1

Maskenpflicht gilt auch bei einer Inzidenz von Null

Immer wieder fragen Bürger:innen bei einer sinkenden Inzidenz, wann denn die Maskenpflicht aufgehoben wird. Die Maskenpflicht gilt in Deutschland jedoch laut dem Infektionsschutzgesetz erst einmal unabhängig von der Inzidenz. Das heißt, auchb bei einer Inzidenz von Null gilt eine Maskenpflicht.

Wann die Maskenpflicht aufgehoben wird, ist ungewiss

Wann diese Maskenpflicht. die seit 29. März 2020 gilt, wieder aufgehoben wird, das wissen auch die Regierungen nicht so genau. Auf der Internetseite des Regierungspräsidium steht hierzu: „Das kann man heute noch nicht sagen und hängt von der weiteren Entwicklung ab. Die Landesregierung überprüft die getroffenen Maßnahmen permanent und entscheidet auf Grundlage des aktuellen Infektionsgeschehens.“

Schüler:innen tragen Maske im Klassenzimmer, im Biergarten ist sie am Tisch dagegen nicht nötig

Die Maskenpflicht gilt wie die AHA-Regeln als grundlegende Verordnung im Zuge der Pandemiebekämpfung. Dennoch gilt sie nicht überall. So müssen sie Bürger:innen sie etwa im Biergarten tragen, wenn sie aber am Platz sitzen, dürfen sie sie abnehmen. In den Klassenzimmern wiederum müssen die Schüler:innen die Masken permanent an ihren Plätzen und auch sonst tragen.

Inzidenz im Hohenlohekreis fällt weiter

Währenddessen fällt die Inzidenz im Hohenlohekreis weiter. Am 08. Juni 2021 (Stand: 16 Uhr*) wurde laut dem Landratsamt 1 neuer Corona-Fall gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit aktuell bei 14,2 pro 100.000 Einwohner (Meldung des RKI vom 09.06.2021). Für die Feststellung der Inzidenz gilt derzeit ausschließlich das Meldedatum durch das RKI.

Die Inzidenzwerte der letzten fünf Kalendertage:

Sa, 5. Juni: 30,2
So, 6. Juni: 25,7
Mo, 7. Juni: 24,9
Di, 8. Juni: 24,0
Mi, 9. Juni: 14,2

Dadurch fällt der Hohenlohekreis unter die magische 35er Inzidenzmarke. Folgende Öffnungsschritte sieht das Regierungspräsidium Stuttgart in diesem Fall vor:

  • Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
  • Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.
  • Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
  • Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig

 




Testpflicht im Einzelhandel fällt

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Dienstag, den 08. Juni 2021, offiziell festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis nun an fünf aufeinander folgenden Tagen unterhalb der magischen Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt. Damit tritt ab dem morgigen Mittwoch, 09. Juni, die nächste Stufe der Corona-Verordnung in Kraft, was weitere Lockerungen mit sich bringt.

Das bedeutet zum Beispiel, dass sich nun zehn Personen aus bis zu drei Haushalten treffen dürfen. Und für viele ganz wichtig: Die Testpflicht im Einzelhandel entfällt (https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf).

Neue Regelungen gelten dann auch für die weiterführenden Schulen – und zwar ab Donnerstag, den 10. Juni. Theoretisch könnten dann alle Schüler ab diesem Tag in voller Klassenstärke und unter Pandemiebedingungen – also getestet und mit Maske – in die Schule gehen.




Urlaubsfeeling in der Künzelsauer Innenstadt

In den nächsten Wochen laden Gastronomen, Vereine und Stadtverwaltung wieder zu verschiedenen Aktionen in die Künzelsauer Innenstadt ein, gibt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung bekannt. „Sommer in der Stadt“ laute das Motto, unter dem auch im vergangenen Jahr unter Corona-Bedingungen eine lockere und fröhliche Atmosphäre geboten wurde. Bereits am Donnerstag, den 10. Juni 2021, legt DJ Bott um 17 Uhr am Sandstrand des Restaurants Emma im Alten Bahnhof auf.

Weitere Veranstaltungen

Weitere Aktionen werden folgen und Urlaubsfeeling an wechselnden zentralen Plätzen in Künzelsau schaffen: Bereits am Donnerstag, den 17. Juni, tritt Michael Breitschopf ab 17 Uhr an der Alten Schmiede am Oberen Bach auf. Die letzte Veranstaltung ist am Freitag, den 17. September, mit Keep alive im Oxn. Liegestühle, Lounge-Möbel, Sandflächen und Pflanzen laden zum Verweilen ein. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Der Eintritt ist kostenfrei.

Zutritt und Hygieneregeln

Für die Gäste werden abgegrenzte Bereiche geschaffen, in die nur eintreten kann, wer eine der drei folgenden Bescheinigungen vorzeigen kann: einen Genesenen-Nachweis; einen Impf-Nachweis (die vollständige Impfung muss zwei Wochen zurückliegen) oder einen tagesaktuellen Corona-Test in Form eines Bürgertests aus einem Testzentrum oder einer Teststation (beispielsweise vom Corona-Schnelltest-Zentrum in der Stadthalle oder von der Schnelltest-Station beim Alten Rathaus in Künzelsau, die täglich von 9 bis 12 Uhr geöffnet ist). Selbsttests sind nicht gültig.

Maximal 100 Gäste

Für die Kontaktnachverfolgung wird den Besucher:innen die Nutzung der Luca-App empfohlen. Alternativ können die Kontaktdaten auf Anmeldezetteln erfasst werden. Maximal 100 Gäste pro Veranstaltung sind zulässig. Es gelten die allgemeinen und jeweils aktuellen Corona-Vorgaben und Hygiene-Vorschriften. Ein Mund-Nasen-Schutz in Form einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske ist im eingegrenzten Bereich zu tragen, sofern die Besucher nicht an ihrem Tisch sitzen.

Absage bei Regen

Bei Änderungen der Corona-Auflagen müssen Veranstaltungsabende unter Umständen auch kurzfristig abgesagt werden. Regnet es, können die Veranstaltungen leider nicht stattfinden. Aktuelle Informationen und alle weiteren Aktionen werden kommuniziert über die städtische Homepage www.kuenzelsau.de/sommerinderstadt und über Facebook „Künzelsau – meine Stadt“ und Instagram „kuenzelsau.meinestadt“.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau

Kein Unbekannter in Künzelsau: DJ Bott hat auch im letzten Sommer bei der Emma aufgelegt. Foto: Olivier Schniepp, Foto Linke GmbH

 

 




„Das ist einfach Irrsinn“

Getestet, geimpft oder genesen – Die drei heiligen Gs scheinen wie die neue Triade des Biergartenbesuchs. Wer keines dieser drei Privilegien vorweisen kann, für den gilt das, was Gruppen Heranwachsender vom Türsteher einer vollen Disco zu hören bekommen: „Du kommst hier nicht rein.“

„Jetzt trinken wir halt auf unserer Terrasse etwas“

Die Besucher des Ochsengartens in Forchtenberg gehen am Donnerstag, den 03. Juni 2021, relativ entspannt mit dieser Einschränkung um. „Wir wollten gerade in den Ochsengarten gehen, aber wir kommen nicht rein, weil wir weder getestet, noch vollständig geimpft sind“, erklärt Karin Appenzeller. Sie und ihr Mann Rainer sind gerade mit dem Rad unterwegs und nehmen die Abfuhr sportlich. „Jetzt radeln wir halt wieder heim und trinken auf unserer Terrasse etwas.“

„Wir machen das Beste daraus“

Auch Daniel Seegräber macht sich nichts daraus, dass ihm der Eintritt in den Biergarten verwehrt wird, weil er ungetestet ist. Er schnappt sich Freundin und Bier und macht es sich auf der anderen Straßenseite auf der Mauer vor dem Lokal bequem. „Wir sind zufällig vorbeigekommen und haben gesehen, dass man nur eintreten darf, wenn man getestet, geimpft oder genesen ist. Das sind wir alles nicht, also haben wir eben gesagt: ‚Dann machen wir to go und machen das  Beste daraus.‘“

„Das ist einfach Irrsinn“

Arndt Schwarzmannseder, Betreiber des Ochsengartens, erklärt: „Immer wieder kommen Leute, regen sich auf und gehen wieder, wenn sie von den Anforderungen erfahren, den Biergarten zu besuchen. Sie sagen dann, es sei einfach Irrsinn, nicht zwischen verschiedenen Konzepten zu differenzieren. Wir stellen dann natürlich auch klar, dass das nicht unsere Idee ist, sondern, dass das von der Regierung diktiert wird.“

„Die Testerei bricht uns das Genick“

Der Start nach dem monatelangen Lockdown sei ein wenig chaotisch gewesen, wie Schwarzmannseder erzählt: „Wir hatten zwei Tage Zeit, um zu öffnen. Vor sechs Monaten haben alle unsere Mitarbeiter gekündigt, alle haben jetzt andere Jobs. Wir finden unser Personal nicht mehr und müssen jetzt alles „neu machen“. Jetzt haben wir offen und verdienen doch kein Geld, weil die Testerei uns das Genick bricht. Wie gesagt, viele Leute gehen wieder, wenn sie testen müssen.“

Testzentrum vor dem Ochsengarten

Vasile Barb und Dorin Vioicu gehören nicht dazu. Die beiden jungen Männer ziehen es durch und führen vor dem Ochsengarten einen Schnelltest durch. Jedoch stellt Barb klar: „Diese Testerei finde ich auf jeden Fall richtig blöd.“ Ganz anders eingestellt  sind dazu Hermann und Sieglinde Schwab. Auch das Ehepaar führt einen Schnelltest durch, um den Biergarten zu besuchen. Hermann Schwab erklärt: „Es ist für uns üblich, dass wir uns testen – entweder Zuhause oder im Testzentrum. Inzwischen ist es Usus und kein Problem mehr und wir freuen uns jetzt echt darauf, mit unseren Freunden einen Kaffe zu trinken und ein schönes Geplauder zu haben.“ „Gschwätz!“, ergänzt seine Frau Sieglinde und Schwab berichtigt: „Gschwätz zu haben, natürlich, wir sind ja Schwaben!“ Für diejenigen, die keinen tagesaktuellen Test parat haben, gibt es übrigens vor dem Ochsengarten ein kleines „Testzentrum“, beziehungsweise die Möglichkeit, einen Selbsttest zu erwerben und ihn durchzuführen.

„Ich verstehe das Ganze einfach nicht“

Ginge es nach Schwarzmannseder, gäbe es bessere Möglichkeiten, den politischen Anforderungen gerecht zu werden. Der Gastronom ist enttäuscht. „Warum betrachten Politik und Stadt die einzelnen Fälle nicht individuell? Wir haben so einen großen Biergarten, ich könnte die Tische auch mit zehn Metern Abstand platzieren. Das wäre locker möglich. Ich verstehe das Ganze einfach nicht. Ich kann ohne Test in den Schuhladen – in einen geschlossenen Raum – gehen und hier im Biergarten, draußen unter freiem Himmel, wo eigentlich erwiesen ist, dass keine Ansteckungen möglich sind, ist es verboten. Das ist dramatisch. Wir fühlen uns einfach verlassen.“ „Verlassen und verarscht“, ergänzt seine Frau Sabrina.

Text: Priscilla Dekorsi

Moderation: GSCHWÄTZ-Praktikantin Cora-Lee Pusker

Keine leichte Zeit für Gastronomen: die Betreiber des Ochsengartens, Sabrina und Arndt Schwarzmannseder. Foto: GSCHWÄTZ

Der Ochsengarten in Forchtenberg. Foto: GSCHWÄTZ

Ziemlich bezeichnend – das Wahrzeichen des Ochsengartens trägt Mundschutz. Foto: GSCHWÄTZ

Neuerdings sind die Anforderungen für Gastronomiebesuche hoch: Man muss einen Nachweis über eines der drei „G“ – getestet, geimpft, oder genesen – erbringen. Foto: GSCHWÄTZ

Auch die Öffnungszeiten sind eingeschränkt. Foto: GSCHWÄTZ

Selbst fürs Mitnehmen von Speisen und Getränken macht die Politik strenge Vorschriften. Foto: GSCHWÄTZ

Auf alles vorbereitet: Wer keinen Test hat, kann im Ochsengarten einen erwerben. Foto: GSCHWÄTZ

Yana Rupp (links) und Valeria Lopez sind „das leckere Essen und die netten Leute“ den Test wert. Foto: GSCHWÄTZ

Matthias Eheim (links), Janine Köhler und Martines Meißner ertesten sich den Eintritt in den Ochsengarten. Foto: GSCHWÄTZ   

Sieglinde und Hermann Schwab haben Verständnis für das Test-Prozedere. Foto: GSCHWÄTZ

Prost! Regina Wieland (links), Siegfried und Renate Janda haben dank Impfausweis ein schattiges Plätzchen im Biergarten gefunden. Foto: GSCHWÄTZ

Dorin Vioicu (links) und Vasile Barb haben die Nase voll von der Testerei. Foto: GSCHWÄTZ




GEMÜ sucht 130 Ferienjobber

In der Zeit zwischen Juni und September 2021 bietet GEMÜ an seinen Standorten in Ingelfingen-Criesbach und im Gewerbepark Hohenlohe (Kupferzell) Ferienjobbern die Möglichkeit, im Rahmen eines Ferienjobs eigenes Geld zu verdienen und gleichzeitig das Unternehmen von innen kennenzulernen. Laut der Pressemitteilung biete sich so auch die Möglichkeit, erste Kontakte für eine spätere Ausbildung oder ein Duales Studium zu knüpfen.

Aushilfe in der Urlaubssaison

Die Ferienjobber unterstützen das Stammpersonal in der nun bald beginnenden Urlaubssaison und werden bevorzugt in den Bereichen Produktion und Logistik eingesetzt. Interessierte sollten idealerweise mindestens 18 Jahre alt sein, da im Schichtbetrieb gearbeitet wird. Aber auch 16- und 17-Jährige können einen Ferienjob bekommen.

Kontakt

Bewerbungen sind ab sofort per E-Mail an ferienjob@gemue.de, unter Telefon 07940/123 8365 oder über die Karriereseiten unter www.gemu-group.com/karriere möglich.

Quelle: Pressemitteilung von GEMÜ

GEMÜ wurde als Top-Arbeitgeber 2021 ausgezeichnet. Foto: GEMÜ

 

 




Pandemie, welche Pandemie?

Monatelang saßen (und sitzen immernoch, etwa die Schüler:innen der weiterführenden Schulen, die erstmal nur in den Wechselunterricht dürfen und diese Woche teilweise daher noch zu Hause sind) Grundschüler:innen zu Hause im homeschooling mit teilweise nicht mal einer Stunde Videounterricht am Tag, kommen nun zurück in die Klassenzimmer und starten teilweise direkt mit Tests und Klassenarbeiten über Dinge, die sie sich teilweise zu Hause aneignen mussten. Das geht gar nicht. Warum nicht?

Das geht gar nicht. Warum nicht?

Nun, zum einen mussten sich Schüler:innen in der dritten Corona-Homeschooling-Welle, teilweise Dinge autark zu Hause erarbeiten. Denn nicht jedes Elternteil hat die Möglichkeit, home office über Monate zu machen, sondern es soll Eltern eben, die müssen irgendwo hinfahren zum Arbeiten, während ihre Kinder zu Hause alleine homeschooling machen. Es war auch politisch immer viel in den Medien die Rede davon, dass solche Familien benachteiligt sind, die in diesen nun 1,5 Jahren ihren Kindern kein adäquates Lernumfeld zu Hause bieten können, weil sie schlichtweg keine Wahl haben. Manche Kinder haben zu Hause nicht mal ein eigenes Zimmer, um in Ruhe lernen zu können.

Das Kultusministerium reduzierte zwar die Anzahl der Arbeiten, tut aber weiterhin so, als ob man nach dem Zuhauseunterricht einfach nahtlos weitermachen könnte

Zum anderen gab es, auch wenn es das baden-württembergische Kultusministerium ein wenig anders sieht, vor allem an den Grundschulen teilweise keinen adäquaten Videounterricht, den man mit dem qualitativen und quantitativen Lernen im Klassenzimmer annäherend gleichsetzen kann. Wer Glück hatte, der hatte jeden Tag ein oder zwei Stunden digitalen Unterricht als Grundschüler:in. Wer Pech hatte, gar keinen. Und da sind wir auch schon beim nächsten Punkt. Jeder Landkreis, jede Schule, jeder Lehrer:in hat hier sein eigenes Süppchen gekocht. Wenn man sich jetzt nicht fragt, ob der deutsche Föderalismus abgeschafft gehört, wann dann?

Jede Schule, jeder Lehrer:innen hat im digitalen Unterricht sein eigenes Süppchen gekocht

Unterschiedlicher vorbereitet könnten die Schüler:innen nicht in die Klassenzimmern gehen. Und da braucht man kein Pädagoge zu sein, sondern da reicht einfacher Menschenverstand, um nach 1,5 Pandemiejahren zu sagen: Lasst uns die Schüler:innen doch erst einmal wieder freundlich und fröhlich willkommen heißen, lasst Sie uns mit Wiederholungen erst einmal abholen an ihrem Wissensstand, lasst uns erst einmal mit ihnen über Corona und die teils schwere Zeit sprechen. Das wäre jetzt wichtig und richtig. Aber es gibt manche Lehrer:innen, diehaben schon jetzt den Klassenarbeitsplan für die nächsten zwei Monate fertig zusammengezimmert. Nicht nur in den Hauptfächern, sondern selbstverständlich auch in allen Blümchenfächern, allen voran Religion. Alles andere scheint erstmal zweitrangig.

Schützt endlich die Schüler:innen

Mit dem Fingerzeig zum Kultusministerium heißt es dann: „Ja, aber wir müssen doch noch mindestens eine Arbeit pro Fach schreiben, bevor das Schuljahr endet.“ Sagen wir einmal so: Es muss in Deutschland eigentlich Unterricht im Klassenzimmer erfolgen, zu Hause unterrichten war verboten. Das hat man durch die Coronapandemie über den Haufen geworfen – wie so vieles mehr. Da kann man jetzt, wo es wieder auf Kosten der Schüler:innen geht, doch auch auf die Coronapandemie verweisen und zum Kultusministerium sagen: Das geht so nicht. Das können wir unseren Schüler:innen nicht zumuten. Lasst sie erstmal wieder ankommen.

Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann

 




Inzidenz fällt rasant

Die Inzidenz im Hohenlohekreis ist am Wochenende stark gefallen.

Laut der Internetseite des Landratsamtes des Hohenlohekreises wurden am 05. Juni 2021 (Stand: 16 Uhr*) 3 neue Corona-Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit aktuell bei 25,7 pro 100.000 Einwohner (Meldung des RKI vom 06.06.2021). Für die Feststellung der Inzidenz gilt derzeit ausschließlich das Meldedatum durch das RKI.

Die Inzidenzwerte der letzten fünf Kalendertage:
Mi, 2. Juni: 56,8
Do, 3. Juni: 52,4
Fr, 4. Juni: 47,9
Sa, 5. Juni: 30,2
So, 6. Juni: 25,7

Damit könnten noch diese Woche neue Freiheiten auf die Bürger:innen warten. Ab einer Inzidenz von unter 50 öffnet unter anderem der Einzelhandel weiter und die Testpflicht entfällt hier.




Anmeldung erbeten

Am Dienstag, den 15. Juni 2021, findet um 18 Uhr eine Sitzung des Künzelsauer Gemeinderates statt, zu der die Bevölkerung eingeladen ist. Sie findet im großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Nach Eröffnung und Begrüßung werden Vergaben an Architektenleistungen und Ingenieurleistungen für die Sporthalle am Kocher sowie der Tief- und Straßenbauarbeiten beim Neubau der Wasserleitung in Ohrenbach bekannt gegeben. Außerdem wird ein integriertes Quartierskonzept zur kommunalen Wärmenetzplanung vorgestellt.

Derzeit sind nur vier Besucher möglich. Diese können ausschließlich auf der Empore Platz nehmen, müssen eine Schutzmaske tragen sowie die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einhalten. Die Unterlagen für diese Gemeinderatssitzung sind nun online abrufbar.

Interessenten an der Gemeinderatssitzung melden sich unter Telefon 07940/129 101 oder per E-Mail bei sibylle.fuenfer@kuenzelsau.de an.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau




Kind von Auto erfasst

Am Donnerstag, den 03. Juni 2021, wurde in Öhringen ein Kind von einem Auto angefahren und verletzt. Gegen 13.30 Uhr fuhr ein 59-Jähriger mit seinem Auto auf der Rendelstraße. Er fuhr an einem parkenden Auto vorbei, hinter dem die Neunjährige die Fahrbahn überquerte.

Der Autofahrer konnte nicht rechtzeitig abbremsen und erfasste das Mädchen. Die Neunjährige wurde leichtverletzt mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus gefahren.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Betrunkener verursachte Verkehrsunfall und floh

Am Donnerstag, den 03. Juni 2021, gegen 13.30 Uhr, touchierte ein 47-jähriger Mann beim Ausparken mit seinem Toyota einen in der Öhringer Straße in Forchtenberg geparkten Ford. Anstatt den Unfall zu klären, bei dem rund 1500 Euro Sachschaden entstanden, fuhr er einfach davon.

Im Rahmen der Fahndung wurde der Mann in seiner Wohnung gefunden. Dabei fiel den Beamten auf, dass er unter deutlichem Alkoholeinfluss stand. Ein Alkoholtest bestätigte mehr als 2,1 Promille bei ihm. Daraufhin ging es für den 47-Jährigen in Begleitung der Polizei zur Blutentnahme in eine Klinik. Der Führerschein des Mannes wurde beschlagnahmt.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn