wassermassen des Starkregens überflutet. Fünf Jahre später sind die meisten Schäden behoben und Maßnahmen, die vor solchen Wetterereignissen schützen, bereits umgesetzt und noch geplant.

Künzelsau war schwer getroffen

Die Feuerwache und das Alte Rathaus standen, wie viele andere private und städtische Gebäude in der Innenstadt, unter Wasser. Im Dezember 2019 konnte das generalsanierte Alte Rathaus eingeweiht werden. Im Wahrzeichen der Stadt ist eine moderne Stadtbücherei mit Bürgerräumen entstanden. Die Kosten von rund 1,3 Millionen Euro wurden gefördert mit einer großzügigen Spende der Albert Berner-Stiftung (100.000 Euro) und öffentlichen Mitteln aus dem „Städtebauförderungsprogramm Investitionspaket Soziale Integration im Quartier, SIW“ (410.000 Euro).

Fast fertig renoviertes Ganerben-Gymnasium stark betroffen

Im Ganerben-Gymnasium waren die Sanierungsarbeiten kurz vor dem Abschluss, als in der Unwetternacht viele der Räume überflutet wurden. Die naheliegende Katzenklinge konnte das Regenwasser nicht mehr fassen. „Wir haben mit der Sanierung fast wieder von vorne begonnen“, blickt Bürgermeister Stefan Neumann zurück.

In der Gaisbacher Straße und am Oberen Bach hat das Wasser große Löcher aus dem Straßenbelag gerissen und auch in den umliegenden Gebäuden immense Schäden verursacht. Die öffentlichen Flächen in diesem Bereich mussten komplett neu ausgebaut werden. Im September 2018 konnte die neue Innenstadtfläche mit hoher Aufenthaltsqualität eingeweiht werden. Die Kosten haben rund 470.000 Euro betragen.

Klingen, Bachläufe, Abwasserkanäle, Bachverdolungen, Wirtschaftswege und Gemeindeverbindungsstraßen wurden beschädigt und wiederhergestellt. So wurde beispielsweise im vergangenen Jahr (2020) eine Brücke, ein Straßendurchlass, vergrößert, um die Hochwassersituation in Ohrenbach zu entschärfen. Kosten rund 170.000 Euro.

Mehrere Millionen Euro Schaden allein für die Stadt

Der Schaden, den die Stadt insgesamt zu tragen hat, beläuft sich auf mehrere Millionen Euro. „An privaten Gebäuden und Grundstücken hat das Unwetter leider auch enorm großen Schaden angerichtet“, so Bürgermeister Stefan Neumann. „Es ist bewundernswert, wie seitdem gearbeitet wurde. Wer jetzt durch die Stadt läuft, kann nicht mehr erahnen, wie stark Künzelsau betroffen war. Danke an dieser Stelle für das Geleistete, an alle, die irgendwie ihren Teil dazu beigetragen haben. Das war eine gigantische Gemeinschaftsleistung.“

Vorbeugen – Schutz umsetzen

Da aufgrund des Klimawandels weitere Starkregenereignisse zu befürchten sind, hat die Stadtverwaltung das Ingenieurbüro BIT beauftragt, zu untersuchen, wo und wie Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen und Flusshochwasser getroffen werden können. Im November 2019 hat der Gemeinderat dem so erarbeiteten Starkregenrisikomanagementkonzept zugestimmt. In dem daraus abgeleiteten Handlungskonzept sind über fünfzig Maßnahmen in Künzelsau und den Stadtteilen enthalten, die entsprechend verschiedener Prioritäten in den Jahren 2020/21 bis 2030 ausgeführt werden sollen. „Zwischen 21 und 32 Millionen Euro brutto müssen nach einer groben Kostenschätzung investiert werden, um Risikobereiche zu entschärfen“, erklärt Stadtbauamtsleiter Bernd Scheiderer.

Hochwasserschutz wird ausgebaut

Aktuell wird gerade entlang des Kochers in der Würzburger Straße in Künzelsau der Hochwasserschutz verbessert. Der Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium führt die Arbeiten in Kooperation mit der Stadt Künzelsau aus. Sie stehen kurz vor dem Abschluss. Die Investitionskosten für diese Hochwasserschutzmaßnahme belaufen sich auf rund 1,050 Millionen Euro. Das Land trägt 70 Prozent, die Stadt Künzelsau 30 Prozent der Investitionskosten.

Regenrückhaltebecken in Planung

Ein Regenrückhaltebecken bei Amrichshausen ist mittlerweile in der Phase der Genehmigungsplanung. Die Kosten dafür werden in einer Höhe zwischen 300.000 und 400.000 Euro geschätzt. Parallel hierzu werden Maßnahmen am Kemmeter Bach und am Künsbach geplant. In den Jahren 2022 und 2023 sollen diese Projekte realisiert werden. Dafür werden Fördermittel beantragt.

„Bei Berndshausen bestehen drei Hochwasserrückhaltebecken, die 2022 fit für die Zukunft gemacht werden. Rund 100.000 Euro fallen voraussichtlich für die Sanierung an“, schätzt Bernd Scheiderer.

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Künzelsau

 

Im Bereich Oberer Bach in der Künzelsauer Innenstadt wurden beim Unwetter Pflastersteine großflächig herausgerissen und durch die ganze Hauptstraße, bis hinunter zur Kocherbrücke gespült. Der gesamte Bereich wurde grundlegend saniert und 2018 mit einem kleinen Fest der Anwohner eingeweiht. Foto: Stadt Künzelsau

Die Hauptstraße in Künzelsau war beim Unwetter überflutet und wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. Viele Gebäude, darunter auch das Alte Rathaus mussten saniert werden. Foto_ Stadt Künzelsau

Die Hauptstraße in Künzelsau war beim Unwetter überflutet und wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. Viele Gebäude, darunter auch das Alte Rathaus mussten saniert werden. Foto: Stadt Künzelsau




Impfaktion für die Bevölkerung bei Ziehl-Abegg: 1.500 Dosen sollen am Sonntag, 30.Mai 2021 verimpft werden

Nachdem bei Ziehl-Abegg bereits rund 1.300 Mitarbeiter und Angehörige von Mitarbeitern mit dem Impstoff von Astra-Zeneca geimpft wurden, bietet das Unternehmen am Sonntag, 20. Mai 2021, Impftermine für die Bevölkerung an. 1.500 Impfdosen sind vorrätig und sollen verimpft werden.

„Jetzt geben wir bei der Corona-Bekämpfung richtig Gas“, sagt Peter Fenkl.

„Jetzt geben wir bei der Corona-Bekämpfung richtig Gas“, sagt Peter Fenkl, Vorstandsvorsitzender von Ziehl-Abegg. Der Motoren- und Ventilatorenhersteller Ziehl-Abegg engagiert sich schon seit mehr als einem Jahr bei der Bekämpfung der Pandemie. Immer angepasst an die jeweiligen Rahmenbedingungen: Sei es zuerst mit Masken fürs Gesundheitsamt, mit Gesichtsvisieren für Behörden und Arztpraxen aus den 3D-Druckern der Firma, mit CO2-Sensoren fürs Gesundheitsamt und für das Kreis-Impfzentrum, mit Ventilatoren zur Belüftung des Kreis-Impfzentrums in Öhringen – und mit sechs Personen, die über Wochen hinweg im Gesundheitsamt bei der Corona-Taskforce mitgearbeitet haben. Fenkl weiter: „Daher ist es logisch, dass sich Ziehl-Abegg schon seit Monaten mit dem Thema Impfen beschäftigt.“

Eigeninitiative des Unternehmens

„Wir sind kein Modellprojekt; wir haben aus eigener Kraft eine Möglichkeit gefunden, Menschen zu impfen.“, darauf legt Fenkl Wert. Da Betriebsärzte noch immer nicht impfen dürfen, hat das Unternehmen für einen Hausarzt die Möglichkeit geschaffen, in der Firma zu impfen.

1.500 Impfdosen stehen zur Verfügung

Jetzt stellt Ziehl-Abegg weitere 1.500 Impfdosen zur Impfung für die Bevölkerung zur Verfügung. Jeder kann sich am Sonntag, 30.05.2021 ab 10:00 auf dem Werksgelände von Ziehl-Abegg in Künzelsau impfen lassen.

Anmeldung über Web-Portal zwingend erforderlich – Impfung ab 18 Jahre möglich

Eine Anmeldung ist erforderlich, ohne Anmeldung kann nicht geimpft werden. Alle Informationen über die Anmeldung finden sich auf der Webseite https://www.ziehl-abegg.com/impfung. Die Anmeldung über das Terminvergabeportal ist ab Freitag, 28.05.2021, 06:00 Uhr möglich.

Termin für die Zweitimpfung: Samstag, 7. August 2021

Ziehl-Abegg weist darauf hin, dass die Anmeldung ausschließlich über diese Webseite erfolgen kann: „Eine telefonische Terminvergabe oder per E-Mail ist NICHT möglich. Die Mitarbeitenden von Ziehl-Abegg oder der impfenden Arztpraxis haben keinen Einfluss auf die automatisierte Terminvergabe. Es kann nur geimpft werden, wer über 18 Jahre alt ist. Die Zweitimpfung wird am Samstag, 7. August, zur selben Zeit wie die Erstimpfung in Künzelsau sein.“

 

 




FDP Hohenlohe für „mutige Aussenpolitik“

Die FDP Hohenlohe lädt am Dienstag, den 01. Juni 2021, 20 Uhr, zu einem Live-Videochat ein. „Mutig, prinzipientreu und verlässlich: Plädoyer für eine neue Außenpolitik“, lautet die Überschrift. „Die Welt ist im Umbruch und immer mehr erscheint es als sei Deutschland in der Rolle des Beobachters. Wie können wir Europa voranbringen? Welchen Leitlinien soll unsere Außenpolitik folgen? Wie sollten wir auf das Erstarken Chinas und Aggressionen Russlands reagieren?, lauten einige der Fragen, die Interessierte mit den FDP-Mitgliedern diskutieren können.

An dem Chat nehmen der Bundestagsabgeordnete Michael Link teil sowie der FDP-Bundestagskandidat Valentin Christian Abel.

Teilnehmen kann man durch klicken auf folgenden Link am Dienstag um 20 Uhr:

https://global.gotomeeting.com/join/222271725

 

 

 

 




RKI weiß es selbst nicht

Ein GSCHWÄTZ-Leser fragt in einem facebook-Kommentar, warum die sogenannte Bundesnotbremse fordert, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz unter 100 sein muß, damit die Bundesnotbremse außer Kraft tritt. Andererseits sagt die Bundesnotbremse aber auch, dass die Regelung in Kraft tritt, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.

Warum fordert das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das als Bundesnotbremse bekanntgeworden ist, einmal Tage und einmal Werktage?

Das RKI weiß es nicht

Der Leser ist in guter Gesellschaft, denn auf GSCHWÄTZ-Nachfrage teilt die Pressesprecherin des Robert-Koch-Instituts, um dessen Zahlen es geht, mit: „Das kann ich Ihnen nicht beantworten, da müsste man den Gesetzgeber bzw. BMG fragen.“

Das Gesetz ist vorsichtig wegen des Meldeverzugs an Sonn- und Feiertagen bei Städten und Gemeinden

Die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bringt Klarheit. Das Gesetz drückt die Vorsicht des Gesetzgebers aus, der in beiden Richtungen auf der sicheren Seite sein will: Wenn Maßnahmen in Kraft treten sollen, will man vermeiden, dass die Zahlen zu niedrig angegeben sind und die Maßnahmen zu spät greifen. Umgekehrt will man bei den Lockerungen sichergehen, dass die Inzidenz wirklich stabil unter 100 ist und nicht durch Meldeverzug am Wochenende nur fälschlich zu niedrig angegeben ist. Grund ist laut BMG der Meldeverzug an Sonn- und Feiertagen: „Die Unterscheidung zwischen Tagen und Werktagen bei der Zählung der für das Inkrafttreten bzw. das Außerkrafttreten der bundeseinheitlichen Maßnahmen maßgeblichen Zeiträume beruht auf der Tatsache, dass am Sonn- und Feiertagen in der Regel ein Meldeverzug zu verzeichnen ist, sodass die Zahlen niedriger ausfallen.“

Beim Außerkrafttreten von Maßnahmen gelten „Werktage“

Würde man den Sonntag, an dem oft niedrigere Fallzahlen an das RKI gemeldet werden, mit berücksichtigen, könnte eine zu optimistische Entscheidung getroffen werden, sagt das BMG: „Sonn- und Feiertage werden bei der Berechnung der für das Außerkrafttreten maßgeblichen 5 Tage nicht mitgerechnet, denn nur so lässt sich sicherstellen, dass eine Unterschreitung der Schwellenwerte der tatsächlichen Entwicklung entspricht.“

Beim Inkraftsetzen von Maßnahmen gelten dagegen „Tage“

Wegen der erfahrungsgemäß zu niedrigen Fallzahlen an Sonn-und Feiertagen wird das Inkraftsetzen der Notbremse von „Tagen“ und nicht „Werktagen“ abhängig gemacht, an denen die Inzidenz über 100 liegt: „Daher werden die Zahlen an Sonn- und Feiertagen in die Zählung der für das Inkrafttreten der Maßnahmen relevanten 3 Tage einbezogen – wenn die Inzidenz die Grenzwerte auch an Tagen überschreitet, an denen eher niedrigere Zahlen zu erwarten wären, dann kann man mit Sicherheit von einer stabilen Entwicklung ausgehen.“

Der Gesetzgeber hat mit der Unterscheidung zwischen „Tagen“ und „Werktagen“ offenbar die weiterhin fortbestehenden Defizite in der Datenerfassung und/oder Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut erkannt und mit der Wortwahl im Gesetzestext darauf reagiert.

Text: Matthias Lauterer

 

 




Zustimmung aus Hall und Hohenlohe für Weidel und Chrupalla

Der AfD Kreisverband Hohenlohe – Schwäbisch Hall zeigt sich erfreut über den deutlichen Ausgang des Mitgliedervotums. Das geht aus einer Pressemitteilung der AfD hervor.

„Mehr Demokratie geht nicht“

Weiter heißt es darin: „Mit 71 % wurden der sächsische Handwerksmeister Tino Chrupalla und die baden-württembergische Wirtschaftswissenschaftlerin Alice Weidel zu Spitzenkandidaten gewählt. Das Duo kann das Spektrum der Partei in Ost und West weitgehend abdecken, so die beiden Sprecher Anton Baron und Udo Stein und jetzt gelte es mit vereinter Kraft und vielen Sachthemen einen harten Wahlkampf zu führen.

AfD dementiert vehement Rechsruck

In den Medien werde kolportiert, dass die AfD mit diesem Ergebnis noch weiter nach rechts rückt ist, was von beiden jedoch vehement dementiert wird. Nicht die AfD rücke nach rechts, sondern CDU und FDP weit ins links-grüne Lager. Für liberal-konservative und patriotische Wähler bleibe deshalb nur die AfD als Alternative.

Am meisten freut sich der Kreisverband über die rege Teilnahme am Mitgliedervotum. Im Gegensatz zu anderen Parteien entscheidet hier nicht ein Bundesvorstand wie bei der CDU oder ein abgehobener Zwei-Personen-Alleingang wie bei den GRÜNEN, sondern allein die breite Mitgliederbasis. Mehr Demokratie geht nicht.

 

 

Kontakt

MdL Udo Stein, Sprecher        Tel. 0171-6990925

MdL Anton Baron, Sprecher    Tel. 0152-27285206

Martin Bürner, Beisitzer Presse Tel. 0160-9073423




Maßnahmen der Bundesnotbremse treten im Hohenlohekreis ab Freitag, 28. Mai 2021, außer Kraft

An diesem Mittwoch, 26. Mai 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) am fünften Werktag in Folge einen Inzidenzwert von unter 100 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Der erste Tag mit einer Inzidenz unter 100 war laut Veröffentlichung des RKI Donnerstag, der 20. Mai (76,3). Es folgten Freitag, 21. Mai (61,2), Samstag, 22. Mai (70,1), Dienstag, 25. Mai (77,2) sowie Mittwoch, 26. Mai (55,0).

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat diese Unterschreitung für fünf Werktage am heutigen Mittwoch, 26. Mai, offiziell bekanntgemacht.

Statt der Bundesnotbremse gelten ab Freitag, 28. Mai 2021 die Vorschriften der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg

Mit der amtlichen Bekanntmachung treten die im Rahmen der Bundesnotbremse für den Hohenlohekreis vorgegebenen Maßnahmen für den Wert über 100 am übernächsten Tag, also Freitag, den 28. Mai 2021, außer Kraft. Es gelten damit ab diesem Datum die Maßnahmen der CoronaVO des Landes für Inzidenzwerte über 50, aber unter 100.

Landrat Dr. Neth mahnt zur Vorsicht

„Wir alle hoffen und warten auf niedrige Inzidenzwerte und die damit verbundenen Öffnungsschritte. Bei aller Freude darüber, dass wohl bald wieder etwas mehr Normalität eintreten kann, dürfen wir aber nicht euphorisch werden und dabei unsere Vorsicht vergessen“, mahnt Landrat Dr. Matthias Neth. „Die Inzidenzwerte zeigen klar, dass es noch viele Infektionen gibt. Daher hoffe ich auch bei den ersten Öffnungsschritten auf umsichtiges Handeln, damit die Werte nicht wieder steigen.“

Übersicht der Regeln ab Freitag, 28. Mai 2021

Folgend eine Übersicht über die Regeln für beispielhafte Bereiche, die ab Freitag, 28. Mai, für den Hohenlohekreis gelten. Die komplette Übersicht finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf

Definition Genesene und vollständig geimpfte Personen:

Als Genesene/r gilt, wer asymptomatisch ist und eine SARS-CoV2-Infektion nachweisen kann (PCR-bestätigt), die mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

Als vollständig geimpfte Person gilt, wer asymptomatisch ist und einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19 nachweisen kann (z.B. durch ein ärztliches Attest oder den Impfausweis). Die letzte COVID‑19 ­­­– Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.

Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können, diese aber länger als 6 Monate zurückliegt, gelten bereits mit nur einer Impfung als vollständig geimpfte Person.

Kontaktbeschränkungen:

Im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 5 Personen treffen. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen (s.o.) werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Einzelhandel:

Ohne Testkonzept (s.u.) darf Click & Meet mit einer Beschränkung von einer/m Kund/in je 40 m²/Verkaufsfläche angeboten werden.

Mit Testkonzept (s.u.) ist keine Voranmeldung nötig und die Kundenzahl ist auf zwei Kund/innen je 40 m² begrenzt. In diesem Fall muss der/die Kund/in ein negatives Testergebnis eines anerkannten Tests (z.B. im Rahmen der Bürgertests), das nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. Der Betreiber muss die Kontaktdaten des/der Kund/in, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthalts, erheben.

Testkonzept:

Wird ein Testkonzept angewendet, so bedeutet dies, dass die Personen ein tagesaktuelles (nicht älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis eines anerkannten Tests nachweisen müssen. Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Vollständig Geimpfte sowie Genesene (s.o.) müssen keinen negativen Test vorlegen. Diese Ausnahmereglung gilt jedoch nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer SARS-CoV2-Infektion zeigen.

Lehrinstitutionen:

Erlaubt sind Veranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen, sowie Kurse an Volkshochschulen (innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen, nicht erlaubt sind jedoch Tanz- oder Sportkurse), Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler/innen erlaubt. Öffnen dürfen Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 Meter Mindestabstand ist einzuhalten), Musik-, Kunst und Jugendkunstschulen (bis 10 Schüler/innen, jedoch kein Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht), sowie Archive, Büchereien und Bibliotheken (eine Person je 20 m²).

Sport:

Erlaubt ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen
oder -stätten außen. Es dürfen bis zu 100 Zuschauer/innen im Freien stattfindende Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports besuchen.

Gastronomie (von 6 bis 21 Uhr):

Erlaubt ist in Innenräumen ein Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 Meter Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln.

Kultur und Freizeit:

Veranstaltungen bis 100 Personen außen erlaubt, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen dürfen öffnen (1 Person pro 20m²). Dazu auch Freizeiteinrichtungen außen (z.B. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleihe u.Ä.) bis 20 Personen sowie Außenbereiche von Schwimmbädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang (eine Person pro 20 m²).

Tourismus:

Touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze) erlaubt. Voraussetzung: Gäste müssen alle drei Tage einen offiziellen negativen Corona-Test vorlegen. Davon ausgenommen sind Genesene und vollständig Geimpfte mit entsprechendem Nachweis (s.o.)

Rechtlicher Hintergrund:

  • 28b im Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt bundesweit Schwellenwerte von 100, 150 bzw. 165 bei der kreisbezogenen 7-Tagesinzidenz fest, an deren Überschreiten bzw. Unterschreiten konkrete Rechtsfolgen im IfSG geknüpft sind. Maßgeblich sind immer die vom RKI veröffentlichten 7‑Tage‑Inzidenzwerte der Land‑/Stadtkreise, die auf der Basis der am Vortag durch das Landesgesundheitsamt übermittelten Fallzahlen veröffentlicht werden. Ergibt sich aus der Veröffentlichung der RKI-Werte am Tag der Veröffentlichung, dass diese den fünften Werktag in Folge den jeweiligen Schwellenwert unterschreiten, so ist dies unverzüglich an diesem Tag ortsüblich bekannt zu machen. Sonn- und Feiertage zählen bei der Ermittlung der fünf Tage nicht mit, sodass die Zählung nach dem Sonn-/Feiertag mit dem nächsten Werktag weiterläuft. Die Wirkung der Bundesnotbremse tritt dann am übernächsten Tag nach Bekanntmachung außer Kraft.

Quelle: Pressemeldung Landratsamt Hohenlohekreis