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„Nicht irreversibel geschädigt“ bedeutet: Es gab beziehungsweise gibt Schäden

„Es hat zu keinem Zeitpunkt eine ernste Gefahr für die Bevölkerung bestanden.“ Mit diesem Satz, der regelmäßig nach Vorfällen mit chemischen Stoffen zu lesen ist, könnte man die Pressemeldung der Stadt Künzelsau über den kontaminierten Aushub auf dem PEKA-Areal zusammenfassen (wir berichteten).

Geschickte Wortwahl

Alles gut also? Nein, denn wenn man die Meldung genauer liest, tauchen wieder neue Fragen auf, die die Meldung sprachlich geschickt umschiffen will. Man könnte auch mit dem ehemaligen Innenminister Lothar de Maiziere formulieren: Ein Teil der Antworten könnte die Bevölkerung verunsichern.

PCB, PAK, Schwermetalle und Sulfate sind die Schadstoffe, die genannt werden. Das entspricht im  Wesentlichen den Recherchen von GSCHWÄTZ (wir berichteten). PVB und PAK sind, wenn auch in geringem Maßstab, wasserlöslich. Schwermetallsalze und Sulfate sind im Allgemeinen vergleichsweise gut wasserlöslich.

Dennoch Wasser geschädigt?

Der Grund und Boden sei „nicht irreversibel geschädigt“, so steht es in der Pressemitteilung der Stadtverwaltung zum PEKA-Skandal. „Durchgeführte Grundwasserproben bestätigen das“, heißt es. „Nicht irreversibel geschädigt“ bedeutet: Es gab Schäden.
Wenn das Grundwasser nach dem Aushub nicht mehr belastet ist, wäre natürlich interessant zu wissen, wie stark das Wasser in den oberflächennahen Schichten – denn in diesen lag das Material – geschädigt wurde und welche Schäden dieses belastete Wasser kocherabwärts während der 5-jährigen Lagerung angerichtet hat. Gerade PCB ist dafür bekannt, dass es die Fortpflanzungsfähigkeit von Fischen (und allem, was nach den Fischen in der Nahrungskette kommt, also bis hin zum Menschen) schädigt. Nicht zuletzt deshalb ist es verboten. Diesbezüglich steht in der Pressemeldung nichts.

Der „anstehende Boden“ wurde überhaupt nicht untersucht – „erfahrungsgemäß“ seien „keine Schadstoffbelastungen zu erwarten“, heißt es hierzu in der Pressemitteilung. Auf welche Erfahrungswerte sich hier bezogen wird, erfahren die Bürger:innen aus der Meldung nicht.

Frühe Information der Bevölkerung war möglich

Die nun genannten Informationen über die Schadstoffe hätte man der Bevölkerung durchaus früher zur Verfügung stellen können. Dass belastetes Material vorhanden war, ist laut Pressemitteilung seit „Ende 2020“ bekannt. Details waren spätestens „im Frühjahr 2021“ bekannt. Stattdessen wurde ein Geheimnis darum gemacht.

Vertrauen der Bevölkerung in die Politik ein weiteres Mal geschädigt

Heimlichtuerei um einen Umweltskandal anstatt proaktiver Information der Bevölkerung – das ist genau der richtige Weg, um das Vertrauen der Bevölkerung in „die Politik“ oder „die Verwaltung“ einmal mehr zu beschädigen.

Persönliche Interessen?

Der in der Pressemeldung genannte zeitliche Ablauf lässt allerdings auch die Vermutung zu, dass die Verheimlichung persönlichen Interessen gedient haben könnte: Wollte Bürgermeister Neumann den zu erwartenden Skandal etwa auf die Zeit nach der Wahl des Oberbürgermeisters von Backnang, die am 14. und 28. März stattfand, verschieben? Hat er befürchtet, dass ihm ein solcher Skandal im Wahlkampf schaden könnte?

Immer noch Unstimmigkeiten bei der Deponierung des Aushubs

Darüber hinaus gibt es immer noch Unstimmigkeiten bei der Deponierung des Aushubs. Die nun genannten 15.000 Kubikmeter Aushub passen gut zu den 20.000 Tonnen, die GSCHWÄTZ recherchiert hat. Aber die genannten Deponien passen nicht zu den weiteren Recherchen: Die im Raum stehenden Kosten passen sehr gut zu einer Entsorgung auf einer Deponie der Deponieklasse 3 – die genannten Deponien entsprechen dieser Deponieklasse jedoch nicht. In Baden-Württemberg gibt es nur eine solche Deponie – der Name dieser Deponie wird in der Pressemeldung aber nicht genannt.

In welche Deponieklassen wurde wieviel Material eingestuft? Und warum wird der Preis für die Deponieklasse 3 angesetzt? Sollte zwischenzeitlich klar sein, dass nicht das gesamte Material hochbelastet ist, warum geht man dann weiterhin von zwei Millionen (bisher standen übrigens „nur“ 1.8 Millionen Euro im Raum) aus?

Woher soll das Geld kommen?

Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt fragt man sich, wo diese 2 Millionen herkommen sollen. Ungebundene Reserven in dieser Höhe sind im Haushalt nicht enthalten. Welche geplanten Ausgaben müssen aufgrund dieses Skandals verschoben werden? Hierüber hat der Gemeinderat noch nicht entschieden.
Es muss allerdings befürchtet werden, dass das Geld nur durch die Verschiebung eines in sich geschlossenen größeren Infrastrukturprojekts freigeschaufelt werden kann, etwa eine geplante innerörtliche Straßensanierung. Aus anderen Projekten läßt sich eine Summe von 2 Millionen Euro nämlich kaum „abzwacken“.

Wer ist verantwortlich?

Die Frage nach der Verantwortlichkeit bleibt weiter unbeantwortet. Im Moment scheint ein lokales Unternehmen, das 2015 die Bauleitung innegehabt haben soll, den Schwarzen Peter in der Hand zu haben. Das muss aber nichts heißen, denn bei diesem Kartenspiel wechselt der Schwarze Peter auch ganz schnell den Besitzer.

Und wenn einer nur geschickt schummelt, kann es am Ende sogar so aussehen, als ob gar kein Schwarzer Peter im Spiel war.
Also bleibt nur eines: Alle Karten müssen auf den Tisch.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




„Auffrischimpfungen“ ab 01. September 2021 im Hohenlohkreis

Ab dem 1. September werden auch im Kreisimpfzentrum Öhringen so genannte „Auffrischimpfungen“ mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech angeboten. Die ersten Termine werden hierfür, so das Landratamt in einer Pressemitteilung, zwischen dem 1. und 5. September jeweils von 8 bis 18 Uhr angeboten.

Auffrischimpfungen können die folgenden Personengruppen erhalten, sofern die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt:

  • Menschen über 80 Jahre,
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort leben,
  • Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden,
  • Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie,
  • Personen, die ausschließlich Vektorviren-Impfstoffe von AstraZeneca bzw. die Einmalimpfung von Johnson & Johnson erhalten haben,
  • Beschäftigte wie etwa Pflegekräfte, die in den genannten Einrichtungen, ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten sowie in medizinischen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen arbeiten nach individuellem Wunsch und entsprechender ärztlicher Aufklärung

Das Landratsamt bittet Impfwillige, Termine für die Auffrischimpfungen regulär über das Terminsystem zu buchen, also über die Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl, kostenlos, Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr) oder im Internet unter https://www.impfterminservice.de/impftermine. Der in diesem Zug automatisch generierte Zweittermin kann ignoriert werden. Das offene Impfangebot besteht zudem weiter, solange der Vorrat reicht.

 




Natuschwimmbecken ab Samstag geöffnet

Das Kinderbecken im Künzelsauer Kocherfreibad ist seit einiger Zeit geöffnet. Ab Samstag, den 21. August 2021 kann auch das Naturschwimmbecken freigegeben werden. Das geht aus einer aktuellen Meldung der Stadtverwaltung Künzelsau hervor. Darin heißt es weiter: „Die Wasserwerte passen endlich. Darüber freuen sich die Stadtverwaltung Künzelsau und das Team Vorort im Bad, das nun endlich wieder das herrliche Naturschwimmbecken für die Badegäste öffnen darf.“ Es gelten die bekannten Öffnungszeiten und Eintrittspreise.

Die allgemein und jeweils aktuell gültigen Corona-Vorgaben, Abstandsregeln und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Ein Hygienekonzept ist erarbeitet und im Bad ausgehängt. Am Eingang zum Kocherfreibad werden die Kontaktdaten der Badegäste erfasst.

In den Sommerferien ist das Kocherfreibad bei Badewetter jeden Tag von 10 bis 19 Uhr geöffnet.

Mit Schulbeginn gelten die folgenden Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 13 bis 19 Uhr; Samstag und Sonntag von 10 bis 19 Uhr.

Foto: Das Wasser im Naturbecken im Künzelsauer Kocherfreibad wird über eine Pflanzenfilteranlage – ganz ohne Chemie – aufbereitet. Foto Stadtverwaltung Künzelsau.

 




„Bei der Überlegung des Baus einer neuen Halle wurden wir sowohl von Bürgermeister Stefan Neumann als auch von unserer Bank super unterstützt“

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen, schreibt die Künzelsauer Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2022 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Förderschwerpunkt Arbeiten – Neubau einer Halle für die Zimmerei Kraft

Im Jahr 2013 hat die Zimmerei Kraft aus dem Künzelsauer Stadtteil Nitzenhausen für den Neubau einer Halle Fördergelder im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum erhalten. Grit Seber-Kraft führt mit ihrem Mann Stefan Kraft den Betrieb und findet das Förderprogramm eine geniale Sache: „Bei der Überlegung des Baus einer neuen Halle wurden wir sowohl von Bürgermeister Stefan Neumann als auch von unserer Bank und einem externen Unternehmen für Fördergeldbeschaffung super unterstützt. Wir hatten eine sehr kompetente Beratung an unserer Seite.“ Aufgrund der positiven Erfahrungen hat die Zimmerei Kraft dieses Jahr bereits den zweiten Förderantrag eingereicht: „Nach dem Neubau möchten wir unsere Halle nun erweitern. Weil das mit dem ersten Förderantrag so gut geklappt hat und wir den Prozess nun kennen, haben wir wieder einen Förderantrag bei der Stadtverwaltung Künzelsau eingereicht“, so Grit Seber-Kraft.

Förderschwerpunkt Wohnen – Hausumbau mit sechs Wohneinheiten

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum lässt sich auch bei Privatmaßnahmen sehr gut umsetzen. Philipp Kruck aus Künzelsau-Haag hat im vergangenen Jahr ein Haus aus den 60er-Jahren mithilfe des Förderprogramms in sechs neue Wohneinheiten umgebaut. Bei mehreren Wohneinheiten ist ein Zuschuss pro Wohneinheit möglich. „Nachdem wir uns entschlossen haben, das Elternhaus meiner Mutter umzubauen, hat uns der Architekt auf das Förderprogramm aufmerksam gemacht. Anschließend haben wir uns bei der Stadtverwaltung Künzelsau gemeldet und wurden super beraten“, so Philipp Kruck. Er blickt zufrieden auf die Vorgehensweise zurück: „Im September 2019 haben wir den Förderantrag eingereicht und im Frühjahr 2020 die Zusage erhalten. Wenn man sich umfassend informiert und beraten lässt, sind sehr viele Möglichkeiten der Förderung da.“

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Umnutzungen leerstehender Gebäude zu Wohnraum, Aufstockungen, umfassende Sanierungen und die Schließung von Baulücken im Ortskern tragen zur Nachverdichtung bei und stehen im Fokus der Förderung. Dies gilt auch für Siedlungsflächen der 60er-Jahre, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen. Für den Förderschwerpunkt Wohnen werden daher voraussichtlich etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Aufnahmeaufträge mit Projekten aus diesem Förderschwerpunkt erhalten einen Fördervorrang.

Entflechung störender Gemengelagen

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2-bindende Baustoffe im Tragwerk wie zum Beispiel Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von fünf Prozent-Punkten auf den Regelfördersatz bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Kommunen gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge werden über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2022 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den Projekten aus allen Förderbereichen aus dem Stadtgebiet Künzelsau einschließlich aller Stadtteile bis spätestens Mittwoch, den 15. September 2021, bei der Stadtverwaltung Künzelsau vorliegen. Ansprechpartner für Fragen zum Programm und zum Förderantrag ist bei der Stadtverwaltung Künzelsau Marina Schukowski-Hust unter Telefon 07940/129 422 oder per E-Mail mailto:marina.schukowski-hust@kuenzelsau.de. Weitere Informationen sind unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr zu finden.

Familie Kruck aus Künzelsau-Haag hat im vergangenen Jahr ein Haus aus den 60er-Jahren mithilfe des Förderprogramms in sechs neue Wohneinheiten umgebaut. Foto: privat




AfD Hohenlohe lehnt Aufnahme von zusätzlichen Afghanen ab

Die AfD hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in welcher sie angesichts des Dramas, das sich derzeit in Afghanistan abspielt, klar ablehnend positioniert und sich gegen eine Aufnahme von zusätzlichen Afghanen in Deutschland ausspricht.

Fehler von 2015 würden wiederholt

Nach Auffassung des Vorstands des Kreisverbandes Hohenlohe wiederhole Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) den Fehler, den Angela Merkel (CDU) 2015 bereits gemacht habe: Der Ministerpräsident lade Flüchtlinge nach Baden-Württemberg ein. Bewusst ignoriere Winfried Kretschmann die Probleme, die die letzten sieben Jahre mit sich gebracht hätten und die auch unabhängig von weiteren Flüchtlingswellen immer größer würden, schreibt die AfD Hohenlohe-Schwäbisch Hall in einer Pressemitteilung. Unterkünfte seien belegt, weitere könnten nicht errichtet werden, so AfD-Kreissprecher Anton Baron. Er weist zudem auf den laut seiner Meinung „teils dramatischen Wohnungsmangel“ in Baden-Württemberg hin, vor allem in den größeren Städten. Dieser bestehe nach wie vor und trotzdem wolle Kretschmann „noch mehr Menschen zu uns holen“.

Aus einem anderen Kulturkreis

Hinzu komme, dass es die Aufgabe eines Landesvaters sei, seine Bevölkerung zu schützen. Doch stattdessen wolle Kretschmann nun wieder primär Männer nach Deutschland holen, die aufgrund ihrer „archaischen Sozialisierung eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit in unserem Land werden könnten“. Laut einer aktuellen BKA-Statistik würden Afghanen bereits jetzt als überproportional kriminell bei Drogen- und Sexualdelikten auffallen, so die AfD weiter. Dass diese Menschen aus einem völlig anderen Kulturkreis kaum zu integrieren seien, würden die Erfahrungen der letzten „Wir-schaffen-das“-Aktion zeigen. Experten würden bereits davor warnen, dass man mit offenen Armen auch Taliban empfange, die hier islamistische Terrornetzwerke aufbauen, pflegen oder verstärken könnten. Vorläufigen Schutz könnten auch die umliegenden islamischen Nachbarländer bieten.

Was die AfD in ihrer Pressemitteilung unerwähnt lässt, ist, dass zahlreiche Afghanen derzeit vor der Taliban versuchen zu fliehen und Hilfe und Unterstützung unter anderem in nicht islamistisch geprägten Ländern suchen. Die Tagesschau berichtet aktuell von so genannten „Festnahmelisten“.

 

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass die Äusserungen und Behauptungen in der Pressemitteilung der AfD die Meinung der AfD Schwäbisch Hall-Hohenlohe wiedergibt und nicht die der Redaktion GSCHWÄTZ. Anlässlich der Bundestagswahlwahlen im Herbst 2021 erachten wir es jedoch als äusserst wichtig, dass die Bürger:innen wissen, wofür welche Partei eintritt.

 




Kind von Pkw angefahren

Ein Kind hat am Dienstag, den 17. August 2021, abends bei einer Kollision mit einem Auto leichte Verletzungen erlitten. Gegen 20.15 Uhr war ein 34-Jähriger mit seinem Pkw auf dem Asternweg in Bretzfeld unterwegs. Plötzlich fuhr das Kind mit einem Fahrrad hinter einem parkenden Pkw auf die Fahrbahn. Der 34-Jährige versuchte noch zu bremsen, konnte eine Kollision aber nicht mehr verhindern.

Eine Rettungswagenbesatzung und ein Notarzt versorgten das leicht verletzte Kind. Es entstand geringer Sachschaden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




„Nicht warten bis zum Sankt Nimmerleinstag“

Mit dem Beschluß, den Tagesordnungspunkt zu Information und Aussprache über das PEKA-Gelände zu streichen, hatte die Sondersitzung des Gemeinderats Künzelsau am 17.August 2021 bereit spektakulär begonnen (wir berichteten).

Eigentlicher Grund für diese Sondersitzung war allerdings ein Antrag der Freien, für die Kindertageseinrichtungen und die Klassenstufen 1 bis 6 insgesamt 98 Luftreinigungsgeräte aus dem Förderprogramm des Landes, das den Einstandspreis mit 50 Prozent bezuschußt, zu kaufen. Weiter sollten etwa 40 Geräte für die Klassen 7 – 12 ohne Landesförderung beschafft werden, so der Antrag.

Bürgermeister spricht sich gegen den Kauf den Antrag aus

Bürgermeister Stefan Neumann argumentierte ungewohnt vehement und mit einem ungewohnt langen Wortbeitrag gegen diesen Antrag: Diese Geräte seien kein Allheilmittel zur Verhinderung von Infektionen, sinnvoller seien – so appellierte er an die Eltern – Impfungen und er zitiert eine Studie, nach der der „flächendeckende Einsatz nicht indiziert“ sei. Laut der Studie sei lüften trotzdem notwendig, die „Luftreiniger keine Alternative zum Außenluftwechsel“ und außer dem wegen der hohen Leistung zu laut. Raumlufttechnische Maßnahmen seien sinnvoller. Außerdem sei die Stadt Künzelsau ja bereits tätig geworden: Bei allen zukünfttgen Bau- oder Renovierungsmassnahmen würden Raumluftanlagen geplant werden.

Gegenrede von Rainer Süßmann

Rainer Süßmann, kommissarischer Schulleiter der Georg-Wagner-Schule, hat bereits gute Erfahrungen mit Luftreinigern in seiner Schule gesammelt. Er vertritt den Antrag seiner Fraktion, den Freien: Die Studie, aus der Neumann zitiert, sei veraltet, außerdem seien die dort untersuchten Geräte nicht die, die der Antrag vorsehe: Die Geräte von Rosenberg oder AFS – beides regionale Firmen – seien anders dimensioniert als die Geräte aus der Studie. In der Tat ist von diesen beiden Luftreinigungsgeräten im Ratssaal nichts zu hören.

„Das sind Nebelkerzen“

„Die Geräte geben uns die Möglichkeit, die Kinder in der Schule zu lassen“, betont Süßmann und ergänzt: „Die helfen ja nicht nur gegen COVID, sondern gegen Pollen, Bakterien, andere Viren oder Schimmelsporen.“ Süßmann kamm die ablehnende Haltung der Stadtverwaltung nicht nachvollziehen: „Das sind Nebelkerzen, man will einfach diese Geräte nicht“.

Reintraut Lindenmaier will wissen, woher die beantragten Anzahl der Geräte kommen: „Wurden die Schulen gefragt, was sie wollen?“ Ja, das seien die Zahlen, die die Schulen selbst genannt haben, bekommt sie von der Verwaltung zur Antwort.

„Nicht warten bis zum Sankt Nimmerleinstag“

Herbert Schneider, der moniert: „Die Kinder stehen an letzter Stelle. Wir müssen möglichst schnell agieren und nicht warten bis zum St. Nimmerleinstag.“ Mit den unterschiedlichsten Wortbeiträgen der Gemeinderäte wird immer klarer, dass der Gemeinderat den Antrag trotz der ablehnenden Haltung der Stadt eher unterstützen, als ablehnen wird.

Bürgermeister Neumann betont nochmals, dass die von ihm zitierte Studie aus dem Juli 2021 und damit ganz aktuell sei. Sein Argument, „Quarantäne können Sie aber damit auch nicht ausschließen“ kommt bereits recht zaghaft.

„Nach Ihrem Beschlußantrag wollen Sie die Geräte, aber nach ihrem Wortbeitrag hier wollen sie sie nicht“, weist Sabine Janny (UBK) den Bürgermeister auf die Diskrepanz hin. Außerdem sagt sie: „Die Jugendlichen haben lange auf die Alten Rücksicht genommen. Das Ziel muß sein, dass die Kinder in die Schule gehen.“ Ein wenig Ironie dürfte in „Außerdem haben wir schon Geld für wesentlich weniger sinnvolle Dinge ausgegeben“ enthalten gewesen sein.

Reduktion der Virenlast in der Luft – stark verringertes Risiko

Auch für Johannes Rückgauer ist oberstes Ziel, „dass wir einen annähernd normalen Betrieb hinbekommen“. Er erklärt nochmals, warum diese Luftreinigungsgeräte das Ansteckungsrisiko erheblich reduzieren: Die Virenlast in der Luft sei ein auschlaggebendes Kriterium für eine Infektion – und diese werde durch derartige Geräte stark verringert.

Folgekosten

Jochen Jäger interessieren die Folgekosten der Geräte: Die Verwaltung informiert, dass pro Gerät ein Vorfilter für 30 Euro pro Jahr notwendig sei und ein HEPA-Filter für 300Euro alle 2 Jahre gebraucht werde. Ausserdem kämen Stromkosten hinzu.

Einstimmig und ohne Enthaltung!

Dem Antrag von Christian von Stetten, die Beschaffung der Anlagen für die Klassenstufen 7-12 zurückzustellen, kann sich der Gemeinderat anschließen, bevor er über den so geänderten Antrag abstimmt. Der geänderte Antrag, 98 Luftreiniger für Kindertageseinrichtungen und Klassenräume der Klassenstufen 1-6 im Rahmen der Landesförderung zu beschaffen, wurde einstimmig und ohne Enthaltung angenommen. Auch Bürgermeister Stefan Neumann stimmte also letztlich für den Antrag.

Text: Matthias Lauterer

 




„Aus Gründen, die von der Stadtverwaltung nicht nachvollziehbar sind“

Quartiere in Innenstädten zu entwickeln ist meist ein langwieriger und schwieriger Prozess. Dafür ist es unerlässlich, Areale frei von Gebäuden und Altlasten zu schaffen, um sie für eine weitere, für die Innenstadt positive, attraktive Nutzung zur Verfügung stellen zu können, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau.

Aushub ist mit Schadstoffen belastet

Im Quartier An der Stadtmauer in Künzelsau wird endlich gebaut. Es sollen in dem neuen Gebäudekomplex attraktive Flächen für Einzelhandel und Wohnungen entstehen. Bis das Quartier baureif war und ein Kaufvertrag mit dem Investor ACTIV-Group geschlossen werden konnte, verging einige Zeit. In den Jahren 2007 bis 2009 hat die Stadtverwaltung die bebauten Flächen von verschiedenen Eigentümern erworben. 2015 wurden die Gebäude abgebrochen und der Abraum teilweise zum Auffüllen des Areals verwendet. Im April 2021 wurde durch Untersuchungen festgestellt, dass der Aushub der Baugrube, der zum Teil aus Abbruchmaterial besteht, mit Schadstoffen belastet ist.

Einwandfreies Vorgehen wurde bestätigt

Das beim Baustart 2021 ausgehobene Material wurde nach einem mit dem Landratsamt Hohenlohekreis abgestimmten Untersuchungskonzept für die abfalltechnische Einstufung des Baugrubenaushubs behandelt. Die Aushubarbeiten wurden von der BFI Zeiser GmbH, einem für Altlastenerkundung qualifizierten Büro für Ingenieurgeologie aus Ellwangen, überwacht, damit eine fachkundige Entsorgung sichergestellt werden konnte. Das Aushubmaterial wurde nach einem Rasterschema beprobt. Ein zweites, von der Stadtverwaltung beauftragtes, qualifiziertes Fachingenieurbüro, CDM Smith GmbH aus Crailsheim, hat die Aushubbegleitung, das Material und die Entsorgung in der Zwischenzeit nochmals begutachtet und ein einwandfreies Vorgehen bestätigt.

Wie ist das belastete Material da hingekommen?

Aus Gründen, die von der Stadtverwaltung Künzelsau bisher nicht nachvollziehbar sind, wurde im Jahr 2015, trotz der Beteiligung von Fachinstituten, beim Abbruch der auf dem Areal stehenden Gebäude belastetes Material verfüllt. Damals konnte nicht damit gerechnet werden, dass es weitere fünf Jahre bis zu einem Baubeginn einer Neubebauung dauert. Die Stadtverwaltung steht mit den damals Beteiligten in Kontakt, um zu klären, wie das belastete Material in die Baugrube gekommen ist.

Keine Belastungen für die Umwelt

„Auch der interne Ablauf steht auf dem Prüfstand“, so Bürgermeister Stefan Neumann. „Wenn Fehler gemacht worden sind, müssen diese aufgearbeitet werden. Wichtig ist jetzt aber auch der Blick nach vorne: Es gab keine belastenden Auswirkungen auf die Umwelt. Und Künzelsau erhält an zentraler Stelle ein attraktives Areal mit einem Drogeriemarkt, Büro- und Wohneinheiten. Trotz der Altlasten-Entsorgung konnte die ACTIV-Group zügig weiter bauen.“

Später gibt es weitere Informationen

Beim jetzigen Verfahrensstand können keine Namen der Beteiligten genannt werden, um eine Vorverurteilung zu vermeiden. Sobald die Untersuchung des Sachverhalts abgeschlossen ist, wird die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit weiter unterrichten.

Aufwändige Beprobungen durchgeführt

In Vorbereitung auf einen Baubeginn der ACTIV-Group wurden Ende 2020 mittels Bohrungen orientierende Beprobungen (In-situ-Beprobung) durchgeführt und zunächst erhöhte Werte von belastetem Material festgestellt. Um ein teures Zwischenlagern und ein Verzögern des Bauablaufs zu vermeiden, wurde vor Beginn des Aushubs im Frühjahr 2021 eine weitere aufwändigere Beprobung mittels Baggerschürfungen vorgenommen. Dafür wurde die Baufläche in 15 Rasterfelder aufgeteilt. In jedem Rasterfeld fanden mehrere Baggerschürfe statt. Das Aushubmaterial wurde getrennt nach Auffüllungen und anstehenden (gewachsenen) Böden aufgeschüttet und dann repräsentativ beprobt.

Natürlich im Boden enthalten

Diese weiteren Untersuchungen des Abbruchmaterials, das 2015 zum Auffüllen der Kellerräume der abgebrochenen Gebäude und Einebnen des Areals verwendet wurde, ergaben erhöhte Werte für PCB (Polychlorierte Biphenyle), PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe), Schwermetalle und Sulfat. Die anstehenden (gewachsenen) Böden waren im Wesentlichen unbelastet, bis auf einige Proben mit erhöhtem Arsengehalt. Dieser Stoff ist allerdings auch natürlicherweise im Boden enthalten.

Entsorgungskonzept für die abfalltechnische Einstufung

Mit den vorliegenden Ergebnissen war es möglich, nun mit dem Deponiebetreiber und den Bauherren, Maßnahmen der Wiederverwertung und die weiteren Wege des Aushubmaterials abzustimmen. Mit dem Landratsamt Hohenlohekreis wurde ein fortgeschriebenes „Untersuchungskonzept für die abfalltechnische Einstufung des Baugrubenaushubs mittels Baggerschürfe und Haufwerksbeprobungen“ abgestimmt. Ein darüber hinaus von der Stadtverwaltung beauftragtes qualifiziertes Fachbüro, CDM Smith, hat das Konzept überprüft und es für korrekt befunden. Das Landratsamt Hohenlohekreis bestätigt dieses Vorgehen: „Das Untersuchungskonzept vom 25. Februar 2021 wurde mit der Fachbehörde im Landratsamt Hohenlohekreis abgestimmt. In diesem enthalten ist auch die weitere Vorgehensweise. Die ordnungsgemäße Umsetzung des Konzepts wurde von der Stadt Künzelsau vor Ort überprüft.“

Unterschiedlich stark belastet

Die rund 15.000 Kubikmeter Aushub, die größtenteils aus dem Auffüllmaterial stammten, waren unterschiedlich stark belastet. Gering belastete Teile davon hätten unter bestimmten hydrogeologischen Bedingungen auch wiederverwendet werden können, beispielsweise im Erdbau zur Auffüllung von Dämmen und Wällen oder unter Straßen. Allerdings haben zeitgleich und innerhalb eines wirtschaftlich akzeptablen Radius keine entsprechenden Maßnahmen stattgefunden.

Material wurde ordnungsgemäß entsorgt

Deshalb wurde das Material komplett über die qualifizierten und zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe „Bodenaufbereitungsanlage 2.0 BVÖ“ (BVÖ), Firma Schneider aus Öhringen und Baustoff- und Bodenbehandlung Hohenlohe GmbH & Co. KG (BBH) aus Rüblingen entsorgt. Deponiert ist das Material auf Deponien in Heilbronn (Deponie Vogelsang), in Rüblingen (Deponie der Baustoff- und Bodenbehandlung Hohenlohe GmbH & Co. KG – BBH) und in Öhringen (Bodenaufbereitungsanlage 2.0 BVÖ“, Firma Schneider). Sämtliche Maßnahmen wurden also nachvollziehbar von einem qualifizierten Fachingenieurbüro begleitet, das zudem nochmals durch ein weiteres Fachbüro überprüft wurde.

Prognostizierte Gesamtkosten: zwei Millionen Euro

Dafür wurde der Stadtverwaltung von der ACTIV-Group Ende März 2021 ein Angebot und eine Kostenberechnung für die anfallenden Kosten der Entsorgung des kompletten belasteten Materials überlassen. Grundlage hierfür waren zwei Angebote von zwei Subunternehmern. Zur Übernahme dieser Kosten hat sich die Stadtverwaltung mit dem im Mai 2018 abgeschlossenen Kaufvertrag verpflichtet und hat dies im April 2021 auch nach Beratungen im Gemeinderat zugesichert. So hat der Gemeinderat Künzelsau der Zahlung der Entsorgungskosten des kontaminierten Aushubmaterials in Höhe von bisher einer Million Euro zugestimmt. Insgesamt werden rund zwei Millionen Euro prognostiziert. Ob sich nun am Ende für die Stadtverwaltung ein wirtschaftlicher Schaden ergibt, wird aufgearbeitet. Eventuell ist ein solcher entstanden, da die Entsorgungspreise in den letzten Jahren stark gestiegen sind.

Auswirkungen auf die Umwelt?

In der Zeit vom Auffüllen der Kellerräume im Jahr 2015 bis zum Ausheben der Baugrube 2021 ist der Grund und Boden nicht irreversibel geschädigt worden. Durchgeführte Grundwasserproben bestätigten das. Solange die Schadstoffe im Boden gebunden sind, gibt es keine schädlichen Auswirkungen. So stellt auch das Büro für Ingenieurgeologie BFI Zeiser aus Ellwangen in seinem Untersuchungskonzept für die abfalltechnische Einstufung des Baugrubenaushubs im Februar 2021 fest: „Am anstehenden Boden wurden bislang keine Untersuchungen durchgeführt. Da es sich um Talablagerungen beziehungsweise Verwitterungsschichten des unteren Muschelkalks handelt, sind hier erfahrungsgemäß keine Schadstoffbelastungen zu erwarten.“ Auch die beauftragten Fachinstitute haben somit keine Hinweise gefunden, die auf belastende Auswirkungen auf die Umwelt hinweisen. Da die Entsorgung durch eine Fachfirma erfolgte, gab es auch während der Aushubarbeiten keine schädlichen Auswirkungen. Mittlerweile ist das Material abgefahren.

Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau

 

 

 




„Viel Potenzial auf dem Bau“

Das neue Ausbildungsjahr startet – doch viele Firmen suchen weiterhin Nachwuchs: Im Hohenlohekreis sind von insgesamt rund 1.150 gemeldeten Ausbildungsstellen aktuell noch 500 Plätze zu vergeben. Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) mit und beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur. Die IG BAU Stuttgart warnt vor einer Verschärfung des Fachkräftemangels, sollte ein Großteil der Stellen unbesetzt bleiben – und ruft Berufsstarter dazu auf, sich insbesondere in der Baubranche umzusehen. Laut Arbeitsagentur sind bei Hoch- und Tiefbauunternehmen in Baden-Württemberg derzeit noch rund 970 Plätze frei. Das entspricht rund 60 Prozent aller gemeldeten Ausbildungsstellen in der Branche.

Mehr Berufsanfänger gewinnen

„Die Corona-Pandemie ist insgesamt am heimischen Ausbildungsmarkt nicht spurlos vorbeigegangen. Teils bieten Firmen weniger Plätze an oder fahren die Lehre ganz zurück. Auch der Berufsschulunterricht kann nicht überall wie gewohnt stattfinden. In vielen Bereichen bewerben sich aber auch deutlich weniger Schulabgänger“, sagt Mike Paul, Bezirksvorsitzender der IG BAU Stuttgart, in der Mitteilung. Doch jeder Azubi, der jetzt fehle, sei in drei Jahren eine dringend gebrauchte Fachkraft weniger. Besonders das Baugewerbe müsse angesichts der anhaltend hohen Auftragslage – vom Wohnungs- bis zum Gleis- und Straßenbau – noch mehr Berufsanfänger für sich gewinnen.

Bei der Bezahlung an der Spitze

Dabei stünden Bau-Azubis im Branchenvergleich in puncto Bezahlung an der Spitze, wie eine Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigt. Ein angehender Maurer kommt demnach im ersten Ausbildungsjahr auf 890 Euro pro Monat. Im zweiten Jahr liegt die Vergütung bei 1.230 Euro, im dritten sind es 1.495 Euro. Im Anschluss an den Gesellenbrief können sich Beschäftigte fortbilden und es bis zum Polier oder Bauleiter bringen.

„Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wichtig“

Viele Fachleute verließen jedoch nach der Ausbildung ihren Baubetrieb, so die Gewerkschaft – vor allem wegen harter Arbeitsbedingungen und den oft langen, aber unbezahlten Fahrzeiten zu den Baustellen. „Es kommt darauf an, den Bau auch nach der Ausbildung attraktiver zu machen. Gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist hier wichtig“, betont Carsten Burckhardt vom IG BAU-Bundesvorstand.

Die Branche soll für die Zukunft aufgestellt werden

Deshalb fordert die Gewerkschaft in der laufenden Tarifrunde für die Branche eine Entschädigung der Wegezeiten, 5,3 Prozent mehr Einkommen und den Angleich der Ost- an die Westlöhne. Die Arbeitgeber hätten in den Tarifverhandlungen bis Ende September die Chance, die Branche für die Zukunft aufzustellen. „Ohne höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen wird es kaum gelingen, die enorme Nachfrage nach neuen Wohnungen, sanierten Straßen und energetischen Gebäudesanierungen in den kommenden Jahren zu bewältigen“, so Burckhardt.

Weitere Informationen

Informationen rund um die Bau-Ausbildung und freie Plätze vor Ort gibt es bei den Sozialkassen der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) unter https://www.bau-stellen.de/.

Quelle: Pressemitteilung der IG Bau




Pkw kollidiert mit Transporter

Rund 18.000 Euro Sachschaden sind das Ergebnis eines Unfalls am Dienstag, den 17. August 2021, in Künzelsau. Gegen 14 Uhr war ein 18-Jähriger mit seinem VW Passat auf der Kreisstraße von Gaisbach kommend in Richtung Kupferzell unterwegs. An der Einmündung zur Bundesstraße 19 musste er zunächst verkehrsbedingt anhalten, da vor ihm ein weiteres Fahrzeug an der Einmündung stand.

Als das Fahrzeug losfuhr, fuhr der junge Mann ebenfalls an und bog nach links in Richtung Kupferzell ab. Hierbei missachtete er die Vorfahrt eines von links aus Richtung Kupferzell kommenden Sprinter-Fahrers. Auf der Bundesstraße 19 kam es zur Kollision.

Der 18-Jährige erlitt leichte Verletzungen. Der 24-jährige Sprinter-Fahrer blieb unverletzt.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn