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Täter soll unter Verfolgungswahn gelitten haben

Bei einem Amoklauf in Würzburg am 25. Juni 2021 sind drei Frauen gestorben, mindestens eine Person schwebt laut dem ZDF derzeit noch in Lebensgefahr (27. Juni 2021, 07 Uhr). Mindestens 9 weitere Personen wurden laut Medienberichten verletzt. Das Motiv ist bislang noch unklar. Laut dem Bayrischen Rundfunk (BR) soll der Täter jedoch psychisch sehr instabil gewesen sein und unter Verfolgungswahn gelitten haben. Mit Terroristen soll er aber nichts zu tun gehabt haben.

Eine derartige Zivilcourage der Bevölkerung sei nicht selbstverständlich

Mehrere Menschen, so zeigen es auch die privat gedrehten Videos, haben versucht, den Mann mit dem Messer aufzuhalten. Dass das nicht alltäglich ist, darüber hat der BR berichtet. Die Würzburgerin Liselotte Fischer sei in der Nähe des Tatorts gewesen, als der Täter, ein 24-jähriger Somalier, wahllos mit einem Messer zustach. Dass sich viele Passanten dem Täter entgegenstellten und ihn in Schach hielten, sei nicht alltäglich, so Fischer: „Ich hab es bewundert, dass so viele Leute (…) Zivilcourage bewiesen haben. Auch die Einsatzkräfte … man hat sich dann doch schnell sicher gefühlt. Aber man ist halt doch betroffen.“

Ausländerbeirat hat Angst vor pauschalen Anschuldigungen

Derweil sorgt sich der Ausländerbeirat Würzburg laut einem Bericht des BR, dass nun pauschal Ausländer und Flüchtlinge unter den Verdacht derartiger Straftaten fallen: Der Vorsitzende des Beirats, Antonino Pecoraro, erklärte: „Unsere gemeinsame Herausforderung ist nun, zu verhindern, dass diese Mordtat in pauschale Anschuldigungen umschlägt, und das Geschehen von zuwanderungsfeindlichen Kräften politisch instrumentalisiert wird.“ In diesem Zusammenhang betonte Pecoraro, es seien ja vor allem auch Menschen mit Migrationshintergrund gewesen, die versuchten, „den Täter aufzuhalten und dabei Leib und Leben riskierten.“

 




Amoklauf in Würzburg

Das Video zeigt, wie mehrere Menschen in Würzburg einen anderen Menschen verfolgen. Die Polizei kommt ebenfalls hinzu.

Derzeit steht noch nicht fest, ob die Inhalte des Videos in Verbindung stehen mit dem Amokläufer vom 25. Juni 2021, der mehrere Menschen getötet sowie verletzt hat. GSCHWÄTZ – Das Magazin | www.gschwaetz.de | Wir lieben unser Ländle




Aspirin gefährlicher als die Corona-Impfung?

Den Markennamen Aspirin kennt jeder und nahezu jeder wird schon eines der Acetylsalicylsäurehaltigen Medikamente, die es unter den verschiedensten Namen gibt, schon einmal eingenommen haben. Es ist ein bewährtes Medikament, einfach einzunehmen und wird von der Industrie intensiv beworben. Außerdem ist es rezeptfrei erhältlich, trotz der Marketinganstrengungen der Industrie sehr billig und hilft gegen viele Zipperlein: Man nimmt es gerne bei Kopf- und Gliederschmerzen unterschiedlichster Herkunft oder bei leichten fiebrigen Erkrankungen. Die Industrie empfiehlt es unter ärztlicher Kontrolle auch als Blutverdünner zur Vorbeugung von Herzinfarkten. Und der Wirkstoff wird zwar inzwischen in großen Mengen industriell hergestellt, kommt aber ursprünglich aus der Natur: schon früh kauten Menschen Weidenrinde gegen Schmerzen.

Beliebtes Medikament mit einer langen Liste von Nebenwirkungen

Wenn man sich allerdings die Liste der Nebenwirkungen von ASS-Medikamenten, die im Beipackzettel gelistet sind, genauer anschaut, kann einem Angst und Bange werden, dort steht:

Häufig: 

  • Magen-Darm-Beschwerden wie Sodbrennen, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen.

Gelegentlich

  • Überempfindlichkeitsreaktionen wie Hautreaktionen.

Selten

  • schwerwiegende Blutungen wie z.B. Hirnblutungen, besonders bei Patienten mit nicht eingestelltem Bluthochdruck und/oder gleichzeitiger Behandlung mit blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln (Antikoagulantien), die in Einzelfällen möglicherweise lebensbedrohlich sein können.
  • Magen-Darmblutungen, die sehr selten zu einer Eisenmangelanämie führen können. Bei Auftreten von schwarzem Stuhl oder blutigem Erbrechen, Zeichen einer schweren Magenblutung, müssen Sie sofort den Arzt benachrichtigen.
  • Magen-Darmgeschwüre, die sehr selten zu einem Durchbruch führen können.
  • Überempfindlichkeitsreaktionen der Atemwege, des Magen-Darm-Bereichs und des Herz-Kreislauf-Systems, vor allem bei Asthmatikern. Folgende Krankheitsmerkmale können auftreten: z. B. Blutdruckabfall, Anfälle von Atemnot, Entzündungen der Nasenschleimhaut, verstopfte Nase, allergischer Schock, Schwellungen von Gesicht, Zunge und Kehlkopf (Quincke-Ödem).
  • Überempfindlichkeitsreaktionen wie schwere Hautreaktionen (bis hin zu schweren fieberhaft verlaufenden Hautausschlägen mit Schleimhautbeteiligung [Erythema exsudativum multiforme]).
  • Magen-Darm-Entzündungen.

Sehr selten

  • Erhöhungen der Leberwerte.

Kaum jemand ist sich bewußt, was das genau bedeutet, so sehr wird dieser  Medikamentengruppe vertraut. Dabei bedeutet

Sehr häufig: mehr als 1 Behandelter von 10
Häufig: 1 bis 10 Behandelte von 100
Gelegentlich: 1 bis 10 Behandelte von 1.000
Selten: 1 bis 10 Behandelte von 10.000
Sehr selten: weniger als 1 Behandelter von 10.000

Also erleiden bei längerer Einnahme von ASS-Medikamenten 1 bis 10 Behandelte von 10.000 schwerwiegende Blutungen wie zum Beispiel Hirnblutungen, Magen-Darmgeschwüre, Magen-Darm-Entzündungen oder einen allergischen Schock. Alles das sind schwerwiegende gesundheitliche Ereignisse, die eine ärztliche Behandlung unumgänglich machen und die ohne ärztliche Behandlung sogar zum Tod führen können.

Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts zu den COVID-19-Impfstoffen

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat am 10. Juni 2021 seinen aktuellen Sicherheitsbericht zu den COVID-19-Impfstoffen vorgestellt. Der Bericht bezieht sich auf 50.541.084 Impfungen mit den bekannten Covid-19-Impfstoffen, die bis zum 31.05.2021 durchgeführt wurden. Über 50 Millionen – das ist für Statistiker eine sehr große Stichprobe, aus der sich hochsignifikante Schlüsse ziehen lassen. Laut PEI wurden rund 79.000 Meldungen über unerwünschte Reaktionen erfasst, also betrug die Melderate 1,6 pro 1.000 Impfdosen – das sind 0,16 Prozent und entspricht der Klassifizierung „Gelegentlich“. In 8.134 Verdachtsfällen wurden schwerwiegende unerwünschte Reaktionen gemeldet. „Als schwerwiegende Reaktionen gelten solche, bei denen die Personen im Krankenhaus behandelt werden oder Reaktionen, die als medizinisch bedeutsam eingeordnet wurden“. Das sind etwa 0,2 pro 1.000 Impfdosen, entsprechend 0,02 Prozent, was im Beipackzettel der Klasse „Selten“ entspricht.

Zahlen enthalten auch Verdachtsfälle von Nebenwirkungen

Die Zahlen, die das PEI veröffentlicht, sind eher vorsichtig: In diesen Zahlen enthalten sind neben anerkannten Nebenwirkungen und Komplikationen, die sich auf die Impfung kausal zurückführen lassen auch Verdachtsfälle von Nebenwirkungen enthalten, also Meldungen, bei denen noch geprüft wird, ob ein Zusammenhang zwischen Symptom und Impfung besteht.
Als schwerwiegendste Komplikationen bezeichnet das PEI diverse Thrombosen und neuerdings Myokarditis oder Perimyokarditis, das sind Entzündungen im Bereich des Herzmuskels. Über die Symptome dieser Komplikationen wird inzwischen im Vorfeld der Impfung aufgeklärt. Die Behandlung beider Krankheitsbilder ist, sofern der Patient seinen Körper beobachtet und frühzeitig einen Arzt aufsucht, sehr gut möglich – ähnlich wie die „seltenen“ Nebenwirkungen der ASS-Medikamente.

Todesfälle nach der Impfung

Gerne werden Todesfälle nach der Impfung hauptsächlich von Impfgegnern in die Diskussion geworfen. Diese Zahl ist äußerst sensibel, das PEI schreibt dazu: „Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden 873 Todesfälle (0,0024 % der geimpften Personen) in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung bei Personen im Alter von 24 bis 102 Jahren gemeldet. Der Median des Alters betrug 81 Jahre, das mittlere Alter 77 Jahre. (…) Bei der überwiegenden Mehrzahl der verstorbenen Personen bestanden multiple Vorerkrankungen, wie z. B. Karzinome, Niereninsuffizienz, Herzerkrankungen und arteriosklerotische Veränderungen, die vermutlich todesursächlich waren. Ein jüngerer Patient verstarb (…) vermutlich an den Folgen seines Drogenkonsums“. Laut dieser Aussage war also die Hälfte der Verstorbenen 81 Jahre alt oder älter.

Eine Frage, die das PEI in diesem Bericht nicht stellt und daher auch nicht beantwortet, ist die Frage, mit wievielen Todesfällen man ohne Impfung im betrachteten Zeitraum und mit der Altersstruktur der Verstorbenen hätte rechnen müssen. Diese Zahl wäre bei einer Stichprobe von 50 Millionen Impfungen eine interessante Aussage, die der zu beobachtenden Panikmache möglicherweise die Grundlage nehmen könnte.

Unterschied zwischen persönlichem Schicksal und statistischen Daten

Es besteht selbstverständlich ein Unterschied zwischen den hier dargestellten trockenen statistischen Daten und dem Leid der von den Nebenwirkungen der Impfung betroffenen Personen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, einen schweren Schaden davonzutragen, gering ist – für einen betroffenen Menschen und seine Angehörigen bedeutet das einen Einschnitt in ihr bisheriges Leben. Und dass eseinzelne Fälle gibt, ist bekannt.

Keine Panikmache und keine Verharmlosung

Dieser Beitrag mit seiner reißerischen Überschrift soll weder Angst vor der Einnahme von ASS-Medikamenten schüren noch soll er die vorhandenen Nebenwirkungen der COVID-19-Impfung verharmlosen. Er soll vielmehr verdeutlichen, wie leicht sich Zahlen zu Ungeheuern entwickeln können, wenn man sie aus dem Kontext gerissen interpretiert. Und man kann im „real-life“ nicht wirklich entscheiden, ob jetzt ASS oder die Impfung gefährlicher sind: Die allermeisten Menschen werden die genannten Nebenwirkungen nämlich niemals bemerken.

Der komplette Sicherheitsbericht des PEI ist 35 Seiten lang, er enthält auch Daten darüber, wie die Nebenwirkungen auf die verschiedenen Impfstoffe verteilt sind und kann hier auf den Seiten des PEI heruntergeladen werden.

Text: Matthias Lauterer

 

 




„Spendenbescheinigungen können wir derzeit leider noch nicht ausstellen“

Am 10. Juni 2021 berichtete GSCHWÄTZ  über das Schicksal von Ramona Klüglein, deren Leidensgeschichte von einer „Stiftung Corona-Ausschuss“ veröffentlicht wurde. Dieses Thema wurde auf unseren facebook-Seiten oft kommentiert. Bestürzend, dass sich kaum ein Beitrag mit dem Schicksal der jungen Frau befaßt, besonders auffallend ist der emotionslose Kommentar ausgerechnet des Kreistagsmitglieds Thomas Schmidt (AfD), dem das Leiden von Ramona Klüglein nur den Kommentar

und den Vergleich mit einem Schaf entlockt – der Beitrag beschreibt das Leid eines jungen Menschen.

Andere Kommentare drehen sich um die Quelle des Beitrags, ein Video, das wie gesagt von einer „Stiftung Corona-Ausschuss“ stammt:

Auch wenn der Beitrag als Beispiel dafür stehen sollte, dass es vereinzelt auch zu schweren Impfschäden kommt, die das weitere Leben eines Menschen beeinflussen, haben wir über die Urheber des Videos recherchiert.

Recherche führt nach Berlin

Die Recherche über die sogenannte „Stiftung Corona-Ausschuss“ beginnt auf der Homepage der Organisation. Die Internetadresse der „Stiftung Corona-Ausschuss“ enthält das Wort „Stiftung“ nicht. Ebensowenig nennt die Anbieterkennzeichnung im Impressum der Webseite das Wort Stiftung. Es ist immer nur die Bezeichnung „Corona-Ausschuss“ genannt – nie das Wort Stiftung. Nur im Metatext der Webseite, der auch in Suchmaschinen angezeigt wird, ist von einer Stiftung die Rede.

Suchergebnis nach Corona-Ausschuss

Im Impressum wird eine Postadresse genannt, die Adresse einer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Wenn die Stiftung also ihren Sitz in Berlin hat, sollte sie im Stiftungsregister, das von der Berliner Stiftungsaufsicht geführt wird und das im Netz zum Download bereitsteht, aufgelistet  sein. In diesem Register ist die Stiftung allerdings nicht zu finden. Ein Anruf bei der Stiftungsaufsicht ergibt, dass die Stiftung Corona-Ausschuss dort durchaus amtsbekannt ist, aber „wenn sie bei uns nicht eingetragen ist, dann ist sie keine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin“, so die offizielle Stellungnahme der Stiftungsaufsicht, die schon fast wie ein Textbaustein klingt.

Keine „rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts“

Neben der „rechtsfähigen Stiftung des Bürgerlichen Rechts“ wäre auch eine treuhänderische Stiftung, die nicht selbst Rechtsgeschäfte vornehmen kann, denkbar. Dazu bräuchte die Stiftung einen Treuhänder, beispielsweise einen Rechtsanwalt. Derartige Stiftungen unterliegen nicht der amtlichen Aufsicht und haben für die Stifter den Vorteil, dass sie unkomplizierter einzurichten und aufzulösen sind und weniger Restriktionen bei der Geldanlage bestehen. Im Falle einer derartigen Gestaltung sollte man aber annehmen, dass das Impressum einen Treuhänder klar benennt – denn dieser wäre in ja in allen rechtlichen oder finanziellen Angelegenheiten der Ansprechpartner.

Gar keine wirkliche Stiftung im rechtlichen Sinne?

Über die genaue Rechtsform des Ausschusses oder ob die unter derselben Postadresse ebenfalls erreichbare Anwaltskanzlei als Treuhänder einer eventuell existierenden Stiftung fungiert, ist auf der Webseite des Corona-Ausschusses nichts zu lesen. Auch über die Identität der eventuellen Stifter ist dort nichts zu finden. Der Stiftungszweck ist sehr blumig und wenig konkret beschrieben. Der Verdacht, dass gar keine Stiftung im rechtlichen Sinne vorliegt, kann also bisher nicht ausgeräumt werden.

Ein Spendenkonto ist immerhin vorhanden

Das Spendenkonto ist ein Treuhandkonto bei einem Rechtsanwalt, Dr. Reiner Füllmich, von dem noch zu reden sein wird. Der Vermerk „Spendenbescheinigungen können wir derzeit leider noch nicht ausstellen“ ist ein weiteres Indiz dafür, dass es sich bei dem sogenannten „Corona-Ausschuss“ nicht um eine juristische Person handelt. Eine reine Spendenbescheinigung kann nämlich prinzipiell jede juristische Person ausstellen – eine andere Frage ist, ob eine solche Bescheinigung steuermindernd geltend gemacht werden kann.

Enge Verbindung weniger Personen

Die enge Verbindung einer unter der Postadresse des Ausschusses auch erreichbaren Anwaltskanzlei (deren Name auf der Corona-Ausschuss-Webseite übrigens nicht genannt wird) und dem Corona-Ausschuss ist allerdings unschwer festzustellen: So sind zwei der vier Anwälte, die die sogenannten Ausschusssitzungen leiten, gleichzeitig als Rechtsanwälte der Kanzlei genannt: Antonia Fischer und Dr. Justus P. Hoffmann sind Rechtsanwälte bei der Kanzlei www.hafenanwaelte.de.

Schillernde Gestalten in der Querdenker-Szene

Die beiden anderen genannten „Sitzungsleiter“ sind ebenfalls Rechtsanwälte: Viviane Fischer, sie ist die Schwester von Antonia Fischer, und Dr. Reiner Füllmich, beides schillernde Gestalten in der Querdenker-Szene.

„Die Hutmacherin“ …

Viviane Fischer war in der Fashion-Szene unter dem Namen Rike Feuerstein eine anerkannte Größe, wenn es um stylische Hüte ging –  ihr Spitzname, der oft im Internet zu finden ist, wenn über das Querdenkerumfeld berichtet wird, ist daher auch „die Hutmacherin„. Einige ihrer Kreationen, die inzwischen allerdings eher dem Mainstream zuzurechnen sind, sind bei den Ausschusssitzungen im Hintergrund zu sehen. Offenbar finden die Sitzungen in ihrem Showroom statt. Sie steht im Impressum der Webseite www.2020news.de, die offenbar das Sprachrohr großer Teile der Corona-Leugner und Impfgegner, aber auch politischer Aktivisten ist. Diese Seite verbreitet auch an markanter Stelle die Vidos des Corona-Ausschusses. Zwischenzeitlich war sie an der – möglicherweise demonstrativen – Gründung einer Partei in einem bekannten Club in Berlin beteiligt, die von der Polizei wegen Verstoß gegen die Corona-Bestimmungen beendet wurde. Heute ist sie prominentes Mitglied der Partei „Die Basis“, die sich stark aus der Querdenker-Bewegung speist.

Zweimal Viviane Fischer. Bildzitate: links auf den Seiten www.corona-ausschuss.de, rechts von www.diebasis-berlin.de.

… und der „Sammelklagen-Anwalt“

Dr. Reiner Füllmich wurde szenebekannt, als er Mandanten für eine Sammelklage, die er in den USA gegen Prof. Drosten führen wollte, eingeworben hat. 800 Euro sollten die Mandanten vorab überweisen, zuzüglich Mehrwertsteuer, nicht rückzahlbar. Quellen sprechen von Einnahmen von deutlich über 1 Million Euro – also müssen deutlich über 1.000 Menschen den geforderten Betrag bezahlt haben. Über die Existenz oder gar den Erfolg dieser Sammelklage ist bisher nichts bekannt.
Wo ist hier die Verbindung zur Anwaltskanzlei von Antonia Fischer?

Bekanntgewordene Rechnungen für die Einzahler in die „Sammelklage“ wurden nicht von der Kanzlei Dr. Reiner Füllmichs, sondern von einem Rechtsanwalt Marcel Templin aus Berlin erstellt. Für die Teilnehmer an der Sammelklage wird es interessant sein, dass der Rechnungssteller nicht identisch mit dem Leistungserbringer Dr. Reiner Füllmich ist – ein Vorsteuerabzug dürfte damit nicht möglich sein.  Jener Anwalt Marcel Templin wird im Juni 2021 als Mitglied der Kanzlei von Antonia Fischer gelistet. So schließt sich also der Kreis.

Ein sehr kleiner Kreis

Es ist allerdings ein sehr kleiner Kreis, der sich hier schließt. Es sind nur einige wenige Personen, die diesen „Corona-Ausschuss“ betreiben. Und diese wenigen Personen verwalten in intensiver Zusammenarbeit eine nennenswerte Geldsumme.

Anschein der überstaatlichen Legitimation

Dieser sehr kleine Kreis geht offenbar von einer überstaatlichen Legitimation seiner Arbeit aus. Auf der Seite www.volksverpetzer.de, die sich unter anderem mit Recherchen im Querdenker-Umfeld befaßt, ist ein Newsletter von Dr. Reiner Füllmich zitiert: „Inzwischen fordern immer mehr Menschen, nicht lediglich Juristen – zu Recht – abgesehen von einem sofortigen Ende der tödlichen Maßnahmen, außerdem eine juristische Aufarbeitung durch ein wirklich unabhängiges internationales Gericht entsprechend den Vorgaben der Nürnberger Prozesse.“ Dieser Newsletter ist im Newsletter-Archiv von Füllmichs Homepage nicht zu finden, offenbar sind dort keine neueren Newsletter mehr veröffentlicht. Mit dem Verweis auf die Nürnberger Prozesse unterstellt Füllmich die Existenz eines Unrechtsregimes, dessen Mitglieder und Hilfsperonen wie Prof. Drosten er einem überstaatlichen Tribunal vorführen will. Damit hat er de facto den Boden des Grundgesetzes verlassen. Die Eidesformel, die er vor der Rechtsanwaltskammer geschworen hat, beginnt mit „Ich schwöre (…), die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren“.

Marketing-Instrument im Querdenker-Umfeld

Dr. Reiner Füllmich. Video-Screenshot

Auf der einen Seite vermittelt Füllmich in seinen Videos das Bild des seriösen Rechtsanwalts, gerne im klassischen Tweed-Jackett, der Menschen für sich gewinnen will. Schließlich ist der Corona-Ausschuss nicht zuletzt auch ein Marketing-Instrument des Querdenker-Umfelds, mit dem Menschen angeworben werden sollen.

Wenn man tiefer liest, gerät man in einen Sumpf

Ein ganz anderes Bild ergibt sich, wenn  man ein wenig tiefer in die Szene hineinliest. Dann findet man deutlichere Worte Füllmichs, gerichtet an die kleinere Zielgruppe der bereits angeworbenen Menschen. Geschickt ist, dass Füllmich ausgerechnet bei den deutlichsten Aussagen nicht wörtlich zitiert wird: „Der Anwalt fuhr fort, dass ein Sondergericht für Nürnberg 2, benötigt werden könnte, weil dies jetzt so groß ist, dass es außerhalb der Reichweite der nationalen Gerichte liegen könnte. „Wir haben die Beweise.“ “ [Quelle]

Verschwörungstheoretiker am Werk

Das Motiv Nürnberg zieht sich durch viele Aussagen Füllmichs: Er will die seiner Meinung nach Verantwortlichen für Corona in einem Tribunal wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft ziehen und er erklärt auch gleich, wer diese Verantwortlichen sind: „Wer sind diese Leute, die die Fäden ziehen? Laut Füllmich handelt es sich um eine Gruppe von rund 3.000 Superreichen. Zu dieser Gruppe gehört unter anderem die Davoser Clique um Klaus Schwab und was wollen sie? Vollständige Kontrolle über die Menschen. „Sie bestechen Ärzte, Krankenhauspersonal und Politiker. Menschen, die nicht kooperieren, werden bedroht. Sie benutzen alle möglichen psychologischen Techniken, um Menschen zu manipulieren.“ [Klaus Schwab ist der Vorsitzende des Davoser Weltwirtschaftsforums, das Füllmich mit „Davoser Clique“ meint. Anm. d. Red]

Das Narrativ von der kleinen Wirtschaftselite ist neben der Mondlandung im geheimen Hollywoodstudio die klassische Verschwörungslegende überhaupt – und diese ist nicht die einzige Verschwörungslegende, die Füllmich, beispielsweise auch in Videos auf seiner Homepage, verbreitet.

Großer Geldbedarf

„Ein Team von über 1.000 Anwälten und über 10.000 medizinischen Experten unter der Leitung von Dr. Reiner Füllmich hat ein Gerichtsverfahren gegen die CDC, die WHO und die Davoser Gruppe wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet“, schreibt eine andere Quelle aus der Szene. Diese Anwälte und Experten wollen für Ihre Leistung bezahlt werden – falls es sie gibt und derlei Meldungen nicht nur der Akquise von Spenden oder Schenkungen dienen sollen.

Über die Existenz der vorfinanzierten Sammelklage ist nichts bekannt. Es gibt zwar die ein oder andere Klage in USA und Kanada, die aber nichts mit der Klage gegen Prof. Drosten zu tun haben.

Reichlich undurchsichtig

Der „Corona-Ausschuß“ bleibt also sehr undurchsichtig: Die Rechtsform, falls es überhaupt eine gibt, ist nicht klar. Über die Stifter der angeblichen Stiftung ist nichts bekannt. Die an den Veröffentlichung dieses Ausschusses beteiligten Menschen haben starke Bezüge mitten ins Zentrum der Querdenker-Szene und zu den Sitzungen des Ausschusses werden immer wieder und nahezu ausschließlich Gesprächspartner berufen, die rund um Querdenken aktiv sind, wie zum Beispiel Dr. Wolfgang Wodarg oder Sucharit Bhakdi.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 




Corona-Schnellteststation am Alten Rathaus in Künzelsau schließt

Die Inzidenz liegt seit Tagen stabil unter der Marke von 35 und in vielen Bereichen sind darum keine Schnelltests mehr erforderlich. Das macht sich auch in den kommunalen Testzentren und -stationen bemerkbar. Dort ist die Nachfrage nach Tests massiv gesunken. Deswegen passt die Stadtverwaltung Künzelsau das Testangebot und die Öffnungszeiten der Testzentren an. Das geht aus einer Meldung der Stadtverwaltung Künzelsau hervor.

Nur mit Terminvereinbarung

Ab Freitag 25. Juni 2021 ist die Schnellteststation in der Innenstadt beim Alten Rathaus geschlossen. Das Corona-Schnelltestzentrum bleibt weiterhin in Betrieb. Es können Termine für kostenlose Schnelltests zu folgenden Zeiten vereinbart werden: Montag bis Sonntag 9 bis 11 Uhr; Montag, Mittwoch und Freitag 18 bis 20 Uhr. Eine Anmeldung ist online möglich über folgendes Termin-Buchungsportal: www.apo-schnelltest.de/testcenter-kuenzelsau .

Wer sich testen lassen möchte, muss eine FFP2-Maske tragen, symptomfrei sein und einen Ausweis dabeihaben. Es wird darum gebeten, die Anmeldebestätigung ausgedruckt zum Termin mitzubringen. Anmeldungen von Personen ohne Internetzugang werden bei der Stadtverwaltung Künzelsau entgegengenommen: Montag bis Freitag von 8.30 bis 18.30 Uhr, Samstag von 9 bis 13 Uhr, Telefon 07940 129-0.

 

 




„Ich frage mich, wie das Landratsamt so viele Einwendungen in vier Wochen genau geprüft haben kann.“

In einer Pressemitteilung teilt das Landratsamt Hohenlohekreis Mitte Juni mit, dass der Erörterungstermin zum Windkraftanlagenbau in Wald südlich von Waldenburg, der für den 29. Juni 2021 geplant war, abgesagt wird. Grund sei, so das Landratsamt, dass die neuen Einwendungen „weitgehend inhaltsgleich“ mit den bisher schon bekannten Einwendungen seien (GSCHWÄTZ berichtete): „Die sorgfältige Prüfung und Abwägung der Einwendungen unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom 23. Oktober 2007 hat zu dem Ergebnis geführt, dass diese keiner Erörterung mehr bedürfen.“ schreibt das Landratsamt.

Bürgermeister Herzog kann der Argumentation nicht folgen

Bernd Herzog, Bürgermeister der Stadt Waldenburg, ist irritiert über diesen Beschluss des Landratsamts. Auf GSCHWÄTZ-Anfrage teilt er mit: „Aus vielen Gesprächen kann ich der Argumentation nicht folgen, dass es keine neuen Erkenntnisse oder Argumente gibt.“ Die Stadt Waldenburg hat selbst Einwendungen erhoben, sie ist im Detail auf das Thema „Brandgefahr – Auswirkungen“ eingegangen. Die Einwendung sei prinzipiell „zwar nicht neu- jedoch mit vielen noch nie in der Tiefe angesprochenen Details gespickt.“ Eine Antwort des Landratsamts habe er noch nicht erhalten.
Auch bemängelt er, dass das Thema „Standortgüte“, das bereits in den Einwendungen von 2019 angesprochen sei, „aus meiner Sicht seit 2019 nicht weiter aufgearbeitet oder mit uns abgestimmt“ wurde.

Bürgerinitiative Gegenwind nennt Details der Einwendungen

In diese Kerbe schlägt auch Sandra Schulz von der Bürgerinitiative Gegenwind Waldenburg-Michelbach-Öhringen e.V.: Es wurden „vom Landratsamt keine Gutachten nachgefordert, die jetzt öffentlich ausgelegt waren.“ Als Beispiel nennt sie das Artenschutzgutachten, das Daten von 2014 bis 2016 enthält. Bereits im November 2019 sei dem Landratsamt ein Bericht zugegangen: „Bereits damals [im Artenschutzgutachten. Anm. der Red.] wurde festgestellt, dass nicht alle Anlagenstandorte untersucht wurden.“ Sie meint dazu: „Hierzu hätte an dem für nun im Juni geplanten Erörterungstermin vom Landratsamt vorgestellt werden müssen, in wie weit diese Untersuchungen in der Zwischenzeit durchgeführt wurden.“

Soll etwas verschleiert werden?

Sie habe alle rund 400 Seiten der ausgelegten Unterlagen durchgelesen, sagt Sandra Schulz. Ein Dokument zum Thema „Windhöffigkeit und Standortgüte“ sei ihr besonders aufgefallen: Dieses Dokument, ein „Gutachten zur Standortgüte“, wurde „aus Datenschutzgründen nicht für die Offenlage freigegeben“. Welche „Datenschutzgründe“ das sein sollen, wurde nicht erläutert. „Dies sind Daten, die ausschlaggebend zur
Effizienzberechnung der Anlagen sind. Diese Daten sind unabdingbar.“, so Schulz. Sie fragt sich, ob hier etwas verschleiert werden soll. 

Gutachten über Winddaten veraltet?  

Ganz entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der Anlage ist die „Windhöffigkeit“. Auch diesbezüglich fordert Schulz ein neues Gutachten über einen langen Zeitraum. Das bestehende Gutachten ist von 2017 und bezieht sich noch auf die ursprünglich geplanten neun Windräder – von denen es aber für vier bereits einen Teilablehnungsbescheid des Landratsamts gibt.

Logo der BI Gegenwind

Sie verweist auf die Einwendung von Ralf Neumeier, der sich als Ingenieur intensiv mit Strömungstechnik beschäftigt. Neumeier habe eine 35-seitige Einwendung verfasst, die neue Aspekte bezüglich Windhöffigkeit und Schall einbringt.

Grundwasser könnte versiegen

Wichtigste Einwendung ist für Sandra Schulz allerdings der im Februar 2021 überarbeitete „Landschaftspflegerische Begleitplan“. Einwendungen gegen dieses neue Dokument können gar nicht „weitgehend inhaltsgleich“ mit den Einwendungen von 2019 sein. Dort steht wörtlich: „Die Flächenversiegelung und Teilversiegelung durch die Fundamente und Kranaufstellflächen führt zu einem völligen Verlust der Grundwasserneubildung und  der Retentionsfunktion“ – kurz gesagt: Die im Gebiet vorhandenen Bäche würden deutlich weniger Wasser führen, was letztendlich zu einer Veränderung des Gebiets und der Vegetation führen würde. „Absolut inakzeptabel ist ein vollständiger Verlust der Grundwasserneubildung! So ein Risiko kann man doch unmöglich eingehen wollen!“, ist Schulz entsetzt. 

Wolfgang Bommes (links), Mitglied des Vereins Gegenwind und Gemeinderat Rolf-Dieter Kempis gehen für Transparenz im Umgang mit dem geplanten Windpark auf die Straße. Foto: GSCHWÄTZ

Dreistellige Anzahl von Einwendungen

Sascha Sprenger, Pressesprecher des Landratsamtes spricht von einer „dreistelligen Anzahl“ von Einwendungen. Sandra Schulz ist verwundert: „Ich frage mich, wie das Landratsamt so viele Einwendungen in vier Wochen genau geprüft haben kann.“

Bei so vielen neuen Aspekten allein in ihrer eigenen Einwendung, kann sie die Begründung des Landratsamts nicht verstehen – sie spricht von einer „absurden Begründung“.

Wie geht es weiter?

Sowohl Sandra Schulz als auch Bürgermeister Herzog können jetzt nur die Entscheidung des Landratsamts abwarten. Parallel, so Herzog, „wird die Gemeinde dem Landratsamt unsere Irritation schriftlich formulieren.“ Egal, wie die Entscheidung ausfällt, steht sowohl den Windradgegnern als auch den Befürwortern der Klageweg offen. Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Text: Matthias Lauterer

 




Delta-Variante nun offiziell im Hohenlohekreis eingetroffen

Am Donnerstag, den 24. Juni 2021, ist im Hohenlohekreis erstmals ein Fall mit der zuerst in Indien entdeckten Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen worden. Das geht aus einer Meldung des Landratsamtes hervor.

Bislang sind für diesen Fall jedoch keine engen Kontaktpersonen im Hohenlohekreis identifiziert worden, für die eine Quarantäne hätte verfügt werden müssen.

Welcher Impfstoff schützt am besten gegen Delta?

Astrazeneca: Schutz liegt nut bei 66 Prozent

Eine vollständige Impfung mit der Vakzine von Astrazeneca soll zu etwa 60 Prozent vor symptomatischen Erkrankungen schützen. Der Schutz hatte bei der Alpha-Variante bei etwa 66 Prozent gelegen. Krankenhausaufenthalte infolge einer Infektion mit der Delta-Variante soll auch Astrazeneca zu rund 92 Prozent verhindern können. Das geht aus einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland hervor. Weiter heitßt es darin: „Allerdings scheint der Impfschutz gegen die Delta-Variante erst später einzutreten: So war laut PHE bei beiden Impfstoffen nach der ersten Impfdosis nur ein etwa 33-prozentiger Schutz erreicht worden. Der Schutz vor der Alpha-Variante hatte der Behörde zufolge nach nur einer Impfdosis 50 Prozent betragen. Die PHE forderte Geimpfte daher auf, nicht zu lange mit der zweiten Impfdosis abzuwarten, wenn sie zu dieser eingeladen werden.“

Unklar sei jedoch, wie lange der Impfschutz gegen die Delta-Variante anhält. Da sich in Laborversuchen gezeigt hatte, dass Geimpfte weniger Antikörper gegen diese Variante bilden, lässt die Schutzwirkung womöglich schneller wieder nach.

Biontech: Schutz bei 88 Prozent

Laut der britischen Gesundheitsbehörde Public Health England (PHE) können symptomatische Erkrankungen durch eine Impfung mit der Vakzine von Biontech/Pfizer zu etwa 88 Prozent verhindert werden und Krankenhausaufenthalte zu 96 Prozent. Zum Vergleich: Symptomatische Erkrankungen durch die zuletzt in Großbritannien vorherrschende Alpha-Variante B.1.1.7 waren zu etwa 93 Prozent verhindert worden.

Die Wirksamkeit der Vakzine von Moderna und Johnson&Johnson in Hinsicht auf die neuartige Mutante muss noch untersucht werden.  Das berichten sowohl das Redaktionsnetzwerk Deutschland als auch die Morgenpost.

Der oberste medizinische Berater von US-Präsident Joe Biden, Anthony Fauci, zeigte sich aber kürzlich in einem Interview mit der „Washington Post“ optimistisch. Gerade das Präparat von Moderna, das auf derselben mRNA-Technologie aufgebaut wie das Biontech-Vakzin, sollte einen ähnlichen Schutz bieten, erklärte der Immunologe.

 

 




In Bistro eingebrochen und Zigaretten gestohlen

In ein Bistro in der Künzelsauer Bahnhofstraße sind Unbekannte in der Nacht auf Donnerstag, den 24. Juni 2021, eingebrochen. Im Zeitraum von 23.30 Uhr bis 5.45 Uhr schlugen die Eindringlinge eine Fensterscheibe ein und verschafften sich so Zugang zu den Räumlichkeiten des Lokals. Im Untergeschoss warfen sie einen Zigarettenautomaten um, brachen diesen auf und entwendeten die Zigaretten. Vermutlich nutzten sie Küchengeschirr dazu als Werkzeug.

Ob die Diebe außer den Zigaretten sonst noch etwas entwendeten, ist bislang nicht bekannt. An dem Fenster entstand Sachschaden in Höhe von circa 500 Euro. Zeugenhinweise gehen an das Polizeirevier Künzelsau unter Telefon 07940/94 00.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




„Man merkt, dass die Leute für ihr Projekt brennen“

Am Montag, den 21. Juni 2021, hat Bürgermeister Stefan Neumann mit der Ehrenbürgerin Ursula Berner und weiteren Projektbeteiligten vier Projekte besichtigt, die die Albert Berner-Stiftung im Rahmen des Künzelsauer Bürgerbudgets unterstützt hat. In Nitzenhausen gab es für den Jugendtreff „Schuppen“ unter anderem eine neue Einrichtung, die Dorfgemeinschaft Mäusdorf freut sich über eine neue Schutzhütte auf dem Spielplatz – auf dem Wartberg hat der Seniorenverein Künzelsau den Grillplatz und die Schutzhütte nebenan mitsaniert.

Zu guter Letzt ging es auf die erneuerte Bocciabahn neben dem Künzelsauer Tennisplatz, wo Mäzenin Ursula Berner und Bürgermeister Neumann die etwa 700 Gramm schweren Metallkugeln ins Rollen brachten. Beide zeigten sich mit der Umsetzung aller Projekte sehr zufrieden. „Ich finde es großartig, wie sich die Bevölkerung an den gegebenen Orten einbringt, selber dafür sorgt, dass etwas bewegt wird, Jung und Alt“, lobte Ursula Berner. „Alle sind begeistert von ihren Projekten und werden die auch gebrauchen.“

„Wir sind sehr zufrieden mit der Umsetzung dieser Projekte, weil man merkt, dass die Leute für ihre Idee, für ihr Projekt brennen“, zeigte sich Bürgermeister Neumann ebenso begeistert. „Sie haben unglaublich viele Stunden eingebracht.“ Er erläuterte den Grundgedanken des Bürgerbudgets: „Das ist so gedacht, dass ich selbst mit Hand anlege, ich guck, dass ich mir Unterstützer, Partner an die Seite hole und mit dem Anteil des Bürgerbudgets ist es das dann finanziert.“ Man merke auch, wie vielfältig die Ideen sind.

Text: Dr. Felix Kribus

Bürgermeister Neumann und Ursula Berner wagten ein kleines Spiel. Foto: GSCHWÄTZ




Geplante Verschiebung der Straßen um 6 von 8 Meter zum neuen Krankenhaus in Öhringen

Bei der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses im Hohenlohekreis am 28. Juni 2021 um 14 Uhr in der Stadthalle in Niedernhall soll der Verkehrsausschuss eine Linksabbiegespur zur Erhöhung der Verkehrssicherheit des Krankenhauses in Öhringen genehmigen.

Dabei soll der Verkehrsausschuss laut der Vorlage des Verkehrsausschusses eine überplanmäßige Auszahlung von 80.000 Euro genehmigen.

Hintergrund: Im Zusammenhang mit dem Neubau des Krankenhauses in Öhringen sollen die Kastellstraße und der Einmündungsbereich in die Kreisstraße 2332 (Hindenburgstraße) umgestaltet werden. „Die Straßenbauverwaltung und die Stadt Öhringen kommen überein, dass in der Kreisstraße 2332 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine Linksabbiegespur sinnvoll ist“, heißt es in der Beschlussvorlage.

Die Baumaßnahme umfasst neben der Anlage einer Linksabbiegespur in der K 2332 auch die Verlegung der Kastellstraße um zirka 6 bis 8 m in westliche Richtung sowie die erforderliche verkehrsbedingte Ausstattung. Sie beinhaltet zudem alle notwendigen Veränderungen an den Geh- und Radwegen entlang der K 2332, welche im Zuge der Verbreiterung der Kreisstraße erforderlich werden, den barrierefreien Umbau von zwei Bushaltepunkten sowie den Bau einer Überquerungshilfe für Fußgänger und Radfahrer. Der Anteil des Hohenlohekreises bezieht sich auf den Bau der Linksabbiegespur, welcher in der Anlage 3 der Vereinbarung dargestellt ist.Es ist vorgesehen, die Arbeiten als Gemeinschaftsprojekt zwischen dem Landkreis und der Stadt Öhringen im 2. Halbjahr 2021 durchzuführen, wobei die Stadt Öhringen die Projektleitung übernimmt.

Auswirkungen / Kosten / Alternativen

Die Gesamtkosten der Maßnahme inklusive Sanierung der Kastellstraße betragen 2,893 Mio. Euro. Der Anteil des Hohenlohekreises an den vorläufig geschätzten Baukosten für die Linksabbiegespur beträgt zirka 380.000 Euro. Die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlichen Baukosten. Für diese Maßnahme wurden 300.000 Euro in den Haushalt investiv eingestellt. Somit sind noch weitere Mittel in Höhe von 80.000 Euro erforderlich und als überplanmäßige Auszahlungen zu genehmigen. Gemäß § 3 Abs.3 der Hauptsatzung des Hohenlohekreises ist der Kreistag für die Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen über 50.000 € zuständig.
Die Deckung erfolgt, so die Vorlage des Verkehrsausschusses, „über nicht benötigte Mittel aus der Straßenbaumaßnahme K 2342“.