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„Wir möchten zeigen, was in Künzelsau alles entsteht“

Bereits zum zweiten Mal kommt Sebastian Frey nach Künzelsau, um mit Interessierten die „Natur-nah-dran“-Fläche an den Wertwiesen zu erkunden, schreibt die Stadtverwaltung Künzelsau in einer Pressemitteilung. Bei der Bürgerexkursion am Samstag, den 10. Juli 2021, um 14 Uhr wird der Diplom-Landschaftsökologe aus Neckarsulm zeigen, welche Pflanzen mit welchen Techniken angelegt wurden und hilfreiche Tipps geben, wie die Erhaltung der Vielzahl von Lebewesen auch im eigenen Garten umgesetzt werden kann.

Anlage- und Pflegetipps

Er unterstützt den Künzelsauer Bauhof bei der Umsetzung der „Natur-nah-dran“-Flächen in Künzelsau. Alle Teilnehmer:innen erhalten einen Flyer des NABU mit Anlage- und Pflegetipps und einem Probe-Saatgut für eine kleine Fläche zu Hause. Sebastian Frey freut sich: „Schon bei der ersten Bürgerexkursion waren viele Neugierige mit dabei. Ich freue mich, dass wir mit den „Natur-nah-dran“-Flächen Begeisterung und Interesse geweckt haben.“ Treffpunkt in den Wertwiesen unterhalb des Schlosses Bartenau.

Anmeldung

Aufgrund der aktuellen Corona-Vorschriften ist eine Voranmeldung bei Helen Bühler von der Stadtverwaltung Künzelsau unter Telefon 07940/129 120 oder per E-Mail an mailto:helen.buehler@kuenzelsau.de mit Angabe der Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon oder E-Mail) erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos.

Hinweis zu Fotoaufnahmen

Im Rahmen von städtischen Veranstaltungen werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer:innen mit der Veröffentlichung der Aufnahmen, auf denen auch sie eventuell abgebildet sind, für unsere Kommunikationszwecke und die Kommunikationszwecke des NABU einverstanden. Wer das nicht möchte, soll die Fotografen oder Mitarbeiter vor Ort ansprechen.

Hintergrund zum Strategiethema „Zukunft Wohnen“

„Wir gestalten gemeinsam unsere Zukunft in Künzelsau!“ Mit diesem Ziel hat der Gemeinderat mit der Stadtverwaltung Künzelsau die „Strategie 2030“ ins Leben gerufen. Jedes Jahr steht ein anderes Thema im Mittelpunkt – im Jahr 2021 das Thema „Zukunft Wohnen“. „In einem interessanten Begleitprogramm möchten wir zeigen, was in Künzelsau alles entsteht und wie lebenswert die Stadt ist“, so Bürgermeister Stefan Neumann in der Mitteilung. Themen wie Neubau oder Sanierung, Künzelsauer Baugebiete oder die biologische Vielfalt stehen im Fokus und werden in Vorträgen, bei Spaziergängen oder Baubegehungen nähergebracht.

Landesweites Projekt

Biologische Vielfalt wird in Künzelsau großgeschrieben: Mit „Natur nah dran“-Flächen und Aktionen soll die Erhaltung der Vielzahl von Lebewesen und die Vielfalt von Lebensräumen gefördert werden. Künzelsau ist eine von 15 Städten und Gemeinden, die sich erfolgreich um eine Teilnahme am landesweiten Projekt „Natur nah dran“ für 2020 beworben hatte und eine Förderung erhält. Bei der Planung und Umsetzung dieser Flächen wird die Stadtverwaltung Künzelsau von der Planbar Güthler GmbH aus Ludwigsburg und von Sebastian Frey, Diplom-Landschaftsökologe aus Neckarsulm, unterstützt. Weitere Informationen unter http://www.kuenzelsau.de/wohnen2021.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau

Die „Natur-nah-dran“-Fläche an den Wertwiesen hat sich in den vergangenen Wochen weiterentwickelt. Foto: Olivier Schniepp/Foto Linke GmbH




„Zum Glück haben Herr Neth und Herr Spieles gesagt: ‚Natürlich‘“

Kupferzell – die schöne 6000-Seelen-Gemeinde an der Kupfer, die letztes Jahr als Corona-Hotspot galt, steht weiterhin im Rampenlicht. Dieses Mal geht es um die Ergebnisse der Studie zur Bildung von Antikörpern nach einer COVID-19-Erkrankung und deren Langzeitfolgen, Corona-Monitoring genannt. Bei einer Informationsveranstaltung am vergangenen Samstag versammeln sich der Kupferzeller Bürgermeister Christoph Spieles und Abgeordnete des hiesigen Landtags um Dr. Julia Strandmark vom RKI, die die Feldleitung des Corona-Monitorings übernimmt.

RKI: „Das bricht alle Rekorde“

„Wir wurden hier in Kupferzell mit offenen Armen willkommen geheißen, was unsere Arbeit natürlich ungemein erleichtert“, erzählt Strandmark und lobt die hohe Partizipation der Kupferzeller an der Studie: „Im Mai 2020 sind wir hier in Kupferzell angekommen und haben ungefähr 2500 EinwohnerInnen zur Studie eingeladen. Davon haben mehr als 2000 einen Termin gebucht und an unserer Studie teilgenommen. Das bricht alle Rekorde, die wir bisher an Teilnahmebereitschaft erlebt haben.“

Erste RKI-Studie ermittelt hohe Dunkelziffer

Im Rahmen der ersten der drei Studien seien sowohl Rachenabstriche genommen worden, „um aktive Infektionen zu messen“, als auch Blutproben, „um Antikörper im Blut nachzuweisen“. Das Untersuchen von gesunden Menschen diene dem Zweck, so Strandmark, anhand der Immunreaktion abschätzen zu können, wie viele der Studienteilnehmer zu diesem Zeitpunkt schon mit dem Virus in Kontakt gekommen seien. Das seien im Rahmen der ersten Erhebung 12% gewesen. Durch die Testung der asymptomatischen Studienteilnehmer habe sich, nach Angabe Strandmarks, die Inzidenz in Kupferzell versechsfacht.

In der zweiten Studie geht es um Antikörper

Im Oktober 2020 sei der zweite Feldversuch in Kupferzell gestartet worden. „Zu diesem zweiten Teil der Studie haben wir nun alle Personen eingeladen, die entweder Antikörper im Blut oder einen positiven PCR-Test hatten“, erklärt Strandmark. „Das waren 289 Teilnehmer. Davon haben 271 mitgemacht. Dadurch, dass wir noch einmal Proben von den gleichen Personen wie im Mai genommen haben, können wir nun Aussagen über den Verlauf der Antikörperdichte treffen. Was mich persönlich sehr gefreut hat ist, dass 80% der Menschen, die bei der ersten Erhebung im Mai Antikörper im Blut hatten, diese sechs Monate später im Oktober immer noch hatten.“ Des Weiteren habe sich das RKI mit der Frage beschäftigt, ob tatsächlich die Antikörper im Blut bei der Immunabwehr des Coronavirus die primäre Rolle spielten, oder ob auch die zelluläre Immunantwort, also die T-Zellen, relevant seien. Analog dazu habe man sich mit der durch die Impfung initiierten Immunität beschäftigt.

Dritte Studie beschäftigt sich mit Langzeitfolgen

„Die letzte Frage, der wir uns in dieser Studie gestellt haben, ist die nach ‚Long COVID‘, also nach den Langzeitfolgen einer Corona-Infektion. Um diese besser verstehen zu können haben wir noch einmal nachgefragt, ob wir denn nicht ein drittes Mal in Kupferzell vorbeikommen dürften. Zum Glück haben Herr Neth und Herr Spieles gesagt: ‚Natürlich‘. Deswegen sind wir jetzt seit zwei Wochen wieder hier.“ Strandmark zieht ein positives Resümee der Untersuchungen, die nun vorerst beendet seien. Zum Ende des Sommers gebe es allerdings zusätzlich ausführliche Befragungen, um sich erneut mit dem Thema „Langzeitfolgen“ auseinanderzusetzen.

Text: Priscilla Dekorsi

 




Spuren nach Grafeneck

Am Dienstag, den 06. Juli 2021, gastiert das Reutlinger Theater in der Tonne e.V. mit dem Straßentheaterprojekt „Hierbleiben … Spuren nach Grafeneck“ auf dem Hof des Eduard Knoll Wohnzentrums in Krautheim. Das Projekt beleuchtet dabei ab 10 Uhr ein historisch bedeutendes Ereignis der „Euthanasie“-Verbrechen. Durch die Begegnung mit den Darsteller:innen mit Behinderung im öffentlichen Raum soll auch ihre heutige Situation aufgezeigt werden, schreibt das Theater in einer Pressemitteilung.

Graue Busse

Die berüchtigten Grauen Busse kamen auch in die damalige Kreispflegeanstalt in Krautheim und deportierten Menschen mit Einschränkungen nach Grafeneck, die dort am Tag der Ankunft ermordet wurden. Insgesamt wurden im Jahr 1940 in der Zeit des Nationalsozialismus 10.654 Menschen mit Behinderungen oder geistigen Erkrankungen in Grafeneck ermordet, weil sie den Nationalsozialisten als „lebensunwert“ galten.

Aufführungen an 25 Orten

In Anspielung an die Grauen Busse, die damals zur Deportation dienten, wurden 25 Herkunftsorte der Menschen mit Einschränkungen in Baden-Württemberg für das Straßentheaterprojekt ausgewählt. Grafeneck selbst ist Teil dieser 25 Orte. Der Theaterbus fährt mit dem inklusiven Ensemble, Requisiten, Bühnenbild und Kunstobjekten direkt vor Ort, um die performative Aufführung umzusetzen. Unter der Regie von Theaterintendant Enrico Urbanek wird das Projekt vom Theater Reutlingen Die Tonne umgesetzt.

Direkter regionaler Bezug

Bei diesem Projekt verbindet sich Choreografie, Musik, bildender Kunst, Medienkunst und dokumentarischen Elementen. Über eine facettenreiche Auseinandersetzung zwischen Ensemble und Publikum werden Denkanstöße gegeben, die weit über Betroffenheit einerseits und Information andererseits hinausgehen. Durch den Einsatz historischer Fakten in Zusammenarbeit mit dem Dokumentationszentrum Gedenkstätte Grafeneck, dem Kreisarchiv Hohenlohekreis sowie dem Historiker Dr. Hans-Werner Scheuing wird ein direkter regionaler und gesellschaftlicher Bezug hergestellt.

Begegnungen mit dem Ensemble

Der Bus verweilt dabei circa eineinhalb Stunden auf dem Hof des Eduard Knoll Wohnzentrums und bietet verschiedene Begegnungen mit dem Ensemble. Die Interaktionen mit dem Publikum können aufgrund der Corona-Pandemie nur unter gebührendem Abstand stattfinden. Um die nötigen Abstände zwischen den Zuschauer:innen während der Corona-Pandemie einzuhalten, wird eine Theatersituation aufgebaut, sodass Sitzplätze in einem abgesperrten Bereich vor der Bühne vorhanden sind. Der Eintritt ist frei, man kann jederzeit dazu stoßen und wieder weiterziehen.

Beeindruckendes Theatererlebnis

„Wir danken dem Eduard Knoll Wohnzentrum, der LEADER-Region Hohenlohe-Tauber, dem Kreisarchiv Hohenlohekreis und Historiker Dr. Scheuing für die Unterstützung der Aufführung des Projekts in Krautheim nach allen Möglichkeiten, trotz Corona“, so Projektleiter Maximilian Tremmel. Ursprünglich sollte die Premiere am 08. Mai 2020 in Reutlingen im Rahmen des Festivals Kultur vom Rande stattfinden. Die Corona-Pandemie machte eine Neuplanung nötig, die erste Aufführung fand am 17. September 2020 in Mosbach statt. Die Aufführungen des Projekts stoßen auf großes Interesse bei der Bevölkerung. In Gesprächen berichteten die Zuschauer:innen, darunter auch mehrere Schulklassen, von einem beeindruckenden und bewegenden Theatererlebnis.

Bereits fünf Aufführungen im Juni 2021

Nach den ersten sieben Aufführungen im Herbst 2020 stehen für 2021 weitere Aufführungen auf dem Programm. Nach der winter- und coronabedingten konnten bereits weitere fünf Aufführungen im Juni 2021 gespielt werden, darunter in Sigmaringen, Gammertingen-Mariaberg und Gengenbach.

Künstlerische Ausbildung

Das seit 60 Jahren bestehende Theater Reutlingen Die Tonne hat bereits seit vielen Jahren Erfahrungen mit der inklusiven Theaterarbeit und präsentiert die entwickelten Inszenierungen regelmäßig auf Festivals im deutschsprachigen Raum. Seit 2012 gibt es an dem Theater eine von den örtlichen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mitgetragene Initiative, bei der Menschen mit Beeinträchtigungen einen Teil ihrer Arbeitszeit am Theater absolvieren und dort eine künstlerische Ausbildung erhalten.

Förderung

Das Projekt wird gefördert durch die LEADER-Förderung (ein von der EU eingerichtetes Förderprogramm für die Entwicklung ländlicher Räume) und von der „Lernenden Kulturregion Schwäbische Alb“ im Rahmen von „TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“, einer Initiative der Kulturstiftung des Bundes, den Landkreis Reutlingen sowie durch Daimler Truck. Kooperationspartner sind BAFF (Träger Lebenshilfe und BruderhausDiakonie), die Fakultät für Sonderpädagogik der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg, die BruderhausDiakonie-Werkstätten Reutlingen sowie die Habila GmbH Rappertshofen Reutlingen.

Quelle: Pressemitteilung des Theaters Reutlingen Die Tonne




Lebensraum für Biene, Hummel und Co.

Im vergangenen Jahr hat das Unternehmen GEMÜ erstmalig die Blühpatenschaft für eine Fläche von 2.000 Quadratmeter in Mulfingen-Ochsental übernommen. Dieses Engagement führt der Ingelfinger Ventilspezialist nun fort, heißt es in einer Pressemitteilung. Als Bestäuber sorgen Insekten für eine einzigartige Vielfalt an Pflanzen und Tieren. Aber Biene, Hummel und Co. benötigen ausreichend Lebensraum und Nahrung, um ihrer Arbeit nachgehen zu können. Um die Erhaltung dieses Lebensraums in der heimischen Region zu unterstützen, hat GEMÜ auch für das Jahr 2021 die Blühpatenschaft für 2.000 Quadratmeter Blühwiese auf einem Acker der Familie Franz in Ochsental übernommen.

Rein biologisch

Die Blühwiese sowie die angrenzenden Felder werden rein biologisch bewirtschaftet, sodass keinerlei Pestizide auf die Blühwiese gelangen können. Diese ist nicht nur schön anzusehen, sie ist auch Teil des Ökosystems und dient dem Erhalt der Artenvielfalt. Damit will GEMÜ einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung des Lebensraums von Bienen und anderen Insekten in der heimischen Region leisten.

Unterstützung von jedermann

Blühpate kann im Prinzip jeder werden – Unternehmen, Organisationen, soziale Einrichtungen, aber auch Privatleute. Interessierte können sich beispielsweise an den Bienenzuchtverein Hohenlohe-Öhringen (https://imker-oehringen.de/) oder den Landesbauernverband Baden-Württemberg (https://www.bwbluehtauf.de/) wenden.

Quelle: Pressemitteilung der GEMÜ




Einsatz wegen Ölspur

Auf der L1045 ist die Feuerwehr im Einsatz. Zwischen Weißbach und Forchtenberg ist sie zurzeit damit beschäftigt, eine Ölspur zu beseitigen.




Fast jedes dritte Kind leidet unter psychischen Auffälligkeiten

Die neue Sozialdezernentin im Landratsamt Hohenlohe, Elke Schöll, hat auf der letzten Kreistagssitzung am Montag, den 21. Juni 2021, einen Vortrag über „Familien und Corona – Wege aus der Krise“ mit Informationen aus dem Jugendamt gehalten. Sie beleuchtete darin vor allem die Auswirkungen der Pandemie auf Familien. GSCHWÄTZ stellt Auszüge daraus vor.

Demnach habe sich im Bereich der ambulanten Hilfen der Anteil der sozialpädagogischen Familienhilfe von 67 Fällen im Jahr 2019 auf 88 im Jahr 2020 gesteigert. Steigerungen gab es auch beim Erziehungsbestand (von 37 auf 42 Fälle) sowie bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (103 auf 11 Fälle).

Bei weit über der Hälfte der Inobhutnahmen, die im Juni bis Dezember 2020 stattgefunden haben, hat Corona teilweise oder maßgeblich beigetragen – nämlich bei 57,1 Prozent der Fälle.

Screenshot: GSCHWÄTZ

Die Anzahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen steigt seit Jahren – im Jahr 2020 auf 214 Fälle. Das sind 66 mehr als im Jahr davor. Die meisten dieser Fälle – nämlich 51 – wurden von der Polizei, Gerichten oder staatlichen Stellen gemeldet. In 16,8 Prozent aller Fälle von Kindeswohlgefährdung, die von Juni bis Dezember 2020 gemeldet wurden, spielte Corona eine Rolle.

Screenshot: GSCHWÄTZ

In zehn Prozent der in 2020 überprüften Fälle lag eine Kindeswohlgefährdung vor, was einem Rückgang von sechs Prozent entspricht. Bei 34 war diese Gefahr latent (plus 14 Prozent), bei ebenso vielen Fällen gab es zwar keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfebedarf (minus elf Prozent). Bei fast einem Viertel – immerhin 22 Prozent der überprüften Fälle – lag keine Kindeswohlgefährdung vor und es gab auch keinen Hilfebedarf.

Screenshot: GSCHWÄTZ

Die meisten der betroffenen Kinder – nämlich 88 – waren im Alter von sechs bis unter 14 Jahren. Besonders betroffen waren zudem die Familien mit einem alleinerziehenden Elternteil – zu 43 Prozent – im Vergleich mit 39 Prozent, bei denen die Eltern zusammenlebten.

Wie Elke Schöll weiter ausführte, ergab die bundesweite Copsy-Studie – eine Längsschnittstudie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf – dass fast jedes dritte Kind unter psychischen Auffälligkeiten leidet. Außerdem fühlten sich vier von fünf Kindern und Jugendlichen durch die Corona-Pandemie belastet. In Familien, wo es bereits vor Corona Strukturen gab und sie sich wohl und aufgehoben fühlten, seien die Kinder gut durch die Krise gekommen.

Die Familien sehen sich in der Krise mit zunehmender Überforderung und Überlastung der Erziehungsberechtigten konfrontiert. Jugendliche werden in ihren Entwicklungsaufgaben behindert, Bewegungsmangel und familiäre Konflikte nahmen zu. Die Ernährungsweise sowie der Umgang mit Medien waren zusätzliche Herausforderungen in den Familien.

Weitere Probleme ergaben sich für die Familien durch das Homeschooling – beispielsweise durch Wegfall der stabilen Strukturen – das auch Auswirkungen auf schulische und die persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen hatte. Am Übergang von Schule zu Beruf gab es nicht nur erhebliche Schwierigkeiten hinsichtlich der Berufsorientierung. Die Abschlussschüler:innen befürchteten auch, den Stempel eines Corona-Abschlusses im Schuljahr 2019/2020 und 2020/2021 zu bekommen und sie hatten die Sorge vor Problemen bei der Lehrstellensuche.

Text: Sonja Bossert




Männerriege des TSV Künzelsau wieder aktiv

Nach langer Corona-Pause traf sich die Männerriege des TSV Künzelsau – coronakonform – wieder zu Sport und Geselligkeit. Zunächst starteten die Fußballer auf dem Nagelsberger Sportplatz, die bei heißen Temperaturen – und dennoch großem Eifer – voller Freude zur Sache gingen. Die internen Mannschaften trennten sich nach packenden Zweikämpfen und wunderbar heraus gespielten Toren mit 10:4.

Nach einer kühlen Dusche setzte man sich zu den anderen Männerrieglern und ließ sich kulinarisch vom Verpflegungsteam um Werner Burkert und Torsten Sitzmann unter anderem mit Schnitzel, Leberkäse und Salat verwöhnen. Stephan Habicht und Reinhardt Frense zeigten sich erfreut über die große Resonanz – auch der heute fußballerisch nicht aktiven Männerrieglern – und gratulierten den Jubilaren.

Quelle: Pressemitteilung des TSV Künzelsau

Die Männerriegler waren eifrig bei der Sache. Foto: TSV Künzelsau




Lohnzahlung: Drei Mitarbeiter klagen gegen Ebm-papst

Gleich drei nahezu wortgleiche Prozesse fanden am Montag, 28. Juni 2021 vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim statt. Zwei Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin klagten gegen ihren Arbeitgeber, die ebm-papst Mulfingen GmbH & Co. KG. In allen drei Fällen ging es um Forderung  auf Lohnzahlung.

Forderung auf Lohnzahlung

Hintergrund ist eine seit vielen Jahren bestehende Betriebsvereinbarung (BV), in der festgelegt ist, dass die Arbeitnehmer 18 Minuten Arbeitszeit pro Tag, das entspricht eineinhalb Stunden pro Woche, unentgeltlich leisten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber zum Beispiel zum Verzicht auf  betriebsbedingte Kündigungen.

In allen drei Fällen handelte es um den sogenannten Gütetermin, der im Arbeitsrecht vorgeschrieben ist und der dazu gedacht ist, unter Moderation eine einvernehmliche Regelung zu finden. Der Termin wurde aus unterschiedlichen Gründen mehrfach verschoben, sodass inzwischen fast sieben Monate seit Einreichung der Klagen verstrichen sind.  Das ist im Arbeitsrecht eher unüblich, da eine schnelle Einigung oder auch ein schnelles Urteil aufgrund der oft hohen finanziellen Risiken, die in arbeitsrechtlichen Fällen entstehen können, angestrebt wird.

Sehr verwundert zeigen sich nicht nur die Kläger, sondern auch Richterin Anja Nägele-Berkner, dass sich ebm-papst auch im Termin nicht äußern wollte

Geklagt haben auf die Nachzahlung des Lohns für diese 90 Minuten pro Woche, rückwirkend für die letzten drei Jahre – für die Jahre davor ist Verjährung eingetreten – Andy E., Bernd Z. und Carola D. (Namen geändert, die Namen der Personen sind der Redaktion bekannt). Pikant ist, dass Bernd Z. in seinem damaligen Amt als Betriebsratsvorsitzender die BV mit unterschrieben hat. Auch Carola D. ist inzwischen Betriebsrätin.

Klägeranwalt: „Die Betriebsvereinbarung kann nicht wirksam sein“

Der Anwalt der drei Kläger, Rechtsanwalt Jürgen Kühner, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, darf seine Sicht als erstes darlegen: er legt dar, dass durch die BV das „Günstigkeitsprinzip“ verletzt würde, das festlegt, dass durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung die Bestimmungen eines Tarifvertrags nicht dauerhaft zuungunsten des Arbeitnehmers ausgehebelt werden dürfen – das gelte auch dann, wenn der Betrieb gar nicht tarifgebunden sei. Ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen, auf das er in seinen Klagen Bezug nehme, würde das bestätigen.

In der BV, die immer wieder inhaltsähnlich neu beschlossen wurde und die den Namen „Bündnis für Arbeit“ trägt, ist unter anderem festgelegt, dass ebm-papst keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen wird, die Sonderzahlungen und sonstige Sozialleistungen wie zum Beispiel Firmenbusse werden geregelt.

Beklagtenseite sagt gar nichts

Im Schriftverkehr vor dem Termin hat die Beklagtenseite, im Termin vertreten durch Markus Löw, Personalleiter und Rechtsanwalt Dr. Bernd Dollmann, noch gar keine Einlassung gemacht. Sehr verwundert zeigen sich nicht nur die Kläger, sondern auch Richterin Anja Nägele-Berkner, dass sich ebm-papst auch im Termin nicht äußern wollte. „Sie verschenken hier einen Gütetermin“, sagt sie. Genauso verwunderlich ist es für die Prozeßbeobachter, dass sowohl dem Personalleiter eines großen Industriebetriebs als auch seinem Anwalt nicht bekannt sein will, welcher Tarifvertrag gegebenfalls anwendbar wäre.

Sind 20 Jahre noch „vorübergehend“?

Denn genau darum wird es gehen: Sollte der entsprechende Tarifvertrag keine Öffnungsklauseln enthalten, dann wäre die Verletzung des Günstigkeitsprinips, das RA Kühner angebracht hatte, ein starkes Argument. Kühner ist der Meinung, dass der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie anwendbar ist. Dieser enthalte, so Kühner, keine Öffnungsklauseln. Überhaupt könne ein Lohnverzicht, zum Beispiel zur Arbeitsplatzsicherung, allenfalls „vorübergehend“ vereinbart werden. Es stellt sich aber heraus, dass diese „18-Minuten-Klausel“ womöglich seit mehr als 20 Jahren besteht – das, so ließ die Richterin durchklingen, wäre sicherlich nicht mehr „vorübergehend“: „Ungewöhnlich – man kennt das nur von Ausnahmesitutionen“, sagt sie. Wäre dann nur dieser Passus ungültig oder die ganze BV? Die Richterin deutet an, dass möglicherweise die gesamte BV ungültig sein könnte und meint damit, dass eventuell alle Mitarbeiter ein Anrecht auf Nachzahlung haben könnte. „Das kann hohe Wellen schlagen“, stellt sie in den Raum.

Es wird emotional

Als der Klägeranwalt moniert, dass die Beklagte nicht einmal den anwendbaren Tarifvertrag kennen will, geht es hoch her: Dr. Dollmann versteigt sich zu der Aussage dass „alle Vergünstigungen wegfallen“ könnten – eine regelrechte Drohung. Als Richterin Nägele-Berkner dann verkünden will, dass die Beklagtenseite innerhalb von 14 Tagen ihre „Einwendungen substantiiert darzulegen“ habe, fällt ihr Dr. Dollmann ins Wort und nennt wie selbstverständlich einen Termin in 4 Wochen und muß sich von der Richterin über die Rechtslage belehren lassen. Weiterhin muss er sich anhören, dass man schon mehrere Verlegungsanträge – Bernd Z. spricht von „gut einer Handvoll“ – stattgegeben hätte. Man meint, bei der Richterin ein „Sie hatten genug Zeit“ herauszuhören. Andy E. sagte während des Termins gar nichts.

Ein Spiel auf Zeit?

Die Tatsache, dass ebm-Papst so viele Verlegungsanträge gestellt hat und dass man auch im Prozess offenbar – während der Fussball-EM liegt der Ausdruck nahe – Zeit schinden möchte, wirft Fragen nach den Gründen dafür auf. Welche Vorteile könnte es für die Beklagte geben, wenn der Prozess möglichst lange dauert? Sind möglicherweise weitere Verfahren in der Pipeline, die vielleicht in die Verjährung oder in die Verwirkung gehen könnten? GSCHWÄTZ hat bei ebm nachgefragt. Eine Antwort steht noch aus.

„Kurzer Prozeß“ im zweiten Fall

Im Fall von Bernd Z. präsentiert Dr. Dollmann einen offenbar rechtsgültigen Aufhebungsvertrag vor, den ebm-papst und Bernd Z. geschlossen haben. Insofern ist der ebm-Anwalt der Meinung, dass der Fall damit erledigt sei, denn im Vertrag ist geregelt, dass alle weitergehenden Ansprüche ausgeschlossen sind. Ganz so kurz will es die Richterin allerdings nicht machen, sie befragt Bernd Z. über die Historie der Betriebsvereinbarung, da er langjähriges Betriebsratsmitglied ist. Ursprünglich, so Z. sei das Bündnis für Arbeit als ein kurzfristiges Paket geschlossen worden. Die unbezahlte Zeit wurde anfangs auf ein Zeitkonto eingezahlt und konnte durch Freizeit abgegolten werden. Irgendwann sei dieses Konto weggefallen. Wann genau, konnte Z. nicht sagen, er vermutet Ende der 90er Jahre.

Zwar zeigte die Richterin deutlich, dass sie in diesem Falle davon ausgeht, dass für Bernd Z. keine Ansprüche bestehen, trotzdem gab sie auch hier dem Klägeranwalt eine Frist zu Erwiderung.

„Sie drehen hier ein großes Rad“

Im dritten Prozess, der Klage von Carola D., appelliert die Richterin wiederholt an die Beklagte: „Sie drehen hier ein großes Rad“. Sie drängt ebm-papst, eine interne Lösung zu schaffen, die alle Mitarbeiter einschließt. Auf den Einwand von Markus Löw, dass der Betriebsrat doch der Vertreter der Mitarbeiter:innen sei, belehrt sie ihn: „Der Betriebsrat ist nicht Vertreter der Belegschaft, er ist Interessenvertreter, das muss man differenzieren.“ sagt sie und weist auf möglicherweise gravierende Folgen für das Unternehmen hin, wenn sich die Position der Klägerseite bestätigen sollte und weitere Mitarbeiter klagen würden.

Teils arbeitsvertraglich geregelt

Carola D. war zu Beginn ihrer Betriebsratsarbeit der Meinung, dass die Vereinbarungen sicherlich rechtlich nicht zu beanstanden sind, sieht das allerdings inzwischen anders. Sie wundert sich, dass das Eine oder Andere, das in der BV geregelt ist, auch arbeitsvertraglich geregelt sei.

Und nochmal wirds laut

Wohl unfreiwillig gibt Dr. Bernd Dollmann weitere Hintergründe und Zusammenhänge preis, als er „Wir hatten gedacht, dass das [dieser Prozeß, Anm. der Red.] ein Vehikel zu einer optimierten Beendigungslösung ist“ in den Saal ruft. Er berichtet davon, dass man mit Carola D. noch in Verhandlungen über die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses sei, man sei aber noch ein gutes Stück auseinander. Des Weiteren kündigt er an, „wir werden das ausurteilen durch die Instanzen“ und droht sogar mit der Moralkeule, wenn er die drei Kläger fragt, ob für sie das „Bündnis oder das persönliche Interesse“ im Vordergrund stünden. Da wird auch Jürgen Kühner laut und muss seinem Kollegen sagen, dass er hier einzig seine drei Mandanten vertrete und nicht die Interessen der restlichen Belegschaft oder gar der Firma ebm-papst: „Das wäre ansonsten Parteienverrat“.
Die Richterin bestätigt ruhig, dass es offenbar weitere Prozesse gibt oder gab, als sie von „mehreren Kriegsschauplätzen“ spricht, die sie aber nicht anführen wolle.

Auch in diesem Fall soll die Beklagtenseite substantiiert Stellung nehmen.

Es wird wohl zum Kammertermin mit Urteil kommen

Ein Kammertermin kann frühestens nach dem Einreichen der Stellungnahmen und der Erwiderung der Gegenpartei stattfinden – also sicherlich nicht vor Ende August.  Auch wenn die Richterin bei einigen Punkten eine vorsichtige und vorläufige Einschätzung abgegeben hat, kann man keine Tendenz erkennen. Außerdem befinden sich die Kläger und ebm-papst weiterhin in Verhandlungen – es könnte also auch vor dem Kammertermin noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.

Den Termin verfolgte GSCHWÄTZ-Redakteur Matthias Lauterer vor Ort.




130 Euro Stundenlohn für die Ärzte im Impfzentrum

Am Anfang der Impfwelle gegen Corona mussten sie schnell aufgebaut werden – die Corona-Impfzentren in Deutschland. Aufgrund des mangelnden Impfstoffs konnten sie allerdings ihre Kapazität nie voll ausschöpfen, wirken deshalb mittlerweile zu teuer und überdimensioniert. Dennoch sollen sie auch über den Herbst 2021 hinaus zumindest in einem Bereitschaftsdienst gehalten werden, weil beispielsweise dann mit Auffrischungsimpfungen bei den Pflegeheimbewohnern gerechnet wird.

Bund trägt die Hälfte der Kosten

Doch wie hoch sind die Kosten, die seit Beginn der Impfungen durch die Impfzentren entstanden sind? Welche Vergütung erhalten dort die Ärzte und das sonstige Personal für ihre Arbeit? „Während der Bund die Impfstoffe finanziert, sind die Länder für die Durchführung und Organisation der Impfzentren und Impfungen vor Ort zuständig“, schreibt Andreas Deffner von der Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums auf die GSCHWÄTZ-Anfrage.

„Die notwendigen Kosten für die Errichtung, Vorhaltung ab dem 15. Dezember 2020 und den laufenden Betrieb von Impfzentren einschließlich der mobilen Impfteams, die von den Ländern oder im Auftrag der Länder errichtet, vorgehalten oder betrieben werden, werden in der entstandenen Höhe hälftig von Bund und Ländern getragen.“ Die Finanzierungszusage des Bundes gelte gemäß der Corona-Impfverordnung bis zum 30. September 2021. Aufwandsentschädigungen für das Personal in den Impfzentren – beispielsweise die Ärzte oder Verwaltungsmitarbeiter – vereinbaren die Länder.

Abrechnungen erfolgen quartalsweise

Matthea Weinstock von der Pressestelle des Landratsamtes Hohenlohekreis, das demnach für das Kreisimpfzentrum in Öhringen zuständig ist, schreibt auf die Anfrage: „Stand 08. Juni 2021 sind 994.050,71 Euro an Kosten für das Impfzentrum im Hohenlohekreis entstanden, die durch das Land und den Bund getragen werden.“ Die Abrechnungen erfolgen quartalsweise. So seien bislang 662.691,28 Euro im vierten Quartal 2020 und ersten Quartal 2021 mit dem Land abgerechnet worden. Weitere Abrechnungen würden noch laufen.

Alle Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag

Die Ärzte, die in dem Kreisimpfzentrum tätig sind, rechnen laut der Landratsamtssprecherin „unmittelbar mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ab“. Diese wie auch alle anderen Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag. Zu den Vertragsinhalten wollte sich das Landratsamt allerdings nicht öffentlich äußern.

Unterschiedliche Anstellungsformen

Offener war da schon Theresa Osterholzer vom baden-württembergischen Sozialministerium, die auf GSCHWÄTZ-Anfrage zur Vergütung der Ärzte in den Impfzentren schreibt: „Das Land erstattet für die Mitarbeitenden in den Impfzentren folgende Beträge: Ärztinnen und Ärzte bis zu 130 Euro pro Stunde zuzüglich Fahrtkostenpauschale, medizinische Fachangestellte bis zu 50 Euro pro Normalstunde und ohne Zuschläge, alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Verwaltung bis zu 27,60 Euro pro Stunde.“ Dabei handele es sich um die Arbeitgeberbruttokosten. Weil es unterschiedliche Anstellungsformen gebe – beispielsweise über das Land und dessen Personaldienstleister beziehungsweise seiner Hilfsorganisationen einerseits und andererseits die verschiedenen Einstellungsmodelle der Partner vor Ort – könne es allerdings zu unterschiedlichen Gehältern kommen.

Niedergelassene Ärzte erhalten Vergütung je Impfung

Die Vergütung der niedergelassenen Ärzte, die ebenfalls gegen Corona impfen, wurde vom Bund in der Corona-Impfverordnung festgelegt. Dieser Satz erhöht sich bei Hausbesuchen. „Dabei handelt es sich – anders als bei dem Stundenhonorar der Ärztinnen und Ärzte in den Impfzentren – um eine Vergütung pro Impfung“, so die Sprecherin des Sozialministeriums weiter. Daher könne das Stundenhonorar im Impfzentrum nicht mit der Vergütung einer Impfung verglichen werden. Wie viele Impfungen pro Stunde ein niedergelassener Arzt durchführt, hänge aber von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab. Demnach erhält ein Arzt, der Patienten in seiner Praxis gegen Corona impft, 20 Euro je Impfung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf). Bei Hausbesuchen bekommt er weitere 35 Euro für eine Impfung, bei mehreren Personen beispielsweise in einer sozialen Einrichtung oder Gemeinschaft jeweils 15 Euro pro Impfung. Berät ein Arzt lediglich einen Patienten zur Impfung, erhält er dafür 10 Euro.

Bis zu 1,5 Millionen monatlich für ein zentrales Impfzentrum

Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg neun zentrale Impfzentren, die für mehrere Landkreise zuständig und seit 27. Dezember 2020 in Betrieb sind. Das dem Hohenlohekreis am nächsten gelegene ist das Impfzentrum in Rot am See im Landkreis Schwäbisch Hall. Darüber hinaus gibt es 50 Kreisimpfzentren, seit 22. Januar 2020 in Betrieb. Zu den Kosten schreibt Theresa Osterholz weiter: „Den Betreibern werden vertraglich vereinbart für den Betrieb und Aufbau der zentralen Impfzentren bis zu rund 1,5 Millionen Euro pro Monat sowie 300.000 Euro einmalig zur Verfügung gestellt.“ Dementsprechend erhalten die Betreiber der Kreisimpfzentren bis zu 755.000 Euro pro Monat sowie einmalig 150.000 Euro. Allerdings könne es bei Doppelstandorten und je nach Vertrag insbesondere beim Personal zu unterschiedlichen Kosten für die Impfzentren kommen.

Geringere Kosten im ersten Quartal 2021

„Die Kosten für ärztliches Personal werden in der Regel durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg direkt mit dem Land abgerechnet“, so Osterholz. Auch für die IT-Ausstattung sowie weitere Sachmittel wie beispielsweise medizinische Schutzausrüstung komme das Land auf. „Insgesamt geht das Ministerium für Soziales und Integration bei Betrieb unter Volllast von monatlichen Kosten von bis zu 1,3 Millionen Euro pro Kreisimpfzentrum und bis zu 2,7 Millionen Euro pro zentralem Impfzentrum aus.“ Allerdings wird für das erste Quartal 2021 mit geringeren Kosten gerechnet, weil die Impfzentren zu Beginn der Impfungen aufgrund geringerer Impfstofflieferungen nicht voll ausgelastet waren.

Impfaktionen einzelner Ärzte

Zu Impfaktionen einzelner niedergelassener Ärzte, die diese in Stadthallen oder Supermarktparkplätzen durchführen – beispielsweise Dr. Susanne Bublitz in der Nobelgusch in Pfedelbach am 26. Juni – schreibt die Sprecherin des Sozialministeriums: „Grundsätzlich ist die Vergütung der Impfungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte über die Krankenkassen in der Corona-Impfverordnung des Bundes geregelt.“ Die Impfungen solcher Aktionen werden abgerechnet wie Impfungen in der Praxis, weshalb das Land keine Informationen zu Kosten und weitergehenden Fragen der Abrechnung habe.

Text: Sonja Bossert




Betrunkener Autofahrer flüchtet vor der Polizei und landet im Krankenhaus

Nachdem ein 46-Jähriger am Montag, den 28. Juni 2021, eine Autofahrerin in Künzelsau gefährdet hat, stellte sich heraus, dass der Mann alkoholisiert am Steuer saß. Gegen 11.30 Uhr war eine 24-Jährige mit ihrem Auto auf der Bundesstraße 19 von Schwäbisch Hall kommend in Fahrtrichtung Künzelsau unterwegs. Kurz vor Gaisbach fuhr der 46-Jährige mit seinem Pkw von links aus einem Feldweg auf die Bundesstraße 19, sodass die junge Frau eine Vollbremsung einleiten musste, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Anschließend fuhr der Mann weiter in Richtung Taläcker, woraufhin die 24-Jährige ihm folgte und ihn zur Rede stellen wollte.

Als beide an einem Feldweg parkten, rannte der Mann in ein angrenzendes Waldstück. Im Rahmen der Fahndung griffen Polizeibeamte den Mann kurze Zeit später auf. Dieser war deutlich alkoholisiert, uneinsichtig und aggressiv. Als die Polizeibeamten ihn für eine Blutentnahme in ein Krankenhaus bringen wollte, wehrte sich der 46-Jährige. Schließlich legte die Streifenwagenbesatzung ihm Handschließen an und brachte ihn in eine Klinik, wobei sich der Mann auch auf dem Weg dahin versuchte zu befreien. Er muss nun mit mehreren Anzeigen rechnen.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn