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Lohnzahlung: Drei Mitarbeiter klagen gegen Ebm-papst

Gleich drei nahezu wortgleiche Prozesse fanden am Montag, 28. Juni 2021 vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim statt. Zwei Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin klagten gegen ihren Arbeitgeber, die ebm-papst Mulfingen GmbH & Co. KG. In allen drei Fällen ging es um Forderung  auf Lohnzahlung.

Forderung auf Lohnzahlung

Hintergrund ist eine seit vielen Jahren bestehende Betriebsvereinbarung (BV), in der festgelegt ist, dass die Arbeitnehmer 18 Minuten Arbeitszeit pro Tag, das entspricht eineinhalb Stunden pro Woche, unentgeltlich leisten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber zum Beispiel zum Verzicht auf  betriebsbedingte Kündigungen.

In allen drei Fällen handelte es um den sogenannten Gütetermin, der im Arbeitsrecht vorgeschrieben ist und der dazu gedacht ist, unter Moderation eine einvernehmliche Regelung zu finden. Der Termin wurde aus unterschiedlichen Gründen mehrfach verschoben, sodass inzwischen fast sieben Monate seit Einreichung der Klagen verstrichen sind.  Das ist im Arbeitsrecht eher unüblich, da eine schnelle Einigung oder auch ein schnelles Urteil aufgrund der oft hohen finanziellen Risiken, die in arbeitsrechtlichen Fällen entstehen können, angestrebt wird.

Sehr verwundert zeigen sich nicht nur die Kläger, sondern auch Richterin Anja Nägele-Berkner, dass sich ebm-papst auch im Termin nicht äußern wollte

Geklagt haben auf die Nachzahlung des Lohns für diese 90 Minuten pro Woche, rückwirkend für die letzten drei Jahre – für die Jahre davor ist Verjährung eingetreten – Andy E., Bernd Z. und Carola D. (Namen geändert, die Namen der Personen sind der Redaktion bekannt). Pikant ist, dass Bernd Z. in seinem damaligen Amt als Betriebsratsvorsitzender die BV mit unterschrieben hat. Auch Carola D. ist inzwischen Betriebsrätin.

Klägeranwalt: „Die Betriebsvereinbarung kann nicht wirksam sein“

Der Anwalt der drei Kläger, Rechtsanwalt Jürgen Kühner, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, darf seine Sicht als erstes darlegen: er legt dar, dass durch die BV das „Günstigkeitsprinzip“ verletzt würde, das festlegt, dass durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung die Bestimmungen eines Tarifvertrags nicht dauerhaft zuungunsten des Arbeitnehmers ausgehebelt werden dürfen – das gelte auch dann, wenn der Betrieb gar nicht tarifgebunden sei. Ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen, auf das er in seinen Klagen Bezug nehme, würde das bestätigen.

In der BV, die immer wieder inhaltsähnlich neu beschlossen wurde und die den Namen „Bündnis für Arbeit“ trägt, ist unter anderem festgelegt, dass ebm-papst keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen wird, die Sonderzahlungen und sonstige Sozialleistungen wie zum Beispiel Firmenbusse werden geregelt.

Beklagtenseite sagt gar nichts

Im Schriftverkehr vor dem Termin hat die Beklagtenseite, im Termin vertreten durch Markus Löw, Personalleiter und Rechtsanwalt Dr. Bernd Dollmann, noch gar keine Einlassung gemacht. Sehr verwundert zeigen sich nicht nur die Kläger, sondern auch Richterin Anja Nägele-Berkner, dass sich ebm-papst auch im Termin nicht äußern wollte. „Sie verschenken hier einen Gütetermin“, sagt sie. Genauso verwunderlich ist es für die Prozeßbeobachter, dass sowohl dem Personalleiter eines großen Industriebetriebs als auch seinem Anwalt nicht bekannt sein will, welcher Tarifvertrag gegebenfalls anwendbar wäre.

Sind 20 Jahre noch „vorübergehend“?

Denn genau darum wird es gehen: Sollte der entsprechende Tarifvertrag keine Öffnungsklauseln enthalten, dann wäre die Verletzung des Günstigkeitsprinips, das RA Kühner angebracht hatte, ein starkes Argument. Kühner ist der Meinung, dass der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie anwendbar ist. Dieser enthalte, so Kühner, keine Öffnungsklauseln. Überhaupt könne ein Lohnverzicht, zum Beispiel zur Arbeitsplatzsicherung, allenfalls „vorübergehend“ vereinbart werden. Es stellt sich aber heraus, dass diese „18-Minuten-Klausel“ womöglich seit mehr als 20 Jahren besteht – das, so ließ die Richterin durchklingen, wäre sicherlich nicht mehr „vorübergehend“: „Ungewöhnlich – man kennt das nur von Ausnahmesitutionen“, sagt sie. Wäre dann nur dieser Passus ungültig oder die ganze BV? Die Richterin deutet an, dass möglicherweise die gesamte BV ungültig sein könnte und meint damit, dass eventuell alle Mitarbeiter ein Anrecht auf Nachzahlung haben könnte. „Das kann hohe Wellen schlagen“, stellt sie in den Raum.

Es wird emotional

Als der Klägeranwalt moniert, dass die Beklagte nicht einmal den anwendbaren Tarifvertrag kennen will, geht es hoch her: Dr. Dollmann versteigt sich zu der Aussage dass „alle Vergünstigungen wegfallen“ könnten – eine regelrechte Drohung. Als Richterin Nägele-Berkner dann verkünden will, dass die Beklagtenseite innerhalb von 14 Tagen ihre „Einwendungen substantiiert darzulegen“ habe, fällt ihr Dr. Dollmann ins Wort und nennt wie selbstverständlich einen Termin in 4 Wochen und muß sich von der Richterin über die Rechtslage belehren lassen. Weiterhin muss er sich anhören, dass man schon mehrere Verlegungsanträge – Bernd Z. spricht von „gut einer Handvoll“ – stattgegeben hätte. Man meint, bei der Richterin ein „Sie hatten genug Zeit“ herauszuhören. Andy E. sagte während des Termins gar nichts.

Ein Spiel auf Zeit?

Die Tatsache, dass ebm-Papst so viele Verlegungsanträge gestellt hat und dass man auch im Prozess offenbar – während der Fussball-EM liegt der Ausdruck nahe – Zeit schinden möchte, wirft Fragen nach den Gründen dafür auf. Welche Vorteile könnte es für die Beklagte geben, wenn der Prozess möglichst lange dauert? Sind möglicherweise weitere Verfahren in der Pipeline, die vielleicht in die Verjährung oder in die Verwirkung gehen könnten? GSCHWÄTZ hat bei ebm nachgefragt. Eine Antwort steht noch aus.

„Kurzer Prozeß“ im zweiten Fall

Im Fall von Bernd Z. präsentiert Dr. Dollmann einen offenbar rechtsgültigen Aufhebungsvertrag vor, den ebm-papst und Bernd Z. geschlossen haben. Insofern ist der ebm-Anwalt der Meinung, dass der Fall damit erledigt sei, denn im Vertrag ist geregelt, dass alle weitergehenden Ansprüche ausgeschlossen sind. Ganz so kurz will es die Richterin allerdings nicht machen, sie befragt Bernd Z. über die Historie der Betriebsvereinbarung, da er langjähriges Betriebsratsmitglied ist. Ursprünglich, so Z. sei das Bündnis für Arbeit als ein kurzfristiges Paket geschlossen worden. Die unbezahlte Zeit wurde anfangs auf ein Zeitkonto eingezahlt und konnte durch Freizeit abgegolten werden. Irgendwann sei dieses Konto weggefallen. Wann genau, konnte Z. nicht sagen, er vermutet Ende der 90er Jahre.

Zwar zeigte die Richterin deutlich, dass sie in diesem Falle davon ausgeht, dass für Bernd Z. keine Ansprüche bestehen, trotzdem gab sie auch hier dem Klägeranwalt eine Frist zu Erwiderung.

„Sie drehen hier ein großes Rad“

Im dritten Prozess, der Klage von Carola D., appelliert die Richterin wiederholt an die Beklagte: „Sie drehen hier ein großes Rad“. Sie drängt ebm-papst, eine interne Lösung zu schaffen, die alle Mitarbeiter einschließt. Auf den Einwand von Markus Löw, dass der Betriebsrat doch der Vertreter der Mitarbeiter:innen sei, belehrt sie ihn: „Der Betriebsrat ist nicht Vertreter der Belegschaft, er ist Interessenvertreter, das muss man differenzieren.“ sagt sie und weist auf möglicherweise gravierende Folgen für das Unternehmen hin, wenn sich die Position der Klägerseite bestätigen sollte und weitere Mitarbeiter klagen würden.

Teils arbeitsvertraglich geregelt

Carola D. war zu Beginn ihrer Betriebsratsarbeit der Meinung, dass die Vereinbarungen sicherlich rechtlich nicht zu beanstanden sind, sieht das allerdings inzwischen anders. Sie wundert sich, dass das Eine oder Andere, das in der BV geregelt ist, auch arbeitsvertraglich geregelt sei.

Und nochmal wirds laut

Wohl unfreiwillig gibt Dr. Bernd Dollmann weitere Hintergründe und Zusammenhänge preis, als er „Wir hatten gedacht, dass das [dieser Prozeß, Anm. der Red.] ein Vehikel zu einer optimierten Beendigungslösung ist“ in den Saal ruft. Er berichtet davon, dass man mit Carola D. noch in Verhandlungen über die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses sei, man sei aber noch ein gutes Stück auseinander. Des Weiteren kündigt er an, „wir werden das ausurteilen durch die Instanzen“ und droht sogar mit der Moralkeule, wenn er die drei Kläger fragt, ob für sie das „Bündnis oder das persönliche Interesse“ im Vordergrund stünden. Da wird auch Jürgen Kühner laut und muss seinem Kollegen sagen, dass er hier einzig seine drei Mandanten vertrete und nicht die Interessen der restlichen Belegschaft oder gar der Firma ebm-papst: „Das wäre ansonsten Parteienverrat“.
Die Richterin bestätigt ruhig, dass es offenbar weitere Prozesse gibt oder gab, als sie von „mehreren Kriegsschauplätzen“ spricht, die sie aber nicht anführen wolle.

Auch in diesem Fall soll die Beklagtenseite substantiiert Stellung nehmen.

Es wird wohl zum Kammertermin mit Urteil kommen

Ein Kammertermin kann frühestens nach dem Einreichen der Stellungnahmen und der Erwiderung der Gegenpartei stattfinden – also sicherlich nicht vor Ende August.  Auch wenn die Richterin bei einigen Punkten eine vorsichtige und vorläufige Einschätzung abgegeben hat, kann man keine Tendenz erkennen. Außerdem befinden sich die Kläger und ebm-papst weiterhin in Verhandlungen – es könnte also auch vor dem Kammertermin noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.

Den Termin verfolgte GSCHWÄTZ-Redakteur Matthias Lauterer vor Ort.




130 Euro Stundenlohn für die Ärzte im Impfzentrum

Am Anfang der Impfwelle gegen Corona mussten sie schnell aufgebaut werden – die Corona-Impfzentren in Deutschland. Aufgrund des mangelnden Impfstoffs konnten sie allerdings ihre Kapazität nie voll ausschöpfen, wirken deshalb mittlerweile zu teuer und überdimensioniert. Dennoch sollen sie auch über den Herbst 2021 hinaus zumindest in einem Bereitschaftsdienst gehalten werden, weil beispielsweise dann mit Auffrischungsimpfungen bei den Pflegeheimbewohnern gerechnet wird.

Bund trägt die Hälfte der Kosten

Doch wie hoch sind die Kosten, die seit Beginn der Impfungen durch die Impfzentren entstanden sind? Welche Vergütung erhalten dort die Ärzte und das sonstige Personal für ihre Arbeit? „Während der Bund die Impfstoffe finanziert, sind die Länder für die Durchführung und Organisation der Impfzentren und Impfungen vor Ort zuständig“, schreibt Andreas Deffner von der Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums auf die GSCHWÄTZ-Anfrage.

„Die notwendigen Kosten für die Errichtung, Vorhaltung ab dem 15. Dezember 2020 und den laufenden Betrieb von Impfzentren einschließlich der mobilen Impfteams, die von den Ländern oder im Auftrag der Länder errichtet, vorgehalten oder betrieben werden, werden in der entstandenen Höhe hälftig von Bund und Ländern getragen.“ Die Finanzierungszusage des Bundes gelte gemäß der Corona-Impfverordnung bis zum 30. September 2021. Aufwandsentschädigungen für das Personal in den Impfzentren – beispielsweise die Ärzte oder Verwaltungsmitarbeiter – vereinbaren die Länder.

Abrechnungen erfolgen quartalsweise

Matthea Weinstock von der Pressestelle des Landratsamtes Hohenlohekreis, das demnach für das Kreisimpfzentrum in Öhringen zuständig ist, schreibt auf die Anfrage: „Stand 08. Juni 2021 sind 994.050,71 Euro an Kosten für das Impfzentrum im Hohenlohekreis entstanden, die durch das Land und den Bund getragen werden.“ Die Abrechnungen erfolgen quartalsweise. So seien bislang 662.691,28 Euro im vierten Quartal 2020 und ersten Quartal 2021 mit dem Land abgerechnet worden. Weitere Abrechnungen würden noch laufen.

Alle Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag

Die Ärzte, die in dem Kreisimpfzentrum tätig sind, rechnen laut der Landratsamtssprecherin „unmittelbar mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ab“. Diese wie auch alle anderen Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag. Zu den Vertragsinhalten wollte sich das Landratsamt allerdings nicht öffentlich äußern.

Unterschiedliche Anstellungsformen

Offener war da schon Theresa Osterholzer vom baden-württembergischen Sozialministerium, die auf GSCHWÄTZ-Anfrage zur Vergütung der Ärzte in den Impfzentren schreibt: „Das Land erstattet für die Mitarbeitenden in den Impfzentren folgende Beträge: Ärztinnen und Ärzte bis zu 130 Euro pro Stunde zuzüglich Fahrtkostenpauschale, medizinische Fachangestellte bis zu 50 Euro pro Normalstunde und ohne Zuschläge, alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Verwaltung bis zu 27,60 Euro pro Stunde.“ Dabei handele es sich um die Arbeitgeberbruttokosten. Weil es unterschiedliche Anstellungsformen gebe – beispielsweise über das Land und dessen Personaldienstleister beziehungsweise seiner Hilfsorganisationen einerseits und andererseits die verschiedenen Einstellungsmodelle der Partner vor Ort – könne es allerdings zu unterschiedlichen Gehältern kommen.

Niedergelassene Ärzte erhalten Vergütung je Impfung

Die Vergütung der niedergelassenen Ärzte, die ebenfalls gegen Corona impfen, wurde vom Bund in der Corona-Impfverordnung festgelegt. Dieser Satz erhöht sich bei Hausbesuchen. „Dabei handelt es sich – anders als bei dem Stundenhonorar der Ärztinnen und Ärzte in den Impfzentren – um eine Vergütung pro Impfung“, so die Sprecherin des Sozialministeriums weiter. Daher könne das Stundenhonorar im Impfzentrum nicht mit der Vergütung einer Impfung verglichen werden. Wie viele Impfungen pro Stunde ein niedergelassener Arzt durchführt, hänge aber von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab. Demnach erhält ein Arzt, der Patienten in seiner Praxis gegen Corona impft, 20 Euro je Impfung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf). Bei Hausbesuchen bekommt er weitere 35 Euro für eine Impfung, bei mehreren Personen beispielsweise in einer sozialen Einrichtung oder Gemeinschaft jeweils 15 Euro pro Impfung. Berät ein Arzt lediglich einen Patienten zur Impfung, erhält er dafür 10 Euro.

Bis zu 1,5 Millionen monatlich für ein zentrales Impfzentrum

Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg neun zentrale Impfzentren, die für mehrere Landkreise zuständig und seit 27. Dezember 2020 in Betrieb sind. Das dem Hohenlohekreis am nächsten gelegene ist das Impfzentrum in Rot am See im Landkreis Schwäbisch Hall. Darüber hinaus gibt es 50 Kreisimpfzentren, seit 22. Januar 2020 in Betrieb. Zu den Kosten schreibt Theresa Osterholz weiter: „Den Betreibern werden vertraglich vereinbart für den Betrieb und Aufbau der zentralen Impfzentren bis zu rund 1,5 Millionen Euro pro Monat sowie 300.000 Euro einmalig zur Verfügung gestellt.“ Dementsprechend erhalten die Betreiber der Kreisimpfzentren bis zu 755.000 Euro pro Monat sowie einmalig 150.000 Euro. Allerdings könne es bei Doppelstandorten und je nach Vertrag insbesondere beim Personal zu unterschiedlichen Kosten für die Impfzentren kommen.

Geringere Kosten im ersten Quartal 2021

„Die Kosten für ärztliches Personal werden in der Regel durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg direkt mit dem Land abgerechnet“, so Osterholz. Auch für die IT-Ausstattung sowie weitere Sachmittel wie beispielsweise medizinische Schutzausrüstung komme das Land auf. „Insgesamt geht das Ministerium für Soziales und Integration bei Betrieb unter Volllast von monatlichen Kosten von bis zu 1,3 Millionen Euro pro Kreisimpfzentrum und bis zu 2,7 Millionen Euro pro zentralem Impfzentrum aus.“ Allerdings wird für das erste Quartal 2021 mit geringeren Kosten gerechnet, weil die Impfzentren zu Beginn der Impfungen aufgrund geringerer Impfstofflieferungen nicht voll ausgelastet waren.

Impfaktionen einzelner Ärzte

Zu Impfaktionen einzelner niedergelassener Ärzte, die diese in Stadthallen oder Supermarktparkplätzen durchführen – beispielsweise Dr. Susanne Bublitz in der Nobelgusch in Pfedelbach am 26. Juni – schreibt die Sprecherin des Sozialministeriums: „Grundsätzlich ist die Vergütung der Impfungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte über die Krankenkassen in der Corona-Impfverordnung des Bundes geregelt.“ Die Impfungen solcher Aktionen werden abgerechnet wie Impfungen in der Praxis, weshalb das Land keine Informationen zu Kosten und weitergehenden Fragen der Abrechnung habe.

Text: Sonja Bossert




Betrunkener Autofahrer flüchtet vor der Polizei und landet im Krankenhaus

Nachdem ein 46-Jähriger am Montag, den 28. Juni 2021, eine Autofahrerin in Künzelsau gefährdet hat, stellte sich heraus, dass der Mann alkoholisiert am Steuer saß. Gegen 11.30 Uhr war eine 24-Jährige mit ihrem Auto auf der Bundesstraße 19 von Schwäbisch Hall kommend in Fahrtrichtung Künzelsau unterwegs. Kurz vor Gaisbach fuhr der 46-Jährige mit seinem Pkw von links aus einem Feldweg auf die Bundesstraße 19, sodass die junge Frau eine Vollbremsung einleiten musste, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Anschließend fuhr der Mann weiter in Richtung Taläcker, woraufhin die 24-Jährige ihm folgte und ihn zur Rede stellen wollte.

Als beide an einem Feldweg parkten, rannte der Mann in ein angrenzendes Waldstück. Im Rahmen der Fahndung griffen Polizeibeamte den Mann kurze Zeit später auf. Dieser war deutlich alkoholisiert, uneinsichtig und aggressiv. Als die Polizeibeamten ihn für eine Blutentnahme in ein Krankenhaus bringen wollte, wehrte sich der 46-Jährige. Schließlich legte die Streifenwagenbesatzung ihm Handschließen an und brachte ihn in eine Klinik, wobei sich der Mann auch auf dem Weg dahin versuchte zu befreien. Er muss nun mit mehreren Anzeigen rechnen.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Ganerben-Gymnasium bisher beim Stadtradeln auf Platz acht

Zwei Wochen Stadtradeln sind um und die Stadt Künzelsau hat mit 318 Teilnehmern zusammen bereits 48.308 gefahrene Kilometer gesammelt, schreibt die Stadtverwaltung. Kreisweit hat das Ganerben-Gymnasium in Künzelsau mit rund 7.000 die meisten Gesamtkilometer erradelt – und liegt damit auch in der Gesamtwertung des Hohenlohekreises auf dem achten Platz. Bei den Teams mit einer Größe von mehr als 15 aktiven Radlern führt momentan das Team Ziehl-Abegg mit 330 Kilometern pro aktivem Radler.

Jeder Kilometer zählt

Die Aktion geht noch bis Sonntag, den 04. Juli. Bis dahin können noch einige Strecken mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, um das Klima zu schonen und das Auto stehenzulassen. Wer das Fahrrad für seine Wegstrecken nutzt, kann sich an der Aktion beteiligen und seine gefahrenen Kilometer online eintragen. Beim Stadtradeln zählt jeder Kilometer, egal ob man jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit fährt oder zweimal in der Woche das Rad nutzt, um den Einkauf vom Wochenmarkt nach Hause zu transportieren. Jede Fahrt mit dem Fahrrad ist ein Beitrag zum Klimaschutz, vor allem, wenn das Auto dafür stehen bleibt. Im Kreis sind während der Aktion bisher 50 Tonnen CO₂ eingespart worden, so die Schätzung des Landratsamtes Hohenlohekreis.

Am Ende der Aktion werden Titel wie „Fahrradaktivstes Kommunalparlament“ und „Fahrradaktivste Kommune mit den meisten Radkilometern“ vom Klima-Bündnis verliehen. Also heißt es für die Künzelsauer Stadtradler:innen nochmal kräftig in die Pedale treten.

Radfahren im Alltag

Die bundesweite Aktion Stadtradeln findet im Hohenlohekreis vom 14. Juni bis 4. Juli statt. Ziel des kommunalen Wettbewerbs ist es, innerhalb von drei Wochen möglichst viele Wege mit dem Rad zurückzulegen und dabei sowohl Bürger:innen als auch Unternehmen und Verwaltungen für das Radfahren im Alltag zu begeistern. Eine Teilnahme ist jederzeit möglich, es genügt eine Anmeldung unter http://www.stadtradeln.de/kuenzelsau

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau




Ruhige Nacht für die Feuerwehr Künzelsau

Während anderswo in der vergangenen Nacht die Welt scheinbar untergehen wollte, Regen und Hagel für Überschwemmungen sorgte, blieb es in und um Künzelsau ruhig. Die Feuerwehr Künzelsau musste lediglich zu zwei Einsätzen ausrücken: In Gaisbach und Steinbach war je ein Baum auf die Straße gestürzt.

Diese wurden von den Einsatzkräften beseitigt.




Kocherfreibad weiterhin geschlossen

Trotz der hohen Temperaturen hat das Kocherfreibad in Künzelsau weiterhin geschlossen. Laut Auskunft der Stadtverwaltung liegt es an der Wasserqualität. Ein exaktes Datum für die Eröffnung könne bislang nicht genannt werden. „Auch wir bedauern sehr, dass das Freibad – bei den sommerlichen Temperaturen – noch nicht geöffnet werden konnte“, schreibt Pressesprecherin Elke Sturm auf GSCHWÄTZ-Anfrage.

„Mit dem Naturschwimmbecken, das ohne jegliche Chemie auskommt, müssen zum Wohl der Badegäste höchste Auflagen bezüglich der Wasserqualität erfüllt werden.“ Aufgrund der Pflanzenfilteranlage für das große Naturbecken könne zwar auf chemische Mittel verzichtet werden, dies würde aber Zeit für die Wasseraufbereitung brauchen. „Das Bäderteam arbeitet auf Hochtouren, damit schnell eröffnet werden kann und bittet weiterhin um Geduld“, so die Stadtsprecherin weiter. Zu den Gründen für die schlechte Wasserqualität konnte sie keine Aussage treffen.

Geöffnet dagegen sind Biergarten und Campingplatz – der Biergarten bei schönem Wetter bereits seit dem Frühjahr. Reservierungen für den Campingplatz nimmt Uwe Pimpl unter Telefon 0170/3118 099 entgegen.

 




Hohenloher dürfen wieder ab heute wieder mit 300 Personen privat feiern

Ab Montag, den 28. Juni, gelten im Hohenlohekreis die Regelungen der neuen Corona-Inzidenzstufe 1. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor.

 Was sich ändert

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am  Sonntag, 27. Juni 2021, die Unterschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 10 pro 100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge amtlich bekanntgemacht. Daher treten im Hohenlohekreis ab Montag, 28. Juni 2021, die Regelungen der Inzidenzstufe 1 der ab diesem Tag gültigen CoronaVO des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Das bedeutet unter anderem:

Regeln und Freiheiten bei Inzidenzstufe 1. Quelle: Screenshot von der Seite des Reigerungspräsidiums Stuttgart

Eine komplette Übersicht über alle Bestimmungen zur Corona-Inzidenzstufe 1 finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210625_Auf_einen_Blick_DE.pdf

 




Täter soll unter Verfolgungswahn gelitten haben

Bei einem Amoklauf in Würzburg am 25. Juni 2021 sind drei Frauen gestorben, mindestens eine Person schwebt laut dem ZDF derzeit noch in Lebensgefahr (27. Juni 2021, 07 Uhr). Mindestens 9 weitere Personen wurden laut Medienberichten verletzt. Das Motiv ist bislang noch unklar. Laut dem Bayrischen Rundfunk (BR) soll der Täter jedoch psychisch sehr instabil gewesen sein und unter Verfolgungswahn gelitten haben. Mit Terroristen soll er aber nichts zu tun gehabt haben.

Eine derartige Zivilcourage der Bevölkerung sei nicht selbstverständlich

Mehrere Menschen, so zeigen es auch die privat gedrehten Videos, haben versucht, den Mann mit dem Messer aufzuhalten. Dass das nicht alltäglich ist, darüber hat der BR berichtet. Die Würzburgerin Liselotte Fischer sei in der Nähe des Tatorts gewesen, als der Täter, ein 24-jähriger Somalier, wahllos mit einem Messer zustach. Dass sich viele Passanten dem Täter entgegenstellten und ihn in Schach hielten, sei nicht alltäglich, so Fischer: „Ich hab es bewundert, dass so viele Leute (…) Zivilcourage bewiesen haben. Auch die Einsatzkräfte … man hat sich dann doch schnell sicher gefühlt. Aber man ist halt doch betroffen.“

Ausländerbeirat hat Angst vor pauschalen Anschuldigungen

Derweil sorgt sich der Ausländerbeirat Würzburg laut einem Bericht des BR, dass nun pauschal Ausländer und Flüchtlinge unter den Verdacht derartiger Straftaten fallen: Der Vorsitzende des Beirats, Antonino Pecoraro, erklärte: „Unsere gemeinsame Herausforderung ist nun, zu verhindern, dass diese Mordtat in pauschale Anschuldigungen umschlägt, und das Geschehen von zuwanderungsfeindlichen Kräften politisch instrumentalisiert wird.“ In diesem Zusammenhang betonte Pecoraro, es seien ja vor allem auch Menschen mit Migrationshintergrund gewesen, die versuchten, „den Täter aufzuhalten und dabei Leib und Leben riskierten.“

 




Amoklauf in Würzburg

Das Video zeigt, wie mehrere Menschen in Würzburg einen anderen Menschen verfolgen. Die Polizei kommt ebenfalls hinzu.

Derzeit steht noch nicht fest, ob die Inhalte des Videos in Verbindung stehen mit dem Amokläufer vom 25. Juni 2021, der mehrere Menschen getötet sowie verletzt hat. GSCHWÄTZ – Das Magazin | www.gschwaetz.de | Wir lieben unser Ländle




Aspirin gefährlicher als die Corona-Impfung?

Den Markennamen Aspirin kennt jeder und nahezu jeder wird schon eines der Acetylsalicylsäurehaltigen Medikamente, die es unter den verschiedensten Namen gibt, schon einmal eingenommen haben. Es ist ein bewährtes Medikament, einfach einzunehmen und wird von der Industrie intensiv beworben. Außerdem ist es rezeptfrei erhältlich, trotz der Marketinganstrengungen der Industrie sehr billig und hilft gegen viele Zipperlein: Man nimmt es gerne bei Kopf- und Gliederschmerzen unterschiedlichster Herkunft oder bei leichten fiebrigen Erkrankungen. Die Industrie empfiehlt es unter ärztlicher Kontrolle auch als Blutverdünner zur Vorbeugung von Herzinfarkten. Und der Wirkstoff wird zwar inzwischen in großen Mengen industriell hergestellt, kommt aber ursprünglich aus der Natur: schon früh kauten Menschen Weidenrinde gegen Schmerzen.

Beliebtes Medikament mit einer langen Liste von Nebenwirkungen

Wenn man sich allerdings die Liste der Nebenwirkungen von ASS-Medikamenten, die im Beipackzettel gelistet sind, genauer anschaut, kann einem Angst und Bange werden, dort steht:

Häufig: 

  • Magen-Darm-Beschwerden wie Sodbrennen, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen.

Gelegentlich

  • Überempfindlichkeitsreaktionen wie Hautreaktionen.

Selten

  • schwerwiegende Blutungen wie z.B. Hirnblutungen, besonders bei Patienten mit nicht eingestelltem Bluthochdruck und/oder gleichzeitiger Behandlung mit blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln (Antikoagulantien), die in Einzelfällen möglicherweise lebensbedrohlich sein können.
  • Magen-Darmblutungen, die sehr selten zu einer Eisenmangelanämie führen können. Bei Auftreten von schwarzem Stuhl oder blutigem Erbrechen, Zeichen einer schweren Magenblutung, müssen Sie sofort den Arzt benachrichtigen.
  • Magen-Darmgeschwüre, die sehr selten zu einem Durchbruch führen können.
  • Überempfindlichkeitsreaktionen der Atemwege, des Magen-Darm-Bereichs und des Herz-Kreislauf-Systems, vor allem bei Asthmatikern. Folgende Krankheitsmerkmale können auftreten: z. B. Blutdruckabfall, Anfälle von Atemnot, Entzündungen der Nasenschleimhaut, verstopfte Nase, allergischer Schock, Schwellungen von Gesicht, Zunge und Kehlkopf (Quincke-Ödem).
  • Überempfindlichkeitsreaktionen wie schwere Hautreaktionen (bis hin zu schweren fieberhaft verlaufenden Hautausschlägen mit Schleimhautbeteiligung [Erythema exsudativum multiforme]).
  • Magen-Darm-Entzündungen.

Sehr selten

  • Erhöhungen der Leberwerte.

Kaum jemand ist sich bewußt, was das genau bedeutet, so sehr wird dieser  Medikamentengruppe vertraut. Dabei bedeutet

Sehr häufig: mehr als 1 Behandelter von 10
Häufig: 1 bis 10 Behandelte von 100
Gelegentlich: 1 bis 10 Behandelte von 1.000
Selten: 1 bis 10 Behandelte von 10.000
Sehr selten: weniger als 1 Behandelter von 10.000

Also erleiden bei längerer Einnahme von ASS-Medikamenten 1 bis 10 Behandelte von 10.000 schwerwiegende Blutungen wie zum Beispiel Hirnblutungen, Magen-Darmgeschwüre, Magen-Darm-Entzündungen oder einen allergischen Schock. Alles das sind schwerwiegende gesundheitliche Ereignisse, die eine ärztliche Behandlung unumgänglich machen und die ohne ärztliche Behandlung sogar zum Tod führen können.

Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts zu den COVID-19-Impfstoffen

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat am 10. Juni 2021 seinen aktuellen Sicherheitsbericht zu den COVID-19-Impfstoffen vorgestellt. Der Bericht bezieht sich auf 50.541.084 Impfungen mit den bekannten Covid-19-Impfstoffen, die bis zum 31.05.2021 durchgeführt wurden. Über 50 Millionen – das ist für Statistiker eine sehr große Stichprobe, aus der sich hochsignifikante Schlüsse ziehen lassen. Laut PEI wurden rund 79.000 Meldungen über unerwünschte Reaktionen erfasst, also betrug die Melderate 1,6 pro 1.000 Impfdosen – das sind 0,16 Prozent und entspricht der Klassifizierung „Gelegentlich“. In 8.134 Verdachtsfällen wurden schwerwiegende unerwünschte Reaktionen gemeldet. „Als schwerwiegende Reaktionen gelten solche, bei denen die Personen im Krankenhaus behandelt werden oder Reaktionen, die als medizinisch bedeutsam eingeordnet wurden“. Das sind etwa 0,2 pro 1.000 Impfdosen, entsprechend 0,02 Prozent, was im Beipackzettel der Klasse „Selten“ entspricht.

Zahlen enthalten auch Verdachtsfälle von Nebenwirkungen

Die Zahlen, die das PEI veröffentlicht, sind eher vorsichtig: In diesen Zahlen enthalten sind neben anerkannten Nebenwirkungen und Komplikationen, die sich auf die Impfung kausal zurückführen lassen auch Verdachtsfälle von Nebenwirkungen enthalten, also Meldungen, bei denen noch geprüft wird, ob ein Zusammenhang zwischen Symptom und Impfung besteht.
Als schwerwiegendste Komplikationen bezeichnet das PEI diverse Thrombosen und neuerdings Myokarditis oder Perimyokarditis, das sind Entzündungen im Bereich des Herzmuskels. Über die Symptome dieser Komplikationen wird inzwischen im Vorfeld der Impfung aufgeklärt. Die Behandlung beider Krankheitsbilder ist, sofern der Patient seinen Körper beobachtet und frühzeitig einen Arzt aufsucht, sehr gut möglich – ähnlich wie die „seltenen“ Nebenwirkungen der ASS-Medikamente.

Todesfälle nach der Impfung

Gerne werden Todesfälle nach der Impfung hauptsächlich von Impfgegnern in die Diskussion geworfen. Diese Zahl ist äußerst sensibel, das PEI schreibt dazu: „Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden 873 Todesfälle (0,0024 % der geimpften Personen) in unterschiedlichem zeitlichen Abstand zur Impfung bei Personen im Alter von 24 bis 102 Jahren gemeldet. Der Median des Alters betrug 81 Jahre, das mittlere Alter 77 Jahre. (…) Bei der überwiegenden Mehrzahl der verstorbenen Personen bestanden multiple Vorerkrankungen, wie z. B. Karzinome, Niereninsuffizienz, Herzerkrankungen und arteriosklerotische Veränderungen, die vermutlich todesursächlich waren. Ein jüngerer Patient verstarb (…) vermutlich an den Folgen seines Drogenkonsums“. Laut dieser Aussage war also die Hälfte der Verstorbenen 81 Jahre alt oder älter.

Eine Frage, die das PEI in diesem Bericht nicht stellt und daher auch nicht beantwortet, ist die Frage, mit wievielen Todesfällen man ohne Impfung im betrachteten Zeitraum und mit der Altersstruktur der Verstorbenen hätte rechnen müssen. Diese Zahl wäre bei einer Stichprobe von 50 Millionen Impfungen eine interessante Aussage, die der zu beobachtenden Panikmache möglicherweise die Grundlage nehmen könnte.

Unterschied zwischen persönlichem Schicksal und statistischen Daten

Es besteht selbstverständlich ein Unterschied zwischen den hier dargestellten trockenen statistischen Daten und dem Leid der von den Nebenwirkungen der Impfung betroffenen Personen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, einen schweren Schaden davonzutragen, gering ist – für einen betroffenen Menschen und seine Angehörigen bedeutet das einen Einschnitt in ihr bisheriges Leben. Und dass eseinzelne Fälle gibt, ist bekannt.

Keine Panikmache und keine Verharmlosung

Dieser Beitrag mit seiner reißerischen Überschrift soll weder Angst vor der Einnahme von ASS-Medikamenten schüren noch soll er die vorhandenen Nebenwirkungen der COVID-19-Impfung verharmlosen. Er soll vielmehr verdeutlichen, wie leicht sich Zahlen zu Ungeheuern entwickeln können, wenn man sie aus dem Kontext gerissen interpretiert. Und man kann im „real-life“ nicht wirklich entscheiden, ob jetzt ASS oder die Impfung gefährlicher sind: Die allermeisten Menschen werden die genannten Nebenwirkungen nämlich niemals bemerken.

Der komplette Sicherheitsbericht des PEI ist 35 Seiten lang, er enthält auch Daten darüber, wie die Nebenwirkungen auf die verschiedenen Impfstoffe verteilt sind und kann hier auf den Seiten des PEI heruntergeladen werden.

Text: Matthias Lauterer