Der Fall Christina Block – Nun kommt die ganze Wahrheit ans Licht
Es geht erstmals im Detail um die Vorgeschichte: Denn Theodor und Klara Block lebten zum Zeitpunkt der Entführung bereits seit mehr als zwei Jahren bei ihrem Vater und dessen neuer Lebensgefährtin Astrid Have in Dänemark. Ende August 2021 hatte Hensel die Kinder nach einem Besuchswochenende nicht wieder nach Hause zu Christina Block gebracht – angeblich, weil die Kinder selbst nicht gewollt hätten.
Die Zeit vor der angeblichen Entführung
Am Donnerstag geht es nun um diese Zeit, ohne die die Eskalation zwei Jahre später in der Silvesternacht kaum zu verstehen ist. Als Zeugin geladen ist die inzwischen ehemalige Angestellte des Hamburger Jugendamtes, Mitarbeiterin W., die den Sorgerechtsstreit lange Zeit betreut hat.
Wie BUSINESS INSIDER bereits berichtete, hatte das Oberlandesgericht Hamburg im Oktober 2021 Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Trotzdem behielt Hensel die Kinder weiter bei sich in Dänemark. Angeblich, so behaupteten er und Have, sollen die Kinder von Gewaltvorwürfen gegen ihre Mutter berichtet haben. Block selbst bestreitet bis heute, Gewalt gegen ihre Kinder ausgeübt zu haben.
Von Christina Block ging laut Jugendamts-Mitarbeiterin W. keine Gefahr aus
Staatsanwaltschaft, Gerichte und auch das Jugendamt untersuchten die Vorwürfe in der Folgezeit, hielten sie für unglaubwürdig oder zumindest übertrieben. Vor allem Jugendamts-Mitarbeiterin W. kam laut vorliegender Dokumente früh zum Schluss, dass von Christina Block keine akute Gefahr für die Kinder ausgehe. Diese würde sich kooperativ zeigen. Vielmehr würde Hensel bei den Kindern einen Loyalitätskonflikt erzeugen und müsse sie wieder nach Hause bringen, heißt es in einem Dokument vom 21. Oktober 2021.
Doch Vermittlungsversuche scheiterten in der Folge. Im Februar 2022 schreibt W. erneut ans Amtsgericht, dass der Vater den Kontakt der Mutter zu den Kindern unterbinde. Er würde mit den Kindern Entführungsszenarien aufbauen. Beim Vater sei keine Bindungstoleranz erkennbar. Doch die deutschen Behörden sind in Dänemark machtlos.
„Bewusstes Entfremden der Kinder von der Mutter“
Am 28. Juli 2022 wird der Ton von W. deutlich schärfer. In einer Stellungnahme für das Amtsgericht heißt es, dass das Verhalten Hensels aus Sicht des Jugendamtes ein bewusstes Entfremden der Kinder von ihrer Mutter sei.
Mehr noch: W. warnt, dass sie unter den gegebenen Umständen von einer akuten Kindeswohlgefährdung ausgehe, die das Gericht entsprechend §1666 BGB zum Handeln zwinge: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.“
W. spricht von einer Abschottung von Theodor und Klara, woraus eine hohe psychische Belastung der Kinder resultiere. Das Verhalten stelle eine massive Gefährdung der Kinder für das Entwickeln psychischer Erkrankungen dar. W. sieht die Notwendigkeit einer Inobhutnahme durch das Gericht – was eine schwerwiegende Maßnahme ist.
Doch Dänemark sieht das anders
Doch dazu kommt es nicht. Die dänischen Behörden sehen den Fall offenbar auch anders. Im März 2023 entscheidet dort schließlich ein Gericht, dass die Kinder trotz der rechtswidrigen Tat Hensels bei ihm bleiben sollten. Immerhin: Block soll ein 14-tägiges Besuchsrecht erhalten.
Doch Termine dafür lässt Hensel immer wieder platzen. Die Kinder bleiben bei Hensel und Have. Erst nach der Silvesternacht 2023/24 sieht Christina Block ihre Kinder wieder. Allerdings nur für wenige Tage. Unter dem Eindruck der dramatischen Entführung spricht das Oberlandesgericht Hamburg Stephan Hensel im Januar 2024 das alleinige Sorgerecht zu. Bis heute, vier Jahre nach den Schreiben von Jugendamts-Mitarbeiterin W., gibt es keinen Kontakt zwischen der Mutter und ihren Kindern.
Die Familientherapeutin spricht von einer „aktiven Kindesentfremdung“ gegenüber der Mutter Christina Block. Sie schilderte das Verhältnis der beiden Elternteile als „sehr zerrüttet“. Die Kommunikation in Fragen zum Umgang mit den Kindern erfolgte überwiegend über den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) und kaum direkt zwischen den Eltern. Ihrer Einschätzung nach lag dies auch an der fehlenden Kooperationsbereitschaft des Vaters.
Erstmals mit der Familie in Kontakt kam Mareike W., als die älteste Tochter Johanna den ASD darum bat, künftig beim Vater leben zu dürfen. Die Situation bei der Mutter empfand sie als „stressig“ und fühlte sich durch Vorschriften eingeengt. Als Gründe nannte sie, sie müsse zu viele Dinge erledigen, es gebe zu viele Vorgaben, sie fühle sich in ihrer Freiheit beschränkt und habe große Konflikte mit der Mutter. Angaben zu körperlicher Gewalt machte sie gegenüber dem ASD nicht. Mit der Zustimmung beider Eltern zog sie schließlich zu Stephan Hensel.
Das OLG hatte klar entschieden: Die Kinder sollen zurück zur Mutter, Hensel interessierte das nicht
Bei den jüngeren Block-Kindern Klara und Theodor, die in der Silvesternacht 2023/24 entführt wurden, verlief es anders. Nach einem Umgangswochenende kehrten sie nicht zu ihrer Mutter zurück – entgegen der Empfehlung der Behörde. „Es ist im Sinne des Kindeswohls, dass die Kinder in ihren Lebensmittelpunkt zurückkehren“, lautete damals die Einschätzung des ASD. In einem Schrieben von damals steht: „Das Verhalten des Vaters wird als Isolierung der Kinder und Machtdemonstration bewertet.“ Zugleich stellt sie klar: „Bei der Mutter bestand keine Kindeswohlgefährdung.“
Stephan Hensel habe diese Empfehlung jedoch ignoriert. „Ne, die Kinder bleiben hier!“, zitierte Zeugin W. laut „Focus online“ sinngemäß den Vater. Selbst das Hanseatische Oberlandesgericht hatte die Rückführung der jüngeren Kinder angeordnet. Einen Termin mit einem Kinderpsychologen in Hamburg ließ Hensel laut Zeugin platzen, weil er einen Vollzug der Gerichtsentscheidung befürchtete: „Das OLG hatte klar entschieden, die Kinder sollen zurück zur Mutter.“ Hätten sie deutschen Boden betreten, wäre dies die Grundlage für die Umsetzung der Entscheidung gewesen.
„Vollkommen unverständlich“
Verteidigerin Gül Pinar bezeichnet es in diesem Rahmen als „vollkommen unverständlich“, dass die Anklage gegen Hensel bislang nicht weiterverfolgt worden sei, obwohl die mutmaßliche Kindesentziehung 2021 dem hiesigen Verfahren zeitlich und sachlich vorgelagert ist.
Die Beauftragung von Sicherheitsfirmen, insbesondere auch von Cyber Cupula unter David Barkay, habe allein dem Ziel gedient, die Kinder in Sicherheit zu bringen und ihren Schutz zu gewährleisten, betonte Christina Block. Sie habe alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und staatliche Stellen eingeschaltet: „Ich habe alle Rechtswege beschritten und den Rechtsstaat um Hilfe gefragt“, sagt sie. Ihr Ziel sei es gewesen, die Kinder unter größtmöglichem Schutz nach Hause zu bringen. Einen Auftrag wie in der Silvesternacht habe sie deshalb nicht erteilt. „Ich wäre zum Schutz meiner Kinder immer dabei gewesen.“








