Ein großes Geheimnis macht die Stadt Künzelsau um das kontaminierte Material am PEKA-Areal. Schon in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 13. Juli 2021, wollte Bürgermeister Stefan Neumann keine Details nennen.
Konkrete Fragen
Auf eine konkrete GSCHWÄTZ-Anfrage nach den gefundenen Schadstoffen, deren Herkunft und nach der Menge des kontaminierten Erdreichs
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- Welcher Art ist die festgestellte Kontamination? Welche Schadstoffe wurden festgestellt?
- Welche Materialien enthalten diese Schadstoffe (beispielsweise Betonreste, Verkleidungen, Mineraldämmungen etc)?
- Wieviel Schutt (m³ oder Tonnen) wurden als kontaminiert festgestellt?
- Von welchen Mehrkosten für die Entsorgung geht man derzeit aus?
Keine konkrete Antwort
antwortete die Stadt Künzelsau mit unkonkreten Antworten auf völlig andere Fragen und noch weniger Details, als sie Neumann schon genannt hatte:
Das beim Baustart ausgehobene Material wurde nach einem mit dem Landratsamt Hohenlohekreis abgestimmten Aushub- und Entsorgungskonzept behandelt. Die Aushubarbeiten wurden von einem Fachbüro überwacht und das Material nach einem Rasterschema beprobt. Ein zweites, ebenfalls von der Stadtverwaltung beauftragtes Fachingenieurbüro hat die Aushubbegleitung, das Material und die Entsorgung in der Zwischenzeit nochmals begutachtet und dort ein einwandfreies Vorgehen bestätigt.
Jetzt steht die Stadtverwaltung Künzelsau mit den damals Beteiligten in Kontakt, um zu klären, wie das belastete Material in die Baugrube gekommen ist. Beim jetzigen Verfahrensstand können keine Namen der Beteiligten genannt werden, um eine Vorverurteilung zu vermeiden. Sobald die Untersuchung des Sachverhalts abgeschlossen ist, wird die Stadt die Öffentlichkeit weiter unterrichten.
Das ist noch weniger als die Mitteilung, die Bürgermeister Stefan Neumann bei der Gemeinderatssitzung vom 13. Juli 2021 verlesen hat.
Übliche Schadstoffe
Nach GSCHWÄTZ-Informationen eines Insiders handelt es sich bei den gefundenen Schadstoffen unter anderem um Chrom(VI)verbindungen (Chromate) aus dem Beton und Klebstoffe, mit denen zum Beispiel Fußböden geklebt wurden. Beide genannten Stoffe sind bei einem Betongebäude aus den 60er Jahren zu erwarten, denn damals waren diese Stoffe gang und gebe, sie entsprachen der damals üblichen Praxis. Bei der Verfüllung von Betonresten ohne Vorbehandlung, wie sie zum Beispiel ein spezialisierter Entsorgungsfachbetrieb vornehmen kann, ist es nicht möglich, die schädlichen Chromverbindungen aus dem Beton zu entfernen. Oftmals finden sich auch Holzschutzmittel (beispielsweise Lindan) in Wand- oder Deckenverkleidungen oder Mineralfasern (Asbest) aus Dämmstoffen. Mit genau diesen Stoffen ist beim Abriss eines Betongebäudes aus den 60ern regelmäßig zu rechnen, bestätigt ein Baufachmann, den GSCHWÄTZ hierzu befragt hat.
Maurerkrätze
Chrom(VI)-Verbindungen, auch unter dem Namen Chromate bekannt, führen unter anderem bei Hautkontakt zu Zementekzemen, im Volksmund als „Maurerkrätze“ bezeichnet, einer häufigen Berufskrankheit im Baugewerbe. Heutzutage werden die Chrom(VI)-Verbindungen, die bei der Zementherstellung entstehen, größtenteils bereits vorab zu weniger schädlichen Chrom(III)-Verbindungen umgewandelt.
Krebserregende Stoffe
In den Klebern können sich PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) befinden, die sich im Grundwasser lösen können. Diese Stoffe sind krebserregend. Auch Reste von PCB (Polychlorierte Biphenyle) können sich noch in den Klebern befinden. Diese reichern sich in der Nahrungskette an und werden bei Säugetieren und beim Menschen beispielsweise für Fruchtbarkeitsstörungen verantwortlich gemacht. Außerdem steht PCB ebenfalls im Verdacht, krebserregend zu sein. Die Gefährlichkeit von PCB wurde bereits früh erkannt. Die Produktion in Deutschland wurde 1983 eingestellt, weltweit wurde die Verwendung 2001 komplett untersagt.
Zwischen den Zeilen lesen
In der Erklärung Neumanns aus der Gemeinderatssitzung war noch die Rede davon, dass es eine Vereinbarung mit den Alteigentümern des Geländes gebe, die besagt, dass die Grube mit Abbruchmaterial verfüllt werden darf, dieses aber nicht kontaminiert sein darf. Zu diesem Thema sagt die Antwort der Stadtverwaltung nichts. Wenn man dem Baufachmann Glauben schenkt, muss man davon ausgehen, dass beispielsweise Beton aus dieser Zeit so gut wie immer mit Chromat belastet ist, warum sollte das PEKA-Kaufhaus eine Ausnahme darstellen? Warum die Stadt bei der Verfüllung das kontaminierte Material nicht verprobt und analysiert hat, ist eine weitere offene Frage. Stattdessen will man jetzt mit den Alteigentümern „klären, wie das belastete Material in die Baugrube gekommen ist“.
„So geht’s auf dem Bau“
Der Baufachmann, der wie die Alteigentümer anonym bleiben möchte, plauderte gegenüber GSCHWÄTZ dennoch ein wenig aus dem Nähkästchen. Er habe in seinem Berufsleben schon vieles erlebt, bis hin zu“kriminellen Unternehmern, die sich um die vertraglich vereinbarte Entsorgung des Aushubs drücken wollten“. Sie hätten, so berichtet er, dafür gesorgt, dass auf der Deponie kontaminiertes Material entdeckt werde – für dessen Entsorgung dann üblicherweise der Eigentümer oder Verkäufer haftet – im Fall Peka wäre das die Stadt. „So geht’s auf dem Bau“, sagt er lakonisch – und das meint er ganz und gar nicht scherzhaft. Er will klarmachen, dass es seiner Erfahrung nach unumgänglich ist, bei derartigen Vorhaben eine neutrale Überwachung der getroffenen Vereinbarungen zu installieren.
Offene Fragen
Wie die Stadt Künzelsau mitteilt, wurde beim Neubau ein Aushub- und Entsorgungskonzept befolgt. Das mit dem Landratsamt abgestimmte Konzept ist offenbar wirksam, denn man hat die Kontaminationen entdeckt. Ein ähnliches Konzept bei der Verfüllung der PEKA-Grube wäre sicherlich ebenfalls in dem Sinne erfolgreich gewesen, dass man auf die Verschmutzung bereits damals, 2015, aufmerksam geworden wäre. Warum das Material damals nicht verprobt wurde, ist eine wichtige offene Frage.
Mögliche juristische Konsequenzen
Genau diese Frage könnte nämlich juristisch relevant werden. Zwar haften kommunale Mandatsträger und Beamte gemäß Artikel 34 des Grundgesetzes zivilrechtlich generell nicht persönlich für Schäden, für diese Schäden kommt die öffentliche Hand auf. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen von dieser Regel: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Sollte der Stadt Künzelsau also ein Schaden entstehen (Entsorgungskosten), dann wird geprüft werden müssen, ob jemand persönlich haftbar gemacht werden kann.
Möglicherweise kann der Verzicht auf eine Prüfung beim Verfüllen des Baumaterials 2015 aus den 60ern eine Fahrlässigkeit sein. Ob es auch eine „grobe“ Fahrlässigkeit sein kann, darüber können Juristen gut und lange streiten.
Auch der Bürgermeister könnte Schwierigkeiten bekommen
Fälle, in denen auf das Privatvermögen durchgegriffen wird, kommen vor. Das baden-württembergische Innenministerium antwortete am 14. September 2018 auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr.Erik Schweickert:
„Fälle, in denen kommunale Mandatsträger für Entscheidungen im Rahmen des Mandats erfolgreich haftbar gemacht wurden werden, sind selten. Eine Abfrage bei den Rechtsaufsichtsbehörden (Regierungspräsidien und Landratsämter) und beim Städte- und Gemeindetag hat ergeben, dass in den letzten fünf Jahren ein Bürgermeister in Anspruch genommen worden ist, dessen Gemeinde aufgrund Forderungsverjährungen ein finanzieller Schaden entstanden war. Zwei Bürgermeister wurden wegen Vermögens- bzw. Urkundendelikten strafrechtlich verurteilt, wobei in einem Fall die Schadensersatzforderungen der Gemeinde beglichen wurden. Gegen einen weiteren Bürgermeister wurde eine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen.“
Text: Matthias Lauterer