„Positiv ist, dass heute öffentlich diskutiert wird, aber das ist auch das einzige, was positiv ist.“ So begann Herbert Schneider die Diskussion zum Tagesordnungspunkt „Quartier an der Stadtmauer – Beschluss über überplanmäßige Ausgaben“ der Sitzung des Künzelsauer Gemeinderats vom 27. Juli 2021. Er kritisierte, dass der Rat über eine hohe Summe abstimmen sollte, ohne eine vollständige Akteneinsicht erhalten zu haben: „Die Akten, die wir sehen wollten, waren nicht da.“
Es geht um insgesamt geschätzte 1.8 Millionen Euro, die die Stadt an die activ-group, den Bauherren auf dem PEKA-Gelände, für außerplanmäßig angefallene Entsorgungskosten zahlen soll (GSCHWÄTZ berichtete). Nichtöffentlich wurden bereits 300.000 Euro bewilligt, jetzt standen weitere 700.000 Euro zur Bewilligung an.
Schneider bemängelte, dass es keine Information darüber gibt, wo das kontaminierte Material jetzt lagert, welche Kosten pro Tonne aufgerufen werden und ob die activ-group mehrere alternative Angebote eingeholt hat. Eine Kostenkontrolle sei so nicht möglich. „Vertrauen sieht für mich anders aus“, war sein Schlußsatz.
Information über belastetes Material seit 2015 einigen Beteiligten bekannt
Bürgermeister Stefan Neumann gesteht zu, dass Akten nicht vorhanden waren – diese seien beim Anwalt gewesen. Die Zahlungsverpflichtung bestehe, das sei im Kaufvertrag so festgelgt und die Kostenrechnungen der activ-group seien belastbar. „Manche Beteiligte, auch aus der Stadt Künzelsau, hatten die Information, dass belastetes Material vorliegt, seit 2015“, schloß er an. Gerade im Hinblick darauf, dass es strafrechtliche Ermittlungen gibt, ist dieser Satz bemerkenswert. Nur: Namen wurden nicht genannt. Im Moment sei man in Verhandlungen mit der Versicherung: „Wo hat man die Möglichkeit, auf Verantwortliche durchzugreifen und was zahlt die Eigenschadensversicherung?“, stellt er in den Raum.
Keine Information über Art und Menge der Schadstoffe seitens der Verwaltung
Wolfgang Schmelzle schlägt in dieselbe Kerbe wie Schneider: „Transparenz sieht anders aus“. Bei dieser Summe würde er „voll in die Öffentlichkeit gehen“, auch ihn (GSCHWÄTZ berichtete) interessiert, was und wieviel eigentlich der fachgerechten Entsorgung zugeführt wurde. Das Ansinnen, in die Öffentlichkeit zu gehen, weist Stefan Neumann zurück. Dass die Bevölkerung ein Recht auf Information darüber hat, was sich jahrelang in ihrem Boden, in ihrem Wasser und in ihrer Luft befunden haben mag, scheint nicht von Interesse zu sein.
„Wir haben einen Umweltskandal allererster Güte mitten in der Stadt“
Noch härtere Worte findet Boris d’Angelo: Bezüglich der Transparenz pflichtet er Schneider und Schmelzle bei, auch ihm fehlt die angemahnte Kontrolle: „Das haben Sie alles in den Wind geschlagen“, wirft er Neumann vor. „Wir haben einen Umweltskandal allererster Güte mitten in der Stadt“, sagt d’Angelo und fragt sich, ob dieser Skandal fahrlässig oder wissentlich herbeigeführt wurde. Fahrlässig wäre es, so sein Resümee, wenn der Gemeinderat ohne Unterlagen über 700.000 Euro beschließen würde, und beruft sich dabei auf seinen Amtseid, nach dem er „zum Wohl der Stadt“ zu handeln habe. Er will erst Einsicht in die Unterlagen, ansonsten sehe er sich außerstande, zuzustimmen.
„Ein Vorfall, wie er permanent stattfindet“
Auf die Seite des Bürgermeisters schlägt sich Verena Löhlein-Ehrler: Als Juristin ist sie der Meinung, dass man „bei einer derartigen Gemengelage alle juristischen Beziehungen aufdröseln“ müsse. Als erstes Ergebnis des Aufdröselns sieht sie die Stadt ebenfalls in der Zahlungspflicht – und da im Vertrag keine Fristen stünden, bedeute das, dass das Zahlungsziel nur „sofort“ heißen könne. Allerdings ist auch sie der Meinung, dass weitere Verbindungen unbedingt aufgeklärt werden müssen. Ihren Vorrednern wirft sie vor, dass sie die bereitgestellten Akten, sie spricht von „einem dreiviertel Meter“, gar nicht angesehen hätten. „Man hätte die Akten kopieren können“, bevor man die Originale dem Anwalt übergeben hat, weiß sie. Sie spricht aus der juristischen Praxis, wenn sie meint, dass man im Nachgang die Verantwortlichen suchen müsse, ist aber pessimistisch: Wahrscheinlich bekäme man kein eindeutiges Ergebnis. Als sie sagt, das sei „ein Vorfall, wie er permanent stattfindet“ und man den Ball flachhalten, solle, geht mehr als nur ein Raunen durch den Saal – man weiß nicht, ob Sie die Verklappung des Abfalls oder die juristische Aufarbeitung des Falls meint.
„… in der Hoffnung, dass sauberes Material …“
Auch Robert Volpp will für die Freigabe der 700.000 Euro stimmen. Er befürchtet, dass ansonsten weitere Regressforderungen auf die Stadt zukommen könnten, „wenn wir das jetzt hinausziehen. Wir sind in der Pflicht“. Er spricht auch davon, dass er immer „in der Hoffnung, dass sauberes Material“ verbracht wurde, war.
Neumann bleibt äußerlich unbewegt
Bürgermeister Neumann sitzt während der Wortbeiträge mit unbewegter Miene da, die Ellbogen auf dem Tisch abgestützt und dreht seinen Kugelschreiber in beiden Händen. Er ist offensichtlich angespannt.
Herbert Schneider betont, dass aus einem Schreiben von Dr. Hoffmann, dem Anwalt der Stadt Künzelsau, hervorgehe, dass man bei Unterzeichnung des Kaufvertrags vom belasteten Material gewußt habe – Neumann unterbricht: „Teilen der Beteiligten wars bekannt“ und bestätigt damit nochmals, dass die Kontamination lange bekannt war. Schneider fragt nochmals, wo das Material nun liegt, das müsse ja aus den vorliegenden Rechnungen hervorgehen und ob die activ-group unter mehreren Entsorgungsangeboten ausgewählt habe. Eine Antwort erhält er wieder nicht.
Wenn es bekannt war – dann müssen Verprobungen stattgefunden haben!
GSCHWÄTZ hatte die Frage aufgeworfen, warum 2015 keine Verprobungen gemacht worden seien und ob das nicht bereits eine Fahrlässigkeit der Verwaltung gewesen sei. Diese Frage scheint jetzt geklärt: Offenbar haben Verprobungen stattgefunden und manche damals Beteiligten kannten das Ergebnis dieser Verprobungen. Das führt natürlich zu weiteren Fragen, die sicherlich juristisch relevant sein werden.
„Haben Sie Ihr Haus im Griff, wenn Sie das nicht wußten?“
Boris d’Angelo erntet ein lautes Auflachen von Verena Löhlein-Ehrler, als er ihr Verbreitung von juristischem Halbwissen vorwirft, der Rest des Gemeinderates äußert sich dazu nicht. d’Angelo fragt daraufhin den Bürgermeister direkt nach seinem Wissensstand zum Kaufzeitpunkt 2018:
„Haben Sie, Herr Neumann, davon Kenntnis gehabt?“
„Wenn ich davon Kenntnis gehabt hätte, hätte ich nicht unterschrieben“, antwortet Neumann mit kräftiger Stimme.
„Haben Sie Ihr Haus im Griff, wenn Sie das nicht wußten?“
Fast flüsternd antwortet Neumann: „Lassen wir das, Herr d’Angelo …“.
Keine pauschale Zahlungsermächtigung ohne den Gemeinderat
Als letzter Redner der Rednerliste spricht Hans-Jürgen Saknus: Er will dem Punkt 1, der Freigabe der 700.000 Euro notgedrungen zustimmen, da seine Fraktion hier auch eine Pflicht der Stadt erkennt. Den beiden anderen Punkten der Beschlußvorlage will er aber nicht zustimmen: Er will weder dem Antrag, das Geld aus den Töpfen „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung“ und „Gestaltung Platz Bergstation Taläcker“ zu entnehmen, zustimmen noch der Ermächtigung, dass weitere Zahlungen ohne Zustimmung des Gemeinderats nur nach Prüfung durch das Bauamt geleistet werden können.
Um eine weitere Diskussion nicht aufkommen zu lassen, werden diese beiden Punkte gar nicht zur Abstimmung gestellt. Neumann gerät dabei ein wenig ins Schwimmen, zuletzt springt ihm Christian von Stetten außerhalb der Rednerliste zur Seite, indem er mehr feststellt, als fragt: „Wir stimmen jetzt darüber ab, ob wir vertragstreu sind?“.
Nach dieser Frage stimmte der Gemeinderat mit 6 Gegenstimmen der sofortigen Freigabe der im Raum stehenden 700.000 Euro zu. Die haushaltsrechtliche Klärung und das weitere Vorgehen bei weiteren Rechnungen bleiben vorläufig offen.
Text: Matthias Lauterer