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Einsatz wegen Ölspur

Auf der L1045 ist die Feuerwehr im Einsatz. Zwischen Weißbach und Forchtenberg ist sie zurzeit damit beschäftigt, eine Ölspur zu beseitigen.




Fast jedes dritte Kind leidet unter psychischen Auffälligkeiten

Die neue Sozialdezernentin im Landratsamt Hohenlohe, Elke Schöll, hat auf der letzten Kreistagssitzung am Montag, den 21. Juni 2021, einen Vortrag über „Familien und Corona – Wege aus der Krise“ mit Informationen aus dem Jugendamt gehalten. Sie beleuchtete darin vor allem die Auswirkungen der Pandemie auf Familien. GSCHWÄTZ stellt Auszüge daraus vor.

Demnach habe sich im Bereich der ambulanten Hilfen der Anteil der sozialpädagogischen Familienhilfe von 67 Fällen im Jahr 2019 auf 88 im Jahr 2020 gesteigert. Steigerungen gab es auch beim Erziehungsbestand (von 37 auf 42 Fälle) sowie bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (103 auf 11 Fälle).

Bei weit über der Hälfte der Inobhutnahmen, die im Juni bis Dezember 2020 stattgefunden haben, hat Corona teilweise oder maßgeblich beigetragen – nämlich bei 57,1 Prozent der Fälle.

Screenshot: GSCHWÄTZ

Die Anzahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen steigt seit Jahren – im Jahr 2020 auf 214 Fälle. Das sind 66 mehr als im Jahr davor. Die meisten dieser Fälle – nämlich 51 – wurden von der Polizei, Gerichten oder staatlichen Stellen gemeldet. In 16,8 Prozent aller Fälle von Kindeswohlgefährdung, die von Juni bis Dezember 2020 gemeldet wurden, spielte Corona eine Rolle.

Screenshot: GSCHWÄTZ

In zehn Prozent der in 2020 überprüften Fälle lag eine Kindeswohlgefährdung vor, was einem Rückgang von sechs Prozent entspricht. Bei 34 war diese Gefahr latent (plus 14 Prozent), bei ebenso vielen Fällen gab es zwar keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf (minus elf Prozent). Bei fast einem Viertel – immerhin 22 Prozent der überprüften Fälle – lag keine Kindeswohlgefährdung vor und es gab auch keinen Hilfebedarf.

Screenshot: GSCHWÄTZ

Die meisten der betroffenen Kinder – nämlich 88 – waren im Alter von sechs bis unter 14 Jahren. Besonders betroffen waren zudem die Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil – zu 43 Prozent – im Vergleich mit 39 Prozent, bei denen die Eltern zusammenlebten.

Wie Elke Schöll weiter ausführte, ergab die bundesweite Copsy-Studie – eine Längsschnittstudie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf – dass fast jedes dritte Kind unter psychischen Auffälligkeiten leidet. Außerdem fühlten sich vier von fünf Kindern und Jugendlichen durch die Corona-Pandemie belastet. In Familien, wo es bereits vor Corona Strukturen gab und sie sich wohl und aufgehoben fühlten, seien die Kinder gut durch die Krise gekommen.

Die Familien sehen sich in der Krise mit zunehmender Überforderung und Überlastung der Erziehungsberechtigten konfrontiert. Jugendliche werden in ihren Entwicklungsaufgaben behindert, Bewegungsmangel und familiäre Konflikte nahmen zu. Die Ernährungsweise sowie der Umgang mit Medien waren zusätzliche Herausforderungen in den Familien.

Weitere Probleme ergaben sich für die Familien durch das Homeschooling – beispielsweise durch Wegfall der stabilen Strukturen – das auch Auswirkungen auf schulische und die persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen hatte. Am Übergang von Schule zu Beruf gab es nicht nur erhebliche Schwierigkeiten hinsichtlich der Berufsorientierung. Die Abschlussschüler:innen befürchteten auch, den Stempel eines Corona-Abschlusses im Schuljahr 2019/2020 und 2020/2021 zu bekommen und sie hatten die Sorge vor Problemen bei der Lehrstellensuche.

Text: Sonja Bossert




Männerriege des TSV Künzelsau wieder aktiv

Nach langer Corona-Pause traf sich die Männerriege des TSV Künzelsau – coronakonform – wieder zu Sport und Geselligkeit. Zunächst starteten die Fußballer auf dem Nagelsberger Sportplatz, die bei heißen Temperaturen – und dennoch großem Eifer – voller Freude zur Sache gingen. Die internen Mannschaften trennten sich nach packenden Zweikämpfen und wunderbar heraus gespielten Toren mit 10:4.

Nach einer kühlen Dusche setzte man sich zu den anderen Männerrieglern und ließ sich kulinarisch vom Verpflegungsteam um Werner Burkert und Torsten Sitzmann unter anderem mit Schnitzel, Leberkäse und Salat verwöhnen. Stephan Habicht und Reinhardt Frense zeigten sich erfreut über die große Resonanz – auch der heute fußballerisch nicht aktiven Männerrieglern – und gratulierten den Jubilaren.

Quelle: Pressemitteilung des TSV Künzelsau

Die Männerriegler waren eifrig bei der Sache. Foto: TSV Künzelsau




Lohnzahlung: Drei Mitarbeiter klagen gegen Ebm-papst

Gleich drei nahezu wortgleiche Prozesse fanden am Montag, 28. Juni 2021 vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim statt. Zwei Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin klagten gegen ihren Arbeitgeber, die ebm-papst Mulfingen GmbH & Co. KG. In allen drei Fällen ging es um Forderung  auf Lohnzahlung.

Forderung auf Lohnzahlung

Hintergrund ist eine seit vielen Jahren bestehende Betriebsvereinbarung (BV), in der festgelegt ist, dass die Arbeitnehmer 18 Minuten Arbeitszeit pro Tag, das entspricht eineinhalb Stunden pro Woche, unentgeltlich leisten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber zum Beispiel zum Verzicht auf  betriebsbedingte Kündigungen.

In allen drei Fällen handelte es um den sogenannten Gütetermin, der im Arbeitsrecht vorgeschrieben ist und der dazu gedacht ist, unter Moderation eine einvernehmliche Regelung zu finden. Der Termin wurde aus unterschiedlichen Gründen mehrfach verschoben, sodass inzwischen fast sieben Monate seit Einreichung der Klagen verstrichen sind.  Das ist im Arbeitsrecht eher unüblich, da eine schnelle Einigung oder auch ein schnelles Urteil aufgrund der oft hohen finanziellen Risiken, die in arbeitsrechtlichen Fällen entstehen können, angestrebt wird.

Sehr verwundert zeigen sich nicht nur die Kläger, sondern auch Richterin Anja Nägele-Berkner, dass sich ebm-papst auch im Termin nicht äußern wollte

Geklagt haben auf die Nachzahlung des Lohns für diese 90 Minuten pro Woche, rückwirkend für die letzten drei Jahre – für die Jahre davor ist Verjährung eingetreten – Andy E., Bernd Z. und Carola D. (Namen geändert, die Namen der Personen sind der Redaktion bekannt). Pikant ist, dass Bernd Z. in seinem damaligen Amt als Betriebsratsvorsitzender die BV mit unterschrieben hat. Auch Carola D. ist inzwischen Betriebsrätin.

Klägeranwalt: „Die Betriebsvereinbarung kann nicht wirksam sein“

Der Anwalt der drei Kläger, Rechtsanwalt Jürgen Kühner, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, darf seine Sicht als erstes darlegen: er legt dar, dass durch die BV das „Günstigkeitsprinzip“ verletzt würde, das festlegt, dass durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung die Bestimmungen eines Tarifvertrags nicht dauerhaft zuungunsten des Arbeitnehmers ausgehebelt werden dürfen – das gelte auch dann, wenn der Betrieb gar nicht tarifgebunden sei. Ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen, auf das er in seinen Klagen Bezug nehme, würde das bestätigen.

In der BV, die immer wieder inhaltsähnlich neu beschlossen wurde und die den Namen „Bündnis für Arbeit“ trägt, ist unter anderem festgelegt, dass ebm-papst keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen wird, die Sonderzahlungen und sonstige Sozialleistungen wie zum Beispiel Firmenbusse werden geregelt.

Beklagtenseite sagt gar nichts

Im Schriftverkehr vor dem Termin hat die Beklagtenseite, im Termin vertreten durch Markus Löw, Personalleiter und Rechtsanwalt Dr. Bernd Dollmann, noch gar keine Einlassung gemacht. Sehr verwundert zeigen sich nicht nur die Kläger, sondern auch Richterin Anja Nägele-Berkner, dass sich ebm-papst auch im Termin nicht äußern wollte. „Sie verschenken hier einen Gütetermin“, sagt sie. Genauso verwunderlich ist es für die Prozeßbeobachter, dass sowohl dem Personalleiter eines großen Industriebetriebs als auch seinem Anwalt nicht bekannt sein will, welcher Tarifvertrag gegebenfalls anwendbar wäre.

Sind 20 Jahre noch „vorübergehend“?

Denn genau darum wird es gehen: Sollte der entsprechende Tarifvertrag keine Öffnungsklauseln enthalten, dann wäre die Verletzung des Günstigkeitsprinips, das RA Kühner angebracht hatte, ein starkes Argument. Kühner ist der Meinung, dass der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie anwendbar ist. Dieser enthalte, so Kühner, keine Öffnungsklauseln. Überhaupt könne ein Lohnverzicht, zum Beispiel zur Arbeitsplatzsicherung, allenfalls „vorübergehend“ vereinbart werden. Es stellt sich aber heraus, dass diese „18-Minuten-Klausel“ womöglich seit mehr als 20 Jahren besteht – das, so ließ die Richterin durchklingen, wäre sicherlich nicht mehr „vorübergehend“: „Ungewöhnlich – man kennt das nur von Ausnahmesitutionen“, sagt sie. Wäre dann nur dieser Passus ungültig oder die ganze BV? Die Richterin deutet an, dass möglicherweise die gesamte BV ungültig sein könnte und meint damit, dass eventuell alle Mitarbeiter ein Anrecht auf Nachzahlung haben könnte. „Das kann hohe Wellen schlagen“, stellt sie in den Raum.

Es wird emotional

Als der Klägeranwalt moniert, dass die Beklagte nicht einmal den anwendbaren Tarifvertrag kennen will, geht es hoch her: Dr. Dollmann versteigt sich zu der Aussage dass „alle Vergünstigungen wegfallen“ könnten – eine regelrechte Drohung. Als Richterin Nägele-Berkner dann verkünden will, dass die Beklagtenseite innerhalb von 14 Tagen ihre „Einwendungen substantiiert darzulegen“ habe, fällt ihr Dr. Dollmann ins Wort und nennt wie selbstverständlich einen Termin in 4 Wochen und muß sich von der Richterin über die Rechtslage belehren lassen. Weiterhin muss er sich anhören, dass man schon mehrere Verlegungsanträge – Bernd Z. spricht von „gut einer Handvoll“ – stattgegeben hätte. Man meint, bei der Richterin ein „Sie hatten genug Zeit“ herauszuhören. Andy E. sagte während des Termins gar nichts.

Ein Spiel auf Zeit?

Die Tatsache, dass ebm-Papst so viele Verlegungsanträge gestellt hat und dass man auch im Prozess offenbar – während der Fussball-EM liegt der Ausdruck nahe – Zeit schinden möchte, wirft Fragen nach den Gründen dafür auf. Welche Vorteile könnte es für die Beklagte geben, wenn der Prozess möglichst lange dauert? Sind möglicherweise weitere Verfahren in der Pipeline, die vielleicht in die Verjährung oder in die Verwirkung gehen könnten? GSCHWÄTZ hat bei ebm nachgefragt. Eine Antwort steht noch aus.

„Kurzer Prozeß“ im zweiten Fall

Im Fall von Bernd Z. präsentiert Dr. Dollmann einen offenbar rechtsgültigen Aufhebungsvertrag vor, den ebm-papst und Bernd Z. geschlossen haben. Insofern ist der ebm-Anwalt der Meinung, dass der Fall damit erledigt sei, denn im Vertrag ist geregelt, dass alle weitergehenden Ansprüche ausgeschlossen sind. Ganz so kurz will es die Richterin allerdings nicht machen, sie befragt Bernd Z. über die Historie der Betriebsvereinbarung, da er langjähriges Betriebsratsmitglied ist. Ursprünglich, so Z. sei das Bündnis für Arbeit als ein kurzfristiges Paket geschlossen worden. Die unbezahlte Zeit wurde anfangs auf ein Zeitkonto eingezahlt und konnte durch Freizeit abgegolten werden. Irgendwann sei dieses Konto weggefallen. Wann genau, konnte Z. nicht sagen, er vermutet Ende der 90er Jahre.

Zwar zeigte die Richterin deutlich, dass sie in diesem Falle davon ausgeht, dass für Bernd Z. keine Ansprüche bestehen, trotzdem gab sie auch hier dem Klägeranwalt eine Frist zu Erwiderung.

„Sie drehen hier ein großes Rad“

Im dritten Prozess, der Klage von Carola D., appelliert die Richterin wiederholt an die Beklagte: „Sie drehen hier ein großes Rad“. Sie drängt ebm-papst, eine interne Lösung zu schaffen, die alle Mitarbeiter einschließt. Auf den Einwand von Markus Löw, dass der Betriebsrat doch der Vertreter der Mitarbeiter:innen sei, belehrt sie ihn: „Der Betriebsrat ist nicht Vertreter der Belegschaft, er ist Interessenvertreter, das muss man differenzieren.“ sagt sie und weist auf möglicherweise gravierende Folgen für das Unternehmen hin, wenn sich die Position der Klägerseite bestätigen sollte und weitere Mitarbeiter klagen würden.

Teils arbeitsvertraglich geregelt

Carola D. war zu Beginn ihrer Betriebsratsarbeit der Meinung, dass die Vereinbarungen sicherlich rechtlich nicht zu beanstanden sind, sieht das allerdings inzwischen anders. Sie wundert sich, dass das Eine oder Andere, das in der BV geregelt ist, auch arbeitsvertraglich geregelt sei.

Und nochmal wirds laut

Wohl unfreiwillig gibt Dr. Bernd Dollmann weitere Hintergründe und Zusammenhänge preis, als er „Wir hatten gedacht, dass das [dieser Prozeß, Anm. der Red.] ein Vehikel zu einer optimierten Beendigungslösung ist“ in den Saal ruft. Er berichtet davon, dass man mit Carola D. noch in Verhandlungen über die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses sei, man sei aber noch ein gutes Stück auseinander. Des Weiteren kündigt er an, „wir werden das ausurteilen durch die Instanzen“ und droht sogar mit der Moralkeule, wenn er die drei Kläger fragt, ob für sie das „Bündnis oder das persönliche Interesse“ im Vordergrund stünden. Da wird auch Jürgen Kühner laut und muss seinem Kollegen sagen, dass er hier einzig seine drei Mandanten vertrete und nicht die Interessen der restlichen Belegschaft oder gar der Firma ebm-papst: „Das wäre ansonsten Parteienverrat“.
Die Richterin bestätigt ruhig, dass es offenbar weitere Prozesse gibt oder gab, als sie von „mehreren Kriegsschauplätzen“ spricht, die sie aber nicht anführen wolle.

Auch in diesem Fall soll die Beklagtenseite substantiiert Stellung nehmen.

Es wird wohl zum Kammertermin mit Urteil kommen

Ein Kammertermin kann frühestens nach dem Einreichen der Stellungnahmen und der Erwiderung der Gegenpartei stattfinden – also sicherlich nicht vor Ende August.  Auch wenn die Richterin bei einigen Punkten eine vorsichtige und vorläufige Einschätzung abgegeben hat, kann man keine Tendenz erkennen. Außerdem befinden sich die Kläger und ebm-papst weiterhin in Verhandlungen – es könnte also auch vor dem Kammertermin noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.

Den Termin verfolgte GSCHWÄTZ-Redakteur Matthias Lauterer vor Ort.




130 Euro Stundenlohn für die Ärzte im Impfzentrum

Am Anfang der Impfwelle gegen Corona mussten sie schnell aufgebaut werden – die Corona-Impfzentren in Deutschland. Aufgrund des mangelnden Impfstoffs konnten sie allerdings ihre Kapazität nie voll ausschöpfen, wirken deshalb mittlerweile zu teuer und überdimensioniert. Dennoch sollen sie auch über den Herbst 2021 hinaus zumindest in einem Bereitschaftsdienst gehalten werden, weil beispielsweise dann mit Auffrischungsimpfungen bei den Pflegeheimbewohnern gerechnet wird.

Bund trägt die Hälfte der Kosten

Doch wie hoch sind die Kosten, die seit Beginn der Impfungen durch die Impfzentren entstanden sind? Welche Vergütung erhalten dort die Ärzte und das sonstige Personal für ihre Arbeit? „Während der Bund die Impfstoffe finanziert, sind die Länder für die Durchführung und Organisation der Impfzentren und Impfungen vor Ort zuständig“, schreibt Andreas Deffner von der Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums auf die GSCHWÄTZ-Anfrage.

„Die notwendigen Kosten für die Errichtung, Vorhaltung ab dem 15. Dezember 2020 und den laufenden Betrieb von Impfzentren einschließlich der mobilen Impfteams, die von den Ländern oder im Auftrag der Länder errichtet, vorgehalten oder betrieben werden, werden in der entstandenen Höhe hälftig von Bund und Ländern getragen.“ Die Finanzierungszusage des Bundes gelte gemäß der Corona-Impfverordnung bis zum 30. September 2021. Aufwandsentschädigungen für das Personal in den Impfzentren – beispielsweise die Ärzte oder Verwaltungsmitarbeiter – vereinbaren die Länder.

Abrechnungen erfolgen quartalsweise

Matthea Weinstock von der Pressestelle des Landratsamtes Hohenlohekreis, das demnach für das Kreisimpfzentrum in Öhringen zuständig ist, schreibt auf die Anfrage: „Stand 08. Juni 2021 sind 994.050,71 Euro an Kosten für das Impfzentrum im Hohenlohekreis entstanden, die durch das Land und den Bund getragen werden.“ Die Abrechnungen erfolgen quartalsweise. So seien bislang 662.691,28 Euro im vierten Quartal 2020 und ersten Quartal 2021 mit dem Land abgerechnet worden. Weitere Abrechnungen würden noch laufen.

Alle Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag

Die Ärzte, die in dem Kreisimpfzentrum tätig sind, rechnen laut der Landratsamtssprecherin „unmittelbar mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ab“. Diese wie auch alle anderen Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag. Zu den Vertragsinhalten wollte sich das Landratsamt allerdings nicht öffentlich äußern.

Unterschiedliche Anstellungsformen

Offener war da schon Theresa Osterholzer vom baden-württembergischen Sozialministerium, die auf GSCHWÄTZ-Anfrage zur Vergütung der Ärzte in den Impfzentren schreibt: „Das Land erstattet für die Mitarbeitenden in den Impfzentren folgende Beträge: Ärztinnen und Ärzte bis zu 130 Euro pro Stunde zuzüglich Fahrtkostenpauschale, medizinische Fachangestellte bis zu 50 Euro pro Normalstunde und ohne Zuschläge, alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Verwaltung bis zu 27,60 Euro pro Stunde.“ Dabei handele es sich um die Arbeitgeberbruttokosten. Weil es unterschiedliche Anstellungsformen gebe – beispielsweise über das Land und dessen Personaldienstleister beziehungsweise seiner Hilfsorganisationen einerseits und andererseits die verschiedenen Einstellungsmodelle der Partner vor Ort – könne es allerdings zu unterschiedlichen Gehältern kommen.

Niedergelassene Ärzte erhalten Vergütung je Impfung

Die Vergütung der niedergelassenen Ärzte, die ebenfalls gegen Corona impfen, wurde vom Bund in der Corona-Impfverordnung festgelegt. Dieser Satz erhöht sich bei Hausbesuchen. „Dabei handelt es sich – anders als bei dem Stundenhonorar der Ärztinnen und Ärzte in den Impfzentren – um eine Vergütung pro Impfung“, so die Sprecherin des Sozialministeriums weiter. Daher könne das Stundenhonorar im Impfzentrum nicht mit der Vergütung einer Impfung verglichen werden. Wie viele Impfungen pro Stunde ein niedergelassener Arzt durchführt, hänge aber von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab. Demnach erhält ein Arzt, der Patienten in seiner Praxis gegen Corona impft, 20 Euro je Impfung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf). Bei Hausbesuchen bekommt er weitere 35 Euro für eine Impfung, bei mehreren Personen beispielsweise in einer sozialen Einrichtung oder Gemeinschaft jeweils 15 Euro pro Impfung. Berät ein Arzt lediglich einen Patienten zur Impfung, erhält er dafür 10 Euro.

Bis zu 1,5 Millionen monatlich für ein zentrales Impfzentrum

Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg neun zentrale Impfzentren, die für mehrere Landkreise zuständig und seit 27. Dezember 2020 in Betrieb sind. Das dem Hohenlohekreis am nächsten gelegene ist das Impfzentrum in Rot am See im Landkreis Schwäbisch Hall. Darüber hinaus gibt es 50 Kreisimpfzentren, seit 22. Januar 2020 in Betrieb. Zu den Kosten schreibt Theresa Osterholz weiter: „Den Betreibern werden vertraglich vereinbart für den Betrieb und Aufbau der zentralen Impfzentren bis zu rund 1,5 Millionen Euro pro Monat sowie 300.000 Euro einmalig zur Verfügung gestellt.“ Dementsprechend erhalten die Betreiber der Kreisimpfzentren bis zu 755.000 Euro pro Monat sowie einmalig 150.000 Euro. Allerdings könne es bei Doppelstandorten und je nach Vertrag insbesondere beim Personal zu unterschiedlichen Kosten für die Impfzentren kommen.

Geringere Kosten im ersten Quartal 2021

„Die Kosten für ärztliches Personal werden in der Regel durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg direkt mit dem Land abgerechnet“, so Osterholz. Auch für die IT-Ausstattung sowie weitere Sachmittel wie beispielsweise medizinische Schutzausrüstung komme das Land auf. „Insgesamt geht das Ministerium für Soziales und Integration bei Betrieb unter Volllast von monatlichen Kosten von bis zu 1,3 Millionen Euro pro Kreisimpfzentrum und bis zu 2,7 Millionen Euro pro zentralem Impfzentrum aus.“ Allerdings wird für das erste Quartal 2021 mit geringeren Kosten gerechnet, weil die Impfzentren zu Beginn der Impfungen aufgrund geringerer Impfstofflieferungen nicht voll ausgelastet waren.

Impfaktionen einzelner Ärzte

Zu Impfaktionen einzelner niedergelassener Ärzte, die diese in Stadthallen oder Supermarktparkplätzen durchführen – beispielsweise Dr. Susanne Bublitz in der Nobelgusch in Pfedelbach am 26. Juni – schreibt die Sprecherin des Sozialministeriums: „Grundsätzlich ist die Vergütung der Impfungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte über die Krankenkassen in der Corona-Impfverordnung des Bundes geregelt.“ Die Impfungen solcher Aktionen werden abgerechnet wie Impfungen in der Praxis, weshalb das Land keine Informationen zu Kosten und weitergehenden Fragen der Abrechnung habe.

Text: Sonja Bossert




Betrunkener Autofahrer flüchtet vor der Polizei und landet im Krankenhaus

Nachdem ein 46-Jähriger am Montag, den 28. Juni 2021, eine Autofahrerin in Künzelsau gefährdet hat, stellte sich heraus, dass der Mann alkoholisiert am Steuer saß. Gegen 11.30 Uhr war eine 24-Jährige mit ihrem Auto auf der Bundesstraße 19 von Schwäbisch Hall kommend in Fahrtrichtung Künzelsau unterwegs. Kurz vor Gaisbach fuhr der 46-Jährige mit seinem Pkw von links aus einem Feldweg auf die Bundesstraße 19, sodass die junge Frau eine Vollbremsung einleiten musste, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Anschließend fuhr der Mann weiter in Richtung Taläcker, woraufhin die 24-Jährige ihm folgte und ihn zur Rede stellen wollte.

Als beide an einem Feldweg parkten, rannte der Mann in ein angrenzendes Waldstück. Im Rahmen der Fahndung griffen Polizeibeamte den Mann kurze Zeit später auf. Dieser war deutlich alkoholisiert, uneinsichtig und aggressiv. Als die Polizeibeamten ihn für eine Blutentnahme in ein Krankenhaus bringen wollte, wehrte sich der 46-Jährige. Schließlich legte die Streifenwagenbesatzung ihm Handschließen an und brachte ihn in eine Klinik, wobei sich der Mann auch auf dem Weg dahin versuchte zu befreien. Er muss nun mit mehreren Anzeigen rechnen.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Ganerben-Gymnasium bisher beim Stadtradeln auf Platz acht

Zwei Wochen Stadtradeln sind um und die Stadt Künzelsau hat mit 318 Teilnehmern zusammen bereits 48.308 gefahrene Kilometer gesammelt, schreibt die Stadtverwaltung. Kreisweit hat das Ganerben-Gymnasium in Künzelsau mit rund 7.000 die meisten Gesamtkilometer erradelt – und liegt damit auch in der Gesamtwertung des Hohenlohekreises auf dem achten Platz. Bei den Teams mit einer Größe von mehr als 15 aktiven Radlern führt momentan das Team Ziehl-Abegg mit 330 Kilometern pro aktivem Radler.

Jeder Kilometer zählt

Die Aktion geht noch bis Sonntag, den 04. Juli. Bis dahin können noch einige Strecken mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, um das Klima zu schonen und das Auto stehenzulassen. Wer das Fahrrad für seine Wegstrecken nutzt, kann sich an der Aktion beteiligen und seine gefahrenen Kilometer online eintragen. Beim Stadtradeln zählt jeder Kilometer, egal ob man jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit fährt oder zweimal in der Woche das Rad nutzt, um den Einkauf vom Wochenmarkt nach Hause zu transportieren. Jede Fahrt mit dem Fahrrad ist ein Beitrag zum Klimaschutz, vor allem, wenn das Auto dafür stehen bleibt. Im Kreis sind während der Aktion bisher 50 Tonnen CO₂ eingespart worden, so die Schätzung des Landratsamtes Hohenlohekreis.

Am Ende der Aktion werden Titel wie „Fahrradaktivstes Kommunalparlament“ und „Fahrradaktivste Kommune mit den meisten Radkilometern“ vom Klima-Bündnis verliehen. Also heißt es für die Künzelsauer Stadtradler:innen nochmal kräftig in die Pedale treten.

Radfahren im Alltag

Die bundesweite Aktion Stadtradeln findet im Hohenlohekreis vom 14. Juni bis 4. Juli statt. Ziel des kommunalen Wettbewerbs ist es, innerhalb von drei Wochen möglichst viele Wege mit dem Rad zurückzulegen und dabei sowohl Bürger:innen als auch Unternehmen und Verwaltungen für das Radfahren im Alltag zu begeistern. Eine Teilnahme ist jederzeit möglich, es genügt eine Anmeldung unter http://www.stadtradeln.de/kuenzelsau

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau




Ruhige Nacht für die Feuerwehr Künzelsau

Während anderswo in der vergangenen Nacht die Welt scheinbar untergehen wollte, Regen und Hagel für Überschwemmungen sorgte, blieb es in und um Künzelsau ruhig. Die Feuerwehr Künzelsau musste lediglich zu zwei Einsätzen ausrücken: In Gaisbach und Steinbach war je ein Baum auf die Straße gestürzt.

Diese wurden von den Einsatzkräften beseitigt.




Kocherfreibad weiterhin geschlossen

Trotz der hohen Temperaturen hat das Kocherfreibad in Künzelsau weiterhin geschlossen. Laut Auskunft der Stadtverwaltung liegt es an der Wasserqualität. Ein exaktes Datum für die Eröffnung könne bislang nicht genannt werden. „Auch wir bedauern sehr, dass das Freibad – bei den sommerlichen Temperaturen – noch nicht geöffnet werden konnte“, schreibt Pressesprecherin Elke Sturm auf GSCHWÄTZ-Anfrage.

„Mit dem Naturschwimmbecken, das ohne jegliche Chemie auskommt, müssen zum Wohl der Badegäste höchste Auflagen bezüglich der Wasserqualität erfüllt werden.“ Aufgrund der Pflanzenfilteranlage für das große Naturbecken könne zwar auf chemische Mittel verzichtet werden, dies würde aber Zeit für die Wasseraufbereitung brauchen. „Das Bäderteam arbeitet auf Hochtouren, damit schnell eröffnet werden kann und bittet weiterhin um Geduld“, so die Stadtsprecherin weiter. Zu den Gründen für die schlechte Wasserqualität konnte sie keine Aussage treffen.

Geöffnet dagegen sind Biergarten und Campingplatz – der Biergarten bei schönem Wetter bereits seit dem Frühjahr. Reservierungen für den Campingplatz nimmt Uwe Pimpl unter Telefon 0170/3118 099 entgegen.

 




Hohenloher dürfen wieder ab heute wieder mit 300 Personen privat feiern

Ab Montag, den 28. Juni, gelten im Hohenlohekreis die Regelungen der neuen Corona-Inzidenzstufe 1. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor.

 Was sich ändert

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am  Sonntag, 27. Juni 2021, die Unterschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 10 pro 100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge amtlich bekanntgemacht. Daher treten im Hohenlohekreis ab Montag, 28. Juni 2021, die Regelungen der Inzidenzstufe 1 der ab diesem Tag gültigen CoronaVO des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Das bedeutet unter anderem:

Regeln und Freiheiten bei Inzidenzstufe 1. Quelle: Screenshot von der Seite des Reigerungspräsidiums Stuttgart

Eine komplette Übersicht über alle Bestimmungen zur Corona-Inzidenzstufe 1 finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210625_Auf_einen_Blick_DE.pdf